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ThemaFAQ: Mineraldünger, war: Düngerbrände in der Landwirtschaft14 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg515759
Datum21.10.2008 16:0610796 x gelesen
Hallo!
Düngemittel in der Landwirtschaft sind eine komplexe Thematik. Wir hatten im Studium eine eigene Vorlesungsreihe nur zu diesem Thema, ich versuche mich hier deshalb kurz zu fassen und auf die wesentlichen feuerwehrrelevanten Eigenschaften von Handelsdüngern einzugehen.

Begriffsbestimmung
Düngemittel unterscheiden sich prinzipiell in organische Dünger und anorganische Dünger. Uns interessieren hier die anorganischen Dünger (Handelsdünger, Mineraldünger oder umgangssprachlich Kunstdünger). Organische Dünger, also Gülle, Jauche, Festmist lassen wir außen vor.

Dünger unterscheiden sich prinzipiell in vier Gruppen:

Gruppe A (zur detonativen Umsetzung fähig!)
[Ammoniumnitrat u.a.] Düngemittel der Gruppe A werden in Deutschland nicht in Verkehr gebracht, ein Handel ist aber sehr wohl möglich! (Zu beachten bei Bränden in entsprechenden Betrieben / Umschlagplätzen). Ebenso können detonative Stoffe bei der Herstellung anderer Düngerarten entstehen!

Gruppe B
Zubereitungen, die zur selbstunterhaltenden fortschreitenden thermischen Zersetzung fähig sind.
Beispiele: NPK- und NK-Dünger. ACHTUNG! Im Gegensatz zu den Aussagen in meinem Einsatzleiterhandbuch (Cimolino) werden diese Mineraldünger sehr wohl in Deutschland vertrieben!

Gruppe C
Zubereitungen, die weder zur selbstunterhaltenden fortschreitenden thermischen Zersetzung noch zur detonativen Umsetzung fähig sind, jedoch beim Erhitzen Stickoxide entwickeln.
Beispiele: Kalkammonsalpeter, Ammoniumnitrat mit Schwefel, Stickstoff-Magnesia, Ammonsulfatsalpeter, NP-, NPK- und NK-Dünger (mit amtlichem Gutachten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, BAM)

Gruppe D
Zubereitungen, die in wässriger Lösung oder Suspension ungefährlich, in kristallisiertem Zustand unter Reduktion des ursprünglichen Wassergehalts jedoch zur detonativen Umsetzung fähig sind.
Beispiele: Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung, NP-, NK-, PK- und NPK-Düngerlösungen

Handelsformen
Mineraldünger der Gruppe A-C werden in der Regel pelletiert gehandelt. Die üblichen Handelsvolumen sind Sackware (50kg, eher selten) und die Beschickung von betriebseigenen Silos mit Silozügen (30-60m³). Die Gruppe D wird in der Regel in IBC-Containern (1m³) oder seltener mit Silozügen gehandelt.

(pelletierter Dünger)


(IBC-Container zur Lagerung von Flüssigdüngern der Gruppe D)

Hinweise auf Zersetzung von Mineraldüngern

  1. Stechender Geruch

  2. Anfangs weiße, später gelbe bis braune Rauchentwicklung

  3. Hitzeentwicklung bis 500°C

  4. keine Flammen oder Lichterscheinungen



ACHTUNG: endgültiger Nachweis über Prüfröhrchen!

Eigenschaften von Düngemitteln

  • ab ca. 130°C wird die Zersetzung eingeleitet

  • MAK: 5ppm

  • ETW: 1ppm

  • Bildung von nitrosen Gasen bei der Zersetzung (NO^X)



Maßnahmen der Feuerwehr

  1. Feuer sofort mit allen geeigneten Mitteln löschen; die Anwesenheit ammoniumnitrathaltiger Düngemittel erfordert keine Einschränkung der Löschmittel für die Feuerbekämpfung. Düngerzersetzungen sind nur mit Wasser zu bekämpfen. Löschpulver, CO2, Schaum oder abdecken mit Sand ist WIRKUNGSLOS

  2. Abzug der Zersetzungsgase durch Öffnen aller Fenster ermöglichen oder beschleunigen. Zusätzliche Öffnungen schaffen, z. B. durch Einschlagen des Daches.

