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ThemaFw-Führerschein für 4,25t - Niedersachsen soll Bayern unterstützen22 Beträge
RubrikAusbildung
Infos:
  • Bericht im FWnetz
  • PM: Städte- und Gemeindebund fordert Feuerwehr-Führerschein
  • Ablehender Beschluss des Bundestags zum Feuerwehrführerschein im Jahr 2001
  • Rundschreiben des LFV Niedersachsen
  •  
    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg506920
    Datum01.09.2008 19:5710121 x gelesen
    gerade im Fw-Netz gefunden:

    Städte- und Gemeindebund fordert Feuerwehr-Führerschein
    Das Land Bayern hat daher schon eine Bundesratsinitiative beschlossen, damit Feuerwehrautos bis 4,25 Tonnen auch weiterhin mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden können. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund fordert das Land Niedersachsen zur Unterstützung dieser Bundesratsinitiative auf. "Sollte diese Initiative keinen Erfolg haben, so brauchen wir einen speziellen Feuerwehr-Führerschein, wie in Österreich, damit die Feuerwehr auch weiterhin die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger garantieren kann", so Ernst.

    Link zur PM:
    http://www.nsgb.info/magazin/artikel.php?artikel=565&type=2&menuid=3&topmenu=3



    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio506939
    Datum01.09.2008 20:517490 x gelesen
    Tach, Post!

    Wer - wie der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund - einen Feuerwehr-Führerschein wie in Österreich fordert und dies damit begründet, dass der C1 eine zusätzliche Ausbildung ist und somit Geld kostet beweist eindrucksvoll, dass er sich nie mit dem österreichischen Feuerwehrführerschein beschäftigt hat.
    Zumindest vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund, der ja wohl sicherlich einen Justiziar oder irgendjemand sonstigen beschäftigt, der in der Lage ist, einen gesetzestext zu lesen, hätte ich erwartet, dass man sich mal die "Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über den Feuerwehrführerschein (Führerscheingesetz-Feuerwehrverordnung – FSG-FV)" durchliest und hier speziell § 2, der eindeutig und unmißverständlich "eine praktische Ausbildung von mindestens zwölf Unterrichtseinheiten" fordert.
    Wenn sich also der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund nicht dem Vorwurf der populistischen Dummschwätzerei aussetzen will, dann soll er auch ganz klar sagen
    a) wer die praktische Ausbildung von mindestens zwölf Unterrichtseinheiten finanzieren soll und
    b) wie groß seiner Ansicht nach mit einem "Feuerwehr-Führerschein, wie in Österreich" die Einsparpotentiale zum C1 (mit weitaus mehr Anwendungsmöglichkeiten) sind

    Würde der Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund nicht die Interessen der niedersächsischen Kommunen vertreten, sondern die der Feuerwehren (was er nicht tut), dann hätte er das Land aufgefordert zusätzliche Landesmittel für die Feuerwehren zum Erwerb des C1 zur Verfügung zu stellen, alternativ auch die Schaffung ordentlicher Fahrschulen in den LFSen Loy und/oder Niedersachsen. Denn mit dem echtem C1 hat der freiwillige Feuerwehrangehörige einen echten Mehrwert, den man wunderbar als Förderung des Ehrenamtes verkaufen könnte. So ist es aber nur heiße Luft.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio506940
    Datum01.09.2008 20:536883 x gelesen
    Korrektur:

    Geschrieben von Christi@n Pannieralternativ auch die Schaffung ordentlicher Fahrschulen in den LFSen Loy und/oder NiedersachsenCelle


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg506941
    Datum01.09.2008 20:587156 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n Pannier
    So ist es aber nur heiße Luft.

