News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | muss Jugendwart informiert werden? | 51 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / Hessen | 526791 | |||
Datum | 09.12.2008 16:37 | 15527 x gelesen | |||
Hallo, wenn die Jugendfeuerwehr als vermisste Personen an einer Übung der Aktiven teilnimmt, muss der Jugendwart darüber informiert sein? Oder hat der Ortsbrandmeister das Recht in einem solchen Fall über die JF zu bestimmen? Gruss | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 526794 | |||
Datum | 09.12.2008 16:41 | 12110 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = wenn die Jugendfeuerwehr als vermisste Personen an einer Übung der Aktiven teilnimmt, muss der Jugendwart darüber informiert sein? Oder hat der Ortsbrandmeister das Recht in einem solchen Fall über die JF zu bestimmen? Da die Jugendfeuerwehren nur an den für sie angesetzten Übungs- und Ausbildungsdiensten teilnehmen dürfen (§ 8 II HBKG) und diese üblicherweise vom Leiter der Jugendfeuerwehr (=Jugendfeuerwehrwart, §8 I HBKG) festgesetzt werden, so sollte man schon davon ausgehen dürfen, daß dieser zu unterrichten ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8K., Nittenau / Bayern | 526796 | |||
Datum | 09.12.2008 16:42 | 11562 x gelesen | |||
Grundsätzlich hat der Kommandant (= Ortsbrandmeister, nehme ich an) natürlich das Recht. Schließlich steht er über dem Jugendwart. Allerdings wäre es sehr schlechter Führungsstil, dies ohne Absprache mit dem Jugendwart zu machen. | |||||
| |||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 526797 | |||
Datum | 09.12.2008 16:42 | 11102 x gelesen | |||
Hallo, meines Erachtens muss im Vorfeld nur klar sein (allen Beteiligten inkl. der Eltern der/des Jugendlichen!) , wer für den Zeitraum die Aufsichtspflicht übernimmt. Ob das nun der Jugendwart, OBM oder eine andere verantwortliche/verantwortungsvolle Person ist, spielt für mein Empfinden dann keine Rolle. Grüße Magnus | |||||
| |||||
Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 526803 | |||
Datum | 09.12.2008 17:03 | 11360 x gelesen | |||
Kann mich nur anschließen. Absprache zwischen JFW, (Eltern) und Wefü sollte schon sein. Aus unseren Reihen kenne ich es zumindest so, das der JFW angefragt wird, dieser es an die Jugentlichen weiter leitet und auch bestimmt/genehmigt, wer von denen ggf. auch in Frage kommt. Wenn ich das recht mitbekommen, sind es doch meistens eher die älteren JF-Kamerade, die bei den Aktivenübungen "teilnehmen" MkG Patricia | |||||
| |||||
Autor | Nikl8as 8R., Niederburg / RLP | 526817 | |||
Datum | 09.12.2008 18:04 | 10699 x gelesen | |||
Kann mich da auch nur anschließen. Der JFW sollte bei solchen sachen doch schon bescheid wissen. Ich bin selber JFW und wen ich von sowas nix wüsste käme ich mir doch schon ziemlich hintergangen vor.Wir sagen bei uns so eine E-mail macht frei. | |||||
| |||||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 526831 | |||
Datum | 09.12.2008 19:08 | 10447 x gelesen | |||
Der OBM muss den Jugendwart nicht informieren, aber ich würde dazu raten. Es gibt ja auch keinen Grund, so etwas zu verheimlichen, da wird es wohl eher so gewesen sein, dass es schlicht und einfach vergessen bzw. nicht als wichtig empfunden wurde, den JFW zu informieren. Ich frage mich nur, wie es am JFW vorbei gehen kann, dass Mitgleider der Jugend an einer Übung als Opfer teilnehmen, denn das ist ja meistens der Fall. | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 526833 | |||
Datum | 09.12.2008 19:12 | 10377 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf HuberEs gibt ja auch keinen Grund, so etwas zu verheimlichen, da wird es wohl eher so gewesen sein, dass es schlicht und einfach vergessen bzw. nicht als wichtig empfunden wurde, den JFW zu informieren. Och so was scheint es mancherorts auch zu geben. Ich kenne einen Ort, da hat der JFW mitbekommen, daß einige seiner Jugendlichen an dienstlichen (Schwimm-)Veranstaltungen der Feuerwehrtaucher teilgenommen haben. Zwar hatte der JFW grundsätzlich nichts dagegen wäre aber gerne darüber informiert worden. Als er dann den Wehrführer sowie den Leiter der Feuerwehr (beide übrigens Taucher) darauf ansprach wurde ihm mitgeteilt, daß ihn das nichts angehen würde. Ist doch auch nett... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 526836 | |||
Datum | 09.12.2008 19:26 | 10511 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Oder hat der Ortsbrandmeister das Recht in einem solchen Fall über die JF zu bestimmen? Ist die JF nicht ein Bestandteil der gemeindlichen Feuerwehr ? Ergo ist der Leiter der Feuerwehr auch Chef der JF. Allerdings im Sinne der Führungslehre sollte kein ein Führungsdurchgrif bis auf den JFM, unter Umgehung des JFW erfolgen. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 526838 | |||
