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ThemaMitgliedermangel: FF Volkerode aufgelöst war: Landtag Nds.: Große Anfr10 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen536710
Datum19.01.2009 08:495533 x gelesen
Passend wie die Faust auf´s Auge habe ich heute das selbst in unserer Zeitung lesen können.

Für die (und für viele andere) kommt dieses offizielle, politische Interesse etwas spät....


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt536718
Datum19.01.2009 09:253469 x gelesen
Interessant ist in dem Beitrag die Idee von hauptamtlichen Kräften. Bei einer Gemeinde mit 12000 Einwohnern wäre das in D so ziemlich einzigartig, oder? Abgesehen davon wäre das bei 10 Einsätzen im Jahr auch nicht finanzierbar. Wäre mal interessant, wie es bei den anderen Wehren in der Gemeinde aussieht und in wiefern schon die Verpflichtung von Gemeindemitarbeitern u.ä. ausgereizt ist.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen536724
Datum19.01.2009 09:333475 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannFür die (und für viele andere) kommt dieses offizielle, politische Interesse etwas spät....

Eine Schließung einer Feuerwehr aufgrund von Personalmangel halte ich für sehr interessant. Entweder brauche ich objektiv einen Feuerwehrstandort und dann muß ich sehen woher ich das Personal kriege (s. Spitzingsee) oder ich brauche ihn objektiv nicht und dann wäre das bereits in Vergangenheit schon ein Fall für den Steuerzahlerbund gewesen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMark8us 8S., Nideggen / NRW536733
Datum19.01.2009 10:043426 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyEntweder brauche ich objektiv einen Feuerwehrstandort und dann muß ich sehen woher ich das Personal kriege (s. Spitzingsee) oder ich brauche ihn objektiv nicht und dann wäre das bereits in Vergangenheit schon ein Fall für den Steuerzahlerbund gewesen.

Ich denke so einfach kann ich es mir nicht machen. Man muß auch seinen zweiten und dritten Abmarsch berücksichtigen oder den Grundschutz im falle größerer Einsatzstellen. Wobei ich grundsätzlich zustimme viel Geld und mühe an Traditionen zu verschwenden wenn es nichts mehr bringt.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen536746
Datum19.01.2009 10:443406 x gelesen
Geschrieben von Markus SchumacherMan muß auch seinen zweiten und dritten Abmarsch berücksichtigen oder den Grundschutz im falle größerer Einsatzstellen.

Dafür muß man jedoch nicht zusätzliche Standorte vorhalten.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen536795
Datum19.01.2009 14:473066 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickeyerücksichtigen oder den Grundschutz im falle größerer Einsatzstellen.

Dafür muß man jedoch nicht zusätzliche Standorte vorhalten.


Jein. Es bringt auch nix, ettliche Erstangreifer an einem Standort unterzustellen ist ebenfalls nicht optimal, vergrößert die Eintreffzeiten unnötig gegenüber einer aufgelockerten Verteilung der notwendigen Fahrzeuge.
Viel interessanter ist hier die Definition notwendiger Fahrzeuge. Macht sich doch auf dem Dorf i.d.R. kaum wer Gedanken über Reserve-vorhaltung, das ergibt sich in begrenztem Rahmen automatisch durch historische, nicht unbedingt erforderliche Standorte. Andersherum wird dann, wenn es ans Kürzen der Fw-vorhaltung geht rigeros die Erstangreifer-Frist zugrunde gelegt und Reserven etc. fallen gerne unter den Tisch, sofern nicht rigendwo in verbindlichen Vorgaben zur Erstellung des BSBP als Mindestmaß definiert.

Gruß,
Thorben


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AutorChri8sti8an 8W., Rosdorf - Obernjesa / Niedersachsen536837
Datum19.01.2009 19:353005 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von ---Johannes Krause--- Wäre mal interessant, wie es bei den anderen Wehren in der Gemeinde aussieht und in wiefern schon die Verpflichtung von Gemeindemitarbeitern u.ä. ausgereizt ist.

Ich komme aus der betroffenen Gemeinde, und bin dort bei einer von zwei Stützpunktfeuerwehren. Ich kann hier nur schreiben, was ich weiß und möchte vorab klarstellen, dass das nicht die Meinung oder Fakten der Gemeinde Rosdorf oder der Freiwilligen Feuerwehr Rosdorf sind.

Soweit ich weiß sind bisher keine Gemeindemitarbeiter verpflichtet, aber kleinere Hilfeleistungen (Ölspur, Tierbergung,..) werden vom Bauhof der Gemeinde abgearbeitet. Zur Lage bei den anderen Wehren?! Nun ja..es gibt Gerüchte, aber niemand wird öffentlich sagen, ob und wie schlecht es seiner Heimatwehr gibt...bei den größeren Wehren geht es (noch) ganz gut...

Geschrieben von ---Johannes Krause--- Interessant ist in dem Beitrag die Idee von hauptamtlichen Kräften. Bei einer Gemeinde mit 12000 Einwohnern wäre das in D so ziemlich einzigartig, oder? Abgesehen davon wäre das bei 10 Einsätzen im Jahr auch nicht finanzierbar.

Wie kommst du auf 10 Einsätze pro Jahr? Es sind schon ein paar mehr..(auf der oben angegebenen HP auf der Startseite --> Einsatzstatistik 2008) ..und selbst wenn es einzigartig wäre..warum nicht? Meine persönliche Meinung explizit zum Thema HA, werde ich hier aber nicht ausbreiten..

Geschrieben von ---Marc Dickey--- Entweder brauche ich objektiv einen Feuerwehrstandort und dann muß ich sehen woher ich das Personal kriege (s. Spitzingsee) oder ich brauche ihn objektiv nicht und dann wäre das bereits in Vergangenheit schon ein Fall für den Steuerzahlerbund gewesen.

Was heißt denn "brauchen"? In einem ruhigen Jahr brennt es nicht und es gibt gar keine Einsätze --> du brauchst also diese Feuerwehr nicht?? Ich behaupte zwar nicht das Gegenteil, aber würde sagen, dass man nicht behaupten kann, eine Feuerwehr überhaupt nicht zu brauchen bzw. in den letzten Jahren nicht gebraucht zu haben. Es gabe einige Gegenbeispiele wie zum Beispiel ein größerer Brand in dem betroffenen Ortsteil,... und bei dem standen die Einsatzkräfte zumindest nicht tatenlos rum oder wurden nicht gebraucht ...

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Christian


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen536840
Datum19.01.2009 19:502877 x gelesen
Geschrieben von Christian RambowWas heißt denn "brauchen"? In einem ruhigen Jahr brennt es nicht und es gibt gar keine Einsätze --> du brauchst also diese Feuerwehr nicht?? Ich behaupte zwar nicht das Gegenteil, aber würde sagen, dass man nicht behaupten kann, eine Feuerwehr überhaupt nicht zu brauchen bzw. in den letzten Jahren nicht gebraucht zu haben.

Ein Standort wird nicht zwingend gebraucht wenn das von ihm zu versorgende Gebiet auch durch andere Standorte in angemessener Zeit (-> Hilfsfrist) abgedeckt werden kann.

MkG
Marc


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8W., Rosdorf - Obernjesa / Niedersachsen536842
Datum19.01.2009 19:592825 x gelesen
Na gut, überzeugt. Mit der Hilfsfrist könntest du Recht haben. Trotzdem kann ich nicht vorbehaltlos sagen, dass Standorte willkürlich geschlossen werden könnten. Vgl. dazu

Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Macht sich doch auf dem Dorf i.d.R. kaum wer Gedanken über Reserve-vorhaltung


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen536888
Datum19.01.2009 22:022723 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyEin Standort wird nicht zwingend gebraucht wenn das von ihm zu versorgende Gebiet auch durch andere Standorte in angemessener Zeit (-> Hilfsfrist) abgedeckt werden kann.


Kennst du eine Hilfsfrist für die Feuerwehr in Niedersachsen?
Und komme nicht mit "Reanimationsgrenze". Die ist doch wohl Wissenschaftlich nicht mehr haltbar und außerdem durch die flächige Verbreitung von Rauchmeldern irgendwie "von gestern".

Rein rechtlich würden in der betroffenen Gemeinde zwei Stützpunktwehren reichen. Trotzdem ist es nicht unbedingt schlecht wenn sich einige Bürger zusammenfinden und dieses Minimum verbessern.

Gruß
Ingo


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 07.11.2008 08:09 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus Landtag Nds.: Große Anfrage bzgl. Feuerwehr
 19.01.2009 08:49 Lars7 T.7, Oerel
 19.01.2009 09:25 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 19.01.2009 19:35 Chri7sti7an 7W., Rosdorf - Obernjesa
 19.01.2009 19:50 ., Bad Hersfeld
 19.01.2009 19:59 Chri7sti7an 7W., Rosdorf - Obernjesa
 19.01.2009 22:02 Ingo7 z.7, LK Harburg
 19.01.2009 09:33 ., Bad Hersfeld
 19.01.2009 10:04 Mark7us 7S., Nideggen
 19.01.2009 10:44 ., Bad Hersfeld
 19.01.2009 14:47 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
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