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Thema | Versichert ja/nein ? | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 513823 | |||
Datum | 11.10.2008 09:21 | 4666 x gelesen | |||
Was sag ihr dazu http://www.moz.de/index.php/Moz/Article/category/Beeskow/id/247783 Dies ist meine ganz persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 513824 | |||
Datum | 11.10.2008 10:07 | 2961 x gelesen | |||
Wäre gut dieses Thema mal bei der UE Rechtskunde vorzubringen (bei uns immer in der kalten Jahreszeit). Aber grundsätzlich: Warum soll eine hinterbliebene Lebenspartnerin eines freiw. Feuerwhrmannes besser da stehen, als die hinterbliebende Lebenspartnerin eines verstorbenen Polizisten, Schreiners, Bankangestellten........? Warum erhält die Lebenspartnerin keine Zahlungen aus der Rentenkasse des Arbeitgebers ihres verstorbenen Partners? Wenn Rentenkasse des Arbeitgebers bezahlt, dann auch die Unfallkasse der Feuerwehr, wenn nicht, dann nicht. Der Gleichbehandlung Willen: dito bei verstorbene Feuerwehrfrau und hinterbliebenem Lebenspartner, oder bei Mann/Mann, Frau/Frau,............ ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 513835 | |||
Datum | 11.10.2008 12:53 | 2522 x gelesen | |||
Um auf Daniels letzten Absatz einzugehen: Geschrieben von Wikipedia Am 1. April 2008 entschied der Europäische Gerichtshof, dass verpartnerten Beschäftigten aufgrund der Richtlinie 2000/78/EG im Rahmen ihres Rechtes auf das gleiche Arbeitsentgelt eine Witwen-/Witwerrente zustehen kann. Nach seinem Urteil müssen Lesben und Schwule in Lebenspartnerschaften Witwen bzw. Witwerbezüge erhalten wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen, wenn sie sich in einer vergleichbaren Lage befinden Somit dürfte für gleichgeschlechtliche, verpartnerte Paare die Rechtslage klar sein. Ansonsten gilt halt auch für diese Gruppe das Gleiche wie für heterosexuelle Paare ohne Trauschein... | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 513866 | |||
Datum | 11.10.2008 14:42 | 2450 x gelesen | |||
Aber ca 300.000 Feuerwehrmänner oder frauen stehen in so einen Fall genauso da. Und das gibt zu denken. Dies ist meine ganz persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 513868 | |||
Datum | 11.10.2008 14:44 | 2442 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Kittler Ingo Aber ca 300.000 Feuerwehrmänner oder frauen stehen in so einen Fall genauso da. Und das gibt zu denken. Was gibt zu denken? Der FA war versichert, das geht ja aus dem Bericht eindeutig hervor. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 513887 | |||
Datum | 11.10.2008 17:33 | 2415 x gelesen | |||
Geschrieben von Kittler IngoAber ca 300.000 Feuerwehrmänner oder frauen stehen in so einen Fall genauso da. Und das gibt zu denken. Finde das jetzt weniger dramatisch das da wie sonst überall auch zwischen Ehe/eingetragener Partnerschaft und normaler Beziehung unterschieden wird. Wo oder wie will man da sonst eine willkürliche Grenze ziehen? 3 Tage zusammen? 3 Monate? 3 JAhre? Gemeinsame Wohnung oder auch nicht? Werden dannd ie Menschen mit Fernbeziehung benachteiligt? DAfür das anscheinend FEuerwehrleute sich nicht trauen sich trauen zu lassen kann der Staat auch nichts. Und das Kind wird wie es sein soll "versorgt". Ich sehe da eher weniger ein Problem. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 514065 | |||
Datum | 12.10.2008 22:31 | 2240 x gelesen | |||
Hallo Forum, Geschrieben von Jens Fischer DAfür das anscheinend FEuerwehrleute sich nicht trauen sich trauen zu lassen kann der Staat auch nichts. Und das Kind wird wie es sein soll "versorgt". Dem ist, nach meiner Meinung, nichts hinzuzufügen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 514067 | |||
Datum | 12.10.2008 23:31 | 2242 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerDem ist, nach meiner Meinung, nichts hinzuzufügen. Und es steht jedem FM frei, eine Risiko-LV abzuschließen bzw. jeder Gemeinde eine Gruppenversicherung zu finanzieren. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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