Thema | Freistellung vom der Arbeit für Lehrgäng | 3 Beträge |
Rubrik | Ausbildung |
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Autor | Olaf8 S.8, Hildesheim / Niedersachsen | 521101 |
Datum | 12.11.2008 17:33 | 3564 x gelesen |
Wer hat Erfahrungen wenn es um die Freistellung von Mitarbeitern der Deutschen Post AG geht ,damit die Mitglieder der FF an Lehrgängen teilnehmen kann .
Wie kooperativ ist das Unternehmen mit der Freiweillen Feuerwehr ?
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Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 521107 |
Datum | 12.11.2008 17:45 | 1873 x gelesen |
Hallo Kollege??
kann nur positive Erfahrungen weiter geben. Habe für alle Lehrgänge Sonderurlaub bekommen.
Jugendwart 1 Woche, Gruppenführer 1 Woche, THL 1 Woche, Zugführer 2 Wochen..... Auch bei Einsätzen wird keine Lohnersatzleistung bei der Gemeinde beantragt. Brauchte nur ne Bestätigung des Kommandanten über die Dauer des Einsatzes. Bin allerdings Beamter und da steht in irgendeinem Gesetz für Bundesbeamte und Bundesrichter drin, daß sie freizustellen sind. Habs aber grad nicht zur Hand. Personaleinsetzer zicken zwar ein wenig wenns um Lehrgänge geht, aber ein wirkliches Problem gabs nie.
Bin im Zustelldienst in meinem Wohnort beschäftigt. Einsätze in der Arbeitszeit kein Problem. Schau aber auch immer, daß ich weiterkomm wenn die größte Arbeit gemacht ist.
Gruß vom Ammersee,
Thomas
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Autor | Dani8el 8 H.8, Gemmingen / BW | 521112 |
Datum | 12.11.2008 17:59 | 1889 x gelesen |
Ich war vor kurzem auf nem THL Lehrgang in Bruchsal und hab ohne Probleme Sonderurlaub bekommen. Der Arbeitgeber verlangte die Teilnahmebescheinigung und wir bekommen immer ein Schreiben von der Stadt für den Arbeitgeber, was gut ankommt finde ich. Ob die jetzt der Stadt irgendwas in Rechnung gestellt haben, kann ich nicht sagen. Für mich war und ist auch in Zukunft wichtig das ich für Lehrgänge freigestellt werde.
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