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Thema | Änderung Ersatz Sachschäden durch gesetzl. Unfallversicherung | 1 Betrag | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 527759 | |||
Datum | 13.12.2008 18:11 | 2940 x gelesen | |||
Nachdem es bei einer Überarbeitung des SGB VII vor ein paar Jahren zu einem für die gesetzlichen Unfallversicherer unerwünschten Nebeneffekt kam (sie war plätzlich auch für die Regulierung von Sachschäden (ehrenamtlicher) Helfer zuständig), wurde dies nun wieder geändert. Link zur Info auf der HP der LFS Ba-Wü. Damit ist der "Ursprungszustand" wieder hergestellt. Bevor der Aufschrei kommt: Für den FM selbst ändert sich durch aber was den Ersatz von Schäden betrifft nichts (er war auch nie Adressat der letzten Änderung, da ging es eher um den nicht organisierten Helfer z.B. Ersthelfer bei Unfällen). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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