    Anstatt Geld auszugeben ist es halt einfacher das Risiko im Straßenverkehr und vorallem auf der Einsatzfahrt für den Maschinisten zu erhöhen. Muss der Bub halt aufpassen der gestern noch um Golf IV die Fahrschulprüfung gemacht hat und übermorgen dann im 4,25t "LKW" sitzt und das Gefährt sicher durch die Straßen bringen muss. Gehts schief, klebt der Dreck am Fahrer und nicht an denen, die beschlossen haben doch lieber ein paar Kröten zu sparen für einen Führerschein.


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 506982
    Datum02.09.2008 05:216775 x gelesen
    Mahlzeit..

    Da fehlen mir die Worte...

    Was meint eigentlich der Niedersächsiche Landesfeuerwehrverband zu dem Schwachsinn?


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.506996
    Datum02.09.2008 09:036864 x gelesen
    Geschrieben von Jens FischerMuss der Bub halt aufpassen der gestern noch um Golf IV die Fahrschulprüfung gemacht hat und übermorgen dann im 4,25t "LKW" sitzt und das Gefährt sicher durch die Straßen bringen muss.
    Das war jahrzehntelang mit der FSK III ja der Fall. Ab 18 mit bestandener Prüfung war bis 7,5 t. kein Problem. Ist ja nicht so das aus dem Zeitraum zahlreiche Nds. TW-Fahrzeuge wie GW-Z oder TLF-W 8/18 in größerer Stückzahl verunfallt sind. Wobei die Aussage subjektiv von mir ist.

    Ist dann natürlich auch eine Frage wieviel Praxis Maschinisten in der Wehr bekommen.

    Geschrieben von Jens FischerGehts schief, klebt der Dreck am Fahrer und nicht an denen, die beschlossen haben doch lieber ein paar Kröten zu sparen für einen Führerschein.
    Da gab es doch mal so einen Haufen. Irgendwas mit Interessenvertretung. LFV oder so. Mal gucken wie die sich dazu äussern.

    Zumal sich für mich sowieso die Frage stellt, warum 4,25 t so entscheidend sein sollen? Das sind bei den meisten Wehren MTF/ELW/GW-Mess/MZF/Pritsche. Sicherlich notwendige Fahrzeuge, aber einsatztaktisch für den Erstangriff eher unbedeutend. Für 750 kg mehr eine solchen Initiative? Oder möchte man eine Renaissance von VRW in Verbindung mit KLAF und K-TLF einleiten?

    Da sollte man die Energien (und finanziellen Mittel) doch eher dafür verwenden, den Führerschein C flächendeckend anzubieten. Und zusätzliche Fortbildungen wie Sicherheitstrainings einzuführen.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg507024
    Datum02.09.2008 11:286833 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannFw-Führerschein für 4,25t - Niedersachsen soll Bayern unterstützen

    Auch aus Baden-Württemberg nimmt das Gejammer seit Wochen zu. In diesem Blatt hat man heute mal zwei vernünftige Führungskräfte befragt (letzte Woche war dort noch etwas anderes zu lesen...). Auch wenn ich den Herrn Verbandsvorsitzenden gerne fragen würde warum er der Meinung ist, die Gemeinde solle nur einen Teil der Kosten übernehmen.

    - Landwirte, die in den aktiven Dienst eintreten brauchen i.d.R. keinen CE mehr, da sie mit 16 den T gemacht haben,
    - eine berufliche Nutzung des gemeindefinanzierten C-Führerscheins ist in Zukunft nicht mehr möglich.

    Das Problem ist seit mindestens 10 (!) Jahren bekannt, aber wie immer bei Feuerwehrs: gejammert wird erst wenn es weh tut - auch wenn man das Problem schon deutlich früher hätte lösen können.

    Ich bin weiterhin der Meinung, die Kommune hat für eine ausreichende Anzahl von Klasse-C-Fahrern zu sorgen, alles andere ist hirnrissig. Nur befürchte ich, dass bei der derzeit laufenden massiven Kritik durch Verbandsfunktionäre und Führungskräfte am Ende der gewünschte Wischi-Waschi-Sonderfeuerwehrführerschein herauskommt. Und wollen wir wetten: bei 4,25t wird es nicht bleiben, es dauert kein Jahr bis dem ersten Fachmann einfällt, dass 7,49t ja auch nicht schlecht wären. Weil durfte man ja früher auch und überhaupt...

