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ThemaHelmpflicht/Helmverbot auf Booten23 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW516014
Datum23.10.2008 09:429022 x gelesen
Hallo zusammen,

zu dem o.g. Thema kursieren viele Gerüchte, Meinungen und Parolen.
Leider habe ich noch keine Vorschrift, UVV oder auch nur Empfehlung einer
Stelle gefunden, die ich als verlässliche Quelle bezeichnen würde.

Daher folgende Fragen:

- Welche Vorschriften regeln das Tragen von Schutzhelmen auf Booten?
- Gibt es ein Verbot auf einem Boot Helme zu tragen?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!

Grüße aus Dormagen

Carsten


1. Wasserrettungszug DLRG im Rhein-Kreis Neuss

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AutorDani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg516015
Datum23.10.2008 09:446896 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Carsten Gösch- Gibt es ein Verbot auf einem Boot Helme zu tragen?
Schriftlich habe ich jetzt nichts zur Hand... Aber das dürfte reichen: GMV!


Gruss, Daniel Hecker
FF Neckargemünd


Dieser Beitrag gibt nur meine persönliche Meinung wieder.
Er hat nichts mit der offiziellen Meinung der Freiwilligen
Feuerwehr Neckargemünd oder einer anderen Einrichtung zu tun!

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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW516019
Datum23.10.2008 10:006759 x gelesen
Nein! GMV zieht hier leider nicht.


Dass ich bei einer Fahrt von A-B auf einem Gewässer keinen Helm brauche ist klar. Auch bei Einsätzen zu Personensuchen oder beim Abschleppen eines anderen Bootes sicher nicht.

Wenn ich aber mit einem Boot in einem Hafebereich unter Gangways oder im Bereich von Auskiesungsanlagen unter Förderbändern auf Schwimmpontons tätig werde, möchte ich schon, daß meine Leute gegen das Anstoßen an scharfkantigen Trägern o.ä. geschützt sind.

Jetzt muss ich mir aber sagen lassen, dass ja jeder, der mit einem Helm ins Wasser fällt entweder das Genick bricht, oder aber durch die Wechslewirkung zwischen Weste und Helm durch den Kinnriemen stranguliert wird. Soweit die Meinung der Helferschaft, die das alles ganz genau weiß!

Bei Versuchen mit diversen PSA-Konstellationen im Schwimmbad ließ sich nichts davon bestätigen. Weder ist mein Genick gebrochen, noch bin ich stranguliert worden. Daher möchte ich nun wissen, ob es sich dabei nur um einen Irrglauben handelt oder ob es zu diesem Thema Vorschriften gibt.

Unsere eigene verbandinterne Vorschriftenlage hilft mir leider nicht weiter, da diese mir als TE-Führer auferlegt, dass ich im Einzelfall eine Gefährdungsanayse machen soll, und darauf hin festelegen und verantworten muss, welche PSA notwendig ist. Eine solche Entscheidung würde ich halt mit Fakten, selbst wenn sie aus anderen Vorschriften kommt, bzw. von anderen Organisationen ist, gerne untermauern.


1. Wasserrettungszug DLRG im Rhein-Kreis Neuss

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AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz516021
Datum23.10.2008 10:026574 x gelesen
Geschrieben von Carsten GöschBei Versuchen mit diversen PSA-Konstellationen im Schwimmbad ließ sich nichts davon bestätigen. Weder ist mein Genick gebrochen, noch bin ich stranguliert worden.

mit welchen PSA Kombinationen ? Welche Schwimmwesten ?


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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AutorLoth8ar 8H., Vilseck / Bayern516022
Datum23.10.2008 10:036675 x gelesen
Hallo!

Nach kurzem googlen bin ich mal auf zwei verschieden Meinungen gestoßen:

Die FUK Niedersachsen ist der Ansicht, dass auf das Tragen eines Feuerwehrhelms verzichtet werden kann, wenn eine Gefährdung für den Kopfbereich ausgeschlossen werden kann.

Die FUK NRW ist der Meinung, dass auch beim Einsatz auf dem Gewässer ein Helm getragen werden kann, da der Helm nicht die Schutzwirkung einer Schwimmweste beeinträchtigt.

In wie fern diese Aussagen noch aktuell sind (die Info der FUK NRW ist von 12/2005) weiß ich nicht.

Ich persönlich würde mich hier eher der Meinung der FUK Niedersachsen anschließen.


MkG

Lothar


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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW516026
Datum23.10.2008 10:166465 x gelesen
Bekleidung:

DLRG-Wasserrettungsanzug -Standard-
oder
DLRG-Winterkleidung "pro Arktika"

jeweils mit Standard-DIN-Helm und Dräger HPS4100

Weste:

Sekumar 275N-Standard-DLRG-Modell (andere haben wir nicht, entspricht der zivilen Duo-Protect)

Zeitgleich war auch unsere FW mit dabei und hat mit HuPF, CSA, und Dräger-Gallet mit Helm-Masken-Kombi experimentiert. Dabei gab es vereinzelt Probleme, dass die Weste den Helm verschoben hat und sich die Maske vom Gesicht gelöst hat....darauf hin wurden bei der FW die Rettungswesten ausgetauscht. Das Problem betrifft und mangels Atemschutz aber nicht.


1. Wasserrettungszug DLRG im Rhein-Kreis Neuss

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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW516027
Datum23.10.2008 10:176484 x gelesen
Die Aussagen wiedersprechen sich, zumindest in Deiner Zusammenfassung, nicht. Es kann verzichtet werden, wenn die Gefahr von Kopfverletzungen nicht gegeben ist. Es kann aber getragen werden, wenn notwendig, da eine Beeinträchtigung nicht gegeben ist. Das ist so ziemlich meine Position.


1. Wasserrettungszug DLRG im Rhein-Kreis Neuss

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern516032
Datum23.10.2008 10:276370 x gelesen
Hallo,


auch wir tragen bei gewissen Einsätzen auf dem See Helme, hierzu haben wir mit dem Schwimmwestenhersteller abgeklärt ob das geht.
Außerdem wurde es dann noch praktisch bei uns erprobt, es ist nicht angenehm gerade auch mit Atemschutz aber es funktioniert.


Gruß
Christian





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AutorDani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg516035
Datum23.10.2008 10:406409 x gelesen
Hi,

nochmal etwas ausführlicher ;) Bei "uns" wird nicht die Kombi Helm/Automatikweste als Risiko gesehen, sondern eher der Sturz mit Helm ins Wasser, den Ihr sicher nicht probiert habt. Angenommen Du stürzt aus nur 10cm Höhe (über Wasserniveau) im Stand ins Wasser. Das ist Am Kopf dann im Schnitt wohl ca. 1,80m. Am Helmrand ist "Luft". Beim eintauchen ins Wasser mit Geschwindigkeit x, die in dieser Höhe erreicht wird, füllt sich der Helm dann ringsrum mit Wasser und taucht ab. Soweit kein Problem. Das Problem hierbei ist, dass Du wohl schneller untertauchst als Dein Helm... Und hier kann es eben durch den Kinnriemen zu besagten Strangulationen kommen...

Bei uns ist die Regelung "Kein Helm am/auf dem Wasser" (Wasserentnahme mal ausgenommen, wieso auch immer *g*). Bei Arbeiten an einem havarierten Schiff etc. ist es sicher immer eine Einzelfallentscheidung je nach Gefahrenlage, die wir bisher zum Glück nicht hatten (zumindest nicht in meiner Zeit)


Gruss, Daniel Hecker
FF Neckargemünd


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen516044
Datum23.10.2008 11:036359 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Lothar HasenstabNach kurzem googlen bin ich mal auf zwei verschieden Meinungen gestoßen:
Ich kann darin keinen Widerspruch erkennen. Beide Aussagen und auch die Kombination sind sinnvoll. Wenn mein Nischel keiner Schlag-, Stoß- u. ä. Gefährdung ausgesetzt ist, brauche ich keinen Helm aufsetzen, völlig unabhängig davon, wo der Einsatz stattfindet. Die FUK NRW sagt nun ergänzend, dass bei Einsätzen auf dem Wasser, bei dem ein Helm erforderlich ist, dieser getragen werden kann und es zu keiner Beeinträchtigung mit der PSA gegen Abtauchen kommt.

Passt doch alles!? :-)


MkG Sascha

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW516048
Datum23.10.2008 11:156343 x gelesen
Im THW ist es folegnder Masen geregelt

Bei arbeiten auf oder am Wasser darf der Kinnriemen nicht geschlossen werden. Was mit unseren alten Bauarbeiter Helmen wunderbar geklappt hat, bei den neuen Dräger Helmen führt das zu schwierigkeiten, da die Dinger bei mir ohne Verschluss nicht so dolle halten.

Getragen wird Secumar 275 kn

Gunnar Kreidl
BÖH
THW Pfedelbach


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AutorLoth8ar 8H., Vilseck / Bayern516049
Datum23.10.2008 11:206221 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerPasst doch alles!? :-)

Einverstanden! :-)

Ich hab´s im ersten Moment so gelesen, dass die FUK NRW eher "Helm auf" empfiehlt, und die FUK Nds. eher "Helm ab" befürwortet.

Richtig ist auf jeden Fall, dass man diese Entscheidung immer von Fall zu Fall treffen muss.


MkG

Lothar


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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW516054
Datum23.10.2008 11:296308 x gelesen
Das ist genau mein Dilemma.

Jeder meiner Helfer weiß ganz genau, daß das so ist, weil man das mal irgendwann irgendwo gehört hat. Dazu suche ich nun Belege und Quellen.


1. Wasserrettungszug DLRG im Rhein-Kreis Neuss

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY516056
Datum23.10.2008 12:056214 x gelesen
Hallo Carsten,

Geschrieben von Carsten Göschzu dem o.g. Thema kursieren viele Gerüchte, Meinungen und Parolen.
Leider habe ich noch keine Vorschrift, UVV oder auch nur Empfehlung einer
Stelle gefunden, die ich als verlässliche Quelle bezeichnen würde.

Daher folgende Fragen:

- Welche Vorschriften regeln das Tragen von Schutzhelmen auf Booten?
- Gibt es ein Verbot auf einem Boot Helme zu tragen?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!


wir halten es so, dass normalerweise auf dem Wasser kein Helm getragern wird, außer der Einsatzleiter befiehlt es.
So haben wir es auch bei der Bundeswehr gehalten.
In meiner Zeit als Pionier bin ich öfter auf dem Wasser und auf Behelfsbrücken unterwegs gewesen.
Aber auch beim Bund nicht immer mit Helm, aber immer mit Schwimmweste.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen516062
Datum23.10.2008 12:136213 x gelesen
Moin,

ich hab jetzt persönlich keine Ahnung davon, weiß aber dass es bei der Bundeswehr und teilweise auch bei der Polizei üblich ist dass in bestimmten Situationen Westen und Helme getragen werden. Natürlich sind das andere Helme und andere Westen, aber das Problem dürfte doch grundsätzlich das gleiche sein?

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio516066
Datum23.10.2008 12:326345 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Daniel Heckernochmal etwas ausführlicher ;) Bei "uns" wird nicht die Kombi Helm/Automatikweste als Risiko gesehen, sondern eher der Sturz mit Helm ins Wasser, den Ihr sicher nicht probiert habt. Angenommen Du stürzt aus nur 10cm Höhe (über Wasserniveau) im Stand ins Wasser. Das ist Am Kopf dann im Schnitt wohl ca. 1,80m. Am Helmrand ist "Luft". Beim eintauchen ins Wasser mit Geschwindigkeit x, die in dieser Höhe erreicht wird, füllt sich der Helm dann ringsrum mit Wasser und taucht ab. Soweit kein Problem. Das Problem hierbei ist, dass Du wohl schneller untertauchst als Dein Helm... Und hier kann es eben durch den Kinnriemen zu besagten Strangulationen kommen...

Gibts dazu Unfallberichte / Versuche? Ich halte eine mögliche Strangulation für sehr unwahrscheinlich. Bei den DIN 14940-Helmen gibts die seitlichen Belüftungsöffnungen, durch die die Luft durch das von unten in den Helm eindringende wasser herausgedrückt werden würde, bei den EN 443-Helmen ist schon aufgrund der Innenschale nicht mehr viel Platz für große Luftpolster. In der Folge wäre ein möglicher Auftrieb durch ein Luftpolster im helm absolut zu vernachlässigen.
Im übrigen gibt es auch größere Lufteinschlüsse im Bereich der Bekleidung, so dass ich es für unwahrscheinlich halte, dass der Helm strangulieren würde.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen516068
Datum23.10.2008 12:376193 x gelesen
Jupp... Kann ich so bestätigen.


