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ThemaAlters- und Ehrenabteilung10 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • LVO NRW
  •  
    AutorKatj8a R8., Köln / NRW534017
    Datum08.01.2009 11:456093 x gelesen
    Hallo zusammen,

    ich gehe davon aus, dass es bei Euch eine (Alters- und) Ehrenabteilung gibt.

    Wie gestaltet sich diese bei Euch? Wer wird Mitglied und welche Voraussetzungen werden hieran gestellt? Haben die Mitglieder Rechte und Pflichten? Wenn ja, welche?

    Gruß
    Katja


    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW534019
    Datum08.01.2009 11:534313 x gelesen
    Geschrieben von Katja Midunskyich gehe davon aus, dass es bei Euch eine (Alters- und) Ehrenabteilung gibt.
    Ja.

    Geschrieben von Katja MidunskyWie gestaltet sich diese bei Euch?
    Wir versuchen gerade regelmäßige Treffen der Ehrenabteilung zu etablieren.

    Geschrieben von Katja MidunskyWer wird Mitglied und welche Voraussetzungen werden hieran gestellt? Mitglied wird man mit dem Erreichen der Altersgrenze, oder aufgrund von sonstigen Gründe (Gesundheitlich). In die Ehrenabteilung wird man durch den Leiter der Feuerwehr überführt. Siehe LVO NRW....

    Ansonsten siehe href="http://www.idf.nrw.de/download/normen/lvo_ff_2007.pdf" target="_blank">LVO NRW: §6. Dienstgrad bleibt erhalten, Dienstkleidung darf getragen werden etc.

    Generell besondere Rechte / Pflichten haben die Kameraden der Ehrenabteilung nicht.

    Gruß
    Michael

    Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

    Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.534021
    Datum08.01.2009 12:024056 x gelesen
    Geschrieben von Katja MidunskyWer wird Mitglied und welche Voraussetzungen werden hieran gestellt?
    NBrandSchG Anhang "Mustersatzung"
    § 10 Mitglieder der Altersabteilung (Wiedergabe sinngemäß)
    (1) Aufnahme nach Vollendung des 62. Lebensjahres
    (2) Aktive Mitglieder die aus gesundheitlichen Gründen den Dienst nicht mehr wahrnehmen können, auf Antrag oder auf Beschluss der Ortskommandos
    (3) Mitglieder der Altersabteilung dürfen auf dienstlichen Veranstaltung Dienstkleidung tragen

    § 14 Ehrenmitglieder (Wiedergabe sinngemäß)
    Feuerwehrmitglieder und verdienter Bürger können auf Antrag des Ortskommandos und nach Anhörung der Gemeinde und des Gemeindebrandmeisters durch Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied werden. Rechte oder Pflichten gibt es keine.

    Für Mitglieder der Altersabteilung ergeben sich neben dem Tragen der Dienstkleidung noch weitere Rechte und Pflichten aus dem § 16 "Rechte und Pflichten der Mitglieder" (Wiedergabe sinngemäß)
    (1) ...
    (2) Mitglieder der Altersabteilung sind nicht verpflichtet an Dienst und Einsätzen teilzunehmen. Ausnahme im Zusammenhang der allgemeine Pflicht nach § 322c StGB.
    (3) ...
    (4) Dienstkleidung ist sorgsam zu behandeln und nur für den Dienstgebrauch.
    (5) sind unfallversichert (zumindest steht hier nicht explizit "aktive Mitglieder" noch ein Ausschluss der Altersabteilung.
    (6) Schäden im Dienst am Eigentum werden ersetzt


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY534022
    Datum08.01.2009 12:024112 x gelesen
    Hallo Katja,

    bei uns gibt es keine so definierte Alters- oder Ehrenabteilung. Bei uns sind das die passiven Mitglieder.
    Mitglied wird man automatisch, wenn man seine aktive Dienstzeit beendet hat. Früher ging das mit 25 Jahren Dienstzeit (solange mußte früher die Feuerschutzabgabe bezahlt werden). Da sind noch einige Kameraden dabei, die dieses Raster fallen. Auch wenn man vorzeitig wg. Krankheit o.ä. aus der aktiven Mannschaft ausscheidet, wird man in diese "Abteilung" übernommen.
    Auch als Ehrenmitglied wirst du automatisch Mitglied der passiven Abteilung.

    Lt. Satzung der FF Mühlhausen e.V. haben diese Kameradinnen oder Kameraden die gleichen Rechte und Pflichten wie die restlichen Vereinsmitglieder.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner


    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen534024
    Datum08.01.2009 12:064147 x gelesen
    Morgen,

    wir haben auch eine A/E-Abteilung.
    Setzt sich zusammen aus den Kameraden, wie von Michael genannt, die die Altersgrenze erreicht haben und gesundheitlich nicht mehr können. In die Ehrenabt. kommt der ein oder andere Kamerad, der durch die Wehrführung benannt/befördert (wie man das auch nennt) wird. zB. bei besonderen Leistungen in seiner Laufbahn der Feuerwehr.
    Bei Vereinsangelegenheiten haben sie immer Stimmrecht und helfen auch aktiv bei den ein oder anderen Dingen mit.
    Pflichten? Fällt mir jetzt nix ein.
    Sofern mir bekannt, treffen sich unsere Senioren 1x im Monat.


