alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaDGUV Aussage zu Hanrath Stiefel20 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
Infos:
  • DGUV: Die beanstandeten Hanrath-Feuerwehrstiefel sind weder bei Ausbildung und Übungen, noch bei Einsätzen der Feuerwehr zu verwenden.
  • GUV-R Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst
  • Test in Österreich
  • Fälschung eines Schreiben der Bezirksregierung Köln
  • RD / MHD und Hanrath
  • Urteil OVG
  •  
    AutorFlor8ian8 F.8, Köfering / Bayern520356
    Datum10.11.2008 10:5410164 x gelesen
    Hallo Leute,
    Die DGUV schreibt das die Hanrath Stiefel im Bereich Feuerwehr nicht mehr zu benutzen sind, egal ob Einsatz- oder Übungsdienst. Wie schauts denn für den Bereich des Rettungsdienstes aus.

    Grund: Mache gerade die RA-Ausbildung. Wir sollen von der Schule für die Übungszwecke in der Schule und fürs Anerkennungsjahr Stiefel von Hanrath bekommen. Sind diese überhaupt zulässig??

    Gruß
    Flo


    Das ist meine Meinung. Nicht die meiner Feuerwehr, meiner Organisation oder sonstigen Dritten.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern520360
    Datum10.11.2008 11:076402 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Florian FrummetSind diese überhaupt zulässig??
    Hab grad keine Quelle parat, aber m.W. wird für den RD S2 gefordert. Bei uns ist nur S3 zulässig. Wenn der Schuh der Fa. H. diese Anforderungen erfüllt ist das i.O., musst hat mal auf die Herstellungsnummern schauen und vergleichen;-)


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 F.8, Köfering / Bayern520361
    Datum10.11.2008 11:116126 x gelesen
    Geschrieben von Christof Stroblmusst hat mal auf die Herstellungsnummern schauen und vergleichen;-)


    Kann ich noch nicht. Sollen den Stiefel schon seit Februar bekommen. Bis heute is der noch nicht da. Es wurde der Profi-Plus bestellt. War von Anfang an nicht begeistert und werde wahrscheinlich auch weiterhin meine Stiefel der anderen Schuhfima mit H tragen...

    Is bloß aus Interesse.

    Gruß
    Flo


    Das ist meine Meinung. Nicht die meiner Feuerwehr, meiner Organisation oder sonstigen Dritten.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW520367
    Datum10.11.2008 11:426017 x gelesen
    Geschrieben von Florian FrummetDie DGUV schreibt das die Hanrath Stiefel im Bereich Feuerwehr nicht mehr zu benutzen sind, egal ob Einsatz- oder Übungsdienst. Wie schauts denn für den Bereich des Rettungsdienstes aus.

    Die festgestellten Mängel waren lt. BAuA-Veröffentlichung:
    - fehlende Rutschhemmung,
    - Trennkraft der Laufsohle zum Schaft zu gering,
    - Zehenkappenbelastung zu gering,
    - fehlende Durchtrittsicherheit,
    - Brennverhalten: Reißverschluss und Schnürsystem geschmolzen

    Anforderungen an Schutzschuhe im RD gemäß UVV (2106)

    Sicherheitsschuhe mindestens
    der Kategorie S 2 Typ B mit rutschhemmender Sohle tragen. Sicherheitsschuhe („S“) sind Schuhe nach DIN EN 345 Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch mit Zehenschutzkappen für hohe Belastungen

    Zehenschutzkappe gefordert und Zehenkappenbelastung zu gering gemäß Verfügung ?

    Zu welchem Ergebnis kommt man dann ?

    Der DGUV schreibt zumindest:
    Schriftliche oder mündliche Erklärungen des Herstellers über die Unbedenklichkeit seiner Produkte,
    wie sie in der Vergangenheit ausgestellt wurden, sind nicht geeignet, die festgestellten Mängel zu
    beheben.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg520370
    Datum10.11.2008 11:496093 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Florian FrummetSollen den Stiefel schon seit Februar bekommen. Bis heute is der noch nicht da. Es wurde der Profi-Plus bestellt.

