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ThemaDoppelmtigliedschaft in Niedersachsen, geht das?13 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Niedersächsisches Brandschutzgesetz
  •  
    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen510922
    Datum23.09.2008 14:496059 x gelesen
    Hallo Forum,

    kann ich gleichzeitig in meiner Heimatgemeinde X in der Feuerwehr sein und am Arbeitsplatz in der Gemeinde Z? Ich überlege nämlich, ob ich die örtliche Feuerwehr, die in der Gemeidne von meinem Arbeitsplatz ist, tagsüber unterstützen könnte/sollte. Das Bundesland wäre Niedersachsen.

    Wer macht so etwas? Erfahrungen? Akzeptanz?

    Gruß
    Kai



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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen510934
    Datum23.09.2008 15:014406 x gelesen
    Hallo,

    meinem Verständnis nach geht das in Niedersachsen nicht.

    Geschrieben von ---§ 11, Abs. 2 NBrandSchG---

    Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindeeinwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben.

    Wenn du in der Gemeinde deines Arbeitsortes einen Zweitwohnsitz hast, dürfte es gehen ;-). Näheres wird in der entsprechenden Satzung geregelt sein.


    Grüße

    Micha


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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen510939
    Datum23.09.2008 15:054228 x gelesen
    Hallo Micha,

    Geschrieben von Michael WulfWenn du in der Gemeinde deines Arbeitsortes einen Zweitwohnsitz hast, dürfte es gehen ;-). Näheres wird in der entsprechenden Satzung geregelt sein.

    Zweitwohnsitz? No problem...kann ich das Büro angeben? *g*

    Ich wollte mich erst im Forum hier erkundigen und nicht gleich die große Welle "machen". Falls es nicht gehen sollte, müssen sich die Feuerwehren nicht wundern, wenn tagsüber die Leute fehlen...

    Gruß
    Kai



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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen510943
    Datum23.09.2008 15:084235 x gelesen
    Geschrieben von Kai ProbstWer macht so etwas? Erfahrungen? Akzeptanz?

    Gibt es bei uns in der Samtgemeinde. FA von anderen FF die in der Samtgemeinde Arbeiten sind auch hier in der FF.

    Ebenso kenne ich etliche FA die auch bei DRK, JUH,... aktiv sind (was rechtlich ja nicht geht).

    Gruß
    Ingo


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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen510945
    Datum23.09.2008 15:134267 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Kai ProbstIch wollte mich erst im Forum hier erkundigen und nicht gleich die große Welle "machen". Falls es nicht gehen sollte, müssen sich die Feuerwehren nicht wundern, wenn tagsüber die Leute fehlen...

    wenn's so dolle brennt, kann man dich notfalls noch für einzelne Einsätze nach §30 Abs. 1 zur Hilfeleistung heranziehen. Das ist aber ein Paragraph, der meinem Verständnis nach eine Ausnahmesituation regelt. Eine generelle Anwendung dürfte sich damit ausschließen.

    Geschrieben von Kai ProbstZweitwohnsitz? No problem...kann ich das Büro angeben? *g*


    Versuch macht klug ;-). Ich würde mir das aber überlegen, falls die entsprechende Gemeinde eine Zweitwohnsitzabgabe erhebt.

    Grüße

    Micha


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    AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen510946
    Datum23.09.2008 15:154111 x gelesen
    Hi,
    ich kann aus Erfahrung sagen, das es geht. Ist immer eine Frage des Ortsbrandmeister.
    In meiner alten Wehr gibt es welche die nicht in Hannover gemeldet sind aktiv im Dienst.
    Ich wurde aus der Wehr ausgeschlossen als ich in den Großraum zog. Wenn man ebend keinen passenden Dienstrang hat, hat man verloren ;-)
    Liegt ebend am Ortsbrandmeister was er weiterleitet und was nicht.
    Gruß Andreas


    Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
    epilepsie-dollbergen

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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen510949
    Datum23.09.2008 15:184443 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ingo zum FeldeEbenso kenne ich etliche FA die auch bei DRK, JUH,... aktiv sind (was rechtlich ja nicht geht).

    rechtlich gesehen ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in FF und HiOrg kein Problem. Es handelt sich hier um eine "soll nicht"-Formulierung.

