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ThemaHuPF Einsatzkleidung geeignet als Ersatz für Warnweste?42 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
Infos:
  • DGUV-Rundschreiben 371/2008 vom 22.10.2008
  • PSA-Broschüre Baden-Württemberg
  •  
    AutorMich8ael8 W.8, Isselburg / NRW512783
    Datum06.10.2008 01:1019949 x gelesen
    Hallo Forum,

    da ich keine Lust habe 100 Thread-Suchergebnisse zu lesen mal eine Frage:

    Betrifft NRW bzw. Unfallkasse-NRW

    Hat die Standardeinsatzkleidung (HuPF), wie z.B. hier zu sehen ist, eine ausreichende Warnwirkung z.B. als persönlichen Schutz gegen den fliessenden Verkehr?

    Würde mich über eine Antwort wie: "Ja, aber nur wenn die Jacke (mit zwei umlaufenden Reflexstreifen) in Kombination mit der Hose (ebenfalls umlaufenden Reflexstreifen) getragen wird. Nachzulesen unter www.unfallkasse-nrw.de/muster/xyz.htm." freuen!

    Viele Grüße
    Michael


    Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können.

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    AutorGerr8it 8D., Magdeburg / Sachsen Anhalt512794
    Datum06.10.2008 06:4617752 x gelesen
    Huhu,

    nach GUV-V C 53 §17 (3) wird für Arbeiten unter Gefährdung durch Straßenverkehr Kleidung nach DIN EN 471 gefordert.
    HuPF-Bekleidung erfüllt diese Anforderungen nicht, kann aber unter Berufung auf BAGUV 1997 im Sine des Standes der Technik als Warnwestenersatz eingesetzt werden.
    Vgl. auch Stellungnahme des LFV Nds

    Soweit auf die Schnelle früh am Morgen, Gruß
    Gerrit


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    AutorThom8as 8K., Bad Salzuflen / NRW512804
    Datum06.10.2008 09:0417490 x gelesen
    Hallo Michael!

    Lies doch mal die aktuelle Ausgabe vom Feuerwehr Magazin.dort wird Licht in die Sache gebracht.


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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW512807
    Datum06.10.2008 09:2917646 x gelesen
    Geschrieben von Michael WolbringHat die Standardeinsatzkleidung (HuPF), wie z.B. hier zu sehen ist, eine ausreichende Warnwirkung z.B. als persönlichen Schutz gegen den fliessenden Verkehr?

    Um als FW im Straßenverkehr ausreichend abgesichert zu sein, gibt es drei Möglichkeiten:

    Das Tragen von
    - Warnweste oder
    - HUPF-1999 oder
    - HUPF-2006

    Nachzulesen im Brandschutz 4/2008. Ist seitens des Dachverbandes der Unfallkassen so festgelegt worden.


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen512814
    Datum06.10.2008 10:1317363 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Ralf SchmidtUm als FW im Straßenverkehr ausreichend abgesichert zu sein, gibt es drei Möglichkeiten:

    Das Tragen von
    - Warnweste oder
    - HUPF-1999 oder
    - HUPF-2006

    Nachzulesen im Brandschutz 4/2008. Ist seitens des Dachverbandes der Unfallkassen so festgelegt worden.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies so pauschal gelten soll. Es gibt auch Bekleidung nach HuPF, die keinerlei Reflexmaterial u. ä. hat.

    Für welche HuPF-Teile in welchen Ausführungen gilt das?


    MkG Sascha

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg512815
    Datum06.10.2008 10:1717251 x gelesen
    Gerrit hat die Frage in seiner ersten Antwort doch schin abschließend behandelt?

    Geschrieben von Sascha TrögerIch kann mir nicht vorstellen, dass dies so pauschal gelten soll. Es gibt auch Bekleidung nach HuPF, die keinerlei Reflexmaterial u. ä. hat.

    Welche HuPF soll das sein?

    Gruß, Markus


    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
    (Antoine de Saint-Exupery)

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    AutorEric8 S.8, Erlensee / Hessen512817
    Datum06.10.2008 10:2017280 x gelesen
    Hupf 2 ? Also die Ausgeh-/Arbeits- Uniform


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg512823
    Datum06.10.2008 10:2917334 x gelesen
    Geschrieben von Eric StriebHupf 2 ? Also die Ausgeh-/Arbeits- Uniform

    Das ist eine Hose. Ich dachte da eher an HuPF Teil 3 oder 4. Meiner Jacke nach HuPF Ba-Wü war ein Zettel beigefügt, das diese Jacke eine Quasi-Warnwirkung nach EN hat. Gleiches gilt für alle mir bekannten HuPF-Jacken. Das HuPF Teil 2 oder 5 nicht ausreichend ist sollte klar sein.

    Wir fahren auf allen Fahrzeugen trotzdem noch Warnwesten durch die Gegend, und ich lege die bei entsprechenden Arbeiten auch an, imo der einzig vernünftige Weg...

    Gruß, MaWe


    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg512827
    Datum06.10.2008 10:3617186 x gelesen
    Geschrieben von Ralf Schmidt
    Nachzulesen im Brandschutz 4/2008. Ist seitens des Dachverbandes der Unfallkassen so festgelegt worden.


    Bitte mal etwas langsam tun: der Dachverband der Unfallkassen hat mit dieser Veröffentlichung für Verwirrung gesorgt; zwischenzeitlich hat scheinbar auch der Dachverband erkannt, dass man das so pauschal nicht stehen lassen kann.

    Laut meinem aktuellen Stand (erst wenige Minuten alt) gibt es in den nächsten Wochen eine "erweiterte" bzw. "korrigierte" Stellungnahme wo geplant ist, die alte und bis heute gültige Regelung aus Baden-Württemberg für ganz Deutschland zu übernehmen: nämlich dass es ausreichend ist, wenn die Kleidung "Anhang B" der DIN EN 469:2006 erfüllt. Wenn Sie das erfüllt, kann (zukünftig?) auf das zusätzliche Tragen einer Warnweste verzichtet werden.

    Wer bis zur neuen Stellungnahme unsicher ist, kann ja übergangsweise eine zusätzliche Warnweste tragen - schaden tut das nicht.

    Grüße aus dem Schwabenland

    Markus


    ICQ-Status:

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen512829
    Datum06.10.2008 10:3717045 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberGerrit hat die Frage in seiner ersten Antwort doch schin abschließend behandelt?
    Naja, bei HuPF 1 kann auf die Warnweste verzichtet werden ist was anderes als bei HuPF-Kleidung generell kann auf Warnweste verzichtet werden.

    Welche HuPF soll das sein?
    Wie Eric schon richtig schrieb, HuPF2/3. Interessant ist auch, was ist mit einer Jacke nach HuPF 3 mit Bestreifung analog HuPF!?


    MkG Sascha

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen512831
    Datum06.10.2008 10:4517162 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberIch dachte da eher an HuPF Teil 3
    Auch die gibt's ohne jegliche Bestreifung, letztere ist nämlich optional.


    MkG Sascha

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg512832
    Datum06.10.2008 10:4917196 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerAuch die gibt's ohne jegliche Bestreifung, letztere ist nämlich optional.

    ...und bei dieser Bauform steht dann auch nichts von Quasi-Warnwirkung nach EN 471 im Beipackzettel. Das ist ja auch irgendwie logisch...

    Gruß, Markus


    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
    (Antoine de Saint-Exupery)

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    AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen512937
    Datum06.10.2008 15:3117504 x gelesen
    Hier mal ein Auszug aus dem genannten Schreiben 044/2008 des DGUV:
    Geschrieben von DGUV Bei Arbeiten im ungesicherten Verkehrsraum (z.B. Auf- und Abbauen der Verkehrsabsicherung) ist das Tragen einer Warnweste gemäß DIN EN 471, Klasse 2 beim Tragen von Einsatzkleidung nach DIN EN 469:2005 grundsätzlich notwendig. Vergleichbar mit der Wirkung einer Warnweste ist momentan nur die Anordnung der Bestreifung auf dunkelblauem /schwarzem Hintergrund bei einer Schutzjacke gemäß „Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung“ (HuPF 08.99 bzw.
    09.06). Beim Tragen einer solchen Feuerwehrschutzjacke kann in der Regel auf die
    Warnweste verzichtet werden.

    Hier ist ja von der Anordnung der Bestreifung die Rede. Diese ist aber nur in der HuPF 1 definiert (HuPF3/2006 liegt mir nicht vor, aber hat sich ja angeblich nicht zur 99er geändert). Meiner Meinung nach gilt die Aussage damit für alle Jacken nach HuPF (1 und 3) mit der Anordnung der Betreifung gemäß dieser Definition.
    Zu Beachten ist aber die Aussage weiter unten im Thread, dass dieses Schreiben vom April 2008, was als Richtigstellung eines älteren dienen sollte, bald erneut "richtig gestellt" wird.

    Ob das mal ein Ende nimmt.....

    Mit hoffnungsvollen Grüßen
    Alex


    "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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    AutorNils8 C.8, Mönchengladbach / NRW512971
    Datum06.10.2008 17:0117209 x gelesen
    Hallo,
    also wenn ich das richtig verstanden habe, dan ist es derzeit so geregelt, das beim Tragen von Überjacke nach Hupf 1 Typ NRW 1999/2006 in Kombination mit Überhose Hupf 4 A/B Typ NRW auf das Tragen der Warnweste verzichtet werden kann.

    Wie das bei Hupf 2 und 3 in Kombination aussieht kann ich nicht genau sagen, aber da es ja auch dort die Bestreifung nach 1 und 4 optional gibt, könnte ich mir gut denken, das es dort auch so gillt!

    Bitte berichtigt mich wenn da was falsch dran ist!

    MkG
    Nils


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen512984
    Datum06.10.2008 17:5217712 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Nils Chandonialso wenn ich das richtig verstanden habe, dan ist es derzeit so geregelt, das beim Tragen von Überjacke nach Hupf 1 Typ NRW 1999/2006 in Kombination mit Überhose Hupf 4 A/B Typ NRW auf das Tragen der Warnweste verzichtet werden kann.

    ... also ich verstehe unten genanntes (von Alexander W. gefundenes) eher so:

    also wenn ich das richtig verstanden habe, dan ist es derzeit so geregelt, das beim Tragen von Überjacke nach Hupf 1 Typ NRW 1999/2006 in Kombination mit Überhose Hupf 4 A/B Typ NRW auf das Tragen der Warnweste verzichtet werden kann.

    Gefunden von Alexander WeissHier mal ein Auszug aus dem genannten Schreiben 044/2008 des DGUV:
    Geschrieben von DGUV
    Bei Arbeiten im ungesicherten Verkehrsraum (z.B. Auf- und Abbauen der Verkehrsabsicherung) ist das Tragen einer Warnweste gemäß DIN EN 471, Klasse 2 beim Tragen von Einsatzkleidung nach DIN EN 469:2005 grundsätzlich notwendig. Vergleichbar mit der Wirkung einer Warnweste ist momentan nur die Anordnung der Bestreifung auf dunkelblauem /schwarzem Hintergrund bei einer Schutzjacke gemäß „Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung“ (HuPF 08.99 bzw.
    09.06). Beim Tragen einer solchen Feuerwehrschutzjacke kann in der Regel auf die
    Warnweste verzichtet werden.


    Gruss
    Gerhard


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    AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen513163
    Datum07.10.2008 12:1216929 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... also ich verstehe unten genanntes (von Alexander W. gefundenes) eher so:

    "also wenn ich das richtig verstanden habe, dan ist es derzeit so geregelt, das beim Tragen von Überjacke nach Hupf 1 Typ NRW 1999/2006 in Kombination mit Überhose Hupf 4 A/B Typ NRW auf das Tragen der Warnweste verzichtet werden kann."


    So hatte ich es auch verstanden. Entsprechend dann auch für HuPF 3 ohne HuPF2.

    Gruß
    Alex


    "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW513185
    Datum07.10.2008 14:0916914 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtUm als FW im Straßenverkehr ausreichend abgesichert zu sein, gibt es drei Möglichkeiten:

    Das Tragen von
    - Warnweste oder
    - HUPF-1999 oder
    - HUPF-2006


    Ich dachte, ich brauche es nicht extra erwähnen, aber gemeint ist natürlich Bekleidung MIT entsprechender Reflexbestreifung. Wer es genau wissen möchte, besorgt sich am besten den genannten Artikel.
    Was es seit April an Updates, Änderungen oder Ergänzungen gibt, ist mir allerdings nicht bekannt.

    Wir verfahren derzeit folgendermassen:

    Im Verkehrsraum wird immer die Überjacke Hupf Teil 1 (Mit Reflexbestreifung...) getragen oder eine Warnweste.
    Hosen haben bei uns grundsätzlich Reflexstreifen. (Sowohl Teil 2 als auch Teil 4)

    Nach meinem Kenntnisstand arbeiten wir damit "Regelkonform".


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio516948
    Datum28.10.2008 02:0316907 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Markus HaberstrohBitte mal etwas langsam tun: der Dachverband der Unfallkassen hat mit dieser Veröffentlichung für Verwirrung gesorgt; zwischenzeitlich hat scheinbar auch der Dachverband erkannt, dass man das so pauschal nicht stehen lassen kann.

    Laut meinem aktuellen Stand (erst wenige Minuten alt) gibt es in den nächsten Wochen eine "erweiterte" bzw. "korrigierte" Stellungnahme wo geplant ist, die alte und bis heute gültige Regelung aus Baden-Württemberg für ganz Deutschland zu übernehmen: nämlich dass es ausreichend ist, wenn die Kleidung "Anhang B" der DIN EN 469:2006 erfüllt. Wenn Sie das erfüllt, kann (zukünftig?) auf das zusätzliche Tragen einer Warnweste verzichtet werden.



    Nachdem ich mir das gerade mal durchgelesen habe (Rundschreiben 371/2008) wundert mich nichts mehr in diesem Staat.
    Man hätte sich entweder auf die EN 471, oder auf EN 469 Anhang B berufen können. Das sind zwei harmonisierte Normen, die in ganz Europa (außer Deutschland, natürlich) anerkannt sind. Man hat es nicht getan. Dritte Meinung in drei Jahren. Die DGUV macht in dieser never-ending-story wahrlich keine glückliche Figur.

    Ach ja: EN 469, Anhang B, reicht nicht aus. Mehr von Ihrem freundlichen Unfallversicherer.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg516967
    Datum28.10.2008 08:3917384 x gelesen
    Geschrieben von Christian Pannier
    Ach ja: EN 469, Anhang B, reicht nicht aus. Mehr von Ihrem freundlichen Unfallversicherer.

    Sagt wer?

    Ich hatte vor 2 Wochen letztmals Kontakt mit dem zuständigen Herrn der Unfallkasse Baden-Württemberg und ausdrücklich auf die neue Veröffentlichung der DGUV hingewiesen und darauf eine klare Antwort erhalten: in Baden-Württemberg gilt WEITERHIN die gemeinsam mit der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal herausgegebene Richtlinie, dass Anhang B der EN469 ausreichend ist - unabhängig von der späteren Veröffentlichung der DGUV (die wohl nochmals überarbeitet werden soll). Das wurde nebenbei von dem zuständigen Herrn der Landesfeuerwehrschule auch nochmals bestätigt - ich hatte somit mit beiden (Unfallkasse und Landesfeuerwehrschule) an der Regelung beteiligten Einrichtungen gesprochen.

    Sollte sich da in den letzten 2 Wochen etwas geändert haben, bin ich für neue Hinweise dankbar; wir sollten aber vermeiden, dass jetzt hunderte von Leuten bei der Unfallkasse in Baden-Württemberg anrufen - sonst ist das Chaos perfekt - und die haben sicherlich anderes zu tun. Warten wir doch einfach ab, bis die neue Stellungnahme der DGUV veröffentlicht wird.

    Ich bitte zu beachten, dass diese Regelung scheinbar NUR für Baden-Württemberg gilt (so hatte der alte "Jäger 90" in Baden-Württemberg auch eine "Warnwestenbefreiung" was es in dieser Form in anderen Bundesländern scheinbar nicht gab). Regelungen in anderen Bunderländern kenne ich NICHT.

    Ich will auch nichts über Sinn oder Unsinn hierzu sagen - mir geht es hier rein um die rechtliche Seite.

    Gruß aus dem Schwabenland

    Markus


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    AutorChri8sto8ph 8R., Lahr / BW516977
    Datum28.10.2008 09:2516778 x gelesen
    Hallo,

    das ganze kann für Baden Württemberg auch in der PSA Broschüre des Innenministeriums und der Unfallkasse BW nachgelesen werden.

    Hier der Link:
    PSA-Broschüre

    Auf der Seite 6 findet man auf der rechten Seite das Thema Warnehmbarkeit.


    Alles geschriebene beruht ausschließlich auf meiner persönlichen Meinung!! Es handelt sich nicht um die Meinung der Organisationen denen ich angehöre oder vorstehe. Bin immer für Kritik offen.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 516980
    Datum28.10.2008 09:2716699 x gelesen
    Geschrieben von Christoph Richterdas ganze kann für Baden Württemberg auch in der PSA Broschüre des Innenministeriums und der Unfallkasse BW nachgelesen werden.

    Stand Februar 2007...

    Da ist seither viel Wasser die ... runtergelaufen..

    Mittlerweile gibt es doch sogar AFAIK eine überarbeitete EN 471 ?


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen517175
    Datum28.10.2008 19:3416697 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschStand Februar 2007...

    Da ist seither viel Wasser die ... runtergelaufen..


    Ganz genau!
    Nichts ist so schnell, wie die Veränderung!

    Das neue Rundschreiben der DGUV 371/2008 ist vom 22.10.2008.

    Danach reicht DIN EN 469 (Anhang B) aus, auch wenn die Flächen (o,13 bzw. 0,2 m²) sind.
    Alternativ gilt HUPF Teil 1 zusammen mit Teil 4 oder Schutzkleidung, die in gleicher Art bestreift ist.

    Vielleicht ist es sinnvoll, wenn man mal ins Ausland (wo die EN 469 auch gilt) guckt, wie dort die Feuerwehrschutzkleidung aussieht.


    Mit Kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio517810
    Datum30.10.2008 18:2316885 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Markus HaberstrohSagt wer?

    Die DGUV.

    Geschrieben von Markus HaberstrohIch hatte vor 2 Wochen letztmals Kontakt mit dem zuständigen Herrn der Unfallkasse Baden-Württemberg

    Schön. Ich gestern. Und mit den Herren der UK-NRW und RLP.

    Geschrieben von Markus Haberstrohund ausdrücklich auf die neue Veröffentlichung der DGUV hingewiesen

    Auf welche? Die vom 22.10.?

    Geschrieben von Markus Haberstrohin Baden-Württemberg

    Zum einen gibt es neben Baden-Württemberg noch 15 andere Bundesländer...

    Geschrieben von Markus Haberstrohdie gemeinsam mit der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal herausgegebene Richtlinie, dass Anhang B der EN469 ausreichend ist

    Dann lies doch die Spalte mal bis zum Ende.

    Denn da steht dann:
    Die Streifen sollen so angeordnet sein, dass die Konturen des menschlichen Körpers erkennbar sind.
    was wiederum bedeutet, dass es EN 469, Anhang B UND eine besondere Art der Anbringung sein muss. Somit also Anforderungen, die über EN 469, Anhang B hinausgehen.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg517958
    Datum31.10.2008 08:4016594 x gelesen
    Geschrieben von Christian Pannier
    Schön. Ich gestern. Und mit den Herren der UK-NRW und RLP.

    Eine riesige Bitte, sonst endet diese "Diskussion" nie: ich habe schon zig mal geschrieben, dass wir in Baden-Württemberg scheinbar einen "Sonderstatus" haben. Ich habe ebenso mehrfach erwähnt, dass "meine" getätigten Aussagen nur von der UK in Baden-Württemberg stammen und diese NICHT für andere Bundesländer gelten (unabhängig davon, dass der DGUV normalererweise über allen Bundesländern stehen sollte).

    Wenn Du dann also nachfragst um meine Infos zu überprüfen, sei bitte so lieb und frag auch bei der UK in Baden-Württemberg nach - und nicht in NRW und/oder RLP.

    Wenn sich dann in den letzten 2-3 Wochen zwischenzeitlich etwas geändert hat, lass mich das bitte wissen. Wenn Du möchtest, sage ich Dir gerne auch den Namen der Ansprechpartner bei der UK Baden-Württemberg und der LFS in Bruchsal (dann aber bitte per PN).

    MkG

    Markus


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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg517974
    Datum31.10.2008 09:4216679 x gelesen
    Geschrieben von Christian Pannier
    und ausdrücklich auf die neue Veröffentlichung der DGUV hingewiesen
    Auf welche? Die vom 22.10.?


    Wenn ich in meinem Posting schreibe, dass ich vor etwa 2 Wochen mit der Unfallkasse in Baden-Württemberg gesprochen habe ist doch logisch, dass ich damals das Schreiben der DGUV vom 22.10.2008 noch nicht kannte.

    Herzlichen Dank aber für den Hinweis auf dieses Schreiben; ich habe mir das gerade mal besorgt und durchgelesen und - OH WUNDER - was steht dort? Dass unter bestimmten Voraussetzungen die EN 469:2007 Anhang B AUSREICHEND IST - dort ist keine Rede mehr davon, dass EN 471 zwingend erfüllt sein muss!!!

    Wenn ich dieses Schreiben somit richtig verstanden habe entspricht das ganz exakt dem Sachverhalt, den ich seit Wochen hier schildere.

    Trotzdem, für alle die gerne Warnwestentragen wollen: es spricht NICHTS dagegen, zusätzlich eine Warnweste zu tragen.

    MkG

    Markus


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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg517976
    Datum31.10.2008 09:4716560 x gelesen
    Hallo,

    habe im Threadcontainer mal den Link auf das neue DGUV-Schreiben Nr. 371/2008 eingestellt.

    Grüße aus dem schönen Schwabenland

    Markus


    ICQ-Status:

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    AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz517991
    Datum31.10.2008 10:2816540 x gelesen
    Geschrieben von Markus HaberstrohTrotzdem, für alle die gerne Warnwestentragen wollen: es spricht NICHTS dagegen, zusätzlich eine Warnweste zu tragen.

    genau,...schmeißt das Teil für Euro 2,50 über (wenn überhaupt notwendig) und gut isses !


    Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
    Olli

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen518006
    Datum31.10.2008 11:4116567 x gelesen
    Hallo,

    liest du auch die Beiträge?

    Geschrieben von Markus Haberstrohich habe mir das gerade mal besorgt und durchgelesen und - OH WUNDER - was steht dort? Dass unter bestimmten Voraussetzungen die EN 469:2007 Anhang B AUSREICHEND IST - dort ist keine Rede mehr davon, dass EN 471 zwingend erfüllt sein muss!!!

    Du schreibst doch jetzt selbst unter bestimmten Voraussetzungen... Diese Voraussetzungen beschriebt Christian in seinem Beitrag. Diese Voraussetzungen gehen aber ÜBER die EN 469 hinaus. Dmait ist deine pauschale Aussage vom Anfang, dass bei Kleidung nach EN 469:2007 Anhang B keine Warnweste nötig ist falsch... Und nichts anderes hat er geschrieben...


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg518008
    Datum31.10.2008 11:4716542 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fleschhut
    Du schreibst doch jetzt selbst unter bestimmten Voraussetzungen... Diese Voraussetzungen beschriebt Christian in seinem Beitrag. Diese Voraussetzungen gehen aber ÜBER die EN 469 hinaus. Dmait ist deine pauschale Aussage vom Anfang, dass bei Kleidung nach EN 469:2007 Anhang B keine Warnweste nötig ist falsch... Und nichts anderes hat er geschrieben...


    Nein! Ich habe immer gesagt, NUR BADEN-WÜRTTEMBERG! Und da war (zumindest bis zum 22.10.08) diese Aussage richtig.


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen518010
    Datum31.10.2008 12:0116657 x gelesen
    Hallo (macht sich gut oder?),

    Geschrieben von Markus HaberstrohNein!

    Doch! Er schreibt doch,d ass er mit der UK Ba-Wü telefoniert hat... Les es doch einfach...

    Geschrieben von Markus HaberstrohIch habe immer gesagt, NUR BADEN-WÜRTTEMBERG! Und da war (zumindest bis zum 22.10.08) diese Aussage richtig.

    Und jetzt ist sie falsch und das hat Christian gesagt. Also reicht eine EN469:2007 Anhang B Kleidung auch in Ba-Wü NICHT aus, ume ien Warnweste zu ersetzen...


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg518022
    Datum31.10.2008 12:2516490 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fleschhut
    Doch! Er schreibt doch,d ass er mit der UK Ba-Wü telefoniert hat... Les es doch einfach...

    Entschuldige, sollte ich etwas überlesen haben; aber ich kann im Beitrag von Christian nur lesen:

    Geschrieben von Christian Pannier
    Schön. Ich gestern. Und mit den Herren der UK-NRW und RLP.


    Von der UK Baden-Württemberg finde ich da nichts; sollte ich aber einen anderen Beitrag überlesen haben, wo doch etwas von BW drinsteht entschuldige ich mich; zeigst Du mir diesen Beitrag bitte einmal?


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen518026
    Datum31.10.2008 12:3516661 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Markus HaberstrohVon der UK Baden-Württemberg finde ich da nichts;

    Dann lies ihn nochmal und nochmal...

    Du schreibst doch:

    Geschrieben von Markus HaberstrohIch hatte vor 2 Wochen letztmals Kontakt mit dem zuständigen Herrn der Unfallkasse Baden-Württemberg

    und Christian antwortet da einwandfrei drauf:

    Geschrieben von Christian Pannier
    Schön. Ich gestern.


    Was ist daran nicht verständlich?


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg518042
    Datum31.10.2008 12:5916743 x gelesen
    Hallo,

    also: versuchen wir doch die ganze Diskussion etwas zusammen zu fassen, manche Missverständnisse auszuräumen, und jetzt unter Berücksichtigung der neusten DGUV-Infos auf ein Endergebnis zu bringen:

    - Ursprungsaussage war, dass die DIN EN 471 zwingend erforderlich ist – alles andere braucht eine Warnweste

    - diese Aussage ist heute (und war damals zumindest in Baden-Württemberg, auch unter gewissen Zusatzvoraussetzungen) so pauschal nicht richtig

    - was etwas „unglücklich“ in der Diskussion war ist die Tatsache, dass die EN 469 tatsächlich die körperähnliche Reflexbestreifung nicht explizit vorschreibt; da habe ich vielleicht etwas zur Verwirrung beigetragen weil ich davon ausgegangen bin, dass dies eigentlich in der EN 469 drinsteht. Sorry – war mein Fehler. Habe aber gedacht, dass die im Threadcontainer verlinkte Infos „PSA-Broschüre Baden-Württemberg“ (dort wird diese Reflexbestreifung auch gezeigt) eine EN-469-Bekleidung zeigt. Unsere Einsatzkleidung zumindest (siehe unsere Homepage) hat diese Bestreifung – und die wurde von uns nicht ausdrücklich gefordert. Und als wir uns damals vor der Beschaffung unserer Kleidung bei zig Herstellern informiert und umgesehen hatten, hatten diese alle diese Konturbestreifung - deshalb bin ich davon ausgegangen, dass dies "Standard" ist.

    - weiterhin verwirrend ist, dass der bisherige „Jäger 90“ in Baden-Württemberg eine grundsätzliche Warnwestenbefreiung hatte – aber, je nach Modell und Ausführung, keine Körperkonturbestreifung besitzt (schön kompliziert, oder?)

    - es gab zwar vor Wochen schon den Hinweis, dass es Feuerwehren gibt, die Jacken nahezu gänzlich ohne Bestreifung kaufen – das finde ich (Achtung: persönliche Meinung) nicht so toll. Auch ohne fließenden Verkehr (also ohne Warnweste die ja dann auf alle Fälle erforderlich ist) schadet es nämlich nicht, einen Feuerwehrmann in seiner Uniform bei Tag und Nacht auch außerhalb des Verkehrsraumes gut zu erkennen. Das ist unabhängig vom Verkehrsraum – das gilt auch für Brandeinsätze, Innenangriffe, Sicherheitstrupp im Bereitstellungsraum,…

    Fassen wir zusammen:

    - DIN EN 471 ist toll und gut – wo’s geht und wer will = keine Warnweste erforderlich

    - EN 469 mit gewissen Voraussetzungen (siehe neue DGUV-Infos im Threadcontainer) ist ausreichend = keine Warnweste erforderlich

    - EN 469 ohne diese Voraussetzungen = Warnweste

    Jetzt müsste das so hoffentlich richtig zusammengefasst sein.

    MkG

    Markus


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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg518044
    Datum31.10.2008 13:0416631 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fleschhut
    Was ist daran nicht verständlich?

    Entschuldige bitte; ich habe das tatsächlich so verstanden, dass er gestern mit SEINEN (bzw. den beiden Erwähnten) Unfallkassen gesprochen hat. Sorry.

    Wenn Christian diese eMail liest: schick mir mal bitte eine PN - würde mal gerne wissen, welchen Ansprechpartner Du hattest und was da genau gesagt wurde...


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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg518057
    Datum31.10.2008 13:3116497 x gelesen
    Geschrieben von MIR SELBST
    Wenn Christian diese eMail liest: schick mir mal bitte eine PN - würde mal gerne wissen, welchen Ansprechpartner Du hattest und was da genau gesagt wurde...

    Christian: PN hat sich erledigt; hab dies nochmals geprüft und jetzt ist natürlich klar, warum wir bei der gleichen Unfallkasse unterschiedliche Infos bekommen: meine Anfrage stammte vom 06.10. (siehe auch mein Thread von diesem Tag) - Deine Anfrage stammte vom 30.10. Und da dazwischen lag nun mal die neue DGUV-Info.

    Die Widersprüchlichen Aussagen haben sich somit geklärt und liegen einfach am Faktor "Zeit".


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio518062
    Datum31.10.2008 13:4816572 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Markus HaberstrohVon der UK Baden-Württemberg finde ich da nichts;

    Um die Konfusion etwas zu lichten: Ich habe am Dienstag und Mittwoch Herrn Obergöker bei einer Veranstaltung in Bergneustadt getroffen und auch mal kurz über dieses Thema mit ihm gesprochen. Und die Aussage war, dass auch die UK-BW Wert auf diese körperkonturbetonte (?) Bestreifung legt, d.h. über die reine Menge an EN 469, Anhang B, hinausgehende Anforderungen stellt.

    Im übrigen sprachst du weiter oben im Thread davon, dass lt. deinen Informationen da demnächst was neues kommen soll. Ich habe am Dienstag früh klar geschrieben, dass ich dieses neue Rundschreiben jetzt mal kurz gelesen habe. Also tu nicht weiter unten so verwundert.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio518064
    Datum31.10.2008 13:5216664 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Markus Haberstrohweiterhin verwirrend ist, dass der bisherige „Jäger 90“ in Baden-Württemberg eine grundsätzliche Warnwestenbefreiung hatte – aber, je nach Modell und Ausführung, keine Körperkonturbestreifung besitzt (schön kompliziert, oder?)

    Und genau das finde ich unlogisch. EN 471 (und das ist nunmal die Fachnorm für Warnkleidung) sieht diese Bestreifung nicht vor (bzw. nur optional und dann auch über die Schultern verlaufend). Die meisten Warnwesten und Warnbekleidungen nach EN 471 haben zwei horizontale Reflexstreifen - mehr nicht.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorChri8sto8ph 8R., Lahr / BW520885
    Datum12.11.2008 06:4116508 x gelesen
    Also die Leute aus BW kann ich schon einmal beruhigen gerade habe ich vom zuständigen LRA ein Schreiben der UK-BW bekommen nach welchem die PSA Broschüre Stand: Feb.2007 noch im vollem Umfang gültig und natürlich auch richtig ist.

    Werde es sobald Möglich oben in den Threadcontainer "werfen".


    Alles geschriebene beruht ausschließlich auf meiner persönlichen Meinung!! Es handelt sich nicht um die Meinung der Organisationen denen ich angehöre oder vorstehe. Bin immer für Kritik offen.

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    AutorMark8us 8S., Solingen / Nordrhein-Westfalen533636
    Datum07.01.2009 01:2016615 x gelesen
    Hallo zusammen,

    hat vielleicht einer von Euch eine Gegenüberstellung (am besten mit Bildmaterial) von den verschiedenen Überbekleidungen die sich im Umlauf befinden und wann bei welcher Kombination eine Warnweste getragen werden muss ?

    Bin irgendwie etwas verwirrt im Moment und werde mir parallel dazu noch mal die Rundschreiben der DGUV und die betreffenden Ausgaben des „brandschutz“ vornehmen.

    Über Infos wäre ich echt dankbar, gerne auch per PM.


    Viele Grüße

    Markus


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio533637
    Datum07.01.2009 01:3316720 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Markus Schucherthat vielleicht einer von Euch eine Gegenüberstellung (am besten mit Bildmaterial) von den verschiedenen Überbekleidungen die sich im Umlauf befinden und wann bei welcher Kombination eine Warnweste getragen werden muss ?


    Schau mal hier.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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    AutorMark8us 8S., Solingen / Nordrhein-Westfalen533638
    Datum07.01.2009 02:2016562 x gelesen
    Hallo Christian,

    die Broschüren dort sind bekannt.

    Ich meine es gäbe im Roten Heft "Absicherung von Einsatzstellen" eine Übersichtstabelle die verschiedene Kombinationen (Überjacke mit oder ohne Überhose) auflistet und Warnweste ja oder nein.
    Dachte eher daran oder ist diese Angabe da auch nicht mehr aktuell ?
    Müsste morgen, also eher später, mal das Exemplar rausscuhen und kann dann ggf. die Daten einstellen.

    Trotzdem danke für Deine wiedermal schnelle Hilfe


    Gruß

    Markus


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    AutorMark8us 8S., Solingen / Nordrhein-Westfalen534075
    Datum08.01.2009 14:1116501 x gelesen
    Hallo,

    also wie versprochen die Übersichtstabelle, die ich dem Roten Heft 205 „Absicherung von Einsatzstellen“ in der 1. Auflage 2007 auf Seite 32 unter Tabelle 3 entnommen habe.

    Link

    - Haben diese Angaben in der Tabelle noch Gültigkeit oder nicht mehr ?
    - Hat ggf. einer von Euch entsprechendes Bildmaterial der verschiedenen Kombinationen und
    würde mir dieses zur Verfügung stellen ?

    Danke im Voraus


    Gruß

    Markus


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     06.10.2008 01:10 ., Isselburg
     06.10.2008 06:46 Gerr7it 7D., Magdeburg
     06.10.2008 09:04 Thom7as 7K., Bad Salzuflen
     06.10.2008 09:29 Ralf7 S.7, Gerlingen
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     06.10.2008 10:17 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     06.10.2008 10:20 ., Erlensee
     06.10.2008 10:29 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     06.10.2008 10:45 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     06.10.2008 10:49 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
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     28.10.2008 02:03 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     28.10.2008 08:39 Mark7us 7H., Knittlingen
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     12.11.2008 06:41 Chri7sto7ph 7R., Lahr
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     31.10.2008 08:40 Mark7us 7H., Knittlingen
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     31.10.2008 09:47 Mark7us 7H., Knittlingen
     31.10.2008 10:28 ., Worms
     31.10.2008 11:41 Chri7sti7an 7F., Fürth
     31.10.2008 11:47 Mark7us 7H., Knittlingen
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     31.10.2008 12:25 Mark7us 7H., Knittlingen
     31.10.2008 12:35 Chri7sti7an 7F., Fürth
     31.10.2008 12:59 Mark7us 7H., Knittlingen
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     31.10.2008 13:04 Mark7us 7H., Knittlingen
     31.10.2008 13:31 Mark7us 7H., Knittlingen
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     07.01.2009 01:33 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     07.01.2009 02:20 Mark7us 7S., Solingen
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