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ThemaRechtliches zur Ölspurbeseitigung8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAndr8eas8 M.8, Germing / 524041
Datum26.11.2008 01:4210005 x gelesen
Hallo Forum,
wahrscheinlich ereilt auch euch hie und da die glückliche Nachricht zu solch dramatischen Einsätzen wie einer Ölspur auszurücken.
Was ist rechtlich hierbei zu beachten?
Ölbindemittel?
Wie aufbringen?
V.a. würde mich aus aktuellem Anlass interessieren, wie weit durch die FF aufgestellte Ölspurbeschilderungen von der Fahrbahnkante weg sein müssen, und wo das nachzulesen ist.
Gibt es hierzu Vorschriften für vorübergehende Beschilderungen (Bayern)?
Wie bringt ihr das Bindemittel auf, und wie bringt ihr es in den ahrbahnbelag ein?
Habt ihr eigene Lösungen gebaut (Kehrwagen etc.) gibt es fertige Lösungen?
Wer benutzt Öltiger o.ä. und was kostet dieser? Nutzen?


Danke euch....
Andreas


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AutorRico8 H.8, Hirschberg / Thüringen524052
Datum26.11.2008 06:547432 x gelesen
Guten Morgen,

Liste der geprüften Ölbindemittel (aktueller Stand 10-2008)

DWA-Merkblatt M 715 "Ölspurbeseitigung auf Verkehrsflächen" -> Info und Bezugsquelle

Das in Kürze...

Grüße,


OBM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla


"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)

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AutorJörg8 S.8, Grünberg / Hessen524139
Datum26.11.2008 12:376657 x gelesen
Geschrieben von Andreas MayerHabt ihr eigene Lösungen gebaut (Kehrwagen etc.) gibt es fertige Lösungen?

Ja, es gibt fertige Lösungen - am besten man nimmt eine, die von einer Fachfirma als Dienstleistung angeboten wird. Außer bei unkritischen Kleinverschmutzungen beschränken wir uns auf die Erkundung, Absicherung der Schadenstelle und die Verhinderung der Ausbreitung. Den Rest machen Dienstleister, i.d.R nachdem wir die Einsatzstelle an die Fachbehörde (Straßenbaulastträger) übergeben haben.

Gruß, Jörg


--
Dieser Beitrag gibt nur meine eigene, persönliche Meinung wieder !

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern524144
Datum26.11.2008 12:436826 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Andreas MayerÖlbindemittel?
Wie aufbringen?


Auf alle Fälle gehört zur fachgerechten Beseitigung einer Ölspur mehr als nur Ölbinder draufstreuen, bisschen rumschabbeln und wieder wegkehren! (-->z.B. anschließende Naßreinigung mit entsprechendem Gerät)

Geschrieben von Andreas MayerV.a. würde mich aus aktuellem Anlass interessieren, wie weit durch die FF aufgestellte Ölspurbeschilderungen von der Fahrbahnkante weg sein müssen
Das wissen im Zweifelsfall die Mitarbeiter der Straßenmeisterei oder des kommunalen Bauhofes, die bei uns die Schilder auch aufstellen.

Die letztendliche Freigabe der Straße wird bei uns i.d.R. vom Straßenbaulastträger gemacht.


Grüße
Magnus

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY524149
Datum26.11.2008 12:536580 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlAuf alle Fälle gehört zur fachgerechten Beseitigung einer Ölspur mehr als nur Ölbinder draufstreuen, bisschen rumschabbeln und wieder wegkehren! (-->z.B. anschließende Naßreinigung mit entsprechendem Gerät)

Stimmt.
Darum wird bei uns auch jetzt immer öfter eine Fachfirma, die es aber erst seit Kurzem gibt, alarmiert.
Finde ich auch gut so.

Geschrieben von Magnus HammerlDie letztendliche Freigabe der Straße wird bei uns i.d.R. vom Straßenbaulastträger gemacht.

Bleibt bei euch der "Stramot" bis zuletzt da und gibt die Straße für den Verkehr frei?
Habe ich bis jetzt so noch nicht erlebt. Schilder aufstellen, das war´s dann. Egal ob Landkreis oder Freistaat Bayern.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern524153
Datum26.11.2008 13:076499 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerBleibt bei euch der "Stramot" bis zuletzt da und gibt die Straße für den Verkehr frei?
Ja. In den allermeisten Fällen wird es so gemacht.


Grüße
Magnus

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AutorWild8eri8ch 8v., Lichtenau (Krs.Paderborn) / NRW524171
Datum26.11.2008 14:276611 x gelesen
Sehr geehrter Herr Mayer,

zu den Fragezeichen:
Welches Ölbindemittel ist richtig ?: Erfolgreiches Suchen !
Wie aufbringen ?: Öltiger ist ein gutes Gerät, wenn der Ölbinder prima rieselfähig ist, nicht staubt, nicht mülmt.

Richtiges Abräumen muss schon bei der Beschaffung des Bindemittels bedacht werden. Zu den Rechtsgrundlagen gehört das USchadG.
Benutztes Ölbindemittel liegen lassen mit der Begründung "das geht nicht anders", ist nicht zulässig. Ebenso wenig zulässig ist
Liegenlassen, bis der Bauhof Stunden oder Tage später die Schlussreinigung macht.

Kehrgeräte/Kehrmaschinen finden Sie bei www.bauhof-online.de .

Grüss Gott nach Germing
W.von Haxthausen

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AutorGerh8ard8 S.8, Baddeckenstedt / NDS586777
Datum13.10.2009 14:206095 x gelesen
Zu den abständen von den Schildern, kann ich Dir als gelernter Straßenwärter folgendes sagen:

Innerorts:

Seitenabstand 0,30 m bis 0,50 m

Abstand zur Gefahrenstelle : 30 bis 50 m

Ausserorts:

Seitenabstand 1,5 m

Abstand zur Gefahrenstelle : 150 bis 250 m

Blinky


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 26.11.2008 01:42 Andr7eas7 M.7, Germing
 26.11.2008 06:54 Rico7 H.7, Hirschberg
 26.11.2008 12:37 Jörg7 S.7, Grünberg
 26.11.2008 12:43 Magn7us 7H., Pöttmes
 26.11.2008 12:53 Anto7n K7., Mühlhausen
 26.11.2008 13:07 Magn7us 7H., Pöttmes
 26.11.2008 14:27 ., Lichtenau (Krs.Paderborn)
 13.10.2009 14:20 Gerh7ard7 S.7, Baddeckenstedt
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