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Thema | Disziplinarische Maßnahmen in der Feuerwehr? | 19 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Jörg8 S.8, xxxxx / Hessen | 538812 | |||
Datum | 26.01.2009 19:45 | 8816 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Ich möchte Euch folgenden Fall schildern. Silvester Nachmittag, als es so kalt war, überlegen sich 2 Kameraden "wir bauen eine Eisbahn". Dafür fahren Sie zum Gerätehaus, nehmen das Auto und fahren zu einer Wiese die geflutet wird. Soweit so gut..... Als die Arbeiten fertig waren, stellen Sie das Auto mit leerer Pumpe und leerem Reservekanister wieder ins GH, ohne irgendjemanden etwas zu sagen. Durch Zufall wurde es am 02.01 bemerkt und man konnte wieder voll tanken. Was hätte alles passieren können, brauche ich euch nicht zu erklären :-) Nun meine Frage, wie würde in eurer Feuerwehr damit umgegangen? Ich danke für eure Tipps. Gruß Jörg | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 538816 | |||
Datum | 26.01.2009 19:49 | 5926 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg SchneiderSilvester Nachmittag, als es so kalt war, überlegen sich 2 Kameraden "wir bauen eine Eisbahn". Das würde mancherorts schon für einen Rausschmiß oder zumindest eine (gerechtfertigte) Abmahnung reichen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jörg8 S.8, xxxxx / Hessen | 538824 | |||
Datum | 26.01.2009 20:02 | 5855 x gelesen | |||
naja, aber heutzutage wird jeder Mann benötigt... Aber trotzdem muss es doch Möglichkeiten geben Disziplin rein zubekommen. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 538826 | |||
Datum | 26.01.2009 20:04 | 5820 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg Snaja, aber heutzutage wird jeder Mann benötigt... So allgemein würde ich das nicht sagen wollen. Geschrieben von Jörg S Aber trotzdem muss es doch Möglichkeiten geben Disziplin rein zubekommen. Abmahnung (entsprechende Formvorschriften beachten) sowie Gebührenbescheid für die Nutzung des Fahrzeugs (inkl. Wasserverbrauch). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 538831 | |||
Datum | 26.01.2009 20:15 | 5731 x gelesen | |||
Moin Jörg, wo liegt "xxxxx"? MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Köln / NRW | 538835 | |||
Datum | 26.01.2009 20:24 | 5510 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg SchneiderAls die Arbeiten fertig waren, stellen Sie das Auto mit leerer Pumpe und leerem Reservekanister wieder ins GH, ohne irgendjemanden etwas zu sagen. Durch Zufall wurde es am 02.01 bemerkt und man konnte wieder voll tanken. Das ist nichts, was "einfach mal passieren" kann. IMO gehören beide rausgeschmissen. Ich bin sonst, was solche Äußerungen angeht, zurückhaltender, aber das ist ein nicht zu entschuldigendes Verhalten. Mit derart verantwortungslosen Personen möchtest du auch nur einen weiteren Einsatz fahren? Gruß Jago | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 538841 | |||
Datum | 26.01.2009 20:34 | 5645 x gelesen | |||
Hallo, lieber neuer Forumsschreiber! Anscheinend ist es Dir bei der Anmeldung entgangen, dass hier Realnamenpflicht herrscht. Bitte trage also umgehend die noch fehlenden Daten zu Name, Vorname, Wohnort und Bundesland ein. Während wir den echten Namen als Gebot der Höflichkeit betrachten, ermöglichen es die Angeben zu Ort und Bundesland auch, bundeslandspezifische Fragen gleich richtig zu beantworten. Ein paar zusätzliche Antworten in der Visitenkarte sind freiwillig, helfen aber meist den Diskussionspartnern zu ermitteln welche Kenntnisse durch Lehrgänge bereits vorhanden sein sollten. Solltest Du triftige Gründe haben, anonym posten zu wollen, dann setze Dich bitte mit dem Webmaster (Link) in Verbindung. In nachvollziehbaren Fällen ermöglicht er dies. Ansonsten muss Dein Account leider gesperrt werden. Danke für Dein Verständnis. Team Feuerwehr.de mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Pete8r A8., Ohrdruf / Thüringen | 538864 | |||
