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Thema | Anforderung für Ausbilder Atemschutz | 16 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 520963 | |||
Datum | 12.11.2008 11:57 | 8831 x gelesen | |||
Hallo Ich bin auf der suche nach Auflagen bzw. Vorschriften wo ein Örtlicher Ausbilder für Atemschutz erfüllen muss. Laut "FwDV 2 - 4.7 Ausbilder in der Feuerwehr" Muss dieser Truppmann, Gruppenführer und (jetzt kommt's) Atemschutzgerätewart oder, alternativ, eine verkürzter, fachspezifischer Lehrgang zum Erwerb der notwendigen Fachkunde. Was soll der verkürzte Lehrgang sein??? Atemschutzgeräteträger? | |||||
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Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 520976 | |||
Datum | 12.11.2008 12:22 | 6568 x gelesen | |||
Hallo, laut den Infos der SFS Regensburg brauchst du in Bayern für den Lehrgang "Ausbilder Atemschutz" als Voraussetzung den Gruppenführer und den Ausbilder Feuerwehr. Aber definiere bitte "Örtlicher Ausbilder für Atemschutz". Falls du die Weiterbildungen für bereits ausgebildete Atemschutzgeräteträger meinst, das machen bei uns die Führungskräfte und Atemschutzgerätewarte. Für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger kommen dann die Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger. Grüße, OBM R.Helm -Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug- FF Hirschberg/Saale Gefahrgutzug Saale-Orla "Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8P., Untermerzbach / Bayern | 520978 | |||
Datum | 12.11.2008 12:24 | 6344 x gelesen | |||
Hallo! laut der Homepage der Feuerwehrschule Regensburg sind hierfür eigentlich nur die Lehrgänge Ausbilder in der Feuerwehr und Gruppenführer notwendig. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 521015 | |||
Datum | 12.11.2008 13:05 | 6341 x gelesen | |||
Hallo Ich möchte nur bereits ausgebildete Atemschutzgeräteträger Jährlich weiterbilden. Um das zu dürfen muss ich nach FwDV 7 (Seite 6) ein Ausbilder für Atemschutz nach FwDV 2/1 sein. Grundausbildung und Belastungsübung macht bei uns die BF Augsburg. Wir haben es bei uns bis jetzt auch so gemacht. Aber wie wird es richtig gemacht? | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 521063 | |||
Datum | 12.11.2008 14:26 | 6962 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HolandIch möchte nur bereits ausgebildete Atemschutzgeräteträger Jährlich weiterbilden. Um das zu dürfen muss ich nach FwDV 7 (Seite 6) ein Ausbilder für Atemschutz nach FwDV 2/1 sein. Könnte man so interpretieren, allerdings weniger aus diesem Abschnitt, sonder aus Punkt 4 (S. 6): "Für die Aufgabenverteilung im Atemschutz sind bei Bedarf folgende Funktionen vorzusehen: Funktion Ausbilder für Atemschutzgeräteträger Verantwortungsbereich Durchführen der Aus- und Fortbildung im Atemschutz Voraussetzungen Ausbildung als Ausbilder für Atemschutzgeräteträger" Allerdings wird im Abschnitt 6 Aus- und Fortbildung (S. 8) dann lediglich im Bereich der Ausbildung nach FwDV 2 (d. h. AGT-Lehrgang) die Qualifikation Ausbilder für Atemschutzgeräteträger verlangt: "Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wird nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“ durchgeführt. Die Ausbildung findet an nach Landesrecht anerkannten Ausbildungsstätten statt. Ausbilder für Atemschutzgeräteträger, die nach FwDV 2 ausgebildet sind, führen die Ausbildung durch. Sie können von weiteren geeigneten Personen unterstützt werden." Jetzt ist die Frage, ob diese Unterstützung lediglich für den Lehrgang an sich gilt, oder aber auch für die Fortbildung am Standort. Im Darauffolgenden Abschnitt wird dann Aus- und Fortbildung wieder vermischt: "Bei der Aus- und Fortbildung sollen sich die Einsatzkräfte [...]." Ich persönlich halte es zwar für sinnvoll wenn die Fortbildung am Standort durch einen Ausbilder für AGT durchgeführt wird, aber nicht zwingend für erforderlich. Im Vordergrund sollte gute Fachkenntnisse stehen. Diese können z. B. auch durch einen GF, der selbst aktiver AGT ist und über aktuelles Wissen im Bereich Atemschutz* verfügt, vermittelt werden. Aber wie wird es richtig gemacht? Ich würde ein Mail an Eure Feuerwehrschule schreiben. *Bitte keine Diskussion, was konkret "aktuelles Wissen" darstellt! MkG Sascha | |||||
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Autor | Tobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland | 521078 | |||
Datum | 12.11.2008 15:24 | 6023 x gelesen | |||
Hallo, imho ist es folgendermaßen: Es gibt zwei Begriffe die hier anscheinend nicht getrennt beachtet werden. 1. den "Ausbilder Atemschutzgeräteträger". Der kann den Lehrgang "Atemschutzgerätetträger" abhalten und somit neue Atemschutzgeräteträger ausbilden, steckt ja auch so im Namen ;-) 2. die Person die die jählich geforderte Unterweisung im Bereich Atemschutz durchführt. Und das sind die Personen die zum Prüfen, Warten und Instandsetzen von Atemschutzgeräten sowie zum Mitwirken in Aus- und Fortbildung im Atemschutz ausgebildet sind, nämlich die Atemschutzgerätewarte. Natürlich kann dies auch von einem Ausbilder Atemschutzgeräteträger erledigt werden. Aber einer von beiden sollte es dann schon sein. Gruß aus dem Saarland t0bias --------------------------------------------------------------- alles nur meine private Meinung | |||||
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Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 521081 | |||
Datum | 12.11.2008 15:32 | 5972 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Tobias Lana--- Es gibt zwei Begriffe die hier anscheinend nicht getrennt beachtet werden. Ähm, irgendwelche Übereinstimmungen zu meinem ersten Posting gefunden ??? Falls du die Weiterbildungen für bereits ausgebildete Atemschutzgeräteträger meinst, das machen bei uns die Führungskräfte und Atemschutzgerätewarte. Für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger kommen dann die Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger. OBM R.Helm -Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug- FF Hirschberg/Saale Gefahrgutzug Saale-Orla "Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 521084 | |||
Datum | 12.11.2008 15:40 | 5920 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Lana2. die Person die die jählich geforderte Unterweisung im Bereich Atemschutz durchführt. Und das sind die Personen die zum Prüfen, Warten und Instandsetzen von Atemschutzgeräten sowie zum Mitwirken in Aus- und Fortbildung im Atemschutz ausgebildet sind, nämlich die Atemschutzgerätewarte. Das Thema Ausbilden ist im Lernzielkatalog des Lehrganges Atemschutzgerätewart nicht enthalten!? MkG Sascha | |||||
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Autor | Tobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland | 521085 | |||
Datum | 12.11.2008 15:48 | 6039 x gelesen | |||
Hallo Rico, Geschrieben von Rico Helm Ähm, irgendwelche Übereinstimmungen zu meinem ersten Posting gefunden ??? teilweise ja, aber Geschrieben von Rico Helm Falls du die Weiterbildungen für bereits ausgebildete Atemschutzgeräteträger meinst, das machen bei uns die Führungskräfte und Atemschutzgerätewarte. ist meiner Meinung nach nicht jede Führungskraft dazu berechtigt/befugt/ausgebildet und Geschrieben von Rico Helm "Für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger kommen dann die Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger." nicht jeder Ausbilder Atemschutz ist gleich Kreisausbilder. Wollte es nur etwas genauer an die dazugehörigen Lehrgänge binden. Hallo Sascha, Geschrieben von Sascha Tröger Das Thema Ausbilden ist im Lernzielkatalog des Lehrganges Atemschutzgerätewart nicht enthalten!? Frage oder Aussage? Jährlich gefordert ist ja auch eine Unterweisung/Auffrischung und kein Lehrgang/Ausbildung oder irre ich? Gruß aus dem Saarland t0bias --------------------------------------------------------------- alles nur meine private Meinung | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 521089 | |||
Datum | 12.11.2008 15:55 | 6089 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HolandIch bin auf der suche nach Auflagen bzw. Vorschriften wo ein Örtlicher Ausbilder für Atemschutz erfüllen muss. Laut "FwDV 2 - 4.7 Ausbilder in der Feuerwehr" Muss dieser Truppmann, Gruppenführer und (jetzt kommt's) Atemschutzgerätewart oder, alternativ, eine verkürzter, fachspezifischer Lehrgang zum Erwerb der notwendigen Fachkunde. Hallo, der verkürzte Lehrgang zum Erwerb der nötigen Fachkunde kann z.B. ein Lehrgang beim Hersteller sein. Wenn er nicht die geforderten 35 Std. gemäß Rahmenausbildungsplan Atemschutzgerätewart umfasst, sondern z.B. nur 30 Std, ist es halt ein vekürzter. Trotzdem kann er vom Inhalt her "Umfangreicher" sein. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Tobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland | 521092 | |||
Datum | 12.11.2008 16:07 | 5988 x gelesen | |||
Also ich kann nur fürs Saarland sprechen, hier benötigt man zur Teilnahme am Lehrgang "Ausbilder für Atemschutzgeräteträger" entweder den Atemschutzgerätewartlehrgang oder den genannten "verkürzten" Lehrgang. Dieser wird bei uns aber auch an der LFS angeboten: LFS Punkt 12.17 und richtet sich halt an die Personen die Ausbilder machen möchten, aber nicht in die Praxis wollen, also keine Geräte prüfen wollen. Der Lehrgang dauert dann nur 2 statt 5 Tage, berechtigt aber auch nicht als Gerätewart zu arbeiten. Ob die Teilnehmer des verkürzten Kurses dann auch schon die jährliche Unterweisung durchführen dürfen weiss ich nicht... Gruß aus dem Saarland t0bias --------------------------------------------------------------- alles nur meine private Meinung | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 521098 | |||
Datum | 12.11.2008 16:43 | 5943 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Lanaist meiner Meinung nach nicht jede Führungskraft dazu berechtigt/befugt/ausgebildet Wer ist deiner Meinung nach berechtigt? Frage oder Aussage? Aussage Jährlich gefordert ist ja auch eine Unterweisung/Auffrischung und kein Lehrgang/Ausbildung oder irre ich? Unterweisung, Ausbildung, Fortbildung. Ich sehe für die Praxis in den Begriffen nicht so den großen Unterschied. Wer ist deiner Meinung nach berechtigt, die Unterweisung durchzuführen? Was wird darin unterwiesen? Wer sollte und wer darf die Fortbildung am Standort durchführen (Einsatzübungen usw.)? Worin unterscheiden sich Unterweisung und Fortbildung inhaltlich? MkG Sascha | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 521122 | |||
Datum | 12.11.2008 19:30 | 6027 x gelesen | |||
Danke. Die Info hab ich gebraucht. | |||||
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Autor | Tobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland | 521243 | |||
Datum | 13.11.2008 10:38 | 5821 x gelesen | |||
Morgen, Geschrieben von Sascha Tröger Wer ist deiner Meinung nach berechtigt? Laut "FWDV7 Tabelle: Aufgabenverteilung im Atemschutz" der Ausbilder Atemschutz und der Atemschutzgerätewart. Geschrieben von Sascha Tröger Unterweisung, Ausbildung, Fortbildung. Ich sehe für die Praxis in den Begriffen nicht so den großen Unterschied. Nunja, ich schon. Ne Unterweisung an einem Atemschutzgerät kann ich als Atemschutzgerätewart jedem geben. Auch meinem Nachbarn. Eine Ausbildung als Atemschutzgeräteträger hingegen kann ich nicht durchführen. Und Fortbildungen erweitern oder frischen eine Ausbildung auf. Aber ich denke das ist wirklich Auslegungssache. Wie man das alles inhaltlich Unterscheiden kann ... pfffz ... schwierig. An unserem Standort handhaben wir das so: Bei Unterweisungen werden die grundlegenden Tätigkeiten und Werkzeuge im AGT Einsatz nochmals besprochen und erläutert. Bspw. Funktion Atemschutzgerät, Atemschutzüberwachung, Funkverkehr, Ausrüstung etc. Bei den Fortbildungen stehen dann Strahlrohrtraining, Rauch lesen, Notfalllrettungen, Dollhouse, etc auf dem Programm. Also Dinge von denen (Neulinge <- frisch vom Lehrgang oder ganz alte Hasen) noch nichts gehört haben. Natürlich sind beide Themengruppen ein MUSS in der örtlichen 'Ausbildung'. Gruß aus dem Saarland t0bias --------------------------------------------------------------- alles nur meine private Meinung | |||||
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Autor | Tobi8as 8B., Anzing / Bayern | 521508 | |||
Datum | 14.11.2008 09:53 | 7048 x gelesen | |||
Ich selbst bin Ausbilder für Atemschutzgeräteträger und habe diesen Lehrgang zu Beginn dieses Jahres an der SFS Regensburg besucht. Deswegen hier meine Erfahrungen. Zunächst zur Lehrgangsstruktur in Bayern: Generell muss jeder, der Ausbilder werden möchte, sei es für Maschinisten, AGT, Sprechfunker oder anderes in Bayern mitlerweile den Lehrgang "Ausbilder in der Feuerwehr" besuchen. Vorausetzung hierfür ist der Gruppenführer-Lehrgang. Der Ausbilder-Lehrgang vermittelt die pädagogischen und didaktischen Grundfähigkeiten zum Ausbilden. Wenn man eine andere Ausbilderqualifikation beruflicher Natur hat, z.B. Meisterbrief, muss man diesen Lehrgang nicht besuchen, denn die berufliche Qualifikation wird als ebenbürtig anerkannt. Nach Abschluss des Lehrgangs "Ausbilder in der Feuerwehr" oder nach Ewerb er anderweitigen Qualifikation muss man dann entsprechend die Fachteile machen, die man ausbilden möchte, z.B. "Fachteil für Ausbilder für AGT", "Fachteil für Ausbilder für Maschinisten", etc. Erst dann ist man voll berechtigter Ausbilder. Zu den Aufgabenverteilungen: Der Ausbilder für Atemschutzgeräteträger ist primär dafür zuständig, Atemschutzlehrgänge abzuhalten und die Wiederholungsübungen in der Kriechstrecke, die ja meist landkreisweit genutzt wird, zu beaufsichtigen. Somit ist es oft so, dass nur die in der Kreisausbildung aktiven Personen, den Ausbilder-Lehrgang besuchen. Für die Übungen in der eigenen Feuerwehr ist eine Ausbilderqualifikation zwar wünschenswert, jedoch nicht vorgeschrieben. Prinzipiell darf jeder diese Übungen machen, wenn er vom Kommandanten beauftragt wird. In aller Regel sind diese Personen jedoch mit dem Thema Atemschutz als ganzes betraut und haben die Lehrgänge Atemschutzgerätewart und/oder Leiter des Atemschutzes besucht, wobei der Atemschutzgerätewart primär für die Gerätewartung und Instandhaltung, der Leiter Atemschutz für die Personal- und Ausbildungsfragen als Leiter des Fachbereichs innerhalb der Feuerwehr zuständig ist. Im Idealfall hat der Atemschutzbeauftragte in der Feuerwehr, alle drei Lehrgänge besucht und kann so das Thema von mehreren verschiedenen Seiten beleuchten. Die Frage nach einer verbindlichen Ausbilderqualifikation, die in jeder Feuerwehr vorhanden sein muss, kann ich jedoch, hier verneinen. Hoffe, ich konnte weiterhelfen. - Dieser Beitrag ist nur meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr - | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 554637 | |||
Datum | 20.04.2009 00:43 | 5737 x gelesen | |||
Danke. Das ist ja mal eine Information aus erster Hand. Zitat Tobias Bönte: Wenn man eine andere Ausbilderqualifikation beruflicher Natur hat, z.B. Meisterbrief, muss man diesen Lehrgang nicht besuchen, denn die berufliche Qualifikation wird als ebenbürtig anerkannt. Ist das deine Meinung, oder ist das irgendwo geschrieben? Danke Sascha H. | |||||
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