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ThemaUnterschied LF 16-TS ?30 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorHann8es 8K., Sonthofen / Bayern538173
Datum24.01.2009 16:5116517 x gelesen
Hallo !

Gibt es Beladungsunterschiede zwischen so einem LF-16-TS und so einem LF-16-TS ?? Also ich meine die Standart Beladung ! Weil bei 2tem Fahrzeug passt ja eigentlich mehr rein.

Gruß Hannes


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz538175
Datum24.01.2009 16:5614015 x gelesen
Hallo Hannes,
die Normbeladung ist bei allen Fahrzeugen gleich (vorsg. wenn die entsprechende Norm zum Zeitpunkt gleich war) ->deswegen Norm (sonst würde eine Norm keinen Sinn machen). Zusatzbeladung ist natürlich möglich wenn Platz und zulässiges Gesamtgewicht dies zulassen...

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen538176
Datum24.01.2009 16:5713971 x gelesen
Hallo,
die Frage zum 2. Bild, ist das auch ein KatS-Fz? Dann ist die Beladung gleich. Wenn nein, dann ist die Beladung umfangreicher, z.B. Beleuchtungssatz, Motorsäge, Stromerzeuger und weitere örtlich benötigte Dinge. Das liegt daran, das die KatS-Fz 9t zGG haben, die Kommunalen i.d.R. 10 -12t.

Gruß
Heinrich


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AutorHann8es 8K., Sonthofen / Bayern538177
Datum24.01.2009 17:0013792 x gelesen
Also ist quasi das 2.Fahrzeug eher für Zusatzaussrüßtungen gedacht ?


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen538180
Datum24.01.2009 17:0813761 x gelesen
Hallo,

als diese Fahrzeuge auf den Markt kamen, gab es IIRC

- genormtes LF 16 TS Beladeplan 1 (9t)
- genormtes LF 16 TS Beladeplan 2 (12t)
- LF 16 TS BUND (9t, an Beladeplan 1 angenähert?)

Es ist davon auszugehen, dass der BUND zwischen den beiden Fahrzeuggenerationen die Beladung leicht verändert hat. Abweichungen zur Norm gab es beim BUND immer.

Hatte die ältere Generation nicht z. B. eine Kettensäge?


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen538182
Datum24.01.2009 17:1113739 x gelesen
Geschrieben von Hannes KrötzAlso ist quasi das 2.Fahrzeug eher für Zusatzaussrüßtungen gedacht ?

Das kommt drauf an, es gab für die LF 16 TS vom Bund eine extra Norm. Der Bund hat damals die LF ohne Zusatzausrüstung beschafft, weil er von geschlossenen Zügen (LZR und LZW) ausgegangen ist und bei den LZR gehörte ein Rüstwagen dazu, wo die technische Ausrüstung drauf verladen war. Für kommunal beschaffte LF 16 TS gab es den "Beladeplan 2", wo Geräte zur einfachen TH, Beleuchtungssatz, Motorsäge usw. zugehörten.

Ob das Fz im 2. Bild ein kommunales oder ein Bund-Fahrzeug ist, kann man so nicht erkennen, denn auch der Bund hat diesen Typ (MD 170 D 11 bzw 12) beschafft.

Gruß
Heinrich


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AutorFran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern538183
Datum24.01.2009 17:1313516 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigam
Hatte die ältere Generation nicht z. B. eine Kettensäge?

Servus,

ja, wir haben ein LF 16 TS BJ. 1983 mit Kettensäge, Hitzeschutz Form III etc. Wir hatten auch einmal ein BJ. 1990, ohne Kettensäge.

Mfg

Franz W.


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen538185
Datum24.01.2009 17:1513748 x gelesen
Geschrieben von Heinrich BrinkmannOb das Fz im 2. Bild ein kommunales oder ein Bund-Fahrzeug ist, kann man so nicht erkennen, denn auch der Bund hat diesen Typ (MD 170 D 11 bzw 12) beschafft.

Hallo,

Auffahrbohlen und Kraftstoffkanister unter dem Aufbau --> dürfte (ehem.) BUND sein.


Gruß

A.

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AutorHann8es 8K., Sonthofen / Bayern538186
Datum24.01.2009 17:1713673 x gelesen
Also ist das 2te Fahrzeug ein LF-16-TS nach beladeplan 2 ?


