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ThemaFahrerlaubnis C/CE - Schulung für Erhalt?5 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen511533
Datum28.09.2008 21:563945 x gelesen
Hallo,

weiß hier jemand etwas darüber, ob demnächst (Zeitrahmen wohl einige Jahre) Schulungen oder ähnliches für LKW-Führerscheininhaber fällig werden, um den Führerschein zu erhalten, ähnlich der wiederkehrenden Untersuchung?

Ich habe das gerade von einem Bekannten gehört und der hat es so von einem Fahrlehrer und von jemandem von einer Spedition. Vorstellen kann ich es mir eigentlich nicht, aber zumindest der Fahrlehrer sollte es ja eigentlich wissen...

Es geht ausdrücklich nicht nur um Berufskraftfahrer, das ist bekannt, sondern um alle Inhaber entsprechender Führerscheine.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg511544
Datum28.09.2008 22:122298 x gelesen
Geschrieben von Mathias ZimmerEs geht ausdrücklich nicht nur um Berufskraftfahrer, das ist bekannt, sondern um alle Inhaber entsprechender Führerscheine.


Lediglich, wenn die FE in entsprechender Weise gewerblich genutzt werden soll. Wer am Wochenende seinen Oldtimer LKW fahren will oder eben die Fw das Einsatzfahrzeug ist davon nicht betroffen.


Geschrieben von Mathias ZimmerVorstellen kann ich es mir eigentlich nicht, aber zumindest der Fahrlehrer sollte es ja eigentlich wissen...


Ich lach mich schlapp....


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen511548
Datum28.09.2008 22:152227 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer

Lediglich, wenn die FE in entsprechender Weise gewerblich genutzt werden soll. Wer am Wochenende seinen Oldtimer LKW fahren will oder eben die Fw das Einsatzfahrzeug ist davon nicht betroffen.


Wie siehts denn da mit dem Rettungsdienst aus, der ja auch von gewerblichen Unternehmen betrieben wird? Für die Fahrzeuge braucht man in der Regel mindestens C1.

Geschrieben von Christian Fischer

Ich lach mich schlapp....


Jopp.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg511553
Datum28.09.2008 22:272191 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningWie siehts denn da mit dem Rettungsdienst aus, der ja auch von gewerblichen Unternehmen betrieben wird? Für die Fahrzeuge braucht man in der Regel mindestens C1.

Ein Blick ins Gesetz erleichter die Rechtsfindung teilweise erheblich ;-)


§ 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)

"Anwendungsbereich

...

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit

1. ...

2. Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,

3. Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,
..."


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorVolk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein511607
Datum29.09.2008 10:502057 x gelesen
Moin Moin,

das Gesetz heißt "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr" oder kurz "Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" (BKrFQG). Dazu gehört die "Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes" (BKrFQV). IMO gilt das nur für Berufskraftfahrer im Personen- und Güterkraftverkehr sowie Werkverkehr.


MkG
Volker


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 28.09.2008 21:56 Math7ias7 Z.7, Offenbach
 28.09.2008 22:12 Chri7sti7an 7F., Wernau
 28.09.2008 22:15 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 28.09.2008 22:27 Chri7sti7an 7F., Wernau
 29.09.2008 10:50 ., Appen
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