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Thema | ungenügende Dienstbeteiligung | 54 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Flor8ian8 S.8, Emmerthal / Hajen / Niedersachsen | 535327 | |||
Datum | 14.01.2009 12:14 | 25328 x gelesen | |||
Hallo, ich bin neu hier im Forum und hab da mal gleich ne Frage. Es gibt bei uns in der Wehr ( und auch bei mir in der Gruppe ) einige"Problemfälle", die im letzten Jahr 0 - 2 Stunden Dienst gemacht haben. Wie kann ich am besten ein Anschreiben formulieren, um den Kameraden mitzuteilen, das es so nicht weitergehen kann. Nach einem persönlichen Gespräch war keine Verbesserung zu verspüren. Und ich bin es langsam leid, diese Kameraden immer mit durchzuschleppen. Könnte man diese Mitglieder auch einfach so aus der Wehr entfernen ?? Hört sich etwas hart an, aber auf Karteileichen kann ich verzichten. Hoffe auf rege Antworten. Florian | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 535331 | |||
Datum | 14.01.2009 12:29 | 21391 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian SieverKönnte man diese Mitglieder auch einfach so aus der Wehr entfernen ?? NBrandSchG §11 (4) Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind verpflichtet, an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst teilzunehmen. Dazu dann die FwDV 2 1.10 Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen Dann noch § 16 der Mustersatzung des NBrandSchG. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Emmerthal / Hajen / Niedersachsen | 535333 | |||
Datum | 14.01.2009 12:34 | 20762 x gelesen | |||
Danke für die Hinweise. Laut diesen ganzen Hinweisen kann ich aber noch keine rechtliche Grundlage sehen, aufgrund derer ich sagen kann : " Du warst die letzten Jahre nicht da, wir müssen uns von dir trennen". Gibt es sowas irgendwo oder ist dort dann die eigene Kreativität gefragt ?? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 535339 | |||
Datum | 14.01.2009 12:55 | 20772 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian SieverGibt es sowas irgendwo oder ist dort dann die eigene Kreativität gefragt ?? Mustersatzung des NBrandSchG § 18 (5) Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr können aus der Freiwilligen Feuerwehr augeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Hans8-Pe8ter8 H.8, Nahrendorf / Niedersachsen | 535344 | |||
Datum | 14.01.2009 13:04 | 20557 x gelesen | |||
Hallo, was will man mit einem in der Wehr, der nicht mehr auf dem aktuellen Stand ist, wer an keinem Ausbildungsdienst etc. teilnimmt kann doch max als Verkehrssicherung eingesetzt werden und dafür finden sich immer welche (junge Kameraden, die erst den Feuerwehrdienst für sich entdeckt haben etc). Verkehrssicherung braucht man doch meistens bei einem VU und es ist dann bestimmt nicht sinnvoll 16-jährige ohne Not zum rausschneiden oder bergen einzuteilen). Mfg Peter | |||||
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Autor | Kim 8S., Hambergen / Niedersachsen | 535345 | |||
Datum | 14.01.2009 13:07 | 19956 x gelesen | |||
Und selbst das reicht nicht aus, wenn der rest der führung nicht mitzieht. Gruß Kim Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun. Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 535347 | |||
Datum | 14.01.2009 13:15 | 21039 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hans-Peter Holtmann was will man mit einem in der Wehr, der nicht mehr auf dem aktuellen Stand ist, wer an keinem Ausbildungsdienst etc. teilnimmt soweit ok. Geschrieben von Hans-Peter Holtmann Verkehrssicherung braucht man doch meistens bei einem VU und es ist dann bestimmt nicht sinnvoll 16-jährige ohne Not zum rausschneiden oder bergen einzuteilen Mal ganz davon abgesehen, dass das mit der Ursprungsfrage nichts zu tun hat und hier auch schon X Beiträge dazu verfasst wurde: Es ist auch nicht sinnvoll einen 16 (oder 17)-jährigen zur Verkehrsabsicherung (oder sonstwo) einzusetzen. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Emmerthal / Hajen / Niedersachsen | 535349 | |||
