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Thema | Schadenersatzansprüche | 3 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mich8ael8 G.8, Kurort Berggießhübel / Sachsen | 529141 | |||
Datum | 20.12.2008 20:49 | 3598 x gelesen | |||
Guten Abend, mal aus dem Bauch heraus und ohne konkreten Grund mal nachgefragt: Geschrieben von ---Bernhard Deimann--- Auch auf eine Festlegung einer gesetzlichen Hilfsfrist wurde bewußt verzichtet um z.B. Gemeinden vor möglichen Schadensersatzpflichten zu schützen. Gibt es hierzu im Netz entsprechende Urteile zu konkreten Fällen in D und weitergehende Infos dazu, wie es zu solchen Forderungen gekommen ist? Waren diese erfolgreich? Ich weiss, es wird sich keiner freiwillig blosstellen, aber vielleicht hat trotzdem jemand was... Michael | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 529185 | |||
Datum | 21.12.2008 06:08 | 1743 x gelesen | |||
Hallo! Meines Erachtens braucht es keine gesetzliche Hilfsfrist. In gibt diverse Empfehlungen die als anerkannte Regeln der Technik gelten. Wer also gegen anerkannte Regeln der Technik verstößt macht sich zumindest wegen Fahrlässigkeit Regresspflichtig. Schau mal in der Wibera Studie bzw. in den Empfehlungen der AGBF. Hier findet man Hinweise, die auch gewisse "Sparbrötchen" in den Gemeindeverwaltungen besser beherzigen sollten. Gruß aus dem Land mit den 8 Minuten ;-) Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser. | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Kurort Berggießhübel / Sachsen | 529229 | |||
Datum | 21.12.2008 12:04 | 1540 x gelesen | |||
Hallo Jakob Geschrieben von Jakob Theobald Meines Erachtens braucht es keine gesetzliche Hilfsfrist. In gibt diverse Empfehlungen die als anerkannte Regeln der Technik gelten. Das sehe ich genauso, das es kein Feuerwehreintreffzeitengesetz (FwEtZG) geben muss, wohl aber wäre es interessant, mal eventuell konkrete Fälle zu kennen, die rechtlich nachbeleuchtet wurden. Die erwähnten Unterlagen sind mir bekannt, auch findet sich in sächsischen Unterlagen zur Brandschutzbedarfsplanung die Zeit von 8 min. Viele Grüsse Michael | |||||
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