alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaAlkohol und Führungskräfte115 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Alkohol etc, pp, uvm
  • Webseite FF Aufkirch (Bild u.l.)
  •  
    Autor= an8ony8m =8 .8, 4 / 513505
    Datum09.10.2008 12:5053433 x gelesen
    Hallo,

    auf Grund persönlicher Erfahrungen, beschäftigt mich seit einiger Zeit folgende Frage:

    Wie ist mit Befehlen von sichtlich alkoholisierten Führungskräften umzugehen, unabhängig ob im Einsatz oder als Führungsfunktion/Dienststellung innerhalb der Feuerwehr. Sind diese Befehle zu befolgen oder kann man sie, mit Hinweis auf die starke Alkoholisierung, verweigern? Wo zieht man die Grenze? Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen, auf welche man sich beziehen kann?

    Gruß


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW513513
    Datum09.10.2008 13:0948941 x gelesen
    Bei uns ist man im "sichtlich alkoholisierten Zustand" nicht Diensttauglich.

    Komisch das so etwas bei euch zugelassen ist.


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen513515
    Datum09.10.2008 13:1248806 x gelesen
    Ob sichtlich oder nicht spielt keine Rolle im alkoholisierten Zustand hat keiner was im Einsatz verloren, weder als Einsatz- noch als Führungskraft.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen513517
    Datum09.10.2008 13:1348598 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterOb sichtlich oder nicht spielt keine Rolle im alkoholisierten Zustand hat keiner was im Einsatz verloren, weder als Einsatz- noch als Führungskraft.

    Das ändert nichts daran, daß man die Anwesenheit beider Personenkreise immer wieder bei Einsätzen erleben muß.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen513521
    Datum09.10.2008 13:3248105 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von = anonym = Wie ist mit Befehlen von sichtlich alkoholisierten Führungskräften umzugehen, unabhängig ob im Einsatz oder als Führungsfunktion/Dienststellung innerhalb der Feuerwehr

    ganz unabhängig von der Frage der Funktion bzw. Dienststellung ist das nicht, denn meiner persönlichen Meinung nach macht es schon einen Unterschied ob ich ggf. die alkoholisierte Führungskraft direkt selbst per "Befehl" aus dem Rennen nehmen kann oder nicht.

    Geschrieben von = anonym = Sind diese Befehle zu befolgen oder kann man sie, mit Hinweis auf die starke Alkoholisierung, verweigern? Wo zieht man die Grenze?

    Befehel sind grundsätzlich zu befolgen. Wenn ich berechtigte Zweifel daran habe dass der Befehl so sinnvoll ist bzw. wenn es irgendwann echt gefährlich wird muss der Befehl zumindest hinterfrag, ggf. auch verweigert werden. Das gilt unabhängig davon ob der Befehlsgeber alkoholisiert oder einfach nur unfähig ist.

    Generell macht es aus meiner Sicht als Mannschafter zunächst mal Sinn die enstprechende Führungskraft direkt und ohen Umschweife auf ihren Zustand anzusprechen und zu fragen ob sie/er sich sicher ist den Anforderungen an eine Führungskraft noch gewachsen zu sein. Man kann dann für abhilfe sorgen indem andere Führungskräfte angefordert werden.

    Wenn in den eigenen Reihen eine entsprechend qualifizierte Kraft vorhanden ist sollte diese aus Vorsichtgründne m.E. direkt die entsprechende Führungsfunktion übernehmen. Das übernehmen ist ein formeller Vorgang und ist zu dokumentieren.

    Geschrieben von = anonym = Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen, auf welche man sich beziehen kann?

    M.E. steht da so detailliert nichts in den Feuerwehrgesetzen. Klar ist, dass gemäß der UVV nur in den Einstaz gehen darf wer körperlich dazu in der Lage ist. Bei Alkoholisierung, egal welchen Grades, ist das m.M. stark in Zweifel zu ziehen.

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8D., Lappersdorf (Lkr. Regensburg) / Bayern513523
    Datum09.10.2008 13:3648360 x gelesen
    Ich denke, man muss auch hier gesunden Menschenverstand wirken lassen. Man kennt ja in der Regel seine Führungskräfte. Wenn mein Kommandant ein Glas Bier getrunken hat, tu ich trotzdem noch was er sagt.

    Wenn es allerdings, so wie beim Vorschreiber offensichtlich passiert, zu Ausfällen kommt, dann würde ich derjenigen Führungskraft was husten. Ich denke jeder halbwegs erfahrene Feuerwehrmann kann einschätzen, ob ein Befehl quatsch ist oder nicht.

    Ironie an "Geh' hab dich nicht so, geh mal schnell ohne Atemschutz da nei!" Ironie aus

    Wie es rechtlich aussieht weiß ich jedoch nicht. Bei der Bundeswehr darf man so einen Befehl verweigern, aber keine Ahnung welche Richtlinien es da gibt und ob wir sowas ähnliches haben...

    Zur Not kannst du immer noch sagen, dass du dich zu dem Befohlenen nicht fähig bist (z. B. Unwohlsein vor einem Atemschutzeinsatz). Das kann niemand nachprüfen. Und du machst das schließlich freiwillig, also kann dich auch niemand zu was zwingen!!


    Wenn alle Anderen rausrennen, rennen wir rein. - Ihre Feuerwehr

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg513527
    Datum09.10.2008 14:1447627 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Matthias OttDas gilt unabhängig davon ob der Befehlsgeber alkoholisiert oder einfach nur unfähig ist.

    Unfähig und nüchtern, ja. Fähig und alkoholisiert, nein.


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg513528
    Datum09.10.2008 14:1747699 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jan Ole UngerFähig und alkoholisiert

    Wobei sich das beisst. Ich korrigiere also: Eine Führungskraft, die eigentlich als fähig gilt, aber alkoholisiert in den Einsatz geht, ist unfähig!


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz513529
    Datum09.10.2008 14:3047824 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Markus PicklBei der Bundeswehr darf man so einen Befehl verweigern,

    Der Begriff der Befehlsverweigerung ist in Deutschland durch den Begriff Gehorsamsverweigerung ersetzt worden. Wörtlich würde eine Befehlsverweigerung den Befehlshaber, der sich weigert, einen Befehl zu geben, treffen und nicht denjenigen, der den Befehl ausführt. ;-)


    Gehorsamsverweigerung beinhaltet nicht das einfache Nichtbefolgen eines erhaltenen Befehls, sondern:

    a) sich mit Wort oder Tat gegen diesen Befehl aufzulehnen oder
    b) ihn auch nach Wiederholung dieses Befehls nicht auszuführen.

    Demgegenüber ist das einfache Nichtbefolgen eines Befehls „Ungehorsam“ nach § 19 Wehrstrafgesetz (WStG).

    Gehorsamsverweigerung ist nach deutschem Recht nach § 20 WStG strafbar.
    Die gemeinschaftliche Gehorsamsverweigerung fällt unter den Tatbestand der Meuterei nach § 27 WStG.
    Bereits die Verabredung zur Gehorsamsverweigerung (Verabredung zur Unbotmäßigkeit) ist gemäß § 28 WStG strafbar.
    Erfolgt die Gehorsamsverweigerung / der Ungehorsam aufgrund eines offensichtlich rechtswidrigen Befehls (§ 10 Soldatengesetz (SG)), so ist das Verhalten des Soldaten nicht strafbar (§ 11 (SG)).

    Auch das leichtfertige Nichtbefolgen eines Befehls, aufgrund dessen eine schwere Folge eintritt, reicht für die Strafbarkeit gemäß § 21 WStG aus.

    Nur trifft das WStg nicht auf die Feuerwehr zu. Man könnte aber im Fall der Fälle evtl. aus ihm ableiten. Wie sehen das unsere Forumsjuristen?


    § 19 Ungehorsam

    (1) Wer einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat
    1.wenigstens fahrlässig die Gefahr eines schweren Nachteils für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe oder
    2.fahrlässig den Tod oder eine schwere Körperverletzung eines anderen (§ 226 des Strafgesetzbuches)
    verursacht.

    (4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.

    § 20 Gehorsamsverweigerung

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft,

    1.wer die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, daß er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt, oder
    2.wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist.

    (2) Verweigert der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 den Gehorsam gegenüber einem Befehl, der nicht sofort auszuführen ist, befolgt er ihn aber rechtzeitig und freiwillig, so kann das Gericht von Strafe absehen.

    § 27 Meuterei

    (1) Wenn Soldaten sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften eine Gehorsamsverweigerung (§ 20), eine Bedrohung (§ 23), eine Nötigung (§ 24) oder einen tätlichen Angriff (§ 25) begehen, so wird jeder, der sich an der Zusammenrottung beteiligt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter Rädelsführer ist oder durch die Tat eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) herbeiführt.

    (4) Wer sich nur an der Zusammenrottung beteiligt, jedoch freiwillig zur Ordnung zurückkehrt, bevor eine der in Absatz 1 bezeichneten Taten begangen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

    § 28 Verabredung zur Unbotmäßigkeit

    (1) 1Verabreden Soldaten, gemeinschaftlich eine Gehorsamsverweigerung (§ 20), eine Bedrohung (§ 23), eine Nötigung (§ 24), einen tätlichen Angriff (§ 25) oder eine Meuterei (§ 27) zu begehen, so werden sie nach den Vorschriften bestraft, die für die Begehung der Tat gelten. 2In den Fällen des § 27 kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gemildert werden.

    (2) 1Nach Absatz 1 wird nicht bestraft, wer nach der Verabredung freiwillig die Tat verhindert. 2Unterbleibt sie ohne sein Zutun oder wird sie unabhängig von seinem früheren Verhalten begangen, so genügt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Tat zu verhindern.

    § 10 Pflichten des Vorgesetzten

    (1) Der Vorgesetzte soll in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben.

    (2) Er hat die Pflicht zur Dienstaufsicht und ist für die Disziplin seiner Untergebenen verantwortlich.

    (3) Er hat für seine Untergebenen zu sorgen.

    (4) Er darf Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften erteilen.

    (5) 1Er trägt für seine Befehle die Verantwortung. 2Befehle hat er in der den Umständen angemessenen Weise durchzusetzen.

    (6) Offiziere und Unteroffiziere haben innerhalb und außerhalb des Dienstes bei ihren Äußerungen die Zurückhaltung zu wahren, die erforderlich ist, um das Vertrauen als Vorgesetzte zu erhalten.

    § 11 Gehorsam

    (1) 1Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. 2Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. 3Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.

    (2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. 2Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.

    § 21 Leichtfertiges Nichtbefolgen eines Befehls

    § 21 Leichtfertiges Nichtbefolgen eines Befehls
    Wer leichtfertig einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.

    Wie man sieht kann man aus dem WStg nicht sehr viel herauslesen und nach meiner Meinung wäre es niht Richtig "Bundeswehr" und "Feuerwehr" im Bezug auf Befehl und Gehorsam zu vergleichen.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

    Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format.

    "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen."

    Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg513532
    Datum09.10.2008 15:1147154 x gelesen
    Klares nein er hat dir nichts mehr zu sagen, er darf nicht mal mehr mit raus fahren.


    Dies ist meine ganz persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen513536
    Datum09.10.2008 15:3647006 x gelesen
    Sobald Alkoholeinfluss *) bei einem Feuerwehr- Angehörigen erkennbar ist, gehört er nicht mehr in den Einsatz - gleich in welcher Funktion.

    Das sage ich in dem Bewusstsein, früher auch anders gehandelt zu haben, Asche auf mein Haupt.

    *) gilt nicht in Bayern, da ist man mit 2 Maß noch einsatztüchtig lt. Ministerpräsident i. R. Beckstein.

    völlig nüchtern
    Hartmund


    Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW513537
    Datum09.10.2008 15:4346904 x gelesen
    Geschrieben von = anonym = Wie ist mit Befehlen von sichtlich alkoholisierten Führungskräften umzugehen, unabhängig ob im Einsatz oder als Führungsfunktion/Dienststellung innerhalb der Feuerwehr. Sind diese Befehle zu befolgen oder kann man sie, mit Hinweis auf die starke Alkoholisierung, verweigern?

    Zunächst einmal würde ich Euch den Tipp geben, gegen diese Führungskraft vorzugehen. Es kann nicht sein, dass Führungs- oder auch Einsatzpersonal alkoholisert den Einsatz antritt. Klärt diese Situation innerhalb eurer Mannschaft, bevor irgendwann jemand Schaden nimmt.

    Wenn die Führungskraft stark alkoholisiert ist und am Einsatzort Befehle gibt, solltet ihr zunächst überlegen, ob nicht besser ein anderer die Führungsrolle übernimmt, ihr seit schließlich als Mannschaft vor Ort. Befehle sollten nur so weit ausgeführt werden (wenn keine andere Möglichkeit besteht, jemanden anderen die Führung zu übertagen), so lange man sich keiner unnötigen Gefahr aussetzt.


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Stefan Ganzke

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg513538
    Datum09.10.2008 15:4946880 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ott
    M.E. steht da so detailliert nichts in den Feuerwehrgesetzen. Klar ist, dass gemäß der UVV nur in den Einstaz gehen darf wer körperlich dazu in der Lage ist. Bei Alkoholisierung, egal welchen Grades, ist das m.M. stark in Zweifel zu ziehen.

    Der Zustand desjenigen der den BEfehl gibt, steht auch eigentlich garnicht zur Debatte solange er rechtmäßig Befehlen darf (Dienstgrad/Dienststellung) und solange der Befehl
    "rechtmäßig, zweckmässig und angemessen" ist, nicht zu einer Straftat führt oder nicht mit der Würde des Menschen vereinbar ist.

    Befihelt er jetzt unter Alkoholeinfluss totalen Schrott, wäre diesem BEfehl genausowenig folge zu leisten wie wenn er dies im nüchternen Zustand machen würde. Das natürlich zu erkennen ob ein Befehl jetzt sinnvoll oder nicht ist, ist für die Mannschaft natürlich bei Befehlen immer eine heikle Sache aber manchmal hilft der GMV.

    Eine Alkoholisierte Führungskraft im Einsatz sollte dann aber auch schon an ganz anderer Stelle für Wallung sorgen, weil dann läuft irgendwo etwas ganz gewaltig schief.


