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ThemaWer ist Einsatzleiter: GF vor Ort oder Kmd auf Anfahrt65 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorRafa8el 8B., Mühlheim / B-W514815
Datum16.10.2008 18:1418647 x gelesen
Hallo,
mich würde interessieren wer steng genommen und rechtlich einwandfrei Einsatzleiter ist:

der bereits an der Einsatzstelle eingetroffene 1. Gruppenführer
oder der sich auf der Anfahrt befindliche Kommandant?

Danke.


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AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen514818
Datum16.10.2008 18:2215231 x gelesen
fw gesetz bawü

da steht was vom kommandant drin...

hier in hessen ist erstmal der erste grufü der einsatzleiter...der kann dann übergeben/übernommen werden. ein wefü wird hier im gesetzt überhaupt nicht explizit mit der funktion als einsatzleiter genannt, lediglich der stbi/gbi.


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern514821
Datum16.10.2008 18:2614751 x gelesen
Hi,

du willst wahrscheinlich wissen, wie das in BaWü geregelt ist, dazu kenne ich die Gesetze dort zu wenig. In By muss der EL vor Ort sein, d.h., ist der Kdt. unterwegs, kann er die EL erst übernehmen wenn er da ist. Mir ist eine ILS bekannt, die Anweisungen (z.B. Nachalarmierungen) nur vom EL vor Ort entgegennimmt. Also Nachalarmierungen während der Anfahrt (durch Kdt. oder andere Führungskräfte) werden nicht berücksichtigt.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorAndr8eas8 F.8, Rosenberg, OT Hirschlanden / Baden-Württemberg514824
Datum16.10.2008 18:4014182 x gelesen
Hallo!

Normalerweise obliegt die Einsatzleitung dem zuerst eintreffenden Einheitsführer.
Sollte im weiteren Verlauf des Einsatzes der Kommandant an der Einsatzstelle eintreffen, so geht die Einsatzleitung automatisch auf ihn über, aber erst wenn er eingetroffen ist.

Alles andere macht auch keinen Sinn, denn während der Anfahrt kann er ja schließlich noch keine Lagebeurteilung durchführen.


Alle rennen raus, Wir rennen rein... Feuerwehr - 112!

Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland514833
Datum16.10.2008 19:0814072 x gelesen
egal welches BL........ gemäß GMV kann ich erst Einsatzleiter sein wenn ich vor Ort bin. Was ist wenn der Kommandant auf Anfahrt verunglückt ....... und der GF wartet und wartet und trifft keine Entscheidung. :-((


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 514838
Datum16.10.2008 19:2213959 x gelesen
Geschrieben von Rafael Birkle
der bereits an der Einsatzstelle eingetroffene 1. Gruppenführer
oder der sich auf der Anfahrt befindliche Kommandant?


Wie will denn der Kommandant die Verantwortung für etwas übernehmen was er gar nicht gesehen hat ?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorMike8 K.8, Pegau / Sachsen514841
Datum16.10.2008 19:3213910 x gelesen
Bei uns ist es so geregelt, dass der erste GF vor Ort Einsatzleiter ist. Er kann bei Bedarf abgeben.


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AutorThom8as 8Z., Maselheim / 514844
Datum16.10.2008 20:3514444 x gelesen
Laut FW-Gesetz ist der Kommandant immer der Einsatzleiter ( in Baden- Würt.).
Wenn er nicht da ist .
Der stell. Kommandt - dann Zugführer - Gruppenführer bzw. der erste der Eintrift.

Mit freundlichen Grüßen Thomas Zielmann


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AutorPete8r J8., Müllheim / Baden-Württemberg514861
Datum16.10.2008 21:2414056 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christof Strobldu willst wahrscheinlich wissen, wie das in BaWü geregelt ist,

Wieso Ba-Wü?
Mühlheim liegt meines Wissens nicht in Ba-Wü...

Aber abgesehen kann ich auf der Anfahrt keinen Einsatz leiten, das ist erst nach dem Eintreffen möglich.

Gruß Peter


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AutorChri8sto8ph 8R., München / Bayern514881
Datum16.10.2008 22:1613913 x gelesen
Mühlheim an der Donau in BaWü


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AutorThom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY)514884
Datum16.10.2008 22:2713752 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblMir ist eine ILS bekannt, die Anweisungen (z.B. Nachalarmierungen) nur vom EL vor Ort entgegennimmt. Also Nachalarmierungen während der Anfahrt (durch Kdt. oder andere Führungskräfte) werden nicht berücksichtigt.
Was soll das denn? Ein Kdt. bzw. eine Führungskraft wird sich i.d.R. etwas dabei denken, wenn er Kräfte nachfordert. Vielleicht hat er bereits mehr Informationen als die ILS, ist aber dennoch noch nicht vor Ort (man sieht z.B. eine dicke schwarze Rauchsäule). Auf welche Grundlage stützt diese ILS dieses Vorgehen?

Gruss
Thomas


Alles meine persönliche Meinung!

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen514886
Datum16.10.2008 22:3013747 x gelesen
Geschrieben von Thomas PfnürAuf welche Grundlage stützt diese ILS dieses Vorgehen?

Vielleicht aufgrund der Lage des EL vor Ort ;-)?

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg514887
Datum16.10.2008 22:3313729 x gelesen
Geschrieben von Thomas PfnürEin Kdt. bzw. eine Führungskraft wird sich i.d.R. etwas dabei denken, wenn er Kräfte nachfordert.

Ein GrFü oder ZFü vor Ort der keine nachfordert vielleicht auch...


Geschrieben von Thomas PfnürVielleicht hat er bereits mehr Informationen als die ILS, ist aber dennoch noch nicht vor Ort (man sieht z.B. eine dicke schwarze Rauchsäule). Auf welche Grundlage stützt diese ILS dieses Vorgehen?

Daß der vor Ort befindliche ELtr (GrFü, ZFü, Stv. Kdt,...) noch bessere Informationen hat und deshalb nichts nachfordert.

Das hat nichts mit einer Lage auf Sicht der ersten Einheit zu tun. Sicherlich ist das nicht schwarz/ weiß. Wenn ich als ZFü auf der Anfahrt bin und bisher erst ein LF vor Ort ist und ich schon das Dach der Industriehalle offen sehe, dann kann ich auch als ZFü eine Lage auf Sicht mit einer Nachforderung geben wenn ich noch nicht da bin.

Ich halte deshalb eine Nachforderung einer auf der Anfahrt befindlichen Führungskraft für weniger problematisch als den Abbruch einer Nachforderung durch eine solche.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 514888
Datum16.10.2008 22:3513627 x gelesen
Die ILS kann die - z.T. sicherlich relevanten - Daten der "Ferndiagnose" dem EL zukommen lassen.
Ebenfalls vielleicht ausgesprochene Empfehlungen des KBK und Co.

Was der EL macht ist seine Sache


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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Marko Ramius

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen514890
Datum16.10.2008 22:5013919 x gelesen
... wenn er auf der Anfahrt ist, ist er noch nicht da...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 514891
Datum16.10.2008 22:5213883 x gelesen
Geschrieben von Lüder Pott... wenn er auf der Anfahrt ist, ist er noch nicht da...

Der Weg ist das Ziel ..

SCNR


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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Marko Ramius

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AutorThom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY)514892
Datum16.10.2008 23:0713658 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblMir ist eine ILS bekannt, die Anweisungen (z.B. Nachalarmierungen) nur vom EL vor Ort entgegennimmt. Also Nachalarmierungen während der Anfahrt (durch Kdt. oder andere Führungskräfte) werden nicht berücksichtigt.
Ich hatte diese beiden Sätze von Christof so verstanden, dass diese ILS grundsätzlich erst nachalarmiert, wenn die ersten Kräfte vor Ort sind...

Ansonsten stimme ich natürlich voll mit Euch überein. Wenn schon jemand vor Ort ist, dann ist das eh klar, dass sonst keiner auf der Anfahrt irgendwen oder -was nachalarmiert...

Gruss
Thomas


Alles meine persönliche Meinung!

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW514898
Datum16.10.2008 23:1713542 x gelesen
Geschrieben von Thomas PfnürIch hatte diese beiden Sätze von Christof so verstanden, dass diese ILS grundsätzlich erst nachalarmiert, wenn die ersten Kräfte vor Ort sind...

Ansonsten stimme ich natürlich voll mit Euch überein. Wenn schon jemand vor Ort ist, dann ist das eh klar, dass sonst keiner auf der Anfahrt irgendwen oder -was nachalarmiert...
Dann drücke ich halt die vier und forder dann nach. Irgendwie muss man die ILS ja zu ihrem Glück zwingen...


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

____________________________________________
Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern514908
Datum17.10.2008 00:0813638 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Thomas PfnürIch hatte diese beiden Sätze von Christof so verstanden, dass diese ILS grundsätzlich erst nachalarmiert, wenn die ersten Kräfte vor Ort sind...
Nein, es ist so gemeint, dass wenn ein EL vor Ort ist (z.B. GF) Nachalarmierungen nur auf dessen Anweisung hin erfolgen, und nicht auf Anweisung von FüK (z.B. Kdt., KBR usw.) auf Anfahrt.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
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http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern514911
Datum17.10.2008 00:3913703 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Peter JobaWieso Ba-Wü?
Mühlheim liegt meines Wissens nicht in Ba-Wü...

Ich weiß nicht wie viele Mühlheim es in D gibt, aber bei Rafael steht Rafael Birkle, Mühlheim B- W in der Visitenkarte;-)


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
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AutorAndr8é S8., Vlotho / NRW514923
Datum17.10.2008 07:3413513 x gelesen
Hallo zusammen!

Gemäß FSHG iseht es so aus:

§ 26 FSHG
Leitung der Abwehrmaßnahmen
Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 leitet der von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter
die Abwehrmaßnahmen. Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am
Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz.



Nach FwDV 100 sieht es so aus:

3.3.3.4 Wechsel der Einsatzleitung
Nachrückende Führungskräfte können die Einsatzleitung nur übernehmen, wenn ihnen dies
nach Gesetz zusteht. Sie sollten dies nur tun, wenn hierfür eine sachliche Notwendigkeit
vorliegt. Vor Übernahme der Führungsverantwortung muss eine umfassende Lageeinweisung
erfolgt sein. Bereits eingeleitete Maßnahmen und Befehle dürfen nur beim Vorliegen
zwingender Gründe geändert werden.
Übernahme und Übergabe der Einsatzleitung müssen immer klar formuliert und bekanntgegeben
werden, zum Beispiel:
"Ich übernehme die Einsatzleitung. Übernehmen Sie die ... " sowie
"Habe Einsatzleitung an ... übergeben. Ich übernehme die ... ."
Eine Übergabe und Übernahme der Einsatzleitung muss bei jedem Wechsel einer Führungskraft
oder der Führungsverantwortung erfolgen und ist den nachgeordneten Einsatzkräften
bekannt zu geben und zu dokumentieren.


Demnach gibt es keinerlei Automatik bei der Übernahme der EL.
Grds. ist und bleibt der erste Einsatzleiter solange der "Chef" bis die Einsatzstelle aus sachlichen und fachlichen Gründen übernommen hat.

Gruß
André


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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg514937
Datum17.10.2008 08:5113505 x gelesen
Hallo!

Also bei uns ist es so, dass der Einheitsführer vom ersten Fahrzeug solange Chef ist bis ein Höherwertiger Einheitsführer da ist, als der Gruppenführer vom 1. LF solange bis ein Zugführer da ist und dieser dann solange bis der EvD da ist. Der EvD wird aber normalerweise dann nicht abgelöst durch den Stadtbrnadmeister, falls dieser auch kommt.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland514940
Datum17.10.2008 09:1213491 x gelesen
Hallo,

da bin ich nur teilweise einverstanden, denn auch mit Ausrücken der ersten Einheit beginnt die Einsatzleitung (bzw. je nach Definition auch schon vorher, Stichwort Einteilung der Funktionen), d.h. der erste ausrückende !Einheitenführer! ist Einsatzleiter, der ggfs. auf der Anfahrt schon Entscheidungen treffen muss (Nachfordern, Anfahrtswegänderung etc.).
Die richtige Einsatzleitung beginnt dann "vor Ort" und auch nur dort können die Entscheidungen getroffen werden, da stimmt ich wieder zu,


also dann,
frohes diskutieren,
Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorAndr8é S8., Vlotho / NRW514977
Datum17.10.2008 13:1813354 x gelesen
Geschrieben von ---Patrick---
Also bei uns ist es so, dass der Einheitsführer vom ersten Fahrzeug solange Chef ist bis ein Höherwertiger Einheitsführer da ist, als der Gruppenführer vom 1. LF solange bis ein Zugführer da ist und dieser dann solange bis der EvD da ist. Der EvD wird aber normalerweise dann nicht abgelöst durch den Stadtbrnadmeister, falls dieser auch kommt.


Da stellt sich ja die Frage ob das erstens so wirklich Sinn macht und zweitens so (gesetzlich)gewollt ist.
Warum sollte ein Gruppenführer eine Einsatzlage abgeben, wenn dieses weder sachlich noch fachlich erforderlich ist?

Ist und bleibt es eine Gruppenlage (fachlich) und der Einsatz läuft (sachlich) sollte auch ein nachrückender Zugführer etc. doch den Kollegen vor Ort weiter Arbeiten lassen. Es macht keinen Sinn sowohl für die Gruppe, als auch für den bisher tätigen Gruppenführer dass die EL übergeben wird.

1. lernt man oft nur aus der Praxis und ist nicht plötzlich ein besserer Einsatzleiter nach einem Lehrgang.

2. ist das psychologisch nicht Sinnvoll. Der Gruppenführer muss von Anfang an die volle Verantwortung tragen und es darf sich nicht die Mentalität breit machen: "ach ich muss nur bis der nächste Zugführer kommt die Lage irgendwie unter Kontrolle halten"

Die Dienstvorschriften und Gesetze geben klare Abläufe wieder und wir kennen es auch vielen anderen Bereichen.
Wir müssen nicht nur die Gruppe sondern auch die Führungskräfte motivieren.

Steht ein nachrückender Zugführer / Wehrführer oder so dem ersten Gruppenführer bei und unterstützt ihn, ohne sofort alles zu übernehmen, dann sehe ich das als Herausforderung, Motivation und Ausbildung an.

Gruß
André


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen514983
Datum17.10.2008 14:0813421 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblNein, es ist so gemeint, dass wenn ein EL vor Ort ist (z.B. GF) Nachalarmierungen nur auf dessen Anweisung hin erfolgen, und nicht auf Anweisung von FüK (z.B. Kdt., KBR usw.) auf Anfahrt.

Wenn deshalb mal irgendein Fahrzeug zu spät kommt, möchte ich nicht der Disponent sein.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW514994
Datum17.10.2008 15:1513242 x gelesen
Hallo
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen---
Nun es soll schon KBI/KBR gegeben haben, die zusaetzlich zur AAO immer ihre FF alarmieren. Wenn man das weiss, dann wird das Verhalten der ILS verstaendlich
Gruss
Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg515006
Datum17.10.2008 15:3713340 x gelesen
Geschrieben von André StorckWarum sollte ein Gruppenführer eine Einsatzlage abgeben, wenn dieses weder sachlich noch fachlich erforderlich ist?

Weil der GrFü nur seine Gruppe führen kann.

Ich gehe selbstverständlich davon aus, daß außer dem ZFü noch weitere Einheiten kommen.


Geschrieben von André StorckIst und bleibt es eine Gruppenlage (fachlich) und der Einsatz läuft (sachlich) sollte auch ein nachrückender Zugführer etc. doch den Kollegen vor Ort weiter Arbeiten lassen.

Bei einer Gruppenlage würde ich als ZFü nicht mal ausrücken bzw. zeitnah wieder einrücken.


Geschrieben von André StorckSteht ein nachrückender Zugführer / Wehrführer oder so dem ersten Gruppenführer bei und unterstützt ihn, ohne sofort alles zu übernehmen, dann sehe ich das als Herausforderung, Motivation und Ausbildung an.

Entweder ich habe eine Lage, die der GrFü mit seiner Mannschaft seinem Gerät abgearbeitet bekommt, dann braucht er auch keine weitere FüKraft.
Oder ich habe eine Lage die der GrFü alleine nicht hinbekommt, dann brauche ich auch eine weitere FüKraft. Und die übernimmt dann richtig und der GrFü führt seine Gruppe, der ELtr leitet den Einsatz.
Alles dazwischen ist wie halbschwanger.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 515010
Datum17.10.2008 15:4013189 x gelesen
Geschrieben von Thomas Edelmann
Nun es soll schon KBI/KBR gegeben haben, die zusaetzlich zur AAO immer ihre FF alarmieren


Wir sprechen aber von der Vergangenheit ? *hoff*

Wobei es dann richtig witzig wird wenn der erste Kostenbescheid platzt.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern515021
Datum17.10.2008 15:5213202 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Andreas BräutigamWenn deshalb mal irgendein Fahrzeug zu spät kommt, möchte ich nicht der Disponent sein.
1. Hab ich nicht gesagt, dass ich das grundsätzlich für falsch oder richtig halte, sondern nur dass das bei dieser ILS so ist.

2. Geht man wahrscheinlich davon aus, dass es keinen Sinn macht, wenn "jeder" nachfordern kann, ohne die Lage vor Ort zu kennen. Oft ist es halt so, dass die Alarmmeldung wesentlich dramatischer klingt als sich die Situation vor Ort darstellt. Aber das kann i.d.R. nur jemand beurteilen der bereits vor Ort ist.

In By. (wo sich diese ILS befindet) gibt es ja mehrere Führungskräfte die die EL übernehmen können (Kdt. / Stelv. Kdt, KBM, KBI, KBR). Theoretisch kann dann jeder dieser FüK bereits auf der Anfahrt nachalarmieren ohne die genaue Lage zu kennen. Vielleicht möchte man mit dieser Regelung genau das verhindern.

Problematisch wir es natürlich dann, wenn der EL vor Ort mit der Lage überfordert ist und z.B. zu spät nachfordert.


MkG.
Christof

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW515039
Datum17.10.2008 17:1313168 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblProblematisch wir es natürlich dann, wenn der EL vor Ort mit der Lage überfordert ist und z.B. zu spät nachfordert.