  3. Zersetzungsgase nicht einatmen. Atemschutzmaske mit Filtereinsatz für nitrose Gase (NO-Filter blau) bietet nur kurzzeitig Schutz. Bei stärkerer Rauchentwicklung, insbesondere in Gebäuden und bei nicht hinreichend bekannten Einsatzbedingungen, sind umluftunabhängige Geräte (z. B. Pressluftatmer) erforderlich.

  4. Windrichtung beachten, Schaulustige fern halten, gegebenenfalls Verkehr umleiten.

  5. Nach Einatmen von Zersetzungsgasen ärztliche Behandlung veranlassen. Patienten an frische Luft bringen und allseitig warm halten. Dem Arzt mitteilen, dass in den eingeatmeten Gasen Stickoxide (nitrose Gase), Chlor, Chlorwasserstoff (Salzsäure) und Ammoniak enthalten sein können.

  6. Hitzeeinwirkung auf benachbarte Düngemittel verhindern, gegebenenfalls durch Ausräumen. Beginnende Zersetzung von Produkten der Gruppe B mit viel Wasser bekämpfen.

  7. Eine Überwachung der Umgebungsluft, z. B. mit Gasspürgeräten und Prüfröhrchen für nitrose Gase, kann die Entscheidung über die Notwendigkeit und über Art und Dauer von zu treffenden Schutzmaßnahmen erleichtern. Windrichtung beachten. In der bewohnten Umgebung des Einsatzortes Atmosphäre mit Gasspürgeräten kontrollieren. Bei Schadstoffkonzentrationen von mehr als 10 ppm nitrose Gase (NO + NO2) in der Umgebungsluft Bevölkerung warnen, z. B. mit folgender Aufforderung: „Achtung, Rauchentwicklung durch Düngemittelzersetzung. Wohnungen aufsuchen! Fenster und Türen schließen! Belüftung abschalten! Weitere Informationen der Feuerwehr oder Polizei abwarten!“

  8. Bei der Einwirkung von Hitze auf feste ammoniumnitrathaltige Düngemittel in Silobehältern, z. B. bei Feuer, Transportunfall oder bei Fahrzeugschäden, unbedingt Druckanstieg durch Düngemittel-zersetzung beachten: Silobehälter über Armaturen entspannen, Behälterverschlüsse und Deckel öffnen, den Behälter mit Wasser im Sprühstrahl von außen kühlen und bei einer Schwelzersetzung im Behälter mit Wasser fluten. Falls vorhanden, sind Löschlanzen zu benutzen.

  9. Bei Düngemittellösungen der Gruppe D kann durch Zugabe von Wasser ein Auskristallisieren verhindert werden. Auskristallisierende Produkte können detonationsfähig sein!



Zusätzliche Maßnahmen für Gruppe B

  1. Düngemittelzersetzung nur mit Wasser bekämpfen.

  2. Erkennbaren Herd der Düngerzersetzung mit Schaufel oder Schaufellader abtrennen und mit Wasser abkühlen. Anderenfalls Vollstrahl oder insbesondere bei großen Schüttguthaufen Löschlanzen auf den Herd der Zersetzung richten, bis Wasserdampfentwicklung aufhört.

  3. Bei nicht erkennbarem Zersetzungsherd Wasser-Sprühstrahl auf die Dünger-Oberfläche geben.

  4. Die Brandwache nach Beendigung der Löscharbeiten länger als üblich (über mehrere Stunden) vorsehen.



Unbedigt an Löschwasserrückhaltung denken! Mineraldünger sind wasserlöslich! In der Regel fallen Mineraldünger in die WGK 1.

