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ThemaWie viele Stunden Fortbildung hat ein BFler pro Jahr?29 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorPhil8ipp8 S.8, Suderburg / Niedersachsen513400
Datum08.10.2008 18:479506 x gelesen
Hallo.

Laut FwDv 2 soll bei den Freiwilligen Feuerwehren ja jeder Feuewehrmann 40 Stunden Ausbildung pro Jahr absolvieren? Wie viele Stunden an Fortbildung leistet eigentlich ein Berufsfeuerwehrmann pro Jahr ab?

Danke,
Philipp


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW513404
Datum08.10.2008 18:587014 x gelesen
Die Formulierung SOLL sagt doch schon alles! Soll ist KANN und kein MUSS!

Bei den heutigen knappen Personalreserven ist das wohl oftmals nicht zu erreichen. Das ist doch auch der Grund, warum immer mehr auf neue Methoden (blended Learning, E-Learning) u. a. zurückgreifen.

Kenne folgende Aussage eines Amtsleiters: "Ausbildung ist auf das wirklich erforderliche und nötigste Maß zu reduzieren. Ausbildungsinhalte müssen gestrafft und dringend auf Erforderlichkeit überprüft und ggf. abgeändert werden".

Oder:

"Wenn wir bislang eine sehr gute Ausbildung haben, dann müssen wir prüfen, ob wir mit einer reduzierten guten Ausbildung auch zurechtkommen"

Oder:

"Können wir das nicht komplett über einen Multiplikator schulen?"

Oder:

"Es wird Zeit, dass wir uns auf unsere Pflichtaufgaben besinnen und die Kür einstellen".


Ich hoffe nur, dass dieses eine hier genannte Beispiel nicht der Regelfall ist/wird.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorPhil8ipp8 S.8, Suderburg / Niedersachsen513405
Datum08.10.2008 19:056788 x gelesen
Die FwDv2 gilt ja eigentlich für die FF. Ist es aber so, dass die BF dieses 40 Stunden Ausbildung pro Jahr nicht erreicht?


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz513408
Datum08.10.2008 19:276639 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferDie Formulierung SOLL sagt doch schon alles! Soll ist KANN und kein MUSS!

Der Jurist versteht unter "soll" eigentlich "muss wenn irgendwie kann"


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW513410
Datum08.10.2008 19:306616 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtDer Jurist versteht unter "soll" eigentlich "muss wenn irgendwie kann"

Und der Bankkaufmann versteht unter SOLL wieder etwas anderes!

Fakt ist, dass soll kein muss ist! Egal wie man es dreht und wendet.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen513411
Datum08.10.2008 19:316802 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Philipp SchwerdtfegerDie FwDv2 gilt ja eigentlich für die FF.
Auch für BF, wenn nichts anderes vorhanden ist.

Geschrieben von Philipp SchwerdtfegerIst es aber so, dass die BF dieses 40 Stunden Ausbildung pro Jahr nicht erreicht?
Soweit ich das beurteilen kann, funktioniert das schon. In vielen Fällen sogar deutlich mehr.

Für die Fortbildung bei den BF gibt es eine Empfehlung des AK Ausbildung der AGBF. Diese sieht einen Gesamtumfang von 100 Stunden Fortbildung vor, wobei 60 Stunden für die eigentlich Feuerwehrfortbildung vorgesehen sind. Der Rest ist für Führungsfortbildung, Rettungsdienst, Maschinisten und Sondereinheiten vorgesehen.

Der Fortbildungsumfang bei Sondereinheiten liegt in der Regel deutlich über den Empfehlungen, die für den Rettungsdienst aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sowieso.

Führungskräftefortbildung ist auch immer individuell zu betrachten und vom jeweiligen Tätigkeitsbereich abhängig. Aber auch da sollten die 40 Stunden im Schnitt locker drin sein.


Gruß
Markus

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW513413
Datum08.10.2008 19:346644 x gelesen
Es kommt wohl insgesamt darauf an, wie man Fortbildung definiert!

Sind das die Lehrgänge an der Schule?

Sind es auch die internen Fortbildungen?

Sind es auch Fortbildungen in Spezialbereichen (z. B. Höhenrettung u. a.)

u.s.w.

Wenn man großzügig definiert, schafft man es bestimmt ;-)


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg513414
Datum08.10.2008 19:346634 x gelesen
Geschrieben von Philipp SchwerdtfegerWie viele Stunden an Fortbildung leistet eigentlich ein Berufsfeuerwehrmann pro Jahr ab?



Ich kann Dir nur über meine BF Auskunft geben, da nicht jede BF den selben Schichtrhythmus fährt und neben Ausbildung, Sport, Einsatzdienst und Bereitschaftszeit auch Arbeitsdienst in Werkstätten und Büros kennt.

Wir fahren einen 3 Wochen-Schichtplan, das heisst im Kalenderjahr gibt es bei uns ca. 17 Schichtturns. Zieht man den Urlaub und AZV ab, bleiben 13 Turns pro Einsatzbeamten übrig.
Pro Schichtturn sind bei uns mindestens 10h Ausbildung eingeplant, bei Bedarf auch mehr. Macht über das Jahr (ohne Krankheitstage und Abfeiern) bereits 130 h.

Jeder Einsatzbeamte bei uns ist mindestens Rettungssanitäter, und da für im Rettungsdienst tätiges Personal eine Pflichtfortbildung vorgesehen ist wird bei uns eine komplette Woche im Tagesdienst dafür verwendet. Dadurch kommen weitere 42h zusammen.

Für jeden Einsatzbeamten ist ausserdem pro Jahr eine Kettensägenfortbildung von 6h vorgesehen.

Macht für den normalen Berufsfeuerwehrmann ohne Sonderfunktion (im Grunde nur BM z.A. während der Probezeit) insgesamt ca. 178h.

Für jede Sondergruppe wie Höhenrettung, Mess- und Umweltschutzgruppe sowie die Technikgruppe (DLK, KW) kommen weitere Stunden hinzu.

HöRG: Pflichtstunden von 72h/ Jahr. Bei uns durch eine Woche Tagesdienstabordnung (42h) und pro Turn mindestens 3h im Samstags 24er abgedeckt. Durch Urlaub, AZV und Krankheitstage kommen die 72h zusammen.

Mess- und Umweltschutzgruppe: Keine Pflichtstunden gesetzlich vorgesehen, wird bei uns jedoch wie HöRG gehandhabt, ebenfalls 72h.

Technik-Gruppe: Mindestens eine Woche Tagesdienstabordnung und bei Bedarf weitere Stunden während der normalen Ausbildungszeiten. Daher mindestens 42h/ Jahr.

Bei uns beläuft sich die geplante Ausbildungszeit also pro Einsatzbeamten mindestens auf 178h, mit Sonderfunktion zwischen 220h und 250h. Natürlich kann es bedingt durch Einsätze, Krankheit, AZV, Abfeiern von Überstunden und weiterem Ausbildungsbedarf zu leichten Abweichungen kommen.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen513416
Datum08.10.2008 19:396515 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen RinghoferEs kommt wohl insgesamt darauf an, wie man Fortbildung definiert!
Fortbildung ist m. E. alles, was zur Aufrechterhaltung und Erweiterung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten dient:
- Unterricht auf der Wache
- Objektbegehungen
- Einsatzübungen
- zentrale Fortbildungsmaßnahmen
- Lehrgänge
- Selbststudium
- ...


Gruß
Markus

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen513420
Datum08.10.2008 19:596598 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferFakt ist, dass soll kein muss ist! Egal wie man es dreht und wendet.

Und fakt ist aber auch, daß jemand ohne entsprechende regelmäßige ausreichende Fortbildung real einfach nicht zu gebrauchen ist.

MkG
Marc


"Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds513456
Datum08.10.2008 21:476649 x gelesen
Geschrieben von Philipp SchwerdtfegerLaut FwDv 2 soll bei den Freiwilligen Feuerwehren ja jeder Feuewehrmann 40 Stunden Ausbildung pro Jahr absolvieren? Wie viele Stunden an Fortbildung leistet eigentlich ein Berufsfeuerwehrmann pro Jahr ab?

Danke,
Philipp


Hallo Phillip,

zuvor: Ich kann es Dir so nicht beantworten,weil ich einfach zu lange raus bin aus dem Geschäft.

Aber alleine aus der Vergangenheit betrachtet habe ich bei meiner BF diese Zahl weit überschritten.
Da waren Wachunterrichte dabei, Objektbegehungen, Übungen usw usw usw..

In Gesprächen mit den Kollegen, auf die ich immer wieder treffe weiß ich, dass gerade der Block "Ausbildung " sehr wichtig genommen wird.

Nur ein Bespiel: Auf jeder Wache gibt es einen Kollegen, der den Part Rettungsdienst verantwortlich abhandelt.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass hier die Diskussionen "BF versuche FFw" neu belebt werden soll.
Was soll das?

Die Frage "Ausbildung in der FFw" kenne ich durch meinen Sohn, der Mitglied der örtlichen FFw ist sehr genau und die ist gut! Punkt und Ausrufezeichen.
(Gehört nicht zur Stadt Hannover, sondern eigenständig.)

Die sind sich eben ihrer Verantwortung bewusst.

Nur für einen BF'ler ist es doch existentiell, seinen Job zu beherrschen - und der Amtsleiter, der das vernachlässigt muss doch Tinte gesoffen haben. (sorry!)

Nun kann man natürlich fragen, ob bei dem hohen Einsatzaufkommen einer Großstadt nicht sogar die tägichen Einsätze mit zur Ausbildung gezählt werden können?

Ja und nein, in der Routine schleichen sich Fehler ein, die man wirklich nur auf dem "Hof" ausbügeln kann.

Ich erinnere mich noch genau, dass die Kollegen meiner WA in ruhigen Zeiten schon aus diesem Grunde den (damals!) RW-Öl aus der Halle gezogen haben und von sich aus das Gerät ausgepackt haben, um damit zu üben-

Die siehst, dass es einfach unmöglich ist, hier eine Stundenzahl vorzugeben.

Was sehr oft gemacht wurde, das war der Wachunterricht, der an einen Kollegen, meistens in damaliger Zeit an einen OBM (heute wohl in der Regel HBM, aber nicht nur) verteilt wurde, der sich mit diesem Thema auseinadenr setzen und es den Kollegen vermitteln musste.

Was sicherlich nicht immer auf Gegenliebe stieß, aber das wurde so gemacht.

Ich schrieb es des öfteren: Die FFw der Stadt Hannover hat ja ein festes Einsatzkonzept innerhalb der FW - und die üben gewaltig.

Mit Hilfe oder in Eigenregie!

Gruß
Klaus


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds513457
Datum08.10.2008 21:496432 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeIrgendwie habe ich das Gefühl, dass hier die Diskussionen "BF versuche FFw" neu belebt werden soll.
Was soll das?


Mist wieder eine Korrektur: BF VERSUS FFw"

Gruß
Klaus


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds513459
Datum08.10.2008 22:006436 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferKenne folgende Aussage eines Amtsleiters: "Ausbildung ist auf das wirklich erforderliche und nötigste Maß zu reduzieren. Ausbildungsinhalte müssen gestrafft und dringend auf Erforderlichkeit überprüft und ggf. abgeändert werden".

Oder:

"Wenn wir bislang eine sehr gute Ausbildung haben, dann müssen wir prüfen, ob wir mit einer reduzierten guten Ausbildung auch zurechtkommen"


Provokante Frage: Wie definiert er das "erforderliche und nötigste" Maß?

Gruß
Klaus


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AutorPhil8ipp8 S.8, Suderburg / Niedersachsen513470
Datum08.10.2008 23:566576 x gelesen
Danke an euch alle für die Antworten. Ihr habt mir geholfen!

@Klaus

Mein Anliegen war es aber nicht die Diskussion FF vs. BF zu starten. Grund meiner Nachfrage ist, dass ich gerade einen Text verfasse, bei dem aufgezeigt wird, wie problematisch es ist mit 40 Ausbildungsstunden Einsatzkräfte ausreichend zu schulen. Die Vielzahl der Aufgaben einer Feuerwehr, die wiederum für eine Vielzahl von einzelnen Ausbildungsthemen sorgen, haben zur Konsequenz, dass es zum Beispiel sehr schwer ist jeden Feuerwehrmann einer Feuerwehr einmal pro Jahr mit einem Rettungssatz (ernsthaft) arbeiten zu lassen. Dementsprechend gibt es Probleme in der möglichst effektiven Nutzung der Geräte: Die Erfahrung fehlt!
Letztendlich wollte ich wissen, ob die BF wohl vom Grundsatz das gleiche Ausbildungszeit-Problem hat.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen513472
Datum09.10.2008 00:046369 x gelesen
Geschrieben von Philipp SchwerdtfegerGrund meiner Nachfrage ist, dass ich gerade einen Text verfasse, bei dem aufgezeigt wird, wie problematisch es ist mit 40 Ausbildungsstunden Einsatzkräfte ausreichend zu schulen.

Leider haben das nur sehr wenige erkannt. Schaut man sich mal die im WWW zahlreich vertretenen Dienstpläne der Feuerwehren an, wird man in vielen Fällen feststellen müssen, daß allein die angebotenen Fortbildungsstunden bereits unter 40 UStd./a liegen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg513474
Datum09.10.2008 00:086453 x gelesen
Geschrieben von Philipp SchwerdtfegerGrund meiner Nachfrage ist, dass ich gerade einen Text verfasse, bei dem aufgezeigt wird, wie problematisch es ist mit 40 Ausbildungsstunden Einsatzkräfte ausreichend zu schulen.

Na ja. Kommt darauf an, was man in den 40h mchen will.

Da die 40h für alle FFen in deutschland gilt gehe ich davon aus, daß diese ausreichend sind bei einer Wehr mit TSA und ohne PA. Sobald mehr an Material und Aufgaben da ist, muß man mehr tun.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen513477
Datum09.10.2008 00:166503 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDa die 40h für alle FFen in deutschland gilt gehe ich davon aus, daß diese ausreichend sind bei einer Wehr mit TSA und ohne PA. Sobald mehr an Material und Aufgaben da ist, muß man mehr tun.

Sehe ich ähnlich. Leider hat sich keiner mal die Mühe gemacht das genau so niederzuschreiben. Wäre vermutlich eine Aufgabe der Innenministerien (bzw. der IMK bei der Erstellung der FwDV-Empfehlungen).

Ich habs...!

Das wäre doch mal eine Sache für die sich die Verbände einsetzen könnten. Nur ein gut aus- und fortgebildeter FA ist ein sicherer FA und kann zudem qualifiziert helfen.

Leider dürften die kaum an so was interessiert sein...

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg513479
Datum09.10.2008 00:446434 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey
Leider dürften die kaum an so was interessiert sein...


Macht ja auch unbeliebt, denn schließlich haben die Menschen ja noch andere wichtige Hobbies und Feuerwehr, ja die ist doch Freiwillig. Also müssen da 40h reichen und wenn man nur für 20 Zeit hat, muss das auch in Ordnung sein.

Die 25 Jahre-Nadel gibts ja dann trotzdem. Hauptsache.


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds513486
Datum09.10.2008 09:196310 x gelesen
Geschrieben von Philipp SchwerdtfegerLetztendlich wollte ich wissen, ob die BF wohl vom Grundsatz das gleiche Ausbildungszeit-Problem hat.


Hallo Phillip,

sorry, wenn das bei mir falsch rüber kam.

Ich halte die Frage, welche Form der Feuerwehr besser sei als kontraproduktiv.
Leider gibt es diese Frage schon - und nicht selten.

Die Frage, welche Ausbildung nötig ist orientiert sich natürlich an den Aufgaben - un die können sehr verschieden sein.

Mal ein Beispiel: Nicht jede Stadt hat eine Straßenbahn, Hannover sogar eine U-Bahn.
Da müssen dann Dinge wie das Eingleisen und andere Hilfeleistungen geübt werden, die anderorts einfach nicht gestellt werden.

Weiter: Die BF Hannover hat einen eigenen ABC-Zug, der hauptsächlich mit bestimmten Kollegen besetzt wird.

Dass diese Kollegen - obschon jeder FW-Mann (SB) zumindest in Grundzügen geschult wird - da entsprechend mehr üben müssen als Andere ist selbsterklärend.

Das gilt auch für die Kollegen der Taucher, der Höhenrettung usw.

Zusätzlich zu den Aufgaben der Brandbekämpfung und der Technischen Hilfe, die wachübergreifend geübt werden müssen.

Sport ist zum Beispiel eine Pflichtaufgabe, der sich einer BF'ler in H. unterziehen muss.
Atemschutzübungen sowieso..

Und gestern geschrieben: Regelmäßiger Wachunterricht in Sachen Rettungsdienst.

Das Problem ist, dass bei uns in Deutschland die BF'ler auch Arbeitsdienst zu leisten haben.
Das geht über den Werkstattdienst (Strahlenschutz-Wkst, Schlauchwerkstatt, Atemschutz-Wkst) und zu den schriftlichen Dingen, die auch erledigt werden müssen.

Da klemmt die verfügbare Zeit mitunter ganz schön..

Deshalb habe ich die Aussage des gestern genannten Amtsleiter (ungenannt) einer BF nicht verstanden.

Die Aufgaben werden immer mehr und sie werden von außen an uns heran getragen.

Stelle Dir mal bitte vor, ein Ding geht daneben und die Zeitung schreibt: "Nach Aussage der Amtsleitung wurde das nicht geübt!"

Der Mann würde geschlachtet!

mit freundlichem Gruß
Klaus


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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen513490
Datum09.10.2008 10:256320 x gelesen
Lass es mich mal an unserem Beispiel zusammenrechnen.

Zentrale Fortbildung incl. den geforderten Atemschutzübungen (Strecke, Einsatzübung, CSA-Übung) sind im Jahr 2 Tage (16 h).

Dann kommen noch Unterrichte und Übungen während des normalen Dienstes auf der Wache dazu.

Da ist es so, dass wir innerhalb eines Schichtblockes 12 Dienste haben. Dieser Rhythmus wiederholt sich alle drei Wochen. Laut Dienstplan ist in jeder Schicht Ausbildung vorgesehen. Mal ein kompletter Unterricht von 60 oder mehr Minuten, mal eine Übung die dann sogar noch länger dauern kann, mal ist es auch nur ein Kurzunterricht wie Gerätekunde o.ä. der dann nach 20 Minuten abgehandelt ist

Manchmal kann es aber auch sein, dass die geplante Ausbildung wegen hohem Einsatzaufkommen ausfällt.

Also, ich denke dass wir im Schnitt in den drei Wochen so an die 8,5 - 10 Stunden haben.

Das wären dann rechnerisch im Jahr (52:3=17)x8,5 / 10= 144 / 170 Stunden.

Zieht man da dann noch Krankheit und Urlaub ab, kommt man gut auf die vom AK Ausbildung der AGBF geforderten Stunden.

Dazu kommt noch die Fortbildung der ganzen Sondereinheiten (z.B. Höhenrettung), die ja noch zusätzlich gemacht wird.

Rettungsdienstlich sind laut Gesetz ebenfalls nochmal mindestens 38 Stunden pro Jahr abzuleisten.

Von der ganzen Fortbildung die man sich "freiwillig" antut, indem man bestimte Themen nochmal für sich aufarbeitet ganz zu schweigen.


Gruß

Flo

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen513496
Datum09.10.2008 12:326297 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc DickeyDas wäre doch mal eine Sache für die sich die Verbände einsetzen könnten. Nur ein gut aus- und fortgebildeter FA ist ein sicherer FA und kann zudem qualifiziert helfen.

... nun, für Hessen war der passende LFV Ausschuss (... der das auch "nur" ehrenamtlich macht ...) die letzte Zeit mit dem Überarbeiten der Leistungsübung in Richtung Realitätsnähe beschäftigt ...

... ist doch immer schön wenn man auf den Verbänden rumtrampeln kann (... dass da Kameraden im Ehrenamt > 8 Arbeitstage (EDV-Ausschuss LFV) bzw. > bzw. (>>) 12 Arbeitstage (= Werktags, ganztags !) pro Jahr (LFV Beteiligung am Projekt Digitalfunk) zubingen wird dann eher nicht gesehen ...)

Gruss
Gerhard


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW513508
Datum09.10.2008 12:546133 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Gerhard Bayer... ist doch immer schön wenn man auf den Verbänden rumtrampeln kann (... dass da Kameraden im Ehrenamt > 8 Arbeitstage (EDV-Ausschuss LFV) bzw. > bzw. (>>) 12 Arbeitstage (= Werktags, ganztags !) pro Jahr (LFV Beteiligung am Projekt Digitalfunk) zubingen wird dann eher nicht gesehen ...)

Tue Gutes und sprich darüber. Dann kann man es auch anerkennen. ;-)
Alles eine Frage der Öffentlichkeitsarbeit.

Mal abgesehen davon: Was macht der LFV wenn man ihm Hilfe anbietet?
Mir wurde mal erklärt , die Arbeit findet in den Ausschüssen statt und da sitzen ganz bestimmte Leute drin ... und nur die. Ja ... was soll ich sagen?

Gruß
Sven


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen513511
Datum09.10.2008 13:046135 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... ist doch immer schön wenn man auf den Verbänden rumtrampeln kann (... dass da Kameraden im Ehrenamt > 8 Arbeitstage (EDV-Ausschuss LFV) bzw. > bzw. (>>) 12 Arbeitstage (= Werktags, ganztags !) pro Jahr (LFV Beteiligung am Projekt Digitalfunk) zubingen wird dann eher nicht gesehen ...)

Und selbst wenn sie die Zeit hätten würden sie vermutlich nicht dieses Thema angehen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen513525
Datum09.10.2008 13:476192 x gelesen
Hallo Gerhard,

ich schätze deine sehr ruhige und sachliche Art sonst hier im Forum sehr....

Geschrieben von Gerhard Bayer... nun, für Hessen war der passende LFV Ausschuss (... der das auch "nur" ehrenamtlich macht ...) die letzte Zeit mit dem Überarbeiten der Leistungsübung in Richtung Realitätsnähe beschäftigt ...

Zumindest hier kann man bzgl. der Realitätsnähe schon sehr unterschiedlicher Meinung sein. Soll mir aber egal sein da ich derlei Aktionen in Hessen ja nicht mitmachen muß ;-).

Geschrieben von Gerhard Bayer... ist doch immer schön wenn man auf den Verbänden rumtrampeln kann (... dass da Kameraden im Ehrenamt > 8 Arbeitstage (EDV-Ausschuss LFV) bzw. > bzw. (>>) 12 Arbeitstage (= Werktags, ganztags !) pro Jahr (LFV Beteiligung am Projekt Digitalfunk) zubingen wird dann eher nicht gesehen ...)

Sorry, wenn jemand diese Sachen will (Bund und Länder) dann sollen Sie gottverdammt auch die entsprechenden Stellen schaffen und bezahlen(gern auch mit Fw-Angehörigen besetzt). Und zum reinen Formulieren meiner Forderungen an die Ausführenden brauche ich nun nicht direkt Jahre.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen513534
Datum09.10.2008 15:176177 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter LieffertzSorry, wenn jemand diese Sachen will (Bund und Länder) dann sollen Sie gottverdammt auch die entsprechenden Stellen schaffen und bezahlen(gern auch mit Fw-Angehörigen besetzt). Und zum reinen Formulieren meiner Forderungen an die Ausführenden brauche ich nun nicht direkt Jahre.

... Dir ist der Umfang der Projektes Digitalfunk bekannt ? Und zum Thema Stellen schaffen: das Land macht es sich ansonsten da sehr einfach: Projekt des Landes für alle BOS ... wo habe ich (Land) Kräfte dafür ... richtig: bei der Polizei (die paar fachkundigen "Hansel" im Landes-Brand- und KatS lasse ich mal außen vor) - die kann man abordnen ... was aber dann nicht gerade heißt, dass die Interessen der Feuerwehren (wie war das: Verband = Interessenvertretung) hinreichend vertreten sind.

Es ist immer mal ganz hilfreich, sich mit der Realität im Verwaltungsgeschehen (und der Rolle von Interessenvertretungen wie LFV, Städtetag, Gemeindebund u.ä.) zu beschäftigen ...

Gruss
Gerhard


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen513567
Datum09.10.2008 16:536207 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Gerhard Bayer... Dir ist der Umfang der Projektes Digitalfunk bekannt ?

Ich denke ja....

Geschrieben von Gerhard BayerUnd zum Thema Stellen schaffen: das Land macht es sich ansonsten da sehr einfach: Projekt des Landes für alle BOS ... wo habe ich (Land) Kräfte dafür ... richtig: bei der Polizei (die paar fachkundigen "Hansel" im Landes-Brand- und KatS lasse ich mal außen vor) - die kann man abordnen ... was aber dann nicht gerade heißt, dass die Interessen der Feuerwehren (wie war das: Verband = Interessenvertretung) hinreichend vertreten sind.

Sollte es da nicht reichen, die Forderungen der Feuerwehren/Hiorgs. zu formulieren und dann die abgeordneten Kollegen machen zu lassen?
(Ich weiß dass das jetzt absolut flach formuliert ist. Aber wenn wir da so in der Minderheit sind, werden es doch nen paar EA nicht rausreißen, oder?)

Bei mir hier kenne ich den Einfluss des SSG übrigens recht gut ;-). Der Rest(LFV) hat hier leider tatsächlich mit der Verteilung von Blech mehr und genug zu tun.


MkG Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen513573
Datum09.10.2008 17:106170 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter LieffertzSollte es da nicht reichen, die Forderungen der Feuerwehren/Hiorgs. zu formulieren und dann die abgeordneten Kollegen machen zu lassen?
(Ich weiß dass das jetzt absolut flach formuliert ist. Aber wenn wir da so in der Minderheit sind, werden es doch nen paar EA nicht rausreißen, oder?)


... doch, eben weil man zur Einbindung der exekutiven Ebene (auch polizeil.Seite) ein Beratungsgreminum gebildet hat.

... und ob die Basis-Forderung: "muss funktionieren" ausreicht, wage ich zu bezweifeln, da ist doch etwas mehr Detailarbeit erforderlich (glaub mir, ich wirke da schon ein paar Jahre (hauptamtlich) mit) ...

Geschrieben von Peter LieffertzDer Rest(LFV) hat hier leider tatsächlich mit der Verteilung von Blech mehr und genug zu tun.

... also hier in diesem meinem Bundeslande dürfte die Menge staatliches Blechs (d.h. staatliche Auszeichnungen wie Brandschutzehrenzeichen), die Menge des verbandlichen Blechs (Ehren-xxx des Bezirksfeuerwehrverbandes u.ä.) bei weitem überwiegen (alleine bei mir ist der Staat mit 2:1 in Führung ;-) ) ...

Weicht aber irgendwie stark vom Thema ab ...

Gruss
Gerhard


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen513579
Datum09.10.2008 17:286106 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Gerhard Bayer... doch, eben weil man zur Einbindung der exekutiven Ebene (auch polizeil.Seite) ein Beratungsgreminum gebildet hat.

... und ob die Basis-Forderung: "muss funktionieren" ausreicht, wage ich zu bezweifeln, da ist doch etwas mehr Detailarbeit erforderlich (glaub mir, ich wirke da schon ein paar Jahre (hauptamtlich) mit) ...


Das glaube ich dir unbesehen(die Mitwirkung-erfolgreich) :-).

Und eigentlich sollte die Forderung "muss funktionieren" ausreichend sein. Das dem nicht so ist weis ich auch.

OT
Hier werden die staatl. Schilder vulgo Blech auch vom LFV "verteilt (Förderer der Fw.).

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen514820
Datum16.10.2008 18:245960 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Ringhofer, Kirchheim unter Teck
"Soll ist KANN und kein MUSS!"

Das Zitat beschreibt eine EMPFEHLUNG (im rechtlichen Sinn)!

Im Rechtsgebrauch bedeutet SOLL jedoch:
MUSS wenn KANN

Übersetzt aus dem Juristendeutsch in die normalle Sprache:
Wenn in einer Vorschrift SOLL steht, so ist sie einzuhalten.
Es ist jedoch in begründeten Ausnahmefällen möglich, von dieser Vorschrift abzuweichen.


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 08.10.2008 18:47 Phil7ipp7 S.7, Suderburg
 08.10.2008 18:58 ., Kirchheim unter Teck
 08.10.2008 19:05 Phil7ipp7 S.7, Suderburg
 08.10.2008 19:31 ., Bockenheim
 08.10.2008 19:34 ., Kirchheim unter Teck
 08.10.2008 19:39 ., Bockenheim
 08.10.2008 19:27 ., Westerwald
 08.10.2008 19:30 ., Kirchheim unter Teck
 08.10.2008 19:59 ., Bad Hersfeld
 08.10.2008 22:00 Klau7s B7., Isernhagen
 16.10.2008 18:24 Hara7ld 7H., Erfurt
 08.10.2008 19:34 Dani7el 7H., Schriesheim
 08.10.2008 21:47 Klau7s B7., Isernhagen
 08.10.2008 21:49 Klau7s B7., Isernhagen
 08.10.2008 23:56 Phil7ipp7 S.7, Suderburg
 09.10.2008 00:04 ., Bad Hersfeld
 09.10.2008 00:08 Chri7sti7an 7F., Wernau
 09.10.2008 00:16 ., Bad Hersfeld
 09.10.2008 00:44 Jens7 F.7, Wernau
 09.10.2008 12:32 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 09.10.2008 12:54 Sven7 T.7, Monheim
 09.10.2008 13:04 ., Bad Hersfeld
 09.10.2008 13:47 Pete7r L7., Flöha
 09.10.2008 15:17 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 09.10.2008 16:53 Pete7r L7., Flöha
 09.10.2008 17:10 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 09.10.2008 17:28 Pete7r L7., Flöha
 09.10.2008 09:19 Klau7s B7., Isernhagen
 09.10.2008 10:25 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
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