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Thema | Neuling und gleich mal ein paar Fragen | 35 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Timo8 G.8, Bissendorf / NDS | 538443 | |||
Datum | 25.01.2009 17:09 | 11121 x gelesen | |||
Moin moin in einer Regionalzeitung aus der Gegend suchte unsere freiwillige Feuerwehr neue Leute. Da ich irgendwie eine Aufgabe suchte, Menschen zu helfen, habe ich die Überlegung, da mal vorstellig zu werden, wollte mich aber mal vorher etwas informieren. Was erwartet mich beim Eintritt in eine freiwillige Feuerwehr? Ich denke schon, das man Verwendung für mich hätte, da ich handwerklich nciht total unbegabt bin sowie einen LKW-Schein besitze. Aber was erwartet mich? Es wurde dort geschrieben das man eine gewisse Ausbildung durchläuft, die Frage ist halt nur wann.. am Wochenende? in der Woche? Was für eine Aufgabe hätte ich als Neuling? Bei uns hier in der Gegend hat man meist mit Autounfällen zu tun... hoffe ihr könnt mir helfen.. gruss timo | |||||
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Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 538456 | |||
Datum | 25.01.2009 17:24 | 8493 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo GerickeAber was erwartet mich? Guck dir erstmal in Ruhe die Truppe an. Du wirst den Kameraden vorgestellt, bzw machst das am besten selbst. Nach einer Einkleidung wirst Du sicherlich schon ein paar Kleinigkeiten bei Übungen und Diensten machen können, jedoch außerhalb eines evtl. Gefahrenbereichs. Wie es bei Deiner zukünftigen Feuerwehr mit der Teilnahme an Einsätzen aussieht, kann ich Dir nicht beantworten. Innerhalb des ersten Jahres solltest Du deinen Grundausbildungslehrgang absolvieren, der aus verschiedenen Modulen besteht. Bei uns findet der Lehrgang einmal im Jahr statt und zwar an mehreren Terminen in der Woche sowie am Samstag ganztägig und Sonntags vormittags. Ich vermute mal, dass das überall änhlich gehandhabt wird. Der gesamte Grundlehrgang dauert etwa 70 Std. In der Zeit zwischen Eintritt und dem ersten Lehrgang nimmst Du natürlich an den Diensten teil und kannst da schon einiges lernen. Da du handwerklich-technisch begabt bist, sollte dir das nicht schwerfallen. Dein LKW-Führerschein wird dir sicher noch nutzen, jedoch brauchst Du noch einen sog. "Maschinisten-Lehrgang", damit du auch die Technik des Fahrzeuges bedienen kannst, und nicht nur das Auto zur Einsatzstelle fahren kannst. Der Ma.-Lehrgang findet nach dem Grundlehrgang statt. Ich hoffe, du hast jetz einen ersten Eindruck. Vielleicht findest Du ja Interesse an der FW und bleibst dabei!! --- Marcus Pansing Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | |||||
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Autor | Timo8 G.8, Bissendorf / NDS | 538458 | |||
Datum | 25.01.2009 17:29 | 8178 x gelesen | |||
wo finden die lehrgänge den statt? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 538461 | |||
Datum | 25.01.2009 17:31 | 8188 x gelesen | |||
Hallo Timo Geschrieben von Timo Gericke Da ich irgendwie eine Aufgabe suchte, Menschen zu helfen, habe ich die Überlegung, da mal vorstellig zu werden, wollte mich aber mal vorher etwas informieren. Ein guter Gedanke. Geschrieben von Timo Gericke Ich denke schon, das man Verwendung für mich hätte, da ich handwerklich nciht total unbegabt bin sowie einen LKW-Schein besitze. Gerade letzteres ist ein großes Plus. Geschrieben von Timo Gericke Es wurde dort geschrieben das man eine gewisse Ausbildung durchläuft, die Frage ist halt nur wann.. am Wochenende? in der Woche? Das kommt darauf an, wie die Lehrgänge organisiert sind. Der erste Lehrgang ist der Truppmann Teil 1 ("Grundausbildung"). Dieser dauert 70 Stunden. Dieser Lehrgang indet i.d.R. abends oder am Wochenende oder in Mischform statt (z.B. 2 Abende pro Woche und Samstags) und das i.d.R. am Stück. Das ist am Anfang natürlich ein großer Brocken (das dauer so 4-6 Wochen), aber das muß sein. Danach schließt sich die Ausbildung zum Sprechfunker und (gesundheitliche Eignung vorausgesetzt) zum Atemschutzgeräteträger an. Beide so ca. 2 Wochenenden. Damit hast Du dann schon mal ein großes Stück hinter Dir und bsi im Einsatz scon sehr flexibel einsetzbar. Dan lehrang für Maschinisten von Löschfahrzeugen (also Fahrer und Bediener von unseren Einsatzfahrzeugen) kannst Du frühetsens 2 Jahre nach der Grundausbildung machen. Aber glaube mir, in der Zeit hast Du genügend anderes zu lernen ;-) Geschrieben von Timo Gericke Was für eine Aufgabe hätte ich als Neuling? Vor der Grundausbildung: Hoffentlich nichts. Weil ohne Ausbildung im Einsatz ist immer schlecht ;-) Nach der Grundausbildung: Nicht im Weg stehen, das machen, was Dir jemand sagt, gesund wieder heimkommen. Der Rest kommt mit der (Ausbildungs)Zeit. Das ist wie in Deinem Beruf. Am Anfang durftest Du unter Aufsicht des Meisters oder des Gesellen einfache Arbeite durchführen. Dann in späteren Lehrjahren durftest Du die einfachen Aufgaben selbständig durchführen, komplexere Aufgaben wiederum unter Aufsicht. Und genau so läuft das (hoffentlich!) bei der Feuerwehr. Wichtig ist m.E. daß Dir klar ist, daß das as wir leisten ein Dienst ist und kein Hobby. d.h. es kann sein, daß Dir Ausbildung oder Einsatz gar nicht in den Tagesablauf oder die Wochenplanung passen. Aber zu dienen bedeutet dann eben, die eigenen Bedürfnisse und Planungen hinter die Aufgabe hinten anzustellen. Und es muß dir auch klar sein, daß unsere Tätigkeit gefährlich ist. Für Körper und Seele. Wir arbeiten teilweise in den Grenzbereichn des menschlichen Daseins. Wir sehen und erleben Dinge, die 99% der Normalbügrer nie sehen und erleben werden. Wir begeben uns in Situationen, in die kein normaler Mensch kommen möchte. Damit umzugehen ist aber hoffentlich Bestandteil der Ausbildung, die Du haben wirst. Das soll aber nicht abschreckend sein, sondern nur verdeutlichen, was alles hinter dem einfachen Begriff "Feuerwehr" steckt. Geschrieben von Timo Gericke hoffe ihr könnt mir helfen.. Wenn noch Fragen sind, nur her damit. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 538465 | |||
Datum | 25.01.2009 17:34 | 8128 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo Gerickewo finden die lehrgänge den statt? Die Lehrgänge, die Dich in den ersten 3-5 Jahren beschäftigen werden i.d.R. irgend wo im Landkreis. Also entweder in der eigenen Wehr, einer anderen Wehr oder eine kreisweiten Ausbildungseinrichtung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 538468 | |||
Datum | 25.01.2009 17:37 | 8110 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo Gerickewo finden die lehrgänge den statt? Das wird unterschiedlich sein. Der Grundlehrgang findet in aller Regel auf Gemeindeebene statt oder ein paar Nachbarstädte schließen sich zu einer Ausbildungsgemeinschaft statt. Je nach Größe der Feuerwehr kann der Sprechfunker-, Atemschutz- und Maschinistenlehrgang auf Stadt- aber auch auf Kreisebene durchgeführt werden. --- Marcus Pansing Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | |||||
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Autor | Niko8las8 H.8, Osnabrück / Wuppertal / Niedersachsen | 538469 | |||
Datum | 25.01.2009 17:41 | 7888 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo Gerickein einer Regionalzeitung aus der Gegend suchte unsere freiwillige Feuerwehr neue Leute. Hallo Timo! Welche Feuerwehr war denn das und wo stand das (gerne auch per PN)? Ansonsten gilt, wie schon erwähnt wurde: einfach mal vorbeischauen und die Leute am besten selbst fragen und ins Gespräch kommen! mfG Nikolas Alles was ich schreibe kann, muss aber nicht, die Meinung meiner Feuerwehr sein... Immer einen Besuch wert: | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 538473 | |||