Datum | 14.01.2009 13:18 | 19828 x gelesen | |||
danke, das hilft mir sehr weiter. Florian | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 535350 | |||
Datum | 14.01.2009 13:18 | 20023 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Siever Laut diesen ganzen Hinweisen kann ich aber noch Rechtliche Grundlage für Teilnahme an der Aus- und Fortbildung --> FwDV 2, NBrandSchG, Satzung der FF .... sollte reichen ;-) Geschrieben von Florian Siever Gibt es sowas irgendwo oder ist dort dann die eigene Kreativität gefragt ?? Da ist man als Führungskraft gefragt, klar. Das geht vom Führen eines Gesprächs mit dem Betroffenen bis hin zum schriftlichen "Akt", in dem man sie/ihn auffordert, wieder regelmäßig an der geforderten Ausbildung teilzunehmen. Hilft das nichts, offizielle schriftliche Anhörung, ggfs. dann ein Ausschlussverfahren einleiten. Ich habe als OrtsBM schon Kameraden entlassen, die letzte Ausschlussverfügung der Stadtverwaltung, die ich bzw. das Ortskommando (laut Satzung zuständig) bewirken musste, datiert vom September 2008. Wegen mangelnder Beteiligung am Dienst. MkG, Sven | |||||
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Autor | Kim 8S., Hambergen / Niedersachsen | 535351 | |||
Datum | 14.01.2009 13:26 | 19835 x gelesen | |||
Wie macht ihr das bei euch ,Sven? Dienstbeteiligung prozentual, "Er war bei weniger wie 50% der Dienste anwesend..." oder nach Anzahl, mann muss beispielsweise mindestens 20 Dienste im Jahr mitmachen. Zählen Einsätze auch mit? Beispiel: Kamerad kommt zu jedem Einsatz, aber nur selten zum Dienst. Gruß Kim Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun. Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 535353 | |||
Datum | 14.01.2009 13:34 | 19670 x gelesen | |||
Ich denke für einen begrenzten Zeitraum ist das sicherlich machbar, z.B. wenn der FA eine Abendschule besucht, die zur gleichen Zeit statt findet. Kritisch wird es, wenn der FA im Geräteraum ein Kohlenfeuer für die Dampfspritze entfacht. *g* Solange er sich sonst am Gerät und in der Theorie fit hält (also mal im Gerätehaus reinschaut, und ab und zu sich im I-Net und in Zeitschriften Informiert, ist das nicht das Problem, denke ich. Auch ist hier ja klar zu erkennen, daß er dem Grunde nach hinter seiner Aufgabe und seiner feuerwehr steht. Gruß Lutz | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Borsdorf / Sachsen | 535354 | |||
Datum | 14.01.2009 13:39 | 19783 x gelesen | |||
Palim Palim Geschrieben von Kim Schmidt Zählen Einsätze auch mit? Beispiel: Kamerad kommt zu jedem Einsatz, aber nur selten zum Dienst. Nein! Einsätze zählen nicht als üblicher Ausbildungsdienst. (meine eigene logische Auffassung) Wer zu Einsätzen Zeit mit bringen kann, zu Ausbildungsdiensten (trotz Jahresausbildungsplan)aber kein Interesse bekundet, hat da was falsch aufgefasst. | |||||
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Autor | Kim 8S., Hambergen / Niedersachsen | 535356 | |||
Datum | 14.01.2009 13:42 | 19726 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas HeiterNein! Einsätze sind keine Ausbildungsdienste, ist schon klar, nur ist die Frage ob man diese zur Dienstbeteiligung rechnet, wenn es um einen Ausschluss geht. Gruß Kim Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun. Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 535357 | |||
Datum | 14.01.2009 13:46 | 19588 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BösselFwDV 2, NBrandSchG, Satzung der FF Sind das nicht Mustersatzungen? Müsste man nicht viel mehr in der Satzung der eigenen Feuerwehr nachlesen, was dort geschrieben steht? Grüße Jens | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 535362 | |||
Datum | 14.01.2009 13:51 | 19459 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens RugenSind das nicht Mustersatzungen? Mustersatzungen heißt im Grund ja nur, dass man die Namen und eventuell Freitextfelder ausfüllt. "örtliche Begebenheiten" Mustersatzung heißt nicht, ich gucke mal da rein, nehme was mir gefällt und den Rest stricke ich mir selber. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 535363 | |||
