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ThemaPageboy 2 Mithören programmieren105 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
 
AutorGerd8 R.8, Rees / NRW531890
Datum01.01.2009 19:2076430 x gelesen
Hallo!

Kann man bei PB2 Mithören programmieren, oder muss der Melder dafür in die Werkstatt?

Grüße

Gerd


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg531895
Datum01.01.2009 19:2773773 x gelesen
hallo,

der PB II wird nicht "programmiert" sondern durch einen Kodierstecker (für die Alarmschleife) kodiert. Die Mithörfunktion wird durch eine Leiterbahn auf der Platine bestimmt. Ist diese unterbrochen dann ist die Mithörfunktion nicht möglich. Wenn diese Unterbrechung durch einen eingelöteten Draht überbrückt wird dann ist Mithören möglich.

=> Werkstatt die einen passenden Lötkolben und das dafür notwendige Know-How hat


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorGerd8 R.8, Rees / NRW531899
Datum01.01.2009 19:3373424 x gelesen
Dann will ich mal in die "Werkstatt".

Danke!

Gerd


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW531910
Datum01.01.2009 20:2373628 x gelesen
Geschrieben von Rally GerdDann will ich mal in die "Werkstatt".

Wer ist Eigentümer des Melders - und wenn nicht selbst, was hält der davon?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen531912
Datum01.01.2009 20:2673173 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWer ist Eigentümer des Melders - und wenn nicht selbst, was hält der davon?

... und wenn doch selbst, mit welcher Begründung?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorGerd8 R.8, Rees / NRW531913
Datum01.01.2009 20:3273347 x gelesen
Hallo!

Es ist MEIN Melder. Genehmigt und regustriert bei der FF.


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AutorSeba8sti8an 8S., Hilden / Nrw531916
Datum01.01.2009 20:4873269 x gelesen
Dann gehört er nicht Dir.....Sondern städt. Eigentum


Die Gedanken sind frei....

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz531919
Datum01.01.2009 20:5773099 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Schulte-Siering Dann gehört er nicht Dir.....Sondern städt. Eigentum

Wenn er sich einen Melder kauft mit Genehmigung seiner Führung und dann die entsprechenden Schleifen eingestellt bekommt, warum sollte dieser Melder auf einmal städtisches Eigentum sein? Juristisch eine unhaltbare Behauptung.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen531920
Datum01.01.2009 20:5873137 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Schulte-Siering Dann gehört er nicht Dir.....Sondern städt. Eigentum

Das muß nicht sein. Es gibt Feuerwehrcheffes die sich tierisch darüber freuen wenn sich FA ihre FME selber beschaffen wollen und "genehmigen" dieses aus ihrer Sicht etatschonende Verfahren.

Der FME ist also Eigentum des FA.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern531936
Datum01.01.2009 22:1073009 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Sebastian Schulte-SieringDann gehört er nicht Dir.....Sondern städt. Eigentum
er schrieb doch, er gehört ihm. Bitte nicht wieder die Diskussion, Ausrüstung selbst beschaffen...


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen531939
Datum01.01.2009 22:1372991 x gelesen
Da hat einer eine technische Frage,einer antwortet und der Rest labert unsachlich und wichtigtuerisch. Seltsamerweise immer die selben ,,Kameraden".
Armes Forum,was ist nur aus Dir geworden.


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AutorAndr8e C8., Linden / Hessen531949
Datum01.01.2009 22:5472944 x gelesen
Als diese Geräte noch öfter zum Einsatz kahmen, soll es auch gängige Praxis gewesen sein die "Brücke" mit einem Weichen Bleistift zu setzen - die Leitfähigkeit reicht aus und man macht im Zweifel nix kaputt.


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AutorChri8sto8ph 8B., Parsberg / BAYERN531966
Datum01.01.2009 23:4472512 x gelesen
Hallo

erst mal ein gutes neues Jahr!

Also dan Pageboy 2 kann man nicht programmieren!

Du kannst den FME mir Hilfe einer Lötbrücke so weit ich weis Mithören "geben".

Gruß


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen531971
Datum02.01.2009 00:0072536 x gelesen
Geschrieben von Andre CavaelAls diese Geräte noch öfter zum Einsatz kahmen, soll es auch gängige Praxis gewesen sein die "Brücke" mit einem Weichen Bleistift zu setzen - die Leitfähigkeit reicht aus und man macht im Zweifel nix kaputt.

Ging vielen auch darum, daß dann in der Funkwerkstatt dann keine Manipulation nachweisbar war.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen531984
Datum02.01.2009 01:2872516 x gelesen
Geschrieben von Dirk RuzickaDa hat einer eine technische Frage,einer antwortet und der Rest labert unsachlich und wichtigtuerisch.
Richtig, eine technische Frage auf dem Weg zu Illegalität, wenn die Mithörfunktion nicht ausdrücklich von der zuständigen Wehr gewünscht wird. Ansonsten gehört es in den Bereich des illegalen Abhörens, was nach §89 TKG verboten ist. Hierzu gehört denn auch schon das Abhören außerhalb der Dienstzeit, da diese Person in der Freizeit nicht zu den BOS-Berechtigten zählt.
Den Begriff "labern" hättest Du Dir angesichts der möglichen Folgen eines solchen Tuns also ruhig sparen können.

Geschrieben von Dirk RuzickaSeltsamerweise immer die selben ,,Kameraden".
Vielleicht sind es umgekehrt aber auch nur immer die selben Kameraden, die diesen Rechtsbruch großzügig in ihrer Wehr tolerieren. Da wundert es mich denn auch nicht mehr, wenn ich den Einsatzfunkverkehr aus dem Kommandolautsprecher über den Platz oder dem Melder in der Dorfpinte plärren höre.


Gruss
Jürgen Wenzel


3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW531993
Datum02.01.2009 09:0172673 x gelesen
Geschrieben von Dirk RuzickaDa hat einer eine technische Frage,einer antwortet und der Rest labert unsachlich und wichtigtuerisch. Seltsamerweise immer die selben ,,Kameraden".
Armes Forum,was ist nur aus Dir geworden.


Merkwürdigerweise können ihm genau die Fragen helfen, seinen Kopf aus einer Schlinge zu ziehen, von der er noch nicht mal ahnte, dass sie da war...
(Wieviel Bastler mögen wohl schon unüberlegt - ggf. sogar GEGEN klare Anweisungen - genau die hier nachgefragte Bastelarbeit gemacht haben - und DANACH maximalen Ärger deswegen bekommen haben?)

Einige hier versuchen, u.a. auch genau auf DAS Problem hinzuweisen, der Rest... (hast Du ja selbst schon geschrieben. Denk mal drüber nach!)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW531994
Datum02.01.2009 09:0672470 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDer FME ist also Eigentum des FA.

Nicht pauschal, auch wenn Eigenbeschaffung kann es mittlerweile Eigentum der Wehr sein damit er ihn überhaupt nutzen darf!!
Kann sein, muss aber nicht....
Gruß
Sven


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW531996
Datum02.01.2009 09:0872665 x gelesen
Das sind dann auch immer die Leute, die vorm Richter stehen und nach der Urteilsverkündung die Welt nicht mehr verstehen... mach doch nur was was andere auch dürfen/machen!
Gruß
Sven


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532001
Datum02.01.2009 10:0272274 x gelesen
Hallo,

wie immer bei Thema BOS-Funk und Meldeempfänger geht's jetzt hier wieder rund:

- Eigenbeschaffungen von Meldeempfängern
- Mithörschaltungen
usw.

wie immer: BOS-Funk, die "heilige Kuh"...

Nenne mir doch bitte mal einer:
- einen Fall einer Anzeige bzw. eines Gerichtsverfahrens wegen eines modifizierten Meldeempfängers
- einen Fall einer Anzeige bzw. eines Gerichtsverfahrens wegen einer unerlaubten Mithörschaltung

Gruß,
Michael


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW532002
Datum02.01.2009 10:0572365 x gelesen
Geschrieben von Michael Weyrichwie immer: BOS-Funk, die "heilige Kuh"...

Nenne mir doch bitte mal einer:
- einen Fall einer Anzeige bzw. eines Gerichtsverfahrens wegen eines modifizierten Meldeempfängers
- einen Fall einer Anzeige bzw. eines Gerichtsverfahrens wegen einer unerlaubten Mithörschaltung


soweit gings noch gar nicht....
Mir reicht da schon der Ärger um nicht genehmigte/erlaubte bzw. sogar trotz Verbot durchgeführten "veränderten" Meldern. - Und da kenn ich leider mehr als genug Fälle! (Das Einsetzen von Brücken ist da nur ein Thema, das geht bis zum Neucodieren!)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW532003
Datum02.01.2009 10:0972172 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichNenne mir doch bitte mal einer:
- einen Fall einer Anzeige bzw. eines Gerichtsverfahrens wegen eines modifizierten Meldeempfängers
- einen Fall einer Anzeige bzw. eines Gerichtsverfahrens wegen einer unerlaubten Mithörschaltung


Kann ich dir so keinen nennen, das heist aber nicht das die rechtliche Grundlage dafür da ist!
Zumeist reicht ja auch der org-interne Ärger, hier hat man ja auch schon die Möglichkeiten das zu ahnden, dafür bedarf es denn keinen Richter!
Gruß
Sven


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532005
Datum02.01.2009 10:1272342 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinosoweit gings noch gar nicht....
Mir reicht da schon der Ärger um nicht genehmigte/erlaubte bzw. sogar trotz Verbot durchgeführten "veränderten" Meldern. - Und da kenn ich leider mehr als genug Fälle! (Das Einsetzen von Brücken ist da nur ein Thema, das geht bis zum Neucodieren!)


Soweit korrekt, aber das war eigentlich hier nicht das Thema. Gestellt wurde eine technische Frage, wenn nicht hier, findet man die Infos an beliebiger anderer Stelle im Internet. Warum daraus hier wieder eine Massendiskussion über Besitzverhältnisse von Meldeempfängern ausgelöst wird, kann ich nicht verstehen.
Diese Dinge liegen in der Verantwortlichkeit jedes einzelnen Feuerwehrkameraden und werden wohl auch in den Funklehrgängen, die eigentlich ja alle besucht haben sollten, normalerweise hinreichend erläutert. Der Rest ist das Problem des Einzelnen, auch ob's Ärger damit gibt oder nicht.

Komischerweise werden aber nicht bei allen Themen hier solche rechtlichen Hinweise gegeben sondern meist nur beim Thema BOS-Funk.

