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ThemaVerteilung gemeinnütziger Geldstrafen: Hier Feuerwehrvereine10 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern535028
Datum13.01.2009 08:506106 x gelesen
Hallo,


ich hätte mal eine Frage bezüglich solcher Strafen.

Meines wissens ging damals auch ein Teil an Feuerwehr(en). Auch sonst werden ja Tierschutzvereine und ähnliches mit Geldern aus solchen Aktionen versorgt, wie kommen die Vereine an solche Geldquellen ran? Muß man sich da beim Gericht pauschal "bewerben", oder wird das willkürlich ausgesucht? Muß es ein e.V. sein der Gelder "beantragt" die aus dem Strafentopf kommen?
Ich weiß die Frage hat nicht zu 100% mit der Feuerwehr zu tun, mich interessiert aber wie das abläuft und wie die Vereine da ran kommen (u.a. auch weil ich 200 Euro an einen Verein gezahlt habe die ich lieber einer FF gegeben hätte *ggg*).


Gruß vom See
Christian





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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.535031
Datum13.01.2009 08:563999 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerIch weiß die Frage hat nicht zu 100% mit der Feuerwehr zu tun, mich interessiert aber wie das abläuft und wie die Vereine da ran kommen
Eintragung über die Bußgeldliste beim jeweiligen Oberlandesgericht. Beispielhaft mal OLG Stuttgart


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorJoac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern535035
Datum13.01.2009 09:313791 x gelesen
Ich habe auch mal 50 Euro bezahlen dürfen. Nach kurzer Diskussion habe ich mich mit dem Richter darauf geeinigt, dass ich das Geld an meinen Ortsfeuerwehrverein Spende. Der Stand damals noch nicht in der Liste am Amtsgericht. Wurde aber dann unkompliziert eingetragen, sogar ohne sein zutun. Musste mit nur vom Verein eine Bestätigung geben lassen, dass jener das Geld erhalten hat.


Alles meine private und persönliche Meinung!

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AutorMarc8us 8P., Rahden / NRW535042
Datum13.01.2009 10:173884 x gelesen
Geschrieben von Christian Schorer wie kommen die Vereine an solche Geldquellen ran? Muß man sich da beim Gericht pauschal "bewerben", oder wird das willkürlich ausgesucht? Muß es ein e.V. sein der Gelder "beantragt" die aus dem Strafentopf kommen?
Unser Förderverein (ein "e.V.") hat sich offiziell, aber formlos, bei unserem Amtsgericht gemeldet, mit der Bitte um Berücksichtigung bei Geldstrafen. Dies wurde dann auch berücksichtigt. Als e.V. muß der Förderverein regelmäßig beim Finanzamt seine Gemeinnützigkeit vorlegen, eine Kopie davon wurde, glaube ich, auch dem Gericht übersandt.

Nach erfolgter Zahlung durch einen Verurteilten musste nur eine kurze Mitteilung ans Gericht gemacht werden.


---
Marcus Pansing

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!

http://www.feuerwehr-rahden.de

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg535043
Datum13.01.2009 10:203837 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Marcus PansingUnser Förderverein (ein "e.V.") hat sich offiziell, aber formlos, bei unserem Amtsgericht gemeldet, mit der Bitte um Berücksichtigung bei Geldstrafen. Dies wurde dann auch berücksichtigt.

war das inzwischen auch "erfolgreich" ?

wenn ja, in welcher Grössenordnung bewegten sich die Zahlungen?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen535058
Datum13.01.2009 11:483599 x gelesen
Geschrieben von Marcus PansingAls e.V. muß der Förderverein regelmäßig beim Finanzamt seine Gemeinnützigkeit vorlegen, eine Kopie davon wurde, glaube ich, auch dem Gericht übersandt.

Die Gemeinnützigkeit hat nichts mit der Eintragung ins Vereinsregister zu tun. Sind zwei getrennte Dinge.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz535064
Datum13.01.2009 12:143612 x gelesen
Hallo Christian,

der Vorstand des Vereins sollte sich an die bei Euch zuständigen Staatsanwaltschaften der Gerichte wenden. Ich habe damals eine Eintragung beim Landgericht Mainz und beim OLG in Koblenz vornehmen lassen.

Die Verfahren bei der Zuteilung sind nicht einheitlich. Teilweise gibt es vorgaben anhand einer Liste, teilweise kann auch der zuständige Staatsanwalt einen Begünstigten auswählen.

Der recht große Ertrag rechtfertig den kleinen Aufwand (Schriftverkehr, Ausfüllen diverser Formulare, evtl. Darlegung über Verwendung der Gelder) allemal.

Viele Grüße
Christian


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AutorKim 8S., Hambergen / Niedersachsen535066
Datum13.01.2009 12:253652 x gelesen
Also das ganze kann auch etwas größer ausfallen, ich habe da noch ein HLF 20/16 im Sinn, was im Feuerwehrmagazin unter "Neue Fahrzeuge" vorgestellt wurde und auch aus diesem Topf bezahlt wurde.


Gruß Kim

Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun.
Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de

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AutorJoac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern535073
Datum13.01.2009 12:403638 x gelesen
In einer Nachbarfeuerwehr kann ich mich erinnern, dass vor gar nicht all zu langer Zeit ein Täter, der einen Feuerwehrmann im Dienst beleidigte seine Strafzahlung auch gleich an den Feuerwehrverein des Geschädigten bezahlen durfte... Hier dazu der Artikel aus der lokalen Presse.

"Nordbayerische Nachrichten vom 28.01.2006

Fahrer rastete an Sperre aus

Wurden Helfer beim Fränkischen-Schweiz-Marathon beschimpft?

Weil er beim Fränkischen-Schweiz-Marathon durch die Straßenabsperrung gefahren war und dabei einen Feuerwehrmann wüst beschimpft hatte, musste sich ein 65-Jähriger jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.


FORCHHEIM – „Es war eine Odyssee, Herr Richter!“. Nachdrücklich, fast flehend, wiederholt die 60-jährige Zeugin vor Amtsrichter Norbert Spintler immer wieder den Satz. Versucht zu erklären, warum es zu dem Ausraster ihres Ehemanns gekommen war, wegen dem dieser sich vor Gericht verantworten muss.

Zum Essen nach Eichenbirkig

Was war passiert? Am Tag des Fränkischen-Schweiz-Marathons im letzten Jahr war das Hilpoltsteiner Ehepaar mit dem Auto auf dem Weg nach Eichenbirkig. Weil die Bundesstraße 470 teilweise gesperrt war, wurde das Paar angewiesen, von Forchheim eine Schleife über Eggolsheim nach Ebermannstadt zu fahren. Dort angekommen, wurde das Paar auf Höhe der alten Wache abermals durch eine Straßensperrung ausgebremst. „Bitte wieder zurück nach Forchheim“, erfuhren sie vom dortigen Streckenposten. Das war zu viel für den 65-jährigene Fahrer. Die Esseneinladung in Eichenbirkig im Nacken, pfiff er kurzerhand auf das Verbot und fuhr weiter. Als ein Feuerwehrmann, der für die Absperrung zuständig war, versucht, ihn zu stoppen, platzte dem 65-Jährigen der Kragen.

Wüste Beschimpfungen sollen laut Anklageschrift dann gefallen sein. „Er hat gesagt, du Arschloch, wenn du nicht abhaust, fahr ich dich über den Haufen“, kann sich der Feuerwehrmann vor Gericht noch gut erinnern. Auch daran, dass er schnell zur Seite springen musste, weil der Mercedes-Fahrer tatsächlich aufs Gas trat und über die Straße fuhr. „Ich wollte doch nur schnell über die Straße fahren und dann gleich rechts nach Pretzfeld abbiegen“, versucht sich der Fahrer im Gerichtssaal zu verteidigen. Von wüsten Beleidigungen seinerseits weiß er nichts. „Ich habe nur gesagt, ich fühle mich verarscht“, erklärt er.

Die geladenen Zeugen helfen Richter Spintler in diesem Punkt nur wenig weiter. „Von dem Gespräch zwischen den beiden, habe ich gar nichts gehört“, erklärt eine junge Rettungsassistentin, die an dem betreffenden Tag in einem Rotkreuz-Auto an der Absperrung saß. Auch ihre zwei Kollegen müssen passen.

500 Euro an die Feuerwehr

Die Ehefrau des Fahrers will keine Beschimpfungen gehört haben. „Heißt das, es sind definitiv keine gefallen, oder sie haben nicht alles von dem Gespräch mitbekommen?“, bohrt Spintler nach. „Das heißt, ich habe nichts gehört“, beharrt die 60-Jährige auf ihrer Aussage und sieht Hilfe suchend zum Anwalt ihres Gatten. Auch die Frage, wo der Mercedes des 65-Jährigen stand – hinter oder vor der Absperrung – ist schier nicht zu klären. So sehr die Matchbox-Autos auf der richterlichen Skizze auch hin und her geschoben werden, ein Ergebnis mag dabei nicht herauskommen.

Nach eineinhalb Stunden einigen sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger auf einen Kompromiss. Das Verfahren gegen den 65-Jährigen wird eingestellt, als Auflage dafür muss er allerdings 500 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Ebermannstadt zahlen.

Fall gelöst? Nein, eine Frage wäre da noch offen, besinnt sich die Ehefrau des Fahrers und wendet sich noch einmal an das Gericht: „Herr Richter, ist es nicht auch eine Ordnungswidrigkeit, uns so durch die Gegend zu schicken?“."

Ich finde auch, dass sich der geringe Aufwand durchaus rechnen kann...


Alles meine private und persönliche Meinung!

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AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW538138
Datum24.01.2009 14:113229 x gelesen
Geschrieben von Kim Schmidtich habe da noch ein HLF 20/16 im Sinn,
Stimmt! Feuerwehr Engelskirchen - LZ Ründeroth 200 T€
www.feuerwehr-ruenderoth.de


Grüße aus dem schönen Bergischen Land

Markus

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 13.01.2009 08:50 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 13.01.2009 08:56 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 13.01.2009 09:31 Joac7him7 G.7, Streitberg/Franken
 13.01.2009 10:17 Marc7us 7P., Rahden
 13.01.2009 10:20 Jürg7en 7M., Weinstadt
 13.01.2009 12:25 Kim 7S., Hambergen
 24.01.2009 14:11 Mark7us 7B., Gummersbach
 13.01.2009 12:40 Joac7him7 G.7, Streitberg/Franken
 13.01.2009 11:48 ., Bad Hersfeld
 13.01.2009 12:14 Chri7sti7an 7D., Budenheim
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