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen538187
Datum24.01.2009 17:1813646 x gelesen
nein, nach BUND-Vorschrift


Gruß

A.

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern538189
Datum24.01.2009 17:2213527 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hannes KrötzWeil bei 2tem Fahrzeug passt ja eigentlich mehr rein.
beim 2. passt nicht mehr rein, nur weil es ein 3-teiliger Aufbau ist. Beides sind Bund 16ts mit gleicher Beladung.
Auch bei neueren Fahrzeugen bekommst du in einen 3-teiligen Aufbau nicht unbedingt mehr Beladung als in einen 2-teiligen Aufbau. Beim Ziegler Alpas Aufbau hast du (laut Hersteller) sogar im 2-teiligen Aufbau mehr Platz als im 3-teiligen.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern538190
Datum24.01.2009 17:2413457 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hannes KrötzAlso ist das 2te Fahrzeug ein LF-16-TS nach beladeplan 2 ?
nein, zumindest nicht im Originalzustand, da war die Beladung m.W. identisch.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern538191
Datum24.01.2009 17:2513396 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas Bräutigamdürfte (ehem.) BUND sein.
richtig.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorHann8es 8K., Sonthofen / Bayern538192
Datum24.01.2009 17:2513452 x gelesen
Danke !


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen538194
Datum24.01.2009 17:2713533 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigamals diese Fahrzeuge auf den Markt kamen, gab es IIRC

- genormtes LF 16 TS Beladeplan 1 (9t)
- genormtes LF 16 TS Beladeplan 2 (12t)
- LF 16 TS BUND (9t, an Beladeplan 1 angenähert?)

Es ist davon auszugehen, dass der BUND zwischen den beiden Fahrzeuggenerationen die Beladung leicht verändert hat. Abweichungen zur Norm gab es beim BUND immer.


M.W. gabt es damals nur den Beladeplan 1 und 2, der Bund hat 1 mit leichten Modifizierungen (Kombischaumrohr, 3 Verteiler ect) beschafft. Als die Norm zu 1 zurückgezogen wurde, gab es einen Beladeplan LF-16-KatS.

Geschrieben von Andreas BräutigamHatte die ältere Generation nicht z. B. eine Kettensäge?
Glaube ich nicht, dafür gab es den (H)RW. Wir hatten zwar nur die Bauserien auf MD-Eckhauber und sind dann auf MB-Rundhauber und Iveco 90-16 umgestiegen, aber da war nichts drauf. Ich glaube auch nicht, das auf den dazwischenliegenden Baulosen was anderes verlastet war, denn schließlich sollte die Ausrüstung gleich sein.

Gruß
Heinrich


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AutorStef8an 8F., Friedrichshafen / Ba-Wü538195
Datum24.01.2009 17:2713591 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigamnein, nach BUND-Vorschrift

Heisst das nicht STAN (Stärke- und Ausstattungsnachweis) oder gibts das nimmer?
Gruß

Stefan

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz538196
Datum24.01.2009 17:2913364 x gelesen
Hallo Hannes,
Siehst, das ist was ich gemeint hatte, für dieses Fahrzeug gab es im laufe der Zeit verschiedene Normen, daher sind Unterschiede möglich.
Darüber hinaus, sind neben Normen auch noch technische Beschreibungen oder Richtlinien möglich, die meist von einzelnen Bundesländern eingeführt wurden

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen538197
Datum24.01.2009 17:2913641 x gelesen
1. gibts das - abgesehen vom THW - nicht mehr

2. war die Fahrzeugausstattung da nicht im Detail beschrieben, sondern nur "LF 16 TS komplett, Versorgungsnummer 4210-00390"


Gruß

A.

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AutorHann8es 8K., Sonthofen / Bayern538198
Datum24.01.2009 17:3213520 x gelesen
Geschrieben von ---Andreas Bräutigam--- gibts das - abgesehen vom THW - nicht mehr


Doch, bei der Bundeswehr ;)

Und vielen, vielen Dank für die schnelle Hilfe !!


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio538211
Datum24.01.2009 18:1213502 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christof Stroblbeim 2. passt nicht mehr rein, nur weil es ein 3-teiliger Aufbau ist.

