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ThemaHooligantool, Halligantool selber bauen?49 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorChri8sto8ph 8M., Freudenberg / NRW538113
Datum24.01.2009 11:1516649 x gelesen
Hallo Forum.

Ich habe mal zwei Fragen:

1. Hat schon mal jemand so ein Tool selber gebaut? Material und Bau sind ja keine Hexerei...

2. Wie sieht das mit Patent oder Ähnlichem aus? Es gibt doch ein paar Hersteller davon. Wäre es rechtens, so eins zu bauen, wenn man von den Originalen abweicht, oder kleine Änderungen dran vornimmt?


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AutorRich8ard8 N.8, Rühningen / B-W538115
Datum24.01.2009 11:2114043 x gelesen
wer sollte es dir verbieten wenn du solch ein teil nachbaust, quasi also 1:1 modell?
solange du das nicht gewerblich verkaufen willst...


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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW538116
Datum24.01.2009 11:2213915 x gelesen
Bin kein Patentexperte, aber solange Du die Dinger nicht verkaufen willst, kann Du wahrscheinlich bauen was Du willst.


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorTobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland538117
Datum24.01.2009 11:2313828 x gelesen
Hallo Christoph,

eine Gegenfrage: Warum?

Ich denke wenn du Material- und Arbeitskosten zusammenrechnest wirst du es auch kaufen können. Mit dem Patent wirst du wohl nur Probleme bekommen wenn du es verkaufen willst oder eine Bauanleitung in irgendeiner Weise bereitstellst.

Geht es dir um gewisse Anpassungen am Tool oder wirklich nur ums Geld sparen?


Gruß aus dem Saarland

t0bias
---------------------------------------------------------------

alles nur meine private Meinung

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü538118
Datum24.01.2009 11:2913841 x gelesen
Geschrieben von Christoph Monseur1. Hat schon mal jemand so ein Tool selber gebaut? Material und Bau sind ja keine Hexerei...

Wüsste nicht davon. Dei Schlosserkollegen die ich mal danach fragte sagten mir, daß es bei vernünftiger Konstruktion und Härtung etc. so viel Arbeit ist, daß Du es auch gleich kaufen könntest.

Geschrieben von Christoph Monseur1. Hat schon mal jemand so ein Tool selber gebaut? Material und Bau sind ja keine Hexerei...

Selbst wenn es für das Konstruktionsprinzip von Hugh Halligan von 1945 ein Patent gegeben hat, dann ist das ausgelaufen. Unter Schutz stehen nur noch bestimmte Bauformen einzelner Hersteller.

Insofern kannst Du Dich anhand der Grundidee leidlich austoben.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorChri8sto8ph 8M., Freudenberg / NRW538119
Datum24.01.2009 11:3313828 x gelesen
Wir sind eine kleine Ortswehr und da ich quasi kostenlos an so Material rankomme und die Bearbeitung, Härtung und Zusammenbau kein Problem sind, warum nicht.

5 Stunden Eigenleistung im Gegensatz zu mindestens 190€ Kosten....


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 538120
Datum24.01.2009 11:3513712 x gelesen
Geschrieben von Christoph Monseurquasi kostenlos an so Material rankomme

hochfeste Stähle und Co quasi für lau?

Geschrieben von Christoph Monseur5 Stunden Eigenleistung im Gegensatz zu mindestens 190€ Kosten....


Und was verdienst du draussen in der Wirtschaft in der Stunde :-)

Und wer garantiert das es auch was wird ?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorChri8sto8ph 8M., Freudenberg / NRW538122
Datum24.01.2009 11:3813753 x gelesen
Ja, machen viel mit so Materialien, haben die Lager voll davon.
Und warum soll es nix werden, ist doch nix besonderes dran...


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW538127
Datum24.01.2009 11:4513801 x gelesen
Geschrieben von Christoph Monseur1. Hat schon mal jemand so ein Tool selber gebaut? Material und Bau sind ja keine Hexerei...

Nein, aber auch nicht mal eben "nebenbei" für jeden Hobby-Eisenbieger zu machen.
Wir hatten auch mal eine Serie, die wir nach Schäden ausmustern mussten (nicht durchgeschmiedet, sondern Griffstange und Teile aus verschiedenem Material, das noch dazu schlecht verbunden war).


Geschrieben von Christoph Monseur2. Wie sieht das mit Patent oder Ähnlichem aus? Es gibt doch ein paar Hersteller davon. Wäre es rechtens, so eins zu bauen, wenn man von den Originalen abweicht, oder kleine Änderungen dran vornimmt?

Wenn ich sowas schon neu bauen würde, würde ich für hiesige Anwendungen je nach Eurem Bedarf auch ein paar Änderungen vornehmen.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sto8ph 8M., Freudenberg / NRW538129
Datum24.01.2009 12:0813488 x gelesen
Ja nu, da müssen die richtigen Schweißzusätze genommen werden, die Spitzen der Hebelwerkzeuge richtig gehärtet werden und nen stabiler Griff mit ner geriffelten Oberfläche dran. Habe ja auch noch guten Rat eine Technikers, der hilft mir bei Berechnung und Materialwahl.


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen538130
Datum24.01.2009 12:0913597 x gelesen
Geschrieben von Josef Mäschle
Selbst wenn es für das Konstruktionsprinzip von Hugh Halligan von 1945 ein Patent gegeben hat, dann ist das ausgelaufen. Unter Schutz stehen nur noch bestimmte Bauformen einzelner Hersteller.
Patente und Gebrauchsmusterschutz spielt keine Rolle bei Fertigung für den "Eigenbedarf".


mkg hwk

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AutorJoe 8A., Würzburg / Bayern538134
Datum24.01.2009 12:5113519 x gelesen
Hallo Christoph,
also wir sind momentan auch dran so ein Tool selbst zu gestalten und dann von unserem Schlossermeister bauen zu lassen. Er selbst ist auf die Idee gekommen und hat sich einige Original Tools angeschaut. Laut seiner Aussage wird das von der Festigkeit und Tauglichkeit auch überhaupt keine Probleme geben. Es wird ja auch kein Werkstück von einem 0815 Schlosser!
Über Patentrecht haben wir uns erkundigt und das ist überhaupt kein Problem.
Also viel erfolg Euch und evtl. kann man sich ja noch per Mail austauschen, was die Ideen betrifft das Tool auszubauen.
Gruß Joe


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AutorTobi8as 8S., Wittlich / Rheinlandpfalz538139
Datum24.01.2009 14:1113258 x gelesen
Hallo,

Das gilt aber nur für den privaten Bereich, Feuerwehr als Einrichtung der Gemeinde dürfte aber nicht privat sein.

§ 11 Patentgesetz:
Geschrieben von § 11 Patentgesetz: Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf

1.
Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;



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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern538150
Datum24.01.2009 15:0213126 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Josef MäschleWüsste nicht davon. Dei Schlosserkollegen die ich mal danach fragte sagten mir, daß es bei vernünftiger Konstruktion und Härtung etc. so viel Arbeit ist, daß Du es auch gleich kaufen könntest.

würde ich als Metallbaumeister auch sagen.
Wen einer allerdings auf der Arbeit Langweile hat.....


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorChri8sto8ph 8M., Freudenberg / NRW538159
Datum24.01.2009 15:5113070 x gelesen
Wenn es nicht erlaubt ist werde ich da auch nix machen... Will mir da keinen Ärger einhandeln.