Datum | 09.12.2008 19:38 | 10429 x gelesen | |||
Hallo, wenn man die Situation auf NRW überträgt, dann ist der Ortsbrandmeister ein LG Führer und dann vergreift er sich an Leuten die nicht mal zu seiner Einheit gehören. Wäre ein ziehmlich starkes Stück Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 526843 | |||
Datum | 09.12.2008 19:56 | 10302 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Edelmannwenn man die Situation auf NRW überträgt, dann ist der Ortsbrandmeister ein LG Führer und dann vergreift er sich an Leuten die nicht mal zu seiner Einheit gehören. Es gibt auch FF, wo die JF an die Einheiten (LG/LZ) angeflanscht ist......... mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 526845 | |||
Datum | 09.12.2008 20:02 | 10350 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffEs gibt auch FF, wo die JF an die Einheiten (LG/LZ) angeflanscht ist......... Laut FSHG ist eine Lg eine Einheit der Einsatzabteilung, eine JF nicht. Kleiner aber gewaltiger Unterschied. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 526846 | |||
Datum | 09.12.2008 20:06 | 10307 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannLaut FSHG ist eine Lg eine Einheit der Einsatzabteilung, eine JF nicht. Kleiner aber gewaltiger Unterschied. Im FSHG steht aber auch die FF,BF (wenn vorhanden)+JF bilden die Feuerwehr der Kommune ,-)) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
| |||||
Autor | Fabi8o 8S., Metten / Bayern | 526847 | |||
Datum | 09.12.2008 20:10 | 10224 x gelesen | |||
Finde schon das der JW informiert werden muss, schließlich brauch ein Jugendwart auch eine Ausbildung die es erlaubt Kinder bzw. Jugendliche zu beobhuten und auszubilden. Ob der Kommandant so etwas hat weiß ich jetzt nicht. Auf jeden Fall trägt eigentlich der Jugendwart die Verantwortung der FWJ. Ob meine Aussage hier jedenfalls nur vermuten. | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 526853 | |||
Datum | 09.12.2008 20:54 | 10287 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleffm FSHG steht aber auch die FF,BF (wenn vorhanden)+JF bilden die Feuerwehr der Kommune ,-)) Richtig, aber das ist in etwa so wie wenn ein GF Fa eines anderen Fahrzeugs Anweisungen geben will. Ist nicht so gerne gesehen oder. Über die Dinge die im JSchG über Aufsichtspflicht stehen hat noch keiner geredet. Da kann ein LGFührer oder Ortsbrandmeister doch schon mal in Schwierigkeiten kommen. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 526858 | |||
Datum | 09.12.2008 21:35 | 10180 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannÜber die Dinge die im JSchG über Aufsichtspflicht stehen hat noch keiner geredet. was steht im JSchG über Aufsichtspflicht? | |||||
| |||||
Autor | Max 8G., London / UK | 526859 | |||
Datum | 09.12.2008 21:38 | 10206 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = wenn die Jugendfeuerwehr als vermisste Personen an einer Übung der Aktiven teilnimmt, muss der Jugendwart darüber informiert sein? Oder hat der Ortsbrandmeister das Recht in einem solchen Fall über die JF zu bestimmen? Ich frage mal ganz provokant: Ist das das wirkliche Problem oder haben die beiden vielleicht sowieso schon ein Kommunikationsproblem? Max | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 526860 | |||
Datum | 09.12.2008 21:55 | 10142 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kochwas steht im JSchG über Aufsichtspflicht? Z: b: Das vereinbart werden muß was unter der Aufsicht geschieht. Jugendfeuerwehren veranstallten deshalb regelmäßig Elternabende und informieren über ihr Dienstgeschehen. Es ist deshalb nicht zwangsläufig so das "Opfer spielen" dazu gehört. Sollte da etwas passieren könnte das ganz schon nach Hinten los gehen Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 526861 | |||