Koffermaße:
Mercedes-Benz LAF 1113/42: 3150 x 2450 x 1485 mm
Magirus-Deutz FM 170 D 11A: 3550 x 2400 x 1620 mm


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio538213
Datum24.01.2009 18:1913583 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Heinrich BrinkmannDas liegt daran, das die KatS-Fz 9t zGG haben, die Kommunalen i.d.R. 10 -12t.

Das ist nicht richtig. Die KatSch LF 16-TS auf FM 170 D 11FA (Baujahre 1976 - 1980) haben ein zGG von 11.500 kg. Erst die Nachfolgeserien waren dann die 9-tonner mit
- FM 130 D 9FA (Baujahre 1983 / 1984): 9.200 kg
- dem verlinkten Mercedes-Benz LAF 1113 (1982, 1984, 1985): 8.990 kg
- Iveco 90-16 AW (1986-1992): 9.000 kg
- Mercedes-Benz 917 AF (1990-1996): 9.000 kg


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8an 8T., Delmenhorst / Niedersachsen538241
Datum24.01.2009 20:3713298 x gelesen
Hallo,

der Magirus-Deutz im 2.Link müßte auch ein KatS-Fahrzeug sein, denn soweit ich weiß hatten die KatS-LF der Magirus-D-Serie alle das Riffelblech des Aufbaudaches bis an die "Regenrinne" an den Aufbaulängsseiten heruntergezogen LF 16-TS Magirus D-Serie KatS

Die optisch "baugleichen" zivilen LF 16-TS auf dem gleichen Fahrgestell hatten dieses Mekmal nicht LF 16-TS Magirus D-Serie kommunal beschafft, sondern den auch von den normalen LF 16 bekannten Aufbau. LF 16 Magirus D-Serie

Gruß

CT


Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar.

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AutorStef8an 8F., Friedrichshafen / Ba-Wü538257
Datum24.01.2009 21:5013297 x gelesen
Meines Wissens waren auch noch die Pumpen anders, unser 170D11 hatte eine Frontpumpe mit 2400l/min und eine TS mit 1600l/min, unser 1113 die Frontpumpe mit 1600l/min und die TS mit 800l/min...
Gruß

Stefan

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen538259
Datum24.01.2009 21:5413300 x gelesen
Hallo,

nee, die Pumpen sind eigentlich gleich.

Nur die Firmenbezeichnungen sind anders.

Die Generation MB 1113 / IV 90-16 AW hat eine FP 24/8 (3 B-Abgänge), bei der Magirus-Pumpe (Abgänge zur Seite) steht das auch auf dem Typenschild. Bei der Ziegler-FP (Abgänge nach vorne) steht "16/8 ZS" drauf, ist aber auch ne 24/8. Die alten MD 170 D 11 hatten eine "echte" TS 16/8 mit E-Starter, die neue Generation hat eine "TS 8/8 ZS", die am ersten Garantiepunkt (nach alter Norm) den doppelten Nennförderstrom bringen muss (1600 l/min).


Gruß

A.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio538260
Datum24.01.2009 21:5713283 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Stefan FeierabendMeines Wissens waren auch noch die Pumpen anders, unser 170D11 hatte eine Frontpumpe mit 2400l/min und eine TS mit 1600l/min, unser 1113 die Frontpumpe mit 1600l/min und die TS mit 800l/min...

Bei den alten 170er Magirus war eine FP 16/8-ZS verbaut, bei den 1113er eine FP 24/8.
Die TS war jeweils eine 8/8.
Die Förderleistung war aber erheblich höher als auf dem Typenschild angegeben.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorUwe 8S., Biblis / Hessen538296
Datum25.01.2009 09:1613337 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigam1. gibts das - abgesehen vom THW - nicht mehr

... und wird im THW teilweise auch nur noch als "Empfehlung" gehandhabt.

Geschrieben von Andreas Bräutigam2. war die Fahrzeugausstattung da nicht im Detail beschrieben, sondern nur "LF 16 TS komplett, Versorgungsnummer 4210-00390"


Während der Zeit, zu der ich mich intensiver damit befasst habe, war jede dieser Nummern dann auf einem separaten Blatt genauer aufgeschlüsselt, bis man am Ende bei den einzelnen Gegenständen ankam. Die einzelnen Gegenstände waren dann in ihren Eigenschaften (Leistungsmerkmalen) beschrieben.