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz538174
Datum24.01.2009 16:5113159 x gelesen
Hallo Tobias,
du mußt den Paragraphen auch zu Ende lesen;-) Der erste Satz ist nur ein Anwendungsfall!
§ 11
Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
1.
Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;
2.
Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand der patentierten Erfindung beziehen;
2a.
die Nutzung biologischen Materials zum Zweck der Züchtung, Entdeckung und Entwicklung einer neuen Pflanzensorte;
2b.
Studien und Versuche und die sich daraus ergebenden praktischen Anforderungen, die für die Erlangung einer arzneimittelrechtlichen Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Europäischen Union oder einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittstaaten erforderlich sind;
3.
die unmittelbare Einzelzubereitung von Arzneimitteln in Apotheken auf Grund ärztlicher Verordnung sowie auf Handlungen, welche die auf diese Weise zubereiteten Arzneimittel betreffen;
4.
den an Bord von Schiffen eines anderen Mitgliedstaates der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums stattfindenden Gebrauch des Gegenstands der patentierten Erfindung im Schiffskörper, in den Maschinen, im Takelwerk, an den Geräten und sonstigem Zubehör, wenn die Schiffe vorübergehend oder zufällig in die Gewässer gelangen, auf die sich der Geltungsbereich dieses Gesetzes erstreckt, vorausgesetzt, daß dieser Gegenstand dort ausschließlich für die Bedürfnisse des Schiffes verwendet wird;
5.
den Gebrauch des Gegenstands der patentierten Erfindung in der Bauausführung oder für den Betrieb der Luft- oder Landfahrzeuge eines anderen Mitgliedstaates der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums oder des Zubehörs solcher Fahrzeuge, wenn diese vorübergehend oder zufällig in den Geltungsbereich dieses Gesetzes gelangen;
6.
die in Artikel 27 des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. 1956 II S. 411) vorgesehenen Handlungen, wenn diese Handlungen ein Luftfahrzeug eines anderen Staates betreffen, auf den dieser Artikel anzuwenden ist.


und wie Jo schon geschrieben hat...Patent, wenn denn überhaupt erteilt ist mit Sicherheit schon lange ausgelaufen...

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorTobi8as 8S., Wittlich / Rheinlandpfalz538200
Datum24.01.2009 17:3612999 x gelesen
Hallo,

Die Antwort war hier auf den Hinweis der nichtgewerblichen Nutzung bezogen.

Ansonsten könnte man sich auf den 2. Punkt der Handlungen zu Versuchszwecken beziehen. Die Beurteilung, ob das hier anwendbar ist überlass ich aber lieber Leuten die sich mit Patentrecht auskennen.

Auf den konkreten Fall bezogen müsste man nachschauen, ob es ein aktives deutsches Patent gibt, kann man kostenlos im Internet beim Patentamt recherchieren. Wenn das Teil aber wirklich schon so alt ist gibt es wahrscheinlich kein Patent mehr.

Gruß Tobias


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW538203
Datum24.01.2009 17:4813205 x gelesen
Ein Geheimnis des Hooligantools ist ja auch die Materialeigenschaft.

Hier kommt es nicht nur auf die Härtung und den genauen Härtegrad, sondern auch auf die Zähigkeit des Materials an. Hier den richtigen Mix zu finden ist m. E. selbst für Werkzeugmacher ein Glückspiel.

Was bringt dir nachher ein optisch gleichaussehendes Tool, wenn die Kralle abkracht oder sich verbiegt?

Ich meine sogar, dass das original Tool unterschiedliche Härtegrade und Zähigkeiten an den jeweiligen Ansatzpunkten besitzt.

Fazit: Um ein Gartentor aufzubrechen dürfte der Eigenbau ausreichen (Da reicht aber auch die normale Brechstange). Wenn es aber mal ans Eingemachte geht, dann dürfte das Original klar gewinnen.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorNiko8las8 H.8, Osnabrück / Wuppertal / Niedersachsen538204
Datum24.01.2009 17:5112893 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferWenn es aber mal ans Eingemachte geht, dann dürfte das Original klar gewinnen.

Ich kenne jemanden aus Osnabrück, der der ideale Testkandidat für das selfmade Halligan wäre. Wenn es ihn überlebt, kann man es bedenklos nehmen! :-)


mkG Nikolas


Alles was ich schreibe kann, muss aber nicht, die Meinung meiner Feuerwehr sein...

Immer einen Besuch wert:
Feuerwehr Voxtrup

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AutorRein8er 8H., Rosport / Entfällt538215
Datum24.01.2009 18:2212916 x gelesen
Leute, ich sehe die Schlagzeilen schon:

"Zoll beschlagnahmt Container mit Imitaten von Feuerwehrwerkzeugen aus Fernost".


