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ThemaOrtsbewegliche Lagerstätten für Silvesterfeuerwerk (Container)38 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
Infos:
  • Explosionspotential von Sylvesterfeuerwerk
  •  
    AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW529460
    Datum22.12.2008 13:0017113 x gelesen
    Ich habe mal eine Frage, wie geht ihr mit der Lagerung von Silvesterfeuerwerk der Lagergruppe 1.4 Klassen I und II um.

    Auf dem Parkplätzen der Baumärkten und den Aldi, s Lidl,s und andere stehen jetzt Container als Lagerstätte, wie geht Ihr als Feuerwehr (VB) mit diesen Lagerstätte um, durch diese Container wird doch die 1.000 Kg Lagerung umgangen oder liege ich hier falsch.

    Ich habe jetzt bei einem Fachmarktzentrum gesehen, dass hier drei Container auf dem Parkplatz stehen, diese gehören zu zwei Märkten d. h. in diesem Bereich könnten bis zu 5.000 kg (3.000 kg in den Container und 2.000 kg in den Verkaufsstätten) Silvesterfeuerwerk vor gehalten werden.

    Oder mache ich hier einen Denkfehler.
    Ich habe auch schon mal im Gesetz gesucht, im Strengstoff Gesetz folgendes gefunden treffen diese hier zu § 14 Anzeigepflicht § 17 Lagergenehmigung oder.

    Wie sind diese zusätzlichen Lagerstätten gesichert, Kennzeichnung, Vorhaltung zusätzlicher Feuerlöcher, Info der Feuerwehr etc..


    Wilhelm Sperling

    Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG
    Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken.

    Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst.

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    AutorChri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg529462
    Datum22.12.2008 13:1214434 x gelesen
    Geschrieben von Wilhelm SperlingVorhaltung zusätzlicher Feuerlöcher

    Wenn so ein Container wirklich "hochgeht" helfen da weder "Feuerlöcher" noch Feuerlöscher. Da heißt es wohl auch für den gestandenen Feuerwehrmann erstmal ganz weit in die andere Richtung rennen und Deckung suchen.


    Gruß
    Christoph

    Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss)

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    AutorMich8ael8 S.8, Gründau / Hessen529463
    Datum22.12.2008 13:1414204 x gelesen
    Hallo Wilhelm!
    So auch gesehen bei diversen Märkten in meiner Umgebung. Die Container wurden mit Bauzaun gesichert und zusätzlich noch das Gefahrenschild "Rauchen und offenes Feuer verboten - Explosionsgefahr" angebracht.

    Ob die Feuerwehr davon weiß, keine Ahnung?Vor allen Dingen der Standort der Container hat mir schon ein wenig zu denken gegeben. Ca. 15m vom Eingang des Marktes entfernt, in direkter Nähe zu einem Parkhaus und zu dem Kundenparkplatz. Und die Warnschilder sind aufgrund der Größe fast nicht zu erkennen.

    MfG

    Michael


    Die hier verfassten Beiträge und Kommentare sind ausschließlich meine persönliche Meinung und spiegeln in keinsterweise die Meinungen oder Auffassungen meiner Wehr!

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    AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW529466
    Datum22.12.2008 13:4014145 x gelesen
    Danke, deine Antwort hat mir doch sehr weiter geholfen.


    Wilhelm Sperling

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    AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü529468
    Datum22.12.2008 13:4714183 x gelesen
    Geschrieben von Wilhelm SperlingIch habe mal eine Frage, wie geht ihr mit der Lagerung von Silvesterfeuerwerk der Lagergruppe 1.4 Klassen I und II um.

    Da würde ich einfach mal beim VB und beim Ordnungsamt anfragen ob diese Lagerart so genehmigt wurde.

    Wenn nicht, dann müssen diese Stellen nach Kenntniserlangung eh selbst in Funktion treten.

    Auch eine Anfrage beim Versicherer des Objekts könnte interessant sein...


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW529469
    Datum22.12.2008 13:5714039 x gelesen
    Josef, ich komme beruflich sehr viel rum, die Container stehen in ganz Deutschland, mit Sicherheit auch bei euch Ich glaube kaum, dass es ein Brandschutzkonzept hier für gibt.


