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ThemaBlaulicht am ex Fw-Fahrzeug privat.2 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJens8 K.8, Unna / NRW535410
Datum14.01.2009 17:094327 x gelesen
Hallo Leute.
"Nein, nicht schon wieder son Brenner, der mit Blaulicht zum Gerätehaus brettern will!"
Das habt ihr doch bei der Überschrift gedacht, stimmts.
Ganz so ist es bei mir nicht. Über die Anfangseuphorie bin ich schon lange hinweg.
Bei mir ist es so:
Ich habe ein ehemaliges FW-Fahrzeug, einen Lada-Niva 4x4, ehemals FW Soltau/Fallingbostel (Hallo Leute) erstanden. Das Fahrzeug hat jetzt Gelblichtkalotten statt des Blaulichtes und keine Hörner mehr. Klar, TÜV! In 4 Jahren kann ich ein H-Kennzeichen beantragen, da er dann 30 wird.
Nun meine Frage:
Wann und wie darf ich funktionsunfähige Blulichtkalotten mit Kompressorhörnern an mein, im original lackierten, ex Feuerwehrauto montieren?


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW535423
Datum14.01.2009 17:362633 x gelesen
Geschrieben von Jens KampeWann und wie darf ich funktionsunfähige Blulichtkalotten mit Kompressorhörnern an mein, im original lackierten, ex Feuerwehrauto montieren?

Von gar nicht bis unproblematisch (ggf. mit Ausnahmegenehmigung vom RP) reichen da die Möglichkeiten im dt. Zulassungsdschungel...

http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=526976


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 14.01.2009 17:09 Jens7 K.7, Unna
 14.01.2009 17:36 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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