Datum | 14.01.2009 13:54 | 19471 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannMustersatzungen heißt im Grund ja nur, dass man die Namen und eventuell Freitextfelder ausfüllt. "örtliche Begebenheiten" Solange man das nicht gemacht hat und diese Satzung für sich als Feuerwehr "beschlossen" hat, kann man diese Mustersatzungen IMO aber als genauso maßgebend für sein Vorgehen ansehen wie die AGBs vom nächsten Discounter, nämlich garnicht. Grüße Jens | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Borsdorf / Sachsen | 535364 | |||
Datum | 14.01.2009 13:54 | 19726 x gelesen | |||
Kommt vielleicht darauf an ob man den Kameraden behahlten möchte oder die Nase voll hat. :-) Kenne da selbst jemanden der es schwer für nötig hilt sich weiterzubilden. Zu Einsätzen aber gern bereit war. Der Zeitraum erstreckte sich auf etwa zwei Jahre. Mehrere Gespräche und Einladungen zur Leitungssitzung brachten keinen Erfolg. Ergo...Antrag auf Ausschluß durch die Ortswehrleitung Ergebniss...Der GWL und der BM möchten den besagten Kameraden aber nicht ausschliessen. | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 535365 | |||
Datum | 14.01.2009 14:01 | 19606 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Kim Schmidt Dienstbeteiligung prozentual, "Er war bei weniger wie 50% der Dienste anwesend..." Wir bieten ca. 65 Stunden Dienst an, dazu kommen noch Dienste der Gefahrgutgruppe oder andere Sonderdienste, die nicht im allgemeinen Dienstplan stehen, sondern gesondert, z.B. auf Stadtebene wehrübergreifend durchgeführt werden. Z.B. Übungen der Fachzüge, Fortbildungen für Führungskräfte, AGT und Maschinisten, Motorsägenausbildung, Fahrsicherheitstraining usw. Wenn ich dann Kameraden habe, die deutlich unter die 40 Stunden fallen und das über einen Zeitraum von nicht nur einem Jahr (es kann bei jedem zwischenzeitlich immer mal was sein wie berufliche Gründe, Hausbau, Nachwuchs, da bin ich ziemlich tolerant, solange derjenige einen bis dahin fachlich fitten und interessierten Eindruck macht), sondern dass das ein Dauerzustand wird, also sich derjenige obwohl er könnte, nicht mehr kommt, dann rede ich mit dem Betreffenden und wenn das nichts hilft, gibt's was schriftliches. Bis hin zum letzten Schritt. Im Grunde also nach meinem Ermessen, was ich für noch tolerabel halte und was nicht mehr. Wenn es mal dreißig oder 25 Stunden sind, ist das zwar nach DV 2 schon nicht mehr genug, dann beobachte ich das erstmal, wie sich bei demjenigen die Beteiligung entwickelt. Ich gehe nicht immer gleich mit der "Keule" los. Geschrieben von Kim Schmidt Zählen Einsätze auch mit? Beispiel: Kamerad kommt zu jedem Einsatz, aber nur selten zum Dienst. Nein. Erfahrungsgemäß ist es bei uns auch so, dass Leute, die nicht mehr zum Dienst kommen, zum Glück auch nicht mehr zum Einsatz erscheinen. In einem Fall war es in letzter Zeit so, dass ein Kamerad, der nicht mehr zum Dienst kam, plötzlich zu zwei Einsätzen kurz nacheinander erschien und auch gleich auf dem ersten Fahrzeug saß. Ich habe das beim zweiten Einsatz, als ich selbst dabei war, sofort unterbunden, also ihn aufgefordert wieder zum Dienst zu kommen und Einsätzen zunächst fern zu bleiben. Er kam dann überhaupt nicht mehr, was dann zum vorhin erwähnten Ausschluss führte. MkG, Sven | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 535367 | |||
Datum | 14.01.2009 14:04 | 19325 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jens Rugen Sind das nicht Mustersatzungen? So meinete ich "Satzung der FF", also natürlich die Satzung der betreffenden FF. Unsere Satzung entspricht übrigens der nds. Mustersatzung. MkG, Sven | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 535369 | |||
Datum | 14.01.2009 14:09 | 19414 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jens Rugen Solange man das nicht gemacht hat und diese Satzung für sich als Feuerwehr "beschlossen" hat, kann man diese Mustersatzungen IMO aber als genauso maßgebend für sein Vorgehen ansehen wie die AGBs vom nächsten Discounter, nämlich garnicht. Korrekt. Eine Satzung, auch die der FF, bedarf eines Ratsbeschlusses, die Satzung der FF Stadt Peine ist vom Rat der Stadt Peine in seiner Sitzung am (Datum) beschlossen worden. Genauso, wie dort andere Satzungen für Straßenreinigung und sonstwas, Bebauungspläne usw. beschlossen werden. MkG, Sven | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 535370 | |||
Datum | 14.01.2009 14:12 | 19607 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas HeiterDer GWL und der BM möchten den besagten Kameraden aber nicht ausschliessen Höchst eigenartig, aber der OrtsBM / Wehrleiter soll das dann womöglich weiter verantworten? Was der BM und GWL da machen ist großer b******t. MkG, Sven | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 535372 | |||
Datum | 14.01.2009 14:17 | 19224 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Bösselalso natürlich die Satzung der betreffenden FF Das ging aus deinem obrigen Beitrag nicht so deutlich hervor, darum die Nachfragen. Grüße Jens | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Borsdorf / Sachsen | 535373 | |||
Datum | 14.01.2009 14:24 | 19718 x gelesen | |||
Die Wehrleitung hat daraufhin Ihr Amt niedergelegt, was zur Abmeldung der Wehr bei der zuständigen Leitstelle führte. Der Stellvertreter hat die Wehr deshalb verlassen. Manche sehen die Feuerwehr wohl doch als Verein :( | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 535376 | |||
Datum | 14.01.2009 14:32 | 19386 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christian Bergmann Dazu dann die FwDV 2Wobie der Stundenansatz auch nicht ein wirkliches Kriterium ist. Ich kann 10 Stunden Ausbildung machen da kommt mehr bei rum als bei 40 Stunden. Man sollte immer wieder hinterfragen, wieso die FM(SB) nicht mehr zum Dienst erscheinen. Vielleicht ist die Qualität des Dienstes so schlecht, dass ihnen die Zeit dafür zu schade ist. MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Kim 8S., Hambergen / Niedersachsen | 535378 | |||
Datum | 14.01.2009 14:43 | 19289 x gelesen | |||
Danke, das hilft mir schon etwas weiter, jetzt habe ich mal ungefähre Anhaltspunkte. Gruß Kim Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun. Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 535382 | |||
Datum | 14.01.2009 15:23 | 19292 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas HeiterDie Wehrleitung hat daraufhin Ihr Amt niedergelegt, was zur Abmeldung der Wehr bei der zuständigen Leitstelle führte. Schwer aus der Ferne zu beurteilen. Möglicherweise wurde die Sache von der Leitung der betroffenen Abteilung/Ortswehr sehr ernst genommen, denn es hat doch offensichtlich zu konsequenten Entscheidungen geführt, dass es "von oben" keine Unterstützung gab. Ob handfeste dienstliche Gründe oder eher Vereinsmeierei der Grund dafür sind, wäre Spekulation, daran mag ich mich nicht beteiligen. MkG, Sven | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 535385 | |||
Datum | 14.01.2009 15:36 | 19120 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens RugenSolange man das nicht gemacht hat und diese Satzung für sich als Feuerwehr "beschlossen" hat, kann man diese Mustersatzungen IMO aber als genauso maßgebend für sein Vorgehen ansehen ... Nach Recherche konnte ich nur zwei Runderlasse des Nds. MI von 1979 und 1984 finden, die eine Umsetzung der Satzung den Kommunen nahelegen. Nebenbei habe ich dann noch erfahren, dass es durchaus Gestaltungsfreiraum gibt. Geschrieben von Jens Rugen ...wie die AGBs vom nächsten Discounter, nämlich garnicht. ??? Wieso sollten die AGBen bei einem Discounter nicht gelten. Solange sie nicht sitten- oder rechtswidrig sind. Als Beispiel taugen da eher Internetklauseln wie "EU-Recht zur Gewährleistungskulanzhaftungsgarantie (?!?) oder irgendwelche Linkurteile mit Verweis auf OLG/AG Hamburg von wahlweise 1997 - 1999. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 535388 | |||
