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Thema | Wer ist Einsatzleiter: GF vor Ort oder Kmd auf Anfahrt | 65 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Rafa8el 8B., Mühlheim / B-W | 514815 | |||
Datum | 16.10.2008 18:14 | 18866 x gelesen | |||
Hallo, mich würde interessieren wer steng genommen und rechtlich einwandfrei Einsatzleiter ist: der bereits an der Einsatzstelle eingetroffene 1. Gruppenführer oder der sich auf der Anfahrt befindliche Kommandant? Danke. | |||||
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Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 514818 | |||
Datum | 16.10.2008 18:22 | 15422 x gelesen | |||
fw gesetz bawü da steht was vom kommandant drin... hier in hessen ist erstmal der erste grufü der einsatzleiter...der kann dann übergeben/übernommen werden. ein wefü wird hier im gesetzt überhaupt nicht explizit mit der funktion als einsatzleiter genannt, lediglich der stbi/gbi. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 514821 | |||
Datum | 16.10.2008 18:26 | 14948 x gelesen | |||
Hi, du willst wahrscheinlich wissen, wie das in BaWü geregelt ist, dazu kenne ich die Gesetze dort zu wenig. In By muss der EL vor Ort sein, d.h., ist der Kdt. unterwegs, kann er die EL erst übernehmen wenn er da ist. Mir ist eine ILS bekannt, die Anweisungen (z.B. Nachalarmierungen) nur vom EL vor Ort entgegennimmt. Also Nachalarmierungen während der Anfahrt (durch Kdt. oder andere Führungskräfte) werden nicht berücksichtigt. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Rosenberg, OT Hirschlanden / Baden-Württemberg | 514824 | |||
Datum | 16.10.2008 18:40 | 14367 x gelesen | |||
Hallo! Normalerweise obliegt die Einsatzleitung dem zuerst eintreffenden Einheitsführer. Sollte im weiteren Verlauf des Einsatzes der Kommandant an der Einsatzstelle eintreffen, so geht die Einsatzleitung automatisch auf ihn über, aber erst wenn er eingetroffen ist. Alles andere macht auch keinen Sinn, denn während der Anfahrt kann er ja schließlich noch keine Lagebeurteilung durchführen. Alle rennen raus, Wir rennen rein... Feuerwehr - 112! Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 514833 | |||
Datum | 16.10.2008 19:08 | 14264 x gelesen | |||
egal welches BL........ gemäß GMV kann ich erst Einsatzleiter sein wenn ich vor Ort bin. Was ist wenn der Kommandant auf Anfahrt verunglückt ....... und der GF wartet und wartet und trifft keine Entscheidung. :-(( ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 514838 | |||
Datum | 16.10.2008 19:22 | 14153 x gelesen | |||
Geschrieben von Rafael Birkle
Wie will denn der Kommandant die Verantwortung für etwas übernehmen was er gar nicht gesehen hat ? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Mike8 K.8, Pegau / Sachsen | 514841 | |||
Datum | 16.10.2008 19:32 | 14097 x gelesen | |||
Bei uns ist es so geregelt, dass der erste GF vor Ort Einsatzleiter ist. Er kann bei Bedarf abgeben. | |||||
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Autor | Thom8as 8Z., Maselheim / | 514844 | |||
Datum | 16.10.2008 20:35 | 14632 x gelesen | |||
Laut FW-Gesetz ist der Kommandant immer der Einsatzleiter ( in Baden- Würt.). Wenn er nicht da ist . Der stell. Kommandt - dann Zugführer - Gruppenführer bzw. der erste der Eintrift. Mit freundlichen Grüßen Thomas Zielmann | |||||
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Autor | Pete8r J8., Müllheim / Baden-Württemberg | 514861 | |||
Datum | 16.10.2008 21:24 | 14247 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christof Strobl du willst wahrscheinlich wissen, wie das in BaWü geregelt ist, Wieso Ba-Wü? Mühlheim liegt meines Wissens nicht in Ba-Wü... Aber abgesehen kann ich auf der Anfahrt keinen Einsatz leiten, das ist erst nach dem Eintreffen möglich. Gruß Peter | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., München / Bayern | 514881 | |||
Datum | 16.10.2008 22:16 | 14102 x gelesen | |||
Mühlheim an der Donau in BaWü | |||||
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Autor | Thom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY) | 514884 | |||
Datum | 16.10.2008 22:27 | 13939 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblMir ist eine ILS bekannt, die Anweisungen (z.B. Nachalarmierungen) nur vom EL vor Ort entgegennimmt. Also Nachalarmierungen während der Anfahrt (durch Kdt. oder andere Führungskräfte) werden nicht berücksichtigt. Was soll das denn? Ein Kdt. bzw. eine Führungskraft wird sich i.d.R. etwas dabei denken, wenn er Kräfte nachfordert. Vielleicht hat er bereits mehr Informationen als die ILS, ist aber dennoch noch nicht vor Ort (man sieht z.B. eine dicke schwarze Rauchsäule). Auf welche Grundlage stützt diese ILS dieses Vorgehen? Gruss Thomas Alles meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 514886 | |||
Datum | 16.10.2008 22:30 | 13932 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas PfnürAuf welche Grundlage stützt diese ILS dieses Vorgehen? Vielleicht aufgrund der Lage des EL vor Ort ;-)? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 514887 | |||
Datum | 16.10.2008 22:33 | 13913 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas PfnürEin Kdt. bzw. eine Führungskraft wird sich i.d.R. etwas dabei denken, wenn er Kräfte nachfordert. Ein GrFü oder ZFü vor Ort der keine nachfordert vielleicht auch... Geschrieben von Thomas Pfnür Vielleicht hat er bereits mehr Informationen als die ILS, ist aber dennoch noch nicht vor Ort (man sieht z.B. eine dicke schwarze Rauchsäule). Auf welche Grundlage stützt diese ILS dieses Vorgehen? Daß der vor Ort befindliche ELtr (GrFü, ZFü, Stv. Kdt,...) noch bessere Informationen hat und deshalb nichts nachfordert. Das hat nichts mit einer Lage auf Sicht der ersten Einheit zu tun. Sicherlich ist das nicht schwarz/ weiß. Wenn ich als ZFü auf der Anfahrt bin und bisher erst ein LF vor Ort ist und ich schon das Dach der Industriehalle offen sehe, dann kann ich auch als ZFü eine Lage auf Sicht mit einer Nachforderung geben wenn ich noch nicht da bin. Ich halte deshalb eine Nachforderung einer auf der Anfahrt befindlichen Führungskraft für weniger problematisch als den Abbruch einer Nachforderung durch eine solche. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 514888 | |||
Datum | 16.10.2008 22:35 | 13803 x gelesen | |||
Die ILS kann die - z.T. sicherlich relevanten - Daten der "Ferndiagnose" dem EL zukommen lassen. Ebenfalls vielleicht ausgesprochene Empfehlungen des KBK und Co. Was der EL macht ist seine Sache Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 514890 | |||
Datum | 16.10.2008 22:50 | 14103 x gelesen | |||
... wenn er auf der Anfahrt ist, ist er noch nicht da... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 514891 | |||
Datum | 16.10.2008 22:52 | 14064 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder Pott... wenn er auf der Anfahrt ist, ist er noch nicht da... Der Weg ist das Ziel .. SCNR Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Thom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY) | 514892 | |||
Datum | 16.10.2008 23:07 | 13841 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblMir ist eine ILS bekannt, die Anweisungen (z.B. Nachalarmierungen) nur vom EL vor Ort entgegennimmt. Also Nachalarmierungen während der Anfahrt (durch Kdt. oder andere Führungskräfte) werden nicht berücksichtigt. Ich hatte diese beiden Sätze von Christof so verstanden, dass diese ILS grundsätzlich erst nachalarmiert, wenn die ersten Kräfte vor Ort sind... Ansonsten stimme ich natürlich voll mit Euch überein. Wenn schon jemand vor Ort ist, dann ist das eh klar, dass sonst keiner auf der Anfahrt irgendwen oder -was nachalarmiert... Gruss Thomas Alles meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 514898 | |||
Datum | 16.10.2008 23:17 | 13721 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas PfnürIch hatte diese beiden Sätze von Christof so verstanden, dass diese ILS grundsätzlich erst nachalarmiert, wenn die ersten Kräfte vor Ort sind...Dann drücke ich halt die vier und forder dann nach. Irgendwie muss man die ILS ja zu ihrem Glück zwingen... MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 514908 | |||
Datum | 17.10.2008 00:08 | 13844 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Thomas Pfnür Ich hatte diese beiden Sätze von Christof so verstanden, dass diese ILS grundsätzlich erst nachalarmiert, wenn die ersten Kräfte vor Ort sind... Nein, es ist so gemeint, dass wenn ein EL vor Ort ist (z.B. GF) Nachalarmierungen nur auf dessen Anweisung hin erfolgen, und nicht auf Anweisung von FüK (z.B. Kdt., KBR usw.) auf Anfahrt. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 514911 | |||
Datum | 17.10.2008 00:39 | 13898 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Peter Joba Wieso Ba-Wü? Ich weiß nicht wie viele Mühlheim es in D gibt, aber bei Rafael steht Rafael Birkle, Mühlheim B- W in der Visitenkarte;-) MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Andr8é S8., Vlotho / NRW | 514923 | |||
Datum | 17.10.2008 07:34 | 13689 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Gemäß FSHG iseht es so aus: § 26 FSHG Leitung der Abwehrmaßnahmen Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 leitet der von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter die Abwehrmaßnahmen. Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz. Nach FwDV 100 sieht es so aus: 3.3.3.4 Wechsel der Einsatzleitung Nachrückende Führungskräfte können die Einsatzleitung nur übernehmen, wenn ihnen dies nach Gesetz zusteht. Sie sollten dies nur tun, wenn hierfür eine sachliche Notwendigkeit vorliegt. Vor Übernahme der Führungsverantwortung muss eine umfassende Lageeinweisung erfolgt sein. Bereits eingeleitete Maßnahmen und Befehle dürfen nur beim Vorliegen zwingender Gründe geändert werden. Übernahme und Übergabe der Einsatzleitung müssen immer klar formuliert und bekanntgegeben werden, zum Beispiel: "Ich übernehme die Einsatzleitung. Übernehmen Sie die ... " sowie "Habe Einsatzleitung an ... übergeben. Ich übernehme die ... ." Eine Übergabe und Übernahme der Einsatzleitung muss bei jedem Wechsel einer Führungskraft oder der Führungsverantwortung erfolgen und ist den nachgeordneten Einsatzkräften bekannt zu geben und zu dokumentieren. Demnach gibt es keinerlei Automatik bei der Übernahme der EL. Grds. ist und bleibt der erste Einsatzleiter solange der "Chef" bis die Einsatzstelle aus sachlichen und fachlichen Gründen übernommen hat. Gruß André | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 514937 | |||