Gruß,
Michael


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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW532007
Datum02.01.2009 10:1872072 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichSoweit korrekt, aber das war eigentlich hier nicht das Thema. Gestellt wurde eine technische Frage, wenn nicht hier, findet man die Infos an beliebiger anderer Stelle im Internet. Warum daraus hier wieder eine Massendiskussion über Besitzverhältnisse von Meldeempfängern ausgelöst wird, kann ich nicht verstehen.
Diese Dinge liegen in der Verantwortlichkeit jedes einzelnen Feuerwehrkameraden und werden wohl auch in den Funklehrgängen, die eigentlich ja alle besucht haben sollten, normalerweise hinreichend erläutert. Der Rest ist das Problem des Einzelnen, auch ob's Ärger damit gibt oder nicht.


Durch das zur Verfügung stellen des Meldeempfängers ist die Veränderung des Melders schon nicht mehr Sache des eigentlichen Besitzers. Ab dem Moment hat die Gemeinde quasi Mitspracherecht. Im Gegenzug muss sie aber für Reperaturen an dem gerät aufkommen Und um es noch mal zu sagen, vielleicht hat er ja auch hiermit einen Hinweis bekommen, der ihm bis dahin fehlte??? Der ihn vielleicht ja auch vor Schaden bewahrt.


Geschrieben von Michael WeyrichKomischerweise werden aber nicht bei allen Themen hier solche rechtlichen Hinweise gegeben

Bei welchem Thema denn nicht?


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW532030
Datum02.01.2009 11:5672114 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichSoweit korrekt, aber das war eigentlich hier nicht das Thema.

das ist hier aber ein Diskussionforum - und keine reine AGM (Antwort-Generier-Maschine)!


Geschrieben von Michael WeyrichWarum daraus hier wieder eine Massendiskussion über Besitzverhältnisse von Meldeempfängern ausgelöst wird, kann ich nicht verstehen.

"Massendiskussion"?
Geh mal durchs Forum der letzten Tage, da findest Du einiges an Massendiskussionen, aber dazu zähle ich DAS Thema mit Sicherheit noch lang nicht!


Geschrieben von Michael WeyrichBesitzverhältnisse von Meldeempfängern

Das kann VOR baulichen Veränderungen an anderen Leuten Eigentum ggf. der Verlängerung der Mitgliedschaft in der jeweiligen Organisation dienen...


Geschrieben von Michael WeyrichDiese Dinge liegen in der Verantwortlichkeit jedes einzelnen Feuerwehrkameraden

Falsch!

Geschrieben von Michael Weyrich und werden wohl auch in den Funklehrgängen, die eigentlich ja alle besucht haben sollten, normalerweise hinreichend erläutert.

Jetzt kannst Du mal fragen, wieviel % der dt. FA in ihrem Leben jeweils einen formalen Funklehrgang besucht haben - und was da ggf. die Inhalte waren.
Ich kenn viele Bereiche, da wurden und werden schlicht einfach gar keine entsprechenden Lehrgänge angeboten bzw. der Besuch derselben als alles andere als verpflichtend betrachtet!


Geschrieben von Michael WeyrichKomischerweise werden aber nicht bei allen Themen hier solche rechtlichen Hinweise gegeben

Welche Brille hast Du grad auf?
Allein ich geb diverse Hinweise auf alle möglichen rechtlichen Probleme, die wenigsten davon haben mit FuG oder deren Anwendung zu tun.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532079
Datum02.01.2009 13:0672065 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lutz WagnerDurch das zur Verfügung stellen des Meldeempfängers ist die Veränderung des Melders schon nicht mehr Sache des eigentlichen Besitzers. Ab dem Moment hat die Gemeinde quasi Mitspracherecht. Im Gegenzug muss sie aber für Reperaturen an dem gerät aufkommen

Wer sagt, dass das unbedingt so ist? Ich kenne genügend Wehren, wo:

- Funkmeldeempfänger privat von Feuerwehrangehörigen beschafft wurden
- Funkmeldeempfänger durch Fördervereine beschafft wurden

Die Verwaltung hat dabei in diesen Fällen nix gegen die bestimmungsgemäße Nutzung, Reparaturen bzw. Unterhaltungskosten übernimmt aber weiterhin der Beschaffer.

Auch das ist eine Möglichkeit, über Sinn und Unsinn kann man sicherlich streiten bzw. geteilter Meinung sein.

Gruß,
Michael


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW532081
Datum02.01.2009 13:1671881 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichAuch das ist eine Möglichkeit

Und was macht die Gemeinde wenn einer dieser Beschaffer die Feuerwehr verlässt?
Wie stellt die Gemeinde sicher das er nun nicht mehr den BOS-Funk weiter hört, eventuell sogar einen Nutzen daraus erziehlt?
Gruß
Sven


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532084
Datum02.01.2009 13:2371667 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist hier aber ein Diskussionforum - und keine reine AGM (Antwort-Generier-Maschine)!

Stimmt schon. Aber das stört mich hier etwas im Gegensatz zu anderen Foren. Manchmal bleibt die eigentliche Anfrage trotz vieler Beiträge unbeantwortet, stattdessen schweift man vom eigentlichen Thema ab und streitet sich bis in die Haarspitzen um Dinge, die den Threaderöffner evtl. gar nicht interessieren. So auch oft bei Fragen zur Fahrzeugbeschaffung bei der Frage nach bestimmten Herstellern und deren Qualität oder Vor- und Nachteile, die meist versucht wird, mit dem Hinweis auf die erforderliche Ausschreibung bei der Beschafftung, abzuwürgen. Nix gegen diesen Hinweis, ist ja auch durchaus berechtigt, aber trotzdem kann man auch das eigentliche Thema diskutieren.

Geschrieben von Ulrich Cimolino"Massendiskussion"?
Geh mal durchs Forum der letzten Tage, da findest Du einiges an Massendiskussionen, aber dazu zähle ich DAS Thema mit Sicherheit noch lang nicht!


Gut, sehe ich ein. Noch ist nicht zur Massendiskussion ausgeartet. Aber in anderen Foren sind ähnliche Anfragen mit einer oder zwei Antworten der Form:

"Mithören wird beim Pageboy II nicht programmiert sondern durch eine Lötbrücke aktiviert. Achtung: Mithörschaltung ist lt. TR-BOS nicht zulässig"

beantwortet. Mehr gibt es dazu eigentlich auch nicht zu sagen, vielleicht noch die Lage der Lötbrücke per Bild zu verdeutlichen.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas kann VOR baulichen Veränderungen an anderen Leuten Eigentum ggf. der Verlängerung der Mitgliedschaft in der jeweiligen Organisation dienen...

Gerade darum liegt das m.M. nach in der Verantwortlichkeit jedes einzelnen Feuerwehrkameraden. Bei einem Feuerwehrmann gehört auch soviel gesunder Menschenverstand dazu, dies nur dann zu tun, wenn er weiß, was er da tut und ob er es darf.

Geschrieben von Ulrich CimolinoJetzt kannst Du mal fragen, wieviel % der dt. FA in ihrem Leben jeweils einen formalen Funklehrgang besucht haben - und was da ggf. die Inhalte waren.
Ich kenn viele Bereiche, da wurden und werden schlicht einfach gar keine entsprechenden Lehrgänge angeboten bzw. der Besuch derselben als alles andere als verpflichtend betrachtet!


Bei uns von älteren FA abgesehen fast alle, da ohne den Funklehrgang keine weiteren Lehrgänge (Ma, PA, TF usw.) besucht werden dürfen und der Funklehrgang i.d.R. direkt nach dem Grundlehrgang noch in der zweijährigen Grundausbildungszeit gemacht wird. Ob das Thema immer zur Sprache kommt, ist mir allerdings nicht bekannt.

Geschrieben von Ulrich CimolinoAllein ich geb diverse Hinweise auf alle möglichen rechtlichen Probleme, die wenigsten davon haben mit FuG oder deren Anwendung zu tun.

Stimmt. Geb ich zu, da hast du Recht.

Übrigens kann man über Sinn und Unsinn der Mithörfunktion trefflich streiten. Auch andere sinnvolle Funktionen eines Meldeempfängers sind ja lt. TR-BOS nicht zulässig, so z.B. die vielfach auch vorhandenen Alarmierungsmöglichkeiten rein über Vibrationsalarm. Die gab es eben schlichtweg bei Erstellung der zugehörigen TR noch nicht, daher ist ein stummschalten nicht zulässig. Was noch sinnvoll war, als nur optische Alarmanzeigen möglich waren, ist seit Einführung des Vibrationsalarms absoluter Quatsch, wurde aber m.W. nie in der TR angepasst.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532087
Datum02.01.2009 13:2672034 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sven HildebrandtWie stellt die Gemeinde sicher das er nun nicht mehr den BOS-Funk weiter hört, eventuell sogar einen Nutzen daraus erziehlt?

Sehe ich kein Problem. Meldeempfänger sind frei käuflich, der Besitz ist jedermann erlaubt, auch egal, auf welchem Kanal sie bequarzt oder mit welcher Codierung sie versehen sind. Erst der Betrieb stellt eine strafbare Handlung dar, wenn der betreffende nicht mehr in der Feuerwehr ist. Ist aber kein Problem der Gemeinde. Der Betreffende könnte sich ja auch einen Funkscanner oder andere Empfangs- bzw. Auswertegeräte gekauft haben, darauf hat auch niemand einen Einfluß.

Gruß,
Michael


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern532097
Datum02.01.2009 13:5571781 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael WeyrichDer Betreffende könnte sich ja auch einen Funkscanner oder andere Empfangs- bzw. Auswertegeräte gekauft haben, darauf hat auch niemand einen Einfluß.
eben, und darum macht es keinen Sinn sich damit "mehr als erforderlich" zu beschäftigen. Darauf hinweisen dass es verboten ist, fertig.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorDirk8 M.8, Ruppertsweiler / Rheinland-Pfalz532100
Datum02.01.2009 14:2671803 x gelesen
Alos ich denke wenn ein Förderverein den Melder beschafft hat und der jenige tritt aus,dann ist der Verein bestimmt bemüht sich den Melder zu holen.


Ich selbst besitze auch einen Pageboy mit Mithörschaltung.Da das Gerät jedoch gebraucht war werde ich das Mithören bestimmt nicht runtermachen lassen. Zumal bei einem Pageboy das Mithören bei einer Alarmierung wichtig ist um zu wissen was los ist.


Frohes neues Jahr euch allen


gruß Dirk


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen532101
Datum02.01.2009 14:2771719 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichErst der Betrieb stellt eine strafbare Handlung dar, wenn der betreffende nicht mehr in der Feuerwehr ist.
Auch wenn der Kamerad noch in der Feuerwehr ist, zu diesem Einsatz oder Übung aber nicht hinzugezogen wurde, gehört er nicht zu dem Nutzerkreis, für den die Nachrichten bestimmt sind. Das Abhören ist in diesem Falle eben auch strafbar, denn zum berechtigten Nutzerkreis gehört man nicht automatisch durch seine Mitgliedschaft, sondern durch den Auftrag, an diesem Einsatz oder Dienst teilzunehmen. Außerhalb dieser Zeit ist man Privatmann ohne besondere Rechte.