Datum | 14.01.2009 15:52 | 19133 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Bergmann??? Wieso sollten die AGBen bei einem Discounter nicht gelten. Ich glaube da hast du mich ein wenig falsch verstanden. Ich wollte damit sagen, das eine Mustersatzung für eine Feuerwehr und deren Vorgehen/Entscheidungen genauso unbedeutend/unmaßgebend ist wie die AGBs vom nächsten Discounter für das Vorgehen/Entscheiden der Feuerwehr. Das einzige Relevante ist die für die jeweilige Feuerwehr geltende Satzung, und das ist nicht die Mustersatzung und sie muss nicht einmal Ähnlichkeit mit der Mustersatzung haben. Das heisst egal was wir hier schreiben, ohne Kenntnis der Satzung der Feuerwehr in Emmerthal / Hajen kann man hier keine Aussagen treffen. Einzig und alleine was in deren gültiger Satzung steht ist maßgeblich. Dort muss Florian Siever nachlesen wie ein Ausschluss abzulaufen hat. Grüße Jens | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 535391 | |||
Datum | 14.01.2009 16:00 | 19073 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens RugenIch glaube da hast du mich ein wenig falsch verstanden. Yep, habe ich jetzt auch gemerkt. Geschrieben von Jens Rugen Das heisst egal was wir hier schreiben, ohne Kenntnis der Satzung der Feuerwehr in Emmerthal / Hajen kann man hier keine Aussagen treffen. Naja, Satzung ist das eine. NBrandSchG und FwDV 2 liefert aber auch schon was. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 535395 | |||
Datum | 14.01.2009 16:08 | 19152 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Bergmann
Gründe für einen Ausschluss kann man sicherlich im NBrandSchG oder der FwDV2 finde, wie ein Ausschluss abzulaufen hat wird aber einzig und alleine in der dort geltenden Satzung geregelt sein. Wenn es dort nicht geregelt ist, wird man wohl erstmal die Satzung ändern müssen, bevor man jemanden ausschliessen kann. Grüße Jens | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Emmerthal / Hajen / Niedersachsen | 535397 | |||
Datum | 14.01.2009 16:14 | 19225 x gelesen | |||
Ui, was hab ich hier denn losgetreten :) Das mit dem einen Mitglied war nur exemplarisch, da ich diesen in meiner Gruppe habe. Es gibt, wie ich dem Dienstbuch entnehmen konnte, bei uns in der Wehr ca. 10 Kameraden und Kameradinnen, die zwar auf dem Papier stehen, aber in den letzten 4 ( !!! ) Jahren keine einzige Stunde Dienst geleistet haben. Und ich frage mich schon seit geraumer Zeit, wieso mein Brandmeister ( Ja ich kann mir nen eigenen leisten *g*) keinerlei Schritte unternommen hat, sondern immer nur auf jeder Generalversammlung betont, das es doch viele Mitglieder gäbe, die keine Stunde Dienst machen würden.... Aber wie dem auch sei. Klar kann es sein, das diejenigen, die nicht am Dienst teilnehmen anderweitige Verpflichtungen haben ( Ausbildung, Schwangerschaft, etc. ). Aber diejenigen, die auch auf mehrfache Aufforderung NIEMALS am Dienst teilnehmen, kann man die einfach mittels Kommandobeschluß aus der Wehr entfernen ? Braucht dieses die Zustimmung des Gemeindebrandmeisters ? Oder wäre es sinnvoll, dieses Mitgliedern nahezulegen, doch als passive ( Freund und Förderer ) weiter der Feuerwehr erhalten zu bleiben. Mir sind solche Leute persönlich ein Dorn im Auge, nur fand ich bis dato noch keine Möglichkeit, des "Problemes" Herr zu werden. Aber ich habe hier viele nützliche Informationen bekommen. Thema Satzung : Bei uns hat die Gemeinde die Mustersatzung übernommen und die Örtlichkeiten entsprechend angepasst und dies sogar online auf Ihrer Seite publiziert. Florian ICQ : 331280554 | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 535458 | |||
