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ThemaVersicherung bei der Übung12 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHans8 S.8, Markthöfen / Baden519639
Datum06.11.2008 06:5611622 x gelesen
Hallo Zusammen,

ich bin relativ neu in eine Feuerwehr eingetreten und habe nun nach einem kleinen Unfall mit einem privat PKW eine Frage an euch.
In der Grundausbildung ist erzählt worden das man auf dem (direkten)Weg zur Übung, bei der Übung und auf dem (direkten) Heimweg versichert ist.

Nun meine Frage, was ist da versichert, bin ich als Person versichert (körperliche Schäden) oder ist z.B. mein Auto auch versichert.
Was ist wenn ich mit meinem privaten PKW beim einparken auf dem Parkplatz beim Feuerwehrhaus ein anderes beschädige, bin ich über die Feuerwehr versichert oder muß es meine Versicherung bezahlen (somit steigen auch meine Beiträge und ich muß die Selbstbeteiligung bezahlen).

Wäre klasse wenn ich hier ein paar Antworten bekommen könnte, am besten auch mit Links oder Quellen wo man dies nachlesen kann.

Gruß
Hans


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AutorJona8s J8., Reutlingen / Baden-Württemberg519640
Datum06.11.2008 08:0710037 x gelesen
Feuerwehrgesetz (FwG) Baden-Württemberg
§ 16
Ersatz von Sachschäden und bestimmten Vermögensschäden

(1) Erleiden ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr in Ausübung oder infolge des Dienstes einschließlich der Aus- und Fortbildung einen Sachschaden, so hat ihnen die Gemeinde diesen auf Antrag zu ersetzen, wenn sie den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht haben. Satz 1 gilt entsprechend für die vermögenswerten Versicherungsnachteile, die ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr als Eigentümer oder Halter eines eingesetzten Kraftfahrzeuges erleiden. Die Höhe der zu ersetzenden vermögenswerten Versicherungsnachteile bemißt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag.

(2) Sofern ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr bei Dienstfahrten Kraftfahrzeuge anderer Personen benutzen, gilt Absatz 1 entsprechend. Die Gemeinde hat die Feuerwehrangehörigen insoweit von Schadensersatzansprüchen der Eigentümer oder Halter der Kraftfahrzeuge freizustellen.

(3) Leistet die Gemeinde den Geschädigten Ersatz und haben diese einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten, so geht der Ersatzanspruch auf die Gemeinde in Höhe des von ihr geleisteten Ersatzes über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil der Geschädigten geltend gemacht werden.


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AutorHans8 S.8, Markthöfen / Baden519658
Datum06.11.2008 13:209621 x gelesen
Hallo,

vielen Dank für deine Antwort !!!
Wo steht aber das ich bei der Anfahrt zum Dienst / Übung versichert bin ???
Das war ja bei mir der Fall !!

Gruß
Hans


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg519665
Datum06.11.2008 14:379636 x gelesen
Guten Tag

für BaWü siehe u.a.:

-> "Unfallkasse Baden-Württemberg".

und auch:

-> " Hier "

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorHans8 S.8, Markthöfen / Baden519689
Datum06.11.2008 16:589466 x gelesen
Hallo,

Danke für deine Links.
Aber meine Frage ist, ist mein PKW auch versichert ?? Die Unfallkasse spricht immer von Personenschäden !!!


Gruß
Hans


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen519690
Datum06.11.2008 17:029439 x gelesen
Die Unfallkasse versichert nur Personen.
Sachgüter sind z.B. in Niedersachsen über den kommunalen Schadensausgleich versichert.
Wie das bei euch ist, sollte dir dein Kommandant/Ortsbrandmeister sagen können.


Grüße
Jens

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AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg519691
Datum06.11.2008 17:0610041 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jonas Jozwiak Feuerwehrgesetz (FwG) Baden-Württemberg
§ 16 Ersatz von Sachschäden und bestimmten Vermögensschäden

(1) Erleiden ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr in Ausübung oder infolge des Dienstes einschließlich der Aus- und Fortbildung einen Sachschaden, so hat ihnen die Gemeinde diesen auf Antrag zu ersetzen, wenn sie den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht haben. Satz 1 gilt entsprechend für die vermögenswerten Versicherungsnachteile, die ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr als Eigentümer oder Halter eines eingesetzten Kraftfahrzeuges erleiden. Die Höhe der zu ersetzenden vermögenswerten Versicherungsnachteile bemißt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag.


Ist doch eindeutig. Es wird von Sachschaden gesprochen. Hierunter fällt auch dein beschädigter PKW. Ebenso ist die Rede von Aus- und Fortbildung. Hierzu gehören auch Übungen.

MfG Mathias


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AutorHans8 S.8, Markthöfen / Baden519721
Datum07.11.2008 06:549376 x gelesen
Hallo,
Vielen Dank für die Infos, sie haben mir sehr gut geholfen !!!

Gruß
Hans


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AutorHans8 S.8, Markthöfen / Baden519723
Datum07.11.2008 06:579346 x gelesen
Hi,

mir ist gerade noch was eingefallen !!!
Wen die Gemeinde den Sachschaden an meinem Auto und an dem anderen ersetzen muß, wer entscheidet dann ob dies fahrlässig war ???
Wenn das die Gemeinde machen kann, dann ist wahrscheinlich jeder Unfall fahrlässig.
Im konkreten Fall habe ich beim einparken vor einer Übung ein anderes Auto gestreift, das hat nun meine Versicherung übernommen. Dadurch bin ich aber mit meiner Schadenfreiheitsklasse natürlich gestiegen und somit bezahle ich nun mehr an Versicherung.

Gruß
Hans


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg519724
Datum07.11.2008 07:079199 x gelesen
Wenn du den Unfall verursacht hast, war das mindestens fahrlässig - ist doch auch klar, oder?
(vergleiche auch §§ 7, 18 StVG)


Beste Grüße

Udo Burkhard

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg519742
Datum07.11.2008 09:259366 x gelesen
Hallo Hans, Hallo Forum,

Geschrieben von Hans Schrödinger
Wen die Gemeinde den Sachschaden an meinem Auto und an dem anderen ersetzen muß, wer entscheidet dann ob dies fahrlässig war ???
Wichtig wird es erst ab grob fahrlässig . Dies entscheidet erst einmal der Sachbearbeiter der Kommune. Wenn Du mit der Entscheidung nicht zufrieden bist steht Dir der Rechtsweg offen, also in letzter Instanz die Gerichte.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorHans8 S.8, Markthöfen / Baden519775
Datum07.11.2008 14:049252 x gelesen
Hi,

Vielen Dank für die vielen Infos !!!

Gruß
Hans


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 06.11.2008 06:56 Hans7 S.7, Markthöfen
 06.11.2008 08:07 Jona7s J7., Reutlingen
 06.11.2008 13:20 Hans7 S.7, Markthöfen
 06.11.2008 14:37 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 06.11.2008 16:58 Hans7 S.7, Markthöfen
 06.11.2008 17:02 ., Bremervörde
 06.11.2008 17:06 Math7ias7 B.7, Mühlberg
 07.11.2008 06:54 Hans7 S.7, Markthöfen
 07.11.2008 06:57 Hans7 S.7, Markthöfen
 07.11.2008 07:07 Udo 7B., Aichhalden
 07.11.2008 09:25 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 07.11.2008 14:04 Hans7 S.7, Markthöfen
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