Geschrieben von Michael WeyrichDer Betreffende könnte sich ja auch einen Funkscanner oder andere Empfangs- bzw. Auswertegeräte gekauft haben, darauf hat auch niemand einen Einfluß.
Auf die Nutzung von Scannern muss ich ja wohl hier nicht noch extra eingehen oder?

Mir ging es hier auch nicht um die Einflußnahme, die mir in dem Zusammenhang auch relativ egal ist, da der Rechtsbruch doch immer beim Anwender liegt. Genau da setzt meine Kritik ein, wenn hier von erwachsenen Kameraden auch noch gute Ratschläge zu derartigen Handlungen gegeben werden.

Zur Mithörfunktion bei den FME wurde hier ja schon im Zusammenhang mit der TR-BOS etwas geschrieben, was aber eben durch das TKG nochmals festgeschrieben wurde.
Allein schon die Tatsache, dass so eine Frage hier öffentlich gestellt wird und die anfänglich noch unterstützenden Reaktionen darauf lassen vermuten, dass hier bei einigen Kameraden keinerlei Rechtsbewusstsein, Ausbildung oder Verantwortungsgefühl vorliegt, denn der $89 TKG ist eindeutig.


Gruss
Jürgen Wenzel


3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532112
Datum02.01.2009 15:3071967 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dirk MistlerAlos ich denke wenn ein Förderverein den Melder beschafft hat und der jenige tritt aus,dann ist der Verein bestimmt bemüht sich den Melder zu holen.

Das war der eine Fall. Der andere war bei Privatbesitz des Melders. Da kann weder ein Verein noch eine Verwaltung was wollen.

Geschrieben von Dirk MistlerIch selbst besitze auch einen Pageboy mit Mithörschaltung.Da das Gerät jedoch gebraucht war werde ich das Mithören bestimmt nicht runtermachen lassen. Zumal bei einem Pageboy das Mithören bei einer Alarmierung wichtig ist um zu wissen was los ist.

Ich wüßte nicht, was beim Pageboy II da anders als bei anderen Meldeempfängern ist. Jeder analoge Meldeempfänger nach TR-BOS schaltet den Funkempfang für eine bestimmte Zeit nach der Alarmierung durch. Die Alarmdurchsage bekommt man also auch ohne Mithörschaltung problemlos mit.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532113
Datum02.01.2009 15:3271648 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen WenzelAuch wenn der Kamerad noch in der Feuerwehr ist, zu diesem Einsatz oder Übung aber nicht hinzugezogen wurde, gehört er nicht zu dem Nutzerkreis, für den die Nachrichten bestimmt sind. Das Abhören ist in diesem Falle eben auch strafbar, denn zum berechtigten Nutzerkreis gehört man nicht automatisch durch seine Mitgliedschaft, sondern durch den Auftrag, an diesem Einsatz oder Dienst teilzunehmen. Außerhalb dieser Zeit ist man Privatmann ohne besondere Rechte.

Mein Beitrag bezog sich rein auf die Besitzverhältnisse unabhängig von der Mithörfunktion. Die rechtliche Lage hierzu dürfte inzwischen jedem klar sein, wurde ja schon oft genug hier behandelt.

Gruß,
Michael


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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz532173
Datum02.01.2009 19:1172221 x gelesen
Geschrieben von Michael Weyrich Ich wüßte nicht, was beim Pageboy II da anders als bei anderen Meldeempfängern ist. Jeder analoge Meldeempfänger nach TR-BOS schaltet den Funkempfang für eine bestimmte Zeit nach der Alarmierung durch. Die Alarmdurchsage bekommt man also auch ohne Mithörschaltung problemlos mit.

Zur Situation beim Kameraden Dirk Mistler kann ich nichts konkretes sagen. Aber deine Aussage mit "problemlos" trifft in meiner Feuerwehr nicht zu. Die Alarmierung erfolgt durch die ILS bei der BF Ludwigshafen, früher war sie bei der Zentrale der Kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße. Keine Ahnung warum aber systembedingt dauert die Alarmierung nun länger, wenn mehrere Wehren alarmiert werden, denn die Abstände zwischen den einzelnen Schleifen sind relativ groß.
Anfangsbuchstabe meiner Wehr ist "E", wir kommen bei einem Alarm also immer als erstes. Je nachdem wie viele Schleifen nun folgen, kann es vorkommen, daß noch keine Durchsage erfolgt ist und der "Piepser" schon wieder abgeschalten hat. Ohne Mithörfunktion hat man dann keine Chance etwas zur Lage zu erfahren.
Ganz lustig wird es immer dann, wenn einzelne Wehren noch dazwischenfunken. Die Abstände zwischen den Schleifen sind so groß, daß man dazwischen problemlos einen Funkspruch absetzen kann an die Leitstelle. Gibt dann immer schön Anschiß und verzögert die Sache nochmals. Mit Gleichwellenfunk, Änderung des Funkkanals und irgendwann einmal auch Digitalfunk soll alles besser werden.
Aber man hat ab und an schon das Gefühl: Wir wohnen im Wald und keine Sau interessiert sich für uns!


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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW532192
Datum02.01.2009 20:0371710 x gelesen
Geschrieben von Steffen WenzJe nachdem wie viele Schleifen nun folgen, kann es vorkommen, daß noch keine Durchsage erfolgt ist und der "Piepser" schon wieder abgeschalten hat.Bei uns wird überhaupt keine Durchsage gemacht. Da wir ein Alarmfax bekommen ist es sehr unwarscheinlich das man mitbekommt dass ein Fahrzeug nach dem Einsatzort fragt.


Geschrieben von Steffen WenzDie Abstände zwischen den Schleifen sind so groß, daß man dazwischen problemlos einen Funkspruch absetzen kann an die Leitstelle.Dann stimmt aber bei euch irgendwas nicht. Werden die Meldegruppen per Hand in einen Alarmgeber eingetippt, oder übernimmt der Rechner diese Aufgabe. Hier im Kreis wird per Rechner alarmiert der die Meldegruppen ohne Zeitverzug bzw. ohne Pause direkt hintereinander raushaut. Größtenteils ist der Weckton auch abgeschaltet.


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

____________________________________________
Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz532198
Datum02.01.2009 20:4771571 x gelesen
Geschrieben von Axel Urban, Bergkamen (NRW) Bei uns wird überhaupt keine Durchsage gemacht. Da wir ein Alarmfax bekommen ist es sehr unwarscheinlich das man mitbekommt dass ein Fahrzeug nach dem Einsatzort fragt.

Dann stimmt aber bei euch irgendwas nicht. Werden die Meldegruppen per Hand in einen Alarmgeber eingetippt, oder übernimmt der Rechner diese Aufgabe. Hier im Kreis wird per Rechner alarmiert der die Meldegruppen ohne Zeitverzug bzw. ohne Pause direkt hintereinander raushaut. Größtenteils ist der Weckton auch abgeschaltet.


Je ne sais pas. Ich weiß es nicht.
Aber wir erhalten kein Alarmfax und haben kein FMS für Statusmeldungen. Also muß wohl oder übel alles per Funk abgewickelt werden. Alternativ Telefon aber das beschäftigt genauso viel Personal in der Leitstelle, reduziert nur die Belegung des Funkkanals und ist manchmal der einfachere Weg irgend etwas zu erfragen. Also "Zentrale" - Fahrzeug über 2m und "Zentrale" - ILS über Telefon. In der Verbandsgemeinde gibt es 8 Feuerwehren. Bei größeren Alarmierungen dauert es entsprechend lange, bis nach allen Alarmierungen endlich die Durchsage kommt. Personal ist quasi immer vorher im Gerätehaus eingetroffen. Aber man weiß ja noch gar nichts. TH? VU? Feuer? Wohin?
Ist ja aber auch egal wie es bei mir läuft. Wollte damit nur aussagen, Mithören am Piepser kann durchaus wichtig sein.


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532201
Datum02.01.2009 21:0171598 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Steffen WenzIn der Verbandsgemeinde gibt es 8 Feuerwehren. Bei größeren Alarmierungen dauert es entsprechend lange, bis nach allen Alarmierungen endlich die Durchsage kommt. Personal ist quasi immer vorher im Gerätehaus eingetroffen. Aber man weiß ja noch gar nichts. TH? VU? Feuer? Wohin?

Tut mir leid, verstehe ich nicht. Selbst bei Sirenenalarm dauern 8 Codierungen mit kurzen Pausen dazwischen noch nichtmal 'ne Minute. Ich weiß ja nicht, was eure Leitstelle macht, wie schnell ihr am Gerätehaus seid und euch umgezogen habt oder ob bei euch jeder FM einzeln per Selektivruf alarmiert wird, aber da liegt das Problem eher nicht bei einer fehlenden Mithörfunktion sondern an anderer Stelle.

Gruß,
Michael


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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz532205
Datum02.01.2009 21:1371795 x gelesen
Geschrieben von Michael Weyrich, Herchweiler aber da liegt das Problem eher nicht bei einer fehlenden Mithörfunktion sondern an anderer Stelle.

Ich habe ja nicht behauptet, daß das Problem bei einer fehlenden Mithörfunktion liegt. ;-)
Meine Aussage war, daß ich sie hier als sinnvoll erachte und mir, würde ich einen Pageboy II besitzen, auch dieses "Stückchen Draht" auf die Platine löten würde. Gestoppt habe ich die Zeit noch nie aber es dürfte für 6 Wehren bei mehr als einer Minute liegen, bis eine Durchsage kommt. Erst Recht wenn noch einer dazwischenfunkt.


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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW532209
Datum02.01.2009 21:1871669 x gelesen
Geschrieben von Steffen WenzIch habe ja nicht behauptet, daß das Problem bei einer fehlenden Mithörfunktion liegt. ;-)
Meine Aussage war, daß ich sie hier als sinnvoll erachte und mir, würde ich einen Pageboy II besitzen, auch dieses "Stückchen Draht" auf die Platine löten würde. Gestoppt habe ich die Zeit noch nie aber es dürfte für 6 Wehren bei mehr als einer Minute liegen, bis eine Durchsage kommt. Erst Recht wenn noch einer dazwischenfunkt.
Irgend läuft bei euch ganz schwer was verkehrt. Die Pausen zwischen den Alarmierungen sind doch so kurz das man nicht mal einen Status dazwischen drücken kann. Wie soll man dann reden können?


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

____________________________________________
Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532213
Datum02.01.2009 21:2071454 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Steffen WenzGestoppt habe ich die Zeit noch nie aber es dürfte für 6 Wehren bei mehr als einer Minute liegen, bis eine Durchsage kommt. Erst Recht wenn noch einer dazwischenfunkt.

Wie lange sind die Pausen zwischen den Alarmierungen? Wenn einer dazwischenfunkt, liegt es zum einen vermutlich an zu langen Pausen und zum anderen an mangelhafter Funkdisziplin.