    Eindeutiger wird das Gesetz für den Fall eines gleichzeitigen Einsatzes: "Im Falle der Doppelmitgliedschaft hat im Einsatzfall die Dienstpflicht in der Feuerwehr Vorrang vor anderweitigen Verpflichtungen." (§ 7, Abs. 1 Satz 2)

    Grüße

    Micha


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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen510952
    Datum23.09.2008 15:214147 x gelesen
    Geschrieben von Michael WulfVersuch macht klug ;-). Ich würde mir das aber überlegen, falls die entsprechende Gemeinde eine Zweitwohnsitzabgabe erhebt.

    Ich werde mich hüten hier einen Zweitwohnsitz anzumelden. Alleine steuerlich kaum zu verantworten...

    Gruß
    Kai



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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz511014
    Datum23.09.2008 23:083966 x gelesen
    Hallo,

    in RLP ist dies (auch rechtlich) möglich, da unser LBKG eine entsprechende Regelung enthält.

    Dies wird in Zukunft anders auch nicht mehr darstellbar sein.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    Autorlars8 m.8, müden / nidersachsen515048
    Datum17.10.2008 17:353941 x gelesen
    Hallo Kai

    solange die Wehren der selben Gemeinde oder Samtgemeinde angehören
    ist dieses kein Problem .

    ich selber bin aktives Mitglied in meinem damaligen Wohnort
    und passives Mitglied in meinem jetzigen Wohnort
    und da beide Wehren der gleichen Samtgemeinde angehören
    fahre ich auch bei beiden bei Einsätzen mit.


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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern515172
    Datum18.10.2008 10:363880 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von lars meyerich selber bin aktives Mitglied in meinem damaligen Wohnort
    und passives Mitglied in meinem jetzigen Wohnort
    und da beide Wehren der gleichen Samtgemeinde angehören
    fahre ich auch bei beiden bei Einsätzen mit.


    Bist du dann nicht bei beiden Einheiten aktives Mitglied?


    Grüße
    Magnus

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    Autorlars8 m.8, müden / nidersachsen515196
    Datum18.10.2008 17:013885 x gelesen
    währe ich ja gerne
    aber leider haben beide wehren ihren dienst an ein und dem selben tag
    und und daher leider nicht möglich

    meine einsatz klamotten habe ich in meinem privat pkw
    da ja jedes mitglied nur einen satz klamotten bekommt


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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW515199
    Datum18.10.2008 17:153836 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von lars meyerda ja jedes mitglied nur einen satz klamotten bekommt

    Also auf solche Spielchen würde ich mich nicht einlassen. Wenn ich in einem Ort unserer Gemeinde arbeiten würde und während der Arbeitszeit mit der örtlichen Löschgruppe ausrücken möchte, dann wird mir auch ein zweiter Satz PSA gestellt.

    Mfg,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


    "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
    Albert Einstein

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     23.09.2008 14:49 ., Braunschweig
     23.09.2008 15:01 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     23.09.2008 15:05 ., Braunschweig
     23.09.2008 15:13 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     23.09.2008 15:21 ., Braunschweig
     23.09.2008 15:15 Andr7eas7 V.7, Uetze
     23.09.2008 23:08 Thom7as 7K., Hermeskeil
     23.09.2008 15:08 Ingo7 z.7, LK Harburg
     23.09.2008 15:18 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     17.10.2008 17:35 ., müden
     18.10.2008 10:36 Magn7us 7H., Pöttmes
     18.10.2008 17:01 ., müden
     18.10.2008 17:15 Juli7an 7H., Stemwede
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