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Thema | Versicherung bei der Übung | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Hans8 S.8, Markthöfen / Baden | 519639 | |||
Datum | 06.11.2008 06:56 | 11622 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, ich bin relativ neu in eine Feuerwehr eingetreten und habe nun nach einem kleinen Unfall mit einem privat PKW eine Frage an euch. In der Grundausbildung ist erzählt worden das man auf dem (direkten)Weg zur Übung, bei der Übung und auf dem (direkten) Heimweg versichert ist. Nun meine Frage, was ist da versichert, bin ich als Person versichert (körperliche Schäden) oder ist z.B. mein Auto auch versichert. Was ist wenn ich mit meinem privaten PKW beim einparken auf dem Parkplatz beim Feuerwehrhaus ein anderes beschädige, bin ich über die Feuerwehr versichert oder muß es meine Versicherung bezahlen (somit steigen auch meine Beiträge und ich muß die Selbstbeteiligung bezahlen). Wäre klasse wenn ich hier ein paar Antworten bekommen könnte, am besten auch mit Links oder Quellen wo man dies nachlesen kann. Gruß Hans | |||||
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Autor | Jona8s J8., Reutlingen / Baden-Württemberg | 519640 | |||
Datum | 06.11.2008 08:07 | 10037 x gelesen | |||
Feuerwehrgesetz (FwG) Baden-Württemberg § 16 Ersatz von Sachschäden und bestimmten Vermögensschäden (1) Erleiden ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr in Ausübung oder infolge des Dienstes einschließlich der Aus- und Fortbildung einen Sachschaden, so hat ihnen die Gemeinde diesen auf Antrag zu ersetzen, wenn sie den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht haben. Satz 1 gilt entsprechend für die vermögenswerten Versicherungsnachteile, die ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr als Eigentümer oder Halter eines eingesetzten Kraftfahrzeuges erleiden. Die Höhe der zu ersetzenden vermögenswerten Versicherungsnachteile bemißt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag. (2) Sofern ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr bei Dienstfahrten Kraftfahrzeuge anderer Personen benutzen, gilt Absatz 1 entsprechend. Die Gemeinde hat die Feuerwehrangehörigen insoweit von Schadensersatzansprüchen der Eigentümer oder Halter der Kraftfahrzeuge freizustellen. (3) Leistet die Gemeinde den Geschädigten Ersatz und haben diese einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten, so geht der Ersatzanspruch auf die Gemeinde in Höhe des von ihr geleisteten Ersatzes über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil der Geschädigten geltend gemacht werden. | |||||
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Autor | Hans8 S.8, Markthöfen / Baden | 519658 | |||
Datum | 06.11.2008 13:20 | 9621 x gelesen | |||
Hallo, vielen Dank für deine Antwort !!! Wo steht aber das ich bei der Anfahrt zum Dienst / Übung versichert bin ??? Das war ja bei mir der Fall !! Gruß Hans | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 519665 | |||
Datum | 06.11.2008 14:37 | 9636 x gelesen | |||
Guten Tag für BaWü siehe u.a.: -> "Unfallkasse Baden-Württemberg". und auch: -> " Hier " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Hans8 S.8, Markthöfen / Baden | 519689 | |||
Datum | 06.11.2008 16:58 | 9466 x gelesen | |||
Hallo, Danke für deine Links. Aber meine Frage ist, ist mein PKW auch versichert ?? Die Unfallkasse spricht immer von Personenschäden !!! Gruß Hans | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 519690 | |||
Datum | 06.11.2008 17:02 | 9439 x gelesen | |||
Die Unfallkasse versichert nur Personen. Sachgüter sind z.B. in Niedersachsen über den kommunalen Schadensausgleich versichert. Wie das bei euch ist, sollte dir dein Kommandant/Ortsbrandmeister sagen können. Grüße Jens | |||||
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Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 519691 | |||
Datum | 06.11.2008 17:06 | 10041 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jonas Jozwiak Feuerwehrgesetz (FwG) Baden-Württemberg Ist doch eindeutig. Es wird von Sachschaden gesprochen. Hierunter fällt auch dein beschädigter PKW. Ebenso ist die Rede von Aus- und Fortbildung. Hierzu gehören auch Übungen. MfG Mathias | |||||
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Autor | Hans8 S.8, Markthöfen / Baden | 519721 | |||
Datum | 07.11.2008 06:54 | 9376 x gelesen | |||
Hallo, Vielen Dank für die Infos, sie haben mir sehr gut geholfen !!! Gruß Hans | |||||
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Autor | Hans8 S.8, Markthöfen / Baden | 519723 | |||
Datum | 07.11.2008 06:57 | 9346 x gelesen | |||
Hi, mir ist gerade noch was eingefallen !!! Wen die Gemeinde den Sachschaden an meinem Auto und an dem anderen ersetzen muß, wer entscheidet dann ob dies fahrlässig war ??? Wenn das die Gemeinde machen kann, dann ist wahrscheinlich jeder Unfall fahrlässig. Im konkreten Fall habe ich beim einparken vor einer Übung ein anderes Auto gestreift, das hat nun meine Versicherung übernommen. Dadurch bin ich aber mit meiner Schadenfreiheitsklasse natürlich gestiegen und somit bezahle ich nun mehr an Versicherung. Gruß Hans | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 519724 | |||
Datum | 07.11.2008 07:07 | 9199 x gelesen | |||
Wenn du den Unfall verursacht hast, war das mindestens fahrlässig - ist doch auch klar, oder? (vergleiche auch §§ 7, 18 StVG) Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 519742 | |||
Datum | 07.11.2008 09:25 | 9366 x gelesen | |||
Hallo Hans, Hallo Forum, Geschrieben von Hans Schrödinger Wen die Gemeinde den Sachschaden an meinem Auto und an dem anderen ersetzen muß, wer entscheidet dann ob dies fahrlässig war ??? Wichtig wird es erst ab grob fahrlässig . Dies entscheidet erst einmal der Sachbearbeiter der Kommune. Wenn Du mit der Entscheidung nicht zufrieden bist steht Dir der Rechtsweg offen, also in letzter Instanz die Gerichte. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Hans8 S.8, Markthöfen / Baden | 519775 | |||
Datum | 07.11.2008 14:04 | 9252 x gelesen | |||
Hi, Vielen Dank für die vielen Infos !!! Gruß Hans | |||||
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