Bei der ILS KL werden die Tonfolgen direkt nacheinander ausgesendet, der Weckton erfolgt nur nach der letzten Tonfolge, es sei denn, es handelt sich um eine Sirenenalarmierung, dann erfolgt eben der jeweilige Sirenenton. Kann aber bei Meldern mit 30s-Sprachspeicher durchaus auch vorkommen, dass dieser nicht ausreicht, wenn der Melder schon bei der ersten Tonfolge auslöst. Ist aber eher ein kleineres Problem, Sprachspeicher kann zwar "Nice-to-have" sein, muss aber nicht sein. Wenn der Squelchnachlauf nicht reicht, wird eben im Gerätehaus per Funk nach dem Einsatzort gefragt, muss man bei uns dank schlechter Funkversorgung sowieso meist machen (da der installierte Alarmumsetzer sowieso BOS-konform nur die Tonfolgen wiederholt).

Gruß,
Michael


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen532214
Datum02.01.2009 21:2271694 x gelesen
Geschrieben von Axel UrbanIrgend läuft bei euch ganz schwer was verkehrt. Die Pausen zwischen den Alarmierungen sind doch so kurz das man nicht mal einen Status dazwischen drücken kann. Wie soll man dann reden können

Manuelle Eingabe durch Disponenten mit Ablesen von Karteikärtchen und grundsätzlicher Gabe des Wecktons/Kanalbelegtons.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz532223
Datum02.01.2009 21:3071435 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyManuelle Eingabe durch Disponenten mit Ablesen von Karteikärtchen und grundsätzlicher Gabe des Wecktons/Kanalbelegtons
Oder Nachschlagen in der AAO ;-)


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW532225
Datum02.01.2009 21:3271354 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyManuelle Eingabe durch Disponenten mit Ablesen von Karteikärtchen und grundsätzlicher Gabe des Wecktons/Kanalbelegtons.Ich bin eigentlich davon ausgegangen das man heute Flächendeckend mit einem ELR arbeitet. Günstige Software bekommt man schon für 79 €. Klick mich Ok, ist keine vollwertige Einsatzleitsoftware. Beherrscht aber 5-Ton-Folgen usw.. Ist m. E. immer noch besser als die manuelle Eingabe.


MkG Axel


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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz532228
Datum02.01.2009 21:3871362 x gelesen
Geschrieben von Axel Urban, Bergkamen (NRW) Irgend läuft bei euch ganz schwer was verkehrt. Die Pausen zwischen den Alarmierungen sind doch so kurz das man nicht mal einen Status dazwischen drücken kann. Wie soll man dann reden können?

Wir haben keine Statusmeldungen. Das hatte ich aber schonmal geschrieben. Man kann zwischen zwei Alarmierungen Rufton I drücken und bei der Leitstelle nachfragen. Man erhält dann ein "freundliches":"Warten sie bis ich mit der Alarmierung fertig bin." oder sinngemäß ähnliches. Ihr könnt mich jetzt aber löchern wie ihr wollt, ich erfinde hier nichts, das ist wirklich die Situation bei uns. An was es liegt weiß ich aber nicht, hat mich auch noch nie wirklich interessiert, das fällt unter:"Kann ich eh nix dran machen."
Und was ich nicht weiß, darüber kann ich mich auch nicht aufregen. Bei den meisten Alarmierungen stellt das ja auch kein Problem dar, wenn nur 2-3 Wehren alarmiert werden, fällt es nicht so sehr ins Gewicht.


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AutorDirk8 M.8, Ruppertsweiler / Rheinland-Pfalz532236
Datum02.01.2009 22:1371661 x gelesen
Es wurde schon gesagt, gehen wir von einem schweren VU aus,kommen wir so an die 8 Schleifen mit 2-3 Wehren,FEZ,Wehrleiter usw.

Bis der dann noch redet was los ist hat sich mein Melder (Pageboy II, 30 sek nach alarmierung offen) bereits abgeschaltet.

Deswegen finde ich die Mithörfunktion in diesem fall sehr hilfreich.

Wer, und in welcher weise dies augenutzt wird,liegt bei jedem FM selbst.


gruß dirk


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg532238
Datum02.01.2009 22:1871644 x gelesen
Geschrieben von Dirk MistlerDeswegen finde ich die Mithörfunktion in diesem fall sehr hilfreich.

Für was?
Grundsätzlich gilt: Wenn Alarmierung und "abkömmlich"--> Feuerwehrhaus anfahren.
Und die Unterscheidung wichtig/ unwichtig bezüglich der Abkömmlichkeit kann man sich dann ja an Hand der Dauer der Alarmfolgen (--> keine Durchsage) bilden.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen532252
Datum02.01.2009 22:4171577 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerFür was?
Grundsätzlich gilt: Wenn Alarmierung und "abkömmlich"--> Feuerwehrhaus anfahren.
Und die Unterscheidung wichtig/ unwichtig bezüglich der Abkömmlichkeit kann man sich dann ja an Hand der Dauer der Alarmfolgen (--> keine Durchsage) bilden.


Ist das die einzige Information, die du aus einer Melderdurchsage/Alarmierung ableitest, ob du hinfährst oder nicht?


Grüße
Jens

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg532259
Datum02.01.2009 22:4771642 x gelesen
Geschrieben von Jens RugenIst das die einzige Information, die du aus einer Melderdurchsage/Alarmierung ableitest, ob du hinfährst oder nicht?

Was würdest Du noch daraus ziehen?
Mehr als "Hier die Leiststelle mit Einsatz für Florian XY - Brand (Stufe)" kam da normalerweise nicht.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen532262
Datum02.01.2009 22:5171448 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerUnd die Unterscheidung wichtig/ unwichtig bezüglich der Abkömmlichkeit kann man sich dann ja an Hand der Dauer der Alarmfolgen (--> keine Durchsage) bilden

Es gibt Regionen da werden schon bei einem PKW-Brand 7-8 Schleifen alarmiert (darunter 5 Sirenen) um dann als Erfolg nach 10 Minuten 4 TSF und 1 TSF-W mit ca. 4-5 Mann Besatzung abfahrbereit zuerhalten.

MkG
Marc


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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen532270
Datum02.01.2009 23:0771554 x gelesen
- PSA, die man anlegen/mitnehmen sollte (gefährdungsangepasst)
- Reihenfolge des Abrückens der Fahrzeuge nach Ausrückeordnung
- Einsatzort
- potenzielle Einsatzdauer
- Dringlichkeit des Einsatzes

Gibt bestimmt noch mehr Punkte, das sind aber die Infos, die ich dadurch gewinne (Melderdurchsage + Mithören nach der Alarmierung).


Grüße
Jens

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg532275
Datum02.01.2009 23:1171637 x gelesen
Geschrieben von Jens Rugen- PSA, die man anlegen/mitnehmen sollte (gefährdungsangepasst)
- Reihenfolge des Abrückens der Fahrzeuge nach Ausrückeordnung
- Einsatzort
- potenzielle Einsatzdauer
- Dringlichkeit des Einsatzes



Und was davon ist interessant, bevor ich im Feuerwehrhaus bin?
Abfrage über Funk bei der Leitstelle bzw. Alarmfax/ Depesche. Da steht alles drin. Daraus ergeben sich PSA, AAO, Einsatzort, Dringlichkeit,... Alles vorher - egal ob (verstümmelte) Durchsage am FME oder Anzeige auf DME - ist Spekulation.



Geschrieben von Jens Rugen- potenzielle Einsatzdauer

Das weißt Du vorher nie...


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Christian Fischer
Wernau


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen532286
Datum02.01.2009 23:2971574 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerUnd was davon ist interessant, bevor ich im Feuerwehrhaus bin?
Tja Christian, da übersiehst Du aber einen sehr wichtigen Punkt. Vielleicht könnte mann ja schon bei der Anfahrt zum GH unter Nutzung einer Fahrgemeinschaft vorbereitende Stabsarbeiten, wie die Vorbereitung der Lagekarte usw, erledigen. ;)

Hier wird unter dem Vorwand, besonders wichtige Infos vorher schon verarbeiten zu müssen, versucht strafbares Handeln zu legalisieren.
Das ist schlicht und einfach zweckdienliche Selbstüberschätzung, wobei es ein sehr fragwürdiger Zweck ist.
Meine eingangs gemachten Bemerkungen über Kommandolautsprecher und FMEs in Kneipen bekommen bei derartigen Begründungen immer mehr Gewicht.
Leider bewegt man sich mit solchen Beiträgen und der Art fragmentarischen Begründungen aber auch immer mehr auf das Niveau des Forums "Funkmeldesystem".


Gruss
Jürgen Wenzel


3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg532294
Datum02.01.2009 23:4071277 x gelesen
Geschrieben von Jürgen WenzelTja Christian, da übersiehst Du aber einen sehr wichtigen Punkt. Vielleicht könnte mann ja schon bei der Anfahrt zum GH unter Nutzung einer Fahrgemeinschaft vorbereitende Stabsarbeiten, wie die Vorbereitung der Lagekarte usw, erledigen. ;)

Nicht, daß wir uns falsch verstehen. Ich finde es in bestimmten Situationen praktisch, zwischen Bagatelleinsatz und Zuagalarm unterscheiden zu können und ggf. noch ein Stichwort zu bekommen. z.B. wenn ich entscheiden muß ob ich einen Geschäftstermin unterbreche oder ob ich auf dem Weg zur Arbeit noch umdrehe.
Nur brauche ich dafür bei einer sinnvollen AAO keine Mithörfunktion.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen532307
Datum03.01.2009 00:0571589 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAbfrage über Funk bei der Leitstelle bzw. Alarmfax/ Depesche. Da steht alles drin.

Tja, das ist wieder die Sache mit dem Tellerrand.
So läuft das bei euch vielleicht.

All diese Informationen habe ich schon, wenn ich auf dem Parkplatz des GH ankomme ohne selber weder einem Zettel noch einem Funkgerät hinterher laufen zu müssen.
Das heisst ich rüste mich entsprechend aus, setzte mich aufs Fahrzeug und fahre los. Kein weiterer Zwischenschritt erforderlich, nur noch kurz Ausfahrt melden. Das spart Zeit und schont nebenbei noch die Nerven des Disponenten.

Bei dir würden alle schlecht informiert beim Feuerwehrhaus ankommen, der erste Schritt wäre Informationsbeschaffung bevor an irgendetwas anderes gedacht werden kann.
Dass so ein schlechter Informationsfluss von Vorteil ist, wage ich zu bezweifeln.

Geschrieben von Christian Fischer
Das weißt Du vorher nie...

Ich weiss gerne ob ich mir die Wasserflasche aus meinem Spind einpacken sollte und ob ich mir die Zeit nehmen kann vorher einem menschlichen Bedürfniss nachzugehe. Das kann man anhand der Alarmmeldung und der darauf folgenden Funksprüche.


