alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaGesetzliche Vorschriften für die Durchführung eines Auswahltestes???2 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorAndr8e H8., Bad Rothenfelde / Nds / NRW522309
Datum18.11.2008 12:023279 x gelesen
Hallo Forum,

kann mir einer von euch sagen, ob es bestimmte Richtlinien/gesetzl. Vorschriften in NRW gibt, wie man einen "internen" Auswahltest für einen BIII Lehrgang durchführen muss, in Bezug auf die Dauer der Vorankündigung, Themen, wer daran teilnehmen darf und wie lange dann ein solcher Test seine Gültigkeit hat??? Gibt es da irgendwo gestzl. Regelungen - vllt. im Beamtengesetz etc. - oder kann das jede Dienststelle nach gut dünken machen????

Wie werden in euren Dienststellen solche Tests durchgeführt???

Vielen Dank schonmal!!


Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Dienststelle und/oder FF zu tun!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 G.8, Marl / NRW522347
Datum18.11.2008 13:061491 x gelesen
Hallo,

es gibt eine Empfehlung der AGBF. Ist im Forum agbf.nrw hinterlegt.
AGBF-NRW

Gruß
Lars


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 18.11.2008 12:02 Andr7e H7., Bad Rothenfelde
 18.11.2008 13:06 Lars7 G.7, Marl
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt