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Thema | Kommandant und 2 Stellvertreter möglich? | 10 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Helg8a W8., Ergolding / Bayern | 520446 | |||
Datum | 10.11.2008 19:23 | 5817 x gelesen | |||
Hallo Forum, ich habe mal wieder eine Frage die neulich aufkam: Ist es möglich für einen Kommandanten in Bayern 2 Stellvertreter zu haben bzw. zu wählen? Im Sinne dessen das die Wahrscheinlichkeit höher ist bei einem Einsatz das einer der 3 (statt 2) da ist und auch das sich die Arbeit besser verteilt? Wo kann man das dann auch nachlesen? Würde das wenns geht nämlich gerne einbringen. Liebe Grüße Helga | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 520452 | |||
Datum | 10.11.2008 19:38 | 3945 x gelesen | |||
Hallo Helga, eindeutig ist im BayFwG geregelt, dass es einen Kommandanten und dessen Stellvertreter gibt. Wer mehr Kommandanten wählt, muss das mit seiner Gemeinde regeln. Bei uns gibt es auch seit mehr als 10 Jahren einen 3. Kommandanten, der die gleiche Ausbildung wie 1. und 2. Kdt. haben. Dieser 3. Kommandant wird dann auch von der Gemeinde bestätigt und kann im Einsatz diesen ersetzen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 520454 | |||
Datum | 10.11.2008 19:39 | 3822 x gelesen | |||
Ob in Bayern gesetzlich möglich ist mir nicht bekannt und da in Bayern die Mühlen eh anders wie in den anderen Bundesländern laufen (siehe Verkehrsregelungsbefugnis der Feuerwehr) werden dir hier wohl nur Kundige der bayerischen Rechtslage weiterhelfen können. In BW ist das kein Problem! Satzung der örtlichen Feuerwehr ändern und gut! Gruß, Jürgen Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 520456 | |||
Datum | 10.11.2008 19:48 | 3721 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Helga Warner Ist es möglich für einen Kommandanten in Bayern 2 Stellvertreter zu haben bzw. zu wählen? Hab auch schon gelesen, dass eine Wehr in By. einen Kdt. und 3 Stellvertreter hat. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 520519 | |||
Datum | 11.11.2008 00:58 | 3596 x gelesen | |||
Hallo Helga, das macht m. E. überhaupt keinen Sinn. Beim Einsatz muss auch jeder Gruppenführer bzw. Zugführer den Kommandant ersetzen können. Da muss nicht zwangsweise der Kommandant den Einsatzleiter spielen! Bei uns etwa kommt das sogar sehr oft vor, dass weder 1. noch 2. Kommandant da ist. Also müssen die Gruppenführer ran. Da hat's bisher noch nie irgendein Problem gegeben. Ist übrigens bei den meisten Feuerwehren in unserem Umkreis so. Ein Kommandant hat was Einsätze bezogen angeht auch keine weiterführende Ausbildung als ein GF oder ZF genossen. Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Heine | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 520899 | |||
Datum | 12.11.2008 08:15 | 3407 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marco Heine das macht m. E. überhaupt keinen Sinn. Oh doch, das ganze kann durchaus Sinn machen. Geschrieben von Marco Heine Beim Einsatz muss auch jeder Gruppenführer bzw. Zugführer den Kommandant ersetzen können. Da muss nicht zwangsweise der Kommandant den Einsatzleiter spielen! Aha, Das würde ich durchaus bestreiten wenns um große Lagen geht das ein GF oder ZF das immer und in jedem Fall schafft. Geschrieben von Marco Heine Bei uns etwa kommt das sogar sehr oft vor, dass weder 1. noch 2. Kommandant da ist. Also müssen die Gruppenführer ran. Da hat's bisher noch nie irgendein Problem gegeben. Ist übrigens bei den meisten Feuerwehren in unserem Umkreis so. Schon klar, ich kenne das, aber u.U. hat es durchaus Vorteile wen nicht "nur" der GF vor Ort ist, geht ja auch um so dinge wie Vornahme von Rechtsgeschäften für die Gemeinde und ähnliches. Geschrieben von Marco Heine Ein Kommandant hat was Einsätze bezogen angeht auch keine weiterführende Ausbildung als ein GF oder ZF genossen. Das würde ich so pauschal durchaus anzweifeln. Mag teilweise stimmen, generell ist das aber sicherlich nicht so. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg | 520918 | |||
Datum | 12.11.2008 09:33 | 3325 x gelesen | |||
hmm... Ich mag mich vielleicht täuschen aber war es nicht so das der erste GF vorort den Einsatz erstmal als Einsatzleiter übernimmt? Sobald dann ein ZF da ist dieser unter absprache mit GF übernimmt? Und bei Ankunft Kdt das gleiche spiel eine Stufe höher also Kdt übernimmt von ZF? usw. jetzt käme wohl der KBM ... Somit sollte ein GF doch zumindest erstmassnahmen treffen können. Bei kleinen Lagen/Einsätzen wie Baum auf Strasse sollte ein GF als EL doch ausreichend sein, oder? Ob man dies nun durch mehrere Stellvertreter noch stärken muss, hmm ich wag mal das zu bezweifeln. Allerdings gibt es ja auch ein FW Leben abseits von Einsätzen. Ich denke mal in der Zeit der Hauptproben sind zwei Stellvertreter bestimmt sinnvoll gerade wenn man wie bei uns viele Abteilungen vorhanden sind :-) geteilter Arbeit ist doch halbe Arbeit ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 520980 | |||
Datum | 12.11.2008 12:25 | 3385 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerAha, Das würde ich durchaus bestreiten wenns um große Lagen geht das ein GF oder ZF das immer und in jedem Fall schafft. Na ja. Kommandant ist zunächst einmal eine Verwaltungsfunktion. An dieser kann je nach Bundesland eine Berechtigung (oder auch Verpflichtung) hängen, die Einsatzleitung zu übernehmen. Das andere ist die taktische Ausbildung. Ich kenne Fälle, da ist der Kommandant nicht der höchstausgebildete taktische Führer in der Wehr. In Ba-Wü z.B. ist Regelausbildung für Kommandanten und Abterilungskommandanten sowie deren jeweilige Stellvertreter der Lehrgang Zugführer. Damit ist er taktisch gesehen auch nur Zugführer. Und ob dann ein "nur" Zugführer oder ein Zugführer und Kommandant die taktischen Entscheidungen trifft sollte egal sein. Es kann ja aber sein, daß er in seiner Wehr Personal mit Verbandsführer oder Stabsqualifikation hat. Geschrieben von Christian Schorer Schon klar, ich kenne das, aber u.U. hat es durchaus Vorteile wen nicht "nur" der GF vor Ort ist, geht ja auch um so dinge wie Vornahme von Rechtsgeschäften für die Gemeinde und ähnliches. Ich weiß ja nicht wie es es bei Euch ist. Aber in Ba-Wü ist die Feuerwehr eine nichtrechtsfähige Einrichtung der Gemeinde. Wenn entsprechendes Handeln erforderlich ist muß die Gemeinde entweder vorher ermächtigt haben (m.E. die Ausnahme) oder es muß ein VErtreter der Stadtverwaltung vor Ort kommen (m.E. die Regel). Wenn, dann können wir also nur hoheitlich tätig werden. Und das kann wiederum jeder taktische Führer im Rahmen seiner Ausbildung (oder er sollte es können). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 520986 | |||
Datum | 12.11.2008 12:31 | 3322 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerNa ja. Kommandant ist zunächst einmal eine Verwaltungsfunktion. Jo, sogar bei uns. :-) Geschrieben von Christian Fischer In Ba-Wü z.B. ist Regelausbildung für Kommandanten und Abterilungskommandanten sowie deren jeweilige Stellvertreter der Lehrgang Zugführer. Hier leider nicht unbedingt (in unserer Gegend schon). Geschrieben von Christian Fischer Das andere ist die taktische Ausbildung. Ich kenne Fälle, da ist der Kommandant nicht der höchstausgebildete taktische Führer in der Wehr. Ich kenn die Fälle auch, ist aber nicht unbeingt die Regel. Geschrieben von Christian Fischer Ich weiß ja nicht wie es es bei Euch ist. Aber in Ba-Wü ist die Feuerwehr eine nichtrechtsfähige Einrichtung der Gemeinde. Wenn entsprechendes Handeln erforderlich ist muß die Gemeinde entweder vorher ermächtigt haben (m.E. die Ausnahme) oder es muß ein VErtreter der Stadtverwaltung vor Ort kommen (m.E. die Regel). Tjo, da haben wir dann aber eine lustige Zwickmühle: theoretisch darfst du dann ja nichtmal einen Autokran anfordern der dringend benötigt, hinterher aber nicht weiter berechnet werden kann, oder? Geschrieben von Christian Fischer Wenn, dann können wir also nur hoheitlich tätig werden. Und das kann wiederum jeder taktische Führer im Rahmen seiner Ausbildung (oder er sollte es können). Sollte ..... Ich kann die Ursprungsfrage jedenfalls gut nachvollziehen, dazu muß ich nur schauen wie es teilweise zugeht. Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 520992 | |||
Datum | 12.11.2008 12:39 | 3245 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerTjo, da haben wir dann aber eine lustige Zwickmühle: theoretisch darfst du dann ja nichtmal einen Autokran anfordern der dringend benötigt, hinterher aber nicht weiter berechnet werden kann, oder? Drück es der Polizei aufs Aug ;-) Oder dem Verursacher/ Störer selbst. Strenggenommen ist es sogar so, daß in Ba-Wü nmicht die Feuerwehr die Hilfe von einer benachbarten Feuerwehr anfordert, sondern der Bürgermeister des um Hilfe ersuchenden Schadensortes beim Bürgermeister der um Hilfe ersuchten Gemeinde. Das wird aber i.d.R. durch eine allgemeine Ermächtigung für den Einsatzleiter der Feuerwehr gelöst. Und dann hole ich wenn es um einen Zeitkritischen Einsatz geht den Kran einer der in er Nähe befindlichen BFen (ich weiß, ist bei Euch etwas weiter weg). Wie man sieht ist das Thema keineswegs trivial und es bietet sich an, diese Themen sauber in Form von Ermächtigungen durch die Gemeinde und durch entsprechende Dienstanweisungen lange im Vorfeld zu regeln. Geschrieben von Christian Schorer Ich kann die Ursprungsfrage jedenfalls gut nachvollziehen, dazu muß ich nur schauen wie es teilweise zugeht. Dafür habt Ihr ja dann ja Eure ganzen Kreisbrandonkels... ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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