Benachrichtigen:

  • Untere Wasserschutzbehörde

  • TUIS


    • BASF AG, Ludwigshafen
      Tel.: 0621 6043333

    • COMPO GmbH & Co. KG, Krefeld
      Tel.: 02151 5790

    • Degussa AG, Trostberg
      Tel.: 08621 86-0

    • SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH, Wittenberg
      Tel.: 03491 682202

    • YARA GmbH & Co KG, Rostock
      Tel.: 038202 53124


  • untere Umweltbehörde

  • Patienten bei Einlieferung mit Verdacht auf NO^X-Intox anmelden




_______________________________________
Quellen


Für weitere Fragen bitte melden,

Gruß,

der Forumsbauer


Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)

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AutorMarc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen515800
Datum21.10.2008 20:307188 x gelesen
Danke für deine Info.



@Jürgen Mayer,

kannst du das in die FAQ mit aufnehmen, denke ist für mehrere Kameraden interesant.


Alles meine Meinung, nur zu diesem Thema.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg515801
Datum21.10.2008 20:377118 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Marcus Neumannkannst du das in die FAQ mit aufnehmen, denke ist für mehrere Kameraden interesant.

das überlasse ich vertrauensvoll Markus. Er hat als Redakteur Zugriff aufs Redaktionssystem und kann die FAQ selber pflegen.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorMarc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen515803
Datum21.10.2008 20:467110 x gelesen
Na gut, dann macht das ja bestimmt mein "Namensvetter", oder?

Geschrieben von Jürgen M@yerdas überlasse ich vertrauensvoll Markus. Er hat als Redakteur Zugriff aufs Redaktionssystem und kann die FAQ selber pflegen.


Alles meine Meinung, nur zu diesem Thema.

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg515817
Datum21.10.2008 22:096939 x gelesen
Geschrieben von Marcus Neumannkannst du das in die FAQ mit aufnehmen, denke ist für mehrere Kameraden interesant.

Der Artikel ist mal eben schnell runtergeschrieben und noch keine FAQ. Darum steht er hier zur Diskussion. Wenn ich mal Muße habe werde ich den verbessern und zur FAQ erheben.

Danke für die Ratschläge per Mail an alle Forumnauten! Und ebenso herzlichen Dank an Jürgen für die Einrichtung meiner eigenen Themengruppe! ;-)

Gruß, Markus


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(Antoine de Saint-Exupery)

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AutorMart8in 8G., Hannover / Niedersachsen515823
Datum21.10.2008 22:247047 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberTUIS



BASF AG, Ludwigshafen
Tel.: 0621 6043333

COMPO GmbH & Co. KG, Krefeld
Tel.: 02151 5790

Degussa AG, Trostberg
Tel.: 08621 86-0

SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH, Wittenberg
Tel.: 03491 682202

YARA GmbH & Co KG, Rostock
Tel.: 038202 53124


Hallo,

ist Degussa nicht in Trostberg mittlerweile auch Evonik?

Gruß
Martin


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg515824
Datum21.10.2008 22:366989 x gelesen
Geschrieben von Martin Gorskiist Degussa nicht in Trostberg mittlerweile auch Evonik?

Wahrscheinlich hast du recht. Ich werde in der FAQ die Nummern rausnehmen und auf TUIS verweisen.

Gruß + Dank,

Markus


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(Antoine de Saint-Exupery)

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen515843
Datum22.10.2008 08:527055 x gelesen
Hallo Markus,

sehr interessant, danke!

Geschrieben von Markus Weber# MAK: 5ppm

# ETW: 1ppm


Ist das so korrekt? Oder fehlt da eine "0"?


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen515881
Datum22.10.2008 14:156996 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Mathias ZimmerIst das so korrekt? Oder fehlt da eine "0"?

das hab ich mich auch schon gefragt. Interessanterweise liefert google sowohl Texte die von 10 ppm sprechen als auch welche, die 1 ppm angeben. Letzteres läst sich auch in einer Prüfröhrchenliste von Dräger als ETW für Stickstoffdioxid finden. Könnte nun sein, da alle von der Liste als Referenz abgeschrieben haben. Oder die MAK-Angabe ist veraltet. Oder ist das eine der ETW als messbare Leitsubstanz NO2 und die MAK-Angabe bezieht sich auf die Gesamtkonzentration an NOx??


Gruß,
Thorben


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg515883
Datum22.10.2008 14:416833 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlKönnte nun sein, da alle von der Liste als Referenz abgeschrieben haben.