Datum | 09.12.2008 22:12 | 10120 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von = anonym = wenn die Jugendfeuerwehr als vermisste Personen an einer Übung der Aktiven teilnimmt, muss der Jugendwart darüber informiert sein? Ich glaube nicht, dass ein Länder-Feuerwehrgesetz oder eine Verordnung dies zwingend vorschreibt; M.E. kann der Leiter der Feuerwehr dies schon eigenmächtig anordnen, er trägt dafür die Verantwortung. Sinnvoll ist es aber nicht den JF-Wart uninformiert zu lassen, er ist Ansprechpartner der JF-Angehörigen und auch ihrer Eltern und sollte über alle Dienste und Angelegenheiten welche die JF betreffen informiert sein, dies ist eine wichtige Vertrauensbasis für die Zusammenarbeit der einzelnen Gruppierungen einer FF. Ich kenne das Vorgehen, dass der LdF oder Übungsleiter den JF-Wart informiert, dass am xx.yy. um yx Uhr eine bestimmte Anzahl von JF-Angehörigenn für eine bestimmte Aufgaben benötigt werden und beauftragt den JF-Wart dies zu regeln, dazu gehört u.a. geeignete JF-Angehörige auszuwählen, die Eltern zu informieren, ggf. für den Hin- und Rücktransport uvm. zu sorgen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Fabi8o 8S., Metten / Bayern | 526862 | |||
Datum | 09.12.2008 22:15 | 10037 x gelesen | |||
Geschrieben von Max Gruening, London------ Ich frage mal ganz provokant: Ist das das wirkliche Problem oder haben die beiden vielleicht sowieso schon ein Kommunikationsproblem? Wer hat in der Feuerwehr nicht mit irgendjemand ein Problem! Kommunikationsprobleme sind dort an der Tagesordnung. Vorallem Führungskräfte mit "08/15 Feuerwehrmänner" ;-) (Soll jetzt aber keine Verurteilung sein) :-) Ich denke mal das sein Problem primär wegen der Aufsichtspflicht ist?! | |||||
| |||||
Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 526863 | |||
Datum | 09.12.2008 22:17 | 10070 x gelesen | |||
Hier eine Zusammenfassung zum Thema Aufsichtspflicht Unter anderem steht da "Nirgendwo ist der genaue Inhalt und Umfang der Aufsichtspflicht gesetzlich festgeschrieben. Von daher gibt es auch keine 100% umfassende und verlässliche Regelung, ob und wie nun die Aufsichtspflicht erfüllt ist." Natürlich ist es angebracht, dass der Verantworltiche der Übung dem Jugendfeuerwehrwart Bescheid gibt. Wenn nicht, viel Spaß, dann soll er mal schön auf die Kinder aufpassen und mit den Eltern absprechen, wann die Kids nach Hause kommen und was sie bei der Übung machen. Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 526869 | |||
Datum | 09.12.2008 22:50 | 11027 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von = anonym = wenn die Jugendfeuerwehr als vermisste Personen an einer Übung der Aktiven teilnimmt, muss der Jugendwart darüber informiert sein? Oder hat der Ortsbrandmeister das Recht in einem solchen Fall über die JF zu bestimmen? wo liegt das Problem, wenn das der OBM mit dem/den Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten abgeklärt hat? Um es ganz deutlich zu machen: Wenn der OBM sowas plant und das entsprechend bespricht geht mir das als Jugendwart auf deutsch gesagt am A**** vorbei, sofern dabei nicht in die Ausbildungszeit der JF eingegriffen wird... Im Normalfall wird sicherlich der Jugendwart angesprochen, aber gerade in Orten wie bei uns, da ist der Weg über den Jugendwart der größere Aufwand... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Bei manchen Einsätzen ist körperliche Abwesenheit besser als geistige Gegenwart!" | |||||
| |||||
Autor | Manu8ela8 v.8, Rastede / Nds. | 527835 | |||
Datum | 14.12.2008 15:26 | 9895 x gelesen | |||
Wo steht das eigentlich, das der JFW eine Ausbildung braucht? Ist das nicht eher eine "Kaugummieinstellung" Marke "natürlich wäre es schön, wenn ein JFW eine Ausbildung zum Jugendgruppenleiter hat, aber vorgeschrieben ist es nun einmal nicht...???" Unser JFW hat definitiv KEINE Ausbildung zum Jugendgruppenleiter, sondern weigert sich beständig an so einer Ausblidung teilzunehmen. Ich denke, das genau so etwas ganz schön nach hinten losgehen kann, wenn nämlich etwas passiert, das er aufgrund einer entsprechenden Ausbildung und dem damit vermittelten Wissen über Jugenschutz, Umgang mit Jugendlichen etc. hätte wissen und entsprechend (vorausschauend) handeln müssen. Und, ganz ehrlich: natürlich kann ich verstehen, das ein JFW informiert werden sollte, wenn JF´ler an Übungen der FF teilnehmen. Aber letztlich kommt es auch immer auf den JFW und seine Art und Weise an. Das da manch einer vielleicht erst hinterher bescheid sagt, kann ich mittlerweile wirklich sehr gut verstehen. Ich denke, das es am Wichtigsten sein sollte, die Eltern zu informieren, damit die wissen, was läuft und warum vielleicht manchmal einfach auch etwas OHNE Wissen des JFW läuft. Das Einverständnis der Eltern für solche Aktionen ist letztlich doch "weit mehr als die halbe Miete" - denn sollte etwas passieren, sind genau die es, die einem die Hölle heiß machen... oder nicht? Manuela nu weiss ich, warum das einige drunter stehen haben... Mein Beitrag ist unter dem Gedanken an GG § 5.1 verfasst oder auch: ich muss nicht mit den Wölfen heulen - das kann ich auch alleine... ;) | |||||
| |||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 527838 | |||
Datum | 14.12.2008 15:55 | 9834 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manuela v. Häfen Wo steht das eigentlich, das der JFW eine Ausbildung braucht? Ist das nicht eher eine "Kaugummieinstellung" Marke "natürlich wäre es schön, wenn ein JFW eine Ausbildung zum Jugendgruppenleiter hat, aber vorgeschrieben ist es nun einmal nicht...???" Generell muss ein Jugendwart in erster Linie für seine Tätigkeit GEEIGNET sein, dazu gehört für meine Begriffe auch eine entsprechende Qualifikation und regelmäßige Weiterbildung (und auch die Bereitschaft dazu). Dass es allerdings auch Jugendwarte "ohne" Lehrgang gibt (die sich mit Dingen wie Aufsichtspflicht oder bestimmten pädagogischen Aspekten im Eigenstudium befasst haben) die eine hervorragende Jugendarbeit leisten und im Gegenzug auch Leute, die von einem Kurs zum nächsten rennen und trotzdem fehl am Platze sind, möchte ich allerdings auch nicht bestreiten. Grüße Magnus | |||||
| |||||
Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 527839 | |||
Datum | 14.12.2008 16:01 | 9800 x gelesen | |||
In Hessen muss ein Jugendfeuerwehrwart einen Gruppenführerlergang haben und die Berechtigung besitzen oder erwerben, eine Juleica zu bekommen. Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 527841 | |||
Datum | 14.12.2008 16:06 | 9744 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Annette Stoll In Hessen muss ein Jugendfeuerwehrwart einen Gruppenführerlergang haben und die Berechtigung besitzen oder erwerben, eine Juleica zu bekommen. ab dem 1.1.2009 entfällt die Pflicht des FIII... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Bei manchen Einsätzen ist körperliche Abwesenheit besser als geistige Gegenwart!" | |||||
| |||||
Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 527842 | |||
Datum | 14.12.2008 16:10 | 9706 x gelesen | |||
Geschrieben von ---FwOVO Hessen gültig ab 1.1.2009--- (6) Zur Jugendfeuerwehrwartin oder zum Jugendfeuerwehrwart darf nur bestellt werden, wer Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | |||||
| |||||
Autor | Fabi8o 8S., Metten / Bayern | 527847 | |||
Datum | 14.12.2008 16:25 | 9729 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuela v. HäfenWo steht das eigentlich, das der JFW eine Ausbildung braucht? Ist das nicht eher eine "Kaugummieinstellung" Marke "natürlich wäre es schön, wenn ein JFW eine Ausbildung zum Jugendgruppenleiter hat, aber vorgeschrieben ist es nun einmal nicht...???" Unser JFW hat definitiv KEINE Ausbildung zum Jugendgruppenleiter, sondern weigert sich beständig an so einer Ausblidung teilzunehmen. Dann übernimmt der Kommandant die Verantwortung der Jugend. Rechtlich ist aber Aufsichtspersonal mit Pädagogischer Ausbildung (z.B. Lehrer) oder Jugendwart pflicht! Nach hinten kann es los gehen wenn etwas passiert und kein berechtigtes Aufsichtspersonal vorhanden war! Dann möchte ich nicht in der Haut des Kommandanten stecken, weil er dazu verpflichtet ist Aufsicht zu verfügung zu stellen. | |||||
| |||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 527848 | |||
Datum | 14.12.2008 16:32 | 9666 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Fabio Sicker Rechtlich ist aber Aufsichtspersonal mit Pädagogischer Ausbildung (z.B. Lehrer) oder Jugendwart pflicht! wo kann ich diese Vorschrift nachlesen? Grüße Magnus | |||||
| |||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 527850 | |||
Datum | 14.12.2008 16:41 | 9769 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Annette Stoll In Hessen muss ein Jugendfeuerwehrwart einen Gruppenführerlergang haben Was bekommt man da über Aufsichtspflicht und dergleichen beigebracht? Geschrieben von Annette Stoll und die Berechtigung besitzen oder erwerben, eine Juleica zu bekommen. naja... z.B. Die Ausweisinhaber sollen eine ausreichende praktische und theoretische Ausbildung für ihre Aufgabe als Jugendleiter erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich eine Gruppe zu führen. Dafür ist mindestens die Teilnahme an einer Jugendleiteiter-Grundausbildung nach näherer Bestimmung des jeweiligen Trägers erforderlich. Die Teilnahme ist durch den Träger zu bestätigen. Grüße Magnus | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 527869 | |||
Datum | 14.12.2008 17:50 | 9757 x gelesen | |||
Aus dem zur JULEICA dazugehörigen hessischen Erlaß:
Dummerweise ist außer der Karte als Solchem fast nichts Bundeseinheitliches daran. Auch die Handhabung in den verschiedenen Organisationen variiert. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 527897 | |||
Datum | 14.12.2008 19:46 | 9674 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Dummerweise ist außer der Karte als Solchem fast nichts Bundeseinheitliches daran. Auch die Handhabung in den verschiedenen Organisationen variiert. Dass es diesbezüglich auch ziemlich konkrete und umfangreiche "Rahmenbedingungen" gibt (z.B. auch Bremen) war mir durchaus bekannt. Wie du schon sagst: Die Karte ist von Bundesland zu Bundesland aber auch von Organisation zu Organisation unterschiedlich viel "wert". Grüße Magnus | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 527927 | |||
Datum | 14.12.2008 21:39 | 9628 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Magnus Hammerl Generell muss ein Jugendwart in erster Linie für seine Tätigkeit GEEIGNET sein, dazu gehört für meine Begriffe auch eine entsprechende Qualifikation und regelmäßige Weiterbildung (und auch die Bereitschaft dazu). Die entsprechende Qualifikation erhält man außer durch Lebenserfahrung mit durch die Absolvierung entsprechender Lehrgänge wie z.B. in BaWü den Jugendgruppenleiter-Lehrgang und Jugendwartlehrgang. Ich meine, für jede JF ist es zumutbar, dass einige ihrer Betreuer die entsprechenen Lehrgänge besuchen können. Die Jugendleiterlehrgänge kann man auch bei anderen Jugend-Organisation absolvieren, dafür gibts selbst in unserer JF Beispiele. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 527929 | |||
Datum | 14.12.2008 21:47 | 9618 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Marc Dickey Dummerweise ist außer der Karte als Solchem fast nichts Bundeseinheitliches daran. Auch die Handhabung in den verschiedenen Organisationen variiert. Die JULEICA hat ja nur eine begrenzte Lebensdauer und muss in regelmäßigen Abständen verlängert werden. Dafür kann man in BaWü auf Krewis- und Landesebene Seminare, Neigungslehrgänge und Veranstaltungen besuchen, die dem Besitzer Punkte einbringen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Manu8ela8 v.8, Rastede / Nds. | 527980 | |||
Datum | 15.12.2008 00:24 | 9769 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabio SickerNach hinten kann es los gehen wenn etwas passiert und kein berechtigtes Aufsichtspersonal vorhanden war! Dann möchte ich nicht in der Haut des Kommandanten stecken, weil er dazu verpflichtet ist Aufsicht zu verfügung zu stellen. Hm, gleitet jetzt etwas ab, aber letztens wurde über das Thema "Schwimmen gehen" gesprochen... ich denke, das dies durchaus mittlerweile ein nicht ganz einfaches Thema ist, weil grad Tobereinen im Wasser ausufern und zu Lasten nicht so guter Schwimmer gehen können. Gesetzt dem Fall, man beschließt mit den JFlern an einen Badesee schwimmen zu gehen - braucht es da nun eine Einverständniserklärung der Eltern oder nicht? Und wie ist das mit JFlern, die eben nur mit Hilfsmitteln schwimmen können? Es ist nämlich nicht selbstverständlich, das alle Kinder schwimmen können oder sich im Wasser so sicher fühlen, das sie ggf. Übergriffen von besseren Schwimmern (untertauchen etc.) gewachsen sind. Und weder ein "dann musst du eben zu Hause bleiben!" noch ein "stell´ dich nicht so an!" sind adäquate Mittel um den Kindern und Jugendlichen damit gerecht zu weden. Nicht, das es bei uns bislang vorgekommen wäre, aber ich kenne das ähnlich... Manuela nu weiss ich, warum das einige drunter stehen haben... Mein Beitrag ist unter dem Gedanken an GG § 5.1 verfasst oder auch: ich muss nicht mit den Wölfen heulen - das kann ich auch alleine... ;) | |||||
| |||||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 527997 | |||
Datum | 15.12.2008 07:13 | 9628 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuela v. HäfenGesetzt dem Fall, man beschließt mit den JFlern an einen Badesee schwimmen zu gehen - braucht es da nun eine Einverständniserklärung der Eltern oder nicht? Selbstverständlich braucht es die Erlaubnis der Eltern. Ein gutes Muster findest du z.B. hier. Weitere gute Tipps gibt es z.B. auch hier oder hier. Mein ganz persönlicher Favorit: (klick). Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
| |||||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 528000 | |||
Datum | 15.12.2008 07:56 | 9699 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuela v. HäfenUnser JFW hat definitiv KEINE Ausbildung zum Jugendgruppenleiter, sondern weigert sich beständig an so einer Ausblidung teilzunehmen.... sollte sich dann nicht die Frage stellen, ob hier der richtige Mann an der Stelle sitzt? Geschrieben von Manuela v. Häfen natürlich kann ich verstehen, das ein JFW informiert werden sollte, wenn JF´ler an Übungen der FF teilnehmen. Aber letztlich kommt es auch immer auf den JFW und seine Art und Weise an.Ich denke eher, das wenn es in der internen Kommunikation nicht klappt (wofür hab' ich Leute für bestimmte Aufgaben, wenn ich am Ende doch alles selber mache!?), es auch anderweitig Probleme gibt. Informationsentziehung oder Nicht-Information kann durchaus auch anders gedeutet werden: (klick). Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 528145 | |||
Datum | 16.12.2008 01:06 | 9582 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Udo Burkhard ... sollte sich dann nicht die Frage stellen, ob hier der richtige Mann an der Stelle sitzt?Kann man fragen, ob die Antwort aber sachgerecht sein wird, wenn man sie nur an dem Vorhandensein der Juleica festmacht? Um mal eine breite Flanke zu öffnen: Ich bin Jugendfeuerwehrwart, habe keine Juleica, gedenke auch nicht eine zu machen, und könnte ab nächstem Jahr in meinem schönen Hessen somit nichtmal mehr zum Jugendfeuerwehrwart ernannt werden. Prinzipiell finde ich den Wunsch dahinter gut, keine "Feuerwehrfachidioten" ohne jegliches pädagogische Gespür auf Kinder loszulassen, ob der zwingende Lehrgangsbesuch der richtige Weg ist weiß ich hingegen nicht. Wenn man die Jugendarbeit Ernst nimmt, kann man sich so manchen Inhalt der entsprechenden Lehrgänge selbst aneignen - wenn man es nicht ernst nimmt, hilft des beste Lehrgang nichts. Es wäre vermessen, meine eigenen pädagogischen Fähigkeiten (und die aller meiner Helfer) selbst zu bewerten - von Bekannten hört man aber des öfteren, wie positiv sich die JF-Mitglieder über uns und die Ausbildung äußern, auch die Mitgliederzahl steigt langsam, aber stetig. Die Einrichtung einer Kindergruppe unter meiner/unserer Obhut habe ich übrigens abgelehnt, da ich mir die kindgerechte Betreuung von Sechsjährigen schlicht nicht zutraue. Und zwar auch nicht mit Pädagogikschnellbleiche in 2 Wochen, wofür Pädagogen Jahre brauchen. *Da* habe ich viel größere Bauchschmerzen dabei, als bei >10jährigen in der JF und frage mich, wieso in der neuen FwOVO die Anforderungen an die Leiter/innen der Kindergruppen mit keinem einzigen Wort erwähnt sind! Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
| |||||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 528151 | |||
Datum | 16.12.2008 06:50 | 9585 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißGeschrieben von Udo Burkhard"... sollte sich dann nicht die Frage stellen, ob hier der richtige Mann an der Stelle sitzt?" Ich habe nicht geschrieben, das ich die notwendige Kompetenz am Vorhandensein der JULEICA festmache. Eine Jugendgruppe zu leiten bedeutet deutlich mehr, als ein Stück Papier oder die JULEICA in der Tasche. Wenn man Jugendarbeit ernst , kommt man um den Besuch einschlägiger Fachlehrgänge und Seminare nicht drum rum. Klar, einige Sachen lassen sich problemlos im Selbststudium aneignen, andere halt nicht - und, es geht einem der meist weit aus interessantere Teil der Fachlehrgänge verloren ... der Austausch auf Teilnehmerebene. Jede Altersstufe in einer Jugendgruppe hat ihren ganz speziellen Reiz und ihre ganz speziellen Anforderungen (bei uns fängt Jugendarbeit mit 6 Jahren an). Um mal einen wirklich platten Vergleich zu bringen: Den Umgang mit Feuerlöscher, Schlauch und Strahlrohr kann ich mir auch im Selbststudium beibringen, sicherlich auch gewisse theoretische Grundlagen - aber das macht aus mir mit Sicherheit keinen Feuerwehrmann, oder? ;) *obwohl .... nee, das lass ich jetzt* ;D Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 528153 | |||
Datum | 16.12.2008 06:56 | 9562 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißUm mal eine breite Flanke zu öffnen: Ich bin Jugendfeuerwehrwart, habe keine Juleica, gedenke auch nicht eine zu machen, und könnte ab nächstem Jahr in meinem schönen Hessen somit nichtmal mehr zum Jugendfeuerwehrwart ernannt werden. Auch bisher war die Juleica dafür Vorraussetzung. Geschrieben von Sebastian Weiß Und zwar auch nicht mit Pädagogikschnellbleiche in 2 Wochen, wofür Pädagogen Jahre brauchen. ... und dann auch nur die Theorie studiert haben, die ihnen in der Praxis mitunter nicht viel hilft. Es geht bei der Juleica nicht nur um pädagogisches Wissen. Auch rechtsfragen werden dort z.B. behandelt. Wir sind uns einig, daß ein 40 Stunden dauernder Kurs aus einer ungeeigneten Person keine geeignete machen kann (kann ein Studium übrigens auch nicht). Ziel ist es einer im Grundsatz geegneten Person ein entsprechendes Basiswissen an die Hand zu geben.Geschrieben von Sebastian Weiß MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Benj8ami8n P8., Röfingen / Bayern | 528283 | |||