Gruß Martin



THW OV-Neuss
stv. Ortsbeauftragter
http://www.thw-neuss.de

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg516071
Datum23.10.2008 12:556192 x gelesen
Geschrieben von Carsten GöschJeder meiner Helfer weiß ganz genau, daß das so ist, weil man das mal irgendwann irgendwo gehört hat. Dazu suche ich nun Belege und Quellen. Wenn die Gefährdungsbeurteilung bei den Helfern kein "Gewicht" hat, mein Tipp: offizielle (d.h. schriftliche) Anfrage an die zuständige Unfallkasse.

Ich sehe es auch so:
besteht die Gefahr, das der Kopf durch fallende, umfallende, fliegende Teile oder durch Anstoßen beschädigt werden kann: Helm drauf.
besteht die Gefahr nicht: Helm kann runter.


Beste Grüße

Udo Burkhard

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AutorStep8han8 F.8, Karlsruhe/Lörrach / Ba-Wü516095
Datum23.10.2008 16:056092 x gelesen
Hi Carsten,

schon im DLRG-Forum (=Ex-Newsgroups) nachgefragt? Da lesen ja mittlerweile auch ein paar User mit.

Zum Thema selbst kann ich nicht wirklich viel beitragen, außer vielleicht die Frage, elchen Helm ihr nutzt und ob es vielleicht mit dem Strömungsretterhelm (Materialstelle) eine Alternative dazu gäbe.

Patschnasse Grüße,
Stephan


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AutorFabi8an 8S., Oberzissen / RLP516096
Datum23.10.2008 16:186112 x gelesen
Hallo zusammen,

dies ist meiner Meinung nach richtig.

Der Dräger Helm HPS 4100 soll immer geschlossen getragen, auch bei arbeiten in und am Wasser.

Dies steht so im Extranet und wurde so mit der UK Bund und Vertretern der Leitung geregelt.

Außerdem ist der Helm nur zu tragen, wenn Gefahren für den Kopf des Helfers bestehen (Kranen usw.)

Gruß vom schönen Rhein...

Fabian Simanzik
TrFü B1
THW Sinzig

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AutorFabi8an 8S., Oberzissen / RLP516097
Datum23.10.2008 16:216073 x gelesen
Sorry, da hat das zitieren nicht funktioniert.

Der Beitrag bezieht sich auf den vom Gunnar Kreidl.

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW516103
Datum23.10.2008 17:245965 x gelesen
Danke für die Info

Ist für mich neu


Gunnar Kreidl
BÖH
THW Pfedelbach


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü516113
Datum23.10.2008 18:116073 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannierbei den EN 443-Helmen ist schon aufgrund der Innenschale nicht mehr viel Platz für große Luftpolster.

Da ich die 443 gerade nicht vorliegen habe:
Wird da kein Erdrosselungsschutz durch "automatisches" Lösen des Kinnriemens bei 5 daN gefordert?

Zumindest bei MSA (Druckknopf) und Schuberth (Federring) ist es meines Wissens technisch realisiert.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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 23.10.2008 09:42 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 23.10.2008 09:44 Dani7el 7H., Neckargemünd
 23.10.2008 10:00 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 23.10.2008 10:02 ., Worms
 23.10.2008 10:16 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 23.10.2008 10:03 Loth7ar 7H., Vilseck
 23.10.2008 10:17 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 23.10.2008 11:03 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 23.10.2008 11:15 ., Wüstenrot
 23.10.2008 12:37 Mart7in 7D., Kaarst
 23.10.2008 16:18 Fabi7an 7S., Oberzissen
 23.10.2008 16:21 Fabi7an 7S., Oberzissen
 23.10.2008 17:24 ., Wüstenrot
 23.10.2008 11:20 Loth7ar 7H., Vilseck
 23.10.2008 10:27 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 23.10.2008 10:40 Dani7el 7H., Neckargemünd
 23.10.2008 11:29 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 23.10.2008 12:55 Udo 7B., Aichhalden
 23.10.2008 12:32 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 23.10.2008 18:11 Jose7f M7., Bad Urach
 23.10.2008 12:05 Anto7n K7., Mühlhausen
 23.10.2008 12:13 Matt7hia7s O7., Waldems
 23.10.2008 16:05 Step7han7 F.7, Karlsruhe/Lörrach
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