Grüße
Jens

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg532310
Datum03.01.2009 00:1171545 x gelesen
Geschrieben von Jens RugenDas heisst ich rüste mich entsprechend aus, setzte mich aufs Fahrzeug und fahre los. Kein weiterer Zwischenschritt erforderlich, nur noch kurz Ausfahrt melden. Das spart Zeit und schont nebenbei noch die Nerven des Disponenten.


Bis auf die klitzekleine Tatsache, daß sich zwischen Alarmierung und Ausrücken (also in sagen wir mal 3 Minuten) doch noch weitere Infos die die Lage ergänzen oder ändern ergeben können oder der Disponent mir generell ggf. zusätzliche Informationen (Ansprechpartner, Meldender,...) mitteilen will die nicht in der Alarmdurchsage enthalten sind. In sofern komme ich um eine Kontaktaufnahme mit der Leitstelle eigentlich nicht herum.


Und zur Info bei der Frage "was ziehe ich an" hilft sowas.


Geschrieben von Jens RugenIch weiss gerne ob ich mir die Wasserflasche aus meinem Spind einpacken sollte ...

Haben wir auf den Fahrzeugen


Geschrieben von Jens Rugenund ob ich mir die Zeit nehmen kann vorher einem menschlichen Bedürfniss nachzugehe.

Was muß das muß. Egal welches Stichwort...


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Christian Fischer
Wernau


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen532312
Datum03.01.2009 00:1871590 x gelesen
Ich teile deine Einstellung gegenüber den "Schwarzhörern".
Wer schwarz hören will, tut es aber auch ohne Mithörschaltung.

Wie gut kennst du dich mit den Gesetzestexten und deren Interpretation aus?
Ich weiss vermutlich worauf du anspielst, ich verstehe das aber anders.


Grüße
Jens

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen532316
Datum03.01.2009 00:3171383 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIn sofern komme ich um eine Kontaktaufnahme mit der Leitstelle eigentlich nicht herum.

Die macht bei uns in der Regel OBM oder StBM mit ihren tragbaren 4m FuG direkt nach der Alarmierung. Diese Informationen werden einem also zu Teil, auch ohne "eigenes" FuG.

Geschrieben von Christian FischerUnd zur Info bei der Frage "was ziehe ich an" hilft sowas.
Nice to have! Wir leider nicht. Ich persönlich kann bisher auch gut darauf verzichten. AAO ist bekannt, den Rest hört man über Funk.

Geschrieben von Christian Fischer"Ich weiss gerne ob ich mir die Wasserflasche aus meinem Spind einpacken sollte ..."

Haben wir auf den Fahrzeugen


Wir auch. Nehme manchmal trotzdem gerne extra was mit, bin halt nen durstiger Zeitgenosse.

Geschrieben von Christian Fischer"und ob ich mir die Zeit nehmen kann vorher einem menschlichen Bedürfniss nachzugehe. "

Was muß das muß. Egal welches Stichwort...

Das ist zumindest bei mir keine digitale Sache, ich habe da analoge "Abstufungen" ;o)


Grüße
Jens

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen532317
Datum03.01.2009 00:3471557 x gelesen
Geschrieben von Jens RugenWie gut kennst du dich mit den Gesetzestexten und deren Interpretation aus?
Ich dachte, dass ich den § und die TR-BOS hier mehrfach angeführt hätte, in denen das geregelt ist.
Die Interprätation des $89 TKG ist eindeutig. Besitz derartiger Geräte, die ein Mithören ermöglichen ist möglich, das Abhören dagegen verboten.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen532318
Datum03.01.2009 00:3671360 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Wenzeldas Abhören dagegen verboten.
Ich habe in Erinnerung, dass nur das Abhören von Sendungen, die nicht für einen bestimmt sind, verboten ist.
Und da sehe ich die Unterscheidung von "Scharzhörern" zu alarmierten Feuerwehrkräften.


Grüße
Jens

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg532319
Datum03.01.2009 00:4271460 x gelesen
Geschrieben von Jürgen WenzelHier wird unter dem Vorwand, besonders wichtige Infos vorher schon verarbeiten zu müssen, versucht strafbares Handeln zu legalisieren.

Werde ich alarmiert, dann handle ich im Auftrag meiner BOS. Damit bin ich auch befugt den Funkverkehr mitzuhören.

Es handelt sich auch nicht um Ausflüchte und Selbstüberschätzung, sondern um einen effektiven Arbeitsablauf.

Informationen die ich bekomme kann ich bewerten und mich "mental" auf den Einsatz vorbereiten. Ich fand das immer sehr hilfreich. Man kann das Objekt -soweit bekannt- schon mal durchgehen, die Gefahrenmatrix auf ein Einsatzstichwort anwenden und seine Schlüsse daraus ziehen usw.

Geschrieben von Jürgen WenzelHier wird unter dem Vorwand, besonders wichtige Infos vorher schon verarbeiten zu müssen, versucht strafbares Handeln zu legalisieren.

Quatsch.

Markus


Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen532325
Datum03.01.2009 01:1371520 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberQuatsch.
Quatsch ist deine schnöde Art der Bewertung einer anderen Meinung.
Wäre das Mithören aufgrund des Wunsches der örtlichen Führung gewünscht, würde das Gerät entsprechend ausgeliefert, bzw. auf Kosten der Gemeinde umgerüstet werden.
Ist das nicht der Fall, hält man den entsprechenden Kameraden wohl nicht für wichtig genug. Damit ist er denn eben auch nicht berechtigt, den Funk schon vorher oder was wahrscheinlicher ist, außerhalb des Einsatzes zu Hause abzuhören.

Nicht umsonst werden in einigen Foren massenhaft genau diese FME- oder Scanner-Fragen gestellt. Schau Dich einfach mal um. Alles wichtige Leute und dementsprechend auch meine Auslegung solcher Anliegen. Seltsamer Weise taucht die gleiche Frage dann auch oft in mehreren Foren gleichzeitig auf.
Wenn ich denn auch noch einen Kameraden bei einem Altstadtfest mit aufgebohrtem und dahinplärrendem FME rumlaufen sehe, wie bei uns geschehen, rundet sich das Bild und meine Einstellung zu diesen wichtigen Mitbürgern ab.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg532326
Datum03.01.2009 01:3671592 x gelesen
Geschrieben von Jürgen WenzelQuatsch ist deine schnöde Art der Bewertung einer anderen Meinung.

Aber zutreffend.

Geschrieben von Jürgen Wenzel
Richtig, eine technische Frage auf dem Weg zu Illegalität, wenn die Mithörfunktion nicht ausdrücklich von der zuständigen Wehr gewünscht wird. Ansonsten gehört es in den Bereich des illegalen Abhörens, was nach §89 TKG verboten ist. Hierzu gehört denn auch schon das Abhören außerhalb der Dienstzeit, da diese Person in der Freizeit nicht zu den BOS-Berechtigten zählt.


Das zum Beispiel ist Quatsch. Sobald ich als alarmierter FA alarmiert werde kann ich den Melder "aufmachen".

Geschrieben von Jürgen Wenzel
Nicht umsonst werden in einigen Foren massenhaft genau diese FME- oder Scanner-Fragen gestellt.


Ich weiß das, du weißt das - und jeder der ein bisschen Ahnung von der Sache hat weiß das auch. Solange Funk abhörbar ist wird er IMMER missbraucht werden. Das hat aber nichts mit dem Abhören im Einsatzfall zu tun - das ist der Sinn des BOS-Funks. Wenn ich alarmiert werde bin ich grundsätzlich befugt zu lauschen was auf diesem Kanal läuft.

Markus


Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen532328
Datum03.01.2009 01:4371260 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberWerde ich alarmiert, dann handle ich im Auftrag meiner BOS. Damit bin ich auch befugt den Funkverkehr mitzuhören.

Die Teilnahme am nicht öffentlichen mobilden Landfunkdienst der BOS -und dazu zähle ich auch das Mithören- setzt eigentlich auch eine Ausbildung zum Sprechfunker (nebst vorheriger Verpflichtung) voraus. Eine Voraussetzung, den vermutlich nicht 100% der reellen Nutzer erfüllen.

Geschrieben von Markus WeberIch fand das immer sehr hilfreich. Man kann das Objekt -soweit bekannt- schon mal durchgehen, die Gefahrenmatrix auf ein Einsatzstichwort anwenden und seine Schlüsse daraus ziehen usw.

Letztendlich eine Aufgabenstellung für Führungskräfte und nicht für den Löschknecht (hü). In einigen BLs oll daher die Mithörschaltung eigentlich nur den Führungskräften vorbehalten sein. Ab wann man jemand als Führungskraft bezeichnet ist dabei jedoch eine ganz andere Diskussion...

Letztendlich ist aber davon auszugehen, daß die Einrichtung, welche die FME betreibt (bzw. betreiben läßt) diese in der für die vorgesehene Nutzung notwendigen Konfiguration ausliefert und die Entscheidung darüber nicht dem Gutdünken des Endnutzers überläßt.

MkG
Marc


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen532333
Datum03.01.2009 02:2271345 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberDas zum Beispiel ist Quatsch. Sobald ich als alarmierter FA alarmiert werde kann ich den Melder "aufmachen".
Geschrieben von Markus Weberdas ist der Sinn des BOS-Funks. Wenn ich alarmiert werde bin ich grundsätzlich befugt zu lauschen was auf diesem Kanal läuft.
Liest Du Dir eigentlich durch, was ein anderer User hier schreibt oder warum argumentierst Du ungeachtet meiner Einwände, einfach deinen Turn weiter durch?
Ich schrieb dazuWäre das Mithören aufgrund des Wunsches der örtlichen Führung gewünscht, würde das Gerät entsprechend ausgeliefert, bzw. auf Kosten der Gemeinde umgerüstet werden.
Ist das nicht der Fall, hält man den entsprechenden Kameraden wohl nicht für wichtig genug. Damit ist er denn eben auch nicht berechtigt, den Funk schon vorher oder was wahrscheinlicher ist, außerhalb des Einsatzes zu Hause abzuhören.

Die Ausgangsfrage war nämlich Kann man bei PB2 Mithören programmieren, oder muss der Melder dafür in die Werkstatt?
Er schrieb dann weiter Es ist MEIN Melder. Genehmigt und regustriert bei der FF.
Die Aussage läßt eben auch vermuten, dass der Melder aus gutem Grund nicht miteiner Mithörfunktion ausgehändigt wurde. Hast Du das vernommen? Wir wollen nämlich auch bei der Sache bleiben und nicht herumeiern.

