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ThemaPrüfgrundsätze für Druckschläuche4 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg535676
Datum15.01.2009 10:354594 x gelesen
Hallo
Frage Gem §31 UVV Feuerwehren (GUV-C53) sind Druckschläuche regelmäßig zu prüfen
Die UKWB Unfallkasse Baden- Württemberg schreibt zwei Prüfungen vor z.B bei C42 (12bar) und einmal C42(mit 16bar).
Die Prüfung mit dem Gebrauchsprüfdruck (Schläuche nach DIN 14811-1:1990-19´) ist ausreichend, wenn davon ausgegangen werden kann, dass PN 16 Armaturen verwendet werden, die in der Regel mit einem Pumpenausgangsdruck von 8 bar betrieben werden.
Darf ich die normalen Schläuche wie C42 auf ein TLF 20/40 verlaßten?


Dies ist meine ganz persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW535686
Datum15.01.2009 11:072610 x gelesen
Geschrieben von Ingo KittlerDie Prüfung mit dem Gebrauchsprüfdruck (Schläuche nach DIN 14811-1:1990-19´) ist ausreichend, wenn davon ausgegangen werden kann, dass PN 16 Armaturen verwendet werden, die in der Regel mit einem Pumpenausgangsdruck von 8 bar betrieben werden.
Darf ich die normalen Schläuche wie C42 auf ein TLF 20/40 verlaßten?


1. Die DIN 14811 ist in Überarbeitung. M.W. steigen die Prüfdrücke.
http://www.komba.de/archiv/info_feuerwehr_normen_dezember.cfm

2. Die neuen FP sind alle auf Standard-Druck 10 bar ausgelegt bzw. "benannt". Das ändert an der Hyraulik im Löscheinsatz zunächst mal gar nichts. Die hängt nämlich davon ab, was wie betrieben werden soll.

3. Die Anforderungen an die Druckschläuche werden grundsätzlich steigen (höhere Drücke, lustige Versuche mit DLS usw.)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg535714
Datum15.01.2009 11:542607 x gelesen
Also ist das nicht bindendhttp://www.lste.de/index.php?show=recht&action=anzeige&id=166


Dies ist meine ganz persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.

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AutorAndr8eas8 F.8, Gifhorn / Niedersachsen535791
Datum15.01.2009 15:202442 x gelesen
Das was dort geschrieben steht, ist schon bindend, aber man muß nun beachten nach welcher Norm die Schläuche produziert wurden.
Die 12 bar gelten für die DIN 14811-1:1990-01 also alle alten Schläuche, die 16 bar für die jetzt nsch Norm DIN 14811:2008-01 produzierten.

Gruß
A. Franke


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 15.01.2009 10:35 Ingo7 K.7, Storkow
 15.01.2009 11:07 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.01.2009 11:54 Ingo7 K.7, Storkow
 15.01.2009 15:20 Andr7eas7 F.7, Gifhorn
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