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ThemaAussonderung PSA Absturz10 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü512476
Datum03.10.2008 20:456093 x gelesen
Hallo!

Nach BGR 198 sollten Auffanggurte nach 6 bis 8, Seile und Bänder nach 4 bis 6 Jahren ausgesondert werden.

Bei denjenigen, die viel damit Arbeiten dürfte sich das allein schon über den Verschleiß ergeben.

Aber wie schaut es mit den Sätzen aus, die fast nur regelmäßig abgestaubt werden?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW512479
Datum03.10.2008 20:563807 x gelesen
Fliegen auch raus, da an solchen Gerätschaften Leben hängen! Ist eben was anderes wie ein Feuerwehrschlauch ;-)


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen512480
Datum03.10.2008 21:013632 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Josef MäschleAber wie schaut es mit den Sätzen aus, die fast nur regelmäßig abgestaubt werden?
Die werden nach den angegebenen Zeiten ausgesondert, unbrauchbar gemacht und neu beschafft.
Kommt aber selten vor, da in der Regel die Variante "Verschleiß" greift.


Gruß
Markus

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg512485
Datum03.10.2008 21:163699 x gelesen
Was sagt der Hersteller?


Beste Grüße

Udo Burkhard

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü512491
Datum03.10.2008 22:163564 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardWas sagt der Hersteller?

Unterschiedlich.

Petzl sagt hier bis zu 10 Jahre für Kunststoff- und Textilprodukte, wenn auch mit den üblichen Ausschlußklauseln.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorSven8 R.8, Brakel / NRW512492
Datum03.10.2008 22:203519 x gelesen
Hallo
Beal für seine Seile sogar bis zu 15 Jahre: Beal


Greets Sven

Meine Meinung und nix anderes.

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg512496
Datum03.10.2008 22:543496 x gelesen
Damit ist aus meiner Sicht die Sache klar.

Wenn die PSA nicht bereits schon vorzeitig ausgesondert wird (Aussonderungskriterien erfüllt), würde ich nach Auflauf der vom Hersteller vorgegeben Zeit aussondern.

Eine weitere Möglichkeit wäre nach Ablauf die (kostenpflichtige) Prüfung durch den Hersteller um ggf. eine Verlängerung der Nutzungsdauer zu erreichen.


Beste Grüße

Udo Burkhard

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AutorOtto8 G.8, Swisttal / NRW512534
Datum04.10.2008 11:423393 x gelesen
Grundsätzlich gilt die BGR und vorallem die Herstellerangaben. Aber nach Absprache mit den Hersteller ist evt. eine Verlängerung möglich.

Meine persönliche Meinung ist, wenn die Einsatzmittel regelmäßig geprüft werden, richtig gelagert werden und nur ordnungsgemäß gebraucht werden/wurden, kann man die BGR Frist etwa um 1 Jahr strecken. Voraussetzung dafür ist aber das der Leiter der Feuerwehr dies mitträgt.


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen512542
Datum04.10.2008 12:223335 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Otto GasperGrundsätzlich gilt die BGR
Naja, für den FF-Bereich (teilweise auch BF) gilt die BGR exakt betrachtet gar nicht, weil sie eine Berufsgenossenschaftliche Regel ist und Feuerwehr nix mit Berufsgenossenschaft zu tun hat. Für Feuerwehren gibt es die GUV-R (auch wenn es inhaltlich keine? oder nur geringe? Differenzen gibt).

Meine persönliche Meinung ist, wenn die Einsatzmittel regelmäßig geprüft werden, richtig gelagert werden und nur ordnungsgemäß gebraucht werden/wurden, kann man die BGR Frist etwa um 1 Jahr strecken.
Warum gerade ein Jahr?


MkG Sascha

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen512547
Datum04.10.2008 12:433288 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleAber wie schaut es mit den Sätzen aus, die fast nur regelmäßig abgestaubt werden?

Ich denke, die Formulierungen im entsprechenden Abschnitt der BGR/GUV-R sind recht offen gehalten, so dass in Absprache mit dem Hersteller auch eine längere Nutzungsdauer möglich ist.
6.7 Benutzungsdauer
Die Benutzungsdauer ist von den jeweiligen Einsatzbedingungen abhängig; die Angaben
der Gebrauchsanleitung sind zu beachten.
Aus Chemiefasern hergestellte Gurte und Verbindungsmittel unterliegen
auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung, die insbesondere von
der Stärke der ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen und anderen
Umwelteinflüssen abhängig ist. Deshalb können keine genauen Angaben
über die Benutzungsdauer gemacht werden.
Nach den bisherigen Erfahrungen kann unter normalen Einsatzbedingungen
bei Gurten von einer Benutzungsdauer von sechs bis acht Jahren und
bei Verbindungsmitteln (Seil/Bänder) von einer Benutzungsdauer von vier
bis sechs Jahren ausgegangen werden.

Q: GUV-R 198, S. 38


MkG Sascha

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 03.10.2008 20:45 Jose7f M7., Bad Urach
 03.10.2008 20:56 ., Kirchheim unter Teck
 03.10.2008 21:01 ., Bockenheim
 03.10.2008 21:16 Udo 7B., Aichhalden
 03.10.2008 22:16 Jose7f M7., Bad Urach
 03.10.2008 22:20 Sven7 R.7, Brakel
 03.10.2008 22:54 Udo 7B., Aichhalden
 04.10.2008 11:42 Otto7 G.7, Swisttal
 04.10.2008 12:22 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 04.10.2008 12:43 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
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