Datum | 25.01.2009 17:46 | 8058 x gelesen | |||
Hallo Timo, schön, dass du darüber nachdenkst zur Feuerwehr zu gehen. Deine Fragen sind sicher nciht unberechtigt. Gerade für Quereinsteiger ist es manchmal "eigenwilliger" als wenn man seit seinem 10. Lebensjahr in der Jugendfeuerwehr ist. Am besten gehst du einfach mal zum Ausbildungsdienst deiner Feuerwehr und schaust dir das ganze einfach mal an. Der erste eindruck ist zwar nicht immer entscheidend, hilft in vielen Fällen aber ungemein. Sollte der Entschluss zur Unterschrift gefallen sein, wirst du eingekleidet und kannst ab da bei Übungen teilnehmen. Je nach Wehr, kann es auch sein, dass man dann auch bei bestimmten Einsätzen mitfahren kann, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten. Das ist aber ein anderes Thema. Ausbildungsmäßig musst du die "Truppmannausbildung" durchlaufen. Diese gliedert sich in einen Lehrgang "TM1" indem dir das ganze Handwerkszeug beigebracht wird (was für Autos gibt es, was ist ein Schlauch, wozu dienen Leitern, usw.). Wie dieser Teil genau abgehalten wird kann dir nur deinen Wehr sagen, da dies von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist (am WE, in der Woche Abends, Mischung aus beidem). Ab dann kannst du als Indianer zu Einsätzen mit raus,zuerst aber sicher auch in der zweiten Reihe. Nach dem TM1 musst du noch eine weitere Prüfung ablegen, die TM2-Prüfung. Ihr gehen verschiedene Übungen und Unterrichte vorraus, die man innerhalb von zwei Jahren ableisten soll. Ebenfalls in diesen zwei Jahren kannst du dann auch den Sprechfunk- und den Atemschutzlehrgang machen, wenn du willst. Wie das genau zeitlich liegt kann wiederum nur deine Wehr sagen. Danach gibt es weiter Lehrgänge, die man je nach Neigung machen kann. Maschinist: fährt die Autos und bedient sie (Pumpen, Stromerzeuger usw.) Technische Hilfeleistung: Schnippeln die Autos auseinander und eine Menge mehr Gefährliche Stoffe und Güter: Umgang mit Gefahrgut, oft mit besonderen Schutzanzügen Führungslehrgänge: Führen von Einheiten verschiedener Größen. Manche dieser Lehrgänge finden auch auf Gemeinde-/Kreisebene statt, andere sind an den Landesfeuerwehrschulen. Aber bis dorthin fließt noch ein wenig Wasser die Elbe hinab. Ich hofe der Text hilft etwas, an sonsten einfach weiter fragen. | |||||
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Autor | Timo8 G.8, Bissendorf / NDS | 538482 | |||
Datum | 25.01.2009 18:06 | 8031 x gelesen | |||
hm ok.. jetzt weiss ich schon mal ein bisschen Beschceid... hab mich grad mal schlau gemacht also eine benachbarte Wehr hatte etwa 25 Einsätze pro Jahr das meiste waren Verkehrsunfälle (weil ich wohne mehr oder wneiger direkt an der a30). ein Kumpel meinte das es Geld für Einsätze gibt stimmt das? bei der dünnen Finanzdecke kann ich mir das gar nicht vorstellen, erst recht nicht weils ja freiwillig ist... was heisst unterschreiben? was muss ich den unterschrieben? | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 538491 | |||
Datum | 25.01.2009 18:14 | 7846 x gelesen | |||
Die Einsatzstärke kann sich innerhalb von wenigen Kilometern stark ändern. Kommt ganz darauf an, was dort für Fharzeuge stehen und welche Aufgaben damit verbunden sind. Eine finanzielle Vergütung gibt es stellenweise, ist aber eher selten. Auch da hilft eine Anfrage bei deiner zukünftigen Wehr. Oft genug zahlst du eher noch was drauf, ich z.B. 18€ im Jahr, was dann in die Kammeradschaftskasse fließt. Die Unterschrift leistest du auf dem Eintrittsformular, wir sind schließlich in Deutschland ;-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 538492 | |||