Gruß

Uwe Stegemann


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen538297
Datum25.01.2009 09:3713206 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Uwe Stegemannwar jede dieser Nummern dann auf einem separaten Blatt genauer aufgeschlüsselt, bis man am Ende bei den einzelnen Gegenständen ankam. Die einzelnen Gegenstände waren dann in ihren Eigenschaften (Leistungsmerkmalen) beschrieben.

richtig... Leuchte, Blink, Bodenhinderniss oder Schraubendreher, L-Griff, Innensechskant...
Das waren noch Zeiten...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg538369
Datum25.01.2009 13:4013071 x gelesen
Geschrieben von Uwe StegemannWährend der Zeit, zu der ich mich intensiver damit befasst habe, war jede dieser Nummern dann auf einem separaten Blatt genauer aufgeschlüsselt, bis man am Ende bei den einzelnen Gegenständen ankam. Die einzelnen Gegenstände waren dann in ihren Eigenschaften (Leistungsmerkmalen) beschrieben.

Das müßte dann das Anlageblatt Ausstattungsanweisung (ANLBLAAN) sein.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen538888
Datum26.01.2009 22:4613064 x gelesen
Geschrieben von Uwe Stegemann Geschrieben von Andreas Bräutigam"1. gibts das - abgesehen vom THW - nicht mehr
"
... und wird im THW teilweise auch nur noch als "Empfehlung" gehandhabt.

Die STAN ist Grundlage dessen, was die Fachgruppe zur Erledigung ihrer zugewiesenen Aufgaben an Personal, Material und Gerät benötigt.
Somit ist die STAN auch heute noch die Grundlage dessen, was finanziert wird.

Wenn ein OV der Ansicht ist weiteres Material und Gerät für z.B. die ÖGA vorhalten zu wollen, was zugegeben oft der Fall ist, obliegt aber auch die Finanzierung, Wartung, Ersatzbeschaffung und Versicherung dem OV allein. Er darf hierfür keine Bundesmittel zweckentfremden. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Übernahme durch den Bund erfolgen, wobei denn aber auch selbiger über die Weiterverwendung entscheidet.

Durch deine Darstellung erweckst Du den Eindruck, als gäbe es keine Regeln mehr, was aber einfach falsch ist. Die STAN ist noch immer unsere Bibel.


Gruss
Jürgen Wenzel


3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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AutorUwe 8S., Biblis / Hessen539020
Datum27.01.2009 14:3413011 x gelesen
Geschrieben von Jürgen WenzelDurch deine Darstellung erweckst Du den Eindruck, als gäbe es keine Regeln mehr, was aber einfach falsch ist. Die STAN ist noch immer unsere Bibel.

Mit dem Protest habe ich schon (fast) gerechnet. Richtig ist natürlich, dass die STAN als Norm verbindlich ist. Mir als einfacher Helfer an der Basis fällt halt auf, dass die Verbindlichkeit dieser Norm in vielen Einzelfällen immer wieder in Frage gestellt wird. Beispiele (große wie kleine, munter gemischt und jedes aus einem anderen Ortsverband):

(1) An einem KFZ gemäß STAN (kein ÖGA-Auto) ist die Stoßstange defekt. Als Ersatzteil wird die "zivile" Stoßstange montiert, nicht die THW-Version. Ab sofort rollt das Auto ohne Halterung für die Fahne bei Kolonnenfahrt, obwohl selbige laut STAN vorgesehen ist. Begründung: Das zivile Ersatzteil war halt billiger.

(2) Ein Einsatzfahrzeug wird ausgesondert und ist zu ersetzen. Die STAN sieht eigentlich so etwas wie einen GKW2 vor, die Prototypen des MzKW liegen noch in ferner Zukunft. Als Ersatz bekommt der OV einen LKW mit Wechselpritsche. Dem OV, welcher offensichtlich damit zufrieden ist, möge selbiges Auto gegönnt sein, nur hat die reale Beschaffung recht wenig mit der STAN (Bibel?) zu tun.

(3) Ein Satz Schere-Spreizer ist zu ersetzten. Gerade ist das Anti-Terror-Paket im THW aktuell. Aus dem Anti-Terror-Paket soll ein Neuer Satz beschafft werden. Dummerweise darf aus dem Anti-Terror-Paket aber keine STAN-Ausstattung bezahlt werden. Also werden Schere und Spreizer eine Nummer größer gekauft und entsprechen somit nicht der STAN und dürfen beschafft werden.

