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Thema | SoSi bei welchen Fahrzeugen war: Zwei Verletze FM (SB) trotz Atemschut | 26 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 534538 | |||
Datum | 10.01.2009 15:42 | 9379 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Ingo zum Felde Private Sicherheitsdienste und die Stadtwerke dürften nich darunter fallen und daher kein Blaulicht haben. Dann schau mal hier. Und der hat hier in Stuttgart noch ein paar "Brüder". In anderen Städten sind mir solche Fahrzeuge auch bekannt. Gruß Andi | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 534539 | |||
Datum | 10.01.2009 15:51 | 7544 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas RometschDann schau mal hier. Sofern das ein Fahrzeug des KatS ist, sollte das kein Problem sein. Ansonsten würde mir nicht wirklich einfallen wie das erlaubt sein sollte. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 534540 | |||
Datum | 10.01.2009 15:52 | 7367 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeSofern das ein Fahrzeug des KatS ist, sollte das kein Problem sein. Ansonsten würde mir nicht wirklich einfallen wie das erlaubt sein sollte. Dann Frag doch mal noch bei der SSB (Straßenbahn&Co) nach in Stuttgart, die fahren auch mit Blaulicht. Oder bei den Notfallmanagern der DB. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 534542 | |||
Datum | 10.01.2009 15:55 | 7461 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Ingo zum Felde Sofern das ein Fahrzeug des KatS ist KatS ?? Das ist ein Fahrzeug unseres Energieversorgers, die EnBW. Gib mal bei BOS-Fahrzeuge "Gas" in die Suche ein, da kommen jede Menge von diesen Fahrzeugen. Auch unser Nahverkehrsunternehmen hat (geschätzte) 10-15 Fahrzeuge mit Signalanlagen, wenn auch nicht alle gleichzeitig besetzt. Vgl. auch die schon etwas zurückliegende Diskussion über Schneeräumer mit Soso-Anlagen. Gruß Andi | |||||
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Autor | Sven8 L.8, Prenzlau / Brandenburg | 534543 | |||
Datum | 10.01.2009 15:56 | 7296 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Rometsch
Stadtwerke Oberursel Stadtwerke München Stadtwerke Bad Homburg Mit freundlichen Grüßen Sven Lipinski --- Meine Beiträge drücken allein MEINE Meinung aus --- | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 534544 | |||
Datum | 10.01.2009 15:59 | 7324 x gelesen | |||
Hier haben - Stadtwerke - Rheinbahn-Hilfsfahrzeuge - Ordnungsamt ebenfalls SoSi. Erlaubt ist es dennoch nicht in allen Fällen (jetzt nicht fragen, wie das geht, ich würds nicht schreiben, selbst wenn ichs wüsste ;-) ). Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Sven8 L.8, Prenzlau / Brandenburg | 534545 | |||
Datum | 10.01.2009 16:01 | 7267 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamErlaubt ist es dennoch nicht in allen Fällen (jetzt nicht fragen, wie das geht, ich würds nicht schreiben, selbst wenn ichs wüsste ;-) ). Wo kein Kläger, da kein Richter.... Mit freundlichen Grüßen Sven Lipinski --- Meine Beiträge drücken allein MEINE Meinung aus --- | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., München / Bayern | 534547 | |||
Datum | 10.01.2009 16:21 | 7361 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum Felde im übergeordneten Thread
Moment - es geht mir nicht um §52 STVZO (= wer darf ein blaues Licht auf sein Auto schrauben), sondern wirklich um den § 35 STVO (= (verkürzt) wer darf über rote Ampeln fahren). Meiner Erfahrung nach tun letzteres durchaus auch Fahrzeuge/Personen, die im §35 STVO nicht explizit genannt sind: Hausnotruffahrzeuge, Gas- und Strom-Entstörungsdienste der Stadtwerke und die Notfallmanager der DB Netz AG (wobei letztere eigentlich Hubschrauber bräuchten, wenn man sich auschaut, welche Orte die in welcher Zeit erreichen wollen...). Und ich vermute jetzt mal, dass die das nicht alle ohne gesetzliche Grundlage tun - wobei ich gerade auch nicht weiß, auf welcher. Und noch einmal rein aus Interesse die Frage: wie läuft bei euch ein HNR-Einsatz ab, bei dem von Anfang an ein Einsatz des