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Thema | Doppelmitgliedschaft FF in Niedersachsen | 18 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Stef8an 8U., Bersenbrück / Niedersachsen | 528324 | |||
Datum | 16.12.2008 20:31 | 10916 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, die Mitgliedschaft in mehreren Feuerwehren (z.B. tagsüber beim Arbeitgeber, nachts zu Hause) ist in einigen anderen Bundesländern meines Wissens nach in den Feuerwehrgesetzen geregelt. Das niedersächsische Brandschutzgesetz sieht eine Mehrfachmitgliedschaft nicht vor, sie wird allerdings auch nicht ausgeschlossen. Wie ist die Situation formal (rechtlich) zu beruteilen? Es sind zwei verschiedene Konstellationen denkbar: a) Mehrfachmitgliedschaft innerhalb der gleichen Stadt/Gemeinde (d.h. gleicher Brandschutzträger) b) Mehrfachmitgliedschaft in unterschiedlichen Gemeinden Hat jemand Fallbeispiele? Gruß Stefan | |||||
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Autor | Manu8el 8W., Zell am Ebersberg / Bayern | 528327 | |||
Datum | 16.12.2008 20:40 | 6740 x gelesen | |||
Hallo Stephan, bei uns in Bayern wurde eine Doppelmitgliedschaft/Pendlerregelung auch erst seit Februar 2008 im Bay. Feuerwehrgesetz mit aufgenommen. | |||||
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Autor | Step8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg | 528329 | |||
Datum | 16.12.2008 20:41 | 6592 x gelesen | |||
Hallo Stefan, hab aktuell einen Kameraden der hier in seinem Wohnort in der FFW ist und an seinem Arbeitsplatz bei einer Gemeinde auch in der FFW ist. Wohnort ist Untergruppenbach, Arbeitsplatz Gemeinde Obersulm. War kein Problem. Gruss Steffie Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 528333 | |||
Datum | 16.12.2008 20:50 | 6606 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Uphoffa) Mehrfachmitgliedschaft innerhalb der gleichen Stadt/Gemeinde (d.h. gleicher Brandschutzträger) Wäre rechtlich wohl ohne weiteres möglich, weil das NBrandSchG von Kommune/Stadt als Grundlage der Mitlgiedschaft ausgeht, s. §11, Abs. 2. Geschrieben von Stefan Uphoff b) Mehrfachmitgliedschaft in unterschiedlichen Gemeinden Geht rechtlich nicht so ohne Weiteres. Aber es soll da wohl einen Trick geben.. (Zweitwohnsitz o.ä.) Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen | 528334 | |||
Datum | 16.12.2008 20:54 | 6530 x gelesen | |||
Nach § 11 II NBrandSchG sieht unter Anderem vor, dass aktives Mitglied einer FW ein Gemeindeangehöriger sein muss. Ich habe jetzt keine Definition dafür zur Hand, gehe aber stark davon aus, dass dies an einen Wohnsitz innerhalb der Gemeinde gekuppelt ist und dementsprechend ein Zweitwohnsitz gemeldet werden müsste. | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen | 528336 | |||
Datum | 16.12.2008 20:57 | 6368 x gelesen | |||
Da waren die Finger wieder schneller als der Kopf... 1. Streiche "Nach" 2. Streiche Gemeindeangehöriger, setze Gemeindeeinwohner Ist es möglich einen Zweitwohnsitz z.B. bei einem Autohaus zu melden? Ich stelle mir das gerade schwierig vor... | |||||
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Autor | Stef8an 8U., Bersenbrück / Niedersachsen | 528337 | |||
Datum | 16.12.2008 21:00 | 6450 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars TiedemannGeschrieben von Stefan Uphoff Sehe ich auch so. Der Buschfunk meldet aber, daß die FUK das nicht erlaubt. Mir ist nicht klar was das heißen soll, den Versicherungsschutz kann die FUK ja nicht verweigern. Geschrieben von Lars Tiedemann Geschrieben von Stefan Uphoff Zweitwohnsitz kann unter Umständen einige Kosten (Zweitwohnungssteuer) mit sich bringen. Ich weiß aber nicht genau welche Kommunen diese Steuer tatsächlich erheben. Ich kenne einige (wenige) Praxisbeispiele bei denen FA in unterschiedlichen Kommunen ihren Dienst leisten, ob das wirklich offiziell geregelt ist oder unter der Hand läuft ist mir nicht bekannt. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 528338 | |||
Datum | 16.12.2008 21:03 | 6484 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan UphoffZweitwohnsitz kann unter Umständen einige Kosten (Zweitwohnungssteuer) mit sich bringen. Ich weiß aber nicht genau welche Kommunen diese Steuer tatsächlich erheben. Das wäre dann aber ja kontraproduktiv..., wir wissen ja wer Träger des Brandschutzes ist.... Ich kenne wohl auch wen, der in zwei FFn Mitglied ist, aber habe keine Ahnung wie das "geregelt" ist.... Hab auch auch schon im Buschfunk gehört, daß Doppelmitgliedschaften auch hier in Nds. so laaangsam Thema werden... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Stef8an 8U., Bersenbrück / Niedersachsen | 528345 | |||
Datum | 16.12.2008 21:38 | 6328 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars TiedemannDas wäre dann aber ja kontraproduktiv..., wir wissen ja wer Träger des Brandschutzes ist.... Richtig, aber danach hat ja keiner gefragt ;-) Es gibt mehr Beispiele bei denen sich die Kommunen ins eigene Fleisch schneiden. Geschrieben von Lars Tiedemann Hab auch auch schon im Buschfunk gehört, daß Doppelmitgliedschaften auch hier in Nds. so laaangsam Thema werden... Das ist in meinen Augen die einzige Möglichkeit um auf Dauer die Tagesalarmsicherheit bei vielen Feuerwehren sicherzustellen. Wir kennen unsere Tagesalarmstärke und da wir viele Kameraden am Ort haben müssen wir uns noch keine Sorgen machen. Wir können tagsüber zeitnah über genügend Personal mit der erforderlich Qualifikation verfügen und die Ausrückezeiten sind meinem Empfinden nach für eine FF ganz gut. Das wird sich aber vielleicht irgendwann mal ändern und dann werden wir frühzeitig (vorher) handeln müssen. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Hambühren / Niedersachsen | 528351 | |||
Datum | 16.12.2008 21:59 | 6520 x gelesen | |||
Hallo Stefan, bei uns gab es da keine Probleme. Eine Kameradin ist bei uns und in Mecklenburg-Vorpommern in einer Freiwilligen Feuerwehr. Der Hauptwohnsitz ist in Mecklenburg-Vorpommern und der Zweitwohnsitz bei uns in Hambühren. Ein Interessenkonflikt liegt auch nicht vor. Denn wenn Sie Studieren ist, ist sie in Mecklenburg-Vorpommern und ansonsten bei uns da liegen ca 400km zwischen. Ist zwar nicht beides in Niedersachsen aber vileicht hilft es ja. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 528352 | |||
Datum | 16.12.2008 22:00 | 6348 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Lars Tiedemann
mal ganz blöd gefragt - was hat es fürKonsequenzen, wen eine Gemeinde einen nicht-Einwohner als Mitglied für und daraus ggf. ergebende FUK-Beiträge (sind die Mitgliederzahlabhängig oder wird das pauschaliert?) und dergleichen wie für einen Einwohner entsprechend zahlt? Ist das irgendwo strafbewehrt oder sonstwie problematisch oder ähnlich "schlimmer" Verstoß wie das eignetlich seit längerem laut SGB vorgesehene Passfoto auf den Krankenversicherugnskarten, was bislang auch nahezu nirgends umgesetzt ist und keinen weiter stört? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Stef8an 8U., Bersenbrück / Niedersachsen | 528356 | |||
Datum | 16.12.2008 22:15 | 6227 x gelesen | |||
Hallo Daniel, Geschrieben von Daniel Hitzig Der Hauptwohnsitz ist in Mecklenburg-Vorpommern und der Zweitwohnsitz bei uns in Hambühren. Das wäre dann Fallkonstellation c) Feuerwehren in unterschiedlichen Bundesländern - habe ich glatt übersehen! Wahrscheinlich verhält es sich hier ähnlich wie bei b), wenn in beiden Gemeinden ein Wohnsitz gemeldet ist dürfte es eigentlich kein Problem geben. Gruß Stefan | |||||
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Autor | Stef8an 8U., Bersenbrück / Niedersachsen | 528357 | |||
Datum | 16.12.2008 22:17 | 6282 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben Gruhlmal ganz blöd gefragt - was hat es fürKonsequenzen, wen eine Gemeinde einen nicht-Einwohner als Mitglied für und daraus ggf. ergebende FUK-Beiträge (sind die Mitgliederzahlabhängig oder wird das pauschaliert?) und dergleichen wie für einen Einwohner entsprechend zahlt? Ist das irgendwo strafbewehrt oder sonstwie problematisch oder ähnlich "schlimmer" Verstoß wie das eignetlich seit längerem laut SGB vorgesehene Passfoto auf den Krankenversicherugnskarten, was bislang auch nahezu nirgends umgesetzt ist und keinen weiter stört? Erhobener Zeigefinger? Wo kein Kläger, da kein Richter. Vielleicht hat es bis jetzt niemanden gestört und wenn wirklich das Brandschutzgesetzt irgendwann mal geändert werden sollte erhalten alle 'Illegalen' Amnestie? :-) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Crailsheim / Baden-Württemberg | 528415 | |||
Datum | 17.12.2008 09:28 | 6192 x gelesen | |||
