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Thema | Rechtliches zur Ölspurbeseitigung | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Andr8eas8 M.8, Germing / | 524041 | |||
Datum | 26.11.2008 01:42 | 10005 x gelesen | |||
Hallo Forum, wahrscheinlich ereilt auch euch hie und da die glückliche Nachricht zu solch dramatischen Einsätzen wie einer Ölspur auszurücken. Was ist rechtlich hierbei zu beachten? Ölbindemittel? Wie aufbringen? V.a. würde mich aus aktuellem Anlass interessieren, wie weit durch die FF aufgestellte Ölspurbeschilderungen von der Fahrbahnkante weg sein müssen, und wo das nachzulesen ist. Gibt es hierzu Vorschriften für vorübergehende Beschilderungen (Bayern)? Wie bringt ihr das Bindemittel auf, und wie bringt ihr es in den ahrbahnbelag ein? Habt ihr eigene Lösungen gebaut (Kehrwagen etc.) gibt es fertige Lösungen? Wer benutzt Öltiger o.ä. und was kostet dieser? Nutzen? Danke euch.... Andreas | |||||
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Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 524052 | |||
Datum | 26.11.2008 06:54 | 7432 x gelesen | |||
Guten Morgen, Liste der geprüften Ölbindemittel (aktueller Stand 10-2008) DWA-Merkblatt M 715 "Ölspurbeseitigung auf Verkehrsflächen" -> Info und Bezugsquelle Das in Kürze... Grüße, OBM R.Helm -Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug- FF Hirschberg/Saale Gefahrgutzug Saale-Orla "Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering) | |||||
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Autor | Jörg8 S.8, Grünberg / Hessen | 524139 | |||
Datum | 26.11.2008 12:37 | 6657 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas MayerHabt ihr eigene Lösungen gebaut (Kehrwagen etc.) gibt es fertige Lösungen? Ja, es gibt fertige Lösungen - am besten man nimmt eine, die von einer Fachfirma als Dienstleistung angeboten wird. Außer bei unkritischen Kleinverschmutzungen beschränken wir uns auf die Erkundung, Absicherung der Schadenstelle und die Verhinderung der Ausbreitung. Den Rest machen Dienstleister, i.d.R nachdem wir die Einsatzstelle an die Fachbehörde (Straßenbaulastträger) übergeben haben. Gruß, Jörg -- Dieser Beitrag gibt nur meine eigene, persönliche Meinung wieder ! | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 524144 | |||
Datum | 26.11.2008 12:43 | 6826 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Andreas Mayer Ölbindemittel? Auf alle Fälle gehört zur fachgerechten Beseitigung einer Ölspur mehr als nur Ölbinder draufstreuen, bisschen rumschabbeln und wieder wegkehren! (-->z.B. anschließende Naßreinigung mit entsprechendem Gerät) Geschrieben von Andreas Mayer V.a. würde mich aus aktuellem Anlass interessieren, wie weit durch die FF aufgestellte Ölspurbeschilderungen von der Fahrbahnkante weg sein müssen Das wissen im Zweifelsfall die Mitarbeiter der Straßenmeisterei oder des kommunalen Bauhofes, die bei uns die Schilder auch aufstellen. Die letztendliche Freigabe der Straße wird bei uns i.d.R. vom Straßenbaulastträger gemacht. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 524149 | |||
Datum | 26.11.2008 12:53 | 6580 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlAuf alle Fälle gehört zur fachgerechten Beseitigung einer Ölspur mehr als nur Ölbinder draufstreuen, bisschen rumschabbeln und wieder wegkehren! (-->z.B. anschließende Naßreinigung mit entsprechendem Gerät) Stimmt. Darum wird bei uns auch jetzt immer öfter eine Fachfirma, die es aber erst seit Kurzem gibt, alarmiert. Finde ich auch gut so. Geschrieben von Magnus Hammerl Die letztendliche Freigabe der Straße wird bei uns i.d.R. vom Straßenbaulastträger gemacht. Bleibt bei euch der "Stramot" bis zuletzt da und gibt die Straße für den Verkehr frei? Habe ich bis jetzt so noch nicht erlebt. Schilder aufstellen, das war´s dann. Egal ob Landkreis oder Freistaat Bayern. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 524153 | |||
Datum | 26.11.2008 13:07 | 6499 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerBleibt bei euch der "Stramot" bis zuletzt da und gibt die Straße für den Verkehr frei? Ja. In den allermeisten Fällen wird es so gemacht. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Wild8eri8ch 8v., Lichtenau (Krs.Paderborn) / NRW | 524171 | |||
Datum | 26.11.2008 14:27 | 6611 x gelesen | |||
Sehr geehrter Herr Mayer, zu den Fragezeichen: Welches Ölbindemittel ist richtig ?: Erfolgreiches Suchen ! Wie aufbringen ?: Öltiger ist ein gutes Gerät, wenn der Ölbinder prima rieselfähig ist, nicht staubt, nicht mülmt. Richtiges Abräumen muss schon bei der Beschaffung des Bindemittels bedacht werden. Zu den Rechtsgrundlagen gehört das USchadG. Benutztes Ölbindemittel liegen lassen mit der Begründung "das geht nicht anders", ist nicht zulässig. Ebenso wenig zulässig ist Liegenlassen, bis der Bauhof Stunden oder Tage später die Schlussreinigung macht. Kehrgeräte/Kehrmaschinen finden Sie bei www.bauhof-online.de . Grüss Gott nach Germing W.von Haxthausen | |||||
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Autor | Gerh8ard8 S.8, Baddeckenstedt / NDS | 586777 | |||
Datum | 13.10.2009 14:20 | 6095 x gelesen | |||
Zu den abständen von den Schildern, kann ich Dir als gelernter Straßenwärter folgendes sagen: Innerorts: Seitenabstand 0,30 m bis 0,50 m Abstand zur Gefahrenstelle : 30 bis 50 m Ausserorts: Seitenabstand 1,5 m Abstand zur Gefahrenstelle : 150 bis 250 m Blinky | |||||
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