So, wie sich das nach dem Sachverhalt darstellt, ist das Mithören in diesem Fall denn auch mangels Notwendigkeit verboten.
Alles Andere fällt unter dieses peinliche Chaos:
Siehe dazu hier und hier und hier.
Man erkennt hier recht deutlich, wo Ansichten, wie Du sie hier vertrittst. hinführen können.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorAnto8n S8., Boppard / RLP532344
Datum03.01.2009 10:4171574 x gelesen
Moin zusammen,

Geschrieben von Markus WeberWenn ich alarmiert werde bin ich grundsätzlich befugt zu lauschen was auf diesem Kanal läuft.

Wir hatten bei uns eine die selbe diskussion gehabt, wo find ich denn was darüber das ich wenn ich alarmiert worden bin denn Funk abhören darf.
Ich hab zwar mal Google gefragt aber das hat mir nicht sonderlich viel geholfen.

MKG Anton


Alles meine Meinung wem sie nicht gefällt darf sie sich an die Wand nageln

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AutorMari8o D8., Driedorf / Hessen532481
Datum03.01.2009 15:4571518 x gelesen
Geht bis zum Entzug der BOS- Sprechfunklizenz! Fals ich mich noch recht entsinnen kann sogar ne geldstrafe! Sollte aber jeder für sich entscheiden, wen ich schon sehe bei einem i-net auktionshaus werden fme- proger für 50€ angeboten farge ich mich echt ob das noch en wunder ist mit dem mithören!


Dies ist lediglich meine private meinung und nicht die meiner Diensstelle und/oder meiner Kameraden

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg532493
Datum03.01.2009 15:5471598 x gelesen
hallo,

Ich kenn hier einen "Fall" wo ein (Nicht-BOSler) bei dem ein Scanner gefunden hat vom Amtsgericht verurteilt wurde.

Er wurde nicht einmal auf "frischer Tat" ertappt. Ihm wurde ein Notizzettel auf dem die Frequenzen der lokalen BOS-Kanäle von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr notiert und der hinten auf dem Scanner aufgeklebt ware zum Verhängnis.

Anderseits gibt es Beispiele wo z.B. Journalisten mit Scanner "erwischt" wurden und denen strafrechtlich letztendlich nichts passiert ist.

Anscheinend (?) hat ein Richter in einem der solchen Fälle auch gemeint das wenn die BOS nicht will das sie abgehört wird dann soll sie das auch technisch verhindern.

Rechtsprechungen speziell im Zusammenhang mit "offenen" Funkmeldern" sind mir auch keine bekannt.

Die Rechtsprechung in diesen Fällen hat sich in den letzten Jahren recht uneinheitlich entwickelt.

Da könnte man meinen das sich die Einflüssen der Liberalisierung der Telekommunikation allgemein sich auch auf diesem Gebiet entsprechend auswirkt ...


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532571
Datum03.01.2009 17:4771627 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Mario DeißGeht bis zum Entzug der BOS- Sprechfunklizenz!

Wo und wann war das? Dass das nach Recht und Gesetz neben anderen Strafen wohl möglich ist, weiß ich. Die Frage ist, wo das mal angewandt wurde.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532572
Datum03.01.2009 17:4871498 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M@yerIch kenn hier einen "Fall" wo ein (Nicht-BOSler) bei dem ein Scanner gefunden hat vom Amtsgericht verurteilt wurde.

Er wurde nicht einmal auf "frischer Tat" ertappt. Ihm wurde ein Notizzettel auf dem die Frequenzen der lokalen BOS-Kanäle von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr notiert und der hinten auf dem Scanner aufgeklebt ware zum Verhängnis.


Korrekt, ist mir auch bekannt in der Form. Aber von BOS-lern mit modifizierten Meldern ist mir sowas noch nicht zu Ohren gekommen, daher meine Frage danach.

Gruß,
Michael


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg532619
Datum03.01.2009 19:1871523 x gelesen
Hallo!
In der DV ist doch geregelt wer am BOS-Funk teilnehmen darf - und wer nicht teilnehmen darf.

Ab Alarmierung gehört jeder FA für mich zu den auserwählten Teilnehmern.

Gruß, Markus - ohne Mithörfunktion am FME


Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen532628
Datum03.01.2009 19:3971378 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberIn der DV ist doch geregelt wer am BOS-Funk teilnehmen darf - und wer nicht teilnehmen darf.
Eine DV steht nicht über der TR-BOS oder dem Gesetz.

Hallo Markus,

wie ich vorher schon ausführte gibt es zwei Punkte, die sich mit dem Mithören beschäftigen. Dieses sind der $89 TKG und die TR-BOS
Der §89 TKG ist eindeutig, ohne Präambel und besagt, dass das Mithören durch unberechtigte Personen untersagt ist. D.h. hat eine Person nicht die ausdrückliche Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle, den BOS-Funk während des Dienstes, denn nur dann ist sie Feuerwehrmann in der Erfüllung seiner Aufgaben, abhören zu dürfen, steht es unter Strafe.
In der TR-BOS werden nur die Zulassungsbestimmungen in Form Technischer Richtlinien behandelt. Für unseren Fall besagen sie, dass nur FME der Verwendungsart "C 3.3" auf Mithören geschaltet werden können.
Die Verwendungsart C 3.3 besagt:Tragbare Meldeempfänger, die auch in Fahrzeugen und für den Betrieb an verschiedenen Antennen bei weniger günstigen Empfangsverhältnissen eingesetzt werden können, mit Sprachwiedergabe = ME II.
Greift man in ein Gerät ein und verändert es abweichend von seinem nach TR vorgegebenem Verwendungszweck, erlischt automatisch die Zulassung des Gerätes, so dass man sich denn auch schon wieder strafbar macht.

Abweichend von der "C 3.3" gibt es weitere 4 Verwendungsarten.
Außer der TR-BOS, welche dieses Thema behandelt, gibt es weitere 12 TR-BOS

Wenn ich mir nun anschaue, wie Du Dich hier präsentiert hast und das mit dem vergleiche, was Du hier, ohne die Inhalte dieser Richtlinien zu kennen, ablieferst ist es im Vergleich zu dem, was ich von Dir erwartet hätte, weit unter dem zu erwartenden Niveau. Du windest Dich unter Umgehung der TR-BOS und der Rechtslage nur noch und versuchst Inhalte, abweichend von der Ausgangsfrage, so lange zu entfremden, bis aus einem Rechtsbruch ein legales Unterfangen wird.
Die Nummer ziehst Du bitte mit anderen Usern durch aber nicht mit mir.


Gruss
Jürgen Wenzel


3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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AutorAnto8n S8., Boppard / RLP532644
Datum03.01.2009 20:1071484 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberAb Alarmierung gehört jeder FA für mich zu den auserwählten Teilnehmern.


Und wenn der alarmierte FA nicht zum Einsatz geht? Darf er dann trotzdem den Melder auf mithören stellen?


Alles meine Meinung wem sie nicht gefällt darf sie sich an die Wand nageln

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AutorMari8o D8., Driedorf / Hessen532646
Datum03.01.2009 20:2671410 x gelesen
Nein ein fall ist mir auch nicht bekannt, es war ja die rede davon ob es geht bei einem PB2 und ja es geht bei diesem melder, genauso wie bei ich denke 85% anderer melder. Nur es wird so lange gemacht bis das sich der erste beschwert!


Dies ist lediglich meine private meinung und nicht die meiner Diensstelle und/oder meiner Kameraden

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg532679
Datum03.01.2009 23:1271784 x gelesen
Hallo Anton,

Geschrieben von Anton Schneider
Und wenn der alarmierte FA nicht zum Einsatz geht? Darf er dann trotzdem den Melder auf mithören stellen?
Klassische Juristen Antwort: Es kommt darauf an.
Warum kannst du nicht zum Einsatz gehen.
Krank oder aus sonstigen Gründen nicht Dienstfähig. --> Du gehst nicht zur FW, also bist du auch nicht die FW. Kein Mithören
Du willst abwägen ob es nötig ist die 15- 20 km nach Hause zu fahren?
Dann sorge dafür das du beim Abhören allein bist. Denn Du bist alarmiert Mithören nach meiner Meinung möglich
Wenn allein sein nicht möglich ist, denn Du bist zwar alarmiert, aber nicht Deine Arbeitskollegen / Verwandschaft / Freunde etc. Dann kein Mithören

Sonst ist es so:
Mach was du willst, solange es nicht rauskommt.
Dann bist Du aber am besten wieder allein, und solltest es auch niemanden (vor allem nicht im Forum) erzählen. :-)

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorAnto8n S8., Boppard / RLP532684
Datum03.01.2009 23:3371354 x gelesen
Wir hatten bei uns nur die heitere Raterunde ob es nach einer Alarmierung ok ist mitzuhören wenn ich nicht zum Einsatz komme. Die Frage ob ich später komme oder garnicht wurde da mal außen vorgelassen. Die Antworten waren nicht gerade befriedigend daher meine frage.

Geschrieben von Michael BayerDu willst abwägen ob es nötig ist die 15- 20 km nach Hause zu fahren?
Dann sorge dafür das du beim Abhören allein bist. Denn Du bist alarmiert Mithören nach meiner Meinung möglich


Dürfte bei mir in der Küche schwer werden, ich warte je nach Alarmierung bis zur ersten Lagemeldung.
Entweder schalt ich dann ab oder ich sag meinem Chef ich muß mal weg.

MKG Anton


Alles meine Meinung wem sie nicht gefällt darf sie sich an die Wand nageln

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg532687
Datum03.01.2009 23:4671123 x gelesen
Hallo Anton,

Du wolltest die rechtliche Seite wissen.
Ich habe sie Dir, nach bestem Wissen und Gewissen, dargestellt.
Wenn Dich die Antworten nicht befriedigen, Dein Problem.

Wenn die vorgesetzte Stelle etwas nicht weis, kann sie auch nicht dagegen klagen.

Daher wie vorhin mein Schlusssatz:
Geschrieben von Michael Bayer
Sonst ist es so:
Mach was du willst, solange es nicht rauskommt.
Dann bist Du aber am besten wieder allein, und solltest es auch niemanden (vor allem nicht im Forum) erzählen. :-)


Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532733
Datum04.01.2009 11:0472071 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Mario Deißes war ja die rede davon ob es geht bei einem PB2 und ja es geht bei diesem melder, genauso wie bei ich denke 85% anderer melder.

85% sind falsch. 100% aller analogen Melder, die nach Alarmierung zeitbegrenzt eine Durchsage übermitteln kann man auch auf mithören programmieren/umbauen. Die "Nur-Ton-Melder", die außer dem Alarmton selbst nichts übermitteln sind mir zumindest bei Feuerwehren nicht bekannt, obwohl sie lt. TR-BOS durchaus möglich waren/sind.

Die Meldeempfänger verlieren übrigens durch (fachgerechten) Umbau bzw. Umprogrammierung nicht ihre Zulassung, da das Mithören prinzipiell für bestimmte Personengruppen zugelassen und nicht generell verboten ist.

