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ThemaTragen einer Maske ohne G2617 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorMich8ael8 V.8, Hagenbach / Rheinland-Pfalz530285
Datum25.12.2008 22:457738 x gelesen
Hallo Forum,

ich hab eine Frage bezüglich dem Tragen einer Atemschutzmaske in einer Übung ohne G26-Untersuchung.
Es dreht sich nur um das Tragen der Maske ohne Anschluss des Lungenautomats.
Ist das erlaubt??

Ich behaupte ja, da die maske an sich keinen Atemwiderstand hat.

Vielleicht habt ihr auch den passenden Gesetzestext dazu.

Danke im Vorraus

Michael


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern530286
Datum25.12.2008 22:475539 x gelesen
Die Maske alleine ist kein Problem, anders siehts wieder aus wenn ein Filter dran hängt.


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz530289
Datum25.12.2008 22:525603 x gelesen
Servus Michael,

Geschrieben von Michael Vesperich hab eine Frage bezüglich dem Tragen einer Atemschutzmaske in einer Übung ohne G26-Untersuchung.
Es dreht sich nur um das Tragen der Maske ohne Anschluss des Lungenautomats.
Ist das erlaubt??

Die für den Einsatzdienst erforderliche G26.3-Untersuchung gibt dem Träger die Erlaubnis zum Tragen von schwerem Atemschutz. Eine Maske solo fällt in keine G26-Untersuchungssparte und somit ist das Tragen erlaubt.

Geschrieben von Michael VesperIch behaupte ja, da die maske an sich keinen Atemwiderstand hat.
Warum, wer behauptet den das Gegenteil? :-)


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü530340
Datum26.12.2008 10:065130 x gelesen
Geschrieben von Michael VesperVielleicht habt ihr auch den passenden Gesetzestext dazu.


Nein, da so das deutsche Recht nicht funktioniert.

a) gibt es kein Bundesmaskenohnefiltertragegesetz

b) stehen in der FwDV 7 die Vorraussetzungen die man erfüllen muß, um Atemschutz im Einsatz tragen zu dürfen. Maske ohne Filter hat keine Schutzwirkung und ist damit aus Sicht der DV-Ersteller eine unsinnige Kombination und nicht beschrieben.

c) behindert auch der freie Atemanschluß die Luftströmung in die Lunge und verursacht einen Totraum. Da es sich bei der Maske um Atemschutz handelt und das Maskengewicht in der Regel weniger als 3 kg beträgt dürfte damit nach BGR 190 Anhang 3 die G 26.1 fällig sein.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern530343
Datum26.12.2008 10:184884 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleDa es sich bei der Maske um Atemschutz handelt
Wie kommst du denn darauf?
Eine Maske ist ein Atemanschluß, aber sicher keine Atemschutzgerät, dazu fehlt der Funktionsteil.


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AutorThom8as 8S., Welver - Kreis Soest / NRW530349
Datum26.12.2008 10:314904 x gelesen
Hallo

Das tragen einer Maske bedarf der Untersuchung nach G 26.1 = Atemschutzgeräte unter 3 kg, P1 und P2 filter usw.
Der Atemwiederstand und der Totraum sind größer.

Ansonsten siehe hier:


http://de.wikipedia.org/wiki/Atemschutzger%C3%A4t


Meine ganz private und persöhnliche Meinung

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AutorDani8el 8J., Grave / Niedersachsen530372
Datum26.12.2008 11:534726 x gelesen
Hallo Michael!

Geschrieben von Michael Vesper ich hab eine Frage bezüglich dem Tragen einer Atemschutzmaske in einer Übung ohne G26-Untersuchung.
Es dreht sich nur um das Tragen der Maske ohne Anschluss des Lungenautomats.
Ist das erlaubt??


Nach dem, was ich aus den G26-Bestimmungen rauslese, ist das nicht erlaubt. Es sei denn, du beschränkst die Tragedauer auf 30min pro Tag.


Geschrieben von Michael Vesper Vielleicht habt ihr auch den passenden Gesetzestext dazu

Kannst du hier nachlesen:
Link

Gruß Daniel


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern530376
Datum26.12.2008 11:594636 x gelesen
Geschrieben von Daniel JürgensHallo Michael!

Geschrieben von Michael Vesper "ich hab eine Frage bezüglich dem Tragen einer Atemschutzmaske in einer Übung ohne G26-Untersuchung.
Es dreht sich nur um das Tragen der Maske ohne Anschluss des Lungenautomats.
Ist das erlaubt??
"

Nach dem, was ich aus den G26-Bestimmungen rauslese, ist das nicht erlaubt. Es sei denn, du beschränkst die Tragedauer auf 30min pro Tag.


Geschrieben von Michael Vesper "Vielleicht habt ihr auch den passenden Gesetzestext dazu"

Kannst du hier nachlesen:
Link

Gruß Daniel


Da steht Atemschutz...
Nochmal eine Maske alleine ist kein Atemschutzgerät, erst in der Kombination mit einem Filter.


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AutorJens8 M.8, Siele / NRW530906
Datum28.12.2008 14:014560 x gelesen
Hallo,

sehe ich auch so. In Ergänzung dazu würde ich auch noch sagen:

Die Maske grenzt das Sichtfeld ein, somit erhöht sie die Unfallgefahr.
Denke aus UVV Sicht wäre das vielleicht auch interessant, gerade, wo es sich
um Leute handelt, die halt eigentlich dafür nicht ausgebildet sind.

Weitere Bewertung lasse ich dann mal, kann ja jeder selber machen :-)

Gruß


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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin530945
Datum28.12.2008 16:014412 x gelesen
Hallo Alexander,

Geschrieben von Alexander HorcherDa steht Atemschutz...
Nochmal eine Maske alleine ist kein Atemschutzgerät, erst in der Kombination mit einem Filter.


das ist doch Augenwischerei...
Letztlich setzt du den Versicherten einer erhöhten Gefahr aus (erhöhter Atemwiderstand) und daher muss der Versicherte auch entsprechend untersucht sein.

Eine verbindliche Aussage zu der Thematik sollte der Fragesteller bei der zuständigen Aufsichtsperson der zuständigen UK bekommen.


Gruß

Sebastian

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern530957
Datum28.12.2008 16:484344 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Rak Hallo Alexander,

Geschrieben von Alexander Horcher"Da steht Atemschutz...
Nochmal eine Maske alleine ist kein Atemschutzgerät, erst in der Kombination mit einem Filter."

das ist doch Augenwischerei...
Letztlich setzt du den Versicherten einer erhöhten Gefahr aus (erhöhter Atemwiderstand) und daher muss der Versicherte auch entsprechend untersucht sein.


Was heißt da Augenwischerei?
Der Threadersteller wollte wissen ob ein Atemanschluß alleine ohne G26.* getragen werden darf.
Und die Antwort lautet ja.
Ob das sinnvoll oder sonst was ist, spielt doch gar keine Rolle.


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Autoralex8 r.8, Rehau / Bayern531242
Datum29.12.2008 15:114427 x gelesen
Hallo!!

Geschrieben von Michael Vesper ich hab eine Frage bezüglich dem Tragen einer Atemschutzmaske in einer Übung ohne G26-Untersuchung.
Es dreht sich nur um das Tragen der Maske ohne Anschluss des Lungenautomats.
Ist das erlaubt??

Ich behaupte ja, da die maske an sich keinen Atemwiderstand hat


Die Maske an sich hat immer einen Atemwiderstand der je nach Maskentyp sehr gering (Normaldruckmaske) oder etwas erhöht (Überdruckmaske) ausfällt.


Von daher erübrigt sich für jeden ausgebildeten AGT eigentlich eine solche falsche Aussage

Desweiteren gilt die FwDv 7!


Mit kameradschaftlichen Grüßen

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AutorStef8an 8E., Köfering / Bayern531342
Datum30.12.2008 02:054262 x gelesen
Hi,

dieses Thema finde ich sehr interessant und ich hoffe auf viele Antworten!

Bislang sind ja viele Fw´en und SEG-Einheiten der Meinung, sie können ihren Helfern ohne G26.1 oder so eine Maske mit Filtern verpassen?!

Hat hier jemand was passendes zur Hand bez. BY?

Schöne Grüße aus der OPF


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Dies ist natürlich meine private Meinung!


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AutorRein8er 8H., Rosport / Entfällt531344
Datum30.12.2008 02:324144 x gelesen
Geschrieben von alex rumpfDie Maske an sich hat immer einen Atemwiderstand

Den haben Zigarettenfilter auch. Das Rauchen an sich ist unbestreitbar gesundheitsschädlich aber ich glaube zuverlässig zu wissen, dass bis dato noch niemend ein Attest betreffend die Rauchertauglichkeit verlangt hat. Hier tun sich ungeahnte Verdienstmöglichkeiten für Pneumologen auf........



Geschrieben von Michael VesperEs dreht sich nur um das Tragen der Maske ohne Anschluss des Lungenautomats.
Ist das erlaubt??


Die Fragestellung erinnert an: "Wie simuliere ich beim Masturbieren einen Orgasmus ?"


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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen531346
Datum30.12.2008 03:044215 x gelesen
Moin,

was willst du denn dann üben? Wie es ist ein Feuer in Innenangriff zu löschen, wenn der Rest des PA im Fahrzeug vergessen wurde ?:-/

Mal ernsthaft, was möchtest du üben? Oder möchtest du es nur mal ausprobieren, um zu schauen, ob du unter der Maske Platzangst bekommst? Letzteres kann ich gut verstehen, auch wenn du mal in voller Montur ein paar Meter gehen möchtest. Leider geben uns die Vorschriften nicht die Möglichkeit, jemanden zum "Ausprobieren" mal mit PA aus zu rüsten, auch nicht für 3-4 Minuten. Wenn das in euer Fw so gemacht wird ist es evtl. sogar eine Sache, was ich persönlich als sinnvoll ansehe. Das geht dann aber auf die Kappe deiner Wehrführung. Und für die Fälle, wo es keine klare Regelung für gibt, gibt es ja zum Glück noch den gesunden Menschenverstand ( den man dann aber auch nutzen sollte ;-) ).

Die Frage ob Maske mit Filter nun Atemschutzgeräte sind, welche einer G26 bedürfen ist müßig ! Es sind Atemschutzgeräte, welcher einer Ausbildung vor der Nutzung bedürfen , und diese Ausbildung gibt es nun mal nur mit G26-Stempel. Und eine Ausbildung zum AGT "leicht" gibt es nun mal nicht. Unausgebildet würde ich niemanden in den Einsatz lassen, nicht mal mit einem Kaffeefilter vorm Mund, und sei es weil der Betreffende nicht einschätzen kann wie die Wechselinterwalle von Kaffeefiltern sind.

Bis dann :-)

Lutz


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen531355
Datum30.12.2008 08:104128 x gelesen
Geschrieben von Stefan Eichinger Hi,

dieses Thema finde ich sehr interessant und ich hoffe auf viele Antworten!

Bislang sind ja viele Fw´en und SEG-Einheiten der Meinung, sie können ihren Helfern ohne G26.1 oder so eine Maske mit Filtern verpassen?!

Hat hier jemand was passendes zur Hand bez. BY?


GUV-V R190

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg531482
Datum30.12.2008 18:344115 x gelesen
Hallo Stefan, Hallo Forum,

Geschrieben von Stefan Eichinger
Bislang sind ja viele Fw´en und SEG-Einheiten der Meinung, sie können ihren Helfern ohne G26.1 oder so eine Maske mit Filtern verpassen?!
Es ist immer die Frage für was:.
1. Als Fluchtgerät um sich im Gefahrenfall (Wind dreht sich etc.) zurückziehen zu können. Ja zulässig.
2. Als Arbeitsgerät um unter Filter arbeiten zu können. Nein unzulässig, bzw. G26.X Untersuchung und Ausbildung erforderlich.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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 25.12.2008 22:45 Mich7ael7 V.7, Hagenbach
 25.12.2008 22:47 ., Neuburg
 25.12.2008 22:52 Dani7el 7M., Jockgrim
 26.12.2008 10:06 Jose7f M7., Bad Urach
 26.12.2008 10:18 ., Neuburg
 26.12.2008 10:31 Thom7as 7S., Welver - Kreis Soest
 28.12.2008 14:01 Jens7 M.7, Siele
 26.12.2008 11:53 Dani7el 7J., Grave
 26.12.2008 11:59 ., Neuburg
 28.12.2008 16:01 Seba7sti7an 7R., Berlin
 28.12.2008 16:48 ., Neuburg
 29.12.2008 15:11 ., Rehau
 30.12.2008 02:05 ., Köfering
 30.12.2008 08:10 ., Bad Hersfeld
 30.12.2008 18:34 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 30.12.2008 02:32 Rein7er 7H., Rosport
 30.12.2008 03:04 Lutz7 R.7, Weener
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