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Thema | Tragen einer Maske ohne G26 | 17 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Mich8ael8 V.8, Hagenbach / Rheinland-Pfalz | 530285 | |||
Datum | 25.12.2008 22:45 | 7738 x gelesen | |||
Hallo Forum, ich hab eine Frage bezüglich dem Tragen einer Atemschutzmaske in einer Übung ohne G26-Untersuchung. Es dreht sich nur um das Tragen der Maske ohne Anschluss des Lungenautomats. Ist das erlaubt?? Ich behaupte ja, da die maske an sich keinen Atemwiderstand hat. Vielleicht habt ihr auch den passenden Gesetzestext dazu. Danke im Vorraus Michael | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 530286 | |||
Datum | 25.12.2008 22:47 | 5539 x gelesen | |||
Die Maske alleine ist kein Problem, anders siehts wieder aus wenn ein Filter dran hängt. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 530289 | |||
Datum | 25.12.2008 22:52 | 5603 x gelesen | |||
Servus Michael, Geschrieben von Michael Vesper ich hab eine Frage bezüglich dem Tragen einer Atemschutzmaske in einer Übung ohne G26-Untersuchung. Die für den Einsatzdienst erforderliche G26.3-Untersuchung gibt dem Träger die Erlaubnis zum Tragen von schwerem Atemschutz. Eine Maske solo fällt in keine G26-Untersuchungssparte und somit ist das Tragen erlaubt. Geschrieben von Michael Vesper Ich behaupte ja, da die maske an sich keinen Atemwiderstand hat. Warum, wer behauptet den das Gegenteil? :-) MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 530340 | |||
Datum | 26.12.2008 10:06 | 5130 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael VesperVielleicht habt ihr auch den passenden Gesetzestext dazu. Nein, da so das deutsche Recht nicht funktioniert. a) gibt es kein Bundesmaskenohnefiltertragegesetz b) stehen in der FwDV 7 die Vorraussetzungen die man erfüllen muß, um Atemschutz im Einsatz tragen zu dürfen. Maske ohne Filter hat keine Schutzwirkung und ist damit aus Sicht der DV-Ersteller eine unsinnige Kombination und nicht beschrieben. c) behindert auch der freie Atemanschluß die Luftströmung in die Lunge und verursacht einen Totraum. Da es sich bei der Maske um Atemschutz handelt und das Maskengewicht in der Regel weniger als 3 kg beträgt dürfte damit nach BGR 190 Anhang 3 die G 26.1 fällig sein. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 530343 | |||
Datum | 26.12.2008 10:18 | 4884 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleDa es sich bei der Maske um Atemschutz handelt Wie kommst du denn darauf? Eine Maske ist ein Atemanschluß, aber sicher keine Atemschutzgerät, dazu fehlt der Funktionsteil. | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Welver - Kreis Soest / NRW | 530349 | |||
Datum | 26.12.2008 10:31 | 4904 x gelesen | |||
Hallo Das tragen einer Maske bedarf der Untersuchung nach G 26.1 = Atemschutzgeräte unter 3 kg, P1 und P2 filter usw. Der Atemwiederstand und der Totraum sind größer. Ansonsten siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Atemschutzger%C3%A4t Meine ganz private und persöhnliche Meinung | |||||
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Autor | Dani8el 8J., Grave / Niedersachsen | 530372 | |||
Datum | 26.12.2008 11:53 | 4726 x gelesen | |||
Hallo Michael! Geschrieben von Michael Vesper ich hab eine Frage bezüglich dem Tragen einer Atemschutzmaske in einer Übung ohne G26-Untersuchung. Nach dem, was ich aus den G26-Bestimmungen rauslese, ist das nicht erlaubt. Es sei denn, du beschränkst die Tragedauer auf 30min pro Tag. Geschrieben von Michael Vesper Vielleicht habt ihr auch den passenden Gesetzestext dazu Kannst du hier nachlesen: Link Gruß Daniel | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 530376 | |||
Datum | 26.12.2008 11:59 | 4636 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel JürgensHallo Michael! Da steht Atemschutz... Nochmal eine Maske alleine ist kein Atemschutzgerät, erst in der Kombination mit einem Filter. | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Siele / NRW | 530906 | |||
Datum | 28.12.2008 14:01 | 4560 x gelesen | |||
Hallo, sehe ich auch so. In Ergänzung dazu würde ich auch noch sagen: Die Maske grenzt das Sichtfeld ein, somit erhöht sie die Unfallgefahr. Denke aus UVV Sicht wäre das vielleicht auch interessant, gerade, wo es sich um Leute handelt, die halt eigentlich dafür nicht ausgebildet sind. Weitere Bewertung lasse ich dann mal, kann ja jeder selber machen :-) Gruß | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 530945 | |||
Datum | 28.12.2008 16:01 | 4412 x gelesen | |||
Hallo Alexander, Geschrieben von Alexander Horcher Da steht Atemschutz... das ist doch Augenwischerei... Letztlich setzt du den Versicherten einer erhöhten Gefahr aus (erhöhter Atemwiderstand) und daher muss der Versicherte auch entsprechend untersucht sein. Eine verbindliche Aussage zu der Thematik sollte der Fragesteller bei der zuständigen Aufsichtsperson der zuständigen UK bekommen. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 530957 | |||
