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Thema | Mit dem Feuerwehrfahrzeug zum Straßenstrich... | 24 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 528591 | |||
Datum | 17.12.2008 21:57 | 14730 x gelesen | |||
Kölner Stadtanzeiger: Ein betrunkener Feuerwehrmann hat ganz schön Mist gebaut, sich anschließend aber direkt zur Polizeiwache begeben. Er habe das Feuerwehrauto verloren. Damit war er von einer Feier der Freiwilligen Feuerwehr Lohmar nach Bonn gefahren - zum Straßenstrich. Gesamter Bericht Manchmal kann man nur noch den Kopf schütteln. Wenigstens hat er anschließend "klar Schiff" gemacht.. Gruß, MaWe Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 528603 | |||
Datum | 17.12.2008 22:48 | 10444 x gelesen | |||
Auch die Feuerwehr ist ein Spiegelbild der Gesellschaft! Hut ab vor der Einstellung des Kameraden! Soviel Anstand für die Konsequenzen grade zu stehen haben nicht viele. Seine Strafe hat er ja bekommen! Wünsche ihm, dass die Feuerwehr nicht zu hart mit ihm ins Gericht geht! Wobei ganz klar ist, dass die Sache nicht in Ordnung war und auch Folgen haben muss. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 528613 | |||
Datum | 17.12.2008 23:44 | 10067 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferSeine Strafe hat er ja bekommen! Wünsche ihm, dass die Feuerwehr nicht zu hart mit ihm ins Gericht geht! Jürgen. Dein Verständnis in Ehren (wobei ich das bei Deinem Beruf wiederum nicht verstehe). Aber das Bewegen eines Einsatzfahrzeuges unter Alkohol- oder Drogeneinfluss alleine wäre für mich schon ein Ausschlußgrund. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 528629 | |||
Datum | 18.12.2008 08:36 | 9693 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerJürgen. Dein Verständnis in Ehren (wobei ich das bei Deinem Beruf wiederum nicht verstehe). Aber das Bewegen eines Einsatzfahrzeuges unter Alkohol- oder Drogeneinfluss alleine wäre für mich schon ein Ausschlußgrund. Hi Christian! Genau das ist der Grund. Bei uns wird man in so einem Fall (natürlich als Erstfall) auch nicht sofort entlassen. Kenne da einen Fall aus unserer Landeshauptstadt der ähnlich ablief (ist aber schon 25 Jahre her). Strafe ist klar (Führerscheinentzug, Geldstrafe, Maßnahmen der Feuerwehr u.s.w.). Ein sofortiger Ausschluss wäre m. E. doch ein bisschen hart. Vor allem, wenn bislang noch nie was vorgekommen ist. Ich könnte mir vorstellen, dass der Feuerwehrmann neben der strafrechtlichen Konsequenzen bis auf Weiteres nur noch als "einfacher" Feuerwehrmann seinen Dienst versieht und er sich i. S. Alkohol selbst eine 0,0 Promille Grenze auferlegt. Wem wäre mit einer Entlassung geholfen? Könnte man es nicht mit anderen Maßnahmen regeln? Ich denke schon! Gruß, Jürgen Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 528670 | |||
Datum | 18.12.2008 12:53 | 9160 x gelesen | |||
Hallo! Aus dem Artikel: Volker S. musste sich allerdings wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten: Eine Blutprobe hatte 1,68 Promille ergeben. In erster Instanz wurde der 33-Jährige zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Zudem wurde der Führerschein entzogen und eine dreimonatige Sperre verhängt. Ja was denn nun? Führerscheinentzug oder Fahrverbot? Bei der Promillezahl wäre wohl ein Führerscheinentzug angemessen mit dem Hinweis an die FEB vor ableuf von 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Des weiteren müsste bei der hohen Promillezahl eine MPU seitens der FEB angeordnet werden. Sollte der Straftäter nur eine dreimonatige Sperre bekommen haben, wäre dies in meinen Augen ein Justizskandal! Aber evtl. ist der Fall schon älter? Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 528676 | |||
Datum | 18.12.2008 13:06 | 9092 x gelesen | |||
Hallo! Sorry, die entsprechenden Verweise vergessen: FEV http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/Alkohol/alka.htm" target="_blank">Ratgeber Wer es schafft mit 1,68 Promille ein Fahrzeug zu führen, und anschließend noch so "vernünftig" zu handeln un sich selbst zu stellen, ist nach meiner Überzeugung an den Genuss hoher Alkoholmengen gewöhnt. Dieser Mensch hat ein andere Problem als nur den evtl. Ausschluss aus der Feuerwehr. Des weiteren müsste seinem Umfeld seine Alkoholgewohnheit aufgefallen sein. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser. | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 528730 | |||