Fiktives Beispiel:

EL vor Ort verzichtet bei einem Brandeinsatz die DL der Nachbarfeuerwehr anzufordern.
Im Einsatzverlauf wird diese aber zur Menschenrettung (Bewohner, AGT) benötigt.
Schlimmstenfalls kommt es zu einem Personenschaden.
Der auf der Anfahrt befindliche Wehrleiter / Kreisbrandmeister hatte die DL bereits auf der Anfahrt Nachbestellt, aber die ILS wegen der genannte Regelung (Anforderung nur durch EL) nicht alarmiert.

Was passiert dann ?

Medien ?

Staatsanwaltschaft ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW515046
Datum17.10.2008 17:3113143 x gelesen
Hallo,

nun ich wohne nicht mehr in By und die entsprechende Person ist nun a.d.

Geschrieben von Florian BeschWobei es dann richtig witzig wird wenn der erste Kostenbescheid platzt.

Ist auch tatsächlich mal passiert. Die Versicherung konnte nicht einsehen, die 4. FF mit dem 4. Rettungssatz am Einsatzort auch noch zu bezahlen für einen Pklem.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
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AutorMike8 K.8, Pegau / Sachsen515054
Datum17.10.2008 17:5413195 x gelesen
So lange der GF seinen Einsatz voll im Griff hat, würde ich ihn niemals die Einsatzleitung wegnehmen, selbst dann nicht, wenn es über Gruppenstärke ist.

Der ZF kann den GF unterstützen


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg515071
Datum17.10.2008 18:1513308 x gelesen
Geschrieben von Mike KöhlerSo lange der GF seinen Einsatz voll im Griff hat, würde ich ihn niemals die Einsatzleitung wegnehmen, selbst dann nicht, wenn es über Gruppenstärke ist.

Dan hast Du das Prinzip nicht verstanden. Ein GrFü wurde dafür ausgebildet, Kräfte in der Stärke einer (verstärkten) Gruppe zu führen. Nicht mehr. Ich kann ihn keinen EInsatz mit zwei Gruppen leiten lassen, da
a) er dafür in keinster Weise ausgebildet wurde
b) sich das nicht mit der Erfordernis der klare Führungsorganisation nach der (Stab-)Linien Organisationsform verträgt.

Also komme ich als ZFü wenn der zweite GrFü aufschlägt ob ich will oder nicht nicht darum herum, die Einsatzleitung zu übernehmen (uns zwar um seinetwillen, der mannschaft willen und auch meinetwillen, weil das hat mir wenns schief geht jeder StA um die Ohren).
Und wenn das der erste Grfü nicht einsieht und beleidigt ist hat er auch was nicht verstanden. Ich nehme ihm ja nicht seine Gruppe weg, sondern ich erledige lediglich meine Aufgabe, damit er sich voll auf seine Aufgabe konzentrieren kann. Und glaube mit. Bei einem Brandeinsatz mit 2-3 Trupps die er zu führen und zu überwachen hat hat er nicht dne Hauch von Zeit sich um etwas anderes, erst recht nicht um die Einsatzleitung zu kümmern.


Geschrieben von Mike KöhlerDer ZF kann den GF unterstützen

Und genau das tut er, wenn er seinen job macht, damit der GrFü seinen Job nämlich führung seiner Gruppe) machen kann. das sind die Grundlagen jeder Führungsausbildung. Die Ausbildung heißt nicht "Fachberater für Gruppenführer die auch mal gerne einen Zug führen wollen", sondern Zugführer.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen515074
Datum17.10.2008 18:1713127 x gelesen
Hallo,

du antwortest damit:

Geschrieben von Mike KöhlerSo lange der GF seinen Einsatz voll im Griff hat, würde ich ihn niemals die Einsatzleitung wegnehmen, selbst dann nicht, wenn es über Gruppenstärke ist.

jemanden der gar nicht anders kann. Zumindest nach seiner Gesetzeslage.

Abgesehen davon, wenn das:

Geschrieben von Mike KöhlerDer ZF kann den GF unterstützen

notwendig ist, hat er es nicht im Griff.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorPete8r J8., Müllheim / Baden-Württemberg515126
Datum17.10.2008 19:5813167 x gelesen
Hallo,

oha, da hab ich wieder dazu gelernt... :-(
Sorry!

Gruß aus Müllheim
Peter


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern515128
Datum17.10.2008 20:0013099 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael RoleffDer auf der Anfahrt befindliche Wehrleiter / Kreisbrandmeister hatte die DL bereits auf der Anfahrt Nachbestellt, aber die ILS wegen der genannte Regelung (Anforderung nur durch EL) nicht alarmiert.
Woher soll jemand auf der Anfahrt wissen, dass eine DLK benötigt wird? Sollte der Kdt. meinen, es könnte evtl. eine DLK erforderlich sein, so könnte er ja auch Kontakt mit dem EL vor Ort aufnehmen und diesen darauf hinweisen.


MkG.
Christof

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AutorPete8r J8., Müllheim / Baden-Württemberg515129
Datum17.10.2008 20:0013163 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christof StroblIch weiß nicht wie viele Mühlheim es in D gibt, aber bei Rafael steht Rafael Birkle, Mühlheim B- W in der Visitenkarte;-)

Tja, es gibt noch mehr Mühlheim, Mülheim oder Müllheim als ich vermutet habe. Die Visitenkarte hab ich natürlich nicht angeschaut. Aber gut, man lernt nie aus...

Gruß aus Müllheim
Peter


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW515131
Datum17.10.2008 20:0913099 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblWoher soll jemand auf der Anfahrt wissen, dass eine DLK benötigt wird?

Alarmstichwort ? Ortskenntnis ? "Stabs mäßiges hellsehen" (Vor die Lage kommen) *fg*

Geschrieben von Christof StroblSollte der Kdt. meinen, es könnte evtl. eine DLK erforderlich sein, so könnte er ja auch Kontakt mit dem EL vor Ort aufnehmen und diesen darauf hinweisen.

Wie soll das praktisch funktionieren ? Handy, 4m ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW515134
Datum17.10.2008 20:1613143 x gelesen
Geschrieben von Mike KöhlerSo lange der GF seinen Einsatz voll im Griff hat, würde ich ihn niemals die Einsatzleitung wegnehmen, selbst dann nicht, wenn es über Gruppenstärke ist.

Dir ist klar, das die Ausbildung zum GF sich nicht mit der Funktion als ZF beschäftigt?

Und wieso wegnehmen ? Der GF leitet/führt seine Gruppe (incl. ASÜ),
da dürfte regelmäßig wenig bis kein Spielraum sein eine angemessene ZF parallel auszuüben.

Geschrieben von Mike KöhlerDer ZF kann den GF unterstützen

Wie süß, warum sollte er das ?
GF ist überfordert => ZF muß die EL übernehmen.
GF ist nicht überfordert => Wozu ist der ZF & 2 Gruppe da ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern515144
Datum17.10.2008 20:3813090 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael RoleffAlarmstichwort ?
Warum ist es dann nicht im Alarmplan berücksichtigt?

Geschrieben von Michael RoleffWie soll das praktisch funktionieren ? Handy, 4m ?
In der Regel über Funk (2m / 4m).

Aber wie gesagt, ich habe kein Problem damit, wenn der Kdt. auf Anfahrt nachfordert. Anderorts hat es da aber anscheinend schon Probleme gegeben, sonst bräuchte es die besagte Regelung ja nicht.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW515145
Datum17.10.2008 20:4313113 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Michael RoleffAlarmstichwort ?
Warum ist es dann nicht im Alarmplan berücksichtigt?


Spekulationsmod:
Möglicherweise gibt es gar keinen ?
Möglicherweise wurde die AAO nicht aktualisiert / auf neue Gegebenheiten aktualisiert

Geschrieben von Christof Strobln der Regel über Funk (2m / 4m).

auf der Anfahrt dürfte die Reichweite von 2m nicht wirklich ausreichen,
und der GF wird wohl kaum mit einem FUG13 in der Hand bewaffnet den Einsatz führen.
Ergo Viel Traffic, MA ggfs. als Umsetzer, der aber die AÜS macht .....

Geschrieben von Christof Stroblich habe kein Problem damit, wenn der Kdt. auf Anfahrt nachfordert.

Manch anderer aber wohl ,-) Oder andere "höhere FüKr".


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY515173
Datum18.10.2008 10:4113108 x gelesen
Hallo Michael,

Geschrieben von Michael RoleffEL vor Ort verzichtet bei einem Brandeinsatz die DL der Nachbarfeuerwehr anzufordern.
Im Einsatzverlauf wird diese aber zur Menschenrettung (Bewohner, AGT) benötigt.
Schlimmstenfalls kommt es zu einem Personenschaden.
Der auf der Anfahrt befindliche Wehrleiter / Kreisbrandmeister hatte die DL bereits auf der Anfahrt Nachbestellt, aber die ILS wegen der genannte Regelung (Anforderung nur durch EL) nicht alarmiert.


das ist bei uns kein Thema.
ab Alarmstufe 2 (da ist Wohnhausbrand dabei) wird automatisch eine DL alarmiert. Ist jetzt ca. 4 Jahre so in den Alarmplänen festgelegt und kein Problem.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland515184
Datum18.10.2008 13:1413101 x gelesen
Ich bezog mich eher darauf, dass GF als EL bereits an E-Stelle und Komandant, Wehrführer o.ä. auf der Anfahrt (oder **vom Wohnzimmersessel aus**) bereits Entscheidungen trifft oder Befehle gibt.


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW515860
Datum22.10.2008 10:4013054 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerEin GrFü wurde dafür ausgebildet, Kräfte in der Stärke einer (verstärkten) Gruppe zu führen. Nicht mehr. Ich kann ihn keinen EInsatz mit zwei Gruppen leiten lassen

Es gibt einige (Berufs)Feuerwehren, bei denen der Zugführer auf dem 1. LF sitzt (z. B. Bochum, Berlin, Karlsruhe, Köln?). Dort wird die zweite Gruppe/Staffel vom GF1 geführt.

Gerade bei Staffelbesatzungen passt das auch noch zur Führungsausbildung "erweiterte Gruppe" (4 Trupps), da insgesamt nur 5 Trupps zur Verfügung stehen.

Nicht, dass ich das besonders gut finden würde, aber faktisch ist es nun einmal so.


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AutorStef8an 8H., Essen / NRW515861
Datum22.10.2008 10:4112993 x gelesen
Geschrieben von Stefan HeckEs gibt einige (Berufs)Feuerwehren, bei denen der Zugführer auf dem 1. LF sitzt (z. B. Bochum, Berlin, Karlsruhe, Köln?). Dort wird die zweite Gruppe/Staffel vom GF1 geführt.

Ergänzung: Der ZF als Fahrzeugführer LF1 ist ausbildungsmäßig Zugführer.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg515874
Datum22.10.2008 12:2813060 x gelesen
Geschrieben von Stefan HeckEs gibt einige (Berufs)Feuerwehren, bei denen der Zugführer auf dem 1. LF sitzt (z. B. Bochum, Berlin, Karlsruhe, Köln?). Dort wird die zweite Gruppe/Staffel vom GF1 geführt.

Dieses Vorgehen wird dadurch nicht richtiger und wird in Fachkreisen auch i.d.R. abgelehnt.

Was daran spannend ist ist die Tatsache, daß der "ZFü" in dieser Konstallation i.d.R. nicht mehr Personal zur Verfügung hat, wie ein GrFü-FF der mit einem voll besetzten LF und einer unterstellten DLK operiert.
Sprich das mit dem ZFü ist je nach Personal im "Zug" eigentlich Verarsche in der Bezeichnung. Wenn dann noch LF nur mit 1/3 fahren, dafür aber zwei Stück, dann wird das zweite LF zum teuersten MTW aller Zeiten. Die BFen versuchen damit ihr zuweniges Personal so flexibel wie möglich einzusetzen um wenn eine Wache Unterstützung anfordert oder ein Bagatelleinsatz anliegt nicht ganz blank dazustehen, da das einzige LF mit 1/5 raus geht.

Wenn dann noch dazu kommt, daß schon wenn zwei dieser "LF" ausrücken ihrnd ein Führungsdienst dazu kommt, dann wird klar daß der "ZFü" alles ist aber kein ZFü.


