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Thema | Fahrerlaubnis C/CE - Schulung für Erhalt? | 5 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 511533 | |||
Datum | 28.09.2008 21:56 | 3945 x gelesen | |||
Hallo, weiß hier jemand etwas darüber, ob demnächst (Zeitrahmen wohl einige Jahre) Schulungen oder ähnliches für LKW-Führerscheininhaber fällig werden, um den Führerschein zu erhalten, ähnlich der wiederkehrenden Untersuchung? Ich habe das gerade von einem Bekannten gehört und der hat es so von einem Fahrlehrer und von jemandem von einer Spedition. Vorstellen kann ich es mir eigentlich nicht, aber zumindest der Fahrlehrer sollte es ja eigentlich wissen... Es geht ausdrücklich nicht nur um Berufskraftfahrer, das ist bekannt, sondern um alle Inhaber entsprechender Führerscheine. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 511544 | |||
Datum | 28.09.2008 22:12 | 2298 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias ZimmerEs geht ausdrücklich nicht nur um Berufskraftfahrer, das ist bekannt, sondern um alle Inhaber entsprechender Führerscheine. Lediglich, wenn die FE in entsprechender Weise gewerblich genutzt werden soll. Wer am Wochenende seinen Oldtimer LKW fahren will oder eben die Fw das Einsatzfahrzeug ist davon nicht betroffen. Geschrieben von Mathias Zimmer Vorstellen kann ich es mir eigentlich nicht, aber zumindest der Fahrlehrer sollte es ja eigentlich wissen... Ich lach mich schlapp.... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 511548 | |||
Datum | 28.09.2008 22:15 | 2227 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer
Wie siehts denn da mit dem Rettungsdienst aus, der ja auch von gewerblichen Unternehmen betrieben wird? Für die Fahrzeuge braucht man in der Regel mindestens C1. Geschrieben von Christian Fischer
Jopp. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 511553 | |||
Datum | 28.09.2008 22:27 | 2191 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningWie siehts denn da mit dem Rettungsdienst aus, der ja auch von gewerblichen Unternehmen betrieben wird? Für die Fahrzeuge braucht man in der Regel mindestens C1. Ein Blick ins Gesetz erleichter die Rechtsfindung teilweise erheblich ;-) § 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG) "Anwendungsbereich ... (2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit 1. ... 2. Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen, 3. Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden, ..." Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 511607 | |||
Datum | 29.09.2008 10:50 | 2057 x gelesen | |||
Moin Moin, das Gesetz heißt "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr" oder kurz "Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" (BKrFQG). Dazu gehört die "Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes" (BKrFQV). IMO gilt das nur für Berufskraftfahrer im Personen- und Güterkraftverkehr sowie Werkverkehr. MkG Volker | |||||
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