Datum | 17.10.2008 08:51 | 13685 x gelesen | |||
Hallo! Also bei uns ist es so, dass der Einheitsführer vom ersten Fahrzeug solange Chef ist bis ein Höherwertiger Einheitsführer da ist, als der Gruppenführer vom 1. LF solange bis ein Zugführer da ist und dieser dann solange bis der EvD da ist. Der EvD wird aber normalerweise dann nicht abgelöst durch den Stadtbrnadmeister, falls dieser auch kommt. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 514940 | |||
Datum | 17.10.2008 09:12 | 13698 x gelesen | |||
Hallo, da bin ich nur teilweise einverstanden, denn auch mit Ausrücken der ersten Einheit beginnt die Einsatzleitung (bzw. je nach Definition auch schon vorher, Stichwort Einteilung der Funktionen), d.h. der erste ausrückende !Einheitenführer! ist Einsatzleiter, der ggfs. auf der Anfahrt schon Entscheidungen treffen muss (Nachfordern, Anfahrtswegänderung etc.). Die richtige Einsatzleitung beginnt dann "vor Ort" und auch nur dort können die Entscheidungen getroffen werden, da stimmt ich wieder zu, also dann, frohes diskutieren, Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Andr8é S8., Vlotho / NRW | 514977 | |||
Datum | 17.10.2008 13:18 | 13538 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Patrick---
Da stellt sich ja die Frage ob das erstens so wirklich Sinn macht und zweitens so (gesetzlich)gewollt ist. Warum sollte ein Gruppenführer eine Einsatzlage abgeben, wenn dieses weder sachlich noch fachlich erforderlich ist? Ist und bleibt es eine Gruppenlage (fachlich) und der Einsatz läuft (sachlich) sollte auch ein nachrückender Zugführer etc. doch den Kollegen vor Ort weiter Arbeiten lassen. Es macht keinen Sinn sowohl für die Gruppe, als auch für den bisher tätigen Gruppenführer dass die EL übergeben wird. 1. lernt man oft nur aus der Praxis und ist nicht plötzlich ein besserer Einsatzleiter nach einem Lehrgang. 2. ist das psychologisch nicht Sinnvoll. Der Gruppenführer muss von Anfang an die volle Verantwortung tragen und es darf sich nicht die Mentalität breit machen: "ach ich muss nur bis der nächste Zugführer kommt die Lage irgendwie unter Kontrolle halten" Die Dienstvorschriften und Gesetze geben klare Abläufe wieder und wir kennen es auch vielen anderen Bereichen. Wir müssen nicht nur die Gruppe sondern auch die Führungskräfte motivieren. Steht ein nachrückender Zugführer / Wehrführer oder so dem ersten Gruppenführer bei und unterstützt ihn, ohne sofort alles zu übernehmen, dann sehe ich das als Herausforderung, Motivation und Ausbildung an. Gruß André | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 514983 | |||
Datum | 17.10.2008 14:08 | 13609 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblNein, es ist so gemeint, dass wenn ein EL vor Ort ist (z.B. GF) Nachalarmierungen nur auf dessen Anweisung hin erfolgen, und nicht auf Anweisung von FüK (z.B. Kdt., KBR usw.) auf Anfahrt. Wenn deshalb mal irgendein Fahrzeug zu spät kommt, möchte ich nicht der Disponent sein. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 514994 | |||
Datum | 17.10.2008 15:15 | 13438 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Nun es soll schon KBI/KBR gegeben haben, die zusaetzlich zur AAO immer ihre FF alarmieren. Wenn man das weiss, dann wird das Verhalten der ILS verstaendlich Gruss Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 515006 | |||
Datum | 17.10.2008 15:37 | 13530 x gelesen | |||
Geschrieben von André StorckWarum sollte ein Gruppenführer eine Einsatzlage abgeben, wenn dieses weder sachlich noch fachlich erforderlich ist? Weil der GrFü nur seine Gruppe führen kann. Ich gehe selbstverständlich davon aus, daß außer dem ZFü noch weitere Einheiten kommen. Geschrieben von André Storck Ist und bleibt es eine Gruppenlage (fachlich) und der Einsatz läuft (sachlich) sollte auch ein nachrückender Zugführer etc. doch den Kollegen vor Ort weiter Arbeiten lassen. Bei einer Gruppenlage würde ich als ZFü nicht mal ausrücken bzw. zeitnah wieder einrücken. Geschrieben von André Storck Steht ein nachrückender Zugführer / Wehrführer oder so dem ersten Gruppenführer bei und unterstützt ihn, ohne sofort alles zu übernehmen, dann sehe ich das als Herausforderung, Motivation und Ausbildung an. Entweder ich habe eine Lage, die der GrFü mit seiner Mannschaft seinem Gerät abgearbeitet bekommt, dann braucht er auch keine weitere FüKraft. Oder ich habe eine Lage die der GrFü alleine nicht hinbekommt, dann brauche ich auch eine weitere FüKraft. Und die übernimmt dann richtig und der GrFü führt seine Gruppe, der ELtr leitet den Einsatz. Alles dazwischen ist wie halbschwanger. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 515010 | |||
Datum | 17.10.2008 15:40 | 13383 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Edelmann
Wir sprechen aber von der Vergangenheit ? *hoff* Wobei es dann richtig witzig wird wenn der erste Kostenbescheid platzt. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 515021 | |||
Datum | 17.10.2008 15:52 | 13400 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Andreas Bräutigam Wenn deshalb mal irgendein Fahrzeug zu spät kommt, möchte ich nicht der Disponent sein. 1. Hab ich nicht gesagt, dass ich das grundsätzlich für falsch oder richtig halte, sondern nur dass das bei dieser ILS so ist. 2. Geht man wahrscheinlich davon aus, dass es keinen Sinn macht, wenn "jeder" nachfordern kann, ohne die Lage vor Ort zu kennen. Oft ist es halt so, dass die Alarmmeldung wesentlich dramatischer klingt als sich die Situation vor Ort darstellt. Aber das kann i.d.R. nur jemand beurteilen der bereits vor Ort ist. In By. (wo sich diese ILS befindet) gibt es ja mehrere Führungskräfte die die EL übernehmen können (Kdt. / Stelv. Kdt, KBM, KBI, KBR). Theoretisch kann dann jeder dieser FüK bereits auf der Anfahrt nachalarmieren ohne die genaue Lage zu kennen. Vielleicht möchte man mit dieser Regelung genau das verhindern. Problematisch wir es natürlich dann, wenn der EL vor Ort mit der Lage überfordert ist und z.B. zu spät nachfordert. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 515039 | |||
Datum | 17.10.2008 17:13 | 13350 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblProblematisch wir es natürlich dann, wenn der EL vor Ort mit der Lage überfordert ist und z.B. zu spät nachfordert. Fiktives Beispiel: EL vor Ort verzichtet bei einem Brandeinsatz die DL der Nachbarfeuerwehr anzufordern. Im Einsatzverlauf wird diese aber zur Menschenrettung (Bewohner, AGT) benötigt. Schlimmstenfalls kommt es zu einem Personenschaden. Der auf der Anfahrt befindliche Wehrleiter / Kreisbrandmeister hatte die DL bereits auf der Anfahrt Nachbestellt, aber die ILS wegen der genannte Regelung (Anforderung nur durch EL) nicht alarmiert. Was passiert dann ? Medien ? Staatsanwaltschaft ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 515046 | |||
Datum | 17.10.2008 17:31 | 13324 x gelesen | |||
Hallo, nun ich wohne nicht mehr in By und die entsprechende Person ist nun a.d. Geschrieben von Florian Besch Wobei es dann richtig witzig wird wenn der erste Kostenbescheid platzt. Ist auch tatsächlich mal passiert. Die Versicherung konnte nicht einsehen, die 4. FF mit dem 4. Rettungssatz am Einsatzort auch noch zu bezahlen für einen Pklem. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mike8 K.8, Pegau / Sachsen | 515054 | |||
Datum | 17.10.2008 17:54 | 13378 x gelesen | |||
So lange der GF seinen Einsatz voll im Griff hat, würde ich ihn niemals die Einsatzleitung wegnehmen, selbst dann nicht, wenn es über Gruppenstärke ist. Der ZF kann den GF unterstützen | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 515071 | |||
Datum | 17.10.2008 18:15 | 13491 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike KöhlerSo lange der GF seinen Einsatz voll im Griff hat, würde ich ihn niemals die Einsatzleitung wegnehmen, selbst dann nicht, wenn es über Gruppenstärke ist. Dan hast Du das Prinzip nicht verstanden. Ein GrFü wurde dafür ausgebildet, Kräfte in der Stärke einer (verstärkten) Gruppe zu führen. Nicht mehr. Ich kann ihn keinen EInsatz mit zwei Gruppen leiten lassen, da a) er dafür in keinster Weise ausgebildet wurde b) sich das nicht mit der Erfordernis der klare Führungsorganisation nach der (Stab-)Linien Organisationsform verträgt. Also komme ich als ZFü wenn der zweite GrFü aufschlägt ob ich will oder nicht nicht darum herum, die Einsatzleitung zu übernehmen (uns zwar um seinetwillen, der mannschaft willen und auch meinetwillen, weil das hat mir wenns schief geht jeder StA um die Ohren). Und wenn das der erste Grfü nicht einsieht und beleidigt ist hat er auch was nicht verstanden. Ich nehme ihm ja nicht seine Gruppe weg, sondern ich erledige lediglich meine Aufgabe, damit er sich voll auf seine Aufgabe konzentrieren kann. Und glaube mit. Bei einem Brandeinsatz mit 2-3 Trupps die er zu führen und zu überwachen hat hat er nicht dne Hauch von Zeit sich um etwas anderes, erst recht nicht um die Einsatzleitung zu kümmern. Geschrieben von Mike Köhler Der ZF kann den GF unterstützen Und genau das tut er, wenn er seinen job macht, damit der GrFü seinen Job nämlich führung seiner Gruppe) machen kann. das sind die Grundlagen jeder Führungsausbildung. Die Ausbildung heißt nicht "Fachberater für Gruppenführer die auch mal gerne einen Zug führen wollen", sondern Zugführer. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 515074 | |||
Datum | 17.10.2008 18:17 | 13311 x gelesen | |||
Hallo, du antwortest damit: Geschrieben von Mike Köhler So lange der GF seinen Einsatz voll im Griff hat, würde ich ihn niemals die Einsatzleitung wegnehmen, selbst dann nicht, wenn es über Gruppenstärke ist. jemanden der gar nicht anders kann. Zumindest nach seiner Gesetzeslage. Abgesehen davon, wenn das: Geschrieben von Mike Köhler Der ZF kann den GF unterstützen notwendig ist, hat er es nicht im Griff. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Pete8r J8., Müllheim / Baden-Württemberg | 515126 | |||