Geschrieben von Stefan HeckGerade bei Staffelbesatzungen passt das auch noch zur Führungsausbildung "erweiterte Gruppe" (4 Trupps), da insgesamt nur 5 Trupps zur Verfügung stehen.

Sobald die Staffeln unter ihrem GrFü selbständig zum Einsatz kommen paßt es nicht mehr. Einfach Organigramm malen und feststellen, daß das nicht mehr sauber gegliedert ist.

Es geht nur dann, wenn ich die 2. Staffel dadurch, daß ich die Trupps dem Führer der ersten Staffel unterstelle umgliedere.
Damit kann ich aber i.d.R. nur wieder in einem Schwerpunkt tätig werden und ich verliere erheblich an Flexibilität.

Sobald jeder der beiden GrFü selbst seine Staffel führt kann aber nicht der eine der Chef des anderen sein.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP515887
Datum22.10.2008 15:5612893 x gelesen
In RLP ist der Bürgermeister (oder ein von ihm beauftragter) Einsatzleiter. Also i.d.R. der Wehrleiter und kein anderer! Der BGM kann natürlich darüber hinaus die jeweiligen Ortswehrführer oder weitere Personen im Falle der Abwesenheit des WL oder seines Stellvertreters die Einsatzleitung regeln.


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW515897
Datum22.10.2008 16:5412817 x gelesen
Geschrieben von Stefan HeckEs gibt einige (Berufs)Feuerwehren, bei denen der Zugführer auf dem 1. LF sitzt (z. B. Bochum, Berlin, Karlsruhe, Köln?). Dort wird die zweite Gruppe/Staffel vom GF1 geführt.


In Köln ist der Führer des LF = BOI (HBM A9Z sind Auslaufmodell)

Dieser ZF führt:

1.+2. LF
DL
TLF

als Löschzug.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW515899
Datum22.10.2008 16:5812801 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWenn dann noch dazu kommt, daß schon wenn zwei dieser "LF" ausrücken ihrnd ein Führungsdienst dazu kommt, dann wird klar daß der "ZFü" alles ist aber kein ZFü.

Nein, denn der ZF auf dem LF führt den LZ,
die zusätzlichen FüKr übernehmen andere Aufgaben,-)

Sonst wäre das ein Durchgriff unter Umgehung des Führungssystems.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen515900
Datum22.10.2008 16:5812861 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffDieser ZF führt:

1.+2. LF
DL
TLF

als Löschzug.


Könnte ich das mal als Führungs-Organigramm sehen?

So mit EL oben und dann...


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW515901
Datum22.10.2008 17:0012909 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamKönnte ich das mal als Führungs-Organigramm sehen?

Wo ist da Dein Problem,
der OVA/BVA ist EL/AL,
der ZF führt "seinen" LZ.
Das wofür er ausgebildet ist.-))


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW515902
Datum22.10.2008 17:0212821 x gelesen
Hallo,

wer führt denn das 1. LF ?

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW515904
Datum22.10.2008 17:4412805 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von jürgen schmitzIn RLP ist der Bürgermeister (oder ein von ihm beauftragter) Einsatzleiter. Also i.d.R. der Wehrleiter und kein anderer! Der BGM kann natürlich darüber hinaus die jeweiligen Ortswehrführer oder weitere Personen im Falle der Abwesenheit des WL oder seines Stellvertreters die Einsatzleitung regeln.Wieso wird das an den Funktionen innerhalb der Feuerwehr festgemacht? Wenn von denen oben genannten keiner da ist gibtes nach deiner Aussage keinen Einsatzleiter...

Wenn aber ein "normaler" Gruppenführer mit einem LF im Einsatz ist, dann ist dieser auch der Einsatzleiter. Oder verstehe ich irgendwas falsch?


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

____________________________________________
Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP515905
Datum22.10.2008 17:5712772 x gelesen
Geschrieben von Axel UrbanWenn von denen oben genannten keiner da ist gibtes nach deiner Aussage keinen Einsatzleiter...
Korrekt, wenn keiner also weder BGM noch WL noch stv. WL noch sonst irgend ein befugter oder ermächtigter des BGB da ist gibts keinen EL! Rein Rechtlich gesehen. Dann muss eben einer Nachalarmiert werden. Es ist nicht automatisch jeder GF dann EL...
Klingt zwar dämlich ist aber so. So habe ich es zumindest nach den Ausführungen der LFKS im Sinn.


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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW515907
Datum22.10.2008 18:0912722 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von jürgen schmitzKorrekt, wenn keiner also weder BGM noch WL noch stv. WL noch sonst irgend ein befugter oder ermächtigter des BGB da ist gibts keinen EL! Rein Rechtlich gesehen. Dann muss eben einer Nachalarmiert werden. Es ist nicht automatisch jeder GF dann EL...
Klingt zwar dämlich ist aber so. So habe ich es zumindest nach den Ausführungen der LFKS im Sinn.
Das klingt nicht nur dämlich, dass ist es sogar. Wieso werden FM(SB) zur einer Feuerwwheschule geschickt die hinterher dann aber nicht befähigt sind eine Gruppe selbstständig zu führen? Wie macht ihr das bei Flächenlagen, wenn mehrere Fahrzeuge selbstständig Einsätze abarbeiten? Dürfen die dann erst aktiv werden wenn eine ernannter EL vor Ort ist? Nach deiner Beschreibung müsste es so sein.


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

____________________________________________
Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP515910
Datum22.10.2008 18:3512768 x gelesen
Geschrieben von Axel UrbanDas klingt nicht nur dämlich, dass ist es sogar.
Mag sein, ist aber so

Ich denke schon, dass sie die Einsätze abarbeiten können oder dürfen.
Es geht ja dabei auch um rechtliche Aspekte z.B. Rechte des Einsatzleiters nach dem Vollstreckungsverwaltungsgesetz usw.
Geschrieben von Axel UrbanWie macht ihr das bei Flächenlagen, wenn mehrere Fahrzeuge selbstständig Einsätze abarbeiten?
Natürlich können und dürfen die arbeiten.
Es kann ja auch bei Flächenereignissen nur einen EL geben, von daher hinkt Dein Vergleich etwas.
Wer wäre denn Deiner Meinung nach immer der EL?
Wenn WL oder seine stellvertreter nicht da sind immer der nächst Dienstälteste oder Ranghöchste...
Das funktioniert so nicht (Es sei denn der BGM hat es so bestimmt!). Das muß aber zwingend geschehen, darauf wollte ich hinaus!
Es kann nicht zwangsläufig jeder GF EL sein, nur weil er zufällig der erste vor Ort ist.


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg515912
Datum22.10.2008 18:4712702 x gelesen
Geschrieben von jürgen schmitzWer wäre denn Deiner Meinung nach immer der EL?

Derjenige vorne rechts im LF, mit entsprechendem Lehrgang an der LFS. Sobald mehr als eine erweiterte Gruppe kommt ist ein ELW mit entsprechendem ZF da - dann wird der EL. Der ersteintreffende GF besetzt den Erstangreifer und ist erstmal Gruppenführer, dito beim ersteintreffenden ZF. Das Spiel kann man dann über weitere Führungsebenen treiben. Alles andere ist ausgemachter Dummfug.

Wenn der Chef zufällig dabei ist, und er die Lage gerne übernehmen will kann er das tun, ist aber imo kein muss (auch wenn mein FwG das leider anders sieht).

Gruß, MaWe


Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen515913
Datum22.10.2008 18:5012771 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von jürgen schmitzEs kann ja auch bei Flächenereignissen nur einen EL geben, von daher hinkt Dein Vergleich etwas.

... nein ! Es gibt ggf. in einem Ort x unabhängige Einsatzstellen (und seien es nur Keller unter Wasser) an denen jedesmal genau einer die Einsatzleitung haben muss, d.h. er trifft dort die Entscheiduung ob und in welchem Umfang was zu tun ist und wann das Tätigwerden beendet ist. Dazu wirst Du doch nicht jedes Mal den Wehrleiter herzittieren wollen.

Geschrieben von jürgen schmitzWer wäre denn Deiner Meinung nach immer der EL?

... in der Regel wohl bei derartigen Lagen der jeweilige Führer der dort eingesetzten Einheit ...

Geschrieben von jürgen schmitzEs geht ja dabei auch um rechtliche Aspekte z.B. Rechte des Einsatzleiters nach dem Vollstreckungsverwaltungsgesetz usw.

... derartiger Rechte ermangelt es dem hess. Einsatzleiter grundsätzlich ... und es geht trotzdem: im Zweifelsfall Vollstreckungshilfe durch Pol.

Geschrieben von jürgen schmitzWenn WL oder seine stellvertreter nicht da sind immer der nächst Dienstälteste oder Ranghöchste...

... da wäre es hilfreich wenn der WL das vorab per Dienstanweisung regelt ?

Gruss
Gerhard


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AutorGünt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz515916
Datum22.10.2008 19:0112673 x gelesen
Geschrieben von jürgen schmitz Wer wäre denn Deiner Meinung nach immer der EL?
Wenn WL oder seine stellvertreter nicht da sind immer der nächst Dienstälteste oder Ranghöchste...

Das funktioniert doch überall da, wo es eine richtige Regelung gibt.

Geschrieben von jürgen schmitz Das funktioniert so nicht (Es sei denn der BGM hat es so bestimmt!)
Das wird der BGM ja wohl hoffentlich tun:
"Die Einsatzleitung hat der Bürgermeister oder ein Beauftragter.
Beauftragt sind: Der Wehrleiter und, bei dessen Abwesenheit, sein Stellvertreter.
Bis zum Eintreffen des Wehrleiters oder seines Stellvertreters hat ........... die Einsatzleitung."

Wobei man für die ........ nach örtlichen Gegebenheiten wahlweise nehmen kann: "Ersteintreffender Verbandsführer" oder "In der Alarmstufe 1 der Gruppenführer des ersteintreffenden Fahrzeuges, in den Alarmstufen 2 und 3 ....."


mkG
Günther

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AutorGünt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz515917
Datum22.10.2008 19:0312673 x gelesen
Hallo!
Geschrieben von Gerhard Bayer ... da wäre es hilfreich wenn der WL das vorab per Dienstanweisung regelt ?
Nicht der Wehrleiter sondern der Bürgermeister!


mkG
Günther

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen515925
Datum22.10.2008 19:3912646 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Günther ScheulsNicht der Wehrleiter sondern der Bürgermeister!

... das ist doch eine feuerwehrinterne Vertretungsregelung.

Zumindest in Hessen ist der Leiter der Feuerwehr für die interne Regelung des Dienstbetriebes zuständig. Ich sehe somit (zumindest unter hessischer Rahmenbedingungen) keine Notwendigkeit einer DA durch den Bgm.

Gruss
Gerhard


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AutorGünt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz515933
Datum22.10.2008 20:0812599 x gelesen
Hallo!
Auch in Rheinland-Pfalz ist der Leiter der Feuerwehr für die interne Regelung des Dienstbetriebes zuständig. Allerdings ist Einsatzleiter gem. LBKG der Bürgermeister (oder ein Beauftragter).
Und diese "Beauftragung sollte dann doch vom BGM kommen.


mkG
Günther

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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP515995
Datum23.10.2008 08:1412625 x gelesen
Geschrieben von Günther ScheulsDas funktioniert doch überall da, wo es eine richtige Regelung gibt.
Eben Betonung liegt aber auf: wo es eine richtige Regelung gibt.
Und nichts anderes wollte ich mit meinem Thread ausdrücken. Natürlich übernimmt im Zweifelsfall der GF auch einer kleinen Löschgruppe die EL bis, sagen wir der nächste Stützpunkt vor Ort ist und der EL dann von einem ZF oder VF übernommen wird (sofern WL noch nicht da).
Aber rechtlich abgesichert ist dies nur, wenn es eine solche regelung auch gibt! Also fragt bei Eurem WL (oder BGM) mal nach einer sochen Regelung nach! Geschrieben von Günther ScheulsDas wird der BGM ja wohl hoffentlich tun:
Wenn nicht wird es die Feuerwehr, spätestens nach dieser Aufklärung hoffentlich verlangen.