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg513539
    Datum09.10.2008 15:5248168 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole Unger
    Wobei sich das beisst. Ich korrigiere also: Eine Führungskraft, die eigentlich als fähig gilt, aber alkoholisiert in den Einsatz geht, ist unfähig!

    Steht wo? Beim gewohnheitslakoholiker muss der Alkoholkonsum nicht zwingend negative Auswirkungen auf seine Entscheidungsfähigkeit haben.
    Moralisch gesehen ist es das eine, technisch gesehen kann man nicht sagen das man Befehle verweigert die richtig und "rechtmäßig" sind "nur" weil jemand alkoholisiert ist.


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW513541
    Datum09.10.2008 15:5947008 x gelesen
    Geschrieben von Jens FischerSteht wo? Beim gewohnheitslakoholiker muss der Alkoholkonsum nicht zwingend negative Auswirkungen auf seine Entscheidungsfähigkeit haben.
    Moralisch gesehen ist es das eine, technisch gesehen kann man nicht sagen das man Befehle verweigert die richtig und "rechtmäßig" sind "nur" weil jemand alkoholisiert ist.


    Du musst jedoch zugeben, dass unter Alkoholkonsum das Denk- und Einschätzungsvermögen bei dem Durchschnittsmensch nachlässt. Man sollte jetzt nicht anfangen und Vergleiche zu Alkoholikern ziehen, denn Personen die stets unter Alkohol stehen, haben (so lange ihr Problem nicht "behoben" ist) in der Feuerwehr m.E. nichts zu suchen.


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Stefan Ganzke

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen513542
    Datum09.10.2008 15:5947163 x gelesen
    Geschrieben von Jens FischerSteht wo? Beim gewohnheitslakoholiker muss der Alkoholkonsum nicht zwingend negative Auswirkungen auf seine Entscheidungsfähigkeit haben.

    Naja, die Alkoholisierung hat aber auch beim Gewohnheitsalkoholiker Einfluss auf z.B. die Reaktionsfähigkeit, auch wenn der Pegel, bei dem Ausfallerscheinungen Auftreten ein anderer ist.

    Geschrieben von Jens FischerMoralisch gesehen ist es das eine, technisch gesehen kann man nicht sagen das man Befehle verweigert die richtig und "rechtmäßig" sind "nur" weil jemand alkoholisiert ist.

    Das hängt davon ab, wie alkoholisiert derjenige sichtbar ist. Sind Ausfallerscheinungen erkennbar, dann darf die Entscheidungs-, Reaktions- und Handlungsfähigkeit eindeutig in Frage gestellt werden. Das wird schliesslich auch in vielen Bereichen aus gutem Grund so gehandhabt. (Straßenverkehr, Maschinenbedienung, usw.)



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern. Wo sonst?513543
    Datum09.10.2008 16:0446838 x gelesen
    Geschrieben von Hartmund Flender*) gilt nicht in Bayern, da ist man mit 2 Maß noch einsatztüchtig lt. Ministerpräsident i. R. Beckstein.

    Warum i. R. ? Beckstein ist nach wie vor Ministerpräsident!

    Gruß aus dem 2 Maß - Land

    Bernd


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen513546
    Datum09.10.2008 16:1946914 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jan Ole UngerWobei sich das beisst. Ich korrigiere also: Eine Führungskraft, die eigentlich als fähig gilt, aber alkoholisiert in den Einsatz geht, ist unfähig!

    im Grundsatz will ich dir auch gar nicht widersprechen. Dennoch, um mal einen Fall zu konstruieren: Der Gruppenführer des LF müffelt nach Schnaps und hat glasige Augen. Er gibt dem Angriffstrupp aber dennoch einen klaren, eindeutig sinnvollen und ausführbaren Befehl. Soll der ATr diesen Befehl jetzt verweigern? Natürlich muss klar sein, dass später vielleicht auch ein Befehl kommen könnte der diesen Grundsätzen nicht mehr entspricht. Deshalb schrieb ich ja auch, dass die entsprechende Führungskraft auf alle Fälle mal auf ihren Zustand anszusprechen ist. So hat man zunächst auch mal dokumentiert das man registriert hat was sache ist. Und klar ist auch, dass diese Kraft schnellstmöglich abgelöst gehört.

    Die Frage war aber, ob der konkrete, einzelne Befehl verweigert werden muss oder kann weil die Führungskraft alkoholisiert ist. Und da sage ich, dass dies so pauschal nicht geht, weil Befehle nur dann verweigert werden dürfen wenn sie nicht durchführbar oder gefährlich sind.

    Mit diese Frage nichts zu tun hat aus meiner sich die disziplinarische Seite, für die wieder dein Satz Geschrieben von Jan Ole UngerEine Führungskraft, die eigentlich als fähig gilt, aber alkoholisiert in den Einsatz geht, ist unfähig! gilt und wo entsprechende Konsequenzen eingeleitet gehören.

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen513547
    Datum09.10.2008 16:2146762 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jens FischerBefihelt er jetzt unter Alkoholeinfluss totalen Schrott, wäre diesem BEfehl genausowenig folge zu leisten wie wenn er dies im nüchternen Zustand machen würde. Das natürlich zu erkennen ob ein Befehl jetzt sinnvoll oder nicht ist, ist für die Mannschaft natürlich bei Befehlen immer eine heikle Sache aber manchmal hilft der GMV.

    etwas ähnliches habe ich ja bereits geschrieben. Aber wie ist jetzt deine Meinung wenn die Frage konkret lautet: Soll der Befehl befolgt werden oder ist er zu verweigern wenn der Befehlende alkoholisiert ist?

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen513548
    Datum09.10.2008 16:2646746 x gelesen
    Hoi,

    Geschrieben von Matthias OttDer Gruppenführer des LF müffelt nach Schnaps und hat glasige Augen. Er gibt dem Angriffstrupp aber dennoch einen klaren, eindeutig sinnvollen und ausführbaren Befehl. Soll der ATr diesen Befehl jetzt verweigern?

    Sagen wir mal so: Wenn ich davon ausgehen muss, dass GF nach dieser Entscheidung nicht mehr in der Lage ist, seiner Sorgfaltspflicht für mich gerecht zu werden (sprich z.B. meinen Atemschutzeinsatz zu überwachen), dann wäre eine Verweigerung trotz eigentlicher Durchführbarkeit des Befehls erstmal angebracht, oder?

    mfg

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    www.atemschutzunfaelle.eu

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen513550
    Datum09.10.2008 16:2846823 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Stefan BrüningDas wird schliesslich auch in vielen Bereichen aus gutem Grund so gehandhabt. (Straßenverkehr, Maschinenbedienung, usw.)

    wie wäre denn nun die Handhabe für einen Truppführer mit eben dieser Ausbildung wenn er am Einsatzort, bei der Befehlserteilung feststellt dass der Gruppenführer alkoholisiert ist? Zwei Varianten: a.) er erteilt noch Befehle die unter anderen Umständen befolgt werden müsseten und b.) er macht nur noch Quatsch.

    Im Straßenverkehr ist es klar, die Polizei darf ihm die Weiterfahrt untersagen. Ein Fahrgast im Verkehrsmittel kann aussteigen. Welche Möglichkeiten hat aber unser Truppmann? Schließlich ist er im Einsatz.

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg513551
    Datum09.10.2008 16:2946852 x gelesen
    Hallo!

    Also gleichmal vorneweg, ich halte auch absolut gar nichts davon, wenn FAs in den einsatz gehen, wenn Ausfallerscheinungen vorhanden sind. Wenn man jetzt ein Bier getrunken hat, ist man ja im Grunde auch alkoholisiert, das sollte aber keine großartigen Auswirkungen auf die Entscheidungen haben. Der letzte Satz gilt aber nicht für Maschinisten auf Einsatzfahrt.

    Geschrieben von Matthias OttAber wie ist jetzt deine Meinung wenn die Frage konkret lautet: Soll der Befehl befolgt werden oder ist er zu verweigern wenn der Befehlende alkoholisiert ist?

    ich glaube nicht, dass es hier ein konkrete Antwort gibt.
    Wenn du als Angriffstruppmann vom Fahrzeug absitzt und dann erst bemerkst, dass der GF alkoholisiert ist, dann musst erstmal damit leben und dir anhören, was er will. Wenn der Befehl dem entsprechen würde, was auch von einem nicht alkoholisierten GF zu erwarten ist, steht dem ausführen dochnichts im Wege.
    Um das Austauschen dieses GFs im Laufe des Einsatzes führt aber in meinen Augen auch kein Weg vorbei.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz513554
    Datum09.10.2008 16:3346791 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Bernd SchallerGruß aus dem 2 Maß - Land

    Nun ja, zwei Maß Bier oder auch zwei Stein Bier bzw. zwei Liter Bier sind schon nicht schlecht.

    Wenn wir das mal grob Berechnen und für den Zeitraum des Konsums vier Stunden annehmen (ich weiß, 2 Maß Bier in vier Stunden ist sehr Schneckenhaft) kommen wir zu folgendem Ergebnis:

    Person, männlich, Gewicht: 80 kg, Größe: 180 cm, Alter: 35 Jahre

    Trinkmenge 2 ltr. Bier, Alkoholgehalt ca. 5,0 %

    Zeitraum des Konsums: 4 Stunden

    Blutalkohol-Konzentration: 0,87 ‰

    Zeitspanne für die Abnahme der Blutalkohol-Konzentration auf einen Wert von 0,3 ‰ :
    5 Stunde(n), 42 Minute(n)
    Zeitspanne für die Abnahme der Blutalkohol-Konzentration auf einen Wert von 0,0 ‰ :
    8 Stunde(n), 42 Minute(n)

    Zur Berechnung dient die Watson-Formel.
    Das Resorptionsdefizit wird mit 10 %, die Leberabbaurate mit 0,1 ‰ / h angenommen.

    Wirkung von Alkohol

    < 0,2 ‰ Alkohol im Blut
    enthemmende Wirkung mit Steigerung der Redseligkeit

    ab 0,3 ‰ Alkohol im Blut
    erste Beeinträchtigungen wie Einschränkung des Sehfeldes und Probleme bei der Entfernungseinschätzung, die Aufmerksamkeit nimmt ab

    ab 0,5 ‰ Alkohol im Blut
    deutliches Nachlassen der Reaktionsfähigkeit, insbesondere auf rote Signale, deutliche Erhöhung der Risikobereitschaft

    ab 0,8 ‰ Alkohol im Blut
    erste Gleichgewichtsstörungen, das Gesichtsfeld ist eingeengt (Tunnelblick), deutliche Enthemmung

    bei 1,0 bis 1,5 ‰ Alkohol im Blut
    Sprachstörungen, Risikobereitschaft und Aggressivität steigen

    bei 2,0 bis 2,5 ‰ Alkohol im Blut
    starke Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen, lallende Aussprache

    ab 2,5 ‰ Alkohol im Blut
    Bewusstseinseintrübung, Lähmungserscheinungen, Doppeltsehen und Ausschaltung des Erinnerungsvermögens

    ab 3,5 ‰ Alkohol im Blut
    lebensbedrohliche Zustände; es besteht die Gefahr einer Lähmung des Atmungszentrums, die zu Koma oder Tod führen kann

    ab ca. 5 ‰ Alkohol im Blut
    in den meisten Fällen Tod

    So, nun kann man sich heraussuchen in wie weit die Führungskraft nach zwei Becksteins noch Einsatzfähig ist!

    Viel Spass bei der Argumentation vor Gericht falls etwas bei dem Einsatz in die Hose geht.

    GRuß vom Berg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

    Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format.

    "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen."

    Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg513555
    Datum09.10.2008 16:3546804 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ott
    Welche Möglichkeiten hat aber unser Truppmann? Schließlich ist er im Einsatz.

    Er kann einen BEfehl ja jederzeit verweigern wenn er der Meinung ist das es Blödsinn ist. Natürlich sind höhere Führungskräfte unverzüglich zu unterrichten wenn man die Alkoholisierung eines z.B. GF feststellt.


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg513556
    Datum09.10.2008 16:3946571 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ott
    Soll der Befehl befolgt werden oder ist er zu verweigern wenn der Befehlende alkoholisiert ist?

    Sofernd er BEfehl rechtmäßig ist, hat er Anspruch darauf befolgt zu werden.
    ISt der Befehl nicht rechtmäßig muss der BEfehl verweigert werden.

    Aber die alleinige Alkoholisierung reicht für mich nicht aus um pauschal alle Befehle einer Führungskraft als ncihtig zu bezeichnen.

    Keine einfache Materie und lernen tut man das bei der Feuerwehr auch nur selten und kurz.


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen513557
    Datum09.10.2008 16:4046648 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Ingo HornSagen wir mal so: Wenn ich davon ausgehen muss, dass GF nach dieser Entscheidung nicht mehr in der Lage ist, seiner Sorgfaltspflicht für mich gerecht zu werden (sprich z.B. meinen Atemschutzeinsatz zu überwachen), dann wäre eine Verweigerung trotz eigentlicher Durchführbarkeit des Befehls erstmal angebracht, oder?

    irgendwie hatte ich mit diesem Argument gerechnet. Aber klar, da hast du sicherlich recht. Aber wie kommt man aus dieser Sache wieder raus? Zum einen wäre die Frage was dann stärker wiegt - einen durchführbaren Befehl verweigern in der Annahme, der nächste Befehel könne es nicht mehr sein und dadurch ggf. eine mögliche Menschenrettung verhindern oder das potentielle Risiko für dich persönlich, dass der GF nach dem Befehl nicht mehr in der Lage ist deinen Einsatz entsprechend zu begleiten.

    Man könnte jetzt ganz weit ausholen und sagen, dass letzgenanntes Risiko bei einem Feuerwehreinsatz eigentlich immer besteht, denn wenn's kein Alkoholbedinger Ausfall ist könnte dem GF ja auch ein Stück Dach auf die Birne fallen und ihn entsprechend außerstandes setzen dich weiter zu führen.

