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ThemaUmweltzonen (war: Sonntagsfahrten)4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW530507
Datum26.12.2008 17:493552 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Lüder PottKäse, es gibt keine "Sonderkfz"

das ist _so_ jetzt auch nicht ganz richtig ;-)

Es gibt bzw. gab schon reichlich SdKfz

Geschrieben von Lüder PottDoppelt Käse... Feuerwehren sind im Gesetzestext ausdrücklich ausgenommen, d.h. sie werden genannt.

Du scheinst einen anderen Gesetzestext zu haben als ich.

In der "Plakettenverordnung" finde ich das Wort "Feuerwehr" nicht.

Da ist bei den Ausnahmen nur Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können genannt.
Bei großzügiger Auslegung könnte das jedes Fahrzeug sein, in dem ein alarmierbarer FM(SB) befindet oder ein Polizeibeamter, oder....

Gruß,
Henning


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz530520
Datum26.12.2008 18:401961 x gelesen
Geschrieben von Henning KochIn der "Plakettenverordnung" finde ich das Wort "Feuerwehr" nicht.

Mir sind auch schon ein paar Polizeifahrzeuge mit Plaketten begegnet und die eine oder andere Feuerwehr stattet ihre Fahrzeuge (zumindest teilweise) auch mit den Plaketten aus. Darunter nicht nur "zivile" Fahrzeuge sondern auch welche mit SoSi-Anlage.

So interessiert mich auch die Antwort auf die Frage von Henning (in einem Posting das hier irgendwie verschwunden ist?!):

Geschrieben von Henning KochSind da irgendwelche Probleme in der Vergangenheit bekannt, oder gar vom eigentlichen Wortlaut der Vorschrift abweichende Regelungen im Einzelfall?


Grüße

Manuel


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AutorChri8sto8ph 8D., Bergkamen / NRW530526
Datum26.12.2008 19:061866 x gelesen
Frohe Weihnachten.

Ich habe dazu hier unter 6. folgendes gefunden:

Generelle bundesweit gültige Ausnahmen sind im Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung - 35. BImSchV - geregelt. Folgende Fahrzeuge dürfen gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung in der Umweltzone generell ohne Plakette fahren:
...
7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden dürfen, wie Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Müllfahrzeuge ...

Gruß Christoph
Hoffe entsprcht alles den Regeln ist mein erster Beitrag hier.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW530536
Datum26.12.2008 20:131708 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christoph DettmarIch habe dazu hier unter 6. folgendes gefunden:

Generelle bundesweit gültige Ausnahmen sind im Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung - 35. BImSchV - geregelt. Folgende Fahrzeuge dürfen gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung in der Umweltzone generell ohne Plakette fahren:
...
7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden dürfen, wie Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Müllfahrzeuge ...


Bei solchen Sekundärquellen ist immer Vorsicht angesagt.

Sowohl das Bundesministerium der Justiz als auch die Online-Version des Bundesgesetzblattes haben zwar das Komma, aber nicht den Teil danach!

Für die auf vielen Internetseiten zu findene Anbringungsvorschrift "unten rechts" gibt es jedenfalls auch keine Rechtsgrundlage...

Gruß,
Henning


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 26.12.2008 17:24 Lüde7r P7., Kelkheim Sonntagsfahrten
 26.12.2008 17:49 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.12.2008 18:40 ., Westerwald
 26.12.2008 19:06 Chri7sto7ph 7D., Bergkamen
 26.12.2008 20:13 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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