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz538216
Datum24.01.2009 18:2512892 x gelesen
jo das
hongkongian-Tool
;-)


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern538217
Datum24.01.2009 18:4712845 x gelesen
unser Tool ist ebenfalls so schlecht geschweisst. Das muss der Schulpraktikant gewesen sein. Die Metallverarbeiter, die bisher die Schweißnähte gesehen haben, konnten es nicht glauben. Wahrscheinlich aber ohne Einfluss auf die Stabilität.


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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen538227
Datum24.01.2009 19:4112914 x gelesen
Hallo zusammen,
ich schütte mal was Öl ins Feuer ;-)
Habe auch mal n paar ziehfixe selber gedreht/gefräst.
allerdings nicht für die Feuerwehr denn...


Geschrieben von Jürgen RinghoferWas bringt dir nachher ein optisch gleichaussehendes Tool, wenn die Kralle abkracht oder sich verbiegt?

... und das ausgerechnet so passiert, dass dabei jemand ein Auge verliert.(Obwohl er das Visier runtergeklappt hat. hust) Da weiß ich nicht was die Versicherung dazu sagt.
Ihr würdet euch ja auch keine Leiter selber bauen oder.

Gruß André Döring


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern538249
Datum24.01.2009 21:1212869 x gelesen
Servus,

Geschrieben von André DöringHabe auch mal n paar ziehfixe selber gedreht/gefräst.
allerdings nicht für die Feuerwehr denn...


Geschrieben von Jürgen RinghoferWas bringt dir nachher ein optisch gleichaussehendes Tool, wenn die Kralle abkracht oder sich verbiegt?

... und das ausgerechnet so passiert, dass dabei jemand ein Auge verliert.(Obwohl er das Visier runtergeklappt hat. hust) Da weiß ich nicht was die Versicherung dazu sagt.
Ihr würdet euch ja auch keine Leiter selber bauen oder.


Was glaubst du denn, was die Versicherung dazu sagt?
Wenn das jemand kann, wieso soll er es denn dann nicht machen?
Ich habe schon mehrere Leitern gebaut. Diese wurden sogar mit Gewinnabsicht verkauft....
Wenn da jemand runterfällt und sich das Bein bricht, dann hatte er eben Pech.


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen538254
Datum24.01.2009 21:4512751 x gelesen
Hallo Thorsten,


Geschrieben von Thorsten SchlotterIch habe schon mehrere Leitern gebaut. Diese wurden sogar mit Gewinnabsicht verkauft....
Wenn da jemand runterfällt und sich das Bein bricht, dann hatte er eben Pech.


ehrlich???
Wenn ich von Dir ne niegel nagel neue Leiter kaufe, und mir in 78m Höhe (Leitern bauen kann er!!!) grad die Sprosse aus den Holmen reisst, würde ich dich noch im Fall verklagen!

Bei den ganzen tausend Din's und §'s und sonstig was hatte ich angenommen dass nur GS-Werkzeug verwendet werden darf.
Mein Fehler.
Grade bei gehärteten Wkz fliegen die Splitter ja wie ne Patrone.
Außerdem ist der Teufel ein Eichhörnchen!!
Ich hab gesagt das ich es halt NICHT weiß was die Versicherung dazu sagt.

Nicht für ungut

André Döring


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio538258
Datum24.01.2009 21:5412963 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von André Döringehrlich???
Wenn ich von Dir ne niegel nagel neue Leiter kaufe, und mir in 78m Höhe (Leitern bauen kann er!!!) grad die Sprosse aus den Holmen reisst, würde ich dich noch im Fall verklagen!


Wenn Thomas Schlotter privat 'ne Leiter baut, oder aber als "Thomas Schlotter Leiternmanufaktur GmbH", wo ist da der Unterschied?
Entweder er kanns, oder er kanns nicht.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW538265
Datum24.01.2009 23:2612778 x gelesen
Geschrieben von André Döring(Obwohl er das Visier runtergeklappt hat. hust)

Wer trägt denn bei der alltäglichen Nutzung des Ziehfix einen Helm? Nur mal nebenbei gefragt. Der Mann vom Schlüsseldienst sicher nicht...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen538279
Datum25.01.2009 00:5812726 x gelesen
Geschrieben von Dietmar ReimerWer trägt denn bei der alltäglichen Nutzung des Ziehfix einen Helm? Nur mal nebenbei gefragt. Der Mann vom Schlüsseldienst sicher nicht...

nö aber beim aufbrechen einer Tür mit selbstgebauten hooligantool (jaja halligan aber ich finds so schöner).


Jetzt aber mal im Ernst damit hier die ganze Zänkerei mal einen Sinn bekommt,
es ist total egal was man im Feuerwehrdienst an Geräten, Werkzeug etc. einsetzt??
Überall gibts TÜV und GS aber hier ist es egal?

Wenn ich ,übertrieben gesagt, ne Glasflasche als Hammer benutze und mich schneide ist das der FUK egal?
Und wenn ich ne XY-Bohrmaschine aus der Verpackung nehme und nen tödlichen Stromschlag bekomme weil die nicht i.O. war, kann Firma XY nicht dafür belangt werden?

Gruß André Döring


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AutorJoe 8A., Würzburg / Bayern538288
Datum25.01.2009 02:2612759 x gelesen
also sind die jungs die irgendwelche teuren tools verkaufen zauberer und wissen viel mehr wie alle anderen schlosser und schlossermeister?
und die schläuche die du im brandeinsatz beutzt und die auch nach prüfvorschrift abgedrückt worden sind, die platzen auch nie?
hmm.. dann weißt du ja bescheid..


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen538299
Datum25.01.2009 09:4312769 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Joe Adam
also sind die jungs die irgendwelche teuren tools verkaufen zauberer und wissen viel mehr wie alle anderen schlosser und schlossermeister?
Größere (Technologie)Unternehmen sind durchaus in der Lage aufwändige Material- und Wärmebehandlungsanalysen zu machen um so maximale Optimierung der Eigenschaften zu betreiben. Ob sie es dann (wegen der Kosten) auch tun, steht auf einem anderen Blatt...

(Was versteht ein Schlossermeister, obwohl ich keinen zu nahe treten will weil Erfahrung auch etwas zählt!, von Restaustenit, von Korngefügen, von Korngrenzenzementit, oder wer kann Härte und Härtetiefe und o.g. wirklich messen/bestimmen?)


mkg hwk

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW538301
Datum25.01.2009 09:5512680 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner Kögler(Was versteht ein Schlossermeister, obwohl ich keinen zu nahe treten will weil Erfahrung auch etwas zählt!, von Restaustenit, von Korngefügen, von Korngrenzenzementit,

Das ist Basiswissen eines Werkzeugmachers und liegt auf dem theoretischen Niveau eines Ing.-Grundstudiums. Ein "Meister" dürfte in der Theorie nicht weit von einem B. Sc./Dipl.-Ing. (FH) ohne spezielle Vertiefungsrichtung liegen.

Wie es beim Schlosser aussieht, weiß ich nicht.


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern538308
Datum25.01.2009 10:4512687 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Stefan HeckDas ist Basiswissen eines Werkzeugmachers und liegt auf dem theoretischen Niveau eines Ing.-Grundstudiums. Ein "Meister" dürfte in der Theorie nicht weit von einem B. Sc./Dipl.-Ing. (FH) ohne spezielle Vertiefungsrichtung liegen.

Wie es beim Schlosser aussieht, weiß ich nicht.


Beim Schlosser bzw, Metallbaumeister, wie es jetzt heißt kommt das in der Ausbildung vor. Die müssen die Gefüge benennen können und auch wissen, was da im Stahl passiert.
Richtig in die Tiefe geht es dann aber erst beim Schweißfachmann. Mit der Ausbildung dürfte das eigentlich alles abgedeckt sein. Das ist um Welten anspruchsvoller als nur die Meisterprüfung.


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen538310
Datum25.01.2009 10:5412733 x gelesen
Guten Morgen,
ich rede doch die ganze Zeit gar nicht davon, dass irgend ein selfmade-produkt schlechter ist!!!!!!!! Ich möchte nur die Produkthaftung geklärt haben.
Ob es einen Unterschied macht ob die Firma xy, oder der Schmiede Jupp schuld ist, dass ich auf einem Auge blind bin.