    Also wäre hier mein Fazit:

    -Der GF sollte auf seinen Zustand angesprochen werden
    -Falls möglich sollte er durch eine dazu befugte Führungskraft abgelöst werden
    -Wird der Angriffstrupp im Innenangriff "Führerlos" gilt das gleiche was beim Ausfall der Kommunikation selbst gilt -> im Zweifel zieht man sich dann zurück

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen513558
    Datum09.10.2008 16:4146780 x gelesen
    Mh,

    Geschrieben von Jens FischerEr kann einen BEfehl ja jederzeit verweigern wenn er der Meinung ist das es Blödsinn ist.

    und wenn der Befehl kein Blödsinn ist?

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen513559
    Datum09.10.2008 16:4446569 x gelesen
    Hallo

    Um auf den Ursprung zurückzukommen und ohne den GMV zu Rate zu ziehen:

    Hat es denn schon richterliche Entscheidungen in diese Richtung gegeben? Bzw. kann denn jemand eine allg. gültige Definition geben?
    Ich interpretier hier körperlich/geistig in der Lage=nüchtern. Aber nen Fahrradfahrer darf im Verkehr im schlimmsten Fall ja auch mehr als 0,0 haben ohne das er absolut fahruntüchtig ist

    Weil hier ja schon von einem Bier bis 2 Maß ;-) alles vertreten war.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg513562
    Datum09.10.2008 16:4546728 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Ingo Hornsprich z.B. meinen Atemschutzeinsatz zu überwachen

    Was ist, wenn der GF nüchtern ist und ihn sonst irgendwas außer gefecht setzt? Dann kann er die Überwachung auch nicht mehr machen.

    Bei uns heißt es immer: "Die Atemschutzüberwachung hat ein Auge auf euch, aber passt auch selber auf euren Luftvorrat auf!" (Sinngemäße wiedergabe)

    Wenn dir die Luft ausgeht und die Untersuchung hinterher feststellt, dass der GF aufgrund seiner alkoholisierung die Überwachung nicht richtig gemacht hat, bringt dir das auch nichts mehr, wenn du 1,8 m tiefer liegst. Jeder FA, egal ob TM, TF, GF, ZF oder noch höher, muss auch auf sich selber aufpassen.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg513563
    Datum09.10.2008 16:4546698 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ott
    und wenn der Befehl kein Blödsinn ist?

    Siehe anderer Diskussionsstrang. Wieso etwas verweigern was richtig ist?

    Wieso soll ich einem "Wasserentnahme Unterflurhydrant, Verteiler 5m vor Gebäudeeingang" als Wassertrupp widersprechen, "nur" weil er alkoholisiert ist?
    Solange der Auftrag (und das Personal) nicht gefärhrdet wird, sind die Befehle erstmal auszuführen und parallel nach Ablösung des betreffenden zu suchen.

    Das ist davor natürlich idealerweise sowieso per Dienstanweisung geregelt.


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorWolf8gan8g W8., Stuttgart / Baden-Württemberg513565
    Datum09.10.2008 16:4946707 x gelesen
    Hallo,

    Alkoholisiert an irgendeiner verantwortungsvollen Position, sowohl als Fahrer eines Fahrzeuges, als Bediener von Maschinen, als auch als Führungskraft beim Einsatz, ist mittlerweile in der Öffentlichkeit und Allgemeinheit so sehr geächtet, dass ein so beschriebenes Verhalten nicht von langer Dauer sein dürfte.
    Man kann dies Verhalten also schon deutlich und bestimmt bei der entsprechenden Person ansprechen. Alles andere als einen Rückzieher zu machen und sich für dieses Verhalten zu entschuldigen ist kaum möglich.
    Und wenn doch die Einsicht fehlt: Beim nächsten Vorfall an der Einsatzstelle offen den Zustand des Führers beklagen und die anwesende Polizei um einen Atemalkoholtest bitten. Bei allem über 0,3 Promille wird die ihm dann schon sagen, dass er sich am Besten ins LF setzt und reumütig dreinschaut. Selbst wenn jetzt noch die "Stammtischklique" zusammenhält wird die nächste oder übernächste Führungsebene Wind davon bekommen und dann wird sich zeigen, dass solches Verhalten ganz ganz kurze Beine hat.

    Viele Grüße

    Wolfgang


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW513566
    Datum09.10.2008 16:5346727 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldSo, nun kann man sich heraussuchen in wie weit die Führungskraft nach zwei Becksteins noch Einsatzfähig ist!

    Viel Spass bei der Argumentation vor Gericht falls etwas bei dem Einsatz in die Hose geht.


    So schaut es aus!

    Es ist verwunderlich, nein, beängstigend mit welcher [lösche ich besser selbst] hier manche [lösche ich wieder selbst] Alkohol im Einsatz legalisieren wollen.
    Nur zur Sicherheit, wir sprechen hier über
    sichtlich alkoholisierten Führungskräfte!
    Es geht nicht um das Feierabendbier.
    Sichtlich alkoholisiert ist jemand der torkelt und nicht mehr gerade stehen kann.

    Die haben im Einsatz nix zu sagen und nix zu suchen. also Punkt

    Wenn man das erst an der EST bemerkt sollte man sich die/den Dienstältesten als Zeugen nehmen und den Einsatz entsprechend den Möglichkeiten weiterfahren, inkl. melden macht frei, klar.


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW513568
    Datum09.10.2008 16:5447053 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Markus PicklUnd du machst das schließlich freiwillig, also kann dich auch niemand zu was zwingen!!

    Der Eintritt in die FF ist in allen Bundesländern freiwillig. Der Austrit in den Meisten auch, aber alles dazwischen ist Pflicht.

    Mfg,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


    "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
    Albert Einstein

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen513569
    Datum09.10.2008 17:0546739 x gelesen
    Hallo

    Doch, meiner Meinung nach gehts auch genau um das
    Geschrieben von Thomas MiddekeFeierabendbier.

    Weil wo fängt man an und wo hört man auf?

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg513571
    Datum09.10.2008 17:0846796 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jens FischerBeim gewohnheitslakoholiker muss der Alkoholkonsum nicht zwingend negative Auswirkungen auf seine Entscheidungsfähigkeit haben.

    Heisst im Kartext, dass ein "Dauerbrenner" z.B. mindestens 1,8 Atü auf dem Kessel haben muss, damit er selber Klartext reden kann?

    Diese Kollegen/Kameraden sind, wenn sie Führungskräfte in der Feuerwehr sind, einem bestimmten Personenkreis bekannt. Wenn dann zugelassenwird, dass diese Person weiterhin Entscheidungen treffen und Befehle geben kann/darf, ist ein unhaltbarer Zustand. Dem Kameraden/Kollegen muss die Möglichkeit der Heilung/Kur/Hilfe innerhlab der Wehr gegeben werden, oder aber die Entfernung aus dem aktiven Dienst.

    Geschrieben von Jens FischerSteht wo?

    Quasi in den Dienstvorschriften jeder Berufsfeuerwehr. Wehe demjenigen, der mit einer Fahne oder Alkohol im Dienst erwischt wird.
    Das gilt nicht nur für den inneren Dienstbetrieb, sondern auch und gerade an Einsatzstellen.

    Und, das gilt ebenso für Freiwillige Feuerwehren, denn wir sind ja alle gleich...


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg513572
    Datum09.10.2008 17:0946846 x gelesen
    Geschrieben von Peter Lieffertz
    Weil wo fängt man an und wo hört man auf?

    und bei wem? Der Maschinist sollte bei 0,0 promille sein, aber ists für den Melder okay vielleicht "ein Feierabendbier" (die quantitative Definition von Feierabendbier ist auch sehr breit) zu haben? Darf der ATr nicht, aber dann dafür noch der Schlauchtrupp? Oder doch alle weil wir das ja nur freiwillig machen?


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg513574
    Datum09.10.2008 17:1146882 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Matthias OttUnd da sage ich, dass dies so pauschal nicht geht, weil Befehle nur dann verweigert werden dürfen wenn sie nicht durchführbar oder gefährlich sind.

    Das sehe ich anders. Wenn ich als Befehlsempfänger weiss, dass mein Einheitsführer "knatter" ist, dann kann er mir sonst etwas befehlen.


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg513576
    Datum09.10.2008 17:1446777 x gelesen
    Geschrieben von Jens Fischerund bei wem? Der Maschinist sollte bei 0,0 promille sein, aber ists für den Melder okay vielleicht "ein Feierabendbier" (die quantitative Definition von Feierabendbier ist auch sehr breit) zu haben? Darf der ATr nicht, aber dann dafür noch der Schlauchtrupp? Oder doch alle weil wir das ja nur freiwillig machen?

    Ich wäre für ein komplettes Alkoholverbot für FAs. Ich selbst trinke so selten im Jahr Alkohol, da macht es auch nichts aus wenn ich es ganz bleiben lasse.

    Im Beruf darf ich sowieso keinen Restalkohol zu Dienstbeginn haben und bei der FF kann es ja auch jederzeit sein, dass der FME/DME rappelt.


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen513580
    Datum09.10.2008 17:3046578 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jan Ole UngerDas sehe ich anders. Wenn ich als Befehlsempfänger weiss, dass mein Einheitsführer "knatter" ist, dann kann er mir sonst etwas befehlen.

    jedermann's gutes Recht und ich find's auch gut dass das hier so kontrovers diskutiert wird. So habe ich ein Fallbeispiel für den Gruppenführer-Lehrgang am WE ;-)

    Ich kann nachvollziehen, das man sich von jemandem der betrunken ist ungerne Befehle erteilen lässt. Wir haben oben immer wieder die Annahme ins spiel gebracht der/die/das Führungskraft sei noch in der Lage einen "rechtmäßigen" Befehl zu erteilen. Unter dieser Voraussetzung wäre es IMHO auch für dich (so du nicht selber in der Lage/befähigt bist den Einsatz zu übernehmen) auch schwierig dich herauszuargumentieren, wenn du etwa eine Menschenrettung nicht durchführst weil der GF alkoholisiert war.

    Wenn sich der kaum auf den Beinen halten kann dann wird er in den meisten Fällen auch nicht in der Lage sein ordentliche Befehle zu befehlen - dann regelt sich das Problem m.E. dergestalt dass man dann alleine deshalb nicht folgen muss weil er eben Mist befiehlt oder gar nix. Das Problem mit der daraus entstehenden Kopflosigkeit muss man dann aber immer noch kompensieren.

    Klar - im Zweifel rückt ein Truppführer zum Gruppenführer auf, ein Truppmann zum Truppführer, nicht anders als wenn es den GF aus anderen Gründen weghaut. Aber, und ich wage es kaum es auszusprechen, mir würde hier wirklich mal die rechtliche Würdigung interessieren wenn ich als TF den GF absäge und hinterher aus Unkenntnis noch größeren Schwachsinn mache als er. Wenn es keinen GF mehr gibt dann stellt sich m.E. die Frage nicht mehr...

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen513582
    Datum09.10.2008 17:3446732 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel HermannIch wäre für ein komplettes Alkoholverbot für FAs. Ich selbst trinke so selten im Jahr Alkohol, da macht es auch nichts aus wenn ich es ganz bleiben lasse.

    ... da das dann auch noch (weil gleiche Anforderung) für alle ehrenamtlichen in anderen KatS-Hiorgs (THW, DRK usw.) gelten müßte, bräuchten wir uns dann noch weniger zu wundern warum die Helferzahlen überall noch mehr zurückgehen ...

    Nur um nicht in ein falsches Licht zu kommen:
    Geschrieben von Daniel HermannIch selbst trinke (...) selten im Jahr Alkohol
    ... ich auch ...


    Gruss
    Gerhard


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg513583
    Datum09.10.2008 17:3546702 x gelesen
    Jan Ole Unger schrieb:

    Das sehe ich anders. Wenn ich als Befehlsempfänger weiss, dass mein Einheitsführer "knatter" ist, dann kann er mir sonst etwas befehlen.


    Dann leb mal schön in Deiner BF Hamburg Welt weiter.
    Über 90 % der Feuerwehren in Deutschland sind Freiwillig, wenn Du da
    anfangen willst wenn der ein oder andere mal ein Bier gertunken hat
    gleich den Befehl zu verweigern, sehe ich das als nicht durchfürbar an.
    Sonst müsste jede FF ab 18 Uhr a.D. gehen, weil sonst 0,0 nicht mehr
    gewährleistet ist.

    Allerdings muss ich Dir recht geben wenn einer deutlich Angetrunken ist,
    sollte er keine Befehle mehr geben bzw. überhaupt zum Einsatz kommen.

    Und solche Kameraden sollte man in der Wache aussortieren und nicht
    an der Einsatzstelle.


    Alles meine persönliche Meinung !!!!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg513584
    Datum09.10.2008 17:3946555 x gelesen
    Geschrieben von Florian HartnerÜber 90 % der Feuerwehren in Deutschland sind Freiwillig, wenn Du da
    anfangen willst wenn der ein oder andere mal ein Bier gertunken hat
    gleich den Befehl zu verweigern, sehe ich das als nicht durchfürbar an.


    Normalerweise sollte sich das Problem nicht ergeben, da jemand der Alkohol getrunken hat, auch wenn es nur ein Glas Bier oder Sekt war, nichts an einer E-Stelle zu suchen. Nur leider sind anscheinend viele betroffene FAs anscheinend nicht intelligent genug das auch so zu erkennen und zu akzeptieren.

    Geschrieben von Florian HartnerSonst müsste jede FF ab 18 Uhr a.D. gehen, weil sonst 0,0 nicht mehr
    gewährleistet ist.


    Dann müssen sie eben a.D. gehen. Entweder ich mache Feuerwehr und dann richtig, oder ich trinke daheim meinen Schoppen.


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen513586
    Datum09.10.2008 17:5046501 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Daniel HermannIm Beruf darf ich sowieso keinen Restalkohol zu Dienstbeginn haben und bei der FF kann es ja auch jederzeit sein, dass der FME/DME rappelt.

    geht mir je nach Dienst auch so - aber wenn ich in meiner Freizeit ein paar Bier getrunken habe bleibe ich halt mit dem A**** zuhause. Klar leidet darunter die Einsatzbereitschaft meiner Wehr bzw. meiner KatS-Trupp. Aber wenn ich austreten würde dann würde sie noch viel mehr leiden - und das würde ich machen wenn man mir zu viele Einschränkungen auferlegt.

    Bevor wir also nach dem Alkoholverbot schreien wäre ich doch eher für eine Fortbildungspflicht für Führungskräft, ordentliche Unterstützung für sportliche Aktivitäten und ausgewogene Würdigung des Ehrenamtes ;-)

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg513589
    Datum09.10.2008 17:5546512 x gelesen
    Wenn Deine Lösung mal so einfach und vorallem auch durchführbar wäre.


    Alles meine persönliche Meinung !!!!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg513590
    Datum09.10.2008 17:5646558 x gelesen
    Geschrieben von Matthias OttKlar leidet darunter die Einsatzbereitschaft meiner Wehr bzw. meiner KatS-Trupp. Aber wenn ich austreten würde dann würde sie noch viel mehr leiden - und das würde ich machen wenn man mir zu viele Einschränkungen auferlegt.

    Wenn Du jeden Abend dein Feierabendbier trinkst, dann bist Du nicht nur während der Arbeitszeit höchstwahrscheinlich nicht greifbar, sondern auch jeden Abend, jede Nacht. Da würde ich dann schon den Status einer Karteileiche vergeben.

    Einschränkungen auferlegen? Jede BF muss so verfahren, warum nicht auch die FF? Wo es doch immer heisst, dass die Anforderungen und die Leistungen die selben sind? (Damit will ich keinen Krach FF - BF vom Zaun brechen!)



    Geschrieben von Matthias OttBevor wir also nach dem Alkoholverbot schreien wäre ich doch eher für eine Fortbildungspflicht für Führungskräft, ordentliche Unterstützung für sportliche Aktivitäten und ausgewogene Würdigung des Ehrenamtes ;-)


    Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied. Und wenn er nicht bereit ist für seine eigene Gesundheit auch ohne "Hilfe von oben" was zu tun, dann tuts mir leid.


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland513591
    Datum09.10.2008 18:0846510 x gelesen
    Ich sitz dann abends 20 Uhr vorm Fernseher, hab ein feines Schinkenbrot und weil es dazu passt, ein Glas Bier. Nachts um 1 Uhr -> Sirene und Melder....
    .....oje! Kann ich, darf ich in den Einsatz?

    Mach dann aus dem einen Bier drei, weils so gut geschmeckt hat, und was ist nun um 1 Uhr? Was ist dann mit 3 Uhr?

    Manchmal sind die Grenzen fließend und dann muss der GMV und die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung her.....


    ________________________________________________

    Gruß Daniel

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg513592
    Datum09.10.2008 18:1046499 x gelesen
    Volle Zustimmung!!!!!!


    Alles meine persönliche Meinung !!!!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg513594
    Datum09.10.2008 18:3346685 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Florian HartnerDann leb mal schön in Deiner BF Hamburg Welt weiter.
    Über 90 % der Feuerwehren in Deutschland sind Freiwillig,


    Wie soll ich das verstehen?
    Auf der einen Seite sollen FF und BF immer gleich behandelt werden, wenn es um Autos, PSA, Rückenkoller und weiss ich was geht, denn die Feuer brennen überall gleich, die Eingeklemmten sind überall gleich schwer verletzt...

    Wenn dann der Alkohol ein Thema wird, heisst es "Ja....., wir machen das ja nur freiwillig!"?

    Das wollte ich noch NIE verstehen und das WERDE ich auch NIE verstehen.

    Aber schon hart, dass eine solche Aussage von einem Bereichaausbilder kommt...


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 513595
    Datum09.10.2008 18:5546799 x gelesen
    Geschrieben von Julian HolsingDer Eintritt in die FF ist in allen Bundesländern freiwillig. Der Austrit in den Meisten auch, aber alles dazwischen ist Pflicht.


    Ein dämlicher Satz, der gerade im Zusammenhang mit Befehlen betrunkener Führungkräfte noch dämlicher wird ..

    Sorry.


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 513596
    Datum09.10.2008 18:5846576 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole Ungereisst im Kartext, dass ein "Dauerbrenner" z.B. mindestens 1,8 Atü auf dem Kessel haben muss, damit er selber Klartext reden kann?


    Japp.. konnte man früher an Baustellen beobachten. Wenn Maurers 2 Bier intus hatten sind die Wände grader geworden ...


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 513597
    Datum09.10.2008 19:0146462 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzWeil wo fängt man an und wo hört man auf?

    Feierabendbier, das ...

    Singular. Der Rest ergibt sich ..


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW513598
    Datum09.10.2008 19:0746690 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian Beschder gerade im Zusammenhang mit Befehlen betrunkener Führungkräfte noch dämlicher wird ..

    Ich bezog mich dabei nicht aufs Thema sondern ausschließlich auf den zitierten Teil.

    Was genau ist "dämlich"?

    Mfg,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


    "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
    Albert Einstein

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz513599
    Datum09.10.2008 19:2546505 x gelesen
    Geschrieben von = anonym = Wie ist mit Befehlen von sichtlich alkoholisierten Führungskräften umzugehen,

    bevor ich hier wieder zerissen werde, mal vornweg .....klar ist in diesem Fall ob FF oder BF in der Tatsache kein Unterschied.
    Dienstrechtliche Konsequenzen aber, sind doch schon unterschiedlich.
    Mich interessiert, ist der Betroffene in der FF oder in der BF ?


    Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
    Olli

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW513603
    Datum09.10.2008 19:5446525 x gelesen
    Wenn es ein BFler ist, ist es klar ein Verstoß gegen seine Dienstpflichten gem. dem jeweiligen Beamtengesetz, welches wohl ein Disziplinarverfahren zur Folge habe wird.

    Im übrigen ist das "Nichtmelden" derartige Dinge auch ein Verstoß gegen das Beamtengesetz und wird heute als Coalkoholismus bezeichnet.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen513604
    Datum09.10.2008 20:1846357 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Florian Beschfür die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."


    Das hatte ich schon verstanden....


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern513606
    Datum09.10.2008 20:2946419 x gelesen
    Hallo,

    durch Alkohol beeinträchtigte Kollegen gibt es leider überall, bei der Polizei, dem RD, NA´s bei der BF und bei der FF, das ist Fakt. Schwer wird es gegen diese Kollegen "vorzugehen", hab das selbst schon bei Kollegen im RD und einem NA erlebt (trotz striktem Alkoholverbot natürlich).

    Wenn ich bei uns sehe, dass 99% der FA mit dem PKW zum GH kommen, und davon ausgehe, das jeder nur dann fährt wenn er noch darf, dann sollte das i.O. sein. Denn wenn ich laut Gesetz noch nüchtern genug bin um einen PKW im Straßenverkehr zu steuern, werde ich auch einen Einsatz "hinbekommen". Hier ist natürlich der GMV einzusetzen, wenn jemand mit einem Bier bereits betrunken ist, muss er eben zu Hause bleiben! Zu sagen, jeder Angehörige einer FF darf in seiner Freizeit keinen Alkohol trinken ist definitiv nicht möglich.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8E., Köfering / Bayern513607
    Datum09.10.2008 20:3546464 x gelesen
    Hallo,

    das allerschlimmste ist halt auch, dass dieses (alkoholbedingte) Verhalten auch noch von der Fw-Führung akzeptiert wird "war immer schon so"!!! Das sind ganz klar Führungsmängel, bzw Unfähigkeit zur Führung!


    -----------------------------------------------------------
    Dies ist natürlich meine private Meinung!

    Besucht meine Feuerwehr - http://www.feuerwehr-koefering.de
    -----------------------------------------------------------

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern513608
    Datum09.10.2008 20:3946209 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Stefan Eichingerdass dieses (alkoholbedingte) Verhalten auch noch von der Fw-Führung akzeptiert wird "war immer schon so
    Glaube eigentlich nicht dass das bei soo vielen FF vorkommt, wenn doch, Meldung an die Stadt.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg513609
    Datum09.10.2008 20:4546587 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole Unger

    Wenn dann der Alkohol ein Thema wird, heisst es "Ja....., wir machen das ja nur freiwillig!"?

    Es geht darum das wir den Job Feuerwehrmann neben unserer Arbeit machen, also in unserer
    Freizeit und nicht wissen wann der nächste Einsatz kommt.
    Wenn wie einige hier fordern nach einem "Feierabendbier" keiner mehr einen Einsatz
    fahren dürfte, könnte die meisten Feuerwehren zu bestimmten Tageszeiten nicht mehr
    ausrücken oder nur stark unterbesetzt.

    Wenn einer voll ist, wie unten auch nochmal von mir bestätig, KEINE Einsätze mehr.

    Hierfür wird es nie eine 100 % Lösung geben.
    Denn hierdrauf bezogen sich auch die über 90 % FF-Anteil in Deutschland
    Eine Stadt mit viel BF wie bei uns in Hamburg könnte
    ohne die FF gerade noch das Tagesgeschäft abdecken.

    Der ganze Rest wird durch ehrenamtliche Kräfte abgedeckt.
    Wenn man diese Kräfte nun vor die Wahl stellt 1 oder 0, wirst
    Du kaum noch Leute finden die in die Feuerwehr gehen wollen
    oder es kommen nur noch zwei Leute bei Alarm zum Gerätehaus
    und somit wäre der Bevölkerungsschutz gefährdet, denn
    da gibts es keine BF.
    Dies muss man sich als Städter immer vor Augen halten.

    Es ist und bleibt ein schwieriges Thema, was wohl auch noch
    in 20 Jahren da ist und ich vermute dann ist auch noch keine Lösung da.

    Und was hat es damit zu tun das ich Berichsausbilder bin?
    Dies sind einfach die Tatsachen.


    Gruß Florian


    Alles meine persönliche Meinung !!!!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen513611
    Datum09.10.2008 21:2046269 x gelesen
    Geschrieben von Florian HartnerSonst müsste jede FF ab 18 Uhr a.D. gehen, weil sonst 0,0 nicht mehr
    gewährleistet ist.


    In Unkenntnis der Alkoholgewohnheiten deiner Kameraden behaupte ich einfach mal, dass deine Äußerung nicht richtig ist.
    Wir haben hier in der FF starke Personalprobleme, schaffen es aber trotzdem auch nach 18 Uhr genug nüchterne (0,0) Einsatzkräfte zu rufen um einen Einsatz durchzuführen. Ich selbst bin auch kein Kostverächter, schaffe es aber trotzdem gerade so an den meisten Tagen im Monat ohne Bier ins Bett zu hüpfen, damit bin ich in meiner FF auch nicht alleine.


    Geschrieben von Florian HartnerAllerdings muss ich Dir recht geben wenn einer deutlich Angetrunken ist,
    sollte er keine Befehle mehr geben bzw. überhaupt zum Einsatz kommen.


    Die Grenze für eine Teilnahme am Einsatz liegt bei 0,0, alles darüber darf gerne daheim/in der Kneipe bleiben, solche Leute brauche ich im Einsatz nicht. Und gerade von einer Führungskraft verlange ich soviel Verantwortungsbewußtsein, dass diese nach dem Konsum alkoholischer Getränke daheim bleibt.


    Grüße, der Steffen!

    Alles natürlich meine Meinung!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds513619
    Datum09.10.2008 22:0846287 x gelesen
    Geschrieben von Steffen HaasDie Grenze für eine Teilnahme am Einsatz liegt bei 0,0, alles darüber darf gerne daheim/in der Kneipe bleiben, solche Leute brauche ich im Einsatz nicht. Und gerade von einer Führungskraft verlange ich soviel Verantwortungsbewußtsein, dass diese nach dem Konsum alkoholischer Getränke daheim bleibt.

    Hallo Steffen,

    starke Worte!

    Nur ist der normale Freiwillige FW-Mann ja auch der ganz normale Bürger mit ganz normalen Gewohnheiten.

    Er kommt von der Arbeit heim, war ein XXX-Tag, im Fernsehen läuft ein Fußballspiel, er hat vielleicht ein paar Kumpels zu Gast oder aber er freut sich schlicht auf seinen "sundowner"

    Willst DU ihm das verwehren? 365 Tage/anno??

    Wo ich Dir Recht gebe, das ist der Appell an die Vernunft,
    Das ist auch ein Stück Verantwortung gegenüber den Kameraden und den Bürgern, die auf ihn vertrauen.
    Wer getrunken hat sollte dem Alarm fern bleiben, ganz klar, nur verlangen, dass ein Kamerad in Erwartung
    eines möglichen Alarmes generell auf seinen Feierabendtrunk zu verzichten, das geht an der Sache vorbei.

    Zeige mir einen Kameraden, es sei, er ist grundsätzlich ein Anti, der das macht.
    Das ist schlicht lebensfern.

    Größere FFw haben die Möglichkeit, zu sagen: "Dann und dann hat die und die Gruppe bereit zu sein!"

    Wer das nicht respektiert, der muss sein Verständnis zur FFw überprüfen,

    Das aber geht nicht bei einer kleinen Ortswehr.
    Und DU weißt das auch, davon bin ich überzeugt..

    Also gehe nicht so hart mit den Kameraden in das Gericht.

    Noch einmal, nicht dass man mich wieder haut: Alkohol und Einsatz, die passen nicht!

    Ganz kritisch aber wird es, wenn die Wehr kaum Fahrer hat.

    Da ist der Einsatzleiter gefordert, zu sagen: " Wir können dieses und jenes Fahrzeug nicht besetzten"

    Macht einen dummen Eindruck, verlangt Courage, aber die muss sein!

    Gruß
    Klaus, der eben zwei Drittel "Herrenhäuser" (bitte hier auf Schleichwerbung zu achten)
    von dem Fernseher nieder gekämpft hat


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg513621
    Datum09.10.2008 22:2447138 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Florian HartnerEs geht darum das wir den Job Feuerwehrmann neben unserer Arbeit machen, also in unserer
    Freizeit und nicht wissen wann der nächste Einsatz kommt.


    Mal ein paar Fragen:

    Trinkst du vor/bei deiner Arbeit? Nein.

    Warum würdest du tolerieren, dass ein FA einen Einsatz beginnt, der Alkohol getrunken hat?

    Warum (um für HH oder andere Städte mit BF und FF zu sprechen) dürfen an ein und derselben Einsatzstelle Einsatzkräfte arbeiten, von denen ein Teil komplett nüchtern sein muss und ein anderer Teil ein "Feierabendbier" intus haben darf?