Datum | 14.01.2009 18:38 | 19016 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian SieverThema Satzung : Bei uns hat die Gemeinde die Mustersatzung übernommen und die Örtlichkeiten entsprechend angepasst und dies sogar online auf Ihrer Seite publiziert. Dann sollte man da nachlesen können wir man die Mitglieder ausschliessen kann. Kannst du die Satzung mal verlinken? Ich finde auf der Seite der Gemeinde Emmerthal nur die Satzung des "Förderverein der freiwilligen Feuerwehr Emmerthal e. V.". Grüße Jens | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 535463 | |||
Datum | 14.01.2009 18:50 | 19016 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian SieverMir sind solche Leute persönlich ein Dorn im Auge, nur fand ich bis dato noch keine Möglichkeit, des "Problemes" Herr zu werden. Laut Steckbrief bist Du Gruppenführer. Demnach bist Du Mitglied des Ortskommandos? In der nächsten Kommandositzung Antrag ans Kommando stellen, die betreffenden Kameraden nach § x Abs. y eurer Satzung auszuschließen. Beratung --> Abstimmung. Schriftlich protokollieren ist klar. Sollte laut eurer Satzung die MGV zuständig sein, dann halt in der Versammlung. Wenn schon gewesen und dringend, ggfs. außerordentliche MGV einberufen. Bist du kein Kommandomitglied, kannst Du als aktives Mitglied ebenso einen solchen Antrag stellen. Beachte dabei die Meinung / Stimmung deiner Kameraden, sowas kann evtl. auch zu Spannungen in der Truppe führen, meistens aber nicht, da Karteileichen i.d.R. vom richtig aktiven "harten Kern" als überflüssig angesehen werden. Bei entsprechend gefasstem Beschluss muss euer OrtsBM den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Mit Fristsetzung machen (max. ein Monat). Info über den Kdo.-Beschluss an GemBM und Gemeinde (Protokoll der Sitzung bzw. den Auszug über GemBM ans Ordnungsamt, ggfs. Dienstbücher der letzten Jahre als "Beweis" beifügen) . Nach Anhörung auch diesen Schriftverkehr zum Ordnungsamt, die erlassen die Ausschlussverfügung, ein richtiger Verwaltungsakt mit Rechtsbehelf. Hat der Bestandskraft, seid ihr die Leute los. So einfach geht das. Muss man nur wollen (und können, rechtlich sauber meine ich). MkG, Sven | |||||
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Autor | Step8han8 F.8, Karlsruhe/Lörrach / Ba-Wü | 535466 | |||
Datum | 14.01.2009 19:01 | 18993 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jens Rugen Kannst du die Satzung mal verlinken? http://www.emmerthal.de/media/custom/149_228_1.PDF?La=1&object=med|149.228.1, findet sich unter "Die Gemeinde" (obere, waagrechte Navigation) -> "Zahlne Daten Fakten". Grüße, Stephan | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 535467 | |||
Datum | 14.01.2009 19:10 | 19083 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Bössel
Zitat aus http://www.emmerthal.de/media/custom/149_228_1.PDF?La=1&object=med|149.228.1 §18 Absatz (5) Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr können aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied 1. wiederholt schuldhaft seine Pflicht zur Teilnahme am Einsatz- und Ausbildungs- dienst verletzt, 2. wiederholt fachliche Weisungen der Vorgesetzten nicht befolgt, 3. die Gemeinschaft innerhalb der Feuerwehr durch sein Verhalten erheblich stört, 4. das Ansehen der Feuerwehr schuldhaft geschädigt hat, 5. rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden ist. Absatz (6) Vor der Entscheidung des Ortskommandos über den Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr ist der oder dem Betroffenen und der Gemeinde Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Ausschlussverfügung wird von der Gemeinde erlassen. Grüße Jens | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 535468 | |||
Datum | 14.01.2009 19:10 | 18944 x gelesen | |||
Danke! Grüße Jens | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Emmerthal / Hajen / Niedersachsen | 535516 | |||
Datum | 14.01.2009 20:31 | 18946 x gelesen | |||
in eigener Sache grüße ich alle Mitleser dieses Threads :) ICH verstecke micht NICHT ! ICQ : 331280554 MSN : florian@siever-online.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 535518 | |||
Datum | 14.01.2009 20:46 | 18936 x gelesen | |||
Es gibt auch die Möglichkeit eines persönlichen Anschreibens zur Einladung zu einem persönlichen Gespräch/ Stellungnahme um die Gründe des Fernbleibens zu erfahren. Oft sind es dann recht banale Dinge (Weiterbildung, Krankheitsfall in der Familie, Berufsleben) die lediglich der Fw-Führung nicht mitgeteilt worden sind (wunsch zur Feistellung). Ist das nicht der Fall kann man auf die bereits in diesem Thread genannten Dinge hinweisen die bei nicht Einhaltung zum Ausschluß führen. Dies scheint bei den mir bekannten Fällen weitestgehend funktioniert zu haben. Der ein oder andere hat sich hierdurch (man glaubt es kaum) sogar wieder zum Dienst "bekehren" lassen und nahm in einem mir bekannten Fall sogar erfolgreich eine Zusatzaufgabe an. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Anto8n S8., Köln / NRW | 535532 | |||
Datum | 14.01.2009 21:09 | 18909 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael SchmidgallEs gibt auch die Möglichkeit eines persönlichen Anschreibens zur Einladung zu einem persönlichen Gespräch/ Stellungnahme um die Gründe des Fernbleibens zu erfahren. Hallo Michael, dies ist wohl schon versucht worden. Geschrieben von ---Florian Siever--- Nach einem persönlichen Gespräch war keine Verbesserung zu verspüren. Hallo Florian, da du schreibst dass es schon bei manchen Kameraden 4 Jahre lang eine ungenügende Dienstbeteiligung gibt wollte ich wissen ob bei euch das Widerrufsprinzip gibt die für alle FMA/FFA gilt wenn diese offiziell aufgenommen werden. Hängt dieses Prinzip irgendwie auch mit als Dienstbeteiligungskriterium zusammen? Ich kenne jetzt dies nur von meiner eigenen Aufnahme wo ich 1 Jahr lang auf Widerruf aufgenommen wurde und anschließend zusätzlich 4 Jahre Zeit habe um beispielsweise meine TM I/II Ausbildung fertigzubekommen (ich meine dies wäre auch auf Widerruf). Wenn nicht, dann könnt ihr mich gerne der Klarheit belehren ;). MkG, FMA/FF Köln FMD (Fernmeldedienst) | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Emmerthal / Hajen / Niedersachsen | 535534 | |||
Datum | 14.01.2009 21:12 | 18974 x gelesen | |||
aufgrund diverser vorkommnisse gibt es jetzt antworten leider noch per PN. es gibt zuviele mitleser, die kritische fragen nicht akzeptieren oder aber den weg den ich einschlug nicht gutheißen. Bitte habt Verständniss dafür.... jaja, die polizei dein freund und helfer. florian ICQ : 331280554 MSN : florian@siever-online.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 535537 | |||
Datum | 14.01.2009 21:14 | 18848 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Secklerdies ist wohl schon versucht worden. ...sorry, wieder nicht alle Postings gelesen.... :-( Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 535542 | |||
Datum | 14.01.2009 21:30 | 19005 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens RugenAbsatz (6) Danke für die Korrektur, in unserer Satzung ist es genauso. Also Beschluss fassen, ob ein Ausschlussverfahren eingeleitet wird. Dann Anhörung, dann erst Beschlussfassung. Ist mir vorhin in der Eile untergegangen, sorry. MkG, Sven | |||||
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Autor | Anto8n S8., Köln / NRW | 535543 | |||
Datum | 14.01.2009 21:37 | 18856 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael SchmidgallGeschrieben von Anton Seckler"dies ist wohl schon versucht worden." Macht nichts, war nicht als Belehrung gemeint ;-). Grüße, FMA/FF Köln FMD (Fernmeldedienst) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 535559 | |||
Datum | 14.01.2009 22:23 | 18817 x gelesen | |||
Wobei dort dann bei dem Gespräch neben der Beurlaubung auch der freiwillige Austritt in Betracht gezogen werden kann. Hat den Vorteil das derjenige sich nicht um eine spätere Wiederaufnahme bringt. Auch mir ist ein Fall bekannt wo jemand nach 3 (4?) Jahren wieder in die Wehr zurück kam. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 535561 | |||