Gruß André Döring


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü538323
Datum25.01.2009 11:5612634 x gelesen
Geschrieben von André DöringOb es einen Unterschied macht ob die Firma xy, oder der Schmiede Jupp schuld ist, dass ich auf einem Auge blind bin.


Nein, für Dich bleiben die Auswirkungen gleich.

Du bist blind, und bei Vorfall im Dienst kümmert sich die FUK drum.

Die prüft dann ob und von wem sie das Geld wiederbekommt.

Ebenso wird die strafrechtliche Sache untersucht werden.

Wenn da der Hersteller gewissenhaft gearbeitet hat und das nachweisen kann dann ist es wiederum kein Unterschied.

Allerdings wird es da bei benanntem Beispiel schon schwierig, da nach FwDv 1 beim Einsatz des Nageleisens zum Aufbrechen oder ähnlichen Tätigkeiten Gesichtsschutz zu tragen ist.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen538358
Datum25.01.2009 12:5612565 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleDie prüft dann ob und von wem sie das Geld wiederbekommt.

Genau! das heißt entweder ist der Kamerad der das in guter Absicht und gewissen haft gebaut hat, oder ich in der Patsche.

denn wie will der das schließlich nachweisen (ohne ISO 9001)?


Geschrieben von Josef MäschleAllerdings wird es da bei benanntem Beispiel schon schwierig, da nach FwDv 1 beim Einsatz des Nageleisens zum Aufbrechen oder ähnlichen Tätigkeiten Gesichtsschutz zu tragen ist.

Damit ist doch das Visier gemeint oder?
Aus eigener Erfahrung sag ich, dass bei jedem Visier oder Brille die nicht dicht abschließt die Gefahr immer noch besteht.

Gruß André

P.S. aber wir nähern uns schon langsam der Antwort.


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz538362
Datum25.01.2009 13:0512739 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hanswerner Kögler(Was versteht ein Schlossermeister, obwohl ich keinen zu nahe treten will weil Erfahrung auch etwas zählt!, von Restaustenit, von Korngefügen, von Korngrenzenzementit, oder wer kann Härte und Härtetiefe und o.g. wirklich messen/bestimmen?)
Das lernt jeder Werkzeugmacher im 2ten Lehrjahr und ist sein tägliches Brot. Ein Schlosser/Metallbauer hört da mit Sicherheit auch etwas drüber in seiner Ausbildungszeit.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW538374
Datum25.01.2009 13:5212556 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerDas lernt jeder Werkzeugmacher im 2ten Lehrjahr und ist sein tägliches Brot. Ein Schlosser/Metallbauer hört da mit Sicherheit auch etwas drüber in seiner Ausbildungszeit.

Auch wenn es schon etwas her ist, dass ich in einer großen Lehrwerkstatt der Fa. Bosch in Wernau den Beruf des Werkzeugmachers erlernt habe, kann ich immer noch behaupten, dass das mal gehört haben noch nichts mit der praktischen Anwendung oder Umsetzung zu tun hat.

Theoretisch Gehörtes in die Praxis umsetzen ist hier nämlich oftmals das Problem und es gehört keinesfalls zum "täglichen Brot" dieses Berufes.

Das bisschen Härten und Anlassen was der Beruf praktisch mit sich bringt, reicht noch lange nicht für ein solches Spezialwerkzeug aus. Das erfordert wirkliche Spezialisten auf diesem Gebiet, welche jeden Tag mit der Prüfung von Härtegraden und Matrialzähigkeiten zu tun hat.

In meinem Lehrbetrieb würde mir da nur die Materialprüfungsstelle einfallen, da die die Gerätschaften zum Messen hatten. Sowas steht nämlich auch nicht in jeder Werkstatt rum.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü538383
Datum25.01.2009 14:0612576 x gelesen
Geschrieben von André Döringdenn wie will der das schließlich nachweisen (ohne ISO 9001)?