Datum | 17.10.2008 19:58 | 13342 x gelesen | |||
Hallo, oha, da hab ich wieder dazu gelernt... :-( Sorry! Gruß aus Müllheim Peter | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 515128 | |||
Datum | 17.10.2008 20:00 | 13285 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Michael Roleff Der auf der Anfahrt befindliche Wehrleiter / Kreisbrandmeister hatte die DL bereits auf der Anfahrt Nachbestellt, aber die ILS wegen der genannte Regelung (Anforderung nur durch EL) nicht alarmiert. Woher soll jemand auf der Anfahrt wissen, dass eine DLK benötigt wird? Sollte der Kdt. meinen, es könnte evtl. eine DLK erforderlich sein, so könnte er ja auch Kontakt mit dem EL vor Ort aufnehmen und diesen darauf hinweisen. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Pete8r J8., Müllheim / Baden-Württemberg | 515129 | |||
Datum | 17.10.2008 20:00 | 13346 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christof Strobl Ich weiß nicht wie viele Mühlheim es in D gibt, aber bei Rafael steht Rafael Birkle, Mühlheim B- W in der Visitenkarte;-) Tja, es gibt noch mehr Mühlheim, Mülheim oder Müllheim als ich vermutet habe. Die Visitenkarte hab ich natürlich nicht angeschaut. Aber gut, man lernt nie aus... Gruß aus Müllheim Peter | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 515131 | |||
Datum | 17.10.2008 20:09 | 13301 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblWoher soll jemand auf der Anfahrt wissen, dass eine DLK benötigt wird? Alarmstichwort ? Ortskenntnis ? "Stabs mäßiges hellsehen" (Vor die Lage kommen) *fg* Geschrieben von Christof Strobl Sollte der Kdt. meinen, es könnte evtl. eine DLK erforderlich sein, so könnte er ja auch Kontakt mit dem EL vor Ort aufnehmen und diesen darauf hinweisen. Wie soll das praktisch funktionieren ? Handy, 4m ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 515134 | |||
Datum | 17.10.2008 20:16 | 13333 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike KöhlerSo lange der GF seinen Einsatz voll im Griff hat, würde ich ihn niemals die Einsatzleitung wegnehmen, selbst dann nicht, wenn es über Gruppenstärke ist. Dir ist klar, das die Ausbildung zum GF sich nicht mit der Funktion als ZF beschäftigt? Und wieso wegnehmen ? Der GF leitet/führt seine Gruppe (incl. ASÜ), da dürfte regelmäßig wenig bis kein Spielraum sein eine angemessene ZF parallel auszuüben. Geschrieben von Mike Köhler Der ZF kann den GF unterstützen Wie süß, warum sollte er das ? GF ist überfordert => ZF muß die EL übernehmen. GF ist nicht überfordert => Wozu ist der ZF & 2 Gruppe da ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 515144 | |||
Datum | 17.10.2008 20:38 | 13276 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Michael Roleff Alarmstichwort ? Warum ist es dann nicht im Alarmplan berücksichtigt? Geschrieben von Michael Roleff Wie soll das praktisch funktionieren ? Handy, 4m ? In der Regel über Funk (2m / 4m). Aber wie gesagt, ich habe kein Problem damit, wenn der Kdt. auf Anfahrt nachfordert. Anderorts hat es da aber anscheinend schon Probleme gegeben, sonst bräuchte es die besagte Regelung ja nicht. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 515145 | |||
Datum | 17.10.2008 20:43 | 13295 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Michael RoleffAlarmstichwort ? Spekulationsmod: Möglicherweise gibt es gar keinen ? Möglicherweise wurde die AAO nicht aktualisiert / auf neue Gegebenheiten aktualisiert Geschrieben von Christof Strobl n der Regel über Funk (2m / 4m). auf der Anfahrt dürfte die Reichweite von 2m nicht wirklich ausreichen, und der GF wird wohl kaum mit einem FUG13 in der Hand bewaffnet den Einsatz führen. Ergo Viel Traffic, MA ggfs. als Umsetzer, der aber die AÜS macht ..... Geschrieben von Christof Strobl ich habe kein Problem damit, wenn der Kdt. auf Anfahrt nachfordert. Manch anderer aber wohl ,-) Oder andere "höhere FüKr". mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 515173 | |||
Datum | 18.10.2008 10:41 | 13286 x gelesen | |||
Hallo Michael, Geschrieben von Michael Roleff EL vor Ort verzichtet bei einem Brandeinsatz die DL der Nachbarfeuerwehr anzufordern. das ist bei uns kein Thema. ab Alarmstufe 2 (da ist Wohnhausbrand dabei) wird automatisch eine DL alarmiert. Ist jetzt ca. 4 Jahre so in den Alarmplänen festgelegt und kein Problem. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 515184 | |||
Datum | 18.10.2008 13:14 | 13277 x gelesen | |||
Ich bezog mich eher darauf, dass GF als EL bereits an E-Stelle und Komandant, Wehrführer o.ä. auf der Anfahrt (oder **vom Wohnzimmersessel aus**) bereits Entscheidungen trifft oder Befehle gibt. ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 515860 | |||
