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Thema | Aussonderung PSA Absturz | 10 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 512476 | |||
Datum | 03.10.2008 20:45 | 6093 x gelesen | |||
Hallo! Nach BGR 198 sollten Auffanggurte nach 6 bis 8, Seile und Bänder nach 4 bis 6 Jahren ausgesondert werden. Bei denjenigen, die viel damit Arbeiten dürfte sich das allein schon über den Verschleiß ergeben. Aber wie schaut es mit den Sätzen aus, die fast nur regelmäßig abgestaubt werden? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 512479 | |||
Datum | 03.10.2008 20:56 | 3807 x gelesen | |||
Fliegen auch raus, da an solchen Gerätschaften Leben hängen! Ist eben was anderes wie ein Feuerwehrschlauch ;-) Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 512480 | |||
Datum | 03.10.2008 21:01 | 3632 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Josef Mäschle Aber wie schaut es mit den Sätzen aus, die fast nur regelmäßig abgestaubt werden? Die werden nach den angegebenen Zeiten ausgesondert, unbrauchbar gemacht und neu beschafft. Kommt aber selten vor, da in der Regel die Variante "Verschleiß" greift. Gruß Markus | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 512485 | |||
Datum | 03.10.2008 21:16 | 3699 x gelesen | |||
Was sagt der Hersteller? Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 512491 | |||
Datum | 03.10.2008 22:16 | 3564 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardWas sagt der Hersteller? Unterschiedlich. Petzl sagt hier bis zu 10 Jahre für Kunststoff- und Textilprodukte, wenn auch mit den üblichen Ausschlußklauseln. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 512492 | |||
Datum | 03.10.2008 22:20 | 3519 x gelesen | |||
Hallo Beal für seine Seile sogar bis zu 15 Jahre: Beal Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 512496 | |||
Datum | 03.10.2008 22:54 | 3496 x gelesen | |||
Damit ist aus meiner Sicht die Sache klar. Wenn die PSA nicht bereits schon vorzeitig ausgesondert wird (Aussonderungskriterien erfüllt), würde ich nach Auflauf der vom Hersteller vorgegeben Zeit aussondern. Eine weitere Möglichkeit wäre nach Ablauf die (kostenpflichtige) Prüfung durch den Hersteller um ggf. eine Verlängerung der Nutzungsdauer zu erreichen. Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Otto8 G.8, Swisttal / NRW | 512534 | |||
Datum | 04.10.2008 11:42 | 3393 x gelesen | |||
Grundsätzlich gilt die BGR und vorallem die Herstellerangaben. Aber nach Absprache mit den Hersteller ist evt. eine Verlängerung möglich. Meine persönliche Meinung ist, wenn die Einsatzmittel regelmäßig geprüft werden, richtig gelagert werden und nur ordnungsgemäß gebraucht werden/wurden, kann man die BGR Frist etwa um 1 Jahr strecken. Voraussetzung dafür ist aber das der Leiter der Feuerwehr dies mitträgt. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 512542 | |||
Datum | 04.10.2008 12:22 | 3335 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Otto Gasper Grundsätzlich gilt die BGR Naja, für den FF-Bereich (teilweise auch BF) gilt die BGR exakt betrachtet gar nicht, weil sie eine Berufsgenossenschaftliche Regel ist und Feuerwehr nix mit Berufsgenossenschaft zu tun hat. Für Feuerwehren gibt es die GUV-R (auch wenn es inhaltlich keine? oder nur geringe? Differenzen gibt). Meine persönliche Meinung ist, wenn die Einsatzmittel regelmäßig geprüft werden, richtig gelagert werden und nur ordnungsgemäß gebraucht werden/wurden, kann man die BGR Frist etwa um 1 Jahr strecken. Warum gerade ein Jahr? MkG Sascha | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 512547 | |||
Datum | 04.10.2008 12:43 | 3288 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleAber wie schaut es mit den Sätzen aus, die fast nur regelmäßig abgestaubt werden? Ich denke, die Formulierungen im entsprechenden Abschnitt der BGR/GUV-R sind recht offen gehalten, so dass in Absprache mit dem Hersteller auch eine längere Nutzungsdauer möglich ist. 6.7 Benutzungsdauer Die Benutzungsdauer ist von den jeweiligen Einsatzbedingungen abhängig; die Angaben der Gebrauchsanleitung sind zu beachten. Aus Chemiefasern hergestellte Gurte und Verbindungsmittel unterliegen auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung, die insbesondere von der Stärke der ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen und anderen Umwelteinflüssen abhängig ist. Deshalb können keine genauen Angaben über die Benutzungsdauer gemacht werden. Nach den bisherigen Erfahrungen kann unter normalen Einsatzbedingungen bei Gurten von einer Benutzungsdauer von sechs bis acht Jahren und bei Verbindungsmitteln (Seil/Bänder) von einer Benutzungsdauer von vier bis sechs Jahren ausgegangen werden. Q: GUV-R 198, S. 38 MkG Sascha | |||||
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