Dokumentation: Genormten Stahl verarbeiten, Dimensionierung passend auslegen, Härteprüfung, Schweißnähte prüfen, Prototypen zerstörend prüfen, alles aufschreiben...

Geschrieben von André DöringDamit ist doch das Visier gemeint oder?
Aus eigener Erfahrung sag ich, dass bei jedem Visier oder Brille die nicht dicht abschließt die Gefahr immer noch besteht.


Ich auch. Visier ist eher der Grundschutz, der im Zweifelsfall noch durch eine geeignete Schutzbrille zu ergänzen ist.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorChri8sto8ph 8M., Freudenberg / NRW538400
Datum25.01.2009 15:0712599 x gelesen
Es ging ja im Prinzip bei der erstellung dieses Themas darum ob mal jemand sowas mal gebaut hat...
Und welche materialien man verwendet hat...

Wenn die spitze eines Halligantools in einen Türspallt geschlagen ist, wird man beim hebeln auch keinen 8mm Stahl mit gehärteter Oberfläche mehr verbiegen. Der Keil ist an der stabielsten Stelle 15mm stark. Wenn da die Oberfläche gehärtet ist reicht das doch für die normalen Aufbrecharbeiten, oder was treibt ihr sonst so damit.

Schreibt doch mal Erfahrungsberichte...


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW538408
Datum25.01.2009 15:3512514 x gelesen
Geschrieben von Christoph MonseurWenn die spitze eines Halligantools in einen Türspallt geschlagen ist, wird man beim hebeln auch keinen 8mm Stahl mit gehärteter Oberfläche mehr verbiegen.

Aber ggf. abbrechen!

Geschrieben von Christoph MonseurDer Keil ist an der stabielsten Stelle 15mm stark. Wenn da die Oberfläche gehärtet ist reicht das doch für die normalen Aufbrecharbeiten, oder was treibt ihr sonst so damit.

Wer legt fest was normal ist? Für "normale" Aufbrecharbeiten reicht doch auch ein Brecheisen für 5 Euro aus dem Baumarkt. Tausendfach bei Einbrechern bewährt ;-)

Geschrieben von Christoph MonseurSchreibt doch mal Erfahrungsberichte...

Nachdem der Großteil den Selbstbau aus dargestellten Gründen ablehnt und der Rest wohl noch keines gebaut hat, dürfte es schwer werden von Erfahrungen preiszugeben.

Frage aber einfach mal zurück: Wie oft hatte eure Wehr in den letzten 10 Jahren Defitzite, weil ein solches Halligantool nicht vorhanden war und wie oft hätte es auch ein normales Brecheisen getan?


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen538416
Datum25.01.2009 16:0012402 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Ringhoferwie oft hätte es auch ein normales Brecheisen getan?

oder die gute alte Feuerwehraxt die auch nicht ganz so schwer in der fünften Hand liegt.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen538426
Datum25.01.2009 16:2912537 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferWer legt fest was normal ist? Für "normale" Aufbrecharbeiten reicht doch auch ein Brecheisen für 5 Euro aus dem Baumarkt. Tausendfach bei Einbrechern bewährt ;-)

Stimmt! (mehr)

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sto8ph 8M., Freudenberg / NRW538429
Datum25.01.2009 16:3712483 x gelesen
Wollte halt nur mal nachfragen wie das ist, da ich so etwas bauen könnte und was man hat, hat man...

Und das mit den Erfahrungsberichte bezog sich nicht auf selbstgebaute Tools sondern generel auf Halligantools. Haben sich solche Tools bei Euch im Einsatz bewährt? ist schon mal jemand an die Belastungsgrenze eines Tools gekommen?


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg538433
Datum25.01.2009 16:4912484 x gelesen
Geschrieben von Christoph MonseurHaben sich solche Tools bei Euch im Einsatz bewährt?

Es ist wie bei jedem Werkzeug. Der Erfolg hängt zu 80% von der Ausbildung ab.
Ein damit ausgebildeter FM (und damit meine ich nicht eine Aktion Folienfilm sondern wirklich Türen aufbrechen) ist auch mit einem 5€ Kuhfuß aus dem Baumarkt für jede Tür gefährlicher, als ein FM mit dem Hallogan-Tool, wenn er damit nicht praxisnah ausgebildet wurde und das auch geübt hat (und damit regelmäßig übt). Das Thema Türen aufbrechen ist für mich ebenso ein Stiefkind wie das Thema "Rohrvornahme im Innenangriff" oder andere vordergründig "banale" Dinge, die aber im Einsatz übe Erfolg oder Mißerfolg entscheiden können und mit denen man sich insbesondere als AT-Trupp das Leben unnötig schwer machen kann, wenn man es nicht kann.

Die einfachen Basics eben, die sich selten in einem Dienstplan finden, mit denen man aber sehr spannende Sachen machen kann, bei denen aber die meisten FM sagen würden "ist doch langweilig".
Die Teilnehmer unseres Türöffnungstages waren da jedenfalls deutlich anderer Meinung ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen538859
Datum26.01.2009 21:1112793 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWenn Thomas Schlotter privat 'ne Leiter baut, oder aber als "Thomas Schlotter Leiternmanufaktur GmbH", wo ist da der Unterschied?


Als Privatmann kann er bauen, was er will.Die Firma "Thomas Schlotter Leiternmanufaktur GmbH" unterliegt solchen Spielchen wie Produkthaftung usw.
(unabhängig davon, ob er's kann oder nicht.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Harald



Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen538861
Datum26.01.2009 21:1712402 x gelesen
Geschrieben von Harald HilpertAls Privatmann kann er bauen, was er will.Die Firma "Thomas Schlotter Leiternmanufaktur GmbH" unterliegt solchen Spielchen wie Produkthaftung usw.
(unabhängig davon, ob er's kann oder nicht.


Das ist davon abhängig was der "Privatmann" damit vor hat.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen538865
Datum26.01.2009 21:2312398 x gelesen
Privatmann = private Nutzung

Nutzung in Feuerwehr ist auch beim besten Willen nicht als private Nutzung anzusehen.
Oder sehe ich das falsch?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Harald



Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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AutorJörg8 S.8, Grünberg / Hessen539369
Datum28.01.2009 17:5412391 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWir hatten auch mal eine Serie, die wir nach Schäden ausmustern mussten (nicht durchgeschmiedet, sondern Griffstange und Teile aus verschiedenem Material, das noch dazu schlecht verbunden war).

In dem Zusammenhang mal die Info: Das Paratech Halligan SPF (Single Piece Forged, also aus einem Stück geschmiedet) wird über die Fa. Dönges nicht mehr nach Deutschland importiert. So meine Info laut einem Telefongespräch mit einer Mitarbeiterin der Fa. Dönges von Ende letzten Jahres. Ich habe bislang noch keine Alternativen. Eine Anfrage bei der Fa. Leader, die es in Frankreich vertreibt, läuft gerade. Wenn gewünscht, informiere ich hier, wenn ich näheres weiß.

Gruß, Jörg


--
Dieser Beitrag gibt nur meine eigene, persönliche Meinung wieder !

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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen539395
Datum28.01.2009 20:2512324 x gelesen
Nabend,


Geschrieben von Harald HilpertPrivatmann = private Nutzung

Nutzung in Feuerwehr ist auch beim besten Willen nicht als private Nutzung anzusehen.
Oder sehe ich das falsch?


Das ist doch genau das, was ich die ganze Zeit befürchte!
Da will man eigentlich was gutes tun und was für seine Feuerwehr basteln(sorry konstruieren natürlich!!) und ist am Ende der Doofe der in der sch... sitzt.

So ähnlich als wenn man der Anwohner zu Liebe Nachts nur Blaulicht an hat.
Würde ich niemals nie nicht anmachen. Außer bei PSpring. (oder Nachts bei Gasgeruch aber für diese Idee wurde ich schon ausgelacht!).
Würde dann jedoch nicht schneller fahren als erlaubt.

Gruß André Döring


www.feuerwehr-bad-honnef.de

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 24.01.2009 11:15 ., Freudenberg
 24.01.2009 11:21 Rich7ard7 N.7, Rühningen
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