    Das Verbot für die Firma Hanrath die beanstandeten Stiefel in Verkehr zu bringen ist gültig. Auch wenn die 2. Untersagungsverfügung, wie schon hier in einem anderen Thread erwähnt, zur Zeit von einem Gericht "überprüft" wird hat das in Bezug auf die Untersagung keine aufschiebende Wirkung.

    Falls die Firma dir also ein Stiefel liefern würde der unter einer dieser Verfügungen fällt hat sich ein Problem an der Backe und müsste, soweit ich informiert bin, auch eine nette Summe als Strafzahlung an die Staatskasse abdrücken ...

    Angesichts der deutlichen Aussagen der Unfallversicherungen kannst du froh sein das diese Stiefel noch nicht geliefert wurden. Was nützen Feuerwehrstiefel die man bei Übung und Einstaz nicht tragen darf?


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW520371
    Datum10.11.2008 11:505873 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffDie festgestellten Mängel waren lt. BAuA-Veröffentlichung:
    - fehlende Rutschhemmung,
    - Trennkraft der Laufsohle zum Schaft zu gering,
    - Zehenkappenbelastung zu gering,
    - fehlende Durchtrittsicherheit,


    Anforderungen an Schutzschuhe im RD gemäß UVV (2106)

    Bei besonderen Gefährdungen, z.B. wiederholten Rettungseinsätzen auf Baustellen oder Industrieanlagen,
    sollte der Schuh eine höhere Durchtrittsicherheit gegen Stichverletzungen der Fußsohle durch Hineintreten in
    spitze Gegenstände haben. Dann ist ein Schuh S 3 geboten.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorBenn8i K8., Mengen / Württemberg520376
    Datum10.11.2008 12:385707 x gelesen
    Durch die verschiedenen fehlenden/ nicht erfüllten Komponenten erfüllt der Schuh eigentlich nicht mal der S3 Norm.


    An alle stillen Mitleser aus meiner Gegend. Alles was ich hier schreibe ist ausschließlich meine persönliche Meinung.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg520378
    Datum10.11.2008 12:495785 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Florian FrummetSind diese überhaupt zulässig??

    was sagt der zuständige Unfallversicherungsträger?


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW520386
    Datum10.11.2008 14:025614 x gelesen
    Was ist eigentlich mit Stiefeln älteren Baujahrs?

    Sind die ok? Wurden da andere Materialien verwandt?


    Gruß
    Michael

    Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

    Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorBenn8i K8., Mengen / Württemberg520392
    Datum10.11.2008 14:525662 x gelesen
    Geschrieben von Michael ArensWas ist eigentlich mit Stiefeln älteren Baujahrs?

    Sind die ok? Wurden da andere Materialien verwandt?



    Auch die fallen unter die Untersagungsverfügung.

    Es fallen alle Feuerwehrstiefel mit einem Hanrath Stempel drauf unter die 2 Untersagungsverfügung egal welches Baujahr!!


    Einfach mal die Schriebe der Unfallkassen genau lesen!


    An alle stillen Mitleser aus meiner Gegend. Alles was ich hier schreibe ist ausschließlich meine persönliche Meinung.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW520395
    Datum10.11.2008 15:115552 x gelesen
    Geschrieben von Benni KatzAuch die fallen unter die Untersagungsverfügung.

    Es fallen alle Feuerwehrstiefel mit einem Hanrath Stempel drauf unter die 2 Untersagungsverfügung egal welches Baujahr!!


    Vielleicht bin ich zu blöd oder blind. Heißt Untersagungsverfügung auch, dass die vorhandenen nicht mehr benutzt werden dürfen, oder heißt das "nur" dass das Inverkehrs bringen nichtmehr stattfinden darf?