Datum | 16.12.2008 17:51 | 9531 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Udo Burkhard--- Klar, einige Sachen lassen sich problemlos im Selbststudium aneignen, andere halt nicht - und, es geht einem der meist weit aus interessantere Teil der Fachlehrgänge verloren ... der Austausch auf Teilnehmerebene. So war's auch auf meinem Jugendwartlehrgang. Auf dem Plan standen drei Stunden psyochologische und pädagogische Grundlagen. Nach den drei Stunden waren wir alle so schlau wie vorher. Dafür haben wir von einer Lehrgangsteilnehmerin, die zweifache Mutter von pubertierenden Kindern ist, umso mehr gelernt... Mit kameradschaftlichen Grüßen Benjamin Dieser Beitrag gibt meine eigene Meinung und nicht die der Feuerwehr Röfingen wieder. http://www.kfv-guenzburg.de/ http://www.feuerwehrjugend.de/ | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 528390 | |||
Datum | 17.12.2008 03:13 | 9566 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Udo Burkhard Ich habe nicht geschrieben, das ich die notwendige Kompetenz am Vorhandensein der JULEICA festmache.Stimmt, aber du hast vom Nichtvorhandensein der Karte auf die Überlegung geschlossen, ob da wirklich der richtige auf dem Posten sitzt. Geschrieben von Udo Burkhard Wenn man Jugendarbeit ernst , kommt man um den Besuch einschlägiger Fachlehrgänge und Seminare nicht drum rum.Deine Meinung, meine ist da etwas differenzierter.Ich stimme dir aber im Grundsatz zu, dass diese Lehrgänge und Seminare etwas bringen. Und wie oben geschrieben, wenn das für einen Jugendfeuerwehrwart als unerlässlich betrachtet wird, wo sind dann die (weitergehenden!) Vorgaben für die Leiter der Kindergruppen? Geschrieben von Udo Burkhard es geht einem der meist weit aus interessantere Teil der Fachlehrgänge verloren ... der Austausch auf Teilnehmerebene.Okay - wobei das nicht der einzige Weg ist, mit anderen Jugendbetreuern zu sprechen ;o) Geschrieben von Udo Burkhard Jede Altersstufe in einer Jugendgruppe hat ihren ganz speziellen Reiz und ihre ganz speziellen AnforderungenGenau, und die Anforderungen der Kindergruppenmitglieder sind imho mit "altbekannter" JF-Arbeit kaum noch vergleichbar. Ich hab Hochachtung vor allen, die Kindergruppen betreuen - aber ich mach nichts, wovon ich nicht überzeugt bin, nur um der Sache willen. Damit täte ich wohl weder den Kindern noch sonstwem einen Gefallen. Geschrieben von Udo Burkhard Um mal einen wirklich platten Vergleich zu bringen:Richtig, dir fehlen die Lehrgangsbescheinigungen, egal wie gut du tatsächlich wärst oder woher du dein Wissen hättest. Und weil man festgelegt hat, dass keiner ohne diese Zettel ein Feuerwehrmann sein darf, wärst du eben keiner. Schöne Parallele, oder? ;o) Geschrieben von Udo Burkhard *obwohl .... nee, das lass ich jetzt*Sprich dich ruhig aus ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 528402 | |||
Datum | 17.12.2008 08:33 | 9531 x gelesen | |||
Morgähn, Geschrieben von Sebastian Weiß und könnte ab nächstem Jahr in meinem schönen Hessen somit nichtmal mehr zum Jugendfeuerwehrwart ernannt werden. Kannst du mir einen kurzen Tipp geben, wo ich das nachlesen kann? Danke... Grüße aus Nordhessen Ralf PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! "Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen." (Ernst Ferstl) | |||||
| |||||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 528403 | |||
Datum | 17.12.2008 08:38 | 9453 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißGeschrieben von Udo Burkhard"Ich habe nicht geschrieben, das ich die notwendige Kompetenz am Vorhandensein der JULEICA festmache."Stimmt, aber du hast vom Nichtvorhandensein der Karte auf die Überlegung geschlossen, ob da wirklich der richtige auf dem Posten sitzt.Nein, ich hatte es auf die Weigerung der Person bezogen, sich entsprechend fort- bzw. weiterzubilden, bzw. sich überhaupt erstmal die notwendigen Grundlagen anzueignen. Natürlich ist es notwendig, und da gebe ich dir uneingeschränkt recht, das es nicht gerade von Professionaliät zeugt, wenn Vorgaben für bestimmte Altersstufen nicht gemacht werden. Persönliche Meinung: Entweder hat jemand im zuständigen Verband geschlafen oder man hat kein Interesse daran. Geschrieben von Sebastian Weiß Geschrieben von Udo Burkhard"*obwohl .... nee, das lass ich jetzt*"Sprich dich ruhig aus ;o)Nee, .... das erzähle ich höchstens bei ne netten Tasse Tee oder Kaffee. 8) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 528619 | |||
Datum | 18.12.2008 02:50 | 9517 x gelesen | |||
Moin Hessische Feuerwehrorganisationsverordnung vom 10.10.2008, §7 Abs. 6 - gültig ab dem 01.01.2009. Ich werde dir das Werk mal in dein eMail-Fach einpflegen ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 528621 | |||
Datum | 18.12.2008 07:00 | 9429 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißHessische Feuerwehrorganisationsverordnung vom 10.10.2008, §7 Abs. 6 - gültig ab dem 01.01.2009. War aber auch schon in der derzeit gültigen FwOV zu finden - und in deren Vorgänger. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 528632 | |||
Datum | 18.12.2008 08:48 | 9432 x gelesen | |||
Ich danke dir Grüße aus Nordhessen Ralf PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! "Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen." (Ernst Ferstl) | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 528713 | |||
Datum | 18.12.2008 16:33 | 9407 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Udo Burkhard Wenn man Jugendarbeit ernst , kommt man um den Besuch einschlägiger Fachlehrgänge und Seminare nicht drum rum. Es muss ja nicht jeder JF-Betreuer alle Lehrgänge und Seminare besuchen, aber die Absolvierung einiger solcher Veranstaltungen durch einige JF-Bereuer bekommt man, wenn man will !, schon in die Reihe. Es werden ja von FW-und Jugendverbandseite für alle möglichen Themengebiete Ausbildungen angeboten; z.B. für BaWü: -> " Lehrgangsbroschüre 2009 ". und manchmal gibt der Besuch von Seminare unds Lehrgängen einige Denkanstöße um sich weiter mit der Materie zu befassen. es geht einem der meist weit aus interessantere Teil der Fachlehrgänge verloren ... der Austausch auf Teilnehmerebene. Es ist immer lehrreich sich mit Leuten, die mit der selben Thematik befasst, sind sich darüber mal über die Kreisgrenzen auszutauschen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Rich8ard8 D.8, Herten / NRW | 531287 | |||
Datum | 29.12.2008 19:21 | 9478 x gelesen | |||
Bei uns wird soetwas im Normalfall immer zusammen besprochen. Meistens kommt, wie in diesem Falle, der OBM und äußert sein Anliegen beim Antreten. Dann kann endschieden werden ob Jugendliche für diesen Tag zu verfügung stehen oder ob an diesem Tag eine andere Veranstalltung der Jugendfeuerwehr vorliegt. Ich finde der Jugendwarte sollte darüber informiert werden, denn er sollte immer mehr wissen als die Jugendlichen selbst. Denn wenn an diesem Tag etwas passiert und die Eltern rufen dann bei dem Jugendfeuerwehrwart an und fragen berechtigter Weise warum denn außerhalb der normalen Dienstzeit solche sachen passieren und der Jugendwart dann sagen muss: ,,Ja wie jetzt davon wusste ich überhaupt nichts'' dann zieht es meines Erachtens ein negatives Licht aud den Jugendfeuerwehrwart. Er hat die Aufsicht der Jugendlichen, er GENEMIGT SOLCHE DINGE IM NORMALFALL! Selbst wenn er die Sache nicht selbst in die Hand nimmt sollte er trotzdem bescheid darüber wissen und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 531294 | |||
Datum | 29.12.2008 19:40 | 9338 x gelesen | |||
Geschrieben von Richard D.Jugendfeuerwehrwart. Er hat die Aufsicht der Jugendlichen, er GENEMIGT SOLCHE DINGE IM NORMALFALL! Ersetzte den Begriff OBM (=Ortsbrandmeister?) durch Wehrleiter/Leiter der Feuerwehr. Wie sieht dann die Stellung JFW - WeFü aus ? Geschrieben von Richard D. Selbst wenn er die Sache nicht selbst in die Hand nimmt sollte er trotzdem bescheid darüber wissen und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Richtig. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 531348 | |||
Datum | 30.12.2008 06:08 | 9394 x gelesen | |||
Geschrieben von Richard D.Ich finde der Jugendwarte sollte darüber informiert werden, denn er sollte immer mehr wissen als die Jugendlichen selbst. Denn wenn an diesem Tag etwas passiert und die Eltern rufen dann bei dem Jugendfeuerwehrwart an und fragen berechtigter Weise warum denn außerhalb der normalen Dienstzeit solche sachen passieren und der Jugendwart dann sagen muss: ,,Ja wie jetzt davon wusste ich überhaupt nichts'' dann zieht es meines Erachtens ein negatives Licht aud den Jugendfeuerwehrwart. Es muss doch noch nicht mal was passieren. Stell dir vor du gehst als JW morgen zu Feinkost Albrecht einkaufen. Da kommt die Mutter von Timi / Lisbeth / Nasan und sagt " Herr Dewitz, war das gestern eine tolle Übung, mein Kind redet von nix anderm mehr." Und du steht vor Ihr und denkst dir "Gestern? Jugendwehr? OK!" Neben dem faden Beigeschmack von der Unwissenheit einer Führungskraft käme ich mir als solchige Verarscht vor. Zumal im heutigen Zeitalter Informationen genau 1 Email dauern. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
| |||||
|