    Wilhelm Sperling

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.529473
    Datum22.12.2008 14:0614081 x gelesen
    Geschrieben von Wilhelm SperlingOder mache ich hier einen Denkfehler.
    Nö, normal dürfen nur 800 kg gelagert werden. Dazu gibt es noch eine Lagerrichtlinie 410 über die Aufbewahrung von solchen Waren. Auf die Schnelle hat mir google ein PDF aus Sachsen rausgesucht. Hoffe, das hilft Dir weiter.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.529474
    Datum22.12.2008 14:0814017 x gelesen
    Ansonsten hier auch die FAQ des Herstellers WECO.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken529514
    Datum22.12.2008 16:1913873 x gelesen
    ... vllt hilft Dir dies etwas weiter...:

    http://www.bge.de/bge/pdf/m41.pdf


    Liebe Grüße

    Klaus
    -------------------
    Ein Computer hilft einem, viel Arbeit zu vermeiden, welche man ohne ihn gar nicht gehabt hätte...

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern529523
    Datum22.12.2008 17:0913834 x gelesen
    Na so schlimm ist 1.4 auch nicht.
    Aus der Deckung heraus kannst bis zu 10m ran und ohne Deckung solltest du min 25. entfernt bleiben.


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    AutorMarc8 S.8, Borken / NRW529527
    Datum22.12.2008 17:1213903 x gelesen
    Die aktuellen Regelungen für NRW findet man hier:

    IdF NRW, VB-Download

    Ganz unten auf der Seite sind die Regelungen für die Lagerung von Silvesterfeuerwerk dargestellt. Umfang und Inhalt sind mit den Dez 55 der Bezirksregierungen abgestimmt.


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    AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW529530
    Datum22.12.2008 17:1713839 x gelesen
    Du muß aber erste einmal wissen, was das für Container sind, ich glaube kaum das alle Feuerwehren hier wissen was sich in diesem Container befinden, hier liegt doch auch das Probleme.


    Wilhelm Sperling

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    AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü529538
    Datum22.12.2008 17:2513790 x gelesen
    Geschrieben von Wilhelm SperlingJosef, ich komme beruflich sehr viel rum, die Container stehen in ganz Deutschland, mit Sicherheit auch bei euch Ich glaube kaum, dass es ein Brandschutzkonzept hier für gibt.

    Ich versteh jetzt ehrlich nicht was Du mir sagen willst: Das grundsätzlich alles legal ist was in ganz D praktiziert wird?


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW529545
    Datum22.12.2008 17:3713815 x gelesen
    Nein mir geht bzw. ging es darum, ob die Kollegen der Feuerwehren eigentlich wissen, was so in Ihre Kommunen so passiert (Gefahrenstellen)


    Wilhelm Sperling

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 529558
    Datum22.12.2008 18:1713821 x gelesen
    Geschrieben von Wilhelm Sperling Nein mir geht bzw. ging es darum, ob die Kollegen der Feuerwehren eigentlich wissen, was so in Ihre Kommunen so passiert (Gefahrenstellen)

    Ist das wirklich so eine Gefahrenstelle? Was passiert denn wenn das brennt. Und was muss passieren das so ein Container brennt?

    Wieviele Container haben in D die letzen Jahre gebrannt?

    Allerdings gehe ich davon aus das die Firmen Aldi, Lidl und Co wissen was Sie da machen sonst würden in Deutschland nicht ab dem ersten Advent die Container wie Pilze aus dem Boden wachsen.

    Bei einem Baumarkt stehen 3 nichtgekennzeichnete Wechselbrücken rum. Trassenband drum und fertig.


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern529560
    Datum22.12.2008 18:2413815 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Wilhelm SperlingNein mir geht bzw. ging es darum, ob die Kollegen der Feuerwehren eigentlich wissen, was so in Ihre Kommunen so passiert (Gefahrenstellen)

    Ist es denn auch Aufgabe der Feuerwehren, zwanghaft alle möglichen Gefahrenstellen zu suchen und zu katalogisieren?
    Es gibt genaue Vorschriften, wie und in welcher Menge das zu lagern ist. Werden diese Mengen überschritten, benötigt man eine Genehmigung. Und da ist dann festgelegt, ob die Feuerwehr zu unterrichten ist, ob es einen Einsatzplan geben muss usw.

    Weißt du, was dein Nachbar in seinem Keller so rumstehen hat?
    Schau mal hier: Handgranate im brennenden Wohnhaus
    Da hat man während der Löscharbeiten 2 Handgranaten und einen anderen Sprengsatz aus dem letzten Krieg gefunden. War sicher auch nicht genehmigt.


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
    Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern529563
    Datum22.12.2008 18:3213807 x gelesen
    Langt doch wenn du weißt das Sprengstoff der Klasse 1.4 drin ist.
    Dann gelten die genannten Abstände.
    Bei 1.1-1.3 und 1.5 und 1.6, da würde ich dann ganz schnell und ganz weit rennen.


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    AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW529572
    Datum22.12.2008 18:4713751 x gelesen
    Ja das habe ich erfahren, weil ich nach gefragt habe, dass stehen nicht auf den Container drauf oder auch nur ein Hinweis darauf das hier Feuerwerkskörper gelagert werden.

    Kein Schild Rauchverbot oder Parkverbot nichts der gleichen.

    Ich wollte mit dem Beitrag auch den Feuerwehren helfen, die sich keine Gedanken machen zu diesem Thema.


    Wilhelm Sperling

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 529575
    Datum22.12.2008 18:5213654 x gelesen
    Geschrieben von Wilhelm Sperling Ja das habe ich erfahren, weil ich nach gefragt habe, dass stehen nicht auf den Container drauf oder auch nur ein Hinweis darauf das hier Feuerwerkskörper gelagert werden.


    Kann sich aber jeder denken. Ich finde es sogar ganz gut das es nicht draufsteht. (Sabotage, Diebstahl) Ausserdem stellt sich mir die Frage ob da auch direkt was drin ist wenn die die Container aufstellen. Btw heute stand im Supermarkt meines Vertrauens eine ganze Europalette mit Klasse 1.4 rum. Und ich hatte böse Gedanken ;-)

    Geschrieben von Wilhelm SperlingKein Schild Rauchverbot oder Parkverbot nichts der gleichen.

    Rauchverbot warum? Das Zeugs ist nicht hochbrisant. Es ist in der Regel mehrmals verpackt und aussenrum ist guter stabiler Stahl. Da passiert in meinen Augen nichts.

    Und ich will den Supermarkt sehen der für die Adventszeit den halben Parkplatz sperrt. Das ist betriebswirtschaftlicher Irrsinn.


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

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    Marko Ramius

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    AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW529577
    Datum22.12.2008 18:5513650 x gelesen
    Gut das ist deine Meinung, ich sehe das ein wenig anders, aber das ist meine Meinung und auch meine Einstellung zum Thema Sicherheit.


    Wilhelm Sperling

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    AutorDani8el 8S., FRiedberg / Hessen529601
    Datum22.12.2008 19:5413660 x gelesen
    hallo Wilhelm

    hab mir mal das von dem IDF angesehen und unter Punkt 7 folgendes gefunden
    Zitat

    Containerlagerung: Höchstlagermenge 1000 kg brutto!
    Weitere Hinweise sind der Handlungsanleitung „Containerlagerung“ in Verbindung mit
    der Tabelle (Anlage) zu entnehmen. Bei der Aufstellung ist keine Alarmanlage o. ä.
    notwendig, ein Vorhängeschloss reicht aus.
    Auf dem Betriebsgelände dürfen ohne Genehmigung auch mehrere Container mit jeweils 1000 kg Lagermenge aufgestellt werden.

    Daraus schließe ich persönlich das sich die Bau und Supermärkte an geltendes Recht halten. Eine Lagerung innerhalb der Verkaufsstätten findet nicht statt und somit entfällt einiges an Auflagen wie sie ebenfalls im Download des Institut nachzulesen sind. Allein auf dem Parkplatz eines Baumarktes in unserer Nachbarstadt stehen 7 solcher Container seit letzter Woche und keinen störts.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 529603
    Datum22.12.2008 19:5713663 x gelesen
    Geschrieben von Daniel SchreiberContainerlagerung: Höchstlagermenge 1000 kg brutto!

    Zählt das nur der Sprengstoff oder auch das Drum rum?


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

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    AutorMarc8 S.8, Borken / NRW529638
    Datum22.12.2008 21:3613551 x gelesen
    Anhang zu § 2 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV), Anlage 6a, Ziff. 2.2.2, (2)

    2. SprengV, Anhang

    Für Explosivstoffe der Lagergruppen 1.1 bis 1.3 und für sprengkräftige Gegenstände der Lagergruppe 1.4 wird das Nettogewicht des Explosivstoffes (einschließlich Phlegmatisierungsmittel), für alle übrigen Gegenstände der Lagergruppe 1.4 sowie für pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II, soweit sie der Lagergruppe 1.3 zugeordnet sind, wird das Bruttogewicht der kleinsten Verpackungseinheit zugrunde gelegt.


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern529746
    Datum23.12.2008 09:3413641 x gelesen
    Weils fast zum Thema paßt.
    http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Aus-aller-Welt/Artikel,-Feuerwerkskoerper-_arid,1430548_regid,12_puid,2_pageid,4293.html


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern529793
    Datum23.12.2008 12:1013661 x gelesen
    und nochmal von der anderen Presse.
    http://www.donaukurier.de/lokales/polizei/ingolstadt/art64745,1993590


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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW529795
    Datum23.12.2008 12:1813524 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Alexander Horcherhttp://www.donaukurier.de/lokales/polizei/ingolstadt/art64745,1993590

    mal so ganz nebenbei:
    Macht es Sinn, so ein Teil mit handgeführten Rohren zu löschen? Ich persönlich wäre da etwas vorsichtiger unterwegs (... Enschede ...), würd das Ding aus der Ferne mit zwei 24/50 einschäumen und abwarten. Die Kiste wäre mir ehrlich gesagt etwas zu heiß ...


    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern529798
    Datum23.12.2008 12:2313572 x gelesen
    Naja ....
    ich hätte zumindest die Wurfweite von nem B-Rohr ausgenutzt.


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    AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW529818
    Datum23.12.2008 14:0013559 x gelesen
    Und ich dachte schon, das ist alles nicht so Schlimm, alles gut verpackt oder wie so mancher hier Schreibt.

    Ich habe den Rat einige hier befolgt und beim VB und Ordnungsamt nach gefragt und es wurden einige Sachen geändert, also war meine Frage, doch nicht so falsch.


    Wilhelm Sperling

    Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG
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    Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst.

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    AutorDani8el 8S., FRiedberg / Hessen529827
    Datum23.12.2008 14:3213560 x gelesen
    Geschrieben von Wilhelm SperlingIch habe den Rat einige hier befolgt und beim VB und Ordnungsamt nach gefragt und es wurden einige Sachen geändert, also war meine Frage, doch nicht so falsch.

    für mich mal zur Info die Frage was durch den VB und das ordnungsamt geändert wurde??. Eigentlich sind beide nur am Rande damit eingebunden


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    AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW529830
    Datum23.12.2008 14:3713475 x gelesen
    Rauchverbotsschild, Straßenverkehrsschild 286, Feuerlöscher im Kassen Bereich, so wurde es im Nachbarort von mir gehandhabt Gruß von Hier an Markus Bu.


    Wilhelm Sperling

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    Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst.

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    AutorDani8el 8S., FRiedberg / Hessen529873
    Datum23.12.2008 17:2313367 x gelesen
    hallo Wilhelm

    das sind Normsachen eines jeden Bau- bzw. Einkaufmarktes. Da ist weder VB noch sonst jemand ausserhalb der Reihe aktiv geworden.
    Zudem sind zumindest bei euch in NRW andere Ämter in der Pflicht. Sie die Empfehlungen im Downloadbereich des IDF NRW


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg530009
    Datum23.12.2008 23:4813400 x gelesen
    Hallo Forum,

    Geschrieben von Thorsten Schlotter
    Weißt du, was dein Nachbar in seinem Keller so rumstehen hat?
    Schau mal hier: Handgranate im brennenden Wohnhaus
    Da hat man während der Löscharbeiten 2 Handgranaten und einen anderen Sprengsatz aus dem letzten Krieg gefunden. War sicher auch nicht genehmigt.

    Wir brauchen doch gar nicht soweit zu gehen, wissen wir was in den nächsten Tagen in diversen Kellern gelagert ist? Man hört oft die interessantesten Geschichten.
    Ich muss halt, um diese Jahreszeit, das E- Explosion in der Gefahrenmatrix mit ganz anderen Augen sehen wie im restlichen Jahr.
    Und mir ist lieber man hat die Feuerwerkskörper in einem getrennten Lagerbehälter, als irgendwo im Lagerbereich wo ich es nicht eingrenzen kann.
    Es hat alles seine Vor- und Nachteile

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorPhil8ip 8G., Leipzig / Sachsen530215
    Datum25.12.2008 14:2813489 x gelesen
    Hallo liebes Forum,
    ist denn Betriebsgelände ein öffentlicher bereich wie ein Parkplatz eines Einkaufzentrums? Wenn ich mir das grad vorstelle, dass hier in der nähe 4 Märkte im Einkaufszentrum sind und dann jeder nen Container hätte? und bei euch sogar 7? Ich glaub wenn das in falsche ohren gerät, würden wohl einige sylvster vorverlegen.


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg531444
    Datum30.12.2008 15:1013518 x gelesen
    hallo,

    hier mal eine eindrucksvolle Info zum Thema:

    Explosionspotential von Sylvesterfeuerwerk


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorJürg8en 8H., Herne / NW531495
    Datum30.12.2008 19:2213463 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    diese YouTube-Videos sind auch recht nett!

    Da wäre mancher Baumarktmanager recht überrascht, wenns wirklich rumst!


    Schönen Gruß ins Forum,

    Jürgen

    Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

    Die neue HP des OV Herne unter www.thw-herne.de

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 531737
    Datum01.01.2009 06:5113293 x gelesen
    Wobei die Tage in der Zeitung stand das bei 3 aufgebrochenen Container die Beute 500 kg betrug..


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorHeik8o H8., Dortmund / NRW531924
    Datum01.01.2009 21:1313268 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    zu dem Test und den Bildern hätte ich aber noch ein paar
    Fragen, vielleicht kannst Du diese ja beantworten oder in Erfahrung bringen?

    1. War das Feuerwerk in einem für Feuerwerk zugelassenen Karton?
    2. War der Karton verschlossen?
    3. War der Inhalt noch in der Originalverpackung?
    4. Kann der Inhalt in Erfahrung gebracht werden?
    5. Wie wurde der Karton in Brand gesteckt? (einseitig/1 Bombette entzündet?)

    Da ich mich für Feuerwerk interessiere und das für 2,5 KG schon eine ziemlich starke
    Reaktion in einem Karton halte wäre ich für diese Infos schon im voraus dankbar.

    Viele Grüße

    Heiko


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    AutorHeik8o H8., Dortmund / NRW531927
    Datum01.01.2009 21:3513270 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    das Video ist eindrucksvoll, aber so wird man es meiner Meinung nach zumindest vor Baumärkten und Supermärkten nicht vorfinden.

    Denn die Container vor den Supermärkten sind meist für eine Tonne Bruttogewicht zugelassen.

    -----

    Wenn ich die Zahlen am Videobeginn richtig deute, sollte es sich hier um 5,3 Tonnen Netto Explosiv Masse handeln oder? Das würde ca. 10-15 Tonnen Bruttogewicht entsprechen.

    Sowie Kaliber 75mm, habe noch nie gehört dass es dieses beiKlasse 2 Feuerwerk gibt.

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    Sollte ich hier was Falsch verstanden haben, verbessert mich bitte.

    Ich möchte die Gefahr von Feuerwerk nicht herunterspielen, nur sollte man nicht mit Groß/Profi Feuerwerk der Kl.4 vollgestopfte Container mit denen vor den Supermärkten vergleichen.

    Viele Grüße

    Heiko

    PS: Meine Private Meinung :-)


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     22.12.2008 13:00 ., Kierspe
     22.12.2008 13:12 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
     22.12.2008 13:40 ., Kierspe
     22.12.2008 17:09 ., Neuburg
     22.12.2008 17:17 ., Kierspe
     22.12.2008 18:32 ., Neuburg
     22.12.2008 18:47 ., Kierspe
     22.12.2008 18:52 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     22.12.2008 13:14 ., Gründau
     22.12.2008 13:47 Jose7f M7., Bad Urach
     22.12.2008 13:57 ., Kierspe
     22.12.2008 17:25 Jose7f M7., Bad Urach
     22.12.2008 17:37 ., Kierspe
     22.12.2008 18:17 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     22.12.2008 18:55 ., Kierspe
     22.12.2008 18:24 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
     23.12.2008 23:48 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     22.12.2008 14:06 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     22.12.2008 14:08 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     22.12.2008 16:19 ., Nürnberg
     22.12.2008 17:12 Marc7 S.7, Borken
     22.12.2008 19:54 Dani7el 7S., FRiedberg
     22.12.2008 19:57 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     22.12.2008 21:36 Marc7 S.7, Borken
     25.12.2008 14:28 Phil7ip 7G., Leipzig
     23.12.2008 09:34 ., Neuburg
     23.12.2008 12:10 ., Neuburg
     23.12.2008 12:18 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
     23.12.2008 12:23 ., Neuburg
     23.12.2008 14:00 ., Kierspe
     23.12.2008 14:32 Dani7el 7S., FRiedberg
     23.12.2008 14:37 ., Kierspe
     23.12.2008 17:23 Dani7el 7S., FRiedberg
     30.12.2008 15:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
     30.12.2008 19:22 Jürg7en 7H., Herne
     01.01.2009 06:51 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     01.01.2009 21:35 Heik7o H7., Dortmund
     01.01.2009 21:13 Heik7o H7., Dortmund
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