    Ich will keinen Wehrführer, GF oder sogar Sicherheitstrupp in meinem Rücken wissen, der ein oder zwei Feierabendbiere getrunken hat: denn das sind die Auswirkungen.

    Geschrieben von Florian HartnerWenn wie einige hier fordern nach einem "Feierabendbier" keiner mehr einen Einsatz
    fahren dürfte, könnte die meisten Feuerwehren zu bestimmten Tageszeiten nicht mehr
    ausrücken oder nur stark unterbesetzt.


    Verstehe ich nicht. Warum wird dann eben nicht getrunken? Entweder du bist Feuerwehr, dann wird nicht getrunken, oder aber du trinkst, dann wird nicht ausgerückt. Ende. Alles dazwischen: siehe Wikipedia.

    Geschrieben von Florian HartnerWenn man diese Kräfte nun vor die Wahl stellt 1 oder 0, wirst
    Du kaum noch Leute finden die in die Feuerwehr gehen wollen
    oder es kommen nur noch zwei Leute bei Alarm zum Gerätehaus
    und somit wäre der Bevölkerungsschutz gefährdet, denn
    da gibts es keine BF.


    Wenn du aber Leute ausrücken lässt, die Feierabendbiere trinken, gefährdest du den Brandschutz, denn du gefährdest die Sicherheit der eigenen Leute. Was ist dir lieber? 1 oder 0?

    Geschrieben von Florian HartnerDies muss man sich als Städter immer vor Augen halten.

    Ich komme vom platten Land, in meiner FF rücken die FA nur komplett 0,0 aus. Als Städter verlange ich das auch von meiner Stadt-FF, da meine Stadt-BF es auch macht und ich als Städter gar nicht unterscheiden kann, wer da nun mit dem roten Auto ankommt. Macht sich auch gut als Fahrzeug-/Gruppenführer mit einem Feierabendbier bei einem Einsatz einem Bürger zu erklären, dass ihm eventuell ein Gebührenbescheid ins Haus steht. Dran denken: Windrichtung beachten.

    Geschrieben von Florian HartnerUnd was hat es damit zu tun das ich Berichsausbilder bin?

    Das hat damit zu tun, dass ich hoffe, dass du deinen Schützlingen nicht die Mär von "Eins könnt ihr und dann ist schluss!" erzählst.


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen513622
    Datum09.10.2008 22:2546173 x gelesen
    Mh,

    Geschrieben von Daniel HermannWenn Du jeden Abend dein Feierabendbier trinkst, dann bist Du nicht nur während der Arbeitszeit höchstwahrscheinlich nicht greifbar, sondern auch jeden Abend, jede Nacht. Da würde ich dann schon den Status einer Karteileiche vergeben.

    du willst mir jetzt aber nicht auch noch verbieten arbeiten zu gehen? Auch trinke ich nicht jeden Abend ein Feierabendbier. Ich trinke aber sehr wohl hin und wieder, wenn es mir in den Kram passt, mal ein Bier. Oder zwei. Und ich entscheide selbst, wann ich in den Einsatz gehe und wann nicht. Unabhängig davon ob ich vor vier Stunden ein Bier getrunken oder Bauchweh habe. Das mache ich auch wenn ich einen ganz normalen Bürotag habe. Und ich lebe im Zweifel mit den Konsequenzen. Denn wie du schon angemerkt hast, jeder ist seines Glückes Schmied.

    Da hier aber das Thema war ob ich einen Befehl eines betrunkenen Einheitsführers befolgen soll und nicht wieviel ich als FF'ler und wieviel du als BF'ler nach dem Dienst trinken darf sollten wir es damit gut sein lassen, denn irgendwie gibt das Thema auch nix mehr her. Was ich von Alkohol im Einsatz halte habe ich weiter oben geschrieben, und damit gut.

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg513624
    Datum09.10.2008 22:2846148 x gelesen
    Mich würde ja mal interessieren wie sich die neue 0,5 Regelung in Östereich auf
    die Unfallstatistiken von Fahrern und Einsatzpersonal verändert hat.
    Grundsätzlich ist diese Regelung der Realität ja angepasst, allerdings
    habe ich doch in Bezug auf den Fahrer doch sehr große Bauchschmerzen,
    denn hier halte ich 0,0 für unumgänglich.

    Hat jemand Erfahrungsberichte?

    Gruß Florian


    Alles meine persönliche Meinung !!!!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen513627
    Datum09.10.2008 22:3446205 x gelesen
    Geschrieben von Florian HartnerWenn wie einige hier fordern nach einem "Feierabendbier" keiner mehr einen Einsatz
    fahren dürfte, könnte die meisten Feuerwehren zu bestimmten Tageszeiten nicht mehr
    ausrücken oder nur stark unterbesetzt.


    Trink6t denn bei euch jeder FA jeden Abend ein Bier? Ich hoffe mal nicht. Es gibt Leute, die würden deswegen bereits Alkoholismus diagnostizieren.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen513632
    Datum09.10.2008 22:4446343 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besch
    Japp.. konnte man früher an Baustellen beobachten. Wenn Maurers 2 Bier intus hatten sind die Wände grader geworden ..
    Ähm Du kennst das Verhältnis zwischen Tischlern (Schreinern), Zimmerleuten und Maurern?! :-)


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg513633
    Datum09.10.2008 22:4847194 x gelesen
    Wie gesagt es wäre natürlich schön, wenn dies so einfach wäre.

    Die Realität ist aber nun mal anders. Wie gesagt ich spreche hier
    nicht von 5 Bier etc. sondern ich darf doch auch mit dem Auto nach
    einem Bier fahren.

    Für mich wäre diese gesetztliche Grenze sinnvoll und alltagsnah.
    (Außer für den Maschi mit Sonderrechten 15 t usw.)

    Man kann eben nicht immer nur 1 oder 0 sehen.

    Aber ich denke die Lager sind hier gespalten und werden es auch bleiben.
    (Sonst könnten wir ja auch nicht so schön diskutieren)

    Jede Feuerwehr handhabt dies anders, jeder denkt darüber anders
    und dies wird wohl auch so bleiben.

    Und natürlich erzählich ich den Grundi`s nicht das ruhig einen heben können!!!


    Gruß Florian


    Alles meine persönliche Meinung !!!!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen513634
    Datum09.10.2008 22:5046107 x gelesen
    Geschrieben von Patrick Weegen
    Was ist, wenn der GF nüchtern ist und ihn sonst irgendwas außer gefecht setzt? Dann kann er die Überwachung auch nicht mehr machen.
    Das wäre aber ja ein "gefechtsbedingter" Ausfall und kein alkoholbedingter....

    Geschrieben von Patrick Weegen
    Bei uns heißt es immer: "Die Atemschutzüberwachung hat ein Auge auf euch, aber passt auch selber auf euren Luftvorrat auf!" (Sinngemäße wiedergabe)
    nicht nur bei Euch, sondern auch in der FwDv7. Diese schreibt den AGTs eine deutliche Eigenverantwortung bei der Kontrolle zu und sieht die ASÜ "nur" als "Unterstützung"...


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg513636
    Datum09.10.2008 22:5446127 x gelesen
    Das sicher nicht aber z.b nach dem Dienst wenn einer mal einen aus gibt oder Murphy.
    Man kann halt dies nicht immer 100% gewährleisten.


    Alles meine persönliche Meinung !!!!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen513637
    Datum09.10.2008 23:0046287 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole Unger
    Trinkst du vor/bei deiner Arbeit? Nein.
    Schade, hat er nicht konkret drauf geantwortet...
    Aber ich denke, wir alle wissen, wie diverse Arbeitgeber "Alkohol im Dienst" handhaben....

    Um Dir mal beizupflichten:
    seit 8 Jahren habe ich dem Alkohol abgeschworen. Nicht, weil ich ein Problem damit gehabt hätte, nein, weil ich mir sagte: "das geht auch alles ohne" und weil ich mich nicht durch ein oder zwei Gerstenkaltschorlen einschränken lassen wollte.

    Bis heute lebe und "fahre" ich sehr gut damit. Vor allem und auch in Sachen Feuerwehrs und kann auch samstag nachts um 23:00Uhr beruhigt zum Einsatz fahren..... (und ich bin auch Ausbilder... :-))

    Bei einem Einsätz allerdings habe ich da schon andere Dinge erlebt und gem. meinen Möglichkeiten der Sache einen Riegel vorgeschoben....


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen513638
    Datum09.10.2008 23:0046237 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jan Ole UngerWas ist dir lieber? 1 oder 0?

    ... leider ist die Welt weder digital bzw. nicht nur weiss und schwarz (sondern vielfach einfach irgendwie grau) ...

    Geschrieben von Jan Ole UngerIch komme vom platten Land, in meiner FF rücken die FA nur komplett 0,0 aus.

    ... und was macht der, der vor 1 -4 Stunden mal ein Glas Sekt auf den Geburtstag von irgendjemanden getrunken hat. Der bleibt dann zu Hause / im Büro (weil das besagte Glas soll es auch dort geben) ? Das wirst Du mir für die Weite Deutschlands nicht verkaufen können ...

    Geschrieben von Jan Ole UngerDas hat damit zu tun, dass ich hoffe, dass du deinen Schützlingen nicht die Mär von "Eins könnt ihr und dann ist schluss!" erzählst.

    ... das ist aber die gelebte Realität der großen Masse (bei mir persönlich ganz einfach: wenn ich der Ansicht bin nicht mehr Auto fahren zu können/zu dürfen, fahr/laufe/radle (ganz unabhängig vom Transportmittel) ich auch nicht zum Einsatz) ...

    Gruss
    Gerhard


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen513639
    Datum09.10.2008 23:0146487 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Brüning
    Naja, die Alkoholisierung hat aber auch beim Gewohnheitsalkoholiker Einfluss auf z.B. die Reaktionsfähigkeit, auch wenn der Pegel, bei dem Ausfallerscheinungen Auftreten ein anderer ist.
    Da wäre ja mal ein Vergleich Nord-Süd recht interessant... :-)


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8B., Nörtershausen / RLP513641
    Datum09.10.2008 23:1046196 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von -Jan Ole UngerAuf der einen Seite sollen FF und BF immer gleich behandelt werden, wenn es um Autos, PSA, Rückenkoller und weiss ich was geht, denn die Feuer brennen überall gleich, die Eingeklemmten sind überall gleich schwer verletzt...

    Wenn dann der Alkohol ein Thema wird, heisst es "Ja....., wir machen das ja nur freiwillig!"?

    Das wollte ich noch NIE verstehen und das WERDE ich auch NIE verstehen.



    Ich verstehs schon - und stimme dem auch zu. Wir machen freiwillig - und wenn ich abends ein Bier trinken will, dann mach ich das (und das passiert selten genug, bei mir läuft fast mehr Bier ab als ich selbst trinke :) ) und wenn ich danach eben nicht mehr in den Einsatz kann dann isses nicht anders. Dafür kommen aber von den 26 anderen bei uns dann abends 10, 15 oder 20, die da sind, noch nichts getrunken haben etc. und die 6 Plätze im TSF besetzen. Und bzgl. "Nur Freiwillig" - ja wir machen das nur freiwillig, und genauso wie ich wenn ich beruflich eben nicht weg kann darauf vertrauen muß, dass es genug andere gibt die kommen muß ich das auch wenn ich abends mal was trinken will - ich kann nicht ernsthaft von nem FFler (und eigentlich auch von sonst niemandem) verlangen, niemals nie Alkohol zu trinken. Bei der BF sieht die Sache deshalb anders aus, weil diejenigen, die auf der Wache sind, in jedem Fall raus müssen und es da kein "6 aus 49" System gibt. Und wenn der BFler frei hat, dann darf der ja auch was trinken - nur eben kein Alkohol während des Dienstes. Und das ist ein Unterschied zwischen BF und FF (nebenbei, ich seh ausbildungsmäßig auch einen ..... )


    Daniel


    Ich kam, sah und ging wieder...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg513643
    Datum09.10.2008 23:1546206 x gelesen
    Das Nein habe ich für selbstverständlich gehalten.
    Dies ist ja sozusagen Planbar.

    Ich arbeite in der Luftfahrtindustrie als Ing. und natürlich ist da Alkohl verboten
    und es wird wahrscheinlich auch noch viel strenger darauf geachtet als wo anders.

    Aber nur mal so es gibt ein Blau Weißes Bundesland wo in unseren
    "Außenfilialen" Bier angeboten werden muss und auch in der Mittagspause
    getrunken werden darf, da dies gesetztlich verankert ist.

    Gruß Florian


    Alles meine persönliche Meinung !!!!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg513647
    Datum09.10.2008 23:3846223 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Gerhard BayerDas wirst Du mir für die Weite Deutschlands nicht verkaufen können ...

    Das weiss ich, würde ich aber gerne können. Und eigentlich verlangt der Bürger, dem wir die Dienstleistung Sicherheit angedeihen lassen, dies auch zu recht, oder?

    Wenn alle sich ein wenig zurücknähmen und eben nicht mehr ausrückten, wenn C2H5OH im Spiel ist, wäre viel gewonnen.


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen513648
    Datum09.10.2008 23:4046108 x gelesen
    Geschrieben von Lars Tiedemann
    Da wäre ja mal ein Vergleich Nord-Süd recht interessant... :-)


    Mal ne Mail an Herrn Beckstein?



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg513649
    Datum09.10.2008 23:4546180 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannDa wäre ja mal ein Vergleich Nord-Süd recht interessant... :-)

    Hallo,

    das wäre sicherlich interessant, vor allem die mal verbreitete These zur Lebenserwartung bei schichtdienstleistenden Feuerwehrbeamten aus der zu entnehmen war, dass die Lebenserwartung mit zunehmenden Alkoholverboten (Nord-Süd-Gefälle) abnimmt:-)))

    Um bei (OT) Vergleichen zu bleiben, mich fasziniert immer noch, warum alkoholtrinkende, nicht sporttreibende und sich nur gemächlich im Kreis bewegende Mönche die höchste Lebenserwartung haben:-)))

    Vielleicht sollte man nicht nur alles digital bewerten (1 oder 0), sondern einfach mal das tägliche Leben in den Feuerwehralltag einfließen lassen:-)))

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sto8ph 8R., München / Bayern513651
    Datum09.10.2008 23:5646150 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... da das dann auch noch (weil gleiche Anforderung) für alle ehrenamtlichen in anderen KatS-Hiorgs (THW, DRK usw.) gelten müßte

    Was heißt müsste? Bei uns (HiOrg) gilt ein klares Alkoholverbot 13 Stunden vor Dienstbeginn - und zwar sowohl für die Fahrer wie auch für den Sani, der mit seinem Rucksack hinten links in der Halle steht. Das kenne ich bei allen anderen HiOrgs aus so. Und bei nicht planbaren Einsätzen bleibt jeder zu Hause, der alkoholisiert ist.
    Das ist bei uns aber eine absolute Selbstverständlichkeit und gab noch nie Probleme - auch nicht bei der Helfermotivation.

    Diese Alkohol-und-Einsatz-Debatte scheint doch recht Feuerwehr-spezifisch zu sein! *duckundweg*


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg513653
    Datum10.10.2008 00:1146207 x gelesen
    Geschrieben von Christoph RobinDiese Alkohol-und-Einsatz-Debatte scheint doch recht Feuerwehr-spezifisch zu sein! *duckundweg*

    Hallo,

    nach meinen Erfahrungen und Beobachtungen diverser San-Wachen eher nicht. Ich glaube nicht, dass es da einen Unterschied gibt.

    Geschrieben von Christoph RobinUnd bei nicht planbaren Einsätzen bleibt jeder zu Hause, der alkoholisiert ist.

    Dann kommt ja bei Euch gar niemand mehr *jetzt bin ich weg*:-))

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen513654
    Datum10.10.2008 00:1346164 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jan Ole UngerUnd eigentlich verlangt der Bürger, dem wir die Dienstleistung Sicherheit angedeihen lassen, dies auch zu recht, oder?

    manchmal frage ich mich ob der Bürger nicht sehr viel von uns verlangt, aber wenig selber gibt. Es wäre auch viel gewonnen wenn mehr Bürger Rauchmelder in ihren Häusern hätten, einen erste Hilfe-Kurs belegen würden oder sich im richtigen Moment an die Notrufnummer erinnern würden.

    Wenn es dem Bürger nicht passt, dass im Falle eines Falles jemand zu ihm kommt der gerade schon 12 Stunden gearbeitet hat, vielleicht ein paar Kilo zu viel wiegt oder erst noch aus der Badewanne steigen und sich abtrocknen muss dann wird er wohl irgendwann die Differenz zahlen müssen.

    Geschrieben von Jan Ole UngerWenn alle sich ein wenig zurücknähmen und eben nicht mehr ausrückten, wenn C2H5OH im Spiel ist, wäre viel gewonnen.

    Natürlich wäre die Welt ohne Rauschmittel irgendwelcher Art sicherer und sauberer. Es würden wneiger Unfälle passieren, es gäbe weniger Gewalt auf den Straßen und die Feuerwehrleute könnten besser Retten. Trotzdem glaube ich nicht dass ich morgen in der Pizzeria nur Wasser trinke.

    Gruß, otti


    Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist...

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen513655
    Datum10.10.2008 00:1846166 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Christoph RobinUnd bei nicht planbaren Einsätzen bleibt jeder zu Hause, der alkoholisiert ist.

    *lach* ja, genau. Ich bin überzeugt davon dass auch bei euch der ein oder andere bei einem SEG-Einsatz kommt, der vielleicht einige Stunden zuvor mal ein Bierchen getrunken hat und bei dem der Alcotest eben nicht 0,0 anzeigen würde. Ich glaube eher, dass Führungskräfte die dies nicht in ihre Überlegungen einbeziehen und auch mal kritisch auf ihre Leute schauen ein Idealbild aufbauen das der Realität nicht entspricht.

    Gruß, otti


    Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist...

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern513657
    Datum10.10.2008 00:4646151 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Florian HartnerBier angeboten werden muss und auch in der Mittagspause
    getrunken werden darf, da dies gesetztlich verankert ist.

    Bitte was??
    Manche glauben wirklich in By geht es so zu wie man es beim Bullen von Tölz & co darstellt.

    Bei uns im Dienst (RD) gilt 0,0. In den Industriebetrieben bei uns die ich kenne gilt ebenfalls Alkoholverbot. Und trotzdem leben wir mitten in Bayern.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg513660
    Datum10.10.2008 01:0246223 x gelesen
    Muss dazu sagen ist schon 2-3 Jahre her. Kann sich etwas geändert haben.

    Als ich meine Lehre in Hamburg (1994)bei einem großen deutschen Airliner
    angefangen habe gab es in der Kantine Fassbier und Kurze.
    Wurde aber nach und nach von light auf alkohohlfrei umgestellt.

    Gruß Florian


    Alles meine persönliche Meinung !!!!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen513662
    Datum10.10.2008 02:0646187 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeWer getrunken hat sollte dem Alarm fern bleiben, ganz klar, nur verlangen, dass ein Kamerad in Erwartung
    eines möglichen Alarmes generell auf seinen Feierabendtrunk zu verzichten, das geht an der Sache vorbei.


    Nichts anderes habe ich geschrieben, ich werde den Teufel tun und der Mannschaft den Konsum alkoholischer Getränke verbieten. Ich verlange bloß, dass, wenn der Melder losgeht, der Betroffene ehrlich und konsequent mit sich selber ist und daheim bleibt.

    Geschrieben von Klaus BethgeWillst DU ihm das verwehren? 365 Tage/anno??


    Nein, will und kann ich auch nicht.


    Geschrieben von Klaus BethgeGanz kritisch aber wird es, wenn die Wehr kaum Fahrer hat.

    Ein Fahrerproblem haben wir glücklicherweise dank der Führerscheinübernahme durch die Stadt nicht.


    Geschrieben von Klaus BethgeDas aber geht nicht bei einer kleinen Ortswehr.
    Und DU weißt das auch, davon bin ich überzeugt..


    Ja, ich bin mir dessen bewusst, auch wenn ich mal behaupten möchte, dass wir nicht gerade eine kleine Feuerwehr sind;)


    Geschrieben von Klaus BethgeDa ist der Einsatzleiter gefordert, zu sagen: " Wir können dieses und jenes Fahrzeug nicht besetzten"


    Was bei uns, durch die Alarmierung mehrerer Stadtteilwehren, auch kein Beinbruch ist, LF haben wir genug, im schlimmsten Fall rollen von uns nur die Sonderfahrzeuge (DLK, RW....)


    Grüße, der Steffen!

    Alles natürlich meine Meinung!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen513672
    Datum10.10.2008 08:4246087 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jan Ole UngerIch will keinen Wehrführer, GF oder sogar Sicherheitstrupp in meinem Rücken wissen, der ein oder zwei Feierabendbiere getrunken hat: denn das sind die Auswirkungen.

    Leider geht das ganze auch mal aus wie in Ibbenbüren. Untersuchungsbericht (Punkt 3.4 Obduktionsergebnis)

    Sorry, ich will jetzt nicht über den verstorbenen Kameraden herziehen, dafür ist das Ganze zu tragisch, aber ich habe ganz große Zweifel an unserer Selbstdisziplin.
    Außerdem machen die ersten paar Promille uns ja erst richtig stark und mutig...


    Grüße aus Nordhessen
    Ralf




    PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!




    "Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir
    froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen."
    (Ernst Ferstl)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen513684
    Datum10.10.2008 09:5046095 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Ralf EberhardtLeider geht das ganze auch mal aus wie in Ibbenbüren. Untersuchungsbericht (Punkt 3.4 Obduktionsergebnis)

    Der dort vorgefundene Alkoholgehalt stammt ganz gewiss nicht von nur einem Feierabendbier, sondern von so einigen Feierabendbieren mehr.
    Ich will damit nicht den Alkoholkonsum im Feuerwehrdienst für gut heißen, bitte aber darum, bei der Argumentation auf den Teppich zu bleiben.

    MfG

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    www.atemschutzunfaelle.eu

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen513688
    Datum10.10.2008 10:0146026 x gelesen
    Hallo Ingo,

    ich hab auch nicht gesagt, dass das nur ein Feierabendbier war.
    Was ich mit dem Hinweis deutlich machen will ist, das unsere Selbstdisziplin und Selbsteinschätzung bei einer Alarmierung schon mal leiden.
    Auch unsere internen Kontrollfunktionen innerhalb der Wehr versagen in der Regel. Ich kenne keine Feuerwehr in der nicht Anekdoten von alkoholisierten FA im Einsatz erzählt werden. Sicherlich sind das jeweils Einzelfälle, aber sie kommen halt vor. Und hinterher sind alle froh das nichts passiert ist.

    Wie Jan Ole in seinem Wiki-Link dargestellt hat machen uns die ersten 0,2 Promille ja auch noch extra stark und mutig. Ich kenne niemanden, der nach einem Bier sagt "Sorry, ich bin nicht einsatzfähig".

    Mir liegt sehr viel daran, das wir uns der Problematik deutlich werden und für die möglichen Gefahren sensibilisieren.


    Grüße aus Nordhessen
    Ralf




    PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!




    "Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir
    froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen."
    (Ernst Ferstl)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen513690
    Datum10.10.2008 10:1745944 x gelesen
    Hoi,

    Geschrieben von Marc DickeyTrink6t denn bei euch jeder FA jeden Abend ein Bier? Ich hoffe mal nicht. Es gibt Leute, die würden deswegen bereits Alkoholismus diagnostizieren.

    Andere nennens einfach ne gewisse Gewohnheit, beim Wurstbrot den Geschmack eines Bieres dabei zu haben ;).


    MfG Ingo, kein Alkoholiker aber ob mancher Formulierungen in der Beziehung doch recht erstaunt


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    www.atemschutzunfaelle.eu

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen513692
    Datum10.10.2008 10:2245906 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jan Ole UngerIch komme vom platten Land, in meiner FF rücken die FA nur komplett 0,0 aus.

    sicher? Und das kannst Du belegen? Du kannst an Heiligabend 100% sicher sagen, dass da keiner kommt, der beim Abendessen mit der Familie ein Glas Wein getrunken hat? Dass beim Containerbrand an Neujahr kurz nach 0 Uhr kein Glas Sekt im Spiel ist? Dass während der Fußball WM kein Fernsehbier an der Einsatzstelle rumturnt? Wenn ja: Respekt... Allein mir fehlt der Glaube.
    Sicher sind 0,00 das Optimum und erstrebenswert. Zu glauben, dass in seiner FF aber nur heilige sind, wäre in meinen Augen realitätsfremd.
    Was das ziehen einer harten Grenze angeht, verweise ich auf meinen anderen Beitrag.
    Ich bin der letzte, der Alkohol an der Einsatzstelle befürwortet. Aber ich bin auch der letzte, der sich hinstellt und an eine heile Welt glaubt.

    MfG

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    www.atemschutzunfaelle.eu

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern513702
    Datum10.10.2008 10:5245996 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Florian HartnerMuss dazu sagen ist schon 2-3 Jahre her. Kann sich etwas geändert haben.
    Auch vor 2-3 Jahren gab es kein derartiges Gesetz in By. Ob Alkohol oder nicht liegt an den Vorschriften der jeweiligen Firmen.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY513704
    Datum10.10.2008 10:5945995 x gelesen
    Geschrieben von Christof StroblAuch vor 2-3 Jahren gab es kein derartiges Gesetz in By. Ob Alkohol oder nicht liegt an den Vorschriften der jeweiligen Firmen.

    Hallo Christof,

    ich kann mich an Aussagen meines Vaters erinnern, der von Alkoholverbot auf den Raffinierien in Ingolstadt erzählte. UNd das zu Bèginn der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts.
    Und das alles geschah Mitten in Bayern und die Leute lebten dann auch noch 30 oder 40 Jahre.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner


    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW513744
    Datum10.10.2008 14:3945870 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannÄhm Du kennst das Verhältnis zwischen Tischlern (Schreinern), Zimmerleuten und Maurern?! :-)Die Anzahl der noch vorhandenen Finger... ;)


    MkG Axel


    ____________________________________________

    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

    ____________________________________________
    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKlau8s P8., Jülich / NRW513750
    Datum10.10.2008 15:2745837 x gelesen
    einen schönen guten Tag ....

    Geschrieben von Jens Fischer
    gewohnheitslakoholiker

    das Wort muss ich mir merken ....

    Geschrieben von Jens Fischer
    Beim gewohnheitslakoholiker muss der Alkoholkonsum nicht zwingend negative Auswirkungen auf seine Entscheidungsfähigkeit haben.

    Man kann aber davon ausgehen .... (oder sollte sogar...)
    Alkoholiker, die einen bestimmten Pegel benötigen, haben ja bei nicht-erreichen des Pegels nicht nur körperliche Auffälligkeiten....
    Selbsthifegruppen berichten sehr oft von trockenen Mitgliedern, die sehr wohl bestätigen, dass es selbst bei Erreichen des gewohnten Pegels sehr wohl zu einer eingeschränkten Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit kommt, auch wenn der Betroffene nicht durch die üblichen Ausfälle auffällt.

    Insofern kann eigentlich eine Feuerwehr einem "nassen Alkoholiker" eigentlich nur nahelegen, die Teilnahme am aktiven Dienst bis zur erfolgreich verlaufenen Entgiftung und Therapie ruhen zu lassen ....

    mkg Klaus


    ein Stück VA- Stahl ..... 30,00 €
    Schraubstock, Flex, Kleinteile 200,00 €
    ins Feuerwehr-Forum schreiben ..." ..icke feil mir nen Hühdrantenschlüssel und mach mir selbstständich.." ..... unbezahlbar ....
    Für alles Andere gibt es Desaster-Card !!!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen513755
    Datum10.10.2008 15:5545852 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannÄhm Du kennst das Verhältnis zwischen Tischlern (Schreinern), Zimmerleuten und Maurern?! :-)

    Ist doch ganz einfach:

    Schreiner arbeiten im Millimeterbereich genau
    Zimmerleuten reicht als kleinstes Maß der Zentimeter

    und die Maurer?

    Die sind froh, wenn sie noch auf dem richtigen Grundstück arbeiten...