Datum | 14.01.2009 22:28 | 18761 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannNaja, Satzung ist das eine. NBrandSchG und FwDV 2 liefert aber auch schon was. Nicht zu vergessen der §14 UVV Feuerwehren. Meines Erachtens nach eine absolute "Killervorschrift". Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 535564 | |||
Datum | 14.01.2009 22:31 | 18934 x gelesen | |||
Eine relativ einfache Alternative wäre (selbstverständlich nicht ohne Gespräch, Lösungssuche etc) denen einen recht scharfen Brief zu schreiben und sie aufzufordern die Wehr zu verlassen. Spart eine Menge Zeit, Papier und Nerven. Ggf könnte man ja schon einen Schriebselschrieb vorbereiten und den gleich mitschicken. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 535573 | |||
Datum | 14.01.2009 22:52 | 18730 x gelesen | |||
War ja eigentlich keine Korrektur, nur eine Ergänzung. Grüße Jens | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 535578 | |||
Datum | 14.01.2009 23:04 | 18820 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschAuch mir ist ein Fall bekannt wo jemand nach 3 (4?) Jahren wieder in die Wehr zurück kam. Mir auch, gibt's öfter. Geschrieben von Florian Besch Wobei dort dann bei dem Gespräch neben der Beurlaubung auch der freiwillige Austritt in Betracht gezogen werden kann. Hat den Vorteil das derjenige sich nicht um eine spätere Wiederaufnahme bringt Es ist immer der beste Weg, wenn ein weiterer Verbleib in der Wehr nicht mehr tragbar ist, den Betreffenden zum freiwiilligen Austritt zu bewegen, das spart eine Menge Aufwand und Ärger und hält für später immer alles offen. Leider gibt es aber manchmal keine andere Möglichkeit mehr als den Ausschluss, der immer letzte Option sein sollte. MkG, Sven | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 535581 | |||
Datum | 14.01.2009 23:06 | 18833 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschGgf könnte man ja schon einen Schriebselschrieb vorbereiten und den gleich mitschicken. Hab ich auf dem Rechner, brauche nur Name und Datum einzusetzen *g* MkG, Sven | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 535583 | |||
Datum | 14.01.2009 23:11 | 18977 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BösselHab ich auf dem Rechner, brauche nur Name und Datum einzusetzen *g* Würd ich machen. Mit der Begründung um unnötigen Aufwand zu vermweiden. Ich kann mir schon vorstellen das es bei dem ein oder anderen nur noch an diesem letzten Schubser hängt. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 535587 | |||
Datum | 14.01.2009 23:23 | 18811 x gelesen | |||
Ich kannte Zugführer (Ortswehrführer) die hatten sowas vorbereitet in der Uniformtasche Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 535588 | |||
Datum | 14.01.2009 23:27 | 18803 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannIch kannte Zugführer (Ortswehrführer) die hatten sowas vorbereitet in der Uniformtasche Mit welchem Erfolg? Dieser Grad des "Vorbereitet sein" macht auch mir ein wenig Angst. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 535591 | |||
Datum | 14.01.2009 23:32 | 18848 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschDieser Grad des "Vorbereitet sein" macht auch mir ein wenig Angst. Da ging es darum vorbereitet zu sein, falls Jemand seinen Austritt erklären will. Derjenige um den es ging, hat das im Schnitt einmal im Monat getan. Allerdings nie wenn die entscheidenden Personen anwesend waren Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 535646 | |||
Datum | 15.01.2009 08:43 | 18808 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Sieveraufgrund diverser vorkommnisse gibt es jetzt antworten leider noch per PN. Schade, dass es leider immer noch Leute gibt, die Feuerwehr für einen rechtsfreien Raum halten. Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg bei Deinem weiteren Vorgehen. Wahrscheinlich werden Deine Gegenüber nicht einmal den Ansatz von Größe zeigen, sich hier im Forum dazu zu äußern. Traurig ... :-( Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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