Datum | 26.01.2009 21:23 | 5454 x gelesen | |||
Hier scheint ein Führungsproblem vorzuliegen. Die Nutzung eines E-Fahrzeuges ohne Wissen des Chefs ist ein meiner Meinung nach unglaublicher Vorgang. Das sollte die Führung auch jedem vorher klarmachen, dann sollte so etwas gar nicht passieren. Zur Geschichte des nicht einsatzbereit gemachten Fahrzeuges müssen auch klare Worte gefunden werden, Rausschmiss wäre unverhältnismäßig. | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 538869 | |||
Datum | 26.01.2009 21:31 | 5324 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg SchneiderNun meine Frage, wie würde in eurer Feuerwehr damit umgegangen? Klare Ansage: Anschiss und Vergatterung! Offensichtlich haben diese "Kameraden" nicht begriffen, wofür sie da sind! Gruß Klaus | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Borsdorf / Sachsen | 538877 | |||
Datum | 26.01.2009 22:14 | 5232 x gelesen | |||
Hallo Jörg! Anscheinend fehlte es den beiden Kameraden am blosen Verständnis für fremdes Eigentum, in Verbindung mit der gezeigten Zweckverfehlung. (Haben sich die Kameraden wenigsten bei der LST abgemeldet für ihren Spaß) Ein Ausschluß fände ich aber auch überhastet, sowenn Reue und Einsicht für den "falschen" Fehler gezeigt werden. Geschrieben von ---Marc Dickey--- Abmahnung (entsprechende Formvorschriften beachten) sowie Gebührenbescheid für die Nutzung des Fahrzeugs (inkl. Wasserverbrauch). ...liegt sehr nahe bezüglich der schwere des Ausfluges. Desweiteren könntet Ihr, um ungerechtfertigte Fahrten zu vermeiden, schriftliche Dienstaufträge zur Führung der Fahrzeuge einführen. (wenn es diese nicht schon gibt). Darf ich davon ausgehen, daß es sich um jüngere Kameraden handelt ? Gruß Thomas | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 538878 | |||
Datum | 26.01.2009 22:17 | 5359 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter AmlingZur Geschichte des nicht einsatzbereit gemachten Fahrzeuges müssen auch klare Worte gefunden werden, Rausschmiss wäre unverhältnismäßig. Würde ich auch von Hintergrund der Kollegen abhängig machen: Wie zuverlässig sind sie im allgemeinen, gab es weitere kritisch zu betrachtende Vorfälle, gab es eventuell einen konkreten Anlaß daß die beiden da etwas ausgeflippt sind? Bei ansonsten zuverlässigen Kollegen würde ich eine einmalige Verfehlung zwar thematisieren, aber nicht zwangsläufig ihre Entassung bewirken. Anders sähe es nach meinem Dafürhalten aus, wenn bei der Aktion in Verbindung mit dem Führen eines Fahrzeugs Alkohol im Spiel gewesen wäre. Hier geht meine persönliche Toleranzschwelle gegen Null. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 538897 | |||
Datum | 27.01.2009 05:10 | 5171 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Marc Dickey zumindest eine (gerechtfertigte) Abmahnung reichen. Wobei ich neulich eine Diskussion führte das Abmahnungen eigentlich nicht möglich sind da die Rechtsgrundlage fehlt. Mein Lösungsansatz: Peynliches Verhör mit Gesprächsnotiz, da es ja ohne Folgen blieb. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 538912 | |||
Datum | 27.01.2009 07:33 | 5052 x gelesen | |||
Hallo Jörg, falls Ihr einen Verein habt, würde ich dafür plädieren, jeder bezahlt 50 € in die Vereinskasse. Das ganze wird als Spende deklariert und dann wird die Geschichte vergessen... Das tut weh und die Jungs machen solchen Unfug nicht noch einmal... Grus Jörn | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 538970 | |||
Datum | 27.01.2009 12:14 | 4886 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörn Patkefalls Ihr einen Verein habt, würde ich dafür plädieren, jeder bezahlt 50 € in die Vereinskasse. Das ganze wird als Spende deklariert und dann wird die Geschichte vergessen... Das ist ja nicht Dein Ernst. ODer 1. Ist es eine nicht genehmigte und nicht aufgabenbezogene Nutzung von städtischem Eigentum. Das könnte man mit einem nachgeschobenen Gebührenbescheid abfangen, es aber auch schlicht als Diebstahl bzw. Unterschlagung titulieren. 2. Ist dieses Dienstvergehen m.E. derart schwerwiegend, daß es da mit Streicheleinheiten nicht mehr getan ist. Der förmliche Verweis mit Eintrag in die Personalakte ist da noch das mildeste Mittel und m.E. auch nur bei sehr günstiger "Sozialprognose" zu rechtfertigen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Kim 8S., Hambergen / Niedersachsen | 538987 | |||
Datum | 27.01.2009 12:53 | 4940 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyAbmahnung (entsprechende Formvorschriften beachten) sowie Gebührenbescheid für die Nutzung des Fahrzeugs (inkl. Wasserverbrauch). Das mit dem Gebührenbescheid finde ich gut. Gruß Kim "Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun. Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 539030 | |||
Datum | 27.01.2009 15:26 | 4723 x gelesen | |||
Geschrieben von Kim SchmidtDas mit dem Gebührenbescheid finde ich gut. Und vermittelt auch rechtlich nen absolut sauberen Eindruck! Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif "Kleine Taten die man ausführt sind beser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 539043 | |||
Datum | 27.01.2009 16:15 | 4776 x gelesen | |||
Also bei uns wäre wahrscheinlich der freiwillige Austritt den Kameraden nahe gelegt worden. Falls das nicht hilft, könnte man sie aus der Feuerwehr entfernen. Ich denke, dass hier genügend Gründe dafür gegeben sind. Gruß Kai | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen | 539101 | |||
Datum | 27.01.2009 19:07 | 4454 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg SchneiderAls die Arbeiten fertig waren, stellen Sie das Auto mit leerer Pumpe und leerem Reservekanister wieder ins GH Leere Pumpe ist doch ok, vielleicht sogar Trockensaugprobe erledigt? ;-) Geschrieben von Jörg Schneider Nun meine Frage, wie würde in eurer Feuerwehr damit umgegangen? Gäbe vermutlich einen Einlauf den man lange nicht erlebt hat! Ich denke daß eure Wehrführung die Verteilung der Schlüsselgewalt über das FW-Haus einmal überdenken sollte! Ganz klarer und böser Fehltritt der beiden Kameraden, aber ich denke auch dass das Auferlegen der entstandenen Kosten und die Fahrzeugpflege über einen gewissen Zeitraum (1 Jahr) als "Strafe" ausreichen sollte. MkG Henning Krone Feuerwehr-Dinklar.de | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Köln / NRW | 539117 | |||
Datum | 27.01.2009 20:14 | 4423 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai ProbstAlso bei uns wäre wahrscheinlich der freiwillige Austritt den Kameraden nahe gelegt worden. Falls das nicht hilft, könnte man sie aus der Feuerwehr entfernen. Ich denke, dass hier genügend Gründe dafür gegeben sind. Hätte mich, ehrlich gesagt, auch gewundert, wenn hier niemand meine Meinung geteilt hätte - wir Niedersachsen halten eben zusammen ;-) Gruß Jago | |||||
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