    Grüße aus Nordhessen
    Ralf




    PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!




    "Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir
    froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen."
    (Ernst Ferstl)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8o B8., Erkelenz / NRW513821
    Datum11.10.2008 08:5045900 x gelesen
    In der Regel wird doch "Führungskraft" von einer nahestehenden "Führungskraft" definiert ... und wie auch sonst im Leben, hackt fast die eine Krähe der anderen kein Auge aus ...

    Alle die nicht "Führungskraft" sind, wollen es, fast immer, gerne sein, ob geeignet oder nicht geeignet ...

    Unterm Strich ist meine konrekes Denken so:

    Einfach mal die Hierachi vergessen, inkl. dem verantwortlichen Einsatzleiter arbeiten alle zuerst mit dem KOPF, also Verstand, dann nach den geübten Einsätzen etc. und nicht zu vergessen die "geliebten" Vorschriften. (...)

    Aber wer nur nach Vorschriften oder Dienstanweisungen arbeitet oder arbeiten lässt, hat nicht wirklich was von der aktuellen Lebensittuation und Berufsituation, ich hoffe doch vielen, verstanden ...

    ! Hierachiches machtgehabe ist OUT, miteinander ist IN!

    Und das geht auch sicher im Einsatz, wenn jeder er versucht ...

    Und hier gibt NICHT wie im Strafrecht, der Versuch ist strafbar ;-)

    (...)

    Schönes Wochenende

    Marco

    Ps Alkohol ist KEINE Lösung, meine Ex war ist Alokoholikerin, ich weis was ich hier schreibe ... Obwohl ich seit 19 Jahren in der Fw bin, habe ich mir es einfach "fast ;-)" abgewöhnt weil ich es nicht wirklich vertragen kann ... Wer jetzt denkt "Weichei" der solle es mir bitte schreiben, dem werde ich ein paar nette Worte zu dem Thema "Weichei" schreiben...


    Es soll so sein, das meine Beiträge zum Inhalt des jeweiligen Themas beitragen, sollte mal der Eindruck entstehen ich wende mich persönlich an einen Einzelnen oder eine Gruppe, war dies nicht beabsichtigt, und wenn mich dann auch entschuldigen. Sollte ich jemanden persönlich meinen werde ich das konkret so schreiben.

    Ich freue mich über jede Art der negativen wie positiven Kritik, aber bitte nicht PERSÖNLICH WERDEN. Wenn doch, wundert euch nicht das ich hier im Forum dazu Stellung nehme! DANKE FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT! ;-)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n S8., Boopard / RLP514253
    Datum14.10.2008 10:3645968 x gelesen
    Moin bin neu hier und dachte ich geb meinen Senf mal dazu.
    Wenn ich das hier richtig interpretiere verteufelt die breite Masse denn Bösen Geist des Alkohols, find ich gut ganz ehrlich.
    Was ich jedoch nicht glauben kann und will ist der Punkt das hier gesagt wird mit einem Feierabend wird nicht mehr in denn Einsatz gefahren( BFler mal außenvorgelassen ). Mir kann keiner erzählen, das wenn er Abends nach Feierabend ein bis zwei Biere trinkt, er nicht mehr zum Einsatz geht weil er alohollkgjhb----knülle ist, von 2 Bier bestimmt nicht . Klar wenn jmd der Muttersprache beraubt ist sollte er mit dem Ars... daheim bleiben, derjenige ist glaub ich auch nicht in der Lage zu kommen.
    Ganz gleich ob Mannschaftsdienstgrade oder Führungsebene.
    Wenn ich nach 10 Std. im Wald heimkomme freu ich auch mal auf ein Bier und wenn ich das getrunken und mein melder rappelt geh ich trotzdem zum Einsatz und ich wage zu behaupten das das hier keiner anderst macht also sollte man die Kirche doch mal im Dorf lassen.
    Oder will mir hier einer weißmachen das wenn nach der Übung noch was getrunken wird und der Melder geht das sein Löschzug/gruppe nicht mehr ausrückt. Bitte versteht das nicht falsch ich rede hier von 1-2 Bier.
    Ansonsten bin ich auch der Meinung das eine stark alkoholisierte Einsatzkraft im Einsatz nix zu suchen hat


    Alles meine Meinung wem sie nicht gefällt darf sie sich an die Wand nageln

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW514259
    Datum14.10.2008 10:5045660 x gelesen
    Und wo ist Deine Grenze ?

    2 Bier . 3 Bier wann entscheidest Du nicht zum Einsatz zu fahren?
    Klar ist Gesunder Menschenverstand eines jeden gefragt, nur kann es sein das wir uns mit 3 Bier in ein Abenteuer stürzen das wir nicht mehr ganz abschätzen können


    Daher ist für mich gerade Aufklärung bei den Kameradern das Wichtigste, und hier einfach den Blick zu schärfen das es ganz schnell zum Problem werden kann wenn man mit Alkohol im Blut ausrückt.


    Was machst Du wenn du über 0.5 Promil einen Unfall bei der Anfahrt baust, ist das dann zu Entschuldigen ?

    Und ja ich muss als Feuerwehr so ehrlich sein wenn ich nach Dienstschluss ein Bier zu viel habe und es kommt ein Alarm muss das jemand anderes ab arbeiten. Aber hierzu gehört wirklich auch der Mut das einzugestehen .


    Gunnar Kreidl
    BÖH
    THW Pfedelbach


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKlau8s P8., Jülich / NRW514263
    Datum14.10.2008 11:0245712 x gelesen
    einen schönen guten Morgen erstmal ....

    Geschrieben von Anton Schneider
    Moin bin neu hier

    dann herzlich willkommen :-)

    Geschrieben von Anton Schneider
    Mir kann keiner erzählen, das wenn er Abends nach Feierabend ein bis zwei Biere trinkt, er nicht mehr zum Einsatz geht

    doch ... Ich!

    Geschrieben von Anton Schneider
    Ganz gleich ob Mannschaftsdienstgrade oder Führungsebene

    Falsch ... in dem Moment, in dem man eine Führungsaufgabe übernimmt / übertragen bekommt - und wenn es auch nur eine klitzekleine ist - wird man umso aufmerksamer beobachtet, und zwar von "unten" und von "oben"....

    Da kannst Du Dir erst recht nix mehr erlauben....

    Geschrieben von Anton Schneider
    Oder will mir hier einer weißmachen das wenn nach der Übung noch was getrunken wird und der Melder geht das sein Löschzug/gruppe nicht mehr ausrückt. Bitte versteht das nicht falsch ich rede hier von 1-2 Bier.

    Ich werde einen Teufel tun und Kontrollen fordern oder ähnliches... aber für Führungskräfte, Maschinisten etc. gilt in meinen augen 0,0

    mkg Klaus

    achja.... bei Feuerwehrfesten etc trinke ich immer nur soviel, dass ich am nächsten Tag noch genau weiass, wieviel ich fürs Taxi gezahlt habe...


    ein Stück VA- Stahl ..... 30,00 €
    Schraubstock, Flex, Kleinteile 200,00 €
    ins Feuerwehr-Forum schreiben ..." ..icke feil mir nen Hühdrantenschlüssel und mach mir selbstständich.." ..... unbezahlbar ....
    Für alles Andere gibt es Desaster-Card !!!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorBach8 R.8, Frankfurt / Hessen515280
    Datum19.10.2008 10:4645665 x gelesen
    Die Angehörigen der Öffentlichen Feuerwehren (damit sind alle gemeint) gehören über die Feuerwehr, in ihrer Funktion, der öffentlichen Verwaltung an.

    Jede Kommune hat eine Allgemeine Geschäftsanweisung (AGA) oder ähnliches, die in der Regel für alle gilt.

    Hier sollten die Feuerwehren mal nachlesen was in ihrer Kommune in Bezug auf den Alkoholkonsum wärend der Dienstzeit steht. Es gibt Kommunen in denen auch die Bevorratung von alkoholischen Getränken verboten ist.

    Damit hat sich zumindest der Konsum der o.g. Getränke in den jeweiligen Diensträumen erledigt.


    Grµß Rüdiger

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen515283
    Datum19.10.2008 11:3145528 x gelesen
    Geschrieben von Bach RüdigerDie Angehörigen der Öffentlichen Feuerwehren (damit sind alle gemeint) gehören über die Feuerwehr, in ihrer Funktion, der öffentlichen Verwaltung an.

    Das haben leider ein Großteil der Feuerwehrangehörigen als auch ein nicht geringer Teil der kommunal Verantwortlichen bis heutenicht verstanden.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 515311
    Datum19.10.2008 13:4845532 x gelesen
    Geschrieben von Bach RüdigerDie Angehörigen der Öffentlichen Feuerwehren (damit sind alle gemeint) gehören über die Feuerwehr, in ihrer Funktion, der öffentlichen Verwaltung an.


    Nein um Gottes Willen wie kannst du sowas behaupten.. Wir sind doch keine BF, wir machen das doch alles freiwillig. Wenn das dem Oberbürgermeister nicht passt dann soll er das Feuerwehr selber ausmachen.


    So weit die Theorie in weiten Teilen Deutschlands...

    Es gab / gibt Feuerwehren die haben bis aufs Messer diskutiert ob das Rauchverbot für Sie gilt... was erwartest du denn da bitte?


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorBach8 R.8, Frankfurt / Hessen515359
    Datum19.10.2008 18:1345522 x gelesen
    Die Feuerwehren sind eine öffentliche Einrichtung und Teil der öffentlichen Verwaltung.

    Falls das in deinem speziellen Fall nicht so ist, teile mir doch mal die Rechtsgrundlagen mit, wie sich der Sachverhalt in eurer Kommune regelt.

    Welchen Rechtsstatus hat den Eure Wehr, ich meine damit nicht ob ihr eine Freiwillige Feuerwehr seid.

    Meines Wissens ist der Brandschutz ein Teil der Pflicht-selbstverwaltungs-aufgaben (Freiherr vom Stein; altes Preußisches Recht, wie vieles in unseren Gesetzen) und dadurch Aufgabe der Gemeinden, der Status der öffentlichen Feuehren spielt hier keine Rolle.

    Lies doch mal in den Rechtsgrundlagen deines Bundeslandes.

    Mir ging es mit meiner Aussage nur darum, das sich einige Feuerwehrleute nicht im klaren sind wie eigentlich ihr Rechtsstatus ist, bestimmt nicht irgendein Feuerwehrverein.

    Bezüglich der Diskussiom um das Rauchverbot kann ich nur sagen, das die Ländergesetze in diesem Fall auch in den Behörden und Ämtern umgesetzt wurden und auch hier die Feuerwehren sich an die Regelungen zu halten haben.


    Grµß Rüdiger

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 515360
    Datum19.10.2008 18:2045500 x gelesen
    Du erkennst Ironie ohne Tags nicht?


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland515382
    Datum19.10.2008 20:1045617 x gelesen
    ......sag dass mal bei Feuerwehrs und in 90% der Spritzenhäusern wirst du im Schlauchturm aufgeknüpft. :-))

    ......oder schau mal in eine deutsche Polizeiwache, deutsche Amtsstube, Bauhof, Amtsgericht........


    Gruß Daniel


    ________________________________________________

    Gruß Daniel

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds515409
    Datum19.10.2008 21:5145496 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Gehlen......oder schau mal in eine deutsche Polizeiwache, deutsche Amtsstube, Bauhof, Amtsgericht........

    Oha,

    diese Aussage ist amer dicht am justiziablen..
    In Hannover z.B. herrscht an den Gerichten striktes Alkoholverbot!

    Klaus,
    acht Jahre Schöffe!!


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg515414
    Datum19.10.2008 21:5945374 x gelesen
    Geschrieben von Klaus Bethgediese Aussage ist amer dicht am justiziablen..

    Aus dt. Amtsstuben kann ich aus mehrjähriger Erfahrung an verschiedenen Orten auch nur vom Gläschen Sekt zu besonderen Anlässen berichten - und auch das nur für Leute die keinen Außendienst haben. In einer Behörde gabs zur Weihnachtsfeier immer etwas mehr Wein, aber dort war auch die Weinbauberatung für ein tolles Weinanbaugebiet angesiedelt. ;-)

    Natürlich schützt das nicht vor Alkoholismus, ein Alkoholiker wird sich um das Verbot den Teufel scheren, der bekommt seinen Stoff immer und überall. Und das ist das Problem, von dem wir hier reden - nicht das Glas Sekt zum Geburtstag vom Chef im Hinterzimmer ohne Kundenverkehr.

    Gruß, MaWe


    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
    (Antoine de Saint-Exupery)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg515416
    Datum19.10.2008 22:0945363 x gelesen
    N'abend,

    Geschrieben von Daniel Gehlendeutsche Amtsstube, Bauhof

    ich kenne in der Umgebung kein Rathaus/keinen Bauhof und auch sonst keinen Betrieb der öffentlichen Hand in dem während der Arbeitszeit alkoholische Getränke erlaubt sind, geschweige denn eine Kantine in einem Gebäude des öffentlichen Dienstes in denen Alkohol angeboten wird.

    Zusätzlich gibts bei uns eine Dienstvereinbarung bzw. auch klare Dienst- und Arbeitsanweisungen bezüglich Alkoholkonsum im Dienst.

    Alkoholiker sind ein anderes Thema, die interessiert auch ein dienstliches Verbot nicht.

    MkG
    Fabian


    Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland515421
    Datum19.10.2008 22:1545504 x gelesen
    War nur eine unvollständige, beispielhafte Aufzählung. Für zehn Behörden ohne Alkoholkonsum gibt es sicher zehn die Alkoholkonsum tollerieren/weggesehen wird. Außerdem gehört zum Amtsgericht auch das Grundbuchamt, Registergericht, Nachlassgericht,........ und da ist nicht immer eine Verhandlung angesetzt.
    Alkoholverbot gibt es wohl in (fast) jeder Behörde, aber ein Glas Sekt zur Beförderung/Dienstjubiläum.........und da fängt es an. Und wenn ich an die Zeugnisausgabe für die Laufbahnprüfung denke, da wurde auch nicht nur Sprudel getrunken.