Datum | 22.10.2008 10:40 | 13237 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerEin GrFü wurde dafür ausgebildet, Kräfte in der Stärke einer (verstärkten) Gruppe zu führen. Nicht mehr. Ich kann ihn keinen EInsatz mit zwei Gruppen leiten lassen Es gibt einige (Berufs)Feuerwehren, bei denen der Zugführer auf dem 1. LF sitzt (z. B. Bochum, Berlin, Karlsruhe, Köln?). Dort wird die zweite Gruppe/Staffel vom GF1 geführt. Gerade bei Staffelbesatzungen passt das auch noch zur Führungsausbildung "erweiterte Gruppe" (4 Trupps), da insgesamt nur 5 Trupps zur Verfügung stehen. Nicht, dass ich das besonders gut finden würde, aber faktisch ist es nun einmal so. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 515861 | |||
Datum | 22.10.2008 10:41 | 13171 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckEs gibt einige (Berufs)Feuerwehren, bei denen der Zugführer auf dem 1. LF sitzt (z. B. Bochum, Berlin, Karlsruhe, Köln?). Dort wird die zweite Gruppe/Staffel vom GF1 geführt. Ergänzung: Der ZF als Fahrzeugführer LF1 ist ausbildungsmäßig Zugführer. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 515874 | |||
Datum | 22.10.2008 12:28 | 13245 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckEs gibt einige (Berufs)Feuerwehren, bei denen der Zugführer auf dem 1. LF sitzt (z. B. Bochum, Berlin, Karlsruhe, Köln?). Dort wird die zweite Gruppe/Staffel vom GF1 geführt. Dieses Vorgehen wird dadurch nicht richtiger und wird in Fachkreisen auch i.d.R. abgelehnt. Was daran spannend ist ist die Tatsache, daß der "ZFü" in dieser Konstallation i.d.R. nicht mehr Personal zur Verfügung hat, wie ein GrFü-FF der mit einem voll besetzten LF und einer unterstellten DLK operiert. Sprich das mit dem ZFü ist je nach Personal im "Zug" eigentlich Verarsche in der Bezeichnung. Wenn dann noch LF nur mit 1/3 fahren, dafür aber zwei Stück, dann wird das zweite LF zum teuersten MTW aller Zeiten. Die BFen versuchen damit ihr zuweniges Personal so flexibel wie möglich einzusetzen um wenn eine Wache Unterstützung anfordert oder ein Bagatelleinsatz anliegt nicht ganz blank dazustehen, da das einzige LF mit 1/5 raus geht. Wenn dann noch dazu kommt, daß schon wenn zwei dieser "LF" ausrücken ihrnd ein Führungsdienst dazu kommt, dann wird klar daß der "ZFü" alles ist aber kein ZFü. Geschrieben von Stefan Heck Gerade bei Staffelbesatzungen passt das auch noch zur Führungsausbildung "erweiterte Gruppe" (4 Trupps), da insgesamt nur 5 Trupps zur Verfügung stehen. Sobald die Staffeln unter ihrem GrFü selbständig zum Einsatz kommen paßt es nicht mehr. Einfach Organigramm malen und feststellen, daß das nicht mehr sauber gegliedert ist. Es geht nur dann, wenn ich die 2. Staffel dadurch, daß ich die Trupps dem Führer der ersten Staffel unterstelle umgliedere. Damit kann ich aber i.d.R. nur wieder in einem Schwerpunkt tätig werden und ich verliere erheblich an Flexibilität. Sobald jeder der beiden GrFü selbst seine Staffel führt kann aber nicht der eine der Chef des anderen sein. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 515887 | |||
Datum | 22.10.2008 15:56 | 13077 x gelesen | |||
In RLP ist der Bürgermeister (oder ein von ihm beauftragter) Einsatzleiter. Also i.d.R. der Wehrleiter und kein anderer! Der BGM kann natürlich darüber hinaus die jeweiligen Ortswehrführer oder weitere Personen im Falle der Abwesenheit des WL oder seines Stellvertreters die Einsatzleitung regeln. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 515897 | |||
Datum | 22.10.2008 16:54 | 13017 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckEs gibt einige (Berufs)Feuerwehren, bei denen der Zugführer auf dem 1. LF sitzt (z. B. Bochum, Berlin, Karlsruhe, Köln?). Dort wird die zweite Gruppe/Staffel vom GF1 geführt. In Köln ist der Führer des LF = BOI (HBM A9Z sind Auslaufmodell) Dieser ZF führt: 1.+2. LF DL TLF als Löschzug. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 515899 | |||
Datum | 22.10.2008 16:58 | 12978 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWenn dann noch dazu kommt, daß schon wenn zwei dieser "LF" ausrücken ihrnd ein Führungsdienst dazu kommt, dann wird klar daß der "ZFü" alles ist aber kein ZFü. Nein, denn der ZF auf dem LF führt den LZ, die zusätzlichen FüKr übernehmen andere Aufgaben,-) Sonst wäre das ein Durchgriff unter Umgehung des Führungssystems. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 515900 | |||
Datum | 22.10.2008 16:58 | 13065 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDieser ZF führt: Könnte ich das mal als Führungs-Organigramm sehen? So mit EL oben und dann... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 515901 | |||
Datum | 22.10.2008 17:00 | 13105 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamKönnte ich das mal als Führungs-Organigramm sehen? Wo ist da Dein Problem, der OVA/BVA ist EL/AL, der ZF führt "seinen" LZ. Das wofür er ausgebildet ist.-)) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 515902 | |||
Datum | 22.10.2008 17:02 | 12995 x gelesen | |||
Hallo, wer führt denn das 1. LF ? Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 515904 | |||
Datum | 22.10.2008 17:44 | 12988 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von jürgen schmitz In RLP ist der Bürgermeister (oder ein von ihm beauftragter) Einsatzleiter. Also i.d.R. der Wehrleiter und kein anderer! Der BGM kann natürlich darüber hinaus die jeweiligen Ortswehrführer oder weitere Personen im Falle der Abwesenheit des WL oder seines Stellvertreters die Einsatzleitung regeln.Wieso wird das an den Funktionen innerhalb der Feuerwehr festgemacht? Wenn von denen oben genannten keiner da ist gibtes nach deiner Aussage keinen Einsatzleiter... Wenn aber ein "normaler" Gruppenführer mit einem LF im Einsatz ist, dann ist dieser auch der Einsatzleiter. Oder verstehe ich irgendwas falsch? MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 515905 | |||
Datum | 22.10.2008 17:57 | 12964 x gelesen | |||
Geschrieben von Axel UrbanWenn von denen oben genannten keiner da ist gibtes nach deiner Aussage keinen Einsatzleiter... Korrekt, wenn keiner also weder BGM noch WL noch stv. WL noch sonst irgend ein befugter oder ermächtigter des BGB da ist gibts keinen EL! Rein Rechtlich gesehen. Dann muss eben einer Nachalarmiert werden. Es ist nicht automatisch jeder GF dann EL... Klingt zwar dämlich ist aber so. So habe ich es zumindest nach den Ausführungen der LFKS im Sinn. | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 515907 | |||
Datum | 22.10.2008 18:09 | 12906 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von jürgen schmitz Korrekt, wenn keiner also weder BGM noch WL noch stv. WL noch sonst irgend ein befugter oder ermächtigter des BGB da ist gibts keinen EL! Rein Rechtlich gesehen. Dann muss eben einer Nachalarmiert werden. Es ist nicht automatisch jeder GF dann EL...Das klingt nicht nur dämlich, dass ist es sogar. Wieso werden FM(SB) zur einer Feuerwwheschule geschickt die hinterher dann aber nicht befähigt sind eine Gruppe selbstständig zu führen? Wie macht ihr das bei Flächenlagen, wenn mehrere Fahrzeuge selbstständig Einsätze abarbeiten? Dürfen die dann erst aktiv werden wenn eine ernannter EL vor Ort ist? Nach deiner Beschreibung müsste es so sein. MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 515910 | |||
Datum | 22.10.2008 18:35 | 12956 x gelesen | |||
Geschrieben von Axel UrbanDas klingt nicht nur dämlich, dass ist es sogar. Mag sein, ist aber so Ich denke schon, dass sie die Einsätze abarbeiten können oder dürfen. Es geht ja dabei auch um rechtliche Aspekte z.B. Rechte des Einsatzleiters nach dem Vollstreckungsverwaltungsgesetz usw. Geschrieben von Axel Urban Wie macht ihr das bei Flächenlagen, wenn mehrere Fahrzeuge selbstständig Einsätze abarbeiten? Natürlich können und dürfen die arbeiten. Es kann ja auch bei Flächenereignissen nur einen EL geben, von daher hinkt Dein Vergleich etwas. Wer wäre denn Deiner Meinung nach immer der EL? Wenn WL oder seine stellvertreter nicht da sind immer der nächst Dienstälteste oder Ranghöchste... Das funktioniert so nicht (Es sei denn der BGM hat es so bestimmt!). Das muß aber zwingend geschehen, darauf wollte ich hinaus! Es kann nicht zwangsläufig jeder GF EL sein, nur weil er zufällig der erste vor Ort ist. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 515912 | |||
Datum | 22.10.2008 18:47 | 12880 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzWer wäre denn Deiner Meinung nach immer der EL? Derjenige vorne rechts im LF, mit entsprechendem Lehrgang an der LFS. Sobald mehr als eine erweiterte Gruppe kommt ist ein ELW mit entsprechendem ZF da - dann wird der EL. Der ersteintreffende GF besetzt den Erstangreifer und ist erstmal Gruppenführer, dito beim ersteintreffenden ZF. Das Spiel kann man dann über weitere Führungsebenen treiben. Alles andere ist ausgemachter Dummfug. Wenn der Chef zufällig dabei ist, und er die Lage gerne übernehmen will kann er das tun, ist aber imo kein muss (auch wenn mein FwG das leider anders sieht). Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 515913 | |||
Datum | 22.10.2008 18:50 | 12967 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von jürgen schmitz Es kann ja auch bei Flächenereignissen nur einen EL geben, von daher hinkt Dein Vergleich etwas. ... nein ! Es gibt ggf. in einem Ort x unabhängige Einsatzstellen (und seien es nur Keller unter Wasser) an denen jedesmal genau einer die Einsatzleitung haben muss, d.h. er trifft dort die Entscheiduung ob und in welchem Umfang was zu tun ist und wann das Tätigwerden beendet ist. Dazu wirst Du doch nicht jedes Mal den Wehrleiter herzittieren wollen. Geschrieben von jürgen schmitz Wer wäre denn Deiner Meinung nach immer der EL? ... in der Regel wohl bei derartigen Lagen der jeweilige Führer der dort eingesetzten Einheit ... Geschrieben von jürgen schmitz Es geht ja dabei auch um rechtliche Aspekte z.B. Rechte des Einsatzleiters nach dem Vollstreckungsverwaltungsgesetz usw. ... derartiger Rechte ermangelt es dem hess. Einsatzleiter grundsätzlich ... und es geht trotzdem: im Zweifelsfall Vollstreckungshilfe durch Pol. Geschrieben von jürgen schmitz Wenn WL oder seine stellvertreter nicht da sind immer der nächst Dienstälteste oder Ranghöchste... ... da wäre es hilfreich wenn der WL das vorab per Dienstanweisung regelt ? Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Günt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz | 515916 | |||
Datum | 22.10.2008 19:01 | 12865 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitz Wer wäre denn Deiner Meinung nach immer der EL? Das funktioniert doch überall da, wo es eine richtige Regelung gibt. Geschrieben von jürgen schmitz Das funktioniert so nicht (Es sei denn der BGM hat es so bestimmt!) Das wird der BGM ja wohl hoffentlich tun: "Die Einsatzleitung hat der Bürgermeister oder ein Beauftragter. Beauftragt sind: Der Wehrleiter und, bei dessen Abwesenheit, sein Stellvertreter. Bis zum Eintreffen des Wehrleiters oder seines Stellvertreters hat ........... die Einsatzleitung." Wobei man für die ........ nach örtlichen Gegebenheiten wahlweise nehmen kann: "Ersteintreffender Verbandsführer" oder "In der Alarmstufe 1 der Gruppenführer des ersteintreffenden Fahrzeuges, in den Alarmstufen 2 und 3 ....." mkG Günther | |||||
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Autor | Günt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz | 515917 | |||
Datum | 22.10.2008 19:03 | 12888 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Gerhard Bayer ... da wäre es hilfreich wenn der WL das vorab per Dienstanweisung regelt ? Nicht der Wehrleiter sondern der Bürgermeister! mkG Günther | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 515925 | |||
Datum | 22.10.2008 19:39 | 12846 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Günther Scheuls Nicht der Wehrleiter sondern der Bürgermeister! ... das ist doch eine feuerwehrinterne Vertretungsregelung. Zumindest in Hessen ist der Leiter der Feuerwehr für die interne Regelung des Dienstbetriebes zuständig. Ich sehe somit (zumindest unter hessischer Rahmenbedingungen) keine Notwendigkeit einer DA durch den Bgm. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Günt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz | 515933 | |||
Datum | 22.10.2008 20:08 | 12783 x gelesen | |||
Hallo! Auch in Rheinland-Pfalz ist der Leiter der Feuerwehr für die interne Regelung des Dienstbetriebes zuständig. Allerdings ist Einsatzleiter gem. LBKG der Bürgermeister (oder ein Beauftragter). Und diese "Beauftragung sollte dann doch vom BGM kommen. mkG Günther | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 515995 | |||
Datum | 23.10.2008 08:14 | 12808 x gelesen | |||
Geschrieben von Günther ScheulsDas funktioniert doch überall da, wo es eine richtige Regelung gibt. Eben Betonung liegt aber auf: wo es eine richtige Regelung gibt. Und nichts anderes wollte ich mit meinem Thread ausdrücken. Natürlich übernimmt im Zweifelsfall der GF auch einer kleinen Löschgruppe die EL bis, sagen wir der nächste Stützpunkt vor Ort ist und der EL dann von einem ZF oder VF übernommen wird (sofern WL noch nicht da). Aber rechtlich abgesichert ist dies nur, wenn es eine solche regelung auch gibt! Also fragt bei Eurem WL (oder BGM) mal nach einer sochen Regelung nach! Geschrieben von Günther Scheuls Das wird der BGM ja wohl hoffentlich tun: Wenn nicht wird es die Feuerwehr, spätestens nach dieser Aufklärung hoffentlich verlangen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 516135 | |||
Datum | 23.10.2008 21:50 | 12810 x gelesen | |||
Halo Forum, Hallo Jürgen Geschrieben von jürgen schmitz Korrekt, wenn keiner also weder BGM noch WL noch stv. WL noch sonst irgend ein befugter oder ermächtigter des BGB da ist gibts keinen EL! Rein Rechtlich gesehen. Bis jetzt verstandenen. Nach meiner Meinung aber max. dämlich! Denn Geschrieben von jürgen schmitz Dann muss eben einer Nachalarmiert werden. Es ist nicht automatisch jeder GF dann EL... Darf den ein Nicht- Einsatzleiter nachalarmieren? Ich kenne euer Gesetz nicht, aber bei uns ist es so das der Bgm. oder entsprechende Vertreter nachalarmieren. Wenn die Personen nicht vor Ort sind, kann also nach deinen Aussagen, nicht nachalarmiert werden. Dumm gelaufen. :-( Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 516236 | |||
Datum | 24.10.2008 12:53 | 12760 x gelesen | |||
LBKG RLP:§ 24 Einsatzleitung oder ein Beauftragter, das haben wir ja bereits geklärt! Gibt es eine Regelung, nach der ein Löschgrupenführer EL ist bevor andere vor Ost sind - gut! Kommen wir zu Deiner interessanten Frage, ob den ein "Nicht-Befugter" also ein "den Einsatz führender Nicht-Einsatzleiter" einen Einsatzleiter nachalarmieren kann? Wo steht denn, dass er das nicht darf? Wenn es zur Einsatzabwicklung erforderlich ist, kann und darf er das bzw. die (hoffentlich nachgeschaltete FEZ). Im Grunde sollte es im Alarmplan ja eh so geregelt sein. Interessant wird es aber, wenn tatsächlich kein "Befugter" da ist und kein anderer befugt wurde... Gibts dann noch eine Notstandslösung? Wichtig nur der Hinweis, der von der LFKS kam, hört bei Euch nach, wie die Rregelung ist, nicht dass ein "normeler" GF/ZF mal rechtliche Probleme bekommt. Der Stastsanwalt wird genau prüfen können, ob er die eine oder andere Anweiseung überhaupt hätte geben dürfen! | |||||
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