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Thema | Doppelmtigliedschaft in Niedersachsen, geht das? | 13 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 510922 | |||
Datum | 23.09.2008 14:49 | 6059 x gelesen | |||
Hallo Forum, kann ich gleichzeitig in meiner Heimatgemeinde X in der Feuerwehr sein und am Arbeitsplatz in der Gemeinde Z? Ich überlege nämlich, ob ich die örtliche Feuerwehr, die in der Gemeidne von meinem Arbeitsplatz ist, tagsüber unterstützen könnte/sollte. Das Bundesland wäre Niedersachsen. Wer macht so etwas? Erfahrungen? Akzeptanz? Gruß Kai | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 510934 | |||
Datum | 23.09.2008 15:01 | 4406 x gelesen | |||
Hallo, meinem Verständnis nach geht das in Niedersachsen nicht. Geschrieben von ---§ 11, Abs. 2 NBrandSchG--- Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindeeinwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben. Wenn du in der Gemeinde deines Arbeitsortes einen Zweitwohnsitz hast, dürfte es gehen ;-). Näheres wird in der entsprechenden Satzung geregelt sein. Grüße Micha | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 510939 | |||
Datum | 23.09.2008 15:05 | 4228 x gelesen | |||
Hallo Micha, Geschrieben von Michael Wulf Wenn du in der Gemeinde deines Arbeitsortes einen Zweitwohnsitz hast, dürfte es gehen ;-). Näheres wird in der entsprechenden Satzung geregelt sein. Zweitwohnsitz? No problem...kann ich das Büro angeben? *g* Ich wollte mich erst im Forum hier erkundigen und nicht gleich die große Welle "machen". Falls es nicht gehen sollte, müssen sich die Feuerwehren nicht wundern, wenn tagsüber die Leute fehlen... Gruß Kai | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 510943 | |||
Datum | 23.09.2008 15:08 | 4235 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai ProbstWer macht so etwas? Erfahrungen? Akzeptanz? Gibt es bei uns in der Samtgemeinde. FA von anderen FF die in der Samtgemeinde Arbeiten sind auch hier in der FF. Ebenso kenne ich etliche FA die auch bei DRK, JUH,... aktiv sind (was rechtlich ja nicht geht). Gruß Ingo | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 510945 | |||
Datum | 23.09.2008 15:13 | 4267 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Kai Probst Ich wollte mich erst im Forum hier erkundigen und nicht gleich die große Welle "machen". Falls es nicht gehen sollte, müssen sich die Feuerwehren nicht wundern, wenn tagsüber die Leute fehlen... wenn's so dolle brennt, kann man dich notfalls noch für einzelne Einsätze nach §30 Abs. 1 zur Hilfeleistung heranziehen. Das ist aber ein Paragraph, der meinem Verständnis nach eine Ausnahmesituation regelt. Eine generelle Anwendung dürfte sich damit ausschließen. Geschrieben von Kai Probst Zweitwohnsitz? No problem...kann ich das Büro angeben? *g* Versuch macht klug ;-). Ich würde mir das aber überlegen, falls die entsprechende Gemeinde eine Zweitwohnsitzabgabe erhebt. Grüße Micha | |||||
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Autor | Andr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen | 510946 | |||
Datum | 23.09.2008 15:15 | 4111 x gelesen | |||
Hi, ich kann aus Erfahrung sagen, das es geht. Ist immer eine Frage des Ortsbrandmeister. In meiner alten Wehr gibt es welche die nicht in Hannover gemeldet sind aktiv im Dienst. Ich wurde aus der Wehr ausgeschlossen als ich in den Großraum zog. Wenn man ebend keinen passenden Dienstrang hat, hat man verloren ;-) Liegt ebend am Ortsbrandmeister was er weiterleitet und was nicht. Gruß Andreas Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. epilepsie-dollbergen | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 510949 | |||
Datum | 23.09.2008 15:18 | 4443 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ingo zum Felde Ebenso kenne ich etliche FA die auch bei DRK, JUH,... aktiv sind (was rechtlich ja nicht geht). rechtlich gesehen ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in FF und HiOrg kein Problem. Es handelt sich hier um eine "soll nicht"-Formulierung. Eindeutiger wird das Gesetz für den Fall eines gleichzeitigen Einsatzes: "Im Falle der Doppelmitgliedschaft hat im Einsatzfall die Dienstpflicht in der Feuerwehr Vorrang vor anderweitigen Verpflichtungen." (§ 7, Abs. 1 Satz 2) Grüße Micha | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 510952 | |||
Datum | 23.09.2008 15:21 | 4147 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WulfVersuch macht klug ;-). Ich würde mir das aber überlegen, falls die entsprechende Gemeinde eine Zweitwohnsitzabgabe erhebt. Ich werde mich hüten hier einen Zweitwohnsitz anzumelden. Alleine steuerlich kaum zu verantworten... Gruß Kai | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 511014 | |||
Datum | 23.09.2008 23:08 | 3966 x gelesen | |||
Hallo, in RLP ist dies (auch rechtlich) möglich, da unser LBKG eine entsprechende Regelung enthält. Dies wird in Zukunft anders auch nicht mehr darstellbar sein. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | lars8 m.8, müden / nidersachsen | 515048 | |||
Datum | 17.10.2008 17:35 | 3941 x gelesen | |||
Hallo Kai solange die Wehren der selben Gemeinde oder Samtgemeinde angehören ist dieses kein Problem . ich selber bin aktives Mitglied in meinem damaligen Wohnort und passives Mitglied in meinem jetzigen Wohnort und da beide Wehren der gleichen Samtgemeinde angehören fahre ich auch bei beiden bei Einsätzen mit. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 515172 | |||
Datum | 18.10.2008 10:36 | 3880 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von lars meyer ich selber bin aktives Mitglied in meinem damaligen Wohnort Bist du dann nicht bei beiden Einheiten aktives Mitglied? Grüße Magnus | |||||
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Autor | lars8 m.8, müden / nidersachsen | 515196 | |||
Datum | 18.10.2008 17:01 | 3885 x gelesen | |||
währe ich ja gerne aber leider haben beide wehren ihren dienst an ein und dem selben tag und und daher leider nicht möglich meine einsatz klamotten habe ich in meinem privat pkw da ja jedes mitglied nur einen satz klamotten bekommt | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 515199 | |||
Datum | 18.10.2008 17:15 | 3836 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von lars meyer da ja jedes mitglied nur einen satz klamotten bekommt Also auf solche Spielchen würde ich mich nicht einlassen. Wenn ich in einem Ort unserer Gemeinde arbeiten würde und während der Arbeitszeit mit der örtlichen Löschgruppe ausrücken möchte, dann wird mir auch ein zweiter Satz PSA gestellt. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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