    Zur besseren Kenntlichmachung was ich in meinem vorigen Post sagen wollt:

    "Alkohol ist (oft) Teil unserer Gesellschaft und unseres Berufslebens, Betriebsfeiern/Dienstveranstaltungen/Beförderungen versuch da mal ein generelles Alkoholverbot durchzusetzen......"

    Oder noch besser: "Nenn mir einen Bürgermeister, Minister, Ministerpräsidenten, usw. der auf offiziellen Veranstaltungen keinen Alkohol trinkt und das ist auch Dienst."

    Alkohol ist in unsere Gesellschaft/Kultur verwurzelt und die einzige Möglichkeit (außer Zwang, aber die Prohibition hat auch nicht gefunzt) ist der eigenverantwortliche Umgang, sprich GMV.


    Nüchterne Grüße

    Daniel


    ________________________________________________

    Gruß Daniel

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland515426
    Datum19.10.2008 22:2245345 x gelesen
    ...da steht sicherlich nicht in jeder Ecke ein Kasten Bier oder in jedem Schrank ein paar Flaschen Schnaps, aber zu gewissen Anlässen ....... bei der einen Behörde mehr bei der Anderen weniger. Aber nicht jetzt kommen mit ich kenne aber die Autobahnmeisterei XY die trinken nix, natürlich wird in Behörden mit Außendienst weniger bis garnix konsumiert......


    ________________________________________________

    Gruß Daniel

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds515467
    Datum20.10.2008 07:5045544 x gelesen
    Geschrieben von Daniel GehlenOder noch besser: "Nenn mir einen Bürgermeister, Minister, Ministerpräsidenten, usw. der auf offiziellen Veranstaltungen keinen Alkohol trinkt und das ist auch Dienst."


    Hallo,

    gut, dann differenziere ich auch mal: In Hannover ist bei Gericht Alkohol ohne Ausnahme verboten.
    Auch im Aktenlager hi

    Was das Trinken bei der Feuerwehr betrifft: Natürlich hat auch die BF Hannover Gelegenheiten wie Beförderungsfeiern oder Auszeichnungen, bei der es Bier und Wein gibt, ABER:
    Dafür gibt es am Rande der Wache ein sogenanntes Sozialgebäude.

    Hier und nur hier ist es bei besonderen Anlässen erlaubt, (und das muss genehmigt werden), auch mal mit Alkohol zu feiern.

    Grundvoraussetzung ist, dass keiner der Teilnehmer im Dienst ist.

    Nimmt er von Dienst aus teil, dann darf er nicht trinken. So einfach ist das.

    Wird einer beim unerlaubten Trinken erwischt, so hat der LvD die Möglichkeit, das per "pusten lassen" zu überprüfen.

    Ohne jetzt wieder eine rechtliche Diskussion loszutreten, ob der LvD dazu das Recht hat: Er hat - und er hat Möglichkeiten, den Alkoholtest durchzusetzen (Natürlich nicht mit körperlichen Zwang, wie es die Polizei kann, muss er aber auch nicht. Im "worst case" kann er die Polizei bitten, aber es gibt weitere Möglichkeiten)

    Das aber ist so extrem selten, dass ich mich aus meiner Zeit nur an zwei Fälle erinnere.
    Und das kann dann nicht mehr auf dem "kleinen Dienstweg" erledigt werden, das ist ein Diziplinarvergehen.

    Ich las hier im Forum von BF, die Suchtberater haben..

    Sehr gut!

    Die Hilfe kam zu meiner Zeit von unserem ärztlichen Dienst, alkoholkranke Kollegen zwangsweise - unter Androhung der Entlassung aus dem Dienst- zur Kur zu schicken.
    Da war unsere Führung mehr als empfindlich und rigoros - auch zum Segen der Betroffenen.

    Einige haben es geschafft, einige leider nicht, aber das ist leider normal.

    Gruß
    Klaus


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland515555
    Datum20.10.2008 16:5945495 x gelesen
    Alk im Außendienst, egal ob im Feuerwehr-/Polizeieinsatzdienst oder sonst. Behörde ist ein NO GO, völlig klar (Teilnahme als Kraftfahrer am Straßenverkehr). Auch in publikumsintensiven Verwaltungsbereichen nicht zu tollerieren.

    Aber in dem einen oder anderen stillen Aktenraum..........kenn ich so aus der einen oder anderen Erzählung (natürlich keine eigene Erfahrung ;-) ) egal aus welcher Behörde.

    Und frag mal nen Gerichtsvollzieher, da gibt/gab es Stammadressen (BSP: Dorfgaststätten) da bekommst du dein Geld erst wenn du einen mit dem Wirt gehoben hast ....... natürlich nicht überall aber ländlichen Vollstreckungsbezirken heute noch ab und an zu finden. Natürlich nicht im Amtsgerichtsbezirk Hannover (sorry mußte sein :-) ). Da bist du als GV gut beraten bei manchen Touren nen Fahrer zu organisieren (heute eher seltener aber noch vor ein paar Jahren vorgekommen). Und ich glaube dass ist nicht nur im Saarland so......


    ________________________________________________

    Gruß Daniel

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg515603
    Datum20.10.2008 20:5545343 x gelesen
    Geschrieben von Daniel GehlenUnd frag mal nen Gerichtsvollzieher, da gibt/gab es Stammadressen (BSP: Dorfgaststätten) da bekommst du dein Geld erst wenn du einen mit dem Wirt gehoben hast ....... natürlich nicht überall aber ländlichen Vollstreckungsbezirken heute noch ab und an zu finden.

    Sind das nicht die Geschichten aus der guten alten Zeit? Läuft das heute noch so? :-O

    Zu Behördenzeiten gehörten auch viele "Wengerter" (deutsch: Besitzer von Rebanbauflächen) zu meiner Kundschaft, und es war im Außendienst teilweise lästig die Kundschaft zu überzeugen, dass man kein Interesse an den Schätzen des Weinkellers haben DARF. War bei uns per DA geregelt, Wasser und Kaffee sind ok, alles weitere ist Bestechung - und Alkohol ist Extra-Pfui!

    In B-W kenn ich das eigentlich nicht anders, obwohl ic bei recht verschiedenen Behörden (untere Landwirtschaftsbehörde, Agentur für Arbeit, Landkreis) gearbeitet habe.

    Ausnahme: der Sektempfang im Aktenraum - den gab es überall (für Nicht-Außendienstler).

    Gruß, MaWe


    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
    (Antoine de Saint-Exupery)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland515605
    Datum20.10.2008 21:0345299 x gelesen
    ...und hat es dir geschadet?

    Ich meine damit Beides:
    Die Abstinenz beim Winzer oder der Sekt im Aktenraum. Wenn man vernünftig mit den Thema Alk umgehen kann dürfte es keine Probleme geben. Der GMV (und den gibt es auch bei Behördenmitarbeiter (meistens)) muss eingeschaltet werden.


    ________________________________________________

    Gruß Daniel

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg515608
    Datum20.10.2008 21:1445247 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Gehlen...und hat es dir geschadet?

    Ich denke nicht... ;-)

    Geschrieben von Daniel GehlenDer GMV (und den gibt es auch bei Behördenmitarbeiter (meistens)) muss eingeschaltet werden.

    Das größte Problem sehe ich beim GMV der Kollegen/Kameraden: Co-Alkoholismus ist auch bei Feuerwehrs ein Problem.

    Gruß, MaWe


    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
    (Antoine de Saint-Exupery)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland515612
    Datum20.10.2008 21:2845217 x gelesen
    Da wäre eine Suchtberatung/Schulung (wann bin ich Alkoholiker, wie erkenne ich Alkoholismus bei Freunden/Kollegen?) wohl die Lösung. Hätte nichts gegen Aufklärungsarbeit, aber da gibt es wohl wichtigere/bzw. noch wichtigere Baustellen abzuarbeiten.


    ________________________________________________

    Gruß Daniel

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    xxx

     09.10.2008 12:50 = an7ony7m =7 .7, 4
     09.10.2008 13:09 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     09.10.2008 13:12 Olf 7R., Hilbersdorf
     09.10.2008 13:13 ., Bad Hersfeld
     09.10.2008 13:36 Mark7us 7D., Lappersdorf (Lkr. Regensburg)
     09.10.2008 14:30 Jako7b T7., Bischheim
     09.10.2008 16:54 Juli7an 7H., Stemwede
     09.10.2008 18:55 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     09.10.2008 19:07 Juli7an 7H., Stemwede
     09.10.2008 13:32 Matt7hia7s O7., Waldems
     09.10.2008 14:14 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     09.10.2008 14:17 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     09.10.2008 15:52 Jens7 F.7, Wernau
     09.10.2008 15:59 Stef7an 7G., Wuppertal
     09.10.2008 15:59 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     09.10.2008 16:28 Matt7hia7s O7., Waldems
     09.10.2008 16:35 Jens7 F.7, Wernau
     09.10.2008 16:41 Matt7hia7s O7., Waldems
     09.10.2008 16:45 Jens7 F.7, Wernau
     09.10.2008 23:01 Lars7 T.7, Oerel
     09.10.2008 23:40 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     09.10.2008 23:45 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     09.10.2008 17:08 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     09.10.2008 18:58 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     09.10.2008 22:44 Lars7 T.7, Oerel
     10.10.2008 14:39 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
     10.10.2008 15:55 ., Frielendorf
     10.10.2008 15:27 ., Jülich
     11.10.2008 08:50 Marc7o B7., Erkelenz
     09.10.2008 16:19 Matt7hia7s O7., Waldems
     09.10.2008 16:26 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     09.10.2008 16:40 Matt7hia7s O7., Waldems
     09.10.2008 16:45 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     09.10.2008 22:50 Lars7 T.7, Oerel
     09.10.2008 17:11 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     09.10.2008 17:30 Matt7hia7s O7., Waldems
     09.10.2008 17:35 Flor7ian7 H.7, Hamburg
     09.10.2008 17:39 Dani7el 7H., Schriesheim
     09.10.2008 17:55 Flor7ian7 H.7, Hamburg
     09.10.2008 18:33 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     09.10.2008 20:45 Flor7ian7 H.7, Hamburg
     09.10.2008 22:24 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     09.10.2008 22:48 Flor7ian7 H.7, Hamburg
     19.10.2008 10:46 Bach7 R.7, Frankfurt
     19.10.2008 11:31 ., Bad Hersfeld
     19.10.2008 13:48 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     19.10.2008 18:13 Bach7 R.7, Frankfurt
     19.10.2008 18:20 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     19.10.2008 20:10 Dani7el 7G., Überherrn
     19.10.2008 21:51 Klau7s B7., Isernhagen
     19.10.2008 21:59 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     19.10.2008 22:15 Dani7el 7G., Überherrn
     20.10.2008 07:50 Klau7s B7., Isernhagen
     20.10.2008 16:59 Dani7el 7G., Überherrn
     20.10.2008 20:55 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     20.10.2008 21:03 Dani7el 7G., Überherrn
     20.10.2008 21:14 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     20.10.2008 21:28 Dani7el 7G., Überherrn
     19.10.2008 22:09 Fabi7an 7F., Geislingen an der Steige
     19.10.2008 22:22 Dani7el 7G., Überherrn
     09.10.2008 23:00 Lars7 T.7, Oerel
     09.10.2008 23:15 Flor7ian7 H.7, Hamburg
     10.10.2008 00:46 Chri7sto7f S7., Vilseck
     10.10.2008 01:02 Flor7ian7 H.7, Hamburg
     10.10.2008 10:52 Chri7sto7f S7., Vilseck
     10.10.2008 10:59 Anto7n K7., Mühlhausen
     09.10.2008 23:00 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     09.10.2008 23:38 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     10.10.2008 00:13 Matt7hia7s O7., Waldems
     10.10.2008 08:42 ., Frielendorf
     10.10.2008 09:50 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     10.10.2008 10:01 ., Frielendorf
     10.10.2008 10:22 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     09.10.2008 22:34 ., Bad Hersfeld
     09.10.2008 22:54 Flor7ian7 H.7, Hamburg
     10.10.2008 10:17 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     09.10.2008 23:10 Dani7el 7B., Nörtershausen
     09.10.2008 21:20 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
     09.10.2008 22:08 Klau7s B7., Isernhagen
     09.10.2008 22:28 Flor7ian7 H.7, Hamburg
     10.10.2008 02:06 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
     09.10.2008 15:49 Jens7 F.7, Wernau
     09.10.2008 16:21 Matt7hia7s O7., Waldems
     09.10.2008 16:29 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     09.10.2008 16:44 Pete7r L7., Flöha
     09.10.2008 16:39 Jens7 F.7, Wernau
     09.10.2008 15:11 Ingo7 K.7, Storkow
     09.10.2008 15:36 Hart7mun7d F7., Emsland
     09.10.2008 16:04 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
     09.10.2008 16:33 Jako7b T7., Bischheim
     09.10.2008 16:53 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     09.10.2008 17:05 Pete7r L7., Flöha
     09.10.2008 17:09 Jens7 F.7, Wernau
     09.10.2008 17:14 Dani7el 7H., Schriesheim
     09.10.2008 17:34 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     09.10.2008 23:56 Chri7sto7ph 7R., München
     10.10.2008 00:11 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     10.10.2008 00:18 Matt7hia7s O7., Waldems
     09.10.2008 17:50 Matt7hia7s O7., Waldems
     09.10.2008 17:56 Dani7el 7H., Schriesheim
     09.10.2008 22:25 Matt7hia7s O7., Waldems
     09.10.2008 18:08 Dani7el 7G., Überherrn
     09.10.2008 19:01 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     09.10.2008 20:18 Pete7r L7., Flöha
     09.10.2008 18:10 Flor7ian7 H.7, Hamburg
     09.10.2008 15:43 Stef7an 7G., Wuppertal
     09.10.2008 16:49 Wolf7gan7g W7., Stuttgart
     09.10.2008 19:25 ., Worms
     09.10.2008 19:54 ., Kirchheim unter Teck
     09.10.2008 20:29 Chri7sto7f S7., Vilseck
     09.10.2008 20:35 ., Köfering
     09.10.2008 20:39 Chri7sto7f S7., Vilseck
     14.10.2008 10:36 Anto7n S7., Boopard
     14.10.2008 10:50 ., Wüstenrot
     14.10.2008 11:02 ., Jülich
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt