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ThemaReflexbeklebung, Zulässigkeit, war: Absicherung E-Stelle mit Blauem13 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW510780
Datum22.09.2008 22:258530 x gelesen
Geschrieben von Henning KochIch sehe auch regelmässig Streifenwagen mit Reflexbeklebung, die nach keiner mir bekannten Regelung legal sein können (und: nein, es ist auch keine Ausnahme im Fahrzeugschein eingetragen).

Es soll Feuerwehren geben (z.B. Ratingen), die haben auch weit jenseits von Norm oder ECE 104 beklebt, und das stört in NRW keinen TÜV oder die Dekra, weil die Feuerwehren nach § 70 (4)ausgenommen wären...
In anderen Bundesländern muss sogar RAL 3024 im Einzelfall eingetragen werden.

Herrliche föderale Welt...


Geschrieben von Henning KochIm Grunde gibts (für beide Fälle) zwei mögliche Erklärungen:
Entweder sie haben die Ausnahmegenehmigung im Auto liegen, oder sie handeln schlichtweg illegal.


3. oder der IM hats erlassen (pauschal)
4. oder der RP hats erlassen (NRW) (pauschal für den RP)
5. oder s.o. § 70 (4) gilt...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW510790
Datum22.09.2008 22:365384 x gelesen
In Fachkreisen nennen sich die Teile GAPS. Die GAPS werden z. B. in BW bei der Polizei zukünftig an allen blauen Streifenwagen angebracht sein. Eine entsprechende Genehmigung für diese Polizeifahrzeug ist natürlich vorhanden!

Ich kenne übrigens seit Jahren Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Bundespolizei o. Bereitschaftspolizei, welche über diese GAPS schon lange verfügen. Fällt jetzt halt vermehrt auf, da jeder neue Streifenwagen damit ausgerüstet wird.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW510812
Datum23.09.2008 07:365253 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Ulrich CimolinoEs soll Feuerwehren geben (z.B. Ratingen), die haben auch weit jenseits von Norm oder ECE 104 beklebt,

Es soll auch Feuerwehren geben, die haben im Prinzip im Sinne der ECE beklebt, halten sich aber nicht an deren Regeln (Farben, verwendetes Material, ...). Seitlich rote oder blaue Konturbeklebung ist z.B. nach ECE nicht zulässig.

Geschrieben von Ulrich Cimolinostört in NRW keinen TÜV oder die Dekra, weil die Feuerwehren nach § 70 (4)ausgenommen wären...

Mit der Verlautbarung des Bundesverkehrsministeriums zum Thema Springlicht halte ich die Anwendung von §70(4) eher für abwegig, auch für andere Lichttechnik.

Geschrieben von Ulrich Cimolino3. oder der IM hats erlassen (pauschal)

der hat für Verkehrsrecht eigentlich keine Regelungsbefugnis...

Geschrieben von Ulrich Cimolino4. oder der RP hats erlassen (NRW) (pauschal für den RP)

und dafür müsste halt entweder eine Eintragung im Schein vorhanden sein, oder ein entsprechendes Dokument mitgeführt werden. Siehe die länderspezifischen Ausnahmeregelungen für die Heckabsicherung bei Feuerwehrs...

Geschrieben von Ulrich CimolinoHerrliche föderale Welt...

ebendt.

Gruß,
Henning


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW510820
Datum23.09.2008 08:235337 x gelesen
Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Ulrich Cimolino
Es soll Feuerwehren geben (z.B. Ratingen), die haben auch weit jenseits von Norm oder ECE 104 beklebt,


Es soll auch Feuerwehren geben, die haben im Prinzip im Sinne der ECE beklebt, halten sich aber nicht an deren Regeln (Farben, verwendetes Material, ...). Seitlich rote oder blaue Konturbeklebung ist z.B. nach ECE nicht zulässig.


Seitlich fluoreszierend eigentlich auch nicht, trotzdem gibts europaweite Forderungen, die genau das vorschreiben/empfehlen...


Geschrieben von Henning KochMit der Verlautbarung des Bundesverkehrsministeriums zum Thema Springlicht halte ich die Anwendung von §70(4) eher für abwegig, auch für andere Lichttechnik.

Zum Thema Springlicht: s. anderen Thread (aktive Lichtquellen sind da für mich immer noch was anderes...)


Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Ulrich Cimolino
3. oder der IM hats erlassen (pauschal)

der hat für Verkehrsrecht eigentlich keine Regelungsbefugnis...


Klar, deshalb verstoßen auch die Mehrzahl der Polizeifahrzeuge in Deutschland problemlos (!) laufend gegen geltendes Straßenverkehrsrecht.,..



Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Ulrich Cimolino
4. oder der RP hats erlassen (NRW) (pauschal für den RP)

und dafür müsste halt entweder eine Eintragung im Schein vorhanden sein, oder ein entsprechendes Dokument mitgeführt werden. Siehe die länderspezifischen Ausnahmeregelungen für die Heckabsicherung bei Feuerwehrs...


Ja klar, wir führen dann Einzelfallkopien im Auto mit (wie lang sind die eigentlich darauf vorhanden).


Wir stellen bei Feuerwehrs Fragen, die noch nicht mal beim TÜV oder der Dekra irgendeinen interessieren und versuchen alles, ums noch komplizierter zu machen. Ich versteh die Fw-Welt nicht wirklich, zumal in vielen anderen Fragen weit lockerer mit den Themen umgegangen wird (Achslasten, Gesamtgewichte, Gewichtsverteilung, Anschnallen), die weit mehr Einfluss auf die aktive und passive Fahrsicherheit haben.

Das einzige was bei Sicherheitsfragen funktioniert:
Bedarf feststellen, sachlich begründen und Beispiele bringen, wird das (i.d.R. OHNE saubere Begründung!) verweigert, eine Ebene höher (Remonstration), wenn wieder ohne Erfolg, prüfen, ob es wert/erforderlich (leider!) => Medien. (DAS wirkt dann leider fast immer..., vgl. PSA-Diskussion, Bayern und seine "Geschichte" zu den Ausnahmen für die Heckwarnanlagen uvm.)

Aber solang es wichtiger ist, dass das TSF mit allen Wunschfahrgestellen, noch mit 3,5 t möglich ist, eine Beladungsreduzierung natürlich im Gegenzug unmöglich ist, beschäftigen wir uns munter mit uns selbst...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW510974
Datum23.09.2008 18:434875 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Ulrich Cimolino(aktive Lichtquellen sind da für mich immer noch was anderes...)

Für §49a nicht...

Geschrieben von Ulrich CimolinoKlar, deshalb verstoßen auch die Mehrzahl der Polizeifahrzeuge in Deutschland problemlos (!) laufend gegen geltendes Straßenverkehrsrecht.,..

Die Feuerwehr [SB] ist da aber auch nicht wirklich besser.

Geschrieben von Ulrich CimolinoJa klar, wir führen dann Einzelfallkopien im Auto mit (wie lang sind die eigentlich darauf vorhanden).

Musst du ja nicht, du kannst es auch in die Papiere eintragen lassen. ggf. sogar ganz ohne Prüforganisation als reine Änderung der Fahrzeugpapiere, dass kann eure Zulassungsstelle machen (wird sie aber vermutlich aus gutem Grund verweigern).

Immerhin ist eure Zulassungsstelle ja auch die, bei der die ganzen hier in Rede stehenden Polizeiautos zugelassen werden, und die dann so lustige Sachen wie "Bei der Benutzung [der SoSi-Anlage] sind §35 und 38 StVO zu beachten" in die Papiere schreibt...

Geschrieben von Ulrich CimolinoWir stellen bei Feuerwehrs Fragen, die noch nicht mal beim TÜV oder der Dekra irgendeinen interessieren

und wo ist dann in der Praxis das Problem?

Dranschrauben/draufkleben, hoffen dass der Prüfer keine Ahnung hat von Einsatzfahrzeugen und nach dem Motto vorgeht "sieht aus wie ein Feuerwehrauto, leuchtet wie eine Feuerwehrauto, wird wohl so in Ordnung sein" (am besten noch in Verbindung mit "lieber keine dummen Fragen stellen, die einen Stammkunden verärgern könnten).

Bei eurer Warnbeklebung nach DIN 30710 scheint das ja auch prima zu klappen, oder habt ihr dafür 'ne Ausnahmegenehmigung?

Gruß,
Henning


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW510975
Datum23.09.2008 18:475055 x gelesen
Geschrieben von Henning KochBei eurer Warnbeklebung nach DIN 30710 scheint das ja auch prima zu klappen, oder habt ihr dafür 'ne Ausnahmegenehmigung?

Nein, weder dafür noch für die zitronengelbe fluoreszierend/reflektierende oder die Konturmarkierung mit Folie, die auch auf Rundungen oder Planen sinnvoll verarbeitbar ist.
Würden wir aber auch nicht bekommen, weil eben nach Ansicht der Zulassungsstellen hier gar nicht erforderlich => s. Kommentar zu den Erfahrungen der Fw Ratingen!

Jetzt frag ich Dich, warum das jetzt für Dich immer noch ein Problem zu sein scheint...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW510977
Datum23.09.2008 19:014826 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoJetzt frag ich Dich, warum das jetzt für Dich immer noch ein Problem zu sein scheint...

nein nein, die Frage hatte ich dir doch gestellt ;-)

Also ist alles gut, man baut was man für richtig hält und begründet es hinterher mit §70.

Abweichende Meinungen des Bundesverkehrsministeriums interessieren in den Ländern eh keinen.


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern510981
Datum23.09.2008 19:214893 x gelesen
Geschrieben von Henning KochAbweichende Meinungen des Bundesverkehrsministeriums interessieren in den Ländern eh keinen.

Das ist wie mit dem neuen Waffengesetz
Die Umsetzung liegt bei den jeweiligen Ländern.....


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorSeba8sti8an 8S., Dortmund / nrw610097
Datum17.02.2010 15:214785 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino3. oder der IM hats erlassen (pauschal)
4. oder der RP hats erlassen (NRW) (pauschal für den RP)
5. oder s.o. § 70 (4) gilt...



Hat jemand der Erlass von NRW als PDF oder weiß wo man im Internet fündig wird? Goggle gibt leider keine hilfreichen Auskünfte.

Gruß

Sebastian


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW610098
Datum17.02.2010 15:264694 x gelesen
Geschrieben von Sebastian SchmitzHat jemand der Erlass von NRW als PDF

jede BerReg regelt selbständig... hatte ich doch geschrieben...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8B., Limbach / Saarland610099
Datum17.02.2010 16:084491 x gelesen
Also wir haben schon seit über 3 Jahren alle Fahrzeuge beklebt! Auch mit Konturmarkierung von Reflex..... . Nur positive erfahrungen und danach gekräht hat auch noch keiner danach.

Weder Tüv noch Polizei. Hauptsache gesehen werden.


Gruß


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AutorSeba8sti8an 8S., Dortmund / nrw610101
Datum17.02.2010 16:364549 x gelesen
Jemand Infos über den BezReg Arnsberg?


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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü610102
Datum17.02.2010 16:394517 x gelesen
Hallo,

Das Feuerwehr-Forum ist ein feuerwehrbezogenes Fachforum. Die folgenden Regeln sind für den reibungslosen Ablauf des Forumsbetriebs notwendig:

# Anmeldung (Registrierung):

- nur mit gültiger eMail-Adresse
- mit vollständigem Namen und Angabe des Wohnortes
- keine Grafiken in der Fusszeile
- keine Werbung in der Fusszeile

Bitte trage deinen vollständigen Namen ein. Zur Aufhebung der Schreibsperre wende dich bitte an Jürgen. Da du schon einige Postings hier getätigt hast, gehe ich davon aus das du mit dem Forumsregeln vertraut bist.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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 22.09.2008 21:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund Absicherung E-Stelle mit Blauem Blinklicht
 22.09.2008 22:25 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.09.2008 22:36 ., Kirchheim unter Teck
 23.09.2008 07:36 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.09.2008 08:23 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.09.2008 18:43 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.09.2008 18:47 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.09.2008 19:01 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.09.2008 19:21 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 17.02.2010 15:21 Seba7sti7an 7S., Dortmund
 17.02.2010 15:26 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 17.02.2010 16:36 Seba7sti7an 7S., Dortmund
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