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ThemaUmgang mit Med.Prod. im RD44 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW510218
Datum19.09.2008 10:1213640 x gelesen
Hallo,

weil ich mit Folgediskussionen zum AED etc. (Laiendefibrillation) rechne, habe ich hier einen Artikel verlinkt, der m.E. ganz gut die Rechtslage für Unternehmer bzw. Fw/RD beschreibt, die Medizinprodukte anwenden (lassen) wollen. Dazu gehören auch die AED.
http://www.springerlink.com/content/775250xg51871106/fulltext.pdf

Und bevor man mir was falsches unterstellt:
Ich bin nicht GEGEN die AED auf LF oder in Unternehmen, ich bin aber DAGEGEN, die Dinger einfach so zu kaufen und anzubringen.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen510221
Datum19.09.2008 10:2511152 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoder m.E. ganz gut die Rechtslage für Unternehmer bzw. Fw/RD beschreibt, die Medizinprodukte anwenden (lassen) wollen. Dazu gehören auch die AED.

Ich habe schon beim lesen der Papierausgabe die Intention des Autors nicht verstanden. Wenn die ärztlichen Kollegen nicht in die Technik eingewiesen sind lassen sie sie eben von den RA bedienen.

Für die Verwendung von AED im nicht gewerblichen Bereich (z.B. in der U-Bahn) gilt die MPBVo nicht.
Die (einmalige ) Einweisung in einen AED sollte eigentlich 10 min nicht überschreiten müssen, solange die Eingewiesenen einen Kurs lebensrettnde Sofortmaßnahmen gemacht haben. Sollte sich daher sogar bei eine FF ohne große Probleme machen lassen (wie ja auch die Praxis zeigt).

Wir haben wirklich viele Probleme. Die Anwendung von AED durch Laien gehört nicht dazu.

Gruß
Ingo


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW510225
Datum19.09.2008 10:3511122 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeFür die Verwendung von AED im nicht gewerblichen Bereich (z.B. in der U-Bahn) gilt die MPBVo nicht.

kannst Du höchstens für die Anwender durch Zivilisten (U-Bahnfahrgäste) so sehen.
NICHT für die Mitarbeiter des Unternehmens!


Geschrieben von Ingo zum FeldeDie (einmalige ) Einweisung in einen AED sollte eigentlich 10 min nicht überschreiten müssen,

Die üblichen Kurse, die ich auf die schnelle gegoogelt habe, dauern ab 2 h...


Geschrieben von Ingo zum FeldeDie Anwendung von AED durch Laien gehört nicht dazu.

Falscher Fehler. Es geht hier dann um die Anwendung von UNTERNEHMENSANGEHÖRIGEN! (Das sind die Kollegen z.B. von Fahr- und Betriebspersonal des ÖPNV oder eben die FA...)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen510226
Datum19.09.2008 10:4210890 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ulrich CimolinoDie üblichen Kurse, die ich auf die schnelle gegoogelt habe, dauern ab 2 h...


Jopp. Weil in der Regel noch der ein oder andere HLW Zyklus dabei geübt wird. Bei 10 Teilnehmern in einem Kurs entspricht das rechnerisch 12min pro Teilnehmer ;)

mfg

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg510228
Datum19.09.2008 10:4810981 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinokannst Du höchstens für die Anwender durch Zivilisten (U-Bahnfahrgäste) so sehen.
NICHT für die Mitarbeiter des Unternehmens!



Ich verstehe dein Problem nicht, Ulrich. Dann werden die Unternehmensangehörigen eben eingewiesen, und weiter?

Geschrieben von Ulrich CimolinoFalscher Fehler. Es geht hier dann um die Anwendung von UNTERNEHMENSANGEHÖRIGEN! (Das sind die Kollegen z.B. von Fahr- und Betriebspersonal des ÖPNV oder eben die FA...)

Siehe oben. Auch diese Unternehmensangehörigen sind nach einer Einweisung in den AED noch Laien, denn sie haben keinerlei medizinische Ausbildung. Nicht mehr von einem Laien zu sprechen ist meines Erachtens erst ab dem RS möglich.

Wo liegen denn die Gefahren im Einsatz von AEDs durch Laien? Fehlauslösung? Geht nicht. Fehlbedienung? Eigentlich nicht möglich. Fehlplazierung der Elektroden? Denkbar, aber nicht weiter tragisch.

Die Geräte die im Verkauf sind, sind eigentlich alle (!) selbsterklärend und führen den Anwender durch die einzelnen Arbeitsschritte.

Hast Du schon mal mit einem AED gearbeitet?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW510229
Datum19.09.2008 10:5111080 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannIch verstehe dein Problem nicht, Ulrich. Dann werden die Unternehmensangehörigen eben eingewiesen, und weiter?


genau, nichts weiter...


Geschrieben von Daniel HermannWo liegen denn die Gefahren im Einsatz von AEDs durch Laien? Fehlauslösung? Geht nicht. Fehlbedienung? Eigentlich nicht möglich. Fehlplazierung der Elektroden? Denkbar, aber nicht weiter tragisch.

Die Geräte die im Verkauf sind, sind eigentlich alle (!) selbsterklärend und führen den Anwender durch die einzelnen Arbeitsschritte.


ist mir alles klar. Trotzdem ist der Einsatz im Unternehmen OHNE Einweisung nicht zulässig.


Geschrieben von Daniel HermannHast Du schon mal mit einem AED gearbeitet?

gearbeitet: nein, eingewiesen und ausgebildet: wie (m.W.) alle anderen Führungsdienste hier: ja


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg510231
Datum19.09.2008 10:5410905 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinost mir alles klar. Trotzdem ist der Einsatz im Unternehmen OHNE Einweisung nicht zulässig.


Wie siehts aus mit dem rechtfertigenden Notstand? Und jemand der sich nicht zutraut mit einem AED zu arbeiten wird dieses auch nicht tun. Ansonsten wie gesagt, falsch machen kann man nichts.

Der Bevölkerung muss aber die Scheu vor dem AED-Einsatz und überhaupt der Ersten-Hilfe genommen werden. Der Einsatz eines AEDs ist mittlerweile eben anerkannter Stand der Technik.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen510234
Datum19.09.2008 11:1210778 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ulrich Cimolinoweil ich mit Folgediskussionen zum AED etc. (Laiendefibrillation) rechne, habe ich hier einen Artikel verlinkt, der m.E. ganz gut die Rechtslage für Unternehmer bzw. Fw/RD beschreibt, die Medizinprodukte anwenden (lassen) wollen. Dazu gehören auch die AED.
http://www.springerlink.com/content/775250xg51871106/fulltext.pdf

Ob die rechtlichen Aussagen korrekt sind, kann ich nicht beurteilen. Allerdings ist für mich fraglich, ob sich der Autor in der Praxis auskennt.

Im letzten Teil spricht er ständig von Notarztwagen, die von irgendwem betrieben werden. Was meint er damit - "richtige" NAW (d. h. 3er-Besatzung inkl. NA) oder den RTW, in den der Notarzt zusteigt? Was ist mit den NEF, was ist mit dem RTH? Arztbesetztes Rettungsmittel wäre ein schöner Überbegriff gewesen, der alle Fälle abdeckt...
Notärzte werden bei ihm ausschließlich von Kliniken gestellt. Dies trifft nicht immer zu. Hier in der Region sind die Notärzte m. W. freiberuflich tätig.
Was darf man sich im Rettungsdienst unter einem Narkosegerät vorstellen?
Warum unterscheidet er zwischen Rettungsdienst und Notarztdienst? Es gibt nur einen Rettungsdienst, wobei der Notarzt ein Teil ist.

Für mich alles etwas "wirr"...


MkG Sascha

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW510240
Datum19.09.2008 11:3310865 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannWie siehts aus mit dem rechtfertigenden Notstand?

Kann m.E. der einzelne Mitarbeiter für sich in Anspruch nehmen, nicht aber der Unternehmer für den Dauerzustand einer Nicht-Unterweisung...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen510241
Datum19.09.2008 11:3910769 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Die üblichen Kurse, die ich auf die schnelle gegoogelt habe, dauern ab 2 h...


Das ist dann aber mehr als die vorgeschriebene Einweisung nach MPG. Die dauert für den Anwender tatsächlich nur wenige Minuten.

Alles weitere ist dann eine zwar freiwillige, aber sicher recht sinnvolle Ausbildung mit HLW und Notfalltraining.

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Falscher Fehler. Es geht hier dann um die Anwendung von UNTERNEHMENSANGEHÖRIGEN! (Das sind die Kollegen z.B. von Fahr- und Betriebspersonal des ÖPNV oder eben die FA...)


Ja. Wo ist das Problem? 10 Minuten Einweisung durch einen Berechtigten und dem Recht ist genüge getan. Sinnvoll ist natürlich ein Notfalltraining.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW510242
Datum19.09.2008 11:4110831 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningWo ist das Problem? 10 Minuten Einweisung durch einen Berechtigten und dem Recht ist genüge getan. Sinnvoll ist natürlich ein Notfalltraining.

das Problem ist, dass genau schon das zu oft nicht gemacht wird...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen510243
Datum19.09.2008 11:4410704 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerWas darf man sich im Rettungsdienst unter einem Narkosegerät vorstellen?

Die kenne ich nur aus Erzählungen von "früher", in denen in NAW noch ein Narkosekreisteil installiert war. Dürfte aber nur noch sehr selten sein.

Geschrieben von Sascha TrögerWarum unterscheidet er zwischen Rettungsdienst und Notarztdienst? Es gibt nur einen Rettungsdienst, wobei der Notarzt ein Teil ist.

Hört sich so an, wie vor viiielen Jahren, als die NA, die in den NAW eingestiegen sind, ihre eigenen Krankenpfleger mitgebracht haben und die "Sanis" nur das Auto fuhren. Da gab es tatsächlich zumindest eine gefühlte Trennung.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen510244
Datum19.09.2008 11:4710714 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
das Problem ist, dass genau schon das zu oft nicht gemacht wird...


OK. Wenn das nicht gemacht wird, dann ist das weder die Schuld der AED noch derjenigen, die sich für deren Verbreitung (aus welchen Interessen auch immer) einsetzen.

Ich kann mich jedenfalls nicht an Angebote erinnern, die nicht mindestens eine Herstellereinweisung enthielten. Das gilt sogar für die AED aus dem Supermarkt.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW510256
Datum19.09.2008 12:2210690 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoich bin aber DAGEGEN, die Dinger einfach so zu kaufen und anzubringen.

1. MPG greift nur für Beschäftigte (Egal ob RD oder Laie)
Eine solche Geräte-Einweisung ist nach MPG notwendig.

2. MPG greift nicht für "Besucher, Fahrgäste" ect.
Also alle Menschen die nicht beim Betreiber Beschäftigt sind benötigen keine Einweisung nach MPG

3. Idealerweise greift man bei der "Ausbildung" auf den Standard der HIO zurück,
die ein Training und regelmäßige Fobi empfehlen.

4. Übrigens wird das auch von der BG so empfohlen.

5. Der AED ist so betriebssicher,
das eine Fehlhandlung und damit eine Schädigung des Patienten nahe zu ausgeschlossen ist.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.510261
Datum19.09.2008 12:2810692 x gelesen
Hi,

ich glaube, dass ihr teilweise etwas aneinander vorbei redet. Uli geht es ausschließlich um das Gesetz. Dass jeder jeder Bürger einen AED genauso gut oder schlecht bedienen kann wie einen Feuerlöscher (die hängen ja auch überall) ist klar. Nur der Feuerlöscher ist halt kein Medizinprodukt, der AED eben schon.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW510263
Datum19.09.2008 12:3110522 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblDass jeder jeder Bürger einen AED genauso gut oder schlecht bedienen kann wie einen Feuerlöscher (die hängen ja auch überall) ist klar. Nur der Feuerlöscher ist halt kein Medizinprodukt, der AED eben schon.

Der Vergleich hinkt, wo hat der Feuerlöscher eine Überprüfung zum Schutz ?
Brandausbreitung durch Feuerlöscher bei falschem Einsatz z.B. bei Flüssigkeitsbränden
ist möglich, Schäden durch AED ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg510277
Datum19.09.2008 12:5610643 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas Problem ist, dass genau schon das zu oft nicht gemacht wird...

