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Thema | Verantwortung des Atemschutz-Gerätewart | 4 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Sven8 A.8, Clervaux / Lu | 517214 | |||
Datum | 28.10.2008 21:13 | 4968 x gelesen | |||
Hi, Ich habe mal eine Frage zu den Deutschen Gepflogenheiten beim Thema Atemschutz-Gerätewart: Ist dieser Verantworlich wenn trotz seiner Wartung und der korrekten Kontrolle ein gerät im Einsatz versagt? Kann er persönlich verklagt werden? Wie ist er abgesichert? Kann er schuldig gemach werden, wenn der Prüfstand das Gerät als Ok deklariert? Danke im voraus für eure Stellungnahme. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 517217 | |||
Datum | 28.10.2008 21:18 | 3115 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven ArendIst dieser Verantworlich wenn trotz seiner Wartung und der korrekten Kontrolle ein gerät im Einsatz versagt? Wenn er keine Fehler gemacht hat, dann braucht er sich nichts vorwerfen. Dann muss der Fehler im Bereich einer anderen Stelle liegen (Hersteller, TÜV, Geräteträger o. a. ) Geschrieben von Sven Arend Kann er persönlich verklagt werden? Verklagt werden kann jeder! Ob er eine Schuld hat wird dann wohl durch die Gerichte über einen Gutachter festgestellt. Geschrieben von Sven Arend Wie ist er abgesichert? Unterschiedlich! Manche Dienstherren gewähren Dienstrechtsschutz und manchen nicht. Geschrieben von Sven Arend Kann er schuldig gemach werden, wenn der Prüfstand das Gerät als Ok deklariert? Wenn er sich keiner Sorgfaltspflichtverletzung schuldig gemacht hat, dann m. E. nicht. Dann muss der Fehler ja am Prüfstand liegen und der Verantwortliche für die Wartung des Prüfstandes dürfte der Ansprechpartner für den Staatsanwalt sein. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 517228 | |||
Datum | 28.10.2008 22:00 | 2893 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferWenn er sich keiner Sorgfaltspflichtverletzung schuldig gemacht hat, dann m. E. nicht. Dann muss der Fehler ja am Prüfstand liegen und der Verantwortliche für die Wartung des Prüfstandes dürfte der Ansprechpartner für den Staatsanwalt sein. richtig! Wenn es zu eine Unfall kommt, dann ist der Gutachter gefragt. Und der sagt dem Gericht dann, ob und wie der Fehler entstanden ist. Und das Gericht nimmt sich die Zeit, das zu klären. Und die nehmen sich schon die Zeit, da genau hinter zu schauen. Hier wäre es hilfreich, den konkreten Fall zu kennen. Ein alter Juristengrundsatz: "Das kommt drauf an"! So pauschal gibt es keine Antwort. Gruß Klaus, Schöffe am Landgericht | |||||
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Autor | Sven8 A.8, Clervaux / Lu | 517664 | |||
Datum | 30.10.2008 09:20 | 2547 x gelesen | |||
Danke für die Antworten. Es gibt hier keinen konkreten Fall. Das war einfach nur eine Frage die sich mir so in schlaflosen Nächten gestellt hat. | |||||
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