Also wenn eine Feuerwehr das wirklich möchte, dann geht das auch. In meinem Fall war ich beruflich für 10 Monate nach Freiburg/Breisgau abgeordnet und hatte dort keinen Zweitwohnsitz angemeldet. Hab mich dort vorgestellt und meinen Lebenslauf abgegeben und wurde sofort genommen. Gut, Klamotten gabs nicht sofort. Habe meinen Kommandanten in meiner Heimatwehr Crailsheim gefragt ob ich sie unter der Woche wohl leihweise mitnehmen könnte und auch das war kein Thema. Auch wo ich längere Zeit bei Augsburg war alles wieder so gemacht und auch hier kein Thema. Denke mal wir sollten alle zusammen arbeiten und nicht so viel Bürokratie aufkommen lassen, da dies in Zukunft wohl ein alltägliches Problem werden wird, daß die Einsatzkräfte tags nicht mehr so vom Arbeitsplatz weg können/dürfen. | |||||
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Autor | Andr8e H8., Bad Rothenfelde / Nds / NRW | 528417 | |||
Datum | 17.12.2008 09:34 | 6413 x gelesen | |||
Wie das ganze Thema gesetzlich geregelt ist, da habe ich keine Ahnung, aber bei mir ging es ohne Probleme. Ich bin hauptamtlich bei einer Fw in NRW beschäftigt und seit anderthalb Jahren freiwillig bei einer FW in Nds. Mein Dienstherr (BF) sagte mir damals, ich könnte da mitmachen, dürfte aber nicht als aktives Mitglied geführt werden, da ich mich nur jeweils einem Dienstherren verpflichten könnte. Mein Gem.BM dagegen hat nichts in Bezug auf diese "Doppelmitgliedschaft" gesagt. Fazit: Unter der Hand wird das wohl (natürlich von Komune zu Komune unterschiedlich) toleriert. Die Frage des Versicherungsschutzes ist da aber trotzdem noch zu klären. Getreu dem Motto......solange nix passiert....... Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Dienststelle und/oder FF zu tun! | |||||
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Autor | Andr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen | 528421 | |||
Datum | 17.12.2008 09:58 | 6332 x gelesen | |||
Moin, also ich spreche aus Erfahrung ^^ Mitgliedschaft in zwei Wehren die nicht in der gleichen Stadt sind ist in NDS offiziell nicht möglich. Ausnahme ist zweiter Wohnsitz oder netter Ortsbrandmeister. War 20 Jahre in einer FF und bin in den Landkreis gezogen. Arbeitete aber noch in der Stadt und war somit tagsüber erreichbar (eine Zeit wo wenig Kameraden greifbar waren). Mein damaliger Ortsbrandmeister hat micht aus der Wehr geworfen. Andere Kameraden die sogar in einem anderen Bundesland wohnen (zweitwohnsitz bei Mama) sind noch immer in der Wehr und tauchen alle vier Wochen mal auf. Man muß ebend nur Formatfrei sein und der Cheff muß einen Liebhaben. Dann geht alles MkG Andreas P.s.: Diese Frage gab es schon einmal = FAQ ;-) Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. epilepsie-dollbergen | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 529449 | |||
Datum | 22.12.2008 12:23 | 6078 x gelesen | |||
Moin, dir Frage stellte sich bei mir auch mal, wenn ich auh nur 10km von meiner Heimatwehr entfernt gearbeitet habe. Das Gerätehaus der Ortwehr der Nachbargemeinde war aber nur 0,8 km von meinem Arbeitsplatz entfernt. Die FUK sollte sich auf der anderen Seite auch mal gedanken machen, ob es nicht ein Sicherheitsplus sein kann, wenn "Gäste" die Ausrückstärke verbessern, und damit auch mehr Fachkräfte in kürzerer Zeit zur Verfügung stehen, als im Normalverfahren. Ich denke da an zusätzliche AGT usw., aber auch daran, daß ein Einsatz nunmal wesentlich ruhiger und georneter abläuft, wenn ausreichende Personalreserven zur Verfügung stehen. Bei mir hat es nun nicht die unbedingte Notwendigkeit gegeben, und auch einige Kontrapunkte schlugen zu Buche: Was ist wenn meine Ortswehr nachalarmiert wird, ich mit einigen anderen Kameraden aber nicht "nochmal" alarmiert werden kann. Es gibt unterschiedliche Strukturen und Ausrüstung, in diesem Fall wäre eine absolute Durchsetzung von Normen hilreich, aber würden auf der anderen Seite individuelle Abweichungen von der Norm behindern. (Die OFw hat u.a. auch Ausrüstung nach Niederländischer Norm dabei). Die Doppelbelastung der zusätzlichen Dienstabende war mir nicht möglich. Es macht aber durchaus Sinn, "Gäste" auf zu nehmen. Das dieses nicht möglich ist (zumindest nicht offiziel) ist in meinen Augen durchaus ein Mangel, welcher dur die Bürokatie erst entwickelt wurde. Gruß Lutz | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 529457 | |||
Datum | 22.12.2008 12:52 | 6111 x gelesen | |||
Hi, kann man in diesem Zusammenhang überhaupt von einer Doppelmitgliedschaft sprechen? Gruß Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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