Datum | 28.12.2008 16:48 | 4344 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian RakHallo Alexander, Was heißt da Augenwischerei? Der Threadersteller wollte wissen ob ein Atemanschluß alleine ohne G26.* getragen werden darf. Und die Antwort lautet ja. Ob das sinnvoll oder sonst was ist, spielt doch gar keine Rolle. | |||||
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Autor | alex8 r.8, Rehau / Bayern | 531242 | |||
Datum | 29.12.2008 15:11 | 4427 x gelesen | |||
Hallo!! Geschrieben von Michael Vesper ich hab eine Frage bezüglich dem Tragen einer Atemschutzmaske in einer Übung ohne G26-Untersuchung. Die Maske an sich hat immer einen Atemwiderstand der je nach Maskentyp sehr gering (Normaldruckmaske) oder etwas erhöht (Überdruckmaske) ausfällt. Von daher erübrigt sich für jeden ausgebildeten AGT eigentlich eine solche falsche Aussage Desweiteren gilt die FwDv 7! Mit kameradschaftlichen Grüßen | |||||
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Autor | Stef8an 8E., Köfering / Bayern | 531342 | |||
Datum | 30.12.2008 02:05 | 4262 x gelesen | |||
Hi, dieses Thema finde ich sehr interessant und ich hoffe auf viele Antworten! Bislang sind ja viele Fw´en und SEG-Einheiten der Meinung, sie können ihren Helfern ohne G26.1 oder so eine Maske mit Filtern verpassen?! Hat hier jemand was passendes zur Hand bez. BY? Schöne Grüße aus der OPF ----------------------------------------------------------- Dies ist natürlich meine private Meinung! ----------------------------------------------------------- | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 531344 | |||
Datum | 30.12.2008 02:32 | 4144 x gelesen | |||
Geschrieben von alex rumpfDie Maske an sich hat immer einen Atemwiderstand Den haben Zigarettenfilter auch. Das Rauchen an sich ist unbestreitbar gesundheitsschädlich aber ich glaube zuverlässig zu wissen, dass bis dato noch niemend ein Attest betreffend die Rauchertauglichkeit verlangt hat. Hier tun sich ungeahnte Verdienstmöglichkeiten für Pneumologen auf........ Geschrieben von Michael Vesper Es dreht sich nur um das Tragen der Maske ohne Anschluss des Lungenautomats. Die Fragestellung erinnert an: "Wie simuliere ich beim Masturbieren einen Orgasmus ?" | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 531346 | |||
Datum | 30.12.2008 03:04 | 4215 x gelesen | |||
Moin, was willst du denn dann üben? Wie es ist ein Feuer in Innenangriff zu löschen, wenn der Rest des PA im Fahrzeug vergessen wurde ?:-/ Mal ernsthaft, was möchtest du üben? Oder möchtest du es nur mal ausprobieren, um zu schauen, ob du unter der Maske Platzangst bekommst? Letzteres kann ich gut verstehen, auch wenn du mal in voller Montur ein paar Meter gehen möchtest. Leider geben uns die Vorschriften nicht die Möglichkeit, jemanden zum "Ausprobieren" mal mit PA aus zu rüsten, auch nicht für 3-4 Minuten. Wenn das in euer Fw so gemacht wird ist es evtl. sogar eine Sache, was ich persönlich als sinnvoll ansehe. Das geht dann aber auf die Kappe deiner Wehrführung. Und für die Fälle, wo es keine klare Regelung für gibt, gibt es ja zum Glück noch den gesunden Menschenverstand ( den man dann aber auch nutzen sollte ;-) ). Die Frage ob Maske mit Filter nun Atemschutzgeräte sind, welche einer G26 bedürfen ist müßig ! Es sind Atemschutzgeräte, welcher einer Ausbildung vor der Nutzung bedürfen , und diese Ausbildung gibt es nun mal nur mit G26-Stempel. Und eine Ausbildung zum AGT "leicht" gibt es nun mal nicht. Unausgebildet würde ich niemanden in den Einsatz lassen, nicht mal mit einem Kaffeefilter vorm Mund, und sei es weil der Betreffende nicht einschätzen kann wie die Wechselinterwalle von Kaffeefiltern sind. Bis dann :-) Lutz | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 531355 | |||
Datum | 30.12.2008 08:10 | 4128 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan EichingerHi, GUV-V R190 MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 531482 | |||
Datum | 30.12.2008 18:34 | 4115 x gelesen | |||
Hallo Stefan, Hallo Forum, Geschrieben von Stefan Eichinger Bislang sind ja viele Fw´en und SEG-Einheiten der Meinung, sie können ihren Helfern ohne G26.1 oder so eine Maske mit Filtern verpassen?! Es ist immer die Frage für was:. 1. Als Fluchtgerät um sich im Gefahrenfall (Wind dreht sich etc.) zurückziehen zu können. Ja zulässig. 2. Als Arbeitsgerät um unter Filter arbeiten zu können. Nein unzulässig, bzw. G26.X Untersuchung und Ausbildung erforderlich. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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