alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaVersichert ja/nein ?8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg513823
Datum11.10.2008 09:214666 x gelesen
Was sag ihr dazu

http://www.moz.de/index.php/Moz/Article/category/Beeskow/id/247783


Dies ist meine ganz persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland513824
Datum11.10.2008 10:072961 x gelesen
Wäre gut dieses Thema mal bei der UE Rechtskunde vorzubringen (bei uns immer in der kalten Jahreszeit).

Aber grundsätzlich:
Warum soll eine hinterbliebene Lebenspartnerin eines freiw. Feuerwhrmannes besser da stehen, als die hinterbliebende Lebenspartnerin eines verstorbenen Polizisten, Schreiners, Bankangestellten........?

Warum erhält die Lebenspartnerin keine Zahlungen aus der Rentenkasse des Arbeitgebers ihres verstorbenen Partners?

Wenn Rentenkasse des Arbeitgebers bezahlt, dann auch die Unfallkasse der Feuerwehr, wenn nicht, dann nicht.

Der Gleichbehandlung Willen: dito bei verstorbene Feuerwehrfrau und hinterbliebenem Lebenspartner, oder bei Mann/Mann, Frau/Frau,............


________________________________________________

Gruß Daniel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen513835
Datum11.10.2008 12:532522 x gelesen
Um auf Daniels letzten Absatz einzugehen:

Geschrieben von Wikipedia
Am 1. April 2008 entschied der Europäische Gerichtshof, dass verpartnerten Beschäftigten aufgrund der Richtlinie 2000/78/EG im Rahmen ihres Rechtes auf das gleiche Arbeitsentgelt eine Witwen-/Witwerrente zustehen kann. Nach seinem Urteil müssen Lesben und Schwule in Lebenspartnerschaften Witwen bzw. Witwerbezüge erhalten wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen, wenn sie sich in einer vergleichbaren Lage befinden

Somit dürfte für gleichgeschlechtliche, verpartnerte Paare die Rechtslage klar sein. Ansonsten gilt halt auch für diese Gruppe das Gleiche wie für heterosexuelle Paare ohne Trauschein...


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg513866
Datum11.10.2008 14:422450 x gelesen
Aber ca 300.000 Feuerwehrmänner oder frauen stehen in so einen Fall genauso da. Und das gibt zu denken.


Dies ist meine ganz persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio513868
Datum11.10.2008 14:442442 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Kittler IngoAber ca 300.000 Feuerwehrmänner oder frauen stehen in so einen Fall genauso da. Und das gibt zu denken.

Was gibt zu denken?
Der FA war versichert, das geht ja aus dem Bericht eindeutig hervor.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg513887
Datum11.10.2008 17:332415 x gelesen
Geschrieben von Kittler Ingo
Aber ca 300.000 Feuerwehrmänner oder frauen stehen in so einen Fall genauso da. Und das gibt zu denken.

Finde das jetzt weniger dramatisch das da wie sonst überall auch zwischen Ehe/eingetragener Partnerschaft und normaler Beziehung unterschieden wird.
Wo oder wie will man da sonst eine willkürliche Grenze ziehen? 3 Tage zusammen? 3 Monate? 3 JAhre? Gemeinsame Wohnung oder auch nicht? Werden dannd ie Menschen mit Fernbeziehung benachteiligt?

DAfür das anscheinend FEuerwehrleute sich nicht trauen sich trauen zu lassen kann der Staat auch nichts. Und das Kind wird wie es sein soll "versorgt".

Ich sehe da eher weniger ein Problem.


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg514065
Datum12.10.2008 22:312240 x gelesen
Hallo Forum,

Geschrieben von Jens Fischer
DAfür das anscheinend FEuerwehrleute sich nicht trauen sich trauen zu lassen kann der Staat auch nichts. Und das Kind wird wie es sein soll "versorgt".
Ich sehe da eher weniger ein Problem.

Dem ist, nach meiner Meinung, nichts hinzuzufügen.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg514067
Datum12.10.2008 23:312242 x gelesen
Geschrieben von Michael BayerDem ist, nach meiner Meinung, nichts hinzuzufügen.


Und es steht jedem FM frei, eine Risiko-LV abzuschließen bzw. jeder Gemeinde eine Gruppenversicherung zu finanzieren.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 11.10.2008 09:21 Ingo7 K.7, Storkow
 11.10.2008 10:07 Dani7el 7G., Überherrn
 11.10.2008 12:53 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
 11.10.2008 14:42 Ingo7 K.7, Storkow
 11.10.2008 14:44 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 11.10.2008 17:33 Jens7 F.7, Wernau
 12.10.2008 22:31 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 12.10.2008 23:31 Chri7sti7an 7F., Wernau
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt