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Thema | VKU - Gebührenbescheid je nach Verletzungsgrad | 2 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 519292 | |||
Datum | 04.11.2008 19:18 | 3890 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tobias Josef Riesch Bei Todesfällen ist es ziemlich einfach eine Grenze zu ziehen, aber wo zieht man bei Verletzten die Grenze? ist das übliche Praxis, dass sich ein Feuerwehrgebührenbescheid nach dem Verletzungsgrad richtet? Wo liegt denn hier die Begründung? Meiner Meinung nach ist doch entscheidend, ob der Einsatz eine Menschenrettung ist oder nicht. Ersteres ist nicht gebührenpflichtig, letzteres (also auch eventuelle Folgemaßnahmen) ist kostenpflichtig. Oder liege ich da falsch? Hier haben sich doch eigentlich auch die verschieden Bundesländer angeglichen. Mal davon abgesehen: wie sieht es eigentlich bei nachweislich grober Fahrlässigkeit des Unfallverursachers aus? Mfg Mathias | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 519303 | |||
Datum | 04.11.2008 20:02 | 2189 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Mathias Bauer ist das übliche Praxis, dass sich ein Feuerwehrgebührenbescheid nach dem Verletzungsgrad richtet? Wo liegt denn hier die Begründung? Maßstab dürfte eine "besondere Härte" für den Betroffenen sein. Dabei hat die Gemeinde einen eigenen Entscheidungsspielraum. Geschrieben von Mathias Bauer Meiner Meinung nach ist doch entscheidend, ob der Einsatz eine Menschenrettung ist oder nicht. Das ist abhängig vom Bundesland. Die Kostenfreiheit bei der Menschenrettung ist nicht selbstverständlich! In NRW gibt es das nicht. Macht m.E. auch keinen Sinn. Bsp.: 1. Wenn ich mit dem Auto einen Radfahrer überfahren würde und der klemmt unter dem Auto, warum sollte ich als Autofahrer jetzt davon profitieren, dass es sich um eine Menschenrettung handelt und der Steuerzahler zahlt den Einsatz. 2. Fahre ich das Auto gegen die Wand und kann mich selbst befreien, ist das aus der Wand ziehen kostenpflichtig. 3. Wenn ich einen Unfall habe, muss ich zusehen das ich auch unverletzt noch mit dem Finger im Aschenbecher hängen bleibe, weil es dadurch zur kostenlosen Menschenrettung wird? 4. Ziemlich gewissenlos sind natürlich die ganzen Hilfsorganisationen, die ihre Leistungen im Rettungsdienst und Krankentransporte den Patienten bzw. Versicherungen in Rechnung stellen. Übrigens: Um ein KFZ im Straßenverkehr betreiben zu können, bedarf es einer Haftpflichtversicherung, die deckt solche Fälle in der Regel mit ab. Genauso bei der Gefährdungshaftung des Tierhalters, auch hier empfiehlt sich (gaaaanz dringend) eine Tierhaftpflichtversicherung. Gruß Sven | |||||
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