    Gruß
    Michael

    Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

    Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW520396
    Datum10.11.2008 15:155474 x gelesen
    Ich bin zu blind. Sorry.....

    Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) hat am 22.10.2008 ein Rundschreiben an die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herausgegeben.

    Der Verband äußert sich darin recht deutlich:
    +
    Die sich aus dieser Untersagungsverfügung (Az.: 55.3.8221-Go) ergebende Konsequenz: Die beanstandeten Schuhe sind weder bei Ausbildung und Übungen, noch bei Einsätzen der Feuerwehr zu verwenden.

    Er bezieht sich darin auch auf die Veröffentlichungen und Äusserungen der Firma Hanrath Schuh-GmbH: Schriftliche oder mündliche Erklärungen des Herstellers über die Unbedenklichkeit seiner Produkte, wie sie in der Vergangenheit ausgestellt wurden, sind nicht geeignet, die festgestellten Mängel zu beheben.


    Für alle die genauso blind sind wie ich ;-)


    Gruß
    Michael

    Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

    Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg520397
    Datum10.11.2008 15:225589 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Michael Arens
    Vielleicht bin ich zu blöd oder blind. Heißt Untersagungsverfügung auch, dass die vorhandenen nicht mehr benutzt werden dürfen, oder heißt das "nur" dass das Inverkehrs bringen nichtmehr stattfinden darf?


    Zitat aus der 2. Untersagungsverfügung: Untersagung des Inverkehrbringens der Feuerwehrstiefel des Typs Profi Plus, Profi, Ultra und Spark. Aufgrund der Untersagungsverfügung dürfen die Stiefel ab dem 14.08.2008 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

    Das "Inverkehrbringen" bezieht sich auf die Einfuhr in die EU bzw. den Verkauf durch den Hersteller.

    Die Frage ob die betroffenen Stiefeln nun im Dienst benützt werden dürfen muss jeder Nutzer mit seinem gesunden Menschenverstand und der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger beantworten.

    Bei den Unfallversicherungsträger gibt es ja schon eine Empfehlung deren Dachverbandes DGUV: Die beanstandeten Hanrath-Feuerwehrstiefel sind weder bei Ausbildung und Übungen, noch bei Einsätzen der Feuerwehr zu verwenden.

    Angesichts der in der Untersagungsverfügung aufgeführten Mängel bezweifel ich sogar das diese Stiefel auch noch als "normales" Sicherheitsschuhwerk geeignet sind.

    Wenn man auch noch die Reaktionen der Hanrath Schuh-GmbH auf die Untersagungsverfügungen in Form von Lügen und Verleumdungen betrachtet dann fehlt meiner Ansicht nach das Vertrauen das ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung braucht.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW520398
    Datum10.11.2008 15:375478 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerAngesichts der in der Untersagungsverfügung aufgeführten Mängel bezweifel ich sogar das diese Stiefel auch noch als "normales" Sicherheitsschuhwerk geeignet sind.

    offensichtlich sieht das der DGUV auch so, zumindest schreibt man dort:
    Schriftliche oder mündliche Erklärungen des Herstellers über die Unbedenklichkeit seiner Produkte,
    wie sie in der Vergangenheit ausgestellt wurden, sind nicht geeignet, die festgestellten Mängel zu
    beheben.

    Welche rechtliche Wirkung hat eigentlich das juristische Spiel rund um die Verfügung ?
    Ruht die Verfügung ? Dürfen die Stiefel damit verkauft werden, bis zur Hauptverhandlung ?
    Wie sind die Reaktionen im Ausland ? Österreich ist ja bekannt, aber der Rest ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg520399
    Datum10.11.2008 15:395483 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Michael RoleffWelche rechtliche Wirkung hat eigentlich das juristische Spiel rund um die Verfügung ?
    Ruht die Verfügung ? Dürfen die Stiefel damit verkauft werden, bis zur Hauptverhandlung ?


    nach den mir vorliegenden Informationen ist auch die 2. Untersagungsverfügung wirksam. Das "juristische Spiel" um die 2. Untersagungsverfügung soll keine aufschiebende Wirkung haben.