    MkG
    Patricia

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    AutorChri8sti8an 8K., Bitterfeld-Wolfen / Sachsen-Anhalt534062
    Datum08.01.2009 13:373962 x gelesen
    Hallo,

    bitte schön!

    Satzung über den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bitterfeld

    § 13
    Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr
    (1) Angehörige der Feuerwehr scheiden mit dem 65. Lebensjahr oder nach Nichterfüllung der
    körperlichen/gesundheitlichen Voraussetzungen aus dem aktiven Dienst aus und werden durch den Träger der
    Feuerwehr auf Vorschlag des Stadtwehrleiters in die Altersabteilung der Feuerwehr versetzt.
    (2) Angehörige der Altersabteilung können nach Festlegung des Trägers der Feuerwehr im vorbeugenden
    Brandschutz, bei der Aus- u. Fortbildung und zur Unterstützung des Dienstgeschehens in der Jugendfeuerwehr
    eingesetzt werden.
    (3) Besonders verdienstvolle Angehörige der Feuerwehr können mit Vollendung des 55. Lebensjahres oder
    früher bei erheblichen gesundheitlichen Problemen auf Vorschlag des Stadtwehrleiters vom Träger der
    Feuerwehr in die Ehrenabteilung der Feuerwehr versetzt werden.
    (4) In die Ehrenabteilung der Feuerwehr der Stadt Bitterfeld können auch Personen aufgenommen werden, die in
    besonderer Weise zur Förderung des Brandschutzes und der Hilfeleistung in der Stadt Bitterfeld beigetragen
    haben. Die Entscheidung darüber obliegt dem Träger der Feuerwehr nach vorheriger Anhörung des
    Stadtwehrleiters.
    (5) Die Dienstbekleidung, die Dienstgradabzeichen, die Funktionsabzeichen sowie Ärmelabzeichen usw. und ihre
    Tragweise regelt die DienstklVO-FF vom 27.09.95.
    Funktionsabzeichen gem. Abschnitt 6 gleicher Verordnung sind durch Angehörige der Alters- und
    Ehrenabteilung nicht zu tragen.

    mfG C.Kohler - Bitterfeldnull


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern534067
    Datum08.01.2009 13:453970 x gelesen
    Hallo Anton,

    Geschrieben von Anton KastnerMitglied wird man automatisch, wenn man seine aktive Dienstzeit beendet hat.
    Hmm, gibt es dafür wirklich eine "Altersabteilung", oder sind die Kameraden halt "nur" noch im FW Verein Tätig.
    Wenn bei uns jemand aus der aktiven Wehr ausscheidet, ist er noch im Verein. Wer kein Vereinsmitglied ist, scheidet dann allgemein aus der FW aus.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY534099
    Datum08.01.2009 16:233801 x gelesen
    Hallo Christoph,

    Geschrieben von Christof StroblWenn bei uns jemand aus der aktiven Wehr ausscheidet, ist er noch im Verein. Wer kein Vereinsmitglied ist, scheidet dann allgemein aus der FW aus.

    soweit haben wir, ehrlich gesagt, gedacht, denn bis jetzt hatten wir noch keinen solchen Fall.
    Sollte dieser Fall einmal auftreten, müssen wir natürlich darüber nachdenken, was mit dem ausgeschiedenen Kameraden passiert.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner


    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg534113
    Datum08.01.2009 17:103880 x gelesen
    Guten Abend

    in BaWü ist das im Feuerwehrgesetz § 6 Abs. 5 geregelt:

    "§ 6 Organisation der Gemeindefeuerwehr

    (5) Die Gemeinden können eine Altersabteilung der Gemeindefeuerwehr aufstellen. Die Angehörigen der Altersabteilung, die noch feuerwehrdienstfähig sind, können zu Übungen und Einsätzen hinzugezogen werden"


    Näheres ist in den örtlichen Feuerwehrsatzungen zu regeln. In BaWü endet der aktive Feuerwehrdienst mit Vollendung des 65. Lebensjahres.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorManu8el 8W., Zell am Ebersberg / Bayern534616
    Datum10.01.2009 23:183777 x gelesen
    Unsere Alters-& Ehrenabteilung besteht aus ehemaligen Aktiven & Passiven Mitgliedern (Feuerwehrverein) ab 50 Jahre.
    Sie unterstützen bei zahlreichen Aufgaben wie Pflege & Wartung von Einsatzgerätschaften, Gerätehaus & Außenanlagen. Oder kümmern sich um Einsatzverpflegung bei längeren Einsätzen, usw.
    Einer von ihnen wurde zum Ältestenvertreter gewählt, dieser hat auch ein Mitspracherecht/Stimme bei Abstimmungen.


    Alle Beiträge meine persönliche Meinung!
    Art. 5 GG - Meinungsfreiheit

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     08.01.2009 11:45 Katj7a R7., Köln
     08.01.2009 11:53 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
     08.01.2009 12:06 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     08.01.2009 12:02 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     08.01.2009 12:02 Anto7n K7., Mühlhausen
     08.01.2009 13:45 Chri7sto7f S7., Vilseck
     08.01.2009 16:23 Anto7n K7., Mühlhausen
     08.01.2009 13:37 Chri7sti7an 7K., Bitterfeld-Wolfen
     08.01.2009 17:10 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     10.01.2009 23:18 ., Zell am Ebersberg
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