(4) Wo wir gerade beim Anti-Terror-Paket sind: Es wurden 132 Satz große Hebekissen, Kernbohrer, Plasmaschneider etc... gekauft, daraus wurden dann später beim nächsten Neukonzept 66 schwere Bergungsgruppen. Dennoch waren zum Zeitpunkt der Beschaffung diese Teile alle nicht in der STAN, einige sind nachträglich zu STAN-Ausstattung geworden. Also haben wir uns unsere Bibel passend umgeschrieben.

(5) Dann wären da noch die Mastkraftwagen. Bei einem Unternehmen sind einige KFZ mit weit ausfahrbarem Mast vorhanden, werden jedoch nicht mehr benötigt. Das THW übernimmt diese mit der Absicht, selbige zu verwenden. Die Idee dahinter ist ja nicht einmal falsch. Selbige Fahrzeuge sind mittlerweile auch in der STAN, jedoch habe ich hier wirklich den Eindruck, dass die STAN (unsere Bibel?) an das zufällig gerade verfügbare Material angepasst wurde. Keinesfalls wurde eine STAN geschrieben und danach dann Ausstattung beschafft.

(6) Nun haben wir noch nicht diskutiert, welchen Spielraum die STAN selbst schon lässt, was die Verwendung von vorhandener Ausstattung angeht. Ein OV mit FGr. Räumen hat auf der STAN-Position des Bergungsräumgerätes einen Unimog stehen mit Schaufel vorne dran (so wie die Schaufel vorne am Traktor des Bauern).

Ich könnte gerne noch weitere Beispiele - große Dinge wie Kleinigkeiten - aufzählen, belasse es aber mal hierbei. Letztlich bleibt aber für mich die Erkenntnis, dass die STAN nur noch eine grobe Empfehlung ist - jedoch jederzeit beliebig variiert werden darf. Irgendwie ist es schon komisch, dass alle drei Monate ein Heft erscheint, in dem neue Autos des THW vorgestellt werden. Wenn nur nach STAN beschafft werden würde, dann wäre das Heft vermutlich bedeutend dünner.

Ob ich nun formuliere "Die STAN ist verbindlich, wir halten uns aber nur Montags dran." oder ob ich nun formuliere "Die STAN empfiehlt Eigenschaften der Ausstattung, es kann aber bedarfsweise auch völlig andere Ausstattung beschafft werden.", was ist der Unterschied?

Gruß
Uwe Stegemann


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 24.01.2009 16:51 Hann7es 7K., Sonthofen
 24.01.2009 16:56 Stef7an 7J., Birlenbach
 24.01.2009 16:57 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 24.01.2009 17:00 Hann7es 7K., Sonthofen
 24.01.2009 17:11 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 24.01.2009 17:15 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 24.01.2009 17:17 Hann7es 7K., Sonthofen
 24.01.2009 17:18 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 24.01.2009 17:27 Stef7an 7F., Friedrichshafen
 24.01.2009 17:29 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 24.01.2009 17:32 Hann7es 7K., Sonthofen
 25.01.2009 09:16 Uwe 7S., Biblis
 25.01.2009 09:37 Chri7sti7an 7F., Fürth
 25.01.2009 13:40 Chri7sti7an 7F., Wernau
 26.01.2009 22:46 Jürg7en 7W., Gifhorn
 27.01.2009 14:34 Uwe 7S., Biblis
 24.01.2009 17:24 Chri7sto7f S7., Vilseck
 24.01.2009 17:25 Hann7es 7K., Sonthofen
 24.01.2009 17:25 Chri7sto7f S7., Vilseck
 24.01.2009 20:37 Chri7sti7an 7T., Delmenhorst
 24.01.2009 18:19 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 24.01.2009 21:50 Stef7an 7F., Friedrichshafen
 24.01.2009 21:54 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 24.01.2009 21:57 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 24.01.2009 17:08 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 24.01.2009 17:13 Fran7z W7., Neumarkt Sankt Veit
 24.01.2009 17:27 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 24.01.2009 17:29 Stef7an 7J., Birlenbach
 24.01.2009 17:22 Chri7sto7f S7., Vilseck
 24.01.2009 18:12 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
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