    Die erste Untersagungsverfügung ist rechtlich wasserdicht und gültig.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg520401
    Datum10.11.2008 15:445595 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Florian FrummetWie schauts denn für den Bereich des Rettungsdienstes aus.

    Auch im Santiätsbereich gibt es Probleme mit den Stiefeln:

    Schreiben des Malteser Hilfsdienstes e.V. zum aktueller Sachstand zur Untersagungsverfügung der BAuA [Stand: 16.10.2008]


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Oberlichtenau / Sachsen520415
    Datum10.11.2008 17:325613 x gelesen
    Geschrieben von Benni KatzAuch die fallen unter die Untersagungsverfügung.

    Es fallen alle Feuerwehrstiefel mit einem Hanrath Stempel drauf unter die 2 Untersagungsverfügung egal welches Baujahr!!



    Hallo !
    Das ist so nicht richtig.
    Ich hatte das Problem auch (Ultra BJ 12/06).
    Habe heute die Antwort der Unfallkasse Sachsen erhalten , wonach nur die Stiefel nicht mehr verwendet werden dürfen, welche in den Zeiträumen der Verfügungen genannt sind! Alle anderen können weiter verwendet werden!!!
    Das hab ich schriftlich und daran werde ich mich halten.
    Also einfach mal die zuständigen Stellen fragen, und nicht auf jeden "Schlaumeier" hören- dann ist man schlauer.
    In diesem Sinne !
    MkG Thomas


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü520418
    Datum10.11.2008 17:555308 x gelesen
    Tach,
    Geschrieben von Thomas MagerAlso einfach mal die zuständigen Stellen fragen, und nicht auf jeden "Schlaumeier" hören- dann ist man schlauer.
    In diesem Sinne !


    Also wenn Dir deine Gesundheit sowenig Wert ist, dann bitte gehe auch, wenn was passiert, zur Krankenkasse, Unfallkasse oder BG und sage das du nur das billigste und nicht gerade notwendigste willst an Versorgung.
    Weil irgendein Schlaumeier hat gesagt das man das nicht so wichtig nehmen muss mit der Gesundheit.

    Ich versteh das nicht. Bei solchen Problemen schmeiss ich doch alle Schuhe von denen weg und kauf andere... das ist mir doch meine Gesundheit wert.
    Jeder jammert über Handystrahlung, Sonstige Strahlung, Wärmefenster, thermische Belastung usw... aber bei dem Schuhwerk zählt wieder nur das eine Motto "Geiz ist geil"

    Dumm!


    Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW520419
    Datum10.11.2008 17:585472 x gelesen
    Geschrieben von Thomas MagerAlso einfach mal die zuständigen Stellen fragen, und nicht auf jeden "Schlaumeier" hören- dann ist man schlauer.

    offensichtlich sieht das der DGUV anders, zumindest schreibt man dort:
    Schriftliche oder mündliche Erklärungen des Herstellers über die Unbedenklichkeit seiner Produkte,
    wie sie in der Vergangenheit ausgestellt wurden, sind nicht geeignet, die festgestellten Mängel zu
    beheben.

    DGUV ist wer ? ,-))


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW520610
    Datum11.11.2008 14:445349 x gelesen
    Beschluss des OVG