- Pageboy II, RE227, RE228 und jeweils baugleiche: Lötbrücke
- BMD: ein paar Bauteile (zusätzlicher Drehknopf)
- neuere Melder: programmierbar

Gruß,
Michael


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg532734
Datum04.01.2009 11:3871322 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael WeyrichDie Meldeempfänger verlieren übrigens durch (fachgerechten) Umbau bzw. Umprogrammierung nicht ihre Zulassung, da das Mithören prinzipiell für bestimmte Personengruppen zugelassen und nicht generell verboten ist.

das wird vermutlich auch der Grund sein das speziell zu dieser Thematik keine einschlägigen Gerichtsurteilen bekannt sind. Im Gegensatz zu den Funkscannern ...


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorMari8o D8., Driedorf / Hessen532736
Datum04.01.2009 11:5871287 x gelesen
Richtig, ein Melder einer Führungsperson, Gruppenführer aufwärts sollte diese Funktion schon unterstützen, bie manschaftsdienstgraden ist dies Ziemlich egal, natürlich besteht die möglchkeit des mithörens, lediglich das nutzen dieser funktion ist nicht legal( bei Manschaftsdienstgraden)!


Dies ist lediglich meine private meinung und nicht die meiner Diensstelle und/oder meiner Kameraden

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg532737
Datum04.01.2009 12:0871252 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Mario DeißRichtig, ein Melder einer Führungsperson, Gruppenführer aufwärts sollte diese Funktion schon unterstützen, bie manschaftsdienstgraden ist dies Ziemlich egal, natürlich besteht die möglchkeit des mithörens, lediglich das nutzen dieser funktion ist nicht legal( bei Manschaftsdienstgraden)!

Ich bezweifle das eine genaue Abgrenzung da irgendwo rechtlich bundeseinheitlich verbindlich geregelt ist. Ich kann mir höchsten vorstellen das auf Länderebene unterschiedliche Erlasse die regeln wer das darf gibt.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen532738
Datum04.01.2009 12:1571038 x gelesen
Geschrieben von Mario DeißRichtig, ein Melder einer Führungsperson, Gruppenführer aufwärts sollte diese Funktion schon unterstützen, bie manschaftsdienstgraden ist dies Ziemlich egal

Info zu haben , ist immer besser als keine zu haben... das gilt für alle Einsatzkräfte.

Deshalb wüßte ich nicht warum das egal sein sollte - auch wenn das in mancher Vorschrift so steht...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532739
Datum04.01.2009 12:2371127 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M@yerIch bezweifle das eine genaue Abgrenzung da irgendwo rechtlich bundeseinheitlich verbindlich geregelt ist. Ich kann mir höchsten vorstellen das auf Länderebene unterschiedliche Erlasse die regeln wer das darf gibt.

So ist es. Das gleiche gilt z.B. auch für:

- Nutzung BOS-zugelassener 4m-Hand-FuG bei Feuerwehren
- Ausrüstung von Feuerwehrgerätehäusern mit 4m- oder 2m-Stationsgeräten
usw.

Alles eine landesspezifische Festlegung bzw. Auslegung oder von mir aus Einschränkung bzw. Ergänzung der durch die bundeseinheitlichen gesetzlichen Vorschriften gegebenen Grundlagen.
Wann man eine entsprechende Funktion eines Gerätes gesetzeskonform nutzen darf, steht dann wieder auf einem anderen Blatt (bzw. in der Verantwortung des Nutzers)...

Gruß,
Michael


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern532742
Datum04.01.2009 12:3971254 x gelesen
Geschrieben von Mario Deißwen ich schon sehe bei einem i-net auktionshaus werden fme- proger für 50€ angeboten

Find ich auch heftig... Materialkosten, keine 5 €. ;-)


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern532745
Datum04.01.2009 12:4271218 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerFür was?

Damit man entscheiden kann wie zügig man ins Gerätehaus fährt?


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen532746
Datum04.01.2009 12:4571208 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherDamit man entscheiden kann wie zügig man ins Gerätehaus fährt?

*bööööööp* Falsche Antwort!


MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532747
Datum04.01.2009 12:5071295 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander HorcherFind ich auch heftig... Materialkosten, keine 5 €. ;-)

Was noch viel heftiger ist: Weder die Materialkosten von 5,-€ noch der Programmieradapter aus E..y bringen dir was, weil es bei fast allen Herstellern die zugehörige Software nur im Paket mit Programmieradapter gibt. Wüßte jetzt auch nicht, wozu ein FA sowas bräuchte. Entweder hat man sowas einmal auf Gemeindeebene zur zentralen Programmierung oder geht zum nächsten Händler, der einem sowas programmieren kann.

Gruß,
Michael


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern532749
Datum04.01.2009 12:5271261 x gelesen
Nix falsche Antwort ...
Tatsache, oder willst du mir sagen, daß du zu ner Ölspur genauso fährst wie zu nem VU?


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen532750
Datum04.01.2009 12:5671250 x gelesen
Geschrieben von Michael Weyrich(...) weil es bei fast allen Herstellern die zugehörige Software nur im Paket mit Programmieradapter gibt

Es soll böse Menschen geben, die sich um Urheberrechte nicht scheren.

Geschrieben von Michael WeyrichEntweder hat man sowas einmal auf Gemeindeebene zur zentralen Programmierung (...)

Die Programmieren einem vielleicht nicht das was man unbedingt möchte (z.B. die Mithörfunktion).

Geschrieben von Michael Weyrich(...) oder geht zum nächsten Händler, der einem sowas programmieren kann.

Soll mitunter Händler geben (insbesondere im regionalen Umfeld) die aus verschiedenen Gründen heraus Melder die von Privatpersonen vorbeigebracht werden -jedoch auf BOS-Frequenzen laufen- nicht antasten.

MkG
Marc


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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen532751
Datum04.01.2009 12:5771327 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherTatsache, oder willst du mir sagen, daß du zu ner Ölspur genauso fährst wie zu nem VU?

Liegt zwar bei mir etwas in der Vergangenheit: Ja, das will ich dir sagen. Dürften in der nächsten Zeit auch noch ein paar andere User dir mitteilen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532752
Datum04.01.2009 13:0172174 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc DickeyEs soll böse Menschen geben, die sich um Urheberrechte nicht scheren.

Geschrieben von Marc DickeyDie Programmieren einem vielleicht nicht das was man unbedingt möchte (z.B. die Mithörfunktion).

Geschrieben von Marc DickeySoll mitunter Händler geben (insbesondere im regionalen Umfeld) die aus verschiedenen Gründen heraus Melder die von Privatpersonen vorbeigebracht werden -jedoch auf BOS-Frequenzen laufen- nicht antasten.

Wie wahr, wie wahr... ;-)

Händler, die ich kenne, nehmen bei "privat" vorbeigebrachten Meldern immer erst Rücksprache mit der zugehörigen Verwaltung. Den Händlern könnte es zwar im Prinzip egal sein, finde ich aber gut so.

Gruß,
Michael


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern532761
Datum04.01.2009 13:3772139 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyLiegt zwar bei mir etwas in der Vergangenheit: Ja, das will ich dir sagen.

Ok ... ich passe eben meinen Fahrstil dem Einsatzstichwort an.
Und weißt du was?
Ich fühle mich dabei nicht mal schuldig.


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen532799
Datum04.01.2009 15:5872096 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherOk ... ich passe eben meinen Fahrstil dem Einsatzstichwort an.

Dürfte ja auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel entsprechen...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern532800
Datum04.01.2009 15:5972092 x gelesen
In Bayern gibt es eine (zugegeben sehr theoretische) Regekung, die in der Praxis allerdings ganz anders aussieht
Vollzg der BOS-Funkrichtlinie der nichtpolizeilichen BOS des BaySTMI

Der für diese Diskussion interessante Punkt ist unter 6.2 zu finden.

Bei uns im Landkreis wäre das eine Personenkreis von ca. 20 Personen (alle BOS zusammen!), die ihren FME auf mithören stellen dürften.
In der Praxis sind es wohl eher 20 Personen die ihn nicht auf mithören stellen können ;-)


"Harte Männer essen keinen Honig, sie kauen Bienen !" ;-)

Alexander "Truthahn" Rosenthal

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen532821
Datum04.01.2009 17:5772369 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichDie Meldeempfänger verlieren übrigens durch (fachgerechten) Umbau bzw. Umprogrammierung nicht ihre Zulassung, da das Mithören prinzipiell für bestimmte Personengruppen zugelassen und nicht generell verboten ist.
Die Aussage "Die Meldeempfänger" ist so nicht ganz richtig, da das nur für einen Teil zutrifft.

Grundsätzlich gilt:
Alle im Bereich BOS betriebenen Geräte bedürfen einer Zulassung (Zulassungsurkunde) nach TR-BOS.
Werden Geräte dahingehend verändert, dass sie nicht mehr den Vorgaben der TR-BOS entsprechen, erlischt auch automatisch die Zulassung.

Für die Meldeempfänger gilt:
Zitat aus TR-BOS C 5.4.1 Meldeempfänger der Verwendungsarten C 3.2 und C 3.3 müssen für die Wiedergabe von Sprachdurchsagen eingerichtet sein. Erst nach Auswertung der jeweiligen Fünftonfolge wird am Ende des Wecktons der Lautsprecher auf den Empfängerausgang geschaltet. Die Wiedergabe hat stets mit größtmöglicher Lautstärke zu erfolgen und darf von außen nicht einstellbar sein.

Für Sonderanwendung können die obersten Landesbehörden abweichende Ausführungen zulassen. Unabhängig davon muß 30 s + 5 s nach Ende des Trägers selbsttätig die Durchschaltung des Lautsprechers aufgehoben werden. Kürzere Unterbrechungen (<1 s) des Trägers dürfen nicht zu dieser Abschaltung führen.
Bei den Meldeempfänger sind aber nur die Geräte nach Verwendungszweck "C 3.2" und "C 3.3" für den Mithörbetrieb zugelassen.


Ich denke nicht, dass man sich bei den "Sonderanwendungen" den normalen Feuerwehr- oder THW-Mann vorgestellt hat.


Gruss
Jürgen Wenzel


3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532829
Datum04.01.2009 18:4572249 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen WenzelIch denke nicht, dass man sich bei den "Sonderanwendungen" den normalen Feuerwehr- oder THW-Mann vorgestellt hat.

Nein, mit "Sonderanwendungen" ist auch wohl nicht das mithören gemeint, da dies in dem Abschnitt, auf das sich die "Sonderanwendungen" beziehen, gar nicht drinsteht (Satz 1 bis 3 des von dir zitierten Absatzes C5.4.1). Sonderanwendungen bezieht sich z.B. auf einstellbare Lautstärke (übrigens eine Funktion, die an fast allen mir bekannten neueren Meldeempfängern einstellbar und nicht wegprogrammiert ist, wa sich auch gut finde) oder auf das beschriebene Auswerteverhalten (warum man auch immer das anders machen sollte).

Die Mithörfunktion ist hingegen im Absatz C5.4.2 beschrieben:
C 5.4.2 Meldeempfänger der Verwendungsart C 3.3 (ME II)
können durch die obersten Landesbehörden als Überwachungsempfänger zugelassen werden.
Für diesen Anwendungsfall darf der Lautsprecher durch eine entsprechende Schalterstellung ma-nuell eingeschaltet und die selbsttätige Aufhebung der Durchschaltung unterdrückt werden. Eine Rauschsperre ist notwendig. Auch bei Mithörbetrieb muß die Auswertung der jeweiligen Fünf-
tonfolge optisch und akustisch signalisiert werden. (Normaler Auslieferzustand = ohne Mithör-
funktion).


Also obliegt es den zuständigen Landesbehörden, festzulegen, wer mithören darf. Wenn ich dazu mal für Bayern einen Link aus einem anderen Beitrag klauen darf, erscheint dort in Kapitel 6.2 ein Passus, der zwar eine Empfehlung abgibt, die Festlegung aber dem Betreiber des Funknetzes, bei Feuerwehren also i.d.R. dem jeweiligen Landkreis (der wäre es zumindest in RLP, muss ja nicht in allen Bundesländern so sein) überträgt.

Gruß,
Michael


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen532834
Datum04.01.2009 19:0472191 x gelesen
Hallo Michael,

Geschrieben von Michael WeyrichNein, mit "Sonderanwendungen" ist auch wohl nicht das mithören gemeint,
Das mag sein, hebt aber den Eintrag: "Bei den Meldeempfänger sind aber nur die Geräte nach Verwendungszweck "C 3.2" und "C 3.3" für den Mithörbetrieb zugelassen." nicht auf.

Die VA "C 3.3" hatte ich hier schon angesprochen.

Geschrieben von Michael WeyrichAlso obliegt es den zuständigen Landesbehörden, festzulegen, wer mithören darf. .................................
Womit sich denn auch wohl die Verwendung für "Jedermann" erledigt hat, da eine Freigabe für alle durch die Kommunalverwaltung wohl kaum der Intension der Landesbehörde entspricht.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern532835
Datum04.01.2009 19:0572010 x gelesen
Nach der Logik darf verliert dein FME auch die Zulassung wenn er auf nur Vibrator steht.


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern532836
Datum04.01.2009 19:0771946 x gelesen
Geschrieben von Jürgen WenzelWomit sich denn auch wohl die Verwendung für "Jedermann" erledigt hat, da eine Freigabe für alle durch die Kommunalverwaltung wohl kaum der Intension der Landesbehörde entspricht.

Tja, in Bayern wurde diese "heikle" Aufgabe an den Kreisbrandrat weitergegeben wer abhören darf.


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW532837
Datum04.01.2009 19:0972024 x gelesen
Hallo,

auf einer Veranstalltung von Swissphone wurde extra das "Feature" beschrieben das sich die Mithörfunktion ausserhalb des alarmes deaktivieren lässt, um den Forderungen diverser Kreise nachkommen zu können gemäß den einschlägigen Gesetzen das mithören zu unterbinden.
Es wurden sogar die Kreise/Regionen genannt, das war allerdings mitte 2007.
Gruß
Sven


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532838
Datum04.01.2009 19:1772042 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen WenzelDas mag sein, hebt aber den Eintrag: "Bei den Meldeempfänger sind aber nur die Geräte nach Verwendungszweck "C 3.2" und "C 3.3" für den Mithörbetrieb zugelassen." nicht auf.

Ich glaube kaum, dass jemand einen C3.4 oder C3.5 auf Mithörbetrieb umrüstet. Würde wenig Sinn machen.
Melder nach C3.1 geben erst gar keine Alarmdurchsage wieder, da sie rein den Anruf signalisieren und z.B. einen Piezogeber statt einem Lautsprecher besitzen sowie meist die Rauschsperre des Empfängers nicht bestückt ist (z.B. beim FME88/Skyfire I in Nur-Ton-Version). Diese ME sind bei Feuerwehren nicht oder nur sehr selten anzutreffen. Handelsübliche Meldeempfänger der Feuerwehr entsprechen den Fällen C3.2 und C3.3, so auch der Pageboy II.

Geschrieben von Jürgen WenzelWomit sich denn auch wohl die Verwendung für "Jedermann" erledigt hat, da eine Freigabe für alle durch die Kommunalverwaltung wohl kaum der Intension der Landesbehörde entspricht.

Wie geschrieben, in Bayern verschiebt das die Landesbehörde auf den Funknetzbetreiber und gibt eine Empfehlung dazu. Was der letztlich draus macht, will ich hier nicht beurteilen, ob das der Intension der Landesbehörde entspricht, steht hier allerdings nicht zur Debatte.

Gruß,
Michael


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen532839
Datum04.01.2009 19:2572037 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherNach der Logik darf verliert dein FME auch die Zulassung wenn er auf nur Vibrator steht.
Hallo Alexander,

auf die Logik werde ich mich hier nicht einlassen, da sie sich mir auch nicht immer erschließt. Bei der wahllosen Verbreitung der Mithörmöglichkeit habe ich allerdings eine feststehende Meinung, die wohl auch deutlich geworden ist.
Wenn ich denn noch einmal die von mir am 03.01. 02:22 geposteten Links mit dem dahinter stehenden Treiben bemühen darf, werde ich in meiner Ansicht nur noch bestärkt.

PS.: Ich weiss, dass man "Intension", wie ich es fälschlich geschrieben habe, richtig "Intention" schreibt. ;)


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen532841
Datum04.01.2009 19:3072108 x gelesen
Geschrieben von Michael Weyrichob das der Intension der Landesbehörde entspricht, steht hier allerdings nicht zur Debatte.
Da hast Du Recht.
Zur Debatte stand das eigenmächtige Umrüsten auf die Mithörmöglichkeit, die offensichtlich, da vom Betreiber "FF" nicht entsprechend ausgeliefert, nicht gewünscht war.


Gruss
Jürgen Wenzel


3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532842
Datum04.01.2009 19:3671942 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen WenzelZur Debatte stand das eigenmächtige Umrüsten auf die Mithörmöglichkeit, die offensichtlich, da vom Betreiber "FF" nicht entsprechend ausgeliefert, nicht gewünscht war.

Das konnte ich allerdings aus dem Ursprungspost nicht herauslesen.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz532844
Datum04.01.2009 19:4372376 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael Weyrich85% sind falsch. 100% aller analogen Melder, die nach Alarmierung zeitbegrenzt eine Durchsage übermitteln kann man auch auf mithören programmieren/umbauen. Die "Nur-Ton-Melder", die außer dem Alarmton selbst nichts übermitteln sind mir zumindest bei Feuerwehren nicht bekannt, obwohl sie lt. TR-BOS durchaus möglich waren/sind.

Die Meldeempfänger verlieren übrigens durch (fachgerechten) Umbau bzw. Umprogrammierung nicht ihre Zulassung, da das Mithören prinzipiell für bestimmte Personengruppen zugelassen und nicht generell verboten ist.


Muss meinen eigenen Text nochmal mit einer Ergänzung versehen:
Der ME verliert natürlich nur dann nicht seine Zulassung, wenn die Mithörfunktion vom Hersteller explizit vorgesehen ist. Dies ist sie m.W. bei allen beschriebenen Meldern mit Ausnahme des Swissphone Quattro M. Dieser ist (aus Marketinggründen) nicht direkt ohne weitere Modifikation auf Mithörbetrieb zu programmieren, beim Umbau auf Mithörbetrieb erlischt demzufolge, da Eingriff in das Gerät und nicht den Herstellervorgaben entsprechende Modifikation, die Zulassung.

Gruß,
Michael


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AutorChri8sti8an 8H., Baden / Baden-Württemberg534000
Datum08.01.2009 10:1971949 x gelesen
Was ist der unterschied zwischen GF und TF? Der Lehrgang ja. Aber wenn der GF beim Alarm nachher hinten sitzt ist er z.B. nur TF. Was hat er für besondere Gründe fürs mithören die ein TF nicht hat. Beide können sich bei der Anfahrt dadurch informieren was gemeldet ist. Kein Unterschied ersichtlich.


Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hinterher mobbing betrieben wird.

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Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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 01.01.2009 19:20 Gerd7 R.7, Rees
 01.01.2009 19:27 Jürg7en 7M., Weinstadt
 01.01.2009 19:33 Gerd7 R.7, Rees
 01.01.2009 20:23 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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 01.01.2009 20:32 Gerd7 R.7, Rees
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 02.01.2009 09:06 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 01.01.2009 22:10 Chri7sto7f S7., Vilseck
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 02.01.2009 01:28 Jürg7en 7W., Gifhorn
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 02.01.2009 10:02 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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 02.01.2009 13:06 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 02.01.2009 13:16 Sven7 H.7, Ibbenbüren
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 02.01.2009 21:38 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 02.01.2009 21:20 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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 02.01.2009 22:47 Chri7sti7an 7F., Wernau
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 02.01.2009 23:29 Jürg7en 7W., Gifhorn
 02.01.2009 23:40 Chri7sti7an 7F., Wernau
 03.01.2009 00:18 ., Bremervörde
 03.01.2009 00:34 Jürg7en 7W., Gifhorn
 03.01.2009 00:36 ., Bremervörde
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 03.01.2009 20:10 Anto7n S7., Boppard
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 03.01.2009 23:33 Anto7n S7., Boppard
 03.01.2009 23:46 Mich7ael7 B.7, Münsingen
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 03.01.2009 00:31 ., Bremervörde
 02.01.2009 22:51 ., Bad Hersfeld
 04.01.2009 12:42 ., Neuburg
 04.01.2009 12:45 ., Bad Hersfeld
 04.01.2009 12:52 ., Neuburg
 04.01.2009 12:57 ., Bad Hersfeld
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 02.01.2009 11:56 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.01.2009 13:23 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 02.01.2009 10:09 Sven7 H.7, Ibbenbüren
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 04.01.2009 12:50 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 04.01.2009 12:56 ., Bad Hersfeld
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 04.01.2009 11:04 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 04.01.2009 11:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
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 04.01.2009 12:23 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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 04.01.2009 12:15 Lüde7r P7., Kelkheim
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 04.01.2009 17:57 Jürg7en 7W., Gifhorn
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 04.01.2009 19:04 Jürg7en 7W., Gifhorn
 04.01.2009 19:07 ., Neuburg
 04.01.2009 19:09 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 04.01.2009 19:17 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 04.01.2009 19:30 Jürg7en 7W., Gifhorn
 04.01.2009 19:36 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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