alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaAbdeckhaube der Vorbaupumpe LF 16-TS, notwendig? verzichtbar?11 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW525073
Datum30.11.2008 15:156552 x gelesen
Hallo Forum,

die Abdeckhaube über der Vorbaupumpe des LF 16-TS, was genau bewirkt die? Welche Schutzwirkung hat die?

Da die Befestigung nicht gerade die Haltbarste ist, kann auf diese Abdeckhaube verzichtet werden, oder muss sie immer vorhanden sein?

Grüße
Thobias


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen525078
Datum30.11.2008 15:194655 x gelesen
Warum willst du sie ab machen? Stört doch nicht, auch wenn die Befestigung nicht die aller beste ist.
Ich denken, man sollte sie drauf lassen, um die Pumpe etwas vor Dreck und der Gleichen zu schützen.
Bzw. wenn man doch mal wo anecken sollte, ist der Schaden ggf. ein Hauch geringer, an Pumpe und dem Gegenüber.


MkG
Patricia

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorEric8 S.8, Erlensee / Hessen525079
Datum30.11.2008 15:214443 x gelesen
An unserem LF fehlt die Abdeckung schon seit längerem und es funktioniert noch alles ;-)
Schützt wohl nur gegen Schmutz und Beschädigung der Armaturen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW525081
Datum30.11.2008 15:244558 x gelesen
Geschrieben von Patricia KlottWarum willst du sie ab machen?

Weil die Halterung fast nicht mehr vorhanden ist.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHube8r S8., lkr.Regensburg / Bayern525089
Datum30.11.2008 15:504543 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannWeil die Halterung fast nicht mehr vorhanden ist.

Gibst dafür keinen Ersatz oder so? oder was provisorisches?

In der Feuerwehrfahrzeug-Datenbank gibst auch 2 LF16 TS ohne Abdeckhaube .


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW525090
Datum30.11.2008 15:554373 x gelesen
Geschrieben von Ottl DominikGeschrieben von Thobias Schürmann"Weil die Halterung fast nicht mehr vorhanden ist."

Gibst dafür keinen Ersatz oder so? oder was provisorisches?


War erstmal nur eine Frage mit rein informativer Natur.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen525094
Datum30.11.2008 16:264383 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Thobias Schürmann
War erstmal nur eine Frage mit rein informativer Natur.
Der hatte z.B. nie eine Abdeckung für seine mächtige (3-stufige) Frontpumpe:

TLF15 G5

(Warum soll man das Schöne auch abdecken ;-)...)


mkg hwk

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW525095
Datum30.11.2008 16:284749 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Thobias Schürmanndie Abdeckhaube über der Vorbaupumpe des LF 16-TS, was genau bewirkt die? Welche Schutzwirkung hat die?

Da die Befestigung nicht gerade die Haltbarste ist, kann auf diese Abdeckhaube verzichtet werden, oder muss sie immer vorhanden sein?


Ich halte die Abdeckung für vorgeschrieben, vgl. §§30 und 30c StVZO. Sie deckt scharfkantige Teile der Vorbaupumpe ab und ist zudem noch gepolstert.

Natürlich könnte man sich damit herausreden, dass die Verwendung der Abdeckung in den Fahrzeugpapieren nicht gefordert wird....

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW525102
Datum30.11.2008 16:404388 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Hanswerner KöglerDer hatte z.B. nie eine Abdeckung für seine mächtige (3-stufige) Frontpumpe:

TLF15 G5


Es ist rechtlich aber schon ein gewisser Unterschied, ob ein Fahrzeug ohne Schutz zugelassen wurde, oder bei einem viele Jahre später zugelassenen Fahrzeug der Schutz nachträglich entfernt wird.

Dazu kommt rein praktisch, dass bei dem TLF15 die Pumpe deutlich hinter dem Frontstoßfänger zurückliegt, was beim LF16TS (je nach Modell) nicht immer der Fall ist.

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen525368
Datum01.12.2008 17:553936 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Henning Koch
Es ist rechtlich aber schon ein gewisser Unterschied, ob ein Fahrzeug ohne Schutz zugelassen wurde, oder bei einem viele Jahre später zugelassenen Fahrzeug der Schutz nachträglich entfernt wird.
Ja das wäre es in der Tat. Aber glaubst Du wirklich, das so eine leicht verlierbare Sache, zumal auch nicht grad widerstands- und verschleißfest ohne besondere Warnhinweise an deutschen ;-) Feuerwehrautos zur Erreichung eines "Schutzzieles" möglich wäre?
Ich von Anfang an nicht!...
...deshalb habe ich mir heute die Mittagspause genommen um mal zu "forschen"

Also die alte DIN des LF16-TS (Teil 8) sagt was von zwingend Vorbaupumpe und Schutzrahmen und das wars.

Fündig wurde ich bei der DIN 14530 Teil1 (Typen, Anforderungen an löschtechnische Einrichtungen)
Hier steht bei den FP tatsächlich:
"Eine vorstehende Frontpumpe muß durch einen widerstandfähigen Rahmen gegen Beschädigung und durch eine abnehmbare Haube gegen Witterungseinflüsse geschützt sein."
Also alles "Eigenschutz" der Pumpe und so dem Verwender überlassen.

Dazu kommt rein praktisch, dass bei dem TLF15 die Pumpe deutlich hinter dem Frontstoßfänger zurückliegt, was beim LF16TS (je nach Modell) nicht immer der Fall ist.
Was mit dem geforderten "Rahmen" schon allg. Gültigkeit besitzen sollte?

Ach so: Aber der Teil1 der 14530 ist seit 5 Jahren zurückgezogen und durch die EN 1846-3 ersetzt und hält sich diesbezüglich bedeckt.
Damit scheint mir die Frage umfassend beantwortet.


mkg hwk

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW525406
Datum01.12.2008 19:243842 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerFündig wurde ich bei der DIN 14530 Teil1 (Typen, Anforderungen an löschtechnische Einrichtungen)
Hier steht bei den FP tatsächlich:
""Eine vorstehende Frontpumpe muß durch einen widerstandfähigen Rahmen gegen Beschädigung und durch eine abnehmbare Haube gegen Witterungseinflüsse geschützt sein.""
Also alles "Eigenschutz" der Pumpe und so dem Verwender überlassen.


Das ist wirklich hilfreich.

Danke, aber war ja erstmal nur eine "Vorsorgliche" Frage.

THX

Grüße
Thobias


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 30.11.2008 15:15 ., Dortmund
 30.11.2008 15:19 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 30.11.2008 15:24 ., Dortmund
 30.11.2008 15:50 ., lkr.Regensburg
 30.11.2008 15:55 ., Dortmund
 30.11.2008 16:26 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 30.11.2008 16:40 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 01.12.2008 17:55 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 01.12.2008 19:24 ., Dortmund
 30.11.2008 15:21 ., Erlensee
 30.11.2008 16:28 Henn7ing7 K.7, Dortmund
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt