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Thema | Mitgliedermangel: FF Volkerode aufgelöst war: Landtag Nds.: Große Anfr | 10 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 536710 | |||
Datum | 19.01.2009 08:49 | 5533 x gelesen | |||
Passend wie die Faust auf´s Auge habe ich heute das selbst in unserer Zeitung lesen können. Für die (und für viele andere) kommt dieses offizielle, politische Interesse etwas spät.... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 536718 | |||
Datum | 19.01.2009 09:25 | 3469 x gelesen | |||
Interessant ist in dem Beitrag die Idee von hauptamtlichen Kräften. Bei einer Gemeinde mit 12000 Einwohnern wäre das in D so ziemlich einzigartig, oder? Abgesehen davon wäre das bei 10 Einsätzen im Jahr auch nicht finanzierbar. Wäre mal interessant, wie es bei den anderen Wehren in der Gemeinde aussieht und in wiefern schon die Verpflichtung von Gemeindemitarbeitern u.ä. ausgereizt ist. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 536724 | |||
Datum | 19.01.2009 09:33 | 3475 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars TiedemannFür die (und für viele andere) kommt dieses offizielle, politische Interesse etwas spät.... Eine Schließung einer Feuerwehr aufgrund von Personalmangel halte ich für sehr interessant. Entweder brauche ich objektiv einen Feuerwehrstandort und dann muß ich sehen woher ich das Personal kriege (s. Spitzingsee) oder ich brauche ihn objektiv nicht und dann wäre das bereits in Vergangenheit schon ein Fall für den Steuerzahlerbund gewesen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Nideggen / NRW | 536733 | |||
Datum | 19.01.2009 10:04 | 3426 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyEntweder brauche ich objektiv einen Feuerwehrstandort und dann muß ich sehen woher ich das Personal kriege (s. Spitzingsee) oder ich brauche ihn objektiv nicht und dann wäre das bereits in Vergangenheit schon ein Fall für den Steuerzahlerbund gewesen. Ich denke so einfach kann ich es mir nicht machen. Man muß auch seinen zweiten und dritten Abmarsch berücksichtigen oder den Grundschutz im falle größerer Einsatzstellen. Wobei ich grundsätzlich zustimme viel Geld und mühe an Traditionen zu verschwenden wenn es nichts mehr bringt. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 536746 | |||
Datum | 19.01.2009 10:44 | 3406 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus SchumacherMan muß auch seinen zweiten und dritten Abmarsch berücksichtigen oder den Grundschutz im falle größerer Einsatzstellen. Dafür muß man jedoch nicht zusätzliche Standorte vorhalten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 536795 | |||
Datum | 19.01.2009 14:47 | 3066 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickeyerücksichtigen oder den Grundschutz im falle größerer Einsatzstellen. Jein. Es bringt auch nix, ettliche Erstangreifer an einem Standort unterzustellen ist ebenfalls nicht optimal, vergrößert die Eintreffzeiten unnötig gegenüber einer aufgelockerten Verteilung der notwendigen Fahrzeuge. Viel interessanter ist hier die Definition notwendiger Fahrzeuge. Macht sich doch auf dem Dorf i.d.R. kaum wer Gedanken über Reserve-vorhaltung, das ergibt sich in begrenztem Rahmen automatisch durch historische, nicht unbedingt erforderliche Standorte. Andersherum wird dann, wenn es ans Kürzen der Fw-vorhaltung geht rigeros die Erstangreifer-Frist zugrunde gelegt und Reserven etc. fallen gerne unter den Tisch, sofern nicht rigendwo in verbindlichen Vorgaben zur Erstellung des BSBP als Mindestmaß definiert. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Rosdorf - Obernjesa / Niedersachsen | 536837 | |||
Datum | 19.01.2009 19:35 | 3005 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von ---Johannes Krause--- Wäre mal interessant, wie es bei den anderen Wehren in der Gemeinde aussieht und in wiefern schon die Verpflichtung von Gemeindemitarbeitern u.ä. ausgereizt ist. Ich komme aus der betroffenen Gemeinde, und bin dort bei einer von zwei Stützpunktfeuerwehren. Ich kann hier nur schreiben, was ich weiß und möchte vorab klarstellen, dass das nicht die Meinung oder Fakten der Gemeinde Rosdorf oder der Freiwilligen Feuerwehr Rosdorf sind. Soweit ich weiß sind bisher keine Gemeindemitarbeiter verpflichtet, aber kleinere Hilfeleistungen (Ölspur, Tierbergung,..) werden vom Bauhof der Gemeinde abgearbeitet. Zur Lage bei den anderen Wehren?! Nun ja..es gibt Gerüchte, aber niemand wird öffentlich sagen, ob und wie schlecht es seiner Heimatwehr gibt...bei den größeren Wehren geht es (noch) ganz gut... Geschrieben von ---Johannes Krause--- Interessant ist in dem Beitrag die Idee von hauptamtlichen Kräften. Bei einer Gemeinde mit 12000 Einwohnern wäre das in D so ziemlich einzigartig, oder? Abgesehen davon wäre das bei 10 Einsätzen im Jahr auch nicht finanzierbar. Wie kommst du auf 10 Einsätze pro Jahr? Es sind schon ein paar mehr..(auf der oben angegebenen HP auf der Startseite --> Einsatzstatistik 2008) ..und selbst wenn es einzigartig wäre..warum nicht? Meine persönliche Meinung explizit zum Thema HA, werde ich hier aber nicht ausbreiten.. Geschrieben von ---Marc Dickey--- Entweder brauche ich objektiv einen Feuerwehrstandort und dann muß ich sehen woher ich das Personal kriege (s. Spitzingsee) oder ich brauche ihn objektiv nicht und dann wäre das bereits in Vergangenheit schon ein Fall für den Steuerzahlerbund gewesen. Was heißt denn "brauchen"? In einem ruhigen Jahr brennt es nicht und es gibt gar keine Einsätze --> du brauchst also diese Feuerwehr nicht?? Ich behaupte zwar nicht das Gegenteil, aber würde sagen, dass man nicht behaupten kann, eine Feuerwehr überhaupt nicht zu brauchen bzw. in den letzten Jahren nicht gebraucht zu haben. Es gabe einige Gegenbeispiele wie zum Beispiel ein größerer Brand in dem betroffenen Ortsteil,... und bei dem standen die Einsatzkräfte zumindest nicht tatenlos rum oder wurden nicht gebraucht ... Mit kameradschaftlichen Grüßen Christian | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 536840 | |||
Datum | 19.01.2009 19:50 | 2877 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian RambowWas heißt denn "brauchen"? In einem ruhigen Jahr brennt es nicht und es gibt gar keine Einsätze --> du brauchst also diese Feuerwehr nicht?? Ich behaupte zwar nicht das Gegenteil, aber würde sagen, dass man nicht behaupten kann, eine Feuerwehr überhaupt nicht zu brauchen bzw. in den letzten Jahren nicht gebraucht zu haben. Ein Standort wird nicht zwingend gebraucht wenn das von ihm zu versorgende Gebiet auch durch andere Standorte in angemessener Zeit (-> Hilfsfrist) abgedeckt werden kann. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Rosdorf - Obernjesa / Niedersachsen | 536842 | |||
Datum | 19.01.2009 19:59 | 2825 x gelesen | |||
Na gut, überzeugt. Mit der Hilfsfrist könntest du Recht haben. Trotzdem kann ich nicht vorbehaltlos sagen, dass Standorte willkürlich geschlossen werden könnten. Vgl. dazu Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Macht sich doch auf dem Dorf i.d.R. kaum wer Gedanken über Reserve-vorhaltung | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 536888 | |||
Datum | 19.01.2009 22:02 | 2723 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyEin Standort wird nicht zwingend gebraucht wenn das von ihm zu versorgende Gebiet auch durch andere Standorte in angemessener Zeit (-> Hilfsfrist) abgedeckt werden kann. Kennst du eine Hilfsfrist für die Feuerwehr in Niedersachsen? Und komme nicht mit "Reanimationsgrenze". Die ist doch wohl Wissenschaftlich nicht mehr haltbar und außerdem durch die flächige Verbreitung von Rauchmeldern irgendwie "von gestern". Rein rechtlich würden in der betroffenen Gemeinde zwei Stützpunktwehren reichen. Trotzdem ist es nicht unbedingt schlecht wenn sich einige Bürger zusammenfinden und dieses Minimum verbessern. Gruß Ingo | |||||
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