    Schon in der Ordnungsverfügung vom 15. September 2008 hat die Antragsgegnerin angeführt, sicherheitstechnische Überprüfungen hätten ergeben, dass die Feuerwehrstiefel erhebliche Mängel wie eine fehlende Rutschhemmung, eine zu geringe Trennkraft der Laufsohle zum Schaft, eine zu niedrige Zehenkappenbelastbarkeit, eine fehlende Durchtrittsicherheit und ein unzureichendes Brennverhalten (Schmelzen von Reißverschluss und Schnürsystem) aufwiesen. Diese sicherheitstechnischen Bedenken hat die Antragsgegnerin durch ihre Ausführungen in der Beschwerdebegründung, die durch die vorgelegten Verwaltungsvorgänge gestützt werden, noch weiter vertieft und insbesondere aufgezeigt, dass schon seit mehreren Jahre immer wieder Qualitätsmängel und Probleme im Zusammenhang mit den erforderlichen Zertifizierungen der in Rede stehenden Feuerwehrstiefel aufgetreten sind.


    noch weiter vertieft und insbesondere aufgezeigt, dass schon seit mehreren Jahre immer wieder Qualitätsmängel und Probleme im Zusammenhang mit den erforderlichen Zertifizierungen der in Rede stehenden Feuerwehrstiefel aufgetreten sind

    Die Interessenabwägung geht auf der Grundlage des derzeitigen Erkenntnisstandes zu Lasten der Antragstellerin aus. Sie hat deshalb bis zum Abschluss des Eilverfahrens die von der Antragsgegnerin angeordnete sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung vom 15. September 2008 hinzunehmen.

    Das heißt, die Verfügung ist wirksam ?

    Schon allein der - wie hier - auf Untersuchungen von Fachinstituten gestützte begründete Verdacht, dass die Feuerwehrstiefel nicht den maßgeblichen Sicherheitsanforderungen genügen könnten, reicht aus, um das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin zurücktreten zu lassen. Feuerwehrleute, für die die Feuerwehrstiefel gerade bestimmt sind, müssen sich bei einem Notfalleinsatz darauf verlassen können, dass ihre Ausrüstung den erforderlichen Qualitätsstandards genügt. Sicherheitstechnische Mängel bei ihrer Ausrüstung wie insbesondere dem Schuhwerk haben unmittelbar die Gefahr von gesundheitlichen Beeinträchtigungen zur Folge. Gerade in Anbetracht ihrer in besonderem Maße gefahrgeneigten Tätigkeit gilt es zu verhindern, dass Feuerwehrleute durch eine unzureichende Ausrüstung ihr eigenes Leben und auch das Leben der von ihnen zu rettenden Personen gefährden. Angesichts dessen kann nicht hingenommen werden, dass möglicherweise den sicherheitstechnischen Anforderungen nicht genügende Feuerwehrstiefel in den Verkehr geraten. Jedenfalls bis der Verdacht eines vorhandenen Gefährdungspotentials durch eine abschließende Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ausgeräumt ist, muss sichergestellt werden, dass die vorliegend in Rede stehenden Feuerwehrstiefel nicht weiter in den Verkehr gelangen. Damit für sie verbundene Nachteile hat die Antragstellerin angesichts einer möglichen Gefährdung von Leib und Leben der Feuerwehrleute und der von ihnen zu rettenden Personen hinzunehmen.

    Sicherheit geht vor Gewinn ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     10.11.2008 10:54 Flor7ian7 F.7, Köfering
     10.11.2008 11:07 Chri7sto7f S7., Vilseck
     10.11.2008 11:11 Flor7ian7 F.7, Köfering
     10.11.2008 11:49 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.11.2008 11:42 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     10.11.2008 11:50 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     10.11.2008 12:38 Benn7i K7., Mengen
     10.11.2008 12:49 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.11.2008 14:02 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
     10.11.2008 14:52 Benn7i K7., Mengen
     10.11.2008 15:11 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
     10.11.2008 15:15 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
     10.11.2008 15:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.11.2008 15:37 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     10.11.2008 15:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.11.2008 17:32 Thom7as 7M., Oberlichtenau
     10.11.2008 17:55 Pete7r K7., Bruchsal
     10.11.2008 17:58 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     11.11.2008 14:44 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     10.11.2008 15:44 Jürg7en 7M., Weinstadt
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt