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Thema | Schlägerei nach JFW Übung | 19 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Erik8 W.8, St. Wendel / Saarland | 523245 | |||
Datum | 22.11.2008 17:39 | 8547 x gelesen | |||
Hallo, bin neu hier und weiß nicht, ob ich das hier ins richtige Forum stelle. Wenn nicht, tut mir leid, dann bitte verschieben. Ich fange einfach mal an, da ich echt nicht weiß wie ich sowas handhaben soll. Folgendes ist mir gestern passiert: Ich bin einer der örtlichen Jugendfeuerwehrwarte und wir hatten gerade ein Jugendfeuerwehrübung. Übung soweit beendet, ich habe Geräte zusammengepackt und mein Kamerad hat ein paar unserer Jugendlichen (alle U16) nach Hause gefahren. Während ich zusammenpacke, helfen mir noch zwei der älteren und wollen auch nach Hause. Es kommen 2 besoffene, ortsbekannte "Assis" und wollten das Skateboard von einem meiner Jugendlichen nutzen, logische Schlussfolgerung da ich die 2 leider kenne, das Skateboard wäre zu bruch gegangen. Der Junge (15J) hat keinen Ton rausbekommen, so habe ich meine (soweit ich weiß) immernoch bestehende Aufsichtspflicht wahrgenommen und mich eingemischt. Daraus wurde dann eine Handgreiflichkeit und kurz drauf eine Schlägerei, welche einer der 2 Betrunkenen angefangen hat. Nebenbei, ich hatte noch immer die Feuerwehruniform an. Sein Grund auf mich loszugehen war, "was michst du dich denn da ein?" Ich habe betont versucht ruhig zu bleiben, mich allerdings gewehrt nachdem er auf mich losgegangen ist. Die 2 Jungen die nach Hause gehen wollten haben einen (perfekten *grins*) Notruf abgesetzt, so wie geübt und die Polizei hat eine Streife vorbeigeschickt. Aufnahme der Daten und vorläufig der Verletzungen usw. Ich bin danach ins Krankenhaus gefahren, da ich extreme Schmerzen in Knien, Händen, Kopf und Wirbelsäule hatte und immernoch habe. Im Krankenhaus hat man mich dann gerönt, habe schwere Prellungen und Hämatome. Auch an die 40 große Dornen aus meinen Händen gezogen bekommen. Danach zur Polizei und das noch weiter zu Protokoll gegeben. Dort wurde mir gesagt, dass ich jetzt eine Gegenanzeige bekommen würde, habe nämlich auch vor eine Anzeige zu erstatten, wegen Körperverletzung. Jetzt habe ich natürlich die Frage, zum einen, ist das noch ein Fall, den die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse zu übernehmen hatte und des weiteren, ob ich denn da eine Strafanzeige erstatten sollte. Schließlich hat er mich angegriffen. Ich habe auch das Gefühl, dass der "Täter" seine Agressionen an meinem Auto, bzw. bei nächster Gelegenheit im Ort an mir auslassen wird. Habe ich irgendwelche Möglichkeiten Schäden an meinem Auto, welches draußen steht (geht nicht anders) oder mir im Vorhinein zu schützen oder einen Verdacht bei der Polizei zu äußern und hat meine Anzeige eine Chance auf "Zuspruch"? Ich habe immerhin Schmerzen und Übelkeit. Bin absoluter Laie in dem Bereich, hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen. Vielen Dank schonmal. Mit kameradschaftlichen Grüßen aus dem Saarland, Erik Witczak | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 523249 | |||
Datum | 22.11.2008 17:48 | 5633 x gelesen | |||
hallo, wo fand das ganze statt - auf dem Gelände der Feuerwehr oder auf einem öffentlichen Platz? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen | 523250 | |||
Datum | 22.11.2008 17:51 | 5531 x gelesen | |||
Geschrieben von Erik WitczakJetzt habe ich natürlich die Frage, zum einen, ist das noch ein Fall, den die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse zu übernehmen hatte und des weiteren, ob ich denn da eine Strafanzeige erstatten sollte. Schließlich hat er mich angegriffen. Also du bist, so ist es zumindest in Niedersachsen bis zu deiner Haustür versichert und da die ja auch noch die Fw. Uniform an hast (was da keinen Einfluss darauf hat) auf alle Fälle über die FUK versichert. Ich denke mal das sich die FUK die Behandlungskosten von dem Strafträger wieder holen wird. Geschrieben von Erik Witczak Ich habe auch das Gefühl, dass der "Täter" seine Agressionen an meinem Auto, bzw. bei nächster Gelegenheit im Ort an mir auslassen wird. Also ich meine du kannst der Polizei ja die sache Schildern mehr als sagen "Interessiert uns nicht" können se ja nicht. Wobei WENN dein Auto beschädigt wird hat der Typ ja ein Motiv. Aber wenn dann keine Beweise oder so da sind bringt dir datt auch nicht viel. Ich bin auch nun wirklich kein Rechtsexperte aber so würde mein gesunder (so hoffe ich doch) Menschenverstand mir das sagen.... www.feuerwehr-bingum.de www.jugendfeuerwehr-bingum.de | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 523253 | |||
Datum | 22.11.2008 17:59 | 5139 x gelesen | |||
Geschrieben von Erik WitczakJetzt habe ich natürlich die Frage, zum einen, ist das noch ein Fall, den die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse zu übernehmen hatte und des weiteren, ob ich denn da eine Strafanzeige erstatten sollte. Schließlich hat er mich angegriffen. Du hast zusammen mit Angehörigen der JF nach einer Übung aufgeräumt -> du warst also m.M. nach im Dienst als du angegriffen wurdest -> Meldung an UK machen. Ich wurde in meinem zweiten Praxissemester auf dem Weg zur Arbeit von Skinheads massiv verletzt (3 Wochen KH), das wurde von der BG übernommen, die ihr Geld IMO anschließend von den Tätern wiederhaben wollte. Strafanzeige: auf jeden Fall, am Besten mit Unterstützung der Gemeinde, in deren Auftrag du zur Tatzeit gearbeitet hast. Noch ein Tipp: Fertige ein Gedächtnisprotokoll an, wie der Vorfall abgelaufen ist, bitte auch die Zeugen (JF) ein solches anzufertigen. Solche Geschichten können u.U. ziemlich lange dauern, und es ist gut, wenn du dir auch in 1-2 Jahren noch sicher bist, wie der Vorfall gelaufen ist. Geschrieben von Erik Witczak Habe ich irgendwelche Möglichkeiten Schäden an meinem Auto, welches draußen steht (geht nicht anders) oder mir im Vorhinein zu schützen oder einen Verdacht bei der Polizei zu äußern IMO: Nein. Bei oben geschildertem Fall mit der Skinhead-Gruppe zuckte man nur mit den Achseln, obwohl Täter einschlägig vorbestraft, und ich der erste seit langem war, der sich "traute" die Kerls anzuzeigen. Weiterer Fall: Person, männlich, ca. 30 Jahre, stadtbekannt richtet vom Gehsteig aus Waffe auf mich im vorbeifahrenden Auto -> wieder nur Achselzucken... Da müssen schon böse Sachen vorfallen, damit die Pol hier tätig wird. Ein Verwandter von mir, der in der Kommunalpolitik tätig ist wurde mal über das Internetportal der Gemeinde mit Mord / Brandstiftung bedroht - hier hielt die Kripo ein Einschreiten für notwendig (Zivilstreifen,...). Das war sehr aufwendig, und hat vermutlich auch einen Haufen (Steuer-)Geld gekostet, darum wird sowas nur in Fällen mit konkreter Bedrohung durchgezogen. Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Erik8 W.8, St. Wendel / Saarland | 523255 | |||
Datum | 22.11.2008 18:00 | 5554 x gelesen | |||
Hallo, danke für die rasche Antwort. Das Ganze fand auf dem Gelände der FW statt. MKG Erik | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 523256 | |||
Datum | 22.11.2008 18:04 | 5197 x gelesen | |||
Also Erik, ich würde auf jeden Fall mit den Stbi reden, diesem die Unterlagen Anzeigen und Unterlagen aus dem Krankenhaus in Kopie übergehen . Des Weiteren würde ich die Stadtverwaltung hier, dass Ordnungsamt und wenn vorhanden dem Sachbearbeiter für Brandschutz unterrichten und diesen Fall hier zur Niederschrift bringen und auch hier nach Rat und Hilfe fragen. Gruß und gute Besserung Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 523257 | |||
Datum | 22.11.2008 18:07 | 5396 x gelesen | |||
hallo, 2. Frage: gibt es Zeugen, wenn ja in welchem "Verhältnis" stehen diese zu der Tat. Beteiligt, Zuschauer (Feuerwehrangehörige) oder Zuschauer (unbeteiligte Passanten) usw. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Erik8 W.8, St. Wendel / Saarland | 523260 | |||
Datum | 22.11.2008 18:14 | 5479 x gelesen | |||
JFW Angehörige, der zweite besoffene und nicht JFW zugehörige alle u16 bis auf 2 ausnahmen, der zweite besoffene und einer unserer JFW | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 523263 | |||
Datum | 22.11.2008 18:20 | 5430 x gelesen | |||
hallo, na also - ist doch was ganz wichtig: Personalien der Zeugen festhalten und dann bei Bedarf der Polizei geben. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 523268 | |||
Datum | 22.11.2008 18:48 | 4960 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Erik Witczak Habe ich irgendwelche Möglichkeiten Schäden an meinem Auto, welches draußen steht (geht nicht anders) oder mir im Vorhinein zu schützenDas Auto allenfalls mittels Kameraüberwachung oder beauftragter Menschen in der Nachbarschaft, sie sonst nichts zu tun haben ;o) Für dich selbst könnte man da sicherlich an Pfefferspray und ähnliches denken - wie notwendig das wirklich ist, maße ich mir nicht an zu beurteilen, das musst du selbst wissen. Die Polizei wird da jedenfalls präventiv nicht viel machen können. Weder kann sie viertelstündlich dein Auto überwachen, noch wird man dir wegen deines "Bauchgefühls" und des zwar schmerzhaften aber doch noch recht harmlosen Vorgehens beim letzten Mal Personenschutz zukommen lassen können. Geschrieben von Erik Witczak habe schwere Prellungen und Hämatome. Auch an die 40 große Dornen aus meinen Händen gezogen bekommen.Du hast also verloren? ;o) SCNR... *grins* Ernsthaft: Gut, dass das durch die Untersuchungen im Krankenhaus somit dokumentiert ist. Geschrieben von Erik Witczak Danach zur Polizei und das noch weiter zu Protokoll gegeben. Dort wurde mir gesagt, dass ich jetzt eine Gegenanzeige bekommen würde, habe nämlich auch vor eine Anzeige zu erstatten, wegen Körperverletzung.Eben das solltest du auch tun. Hat mit "im Dienst" oder "nicht im Dienst" auch nichts zu tun, du selbst als Opfer kannst in jedem Falle Anzeige erstatten. Körperverletzung wird nur auf Antrag verfolgt, oder wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht - falls man trotz "Feuerwehrmann wird im Dienst angegriffen" kein solches sieht, braucht es eben deinen Strafantrag. Was die "Gegenanzeige" angeht - du meinst, dass der "Assi" dich dann ebenso wegen Körperverletzung anzeigen möchte, weil du dich gewehrt hast? Dem kannst du - wenn es so ablief wie geschildert - recht gelassen entgegen sehen, da solltest du dich auf Notwehr berufen können. Geschrieben von Erik Witczak Jetzt habe ich natürlich die Frage, zum einen, ist das noch ein Fall, den die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse zu übernehmen hatteMeiner Ansicht nach ja, "im Dienst" ist imho kein Problem. Allenfalls müsste man überlegen, ob ein Angriff durch einen Assi einen "Unfall" darstellt. Hat mal gerade jemand eine Definition parat? Also, wie anderenorts schon genannt: Zeugen notieren, Gedächtnisprotokoll anfertigen, die Zeugen bitten dasselbe zu tun, und zeitnah Strafantrag stellen. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Step8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg | 523269 | |||
Datum | 22.11.2008 18:53 | 4798 x gelesen | |||
hallo, ich weiss nicht ob Dir das schon geraten wurde, aber informier auch Deinen Vorgesetzten (Kommandanten). Aber auf jeden Fall Strafanzeige erstatten. Die täter müssen wissen, dass nicht alle den Schwanz ;)) einziehen wenn se kommen. Bsp. Bei uns hat vor kurzem ne Gruppe Jugendlicher Passanten bespuckt, verkloppt und soweiter. Bei einem Mädchen kam es dann zu einem sexuellen Übergriff. Diese ist dann zur Polizei und scheupp di wupp kammen mehrere Anzeigen auf einmal gegen diese Gruppe. Was ich damit sagen will, vielleicht bist Du kein Einzelfall und es gibt mehrer Geschädigt die sich bisher niur nicht getraut haben. Dann hast Du mehr Glück. Viel Glück und gute Besserung Gruss Steffie Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 523331 | |||
Datum | 23.11.2008 10:28 | 4457 x gelesen | |||
Geschrieben von Erik WitczakHabe ich irgendwelche Möglichkeiten Schäden an meinem Auto, welches draußen steht (geht nicht anders) oder mir im Vorhinein zu schützen oder einen Verdacht bei der Polizei zu äußern und hat meine Anzeige eine Chance auf "Zuspruch"? Da Dir die Personen bekannt sind, bestünde meines Wissens die Möglichkeit daß Du Ihnen Betrittsverbot für Deinen Bleibe aussprichst (Als Mieter ggf. unter Schilderung der Vorfälle in Verbindung mir dem Hausbesitzer), und das selbiges auch von der Stadt aus für das Gelände der Feuerwehr erfolgt. Von da an kannst Du dann auch schon für das Betreten Anzeige erstatten. Hierzu kann der städtische Justiziar helfen. Ebenso könnten die Jugendlichen bzw, deren Eltern tätig werden, z. B. in Sachen Versuch das Skateboard zu entwenden. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 523338 | |||
Datum | 23.11.2008 11:27 | 4364 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sebastian Weiß Allenfalls müsste man überlegen, ob ein Angriff durch einen Assi einen "Unfall" darstellt. Hat mal gerade jemand eine Definition parat? Der Arbeitsunfall ist in SGB 7 § 8 definiert: "Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen." Bez. der Frage, ob ein Überfall als Arbeitsunfall angesehen wird, ist einiges bei Google zu finden: Klick! MkG Sascha | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 523341 | |||
Datum | 23.11.2008 11:48 | 4441 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerBez. der Frage, ob ein Überfall als Arbeitsunfall angesehen wird, ist einiges bei Google zu finden: kann man hier verschiedenartig diskutieren: Version a) Der FA hat im Rahmen seiner Aufsichtpflicht eingegriffen, da die Dienstveranstaltung noch nicht beendet war, ggf. der Vorfall sich sogar auf dem Geländer der Wache ereignet hat. Version b) Der FA hat in einem privaten Streitfall eingegriffen, worauf ihn der Täter angeriffen hat. daraus resultierende Kosten muß er dann zivilrechtlich vom Schädiger einklagen. (Wenn da etwas zu holen ist..) Ich gehe aber davon aus, daß hier davon ausgegangen wird, daß er im Rahmen seiner Aufsichtspflicht gehandelt hat, da die Dienstveranstaltung durch das Aufräumen noch nicht formal bendet war. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Kim 8S., Hambergen / Niedersachsen | 523864 | |||
Datum | 25.11.2008 15:01 | 3946 x gelesen | |||
Hallo zusammen, also, als ich Erics bericht gelesen habe, dachte ich nur, super was kommt als nächstes. Ich weiss ja nicht wie das so rechtlich ist, aber kann man da vielleicht auch irgendwas machen , da es auf Feuerwehrgelände war? Unbefugtes Betretten, Störung der öffentlichen Ordnung, oderso Gute Besserung Eric! Gruß Kim Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun. Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 523887 | |||
Datum | 25.11.2008 16:34 | 3861 x gelesen | |||
Hallo, ich hab's jetzt bei den anderen Beiträgen, die ja schon ziemlich umfragreich alles geschildert haben, nicht gelesen - aber ich denke sinnig wäre auch, wenn der / die Täter seitens der Gemeinde ein Hausverbot für die Liegenschaft der Feuerwehr erhielten. Ein tätlicher Übergriff auf einem solchen Gelände rechtfertigt das sicherlich. Wir hatten den Fall mal mit einer Bedrohung gegen eine, spätere mehrere RTW-Besatzungen. Nach meiner Erfahrung ist bei sowas die Polizei schnell zur stelle und greift auch entsprechend durch - schließlich ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung deren oberste Aufgabe. Und wenn nun andere, die das auch tun sollen daran gehindert werden dann muss der Staat sich wehren. Was dich selbst angeht: Schlimm, wenn sowas im persönlichem Umfeld passiert. Was nicht passieren darf ist, dass du dich in deinem täglichen Leben einschränken lässt. Sicherlich wird das schwer, wenn man körperlich nicht haushoch überlegen ist. Sicheres Auftreten hilt, ggf. besuche mal ein Konflikttraining oder einen Selbstverteidigungskurs - jetzt nicht um die Herren dolle verpfrügeln zu können, sondern im Zweifel einfach um zu lernen mit der Angst umzugehen. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, St.Wendel / Saarland | 523898 | |||
Datum | 25.11.2008 16:57 | 4061 x gelesen | |||
Hallo Eric, liebe Forumsmitglieder Zunächst einmal bedauere ich den Weg, den Eric hier eingeschlagen hat. Ich denke doch das wir in unserer Feuerwehr ein kollegiales Verhältnis haben und für alle Fragen der Kameraden und Kameradinnen ein offenes Ohr haben. Auch slebstverständlich was Probleme angeht. So sollte doch eine gewisse Struktur eingehalten werden. Vielen Dank dafür Der Fall ist glaub ich einzigartig in unserer Stadt St.Wendel zumindest hab ich in meiner Dienstzeit von 25 Jahren so etwas noch nicht erlebt. Ich will nun hier auch Stellung dazu beziehen... Grundsätzlich ist es richtig gewesen die Polizei zu informieren die auch ihr entsprechendes mit einem Platzverweis und Aufnahme der Daten usw. usw. getan hat. Eric wird hierzu noch eine Stellungnahme seitens der Polizei erhalten wo Ihm das Recht zusteht eine Strafanzeige zu stellen. Zur Infoarmation aller hab ich die Angelegenheit der Rechatsbateilung zu Info gegeben die dies alles Prüfen wird. Was die Sachlage mit dem Krankenhaus angeht kann es nur zunächst richtig sein über den Sachbearbeiter eine Unfallanzeige erstellen zu lassen. Da dies während einer Feuerwehrübung auch mit der Jugendfeuerwehr passiert ist. Ich denke das allen Feuerwehrangehörigen dies längst bekannt ist und keiner weiteren paragraphischen Erklärung bedarf. Alles weitere wird dann über die Unfallkasse geklärt und dann auch weiter entschieden. Die Wehrführung und auch unsere Städtische Verwaltung lässt keinen im Regen stehn und ist mit Rat und Tat dabei. Was die privaten Agressionen Eric gegenüber betrifft, wie z.B. die Schäden an Fahrzeugen und an seiner Person muss in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Strafanzeige erfolgen. Ich denke, dass wir alles mögliche dafür tun die Angelegenheit zu einem positiven Ergebnis bringen können. Es ist wichtig hier zusammen, bei diesem einzigartigen Sachstand, einen Weg zu gehen um die Feuerwehr auch nicht als schlagende Gruppe sondern als schlagkräftige Gruppe zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger darzustellen. Die Wehrführung und auch die Löschbezirksführung wird ihr möglichstes dafür tun. Melden macht frei Dirk Schmidt Stellv. Wehrführer | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, St.Wendel / Saarland | 523903 | |||
Datum | 25.11.2008 17:10 | 3866 x gelesen | |||
Alle, Wehrführer, Sachbearbeiter und die Rechtsabteilung sind darüber informiert... | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 523966 | |||
Datum | 25.11.2008 21:23 | 3842 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk SchmidtEs ist wichtig hier zusammen, bei diesem einzigartigen Sachstand, einen Weg zu gehen um die Feuerwehr auch nicht als schlagende Gruppe sondern als schlagkräftige Gruppe zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger darzustellen. Hallo, Dirk! Vielen Dank für Deine Stellungnahme aus Sicht LZ, daraus klärt sich der weitere Verlauf. Erics Perspektive ist allerdings auch verständlich: Das Ereignis liegt nicht im Bereich dessen, was bei ehrenamtlicher Arbeit zur Routine oder gar zum Ausbildungsinhalt gehört. Deshalb hat er (auch) hier Rat gesucht. Das ist ein Zweck des Forums, und über das Vertrauen freuen wir uns. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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