Ich habe wie schon geschrieben aus dem ELH von Uli abgeschrieben. Meine Version ist allerdings aus 2001, da mir die jährlichen Ergänzungslieferungen als Privatmann zu teuer sind. Ich werde aber Uli und Andreas Bräutigam nochmal anschreiben, da mir dieser Wert auch etwas seltsam vorkommt und ich wie du beide Werte bei Google gefunden habe.

Darum, und aus einigen anderen Gründen steht der Text auch als Forumsbeitrag und nicht in der FAQ. In die FAQ möchte ich ihn erst übernehmen, wenn die Informationen belastbar sind.

Nehmt meinen Beitrag als Diskussionsgrundlage, wenn jemand Verbesserungen/Korrekturen hat: Immer her damit.

Gruß, Markus


Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen515889
Datum22.10.2008 16:096835 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Markus Weber
# MAK: 5ppm
# ETW: 1ppm


Was ist mit dem Begriff AGW (Arbeitsplatzgrenzwert) nach GefStoffV anstelle von MAK?

Müsste, unter Beachtung der Definitionen für AGW [1] und ETW [2], der ETW nicht größer als der MAK/AGW sein? Ich denke also auch, dass dies ein Fehler ist.


[1] "(1) Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)1 ist der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind (§ 3 Abs. 6 GefStoffV).

(2) Arbeitsplatzgrenzwerte sind Schichtmittelwerte bei in der Regel täglich achtstündiger Exposition an 5 Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit. Expositionsspitzen während einer Schicht werden entsprechend Nummer 2.3 mit Kurzzeitwerten beurteilt."
Quelle: TRGS 900 S. 1 f.

[2] "Der Einsatztoleranzwert (ETW) gilt grundsätzlich für zeitlich begrenzte Tätigkeiten von Einsatzkräften (bis ca. 4 Std.) an Einsatzstellen mit einer Ausbreitung von Schadstoffen.

Die ETW sind toxikologisch so festgesetzt worden, dass unterhalb dieser Werte die Leistungsfähigkeit von Einsatzkräften ohne Atemschutz bei etwa 4-stündiger Exposition während eines Einsatzes und in der Folgezeit nicht beeinträchtigt wird."
Quelle: Entwurf vfdb-Richtlinie 10/01 S. 5, 7


MkG Sascha

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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW515934
Datum22.10.2008 20:146764 x gelesen
Hallo Markus,

danke für die schöne FAQ!


Gruß
Andre


Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg539122
Datum27.01.2009 20:196767 x gelesen
Geschrieben von André Schilddanke für die schöne FAQ!

Hallo Forum!
Nachdem mich heute mittag Marcus Neumann daran erinnert hat fiel mir auf, dass ich vergessen habe den Beitrag in die FAQ zu übernehmen. Dies hab ich nun nachgeholt. Sorry, das ging irgendwie unter...

FAQ Mineraldünger (Handelsdünger)

Gruß, Markus


Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorMarc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen539128
Datum27.01.2009 20:236647 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberSorry, das ging irgendwie unter...


Das kann ja mal passieren, sind halt alles auch nur Menschen:-)


Alles meine Meinung, nur zu diesem Thema.
Meine Wehr: www.feuerwehr-habighorst.de

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 21.10.2008 13:02 Marc7us 7N., Habighorst Düngerbrände in der Landwirtschaft
 21.10.2008 16:06 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 21.10.2008 20:30 Marc7us 7N., Habighorst
 21.10.2008 20:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
 21.10.2008 20:46 Marc7us 7N., Habighorst
 21.10.2008 22:09 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 21.10.2008 22:24 Mart7in 7G., Hannover
 21.10.2008 22:36 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 22.10.2008 08:52 Math7ias7 Z.7, Offenbach
 22.10.2008 14:15 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 22.10.2008 14:41 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 22.10.2008 16:09 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 22.10.2008 20:14 Andr7é S7., Wuppertal
 27.01.2009 20:19 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 27.01.2009 20:23 Marc7us 7N., Habighorst
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