RD erforderlich ist? Fährt der RD mit/ohne Sosi zu Einsatzstelle und wartet dort (u.U. lange) auf den Schlüssel? Oder öffnet bei zeitkritischen Einsätzen jemand anderes die Türe? Oder habt ihr mehrere Schlüsseldepots so über das Stadtgebiet verteilt, dass von dort jeder Teilnehmer schnell erreicht werden kann? Geschrieben von Ingo zum Felde Sofern das ein Fahrzeug des KatS ist, sollte das kein Problem sein. Ansonsten würde mir nicht wirklich einfallen wie das erlaubt sein sollte. Sosi-Anlage auf Stördienstfahrzeugen sind häufig: Schau mal da, da, da oder auch alle anderen hier - und mit KatS habe die erstmal nichts zu tun. Viele Grüße | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 534551 | |||
Datum | 10.01.2009 16:33 | 7309 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph RobinFährt der RD mit/ohne Sosi zu Einsatzstelle und wartet dort (u.U. lange) auf den Schlüssel? In den beiden RD bereichen hier ist das so. Ansonsten: ich habe weder die STVZO noch die STVO gemacht. Sinnvoll währe die Berechtigten für Sonderrechte (STVO) und Blaulicht (STVZO) gleich zu halten. Eine restriktive Handhabung würde ich dabei begrüßen. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 534554 | |||
Datum | 10.01.2009 16:37 | 7021 x gelesen | |||
§70 StVZO | |||||
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Autor | Heik8o L8., Balingen / Baden-Württemberg | 534555 | |||
Datum | 10.01.2009 16:41 | 7363 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Rometsch Auch unser Nahverkehrsunternehmen hat (geschätzte) 10-15 Fahrzeuge mit Signalanlagen<...> Hi, ich denke in diesem Fall meinst du die Stuttgarter Straßenbahn AG (SSB AG), die entsprechend §52 StVZO die blauen Rundumkennleuchten auf Ihren "Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen" führen darf. Um zeitnahe jeden Punk des Einzugsgebiet der SSB AG abzudecken, benötigst du eine entsprechende Anzahl von Fahrzeugen. Desweiteren sind dies m.W. teilweise Technik-Fahrzeuge (nicht dauerhaft besetzt) und Fahrzeuge besetzt mit "Notfallmanagern" (dauerhaft besetzt; vergleichbar mit den DB Notfallmanagern) Die entsprecheneden Genehmigungen für die Energieversorger und den Winterdienst sind m.W. entsprechend §70 StVZO von der obersten Landesbehörde bzw. der höheren Verwaltungsbehörde ausgestellt ... Rechtlich also soweit ok... Grüße Heiko | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., München / Bayern | 534556 | |||
Datum | 10.01.2009 16:43 | 7269 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Ingo zum Felde In den beiden RD bereichen hier ist das so. Also: Bei Otto-Normal-Verbraucher kommt bei Notfall hinter verschlossener Türe die Feuerwehr (kurze Anfahrt und Sosi) und macht auf. Beim HNR-Kunde kommt das "Schlüsselauto" (längere Anfahrt und bei euch kein Sosi) mit dem Schlüssel. Das bedeutet doch aber im Klartext, dass ich länger auf Hilfe warten muss, wenn ich HNR-Kunde bin. Obwohl der RD schon vor der Türe steht. Ob das der Sinn der Sache ist? Natürlich sind der Großteil der HNR-Auslösungen (auch die "ohne Sprechkontakt") keine echten Notfälle bzw. oft einfach nur Schmarrn ("Die BMA des Rettungsdienstes"). Trotzdem finde ich das grenzwertig. Viele Grüße | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 534559 | |||
Datum | 10.01.2009 16:56 | 7254 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph RobinNatürlich sind der Großteil der HNR-Auslösungen (auch die "ohne Sprechkontakt") keine echten Notfälle bzw. oft einfach nur Schmarrn ("Die BMA des Rettungsdienstes"). Trotzdem finde ich das grenzwertig. HNR hat mit RD nichts zu tun. Die meisten Auslösungen sind gestürzte Personen die nicht ohne Hilfe wieder ins Bett/Sessel kommen. Nach dem Hochhelfen ist wieder alles normal. Wenn die Zeit nicht da ist auf den HNR-Fahrer zu warten wird ggf. auch die FW zur Türöffnung angefordert. Ob das der HNR Disponnt oder der NA vor Ort entscheidet (der wieder ins Bett will und es deshab eilig hat) weis ich nicht. Lenztendlich währe ich nicht begeistert wenn ständig HNR Fahrzeuge von ASB, DRK, JUH, MHD, Diakonie, Caritas und noch einigen privaten Betreibern mit SoSi zu ihren Auslösungen durch Stadt und Land brettern würden. Bei FW und RD kommt immerhin eine halbwegs nah stehende Einheit. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 534560 | |||
Datum | 10.01.2009 16:56 | 7104 x gelesen | |||
Hallo Andreas, es gibt auch Institutionen, welche eine Sondersignalanlage montiert haben, aber nicht zu den in der StVZO genannten Adressaten gehören. Jedoch hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit, diese Einzelfälle zu genehemigen. Du hast ja selbst die Stadtwerke aufgeführt, bei denen wird es schon in mehreren Städten so praktiziert. So sind auch in unserem kelinen Bundesland verschiedene Fzg. der Stadtwerke Saarbrücken mit SoSi ausgestattet. Bei den Ordnungsämtern kann es auch sein, dass sie je nach Verwaltungsstruktur des Bundeslandes zu den berechtigten Fahrzeugen der Polizei zählen. Dass SoSi-Anlagen bei privaten Sicherheitsdiensten montiert sind ist mir neu. Vielleicht hat ja jemand aus dem Forum ein konkretes Beispiel, das würde mich interessieren. In unserer Nähe gibt es auch einen Kfz-Sachverständigen der mit SoSi ausgerüstete Fahrzeuge hat und von StA und Polizei zur Fertigung von Gutachten beauftraget wird. Gruß Jochen | |||||
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Autor | Heik8o L8., Balingen / Baden-Württemberg | 534561 | |||
Datum | 10.01.2009 17:02 | 7179 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph Robin Und ich vermute jetzt mal, dass die das nicht alle ohne gesetzliche Grundlage tun - wobei ich gerade auch nicht weiß, auf welcher. Also zumindest die Grundlage für Energiervrsorger dürfte hierbei die Grundlage nach §35 Abs. 4 StVO sein: "(4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie <...>" Ich denke da an: Gasaustritt, Abschaltung von Elektroanlagen bei Gefahr, Beseitung einer Verkehrsbehinderung verursacht durch ein schienengebundenes Fahrzeug, ... Und noch einmal rein aus Interesse die Frage: wie läuft bei euch ein HNR-Einsatz ab, bei dem von Anfang an ein Einsatz des RD erforderlich ist? Also wenn ich hier bei uns korrekt informiert bin, dann werden HNR-Einsätze folgend abgewickelt: - HNR-Teilnehmer löst Notruf aus - über Freisprecheinrichtung wird Kontakt zur Person hergestellt - Disponent entscheidet je nach Reaktion des HNR-Teilnehmers ob Angehörige, Hausarzt oder RD/NA informiert/alarmiert wird Schlüssel des HNR-Teilnehmers, falls vorhanden, dürfte in der nächstgelegenen Rettungswache sein und entsprechend von dort direkt mitgenommen/geholt werden. Im Falle das für einen RD-Einsatz bei einem HNR-Teilnehmer kein Schlüssel hinterlegt ist, gehe ich davon aus, das der Disponent (integrierte Leitstelle) entsprechend die Feuerwehr mitalarmiert. Grüße Heiko | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 534562 | |||
Datum | 10.01.2009 17:06 | 7139 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Heiko Lauer Im Falle das für einen RD-Einsatz bei einem HNR-Teilnehmer kein Schlüssel hinterlegt ist, gehe ich davon aus, das der Disponent (integrierte Leitstelle) entsprechend die Feuerwehr mitalarmiert. Ist immer die Frage, obs da die Fw wirklich braucht... Bei einem Bekannten in Oberhessen hat das schlichtweg die Pol gemacht... Nicht lang an der Tür rumgefackelt (die hätte auch die Fw nicht aufbekommen) sondern gleich ein Fenster eingeschlagen udn eingestiegen. Ist ja oftmals eh die einfachere (und oftmals billigere) Methode... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Tim 8H., Karlsruhe / Baden | 534564 | |||
Datum | 10.01.2009 17:13 | 7114 x gelesen | |||
[quote]Sosi-Anlage auf Stördienstfahrzeugen sind häufig: Schau mal da, da, da oder auch alle anderen hier - und mit KatS habe die erstmal nichts zu tun.[/quote] Das nicht, aber z.B. haben die Stadtwerke KA seit kurzem auf ihren SoSi-Fahrzeugen an der Fahrertür (zusätzlich) die Aufschrift Katastrophenschutz angebracht und teilweise dafür den Stadtwerke-Aufkleber entfernt (nur an der Türe). | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 534565 | |||
Datum | 10.01.2009 17:29 | 7056 x gelesen | |||
Moin, bei Hilsfahrzeugen von Verkehrsbetrieben mit spurgebundenen Fahrzeugen sind Sondersignalanlagen gang un gebe, siehe die Notfallmanager der Bahn. Bei Strom-, Gas- und Wasserversorgern liegen für Stördienstfahrzeuge in der Regeln Sondergenehmigungen nach § 70 STVZO vor, so auch bei meinem ehemaligen Arbietgeber. Da die Fahrzeuge dann zwar eine Sondersignalanlage und demnetsprechend Wegerechte haben, ihnen aber i.d.R. keine Sonderrechte durch die STVO zugestanden werden gibt das ab und an mal diskussionen, etwa zum Thema überfahren von roten LZA usw. Im großen und ganzen ist das aber bei den meisten Versorgungsunternehmen üblich, einfach um im Falle eines Falles entsprechend Personal schnell vor Ort zu haben, etwa bei einer Gasstörung oder wenn Schaltberechtigungen im Hochspannungsnetz gebraucht werden. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 534584 | |||
Datum | 10.01.2009 18:53 | 7025 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamErlaubt ist es dennoch nicht in allen Fällen (jetzt nicht fragen, wie das geht, ich würds nicht schreiben, selbst wenn ichs wüsste ;-) ). Generell ist folgendes zu trennen. Die reine Anbringung der SoSi ist über eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO gedeckt. Für die Benutzung dieser Anlage gelten die strengen Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 StVO, sprich diese Fahrzeuge, die so genannten: Wegerechtsfahrzeuge (da ihnen nur eine Wegerecht zusteht), müssen im Einsatz immer Blaulicht und Martinshorn benutzen. Eine Überschreitung der Regelungen der StVO ist aufgrund des fehlenden Sonderverhältnisses (Staat - Fahrer), sprich Sonderrecht, erst ein mal nicht erlaubt. Allerdings hat die Rechtsprechung hierrauf reagiert und folgende Grundsätze entwickelt: Haben andere Kraftfahrer freie Bahn geschaffen und auf ihren Vorrang verzichtet, darf das Wegerechtsfahrzeug in den Freiraum einfahren, auch bei Rot einer Signalanlage (BGH VRS 48, 260 - NJW 75, 648). Die Überschreitung der Verkehrsvorschriften ist durch die Notstandsregelungen des § 16 OwiG geregelt. Sprich: Das Sonderverhältnis (Fahrer - andere Verkehrsteilnehmer) "Wegerecht" ist genauso vorhanden wie bei den "regulären" SoSi-Fahrzeugen. Das Sonderverhältnis (Fahrer - Staat) "Sonderrechte" wird durch § 16 OwiG "ersetzt", der ja auch für einen Sonderrechtsinhaber durchaus "Rückfallebene" sein kann. Also alles im grünen Bereich und schon relativ früh durch höchste Gerichte manifestiert... Alles meine private und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., München / Bayern | 534585 | |||
Datum | 10.01.2009 18:56 | 6867 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Jochen Geßner Dass SoSi-Anlagen bei privaten Sicherheitsdiensten montiert sind ist mir neu. Vielleicht hat ja jemand aus dem Forum ein konkretes Beispiel, das würde mich interessieren. Ich vermute einmal, dass Ingo mit "private Sicherheitsdienste" die von mir erwähnte S-/U-Bahnwache meinte. Wobei das hier nicht ganz korrekt ist, weil weder der Bahnschutz (AFAIK direkt der DB angegliedert) noch die U-Bahnwache (bei uns direkt Teil der städtischen Verkehrsbetriebe, nachdem es mit privaten Sicherheitsdiensten miese Erfahrungen gab) richtig "privat" - sind ja noch nicht privatisierte Staats- bzw. städtische Unternehmen. Die Fahrzeuge von S-/U-Bahnwache mit Sondersignal laufen wohl unter "Unfallhilfsfahrzeug". Sondersignalanlagen auf Fahrzeugen "echter" privater Sicherheitsdienste habe ich noch nicht gesehen - aber ein Anbieter fährt hier so komische blaue Plastikhauben auf Dachgepäckträgern durch die Gegend, die innen leer sind. Wenn's ihm Freude bereitet... Viele Grüße | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 534586 | |||
Datum | 10.01.2009 19:01 | 7250 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Heiko Lauer ich denke in diesem Fall meinst du die Stuttgarter Straßenbahn AG (SSB AG), Du denkst richtig...;-) Geschrieben von Heiko Lauer Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen" In Stuttgart Verkehrsmeister-PKW genannt. Geschrieben von Heiko Lauer Desweiteren sind dies m.W. teilweise Technik-Fahrzeuge (nicht dauerhaft besetzt) Richtig, sowohl "normale" PKW als auch Turmdrehwagen und Hubsteiger, insbesondere für Einsätze mit Oberleitungs"beteiligung" Geschrieben von Heiko Lauer Fahrzeuge besetzt mit "Notfallmanagern" Wie gesagt bei der SSB Verkehrsmeister genannt, haben (im Normalfall) Fahrberechtigungen für Stadtbahn und Bus. Geschrieben von Heiko Lauer Rechtlich also soweit ok... Das habe ICH auch nie bezweifelt...;-) Gruß Andi | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., München / Bayern | 534587 | |||
Datum | 10.01.2009 19:15 | 7031 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Ingo zum Felde Die meisten Auslösungen sind gestürzte Personen die nicht ohne Hilfe wieder ins Bett/Sessel kommen. Nach dem Hochhelfen ist wieder alles normal. Ja, ich weiß. Ich fahre zwar nicht HNR. Aber hier gibt es einen Anbieter, dessen "Leitstellen-Personal" ganz weit weg absolut nicht verstehen will, dass es auch andere Reaktionen auf ein Hilfeersuchen eines HNR-Teilnehmers gibt als immer nur RTW mit Sondersignal. Und unsere ILST spielt da leider lammfromm mit - man hat ja genug RTW. Aber hier geht es ja um die wenigen HNR-Einsätze, die echte medizinische Notfälle sind. Geschrieben von Ingo zum Felde Lenztendlich währe ich nicht begeistert wenn ständig HNR Fahrzeuge von ASB, DRK, JUH, MHD, Diakonie, Caritas und noch einigen privaten Betreibern mit SoSi zu ihren Auslösungen durch Stadt und Land brettern würden. Klar - aber andererseits: Wie viele HNR-Auslösungen pro Tag sind echte Notfälle? Bei uns fährt das BRK die Schlüssel im Stadtgebiet momentan für alle HiOrgs. Und im Notfall eben mit Sondersignal. Sind wohl nicht nennenswert viele Fahrten pro Tag. Geschrieben von Ingo zum Felde Bei FW und RD kommt immerhin eine halbwegs nah stehende Einheit. Dann gibt es jedesmal einen neuen Schlüssel, weil die BF das Schloss geknackt hat. Und Verwandte, Nachbarn und Pflegedienst kommen nicht in die Wohnung. Oder gleich eine neue Türe - zumindest die BF Hamburg scheint da ja recht brutal zu sein. Oder war dieses Kettensägen-Massaker nur für die Kamera? Viele Grüße | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., München / Bayern | 534588 | |||
Datum | 10.01.2009 19:16 | 6845 x gelesen | |||
Vielen Dank - das klärt so einige Fragen, die die Diskussion aufgeworfen hat. Viele Grüße | |||||
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Autor | Joer8g S8., Karlsruhe / Baden-Wuerttemberg | 534593 | |||
Datum | 10.01.2009 19:44 | 6847 x gelesen | |||
Die Stadtwerke KA machen das schon seit den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts auf diese Art - schau mal auf das dann verwendete KFZ Kennzeichen - zu 'alten' KS Zeiten hattten die Stadtwerke deshalb einen kompletten Instandsetzungzug des KS als Regieeinheit gestellt. (Deshalb auch die KFZ Kennzeichen mit KA-8xxx) Joerg | |||||
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Autor | Tim 8H., Karlsruhe / Baden | 534594 | |||
Datum | 10.01.2009 19:56 | 6860 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Joerg Schade--- Die Stadtwerke KA machen das schon seit den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts auf diese Art - schau mal auf das dann verwendete KFZ Kennzeichen - zu 'alten' KS Zeiten hattten die Stadtwerke deshalb einen kompletten Instandsetzungzug des KS als Regieeinheit gestellt. (Deshalb auch die KFZ Kennzeichen mit KA-8xxx) Also bei den Ford Transit und MB Vario ist das definitiv neu. Die SoSi-Anlage tragen sie schon seit Ewigkeiten, lediglich die Beschriftung wurde erst in 2008 aufgeklebt. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 534606 | |||
Datum | 10.01.2009 21:03 | 6857 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Andreas Rometsch In anderen Städten sind mir solche Fahrzeuge auch bekannt. Hier z.B.: -> " Hier " -> " Hier " -> " Hier " und -> " Hier " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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