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Thema | keine Übung = keine FUK | 21 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 517750 | |||
Datum | 30.10.2008 14:43 | 8778 x gelesen | |||
Der ein oder andere kann sich mal diesen Artikel durchlesen. http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/balve/2008/10/29/news-87054527/detail.html In kurz; Stadtbrandinspektor Reinken ...ließ die Feuerwehrkameraden wissen, dass die Feuerwehrunfallkasse keine Leistungen mehr erbringt, wenn nicht mindestens 2/3 der Übungsabende besucht worden sind. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 517752 | |||
Datum | 30.10.2008 14:57 | 6333 x gelesen | |||
Das Schreiben der FUK möchte ich sehen. Das würde bedeuten, jemand, der in der Feuerwehr neu eingetreten ist, darf erst nach X-Stunden an einem Einsatz und ÜBUNG teilnehmen. Üben kann er aber nicht, er hat ja noch keine Übungsabende besucht. Diese sind aber nicht versichert (2/3) Regel. Oder aber, er übersteht den ersten Abend ohne Unfall. Dann 100% sind besucht worden und er darf in den Einsatz und in die Übung. Der 2. Abend entscheidet wieder über die Einsatzbereitschaft: (100oder50%). Mann, Mann, Mann. Kamerad Reinken. Das hätte man besser formulieren können. | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 517753 | |||
Datum | 30.10.2008 14:57 | 6066 x gelesen | |||
Das heißt, ich müsste in Zukunft vor jedem Einsatz erst mal die Übungsliste durchgehen und dann dafürsorgen, dass nur FA mitfahren, die bei mindestens 2/3 aller Übungen da waren. Frechheit! Oder kann man Stolpern, Umknicken und Hinfallen durch regelmäßige Übungsdienste verhindern? | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 517755 | |||
Datum | 30.10.2008 15:02 | 5974 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf HuberOder kann man Stolpern, Umknicken und Hinfallen durch regelmäßige Übungsdienste verhindern?Klar doch: Gleichgewichtstraining, Falltraining, ... MkG Helmut | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 517757 | |||
Datum | 30.10.2008 15:12 | 6048 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank EisenblaetterDas Schreiben der FUK möchte ich sehen. Wieso sollte es dazu ein Schreiben der FUK geben? Weil der Stadtbrandinspektor das gesagt hat? Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 517758 | |||
Datum | 30.10.2008 15:13 | 5897 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Thomas Middeke Der ein oder andere kann sich mal diesen Artikel durchlesen. Der Grundgedanke, dass FA, die nicht ausreichend fortgebildet sind (mangelnder "Trainingszustand"), nichts im Einsatz verloren haben, ist völlig richtig. Allerdings ist die Begründung (kein Versicherungsschutz bei mangelnder Übungsteilnahme) natürlich mehr als fragwürdig. Sieht die Unfallkasse das genauso? MkG Sascha | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 517759 | |||
Datum | 30.10.2008 15:19 | 5802 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf HuberDas heißt, ich müsste in Zukunft vor jedem Einsatz erst mal die Übungsliste durchgehen und dann dafürsorgen, dass nur FA mitfahren, die bei mindestens 2/3 aller Übungen da waren. Geht komischerweise bei AGT, die nicht die Voraussetzungen erfüllen (Belastungsübung, Einsatzübung, Unterweisung usw.), im Regelfall ohne Probleme. Eine Regelung, dass FA nur am Einsatz teilnehmen dürfen, wenn sie ausreichend fortgebildet sind, ist sehr sinnvoll! Was ausreichend ist, muss definiert werden. Eine Quote der Übungsteilnahmen ist eine Möglichkeit. MkG Sascha | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 517761 | |||
Datum | 30.10.2008 15:21 | 5846 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerAllerdings ist die Begründung (kein Versicherungsschutz bei mangelnder Übungsteilnahme) natürlich mehr als fragwürdig. Sieht die Unfallkasse das genauso? Einigen Zwischenmenschliche Gesprächen nach ist es schon so, dass die FUK im Unfallfalle die Teilnahmelisten der letzten Zeit einfordern. Welche Rückschlüssen / Entscheidungen auf dieser Grundlage getroffen werden ist mir allerdings unbekannt. Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 517762 | |||
Datum | 30.10.2008 15:23 | 5787 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sascha Tröger Eine Regelung, dass FA nur am Einsatz teilnehmen dürfen, wenn sie ausreichend fortgebildet sind, ist sehr sinnvoll! Was ausreichend ist, muss definiert werden. Eine Quote der Übungsteilnahmen ist eine Möglichkeit.Dann muss aber auch gleichzeitig eine Qaulitätssciherung der Ausbildung erfolgen. Es bringt nichts, wenn man an sehr vielen Diensten teilnimmt aber die Qualität der Dienste schlecht ist. Wenn ich mich an meinen Truppführerlehrgang zurück erinnern, kommen mir die tränen... Wie will man das bei FM(SB) machen, die wegen ihrem Schichtdienst nicht regelmäßig kommen können? MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 517764 | |||
Datum | 30.10.2008 15:26 | 5800 x gelesen | |||
Geschrieben von Axel UrbanWie will man das bei FM(SB) machen, die wegen ihrem Schichtdienst nicht regelmäßig kommen können? Alternative Dienste anbieten. Gerade und ungerade Kalenderwochen. ggfs. morgens Dienste organisieren / Samstags. Möglichkeiten gibt es da schon..... Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 517766 | |||
Datum | 30.10.2008 15:29 | 5713 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael ArensAlternative Dienste anbieten. Gerade und ungerade Kalenderwochen. Richtig, das sind eben Probleme, die man lösen muss, sofern man unter den heutigen (Arbeits-)Bedingungen den Feuerwehrdienst ehrenamtlich betreiben möchte. MkG Sascha | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 517768 | |||
Datum | 30.10.2008 15:34 | 5825 x gelesen | |||
hallo, Das ist Unfallversicherungen in solchen Fällen [mit zuwenig Übungsteilnahmen] die Leistungen verweigern halte ich für ein Märchen. Mit Märchen kann man vielleicht Kinder beeindrucken und deren Verhaltensweisen beeinflussen. Ob das aber bei Feuerwehrangehörigen auch so funktioniert wage ich mal zu bezweifeln. Geschrieben von Michael Arens Einigen Zwischenmenschliche Gesprächen nach ist es schon so, dass die FUK im Unfallfalle die Teilnahmelisten der letzten Zeit einfordern. Welche Rückschlüssen / Entscheidungen auf dieser Grundlage getroffen werden ist mir allerdings unbekannt. Ich könnte mir aber schon vorstellen das die Unfallversicherungen damit prüfen ob sie eventuell Regress nehmen können. Falls so ein Unfall dann wirklich ursächlich auf mangelnde Übungsteilnahme zurückzuführen ist wäre eventuell ein Regressanspruch gegenüber dem Verantwortlichen möglich. Und das wäre dann evetuell der Wehrführer ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 517771 | |||
Datum | 30.10.2008 15:59 | 5719 x gelesen | |||
Hallo, bevor das Forum überkocht: Die Aussage ist definitiv falsch! Entweder wurde der StBI falsch informiert oder zitiert! Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt ihre Leistungen unabhängig davon, ob eine bestimmte Anzahl von Ausbildungsstunden erbracht wurden. Leider wird, um bestimmte Dinge durchsetzen zu können immer folgendermaßen argumentiert: "Wenn du (ihr) ...... nicht macht, habt ihr keinen Versicherungsschutz!" Es gibt nur wenig Ausnahmen, wo bei einem Unfall der Versicherungsschutz nicht gewährt wird: Wenn der Blutalkohol die wesentliche Ursache des Unfalls ist, bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit! Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 517774 | |||
Datum | 30.10.2008 16:10 | 5725 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald Hilpert"Wenn du (ihr) ...... nicht macht, habt ihr keinen Versicherungsschutz!" Hallo, ich kenne das, wenn Führungskräften die Argumente ausgehen, dann kommen sie auf diese Tour. Ist (nicht nur) bei der Feuerwehr weit verbreitet. Ist aber, wie bereits gesagt, MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 517776 | |||
Datum | 30.10.2008 16:27 | 5697 x gelesen | |||
Der Stadtbrandinspektor ist doch auch derjenige, der Nachhilfe bei verpassten Übungsstunden gibt. Oder? | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 517786 | |||
Datum | 30.10.2008 16:49 | 5548 x gelesen | |||
Sicherlich ein interessanter versuch die Leute in die Übung zu zwingen. Aber man sollte sowas nicht in der Öffentlichkeit breit treten. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 517789 | |||
Datum | 30.10.2008 17:03 | 5539 x gelesen | |||
Das mit der FUK ist Schwachsinn. Dennoch ist es sinnvoll wenn man dafür sorgt, daß die FA die vorgesehene jährliche Mindestfortbildung absolvieren. Das scheint man nicht überall hinzukriegen - weder von der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 517849 | |||
Datum | 30.10.2008 19:46 | 5442 x gelesen | |||
Leider vergessen "diese" Führungskräfte, dass sie mit solchen Aktionen ihre Glaubwürdigkeit massiv demontieren. Bei der nächsten Anweisung wird sich jeder fragen, ob er hier wieder verschaukelt wird. Ungeachtet dessen ist die Zielstellung, für eine bessere Tilnahme an der Ausbildung zu sorgen, natürlich zu begrüßen, die gewählte Methode jedoch nicht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 517859 | |||
Datum | 30.10.2008 20:05 | 5341 x gelesen | |||
Hallo Wir diskutieren gerade aufgrund eines Zeitungsartikels. Vllt. hat ja der Reporter das Ganze nur falsch wiedergegeben? Weil unrecht hat der SWL(?) ja nicht. Grundsätzlich ist aber er dann der Gekniffene. Heißt Unfallschutz für den Kameraden ja aber Regress gegen den Verantwortlichen. Unter Umständen hat er ja sowas in längeren Sätzen gesagt die einfach nicht richtig verstanden wurden. Und ich glaube wir sind uns alle einig das ne Einsatzbeteiligung ohne regelmäßige Dienstteilnahme(selbstverständlich qulifizierte Dienste) recht wenig Sinn macht. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 517876 | |||
Datum | 30.10.2008 20:40 | 5364 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzWir diskutieren gerade aufgrund eines Zeitungsartikels. Vllt. hat ja der Reporter das Ganze nur falsch wiedergegeben? Genau das hab ich in meinen vorherigen Beiträgen ja gesagt (falsch zitiert?). Geschrieben von Peter Lieffertz Und ich glaube wir sind uns alle einig das ne Einsatzbeteiligung ohne regelmäßige Dienstteilnahme(selbstverständlich qulifizierte Dienste) recht wenig Sinn macht. 200%ige Zustimmung!!! Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 517879 | |||
Datum | 30.10.2008 20:53 | 5326 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Harald Hilpert Genau das hab ich in meinen vorherigen Beiträgen ja gesagt (falsch zitiert?). Nene, warst nur der Letzte in der Historie :-). Habe einfach deinen Beitrag da ganz unten stehend zur Antwort benutzt. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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