Datum | 18.12.2008 18:34 | 8539 x gelesen | |||
Ein Ausschluss aus der FF kommt IMO nicht in Frage. Vorrausgesetzt er fiel das erste mal in dieser Richtung auf. Der Sinn von Strafen ist die Abschreckung, so etwas nochmal zu tun. Außerdem soll sie zur Einsicht führen. Die Einsicht hat er aber bereits gezeigt. Mit einem Ausschluss wäre niemandem geholfen. Nein, die Wehr hätte einen Maschinisten weniger. Die Sanktionen müssen hier anders aussehen. Wichtig ist, dass dem Kameraden deutlich gemacht wird, dass er eine zweite, aber auch letzte Chance bekommt. Außerdem muss mit dem Kameraden evtl. eine besondere Regelung getroffen werden, was Alkohol im Allgemeinen und besonders in Verbindung mit der Feuerwehr angeht. Und hiermit meine ich sowohl akiven Dienst, als auch im Verein. | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 528737 | |||
Datum | 18.12.2008 18:52 | 8412 x gelesen | |||
zumindest war er so betrunken, dass er nicht mal mehr den Standort des Autos sowie die Situation mit den Frauen regeln konnte. Sieht nicht nach einem gewohnten Trinker aus. Da habe ich Leute mit 1,6 erlebt, das war nur der Atem auffällig. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 528741 | |||
Datum | 18.12.2008 19:04 | 8484 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Jakob Theobald Sollte der Straftäter nur eine dreimonatige Sperre bekommen haben, wäre dies in meinen Augen ein Justizskandal! Aber evtl. ist der Fall schon älter? Nein, ist er nicht. Er war beim Kölner Stadtanzeiger rekordverdächtige 14 Minuten online, bevor ich ihn gefunden habe. Ich recherchiere täglich kurz in den einschlägigen Nachrichtenportalen nach News für fw.de. Dabei ist er mir aufgefallen. Für eine News war er mir nicht wichtig genug, aber ich wollte ihn der Gemeinde nicht vorenthalten. Wobei mich die 2400 Klicks in den ersten 12h schon gewundert haben... Ich sollte öfters Worte wie "Straßenstrich" in meine Fragen einbauen, wenn ich wichtige Fragen habe (Geflügelpest schafft nicht mal ein Drittel der Views... ;-) Geschrieben von Jakob Theobald Ja was denn nun? Führerscheinentzug oder Fahrverbot? Bei der Promillezahl wäre wohl ein Führerscheinentzug angemessen mit dem Hinweis an die FEB vor ableuf von 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Des weiteren müsste bei der hohen Promillezahl eine MPU seitens der FEB angeordnet werden. Es steht nichts darin, in wieweit er "Nachtrunk" geltend machen konnte. Je nach Dauer zwischen Auto abgestellt und Blutentnahme lässt sich das auch mit einer 2. Blutprobe nicht mehr exakt feststellen. Er lag ja nur knapp über der Grenze von 1,6 Promille. Evtl. wurde auch die Zeit der bisherigen FE-losen Zeit angerechnet? Keine Ahnung, wie das geregelt wird - hatte das Vergnügen noch nicht. Drei Monate für einen Wiederholungstäter kommen mir aber in jedem Fall unrealistisch vor. Gruß, MaWe Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 528756 | |||
Datum | 18.12.2008 19:21 | 8484 x gelesen | |||
Mal den Anfang vom Bericht lesen: < Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 528758 | |||
Datum | 18.12.2008 19:24 | 8485 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenMal den Anfang vom Bericht lesen | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 528781 | |||
Datum | 18.12.2008 20:06 | 8312 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Jakob Theobald Ja was denn nun? Führerscheinentzug oder Fahrverbot? Wo steht da was von Fahrverbot? Die Fahrerlaubnis wurde entzogen (§69 StGB), und es wurde eine Sperre verhängt (§69a, hier insbesondere Absatz 4 beachten!!). Der Führerschein sellbst dürfte schon seit dem ersten Besuch der Polizeiwache 'weg' sein, auf Grundlage der StPO. Geschrieben von Jakob Theobald Des weiteren müsste bei der hohen Promillezahl eine MPU seitens der FEB angeordnet werden. Möglich, dass die Fahrerlaubnisbehörde das tut. Darüber macht der hier diskutierte Artikel keine Aussage. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 528885 | |||
Datum | 18.12.2008 23:57 | 8579 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferWem wäre mit einer Entlassung geholfen? Es würde sicher gestellt daß es nicht mehr vorkommen kann, daß der Betreffende nochmal ein Dienstfahrzeug der Feuerwehr unter Alkoholeinfluß führt. Vergiß den erziehenden Charakter dieser Maßnahmen. Es geht um reine Prophylaxe durch nehmen der Möglichkeiten. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Könnte man es nicht mit anderen Maßnahmen regeln? m.E. nein. Vielleicht habe ich zu hohe Ansprüche. Aber ich habe seit 15 Jahren die FE 3 (alt), 1 (alt) und seit 13 Jahren die 2 (alt). Und ich kann mit ruhigem Gewissen sagen, daß ich in dieser Zeit noch nicht ein Mal ein Kraftfahrzeug (weder privat noch dienstlich) am Steuer auch nur einen Meter bewegt habe, wenn ich alkoholische Getränke konsumiert hatte. Da kann ich doch wohl erwarten, daß man dann erst recht kein Dienst-Kfz führt. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Ein sofortiger Ausschluss wäre m. E. doch ein bisschen hart. Vor allem, wenn bislang noch nie was vorgekommen ist. Willst Du warten, bis er das nächste Mal jemanden tot fährt? Bei mir würde es auch zivil den Lappen auf Lebenszeit für die Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss weg geben. Nix MPU, nix wiederbekommen. Einmal weg - für immer weg. Zu schnell fahren, kann passieren. Rote Ampel übersehen - kann passieren. Aber wenn ich das erste Bier aufmache, den ersten Drink bestelle, das habe ich vorher selbst in der Hand. Ebenso wie die Antwort auf die Frage "wie komme ich nachher nach Hause". Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 528890 | |||
Datum | 19.12.2008 00:13 | 8546 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jakob Theobald Wer es schafft mit 1,68 Promille ein Fahrzeug zu führen, und anschließend noch so "vernünftig" zu handeln un sich selbst zu stellen, ist nach meiner Überzeugung an den Genuss hoher Alkoholmengen gewöhnt. Meine erste Atemalkoholkontrolle war freiwillig. Vor einigen Jahren nach einer Sylvesterfeier, wir hatten einen Kumpel angerufen, der bei der Polizei ist und eingeladen. Irgendwann gegen zwei Uhr kam er dann mit seinem Kollegen samt Streifenwagen und wir haben die beiden so lange belabert, bis wir mal pusten durften. Ich hatte 1,1 Promille, unzählige Biere intus, wollte nur noch ins Bett und wäre kaum in der Lage gewesen, auch nur ein Auto aufzuschliessen. In den folgenden Jahren durfte ich dann noch vier mal pusten, seitdem weiß ich: Zwei Weizen sind bei mir 0,3 - 0,36 Promille. Von daher bin ich der Meinung: Wer mit 1,68 Promille noch Auto fährt, der macht das nicht versehentlich. Egal ob er es gewöhnt ist oder nicht. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 528905 | |||
Datum | 19.12.2008 08:24 | 8491 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerEs würde sicher gestellt daß es nicht mehr vorkommen kann, daß der Betreffende nochmal ein Dienstfahrzeug der Feuerwehr unter Alkoholeinfluß führt. Diese Prävention lässt sich aber auch ohne Entlassung durchführen. Ganz einfach ein Fahrverbot aussprechen und ggf. den Schlüssel zum Gerätehaus abnehmen. Geschrieben von Christian Fischer m.E. nein. Was dich ehrt und was ich gut finde. Die Realtiät auf der Straße und auch bei der Feuerwehr ist da leider eine Andere. Kenne da einige Fälle und auch hier gilt " Die Feuerwehr ist auch nur ein Spiegelbild der Gesellschaft ". Geschrieben von Christian Fischer Willst Du warten, bis er das nächste Mal jemanden tot fährt? Nein! Ich will verhindern, dass er sowas nie wieder macht und gleichzeitig aber die Verhältnismäßigkeit wahren. Meine berufliche Erfahrung hat mir klar gezeigt, dass es auch unter diesen "Tätern" Opfer gibt und sich manchmal brutale Schicksale dahinter verbergen. Klar ist eine Trunkenheitsfahrt nicht zu rechtfertigen. Menschlich verstehen kann ich es aber hin und wieder. (z. B. die Mutter der ihr 3jähriges Kind gestorben ist und der Mann sich in Folge erhängt hat u. ä.) Abschließend gilt doch, dass wir alle nur Menschen sind und als solche auch Fehler machen. Fehlerfrei ist bestimmt keiner von uns (nicht einmal du und ich ;-). Die Frage ist nur, welche Fehler verzeiht man und welche nicht und wie sanktionieren wir diese. Fakt ist auch, dass das Disziplinarrecht für die Beamten des Landes Baden-Württemberg bei der ersten folgendlosen Trunkenheitsfahrt keine größeren Maßnahmen vorsieht. Da kommt man i.d.R. mit einer Missbilligung weg. Für die genaue Beurteilung fehlen uns beiden aber wohl die Fakten (Vorgeschichte, genauer Ablauf der Trunkenheitsfahrt u.s.w.). Gruß, Jürgen Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 528968 | |||
Datum | 19.12.2008 14:08 | 8273 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierZwei Weizen sind bei mir 0,3 - 0,36 Promille. Hallo Christi@n, dumme Frage dazu: Die Zahl 0,30 bzw. 0,36 war die Anzeige im Display des Messgerätes. Was stand denn für eine Messeinheit dabei? mg/l oder %o? Wenn es nämlich mg/l waren, war Dein Promillewert grob doppelt so hoch. Ich denke, dass DU den Unterschied kennst, aber es eben noch genug Verwechslungen zwischen mg/l und %o gibt, manche Messgeräte können beides anzeigen, manche "blos" mg/l Advents-Grüße Thomas :-) Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum http://www.einsatzfoto.net | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 528969 | |||
Datum | 19.12.2008 14:13 | 8336 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Christi@n Pannier Zwei Weizen sind bei mir 0,3 - 0,36 Promille. Welche? Eure süßen 0,33l- Weizen? :-) MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 529016 | |||
Datum | 19.12.2008 19:37 | 8275 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerWelche? Eure süßen 0,33l- Weizen? :-) Dort, wo CP herkommt wird richtiges Weizen getrunken. So hält CP das auch an den Forumstreffen. ;-) btw: Der Vorposter hat wirklich recht, die Werte der Alkomaten in BaWü und BY muss man verdoppeln. Zumindest die, bei denen ich dabei war als geblasen wurde. Es geht aber auch anders, der Dräger-Alkomat, den Peter I. zur Belustigung der Gemeinde am Forumstreffen in Leetzen mithatte zeigte Promille an. Gruß, Markus Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 529034 | |||
Datum | 19.12.2008 22:56 | 8271 x gelesen | |||
Moin Markus,bei denen ich dabei war als geblasen wurde tztztz ;-) MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 529060 | |||
Datum | 20.12.2008 10:52 | 7974 x gelesen | |||
Jetzt mal die Auflösung zur Promillie oder mg/l Diskussion! Die alten Dräger Geräte (grau und rechteckig) zeigen seit einigen Jahren mg/l an und man muss den angezeigten Wert verdoppeln um den Promillewert zu bekommen. Die neuen (Alcoquant) können dir mg/l oder Promille anzeigen. Das ist Einstellungssache des jeweiligen Beamten. Dabei kann auch nichts verrutschen, da im Ordnungswidrigkeitenverfahren sowieso eine zweite Atemalkoholüberprüfung am beweisverwertbaren Gerät auf der Dienststelle erfolgen muss. Alle Straftatbestände werden ohnehin zur Ader gelassen und die Untersuchungsstelle teilt das Ergebnis (in Promille) mit. Wünsche euch schöne Weihnachten und dass ihr nie in so ein Gerät in Betrieb setzen müsst ;-) horrido, Jürgen Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 529478 | |||
Datum | 22.12.2008 14:20 | 7863 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenMal den Anfang vom Bericht lesen Ja und? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 530263 | |||
Datum | 25.12.2008 20:57 | 8092 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferAbschließend gilt doch, dass wir alle nur Menschen sind und als solche auch Fehler machen. Fehlerfrei ist bestimmt keiner von uns (nicht einmal du und ich ;-). Die Frage ist nur, welche Fehler verzeiht man und welche nicht und wie sanktionieren wir diese. Jetzt sind alkohol- und drogenbedingte Verfehlungen m.E. in den allermeisten Fällen bevor sie geschehen voll in der Hand des "Täters". Sprich kein Zufall, kein Unfall, kein Augenblicksversagen, sondern i.d.R. an Vorsatz grenzend. Und mein Tätermitleid hält sich irgend wie immer stark in Grenzen, egal wie schlimm die Einzelschicksale dahinter sind. Bei unserer geringen Kontrolldichte im Straßenverkehr würde ich die Sanktionen eines "Fangs" sehr hoch setzen. Wenn ich schon mal einen habe, dann muß das wirken. Denn wie hoch ist bei unserer geringen Kontrolldichte die Wahrscheinlichkeit, daß ich einen Wiederholungstäter bei dem die ersten Sanktion nichts bewirkt hat nochmal entdecke? Ich denke da eher an die Opfer und deren Angehörige, die dadurch leiden müssen. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Fakt ist auch, dass das Disziplinarrecht für die Beamten des Landes Baden-Württemberg bei der ersten folgendlosen Trunkenheitsfahrt keine größeren Maßnahmen vorsieht. Da kommt man i.d.R. mit einer Missbilligung weg. Also ich wäre a als Zivilist neben meiner Fahrerlaubnis der Klassen ABCE bei einer einmaligen Verfehlung noch meine Waffenbesitzkarte (und damit auch meine Waffen, Du darfst Deine Dienstwaffe vermutlich sogar jeden Tag weiter führen), meine Zuverlässigkeit nach dem Spengstoffgesetz und meine Sportbootführerscheine Binnen, See und Bodensee los. Nebenbei. Ich habe es erlebt, daß bei der Bundeswehr Personen die "nur" Drogen konsumiert haben (ohne daß das in konkreten Fällen wie am Steuer o.ä. aufgefallen wäre) bei "Routinekontrollen" durch den Truppenarzt (z.B. im Rahmen von Untersuchungen für die Erteilung/ Verlängerung der Fahrerlaubnis, der Tauglichkeit als Luftfahrzeugführer, der Verpflichtung oder Verlängerung als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat,...) zum spontanen Karriereknick in den meisten Fällen bis hin zur alsbaldigen Entlassung (auße raus dem Dienstverhältnis geführt hat. Sprich auch wenn er irgend wann am Wochenende in der Freizeit BTM-Pflichtige Substanzen konsumiert hat und dies festgestellt wurde wars das dienstlich für ihn. Egal ob Gefreiter oder Hauptmann. In sofern kann ich die Toleranz des Landes bei seinen (Polizei)Beamten nicht so ganz nachvollziehen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 530277 | |||
Datum | 25.12.2008 22:20 | 7858 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerAlso ich wäre a als Zivilist neben meiner Fahrerlaubnis der Klassen ABCE bei einer einmaligen Verfehlung noch meine Waffenbesitzkarte (und damit auch meine Waffen, Du darfst Deine Dienstwaffe vermutlich sogar jeden Tag weiter führen), meine Zuverlässigkeit nach dem Spengstoffgesetz und meine Sportbootführerscheine Binnen, See und Bodensee los. Das wäre für den Beamten in BaWü (hoffentlich) auch so, denn all das ist nicht im Disziplinarrecht geregelt. Geschrieben von Christian Fischer Sprich auch wenn er irgend wann am Wochenende in der Freizeit BTM-Pflichtige Substanzen konsumiert hat und dies festgestellt wurde wars das dienstlich für ihn. Egal ob Gefreiter oder Hauptmann. Das ist bei jedem Beamten auch so. Nennt sich Wohlverhaltensklausel. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 530280 | |||
Datum | 25.12.2008 22:25 | 7752 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamDas ist bei jedem Beamten auch so. Nennt sich Wohlverhaltensklausel. Jetzt frage ich mich dann nur, was vorwerfbarer ist. Der Konsum von BTM-Pflichtigen Substanzen ohne Folgetat wie Führen eines Kraftfahrzeugs oder der Konsum einer legalen Droge mit Folgetat wie Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr... Geschrieben von Andreas Bräutigam Das wäre für den Beamten in BaWü (hoffentlich) auch so, denn all das ist nicht im Disziplinarrecht geregelt. Nur Jürgen ist Polizeibeamter. Der darf dann am Tag drauf wieder mit der 9mm im Holster den Dienst verrichten. Ich habe meine Sportgeräte brav daheim im Sicherheitsschrank der Stufe B oder A und darf sie dann trotzdem abgeben, verkaufen oder unbrauchbar machen lassen, da es mir auf Grund der Alkoholfahrt an der erforderlichen Zuverlässigkeit eine Waffe zu besitzen (nicht mal zu führen) mangelt... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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