Warum wirfst Du eigentlich immer nur Bröckchen hin ohne mal wirklich eine Antwort zu geben? Wo ist das denn der Fall? Und was willst Du dagegen machen?

AEDs verbieten? AED-Kästen die nur über einen persönlichen Code zu öffnen sind, den der Mitarbeiter bei seiner jährlichen Einweisung bekommt?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW510284
Datum19.09.2008 13:2210647 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas Problem ist, dass genau schon das zu oft nicht gemacht wird...

Was möchtest Du denn noch mit welcher Zielgruppe machen ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW510296
Datum19.09.2008 13:4310747 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannWarum wirfst Du eigentlich immer nur Bröckchen hin ohne mal wirklich eine Antwort zu geben? Wo ist das denn der Fall? Und was willst Du dagegen machen?

Warum liest Du nicht einfach nur das, was ich geschrieben habe?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz510297
Datum19.09.2008 13:4410504 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoist mir alles klar. Trotzdem ist der Einsatz im Unternehmen OHNE Einweisung nicht zulässig.

Einfacher kann man die Situation IMO wie folgt beschreiben:

Wer geplant und nicht im persönlich-häuslichen Umfeld ein Medizinprodukt anwendet muss, falls für dieses Medizinprodukt nach der Verordung vorgesehen, eingewiesen werden.




Manuel


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW510298
Datum19.09.2008 13:4510722 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffWas möchtest Du denn noch mit welcher Zielgruppe machen ?

Ich? Gar nichts.

Grundsätzlich war das der Hinweis, was das Streuung von AED in Unternehmen die Folge ist - und was i.d.R. bei den vielen netten Verkaufsangeboten verschwiegen wird.

Kannst ja mal spasseshalber ausrechnen, was das kostet, wenn Du 1000 Mitarbeiter hast, die ggf. den in der Betriebskantine aufgehängten AED bedienen können sollen...
(Bevor jetzt wieder alles anders aufgefasst wird: NEIN ich bin nicht gegen AEDs in Betriebskantinen!)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz510300
Datum19.09.2008 13:4610586 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoKann m.E. der einzelne Mitarbeiter für sich in Anspruch nehmen, nicht aber der Unternehmer für den Dauerzustand einer Nicht-Unterweisung...

Ja, Zustimmung.

Wenn der AED in der Filiale der Sparkasse hängt, da eine gewisse Anzahl von Mitarbeitern drauf eingewiesen ist ist alles ok.
Falls aber der AED benötigt wird und es ist dummerweise in diesem Fall gerade ausnahmsweise keiner von den Kollegen da der darauf eingewiesen ist?
Dan ist das ein nicht vorherzusehender dummer Einzelfall für den der Unternehmer vermutlich nicht verantwortlich ist.


Manuel


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz510302
Datum19.09.2008 13:4910681 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoKannst ja mal spasseshalber ausrechnen, was das kostet, wenn Du 1000 Mitarbeiter hast, die ggf. den in der Betriebskantine aufgehängten AED bedienen können sollen...

Ich bin nicht der Ansicht, dass alle Mitarbeiter auf den AED eingewiesen sein müssen (nur weil sie zufällig in der gleichen firma arbeiten).
Es sollte ausreichend sein diese Personen zu schulen die geplant für die Anwendung des AEDs vorgesehen sind.

Das kann in der Betriebskantine das Kantinenpersonal sein, im Hotel das Empfangspersonal, in der FF ein Teil der Angehörigen die "Erste Hilfe" als Spezialgebiet haben.


Manuel


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg510304
Datum19.09.2008 13:5110554 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWarum liest Du nicht einfach nur das, was ich geschrieben habe?


Mach ich doch, aber irgendwie komm ich nicht drauf was du eigentlich willst.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW510306
Datum19.09.2008 13:5410621 x gelesen
Geschrieben von Stefan Brüning"Wo ist das Problem? 10 Minuten Einweisung durch einen Berechtigten und dem Recht ist genüge getan. Sinnvoll ist natürlich ein Notfalltraining."

das Problem ist, dass genau schon das zu oft nicht gemacht wird...

Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Michael Roleff"Was möchtest Du denn noch mit welcher Zielgruppe machen ?"

Ich? Gar nichts.


Warum schreibst Du dann schon das nicht gemacht wird,
wenn Du ausschließlich die Einweisung nach MPG meinst ?
IMHO implementierst Du da weitere Anforderungen an den Betreiber
bzw. Ausbildung der MA.



Geschrieben von Ulrich CimolinoKannst ja mal spasseshalber ausrechnen, was das kostet, wenn Du 1000 Mitarbeiter hast, die ggf. den in der Betriebskantine aufgehängten AED bedienen können sollen...

Ganz einfach,

dann hänge ich den in den Küchenbereich und sorge für die Ausbildung der dort Beschäftigten.

Vorgabe das die Ersthelfer des Küchenbereiches im Speisesaal
die Erste Hilfe durchführen ;-)) Warum sollte ich jetzt alle ausbilden ?

Abgesehen davon könnte man rein formal auch alle 1.000 MA in einer Veranstaltung gemäß MPG einweisen. Ähnlich einer Betriebsversammlung ,-))

TN-Liste über Personalabteilung erstellen und TN per Unterschriftenliste bestätigen lassen.

Oder im Rahmen der regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen in Kombination....

Da gibt es einige Möglichkeiten.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen510322
Datum19.09.2008 15:0810696 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoKannst ja mal spasseshalber ausrechnen, was das kostet, wenn Du 1000 Mitarbeiter hast, die ggf. den in der Betriebskantine aufgehängten AED bedienen können sollen...

kannst aber auch spaßeshalber mal ausrechenen, was alleine die Ausbildung der vorgeschriebenen Ersthelfer kostet. In deren Ausbildung kann man das AED wunderbar unterbringen. Ganz nebenbei, gibt es überhaupt noch Kurse ohne AED?


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen510328
Datum19.09.2008 15:3710476 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutGanz nebenbei, gibt es überhaupt noch Kurse ohne AED?

Kaum. Aber die wenigsten Kurse enthalten einen MPG Einweisung in den in einer speziellen Fa. vorhandenen AED.

Gruß
Ingo


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AutorChri8sto8ph 8R., München / Bayern510331
Datum19.09.2008 15:5010616 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoFalscher Fehler. Es geht hier dann um die Anwendung von UNTERNEHMENSANGEHÖRIGEN! (Das sind die Kollegen z.B. von Fahr- und Betriebspersonal des ÖPNV oder eben die FA...)

Das sind dann aber doch keine Laien mehr, sondern (Achtung Anglizismus) "Targeted First Responder" oder auch "Non-traditional Responders". Also Personen, die in Bereichen arbeiten, in denen ein AED-Einsatz häufiger zu erwarten ist als anderswo und die extra für den AED-Einsatz vorgesehen sind (Vgl. z.B. www.aed-bayern.de). Und die werden natürlich ausgebildet an den Geräten.
Laien sind z.B. Onkel Erwin und Oma Huber auf dem Sonntagsspaziergang.

Nebenbei bemerkt ist AED ohne Basis-HLW nicht besonders sinnvoll (obwohl natürlich immer noch besser als überhaupt nichts zu tun) - darum sollte zur AED-Einweisung schon eine entsprechende Schulung gehören.

Es gibt hier aus MUC eine schöne Studie, die zeigt, dass 12-jähriger Schüler ohne Schulung oder Einweisung bei der AED-Anwendung kaum schlechter Ergebnisse bringen als das RD-Personal.
Es ist also im Wortsinne "kinderleicht".


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AutorChri8sto8ph 8K., Selm / NRW510356
Datum19.09.2008 16:5910624 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtIch bin nicht der Ansicht, dass alle Mitarbeiter auf den AED eingewiesen sein müssen (nur weil sie zufällig in der gleichen firma arbeiten).
Es sollte ausreichend sein diese Personen zu schulen die geplant für die Anwendung des AEDs vorgesehen sind.


Es werden ja auch in Betrieben ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl nur eine gewissen Anzahl von Ersthelfern ausgebildet. Diese Ausbildungen werden von den BGen gefordert und auch bezahlt.
Es wird relativ einfach sein einen Anbieter für diese Schulungen zu finden, der die Einweisung und Anwendung von AED mit anbietet.


Mit kameradschaftlichen Grüssen

Christoph

--

Natürlich gebe ich hier nur meine persönlich Meinung ab.

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz510361
Datum19.09.2008 17:1010637 x gelesen
Geschrieben von Christoph KosianEs wird relativ einfach sein einen Anbieter für diese Schulungen zu finden, der die Einweisung und Anwendung von AED mit anbietet.

Ich befürchte sooo einfach ist das nicht mehr.
"Damals" als nur eine Handvoll verschiedener AED-Typen verbreitet waren war das kein Problem in einem Anbieter jemanden zu haben der auf den dort in der Firma verwendeten Gerätetyp einweisungsberechtigt ist.

Heute vertreibt alleine die Björn-Steigerstiftung vergünstigt sechs verschiedene Gerätetypen (suptypen wie mit EKG-Ansicht oder ohne nicht mal mitgerechnet.
"damals" waren es nur drei.
Dann kommen noch recht viele andere Gerätetypen dazu.

Ich befürchte kaum ein Anbieter für Schulungen wird auf die großzahl der in Umlauf befindlichen Gerätetypen eine einweisungsberechtigte Person "vorrätig" haben.


Manuel


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AutorChri8sto8ph 8K., Selm / NRW510369
Datum19.09.2008 17:3110505 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtIch befürchte kaum ein Anbieter für Schulungen wird auf die großzahl der in Umlauf befindlichen Gerätetypen eine einweisungsberechtigte Person "vorrätig" haben.


Glaube nicht, dass es Firmen geben wird die völlig eigenmotiviert und unberaten einen AED anschaffen werden. HiOrgs bieten doch häufig ein 'Rundum-Sorglos-Paket an.


Mit kameradschaftlichen Grüssen

Christoph

--

Natürlich gebe ich hier nur meine persönlich Meinung ab.

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AutorLars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen510372
Datum19.09.2008 17:3910588 x gelesen
Moin,

einmal zur Info die Kursübersicht aus den gemeinsamen Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinsachft Erste Hilfe (BAGEH) zur Aus- und Fortbildung in Defibrillation durch Ersthelfer:

AED-Grundlehrgang:
Teilnahmevoraussetzungen keine
Umfang mindestens sieben Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)

AED-Aufbaulehrgang:
Teilnahmevoraussetzungen Erste-Hilfe-Kurs oder -Training nicht älter als 24 Monate
oder Teilnahme an einer Aus- oder Fortbildung in Frühdefibrillation älter als 12 Monate
Umfang mindestens vier Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)

AED-Ergänzungslehrgang:
Teilnahmevoraussetzungen Teilnahme an einem Erste Hilfe-Kurs oder -Training nicht älter als drei Monate Umfang mindestens zwei Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)

AED-Fortbildung:
Teilnahmevoraussetzungen Teilnahme an einer Aus- oder Fortbildung in Frühdefibrillation innerhalb der letzten 12 Monate
Umfang mindestens zwei Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)

Weiteres findet man hier: Aus- und Fortbildung in Defibrillation durch Ersthelfer

Grüße, Lars


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW510375
Datum19.09.2008 17:4310546 x gelesen
Geschrieben von Lars WinterAED-Grundlehrgang:
Teilnahmevoraussetzungen keine
Umfang mindestens sieben Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)


war da nicht vorhin was mit "10 Minuten reichen"....?!?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg510377
Datum19.09.2008 17:4810617 x gelesen
Geschrieben von Lars Wintereinmal zur Info die Kursübersicht aus den gemeinsamen Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinsachft Erste Hilfe (BAGEH) zur Aus- und Fortbildung in Defibrillation durch Ersthelfer:

Nur hat das alles mit dem MPG nichts zu tun.
Die Einweisung nach MPG ist durch Handauflegen in 10 Minuten erledigt.

das hier ist das (nicht ganz uneigennützige) Wünsch-Dir-Was Paket der HiOrg'en.
Sicherlich ist eine regelmäßige Wiederholungsausbildung in HLW Basismaßmahmen sinnvoll, denn ohne diese ist ein Defi nur halb so wirkungsvoll.

Aber diese Zeitansätze schrecken auch ab.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg510380
Datum19.09.2008 17:5410521 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinowar da nicht vorhin was mit "10 Minuten reichen"....?!?


Reicht auch nach MPG.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW510386
Datum19.09.2008 18:0710530 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Ulrich Cimolino
war da nicht vorhin was mit "10 Minuten reichen"....?!?

Reicht auch nach MPG.


Mir sind im Verlauf der Diskussion soooo viele Verbände mit allen möglichen Meinungen zum RD etc. zu lesen gekommen, da find ichs immer berauschend, wie groß die Vielfalt im Detail ist...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg510390
Datum19.09.2008 18:1110577 x gelesen
Einige HiOrg und andere Interessenvertreter (z.B. Standesvertreter der Ärzte) geheimsen in einfache Technik wir den AED mehr hinein, als da hinein gehört.
Da stehen m.E. handfeste wirtschaftliche Interessen dahinter (Ausbildungen/ Kurse kreieren, Wiederholungsausbildungen anbieten,...).

Natürlich gehört zur Rea ggf. auch die Fähigkeit, Basismaßnahmen der HLW zu beherrschen und nicht nur 2 Knöpfe drücken zu können.
Das aber zur voraussetzung für den Defi-Einsatz hochzustilisieren ist maximal unsinnig.

Ach ja. Wenn Ihr schon an der LF-Beladung schraubt, dann nehmt lieber eine WBK in die Pflicht-Mindestbeladung auf ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW510394
Datum19.09.2008 18:2710460 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWenn Ihr schon an der LF-Beladung schraubt

tun wir nicht... ;-)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorLars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen510396
Datum19.09.2008 18:3910562 x gelesen
Klar ist - Kaufen und Aufhängen reicht für einen Betrieb nicht. Einige gesetzliche Auflagen, u.a. MPG, für den Betreiber und die Einweisung nach MPG gehören dazu (ist aber gut machbar).

Wichtiger ist doch eigentlich, dass der Betrieb seine Mindestanzahl (nach BG) an betrieblichen Ersthelfern in EH ausbildet. Da einen Part AED einzubauen lässt sich gut machen. Ansonsten kommt man in die perverse Situation, dass zwar ein AED von der anderen Seite des Betriebes geholt wird, jedoch keine einfachen EH-Maßnahmen ergriffen werden. Es muss ja nur ein Bruchteil der Mitarbeiter in der Anwendung des AED geschult sein.

Zu den AED-Fortbildungen: Die betrieblichen Ersthelfer müssen eh spätestens nach/innerhalb 2 Jahren ein Erste Hilfe Training machen, um ihren EH-Schein (wirksam für die BG) zu verlängern. Wenn ich es will, bekommt man auch dort einen AED-Teil rein bzw hängt diesen ran (im EHT sind die Themen nicht streng vorgegeben).

Was nicht heißen soll, dass man die ganze AED-Betriebs-Kiste nicht hätte einfacher regeln können. Als EH-Ausbilder kann ich aber auch berichten, dass 2 Jahre (Auffrischung EH durch EHT) nicht zu kurz sind - fast alles, was nicht einigermaßen regelmäßig geübt wird... wird vergessen.

Grüße


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW510403
Datum19.09.2008 20:3510490 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhutalleine die Ausbildung der vorgeschriebenen Ersthelfer kostet. In deren Ausbildung kann man das AED wunderbar unterbringen.

Dann frag mal die BG, was die davon hält !
Auf deren Seite wird ausdrücklich darauf hin gewiesen das genau das nicht zulässig sei.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen510471
Datum20.09.2008 07:2610502 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinogearbeitet: nein, eingewiesen und ausgebildet: wie (m.W.) alle anderen Führungsdienste hier: ja

MIR hat diese Ausbildung allerdings nur gezeigt, dass damit wirklich jeder Hirsel umgehen kann. Und nicht, weil die Ausbildung schlecht war, sondern weil es halt so simpel ist.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW510514
Datum20.09.2008 18:3610708 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamMIR hat diese Ausbildung allerdings nur gezeigt, dass damit wirklich jeder Hirsel umgehen kann. Und nicht, weil die Ausbildung schlecht war, sondern weil es halt so simpel ist.

ändert aber auch für die Feuerwehr Düsseldorf nichts daran, dass eine Einweisung erfolgen MUSS, für alle, die das Ding bedienen sollen...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg510515
Datum20.09.2008 18:4110513 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoändert aber auch für die Feuerwehr Düsseldorf nichts daran, dass eine Einweisung erfolgen MUSS, für alle, die das Ding bedienen sollen...

Und wir wissen auch alle, dass das auch nur für diejenigen gilt, die das ganze an ihrem Arbeitsplatz verwenden sollen. Kosten für die Einweisung wären bei entsprechender Gestaltung selbiger nur marginal.

Langsam kommst Du mir in dieser Diskussion vor wie dieser Kamerad: Link

Gruß,

Daniel


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorChri8sto8ph 8R., München / Bayern510516
Datum20.09.2008 18:5310562 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ulrich Cimolinoändert aber auch für die Feuerwehr Düsseldorf nichts daran, dass eine Einweisung erfolgen MUSS, für alle, die das Ding bedienen sollen...

Das ist doch eigentlich unstrittig, oder? So weit ich weiß, gilt für die "Targeted First Responder" in jedem Fall eine Einweisungspflicht - nur "echte" Laien sind ausgenommen.
Und "Targetet First Responder" ist jeder, der im Rahmen seines Jobs/Dienstes dazu bestimmt ist, den AED eventuell zum Einsatz zu bringen - also z.B. U-Bahn-Betreibspersonal, Feuerwehrler, Polizisten, Beamte und Angestellte in Dienststellen/Betrieben mit AED...
Und eine Reanimationsschulung ist unabhängig von der Einweisung immer sinnvoll, da eine AED-Anwendung ohne zumindest externe Herzdruckmassage auch nicht wirklich zielführend ist.

Auf der anderen Seite dürfe bei der angenommenen Situation "Defi da aber kein eingewiesenes Personal" die Güterabwägung zwischen dem Leben des Patienten auf der einen und dem MPG auf der anderen Seite wohl recht deutlich ausfallen...
V.a. da die Bedienung ja wirklich im Wortsinne kinderleicht ist - das ist durch Studien belegt.


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 19.09.2008 10:12 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 19.09.2008 10:25 Ingo7 z.7, LK Harburg
 19.09.2008 10:35 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 19.09.2008 10:42 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 19.09.2008 10:48 Dani7el 7H., Schriesheim
 19.09.2008 10:51 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 19.09.2008 10:54 Dani7el 7H., Schriesheim
 19.09.2008 11:33 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 19.09.2008 13:46 ., Westerwald
 19.09.2008 13:44 ., Westerwald
 20.09.2008 07:26 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 20.09.2008 18:36 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 20.09.2008 18:41 Dani7el 7H., Schriesheim
 20.09.2008 18:53 Chri7sto7ph 7R., München
 19.09.2008 11:39 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 19.09.2008 11:41 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 19.09.2008 11:47 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 19.09.2008 12:28 Chri7sto7f S7., Vilseck
 19.09.2008 12:31 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 19.09.2008 12:56 Dani7el 7H., Schriesheim
 19.09.2008 13:43 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 19.09.2008 13:51 Dani7el 7H., Schriesheim
 19.09.2008 13:22 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 19.09.2008 13:45 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 19.09.2008 13:49 ., Westerwald
 19.09.2008 16:59 Chri7sto7ph 7K., Selm
 19.09.2008 17:10 ., Westerwald
 19.09.2008 17:31 Chri7sto7ph 7K., Selm
 19.09.2008 13:54 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 19.09.2008 15:08 Chri7sti7an 7F., Fürth
 19.09.2008 15:37 Ingo7 z.7, LK Harburg
 19.09.2008 20:35 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 19.09.2008 15:50 Chri7sto7ph 7R., München
 19.09.2008 11:12 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 19.09.2008 11:44 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 19.09.2008 12:22 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 19.09.2008 17:39 Lars7 W.7, Osnabrück
 19.09.2008 17:43 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 19.09.2008 17:54 Chri7sti7an 7F., Wernau
 19.09.2008 18:07 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 19.09.2008 18:11 Chri7sti7an 7F., Wernau
 19.09.2008 18:27 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 19.09.2008 17:48 Chri7sti7an 7F., Wernau
 19.09.2008 18:39 Lars7 W.7, Osnabrück
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