Datum | 25.01.2009 18:14 | 7891 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo Gerickeein Kumpel meinte das es Geld für Einsätze gibt stimmt das? Es wird Dir i.d.R. der Lohnausfall (z.B. wen Du den Arbeitsplatz für den Einsatz verläßt) ersetzt. Eventuell gescheiht das pauschal, d.h. vollkommen gleich ob Du um 15 Uhr von der Arbeit wegrennst oder nachts um 3 Uhr aus dem Bett kommst. Damit sind dan i.d.R. auch Aufwendungen wie Fahrtkosten,.... abgedeckt. Geschrieben von Timo Gericke was heisst unterschreiben? was muss ich den unterschrieben? teilweise wird eine schriftliche Verpflichtungserklärung verlangt, d.h. Du verpflichtest Dich gem. dem jeweiligen feuerwehrgesetzt Deinen Dienst zu leisten. Geht je nach Bundesland auch formlos. Ich habe jedenfalls nie was unterschrieben ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Timo8 G.8, Bissendorf / NDS | 538503 | |||
Datum | 25.01.2009 18:23 | 7969 x gelesen | |||
Arbeit, gutes Stichwort: Ich bin momentan als Lkw Fahrer beschäftigt und arbeite reine Fahrzeit ca anderthalb std von zuhause weg. Selbst wenn ich sofort Schluss machen würde, ich wäre aufgrund dessen das ich halt erstmal mit 80 über die Autobahn zückeln müsste, locker flockig 90 min erst nach Alarmierung an der Wehr... Oder andere Scenario: ich hab um 3 nen Einsatz und bin um 10 uhr damit fertig, müsste ich dann noch arbeiten? Geht mir nicht drum mich zu drückne, aber ich wills halt geklärt wissen. Klar ist mein Ortsbrandmeister der beste Ansprechpartner, aber ich hab jetzt nunmla euch ;) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 538510 | |||
Datum | 25.01.2009 18:38 | 7914 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo GerickeSelbst wenn ich sofort Schluss machen würde, ich wäre aufgrund dessen das ich halt erstmal mit 80 über die Autobahn zückeln müsste, locker flockig 90 min erst nach Alarmierung an der Wehr... Das macht keinen Sinn. dann stehst Du in dieser Zeit eben nicht zur Verfügung. Aber Du hast ja auch mal frei, Urlaub,... Geschrieben von Timo Gericke Oder andere Scenario: ich hab um 3 nen Einsatz und bin um 10 uhr damit fertig, müsste ich dann noch arbeiten? Nein. Wenn der Einsatzleiter gut ist, dann schreibt er Einsatzende auf z.B. 18 Uhr (d.h. nach dem Einsatz 8h Ruhezeit). Damit bekommst Du auch für die Ruhezeit den ausgefallenen Lohn von der Gemeinde ersetzt. Und es kann auch mal sein, daß wenn am Tag danach jemand einen dringenden Termin hat ich ihn als führungskraft aus einem Einsatz der noch länger dauern wird herauslöse und heimschicke. Wobei eines auch klar ist. Solche Einsätze sind nicht die Regel. Ich schätze, 80% der Einsätze sind realistisch betrachtet in <2h erledigt bzw. soweit unter Kontrolle, daß ich das Personal auch problemlos reduzieren kann. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Timo8 G.8, Bissendorf / NDS | 538514 | |||
Datum | 25.01.2009 18:43 | 7897 x gelesen | |||
ok.. wenn ich niht zur verfügung stehe, also vorher anmelden und wenn ich arbeite eh nicht.. wer zahlt den meinem chef den ausfall? wenn ich meine tour nicht fahre kriegt er seine pakete nicht ausgeliefert und er hat auch verlust. ich krieg meinen lohn ja ersetzt aber er.. | |||||
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Autor | Oska8r W8., Schwanebeck / Brandenburg | 538516 | |||
Datum | 25.01.2009 18:46 | 7738 x gelesen | |||
Er eigentlich auch... Jedenfalls ist es so in unserer Gemeinde geregelt, aber im zweifelsfall würde ich einfach mal in deiner Wehrführung/ Amt nachfragen. LG Oskar | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 538518 | |||