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg516135
Datum23.10.2008 21:5012622 x gelesen
Halo Forum, Hallo Jürgen

Geschrieben von jürgen schmitz
Korrekt, wenn keiner also weder BGM noch WL noch stv. WL noch sonst irgend ein befugter oder ermächtigter des BGB da ist gibts keinen EL! Rein Rechtlich gesehen.
Bis jetzt verstandenen. Nach meiner Meinung aber max. dämlich!

Denn
Geschrieben von jürgen schmitz
Dann muss eben einer Nachalarmiert werden. Es ist nicht automatisch jeder GF dann EL...
Darf den ein Nicht- Einsatzleiter nachalarmieren?
Ich kenne euer Gesetz nicht, aber bei uns ist es so das der Bgm. oder entsprechende Vertreter nachalarmieren. Wenn die Personen nicht vor Ort sind, kann also nach deinen Aussagen, nicht nachalarmiert werden.

Dumm gelaufen. :-(

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP516236
Datum24.10.2008 12:5312566 x gelesen
LBKG RLP:§ 24 Einsatzleitung
(1) Die Einsatzleitung hat
1. der Bürgermeister,
2. der Landrat, wenn innerhalb eines Kreisgebietes mehrere Gemeinden betroffen sind oder bei
Gefahren größeren Umfanges,
3. der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bei Gefahren im Sinne von § 6 Nr. 1
oder bei sonstigen Gefahren, von denen mehrere Landkreise und kreisfreie Städte betroffen
sind,
oder ein Beauftragter.

oder ein Beauftragter, das haben wir ja bereits geklärt! Gibt es eine Regelung, nach der ein Löschgrupenführer EL ist bevor andere vor Ost sind - gut!

Kommen wir zu Deiner interessanten Frage, ob den ein "Nicht-Befugter" also ein "den Einsatz führender Nicht-Einsatzleiter" einen Einsatzleiter nachalarmieren kann? Wo steht denn, dass er das nicht darf? Wenn es zur Einsatzabwicklung erforderlich ist, kann und darf er das bzw. die (hoffentlich nachgeschaltete FEZ). Im Grunde sollte es im Alarmplan ja eh so geregelt sein. Interessant wird es aber, wenn tatsächlich kein "Befugter" da ist und kein anderer befugt wurde...

Gibts dann noch eine Notstandslösung?
Wichtig nur der Hinweis, der von der LFKS kam, hört bei Euch nach, wie die Rregelung ist, nicht dass ein "normeler" GF/ZF mal rechtliche Probleme bekommt. Der Stastsanwalt wird genau prüfen können, ob er die eine oder andere Anweiseung überhaupt hätte geben dürfen!


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 16.10.2008 18:14 Rafa7el 7B., Mühlheim
 16.10.2008 18:22 Heik7o L7., Maintal
 16.10.2008 20:35 Thom7as 7Z., Maselheim
 16.10.2008 22:50 Lüde7r P7., Kelkheim
 16.10.2008 22:52 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 16.10.2008 18:26 Chri7sto7f S7., Vilseck
 16.10.2008 21:24 Pete7r J7., Müllheim
 16.10.2008 22:16 Chri7sto7ph 7R., München
 17.10.2008 19:58 Pete7r J7., Müllheim
 17.10.2008 00:39 Chri7sto7f S7., Vilseck
 17.10.2008 20:00 Pete7r J7., Müllheim
 16.10.2008 22:27 Thom7as 7P., Berchtesgaden
 16.10.2008 22:30 Pete7r L7., Flöha
 16.10.2008 22:35 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 16.10.2008 22:33 Chri7sti7an 7F., Wernau
 16.10.2008 23:07 Thom7as 7P., Berchtesgaden
 16.10.2008 23:17 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 17.10.2008 00:08 Chri7sto7f S7., Vilseck
 17.10.2008 14:08 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 17.10.2008 15:15 Thom7as 7E., Nettetal
 17.10.2008 15:40 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 17.10.2008 17:31 Thom7as 7E., Nettetal
 17.10.2008 15:52 Chri7sto7f S7., Vilseck
 17.10.2008 17:13 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 17.10.2008 20:00 Chri7sto7f S7., Vilseck
 17.10.2008 20:09 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 17.10.2008 20:38 Chri7sto7f S7., Vilseck
 17.10.2008 20:43 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 18.10.2008 10:41 Anto7n K7., Mühlhausen
 16.10.2008 18:40 Andr7eas7 F.7, Rosenberg, OT Hirschlanden
 16.10.2008 19:08 Dani7el 7G., Überherrn
 17.10.2008 09:12 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 18.10.2008 13:14 Dani7el 7G., Überherrn
 16.10.2008 19:22 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 16.10.2008 19:32 Mike7 K.7, Pegau
 17.10.2008 07:34 Andr7é S7., Vlotho
 17.10.2008 08:51 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 17.10.2008 13:18 Andr7é S7., Vlotho
 17.10.2008 15:37 Chri7sti7an 7F., Wernau
 17.10.2008 17:54 Mike7 K.7, Pegau
 17.10.2008 18:15 Chri7sti7an 7F., Wernau
 22.10.2008 10:40 Stef7an 7H., Essen
 22.10.2008 10:41 Stef7an 7H., Essen
 22.10.2008 12:28 Chri7sti7an 7F., Wernau
 22.10.2008 16:58 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 22.10.2008 16:54 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 22.10.2008 16:58 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 22.10.2008 17:00 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 22.10.2008 17:02 Juli7an 7H., Stemwede
 17.10.2008 18:17 Pete7r L7., Flöha
 17.10.2008 20:16 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 22.10.2008 15:56 jürg7en 7s., Trier
 22.10.2008 17:44 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 22.10.2008 17:57 jürg7en 7s., Trier
 22.10.2008 18:09 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 22.10.2008 18:35 jürg7en 7s., Trier
 22.10.2008 18:47 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 22.10.2008 18:50 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 22.10.2008 19:03 Günt7her7 S.7, Mayen
 22.10.2008 19:39 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 22.10.2008 20:08 Günt7her7 S.7, Mayen
 22.10.2008 19:01 Günt7her7 S.7, Mayen
 23.10.2008 08:14 jürg7en 7s., Trier
 23.10.2008 21:50 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 24.10.2008 12:53 jürg7en 7s., Trier
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