Datum | 25.01.2009 18:48 | 7816 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo Gerickewer zahlt den meinem chef den ausfall? Niemand. Und daß ist das große Problem... Wobei wie gesagt bei ~30 Einsätzen im Jahr ist das vermutlich eher sehr selten der Fall. Zumal je nach interner Organisation nicht immer alle Einsatzkräfte einer Wehr alarmiert weren wenn vorher klar ist, daß wenige Kräfte ausreichen. Und dafür nimmt man dann i.d.R. die Kameraden, die dadurch bei der Arbeit keine Probleme bekommen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Bad Rappenau / BaWü | 538522 | |||
Datum | 25.01.2009 18:55 | 7702 x gelesen | |||
Ich habs mal für unsere Wehr grob zusammen gerechnet: Wenn sich der Anwärter ran hält, kann er es in 3 Jahren zum Truppführer schaffen. Bei 20 Einsätzen und 20 Übungen in Jahr (wobei 20 Einsätze bei uns nur 1/5 bis 1/6 wäre) dann käme er in diesen 3 Jahren auf 540 Stunden = 13,5 Arbeitswochen! Der Zeitaufwand ist nicht ohne.... Mein Beitrag und meine Meinung... Wer Feuer bekämpfen will muß es verstehen! | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 538532 | |||
Datum | 25.01.2009 19:04 | 7739 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas WachnoDer Zeitaufwand ist nicht ohne.... Aber auch nicht berauschend hoch! Das sind gerade mal 180 Stunden im Jahr. Alleine die Ausbildungsdauer bei uns für normale Helfer liegt im Jahr bei 104 Stunden. Das heist ohne Einsätze, Veranstaltungen, Ausbildungswochenenden oder gar Ausbildung an einder der Bundesschulen. Gruß Sven | |||||
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Autor | Rand8y T8., Münster / NRW | 538554 | |||
Datum | 25.01.2009 19:37 | 7680 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Timo Gericke"wer zahlt den meinem chef den ausfall?" Heißt also, mein Arbeitgeber bekommt für die Zeit meines Einsatzes anteilsmäßig mein Gehalt erstattet, und zahlt mir dann mein volles Gehalt im Monat aus. Sollte aber durch mein Fehlen z.B. ein Auftrag nicht fristgerecht erledigt werden können und meinem Arbeitgeber zusätzliche Kosten verursachen (Verzugszinsen, Strafzahlungen...) würde er die nicht ersetzt bekommen ? | |||||
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Autor | Tors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen | 538560 | |||
Datum | 25.01.2009 19:45 | 7640 x gelesen | |||
Geschrieben von Randy TaylorSollte aber durch mein Fehlen z.B. ein Auftrag nicht fristgerecht erledigt werden können und meinem Arbeitgeber zusätzliche Kosten verursachen (Verzugszinsen, Strafzahlungen...) würde er die nicht ersetzt bekommen ? Unternehmerisches Risiko. Kann ja auch mal sein, das die betroffene Arbeitskraft nicht durch einen Einsatz ausfällt, sondern durch Unfall/Krankheit etc. Lohn/Gehalt bekommt er ersetzt, alles andere nicht. Gruß aus dem Pott Torsten Schild | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 538562 | |||
Datum | 25.01.2009 19:46 | 7808 x gelesen | |||
Geschrieben von Randy TaylorHeißt also, mein Arbeitgeber bekommt für die Zeit meines Einsatzes anteilsmäßig mein Gehalt erstattet, und zahlt mir dann mein volles Gehalt im Monat aus. Sollte aber durch mein Fehlen z.B. ein Auftrag nicht fristgerecht erledigt werden können und meinem Arbeitgeber zusätzliche Kosten verursachen (Verzugszinsen, Strafzahlungen...) würde er die nicht ersetzt bekommen ? Genau das heißt es. Denn alles andere wäre schlicht nicht darstellbar. Sonst kommt jemand und schiebt den Verzug er ihn einen fünfstelligen Betrag an Konventionalstrafe ksotet auf das Fehlen des Mitarbeiters der 10h bei der Feuerwehr war bzw. 2 Wochen auf einem Lehrgang war. Wie willst Du da die Zusammenhänge beweisen? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Timo8 G.8, Bissendorf / NDS | 538581 | |||
Datum | 25.01.2009 20:50 | 7742 x gelesen | |||
was mich auch noch interessieren würde.. ich bin kein Athlet.. eher das Gegenteil.. habe für meine Begrife gut Kraft, aber halt keinerlei Kondition.. bei 1.80 wiege ich gute 105kg.. gibt es auch sowas wie Gemeinschaftsport oder so? hab irgendwo mal was gelesen unddas erinnerte mich so leicht an meine Bundeswehrzeit.. | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 538585 | |||
Datum | 25.01.2009 21:13 | 7679 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo Gerickegibt es auch sowas wie Gemeinschaftsport oder so? Hallo Timo, zu dieser Frage folgende Antwort eines Atemschutzträgers und Atemschutzgerätewartes. Grundsätzlich wird eine gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst vorausgesetzt. Für den Atemschutzgeräteträger speziell wird vor dem Lehrgang wird hierzu eine vorgegebene Untersuchung (G26.3) verlangt. Dort werden unter anderem Ruhe- und Belastungspuls, Herzfrequenz u.s.w. auf dem Fahrradergometer abgeprüft. Grundsätzlich sollte eine gewisse Fitness vorhanden sein, auch schon im Hinblick auf das private Wohlbefinden also vielleicht mal über ein Konditionstraining nachdenken (mir tut´s gut auch fürs Familien- und Berufsleben). Es gibt Feuerwehren die Sportgruppen führen und welche die sogar Dienstsport im Ausbildungsplan habe. In Baden-Württemberg wurde hierzu vom Landesfeuerwehrverband und der Landesfeuerwehrschule das Programm fit for fire fighting ins Leben gerufen. Wenn ich richtig gesucht habe lebst du im Landkreis Osnabrück. Falls Du Fragen zur Ausbildung im Kreis oder anderem hast sprich doch mal Jan Südmersen hier aus dem Forum an. Gruß aus Eggenstein (Nordbaden) und schon mal herzlich Willkommen in unserer Zunft. Martin Streeb "Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 538586 | |||
Datum | 25.01.2009 21:13 | 7730 x gelesen | |||
Im Zweifel hilft es deinen Laster zum Feuerstein-Mobil umzubauen;-) Auch ier gilt wieder, frag den Chef. Manche Feuerwehren bieten Dienstsport an, in anderen trifft man sich privat (z.B. Squash, Grüße an die stillen Mitleser). Gesetzlich verpflichteten Dienstsport gibt es in dem Sinne nicht, so ist im Grunde jeder selbst verantwortlich, fü seine Einsatzfitness zu sorgen. | |||||
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Autor | Mori8tz 8A., Heidenheim / Ba-Wü | 538618 | |||
Datum | 26.01.2009 08:06 | 7691 x gelesen | |||
Hallo Timo! Zuerst einmal finde ich toll das du dich für den Feuerwehrdienst interessierst. Zum Thema Sport, ich habe ähnliche Voraussetzungen wie du, z.Z. 110kg bei 1.95m. Meine Erfahrung: man muss bei der Feuerwehr kein Athlet sein, doch hilft es. Wie Christian schon gesagt hat, wir kommen manchmal in körperliche Ausnahme-Situationen, vor allem im Atemschutzeinsatz. Untrainiert geht das ganz schön ins Eingamachte bis Unmögliche. Aber es gibt auch andere Positionen, die weniger anstrengend sind, z.B. Maschinist (eigentlich alles andere, an die körperiche Belastung des Atemschutzeinsatzes im Brand kommt so schnell nix ran ;-) Du wirst, solltest du dich für die Feuerwehr entscheiden, mit der Zeit deine Aufgaben finden, die dir am meisten liegen, und darauf kannst du dich dann spezialisieren. Nicht jeder muss AGT werden (aber wenn er kann, sollte er schon ;-) Dienstsport wird sehr unterschiedlich betrieben, da kann dir nur der Chef weiterhelfen. ich persönlich trainiere (auch erst angefangen, laufen+schwimmen+radfahren) leider alleine, da bei mir nur eine kleine Laufgruppe im Sommer existiert. Falls du in Sachen Fitness was tun willst, kann ich dir auch Fit for Firefighting empfehlen, gibst nette Bücher mit allem möglichen Tipps etc. oder eine Recherche im Inet (meinen erster Laufplan hab ich da gefunden, so ala 1min laufen 2min gehen, mittlerweile schaff ich schon mal die 15 min durch) falls du weitere Infos brauchst, gerne auch per PN da dieser Hinweis scheinbar sehr wichtig ist: alles meine private, eigene Meinung! | |||||
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Autor | Timo8 G.8, Bissendorf / NDS | 538847 | |||
Datum | 26.01.2009 20:53 | 7474 x gelesen | |||
Helfen macht Spass. war heute tanken nach meine Tour und hab ner alten Frau geholfen, deren Hund vom Auto angefahren wurde. Wenn helfen so einen Spass macht, verdammte Scheisse dann sollte ich echt mal bei ner FF vorstellig werden.. | |||||
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Autor | Timo8 G.8, Bissendorf / NDS | 539616 | |||
Datum | 29.01.2009 19:27 | 7382 x gelesen | |||
Keiner antwortet? na egal... andere Frage: Hab mal mit meinem Chef gesprochen und seine Aussage war, wenn du auf dem Weg zur Arbeit bist, und der Melder geht, kommst du zur Arbeit.. Ist das rechtens? Wir haben 2 Leute inner Firma, die sind auch in ner FF und da würde das immer so gehändelt.. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 539618 | |||
Datum | 29.01.2009 19:32 | 7325 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo Gerickeandere Frage: Hab mal mit meinem Chef gesprochen und seine Aussage war, wenn du auf dem Weg zur Arbeit bist, und der Melder geht, kommst du zur Arbeit.. Hallo! Suchfunktion -> gefühlte 1000 mal behandelt. Antwort: In deinem Feuerwehrgesetz steht, dass dein AG dich gehen lassen muss. Die FF zahlt dir aber nicht deinen Lohn, wenn du keinen Job mehr hast... Gruß, Markus Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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Autor | Sand8ra 8B., Borken / NRW | 539624 | |||
Datum | 29.01.2009 20:09 | 7301 x gelesen | |||
Hm, nen paar Informationen aus diesem Thread leihe ich mir auch mal aus. :-) | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 539635 | |||
Datum | 29.01.2009 20:38 | 7321 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo Gerickeelfen macht Spass. Um ehrlich zu sein: Oft, aber nicht immer... Es gibt auch die Momente wo der Melder losgeht wenn Du seit 20 Stunden nicht geschlafen hast, Hunger und Durst hast sowieso, eigentlich auch diverse andere Dinge dringend zu erledigen... Es gibt auch Einsätze bei denen wir nicht gewinnen können. Auch das wird im Paket mitgeliefert. Insgesamt empfinde ich es aber seit mehr als 15 Jahren als befriedigendes Hobby (Bin halt auch noch nicht so lang dabei) mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Timo8 G.8, Bissendorf / NDS | 539639 | |||
Datum | 29.01.2009 20:43 | 7344 x gelesen | |||
15 jahre ist doch schon ziemlich lang.. | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 539661 | |||
Datum | 29.01.2009 22:01 | 7337 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo Gericke15 jahre ist doch schon ziemlich lang.. im Vergleich relativ. Und immer noch viel zu lernen... mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Timo8 G.8, Bissendorf / NDS | 539826 | |||
Datum | 30.01.2009 21:14 | 7316 x gelesen | |||
und lkw darf ich da erst fahren wenn ich diesen einen kurs belegt hab? | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 539827 | |||
Datum | 30.01.2009 21:22 | 7330 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Timo Gericke und lkw darf ich da erst fahren wenn ich diesen einen kurs belegt hab? Der Kurs heißt "Maschinist für Löschfahrzeuge" und ist notwendig, da der Maschinist nicht nur das Fahrzeug bewegen sondern auch die darin befindlichen Geräte (Pumpe, Stromerzeuger usw.) bedienen können muss. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 539851 | |||
Datum | 31.01.2009 08:40 | 7142 x gelesen | |||
fahren darfst du ihn mit Führerschein schon - die Pumpen bedienen nach dem Fahren wird das Problem sein | |||||
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