    Gruß, Markus


    Forumstreffen in Triesdorf vom 26. bis 28. September: Klick!
    ______________
    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
    (Antoine de Saint-Exupery)

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen507030
    Datum02.09.2008 11:386733 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besch
    Da fehlen mir die Worte...

    Mir auch. Ich habe heute morgen in die Tageszeitung geguckt, ich dachte, es ist der 1. April, ehrlich.

    Seit 1999 bildet z.B. die Stadt Peine auf ihre Kosten jährlich mindestens vier Klasse C-Fahrer aus.

    Andere pennen seit fast 10 Jahren und winseln jetzt (wieder mal) rum, ich fasse es nicht.

    MkG, Sven


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    AutorSven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen507200
    Datum02.09.2008 22:376649 x gelesen
    N'abend,

    der LFV - Niedersachsen e.V. hat dieses Schreiben unter Bekanntmachung zu diesem Thema veröffentlicht.

    Sven


    Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG !
    Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen507212
    Datum03.09.2008 00:096657 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberNur befürchte ich, dass bei der derzeit laufenden massiven Kritik durch Verbandsfunktionäre und Führungskräfte am Ende der gewünschte Wischi-Waschi-Sonderfeuerwehrführerschein herauskommt.

    Fragt sich nur ob da dann die Erlaubnis zum Saufen inbegriffen ist oder nicht.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio507218
    Datum03.09.2008 00:206511 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Marc DickeyFragt sich nur ob da dann die Erlaubnis zum Saufen inbegriffen ist oder nicht.

    Bis 4,25 Promille.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio507222
    Datum03.09.2008 00:346601 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Christi@n PannierZumindest vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund, der ja wohl sicherlich einen Justiziar oder irgendjemand sonstigen beschäftigt, der in der Lage ist, einen gesetzestext zu lesen,

    Oder alternativ eine Drucksache des Deutschen Bundestages vom 14.03.2001.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 507229
    Datum03.09.2008 05:226499 x gelesen
    wobei sich für mich noch nicht ergibt welch Geistes Kind der LFV ist...

    Vielleicht dürfen nur die bis 4,25t fahren die orangene Nomexjacken kaufen.

    SCNR


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 507230
    Datum03.09.2008 05:256535 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberUnd wollen wir wetten: bei 4,25t wird es nicht bleiben, es dauert kein Jahr bis dem ersten Fachmann einfällt, dass 7,49t ja auch nicht schlecht wären. Weil durfte man ja früher auch und überhaupt...

    Natürlich bleibt es da nicht dabei.

    Meine Angst ist das ein Feuerwehrführerschein bis 7,5 Promille äh Tonnen raus kommt.

    Einziger Vorteil: Vielleicht hört dann das höher schneller weiter bei den LF 10 auf ...

    Bis wann wäre denn mit einer Bundesratentscheidung zu rechnen?

    Vielleicht sollten wir hier im Forum eine Gegenresolution aufstellen.
    Schliesslich sind wir ja immer noch das Volk die Feuerwehr.

    Die Herren West und Mayer?


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen507257
    Datum03.09.2008 07:586674 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierWer - wie der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund - einen Feuerwehr-Führerschein wie in Österreich fordert und dies damit begründet, dass der C1 eine zusätzliche Ausbildung ist und somit Geld kostet beweist eindrucksvoll, dass er sich nie mit dem österreichischen Feuerwehrführerschein beschäftigt hat.

    Irgendwie verstehe ich die Disskussion hier nicht. Der NSGB fordert B bis 4,25 to ODER einen FW Führerschein wie in AT.

    4,25 to gegen 4,25 to spricht doch wirklich nichts. Die können jetzt schon mit B gefahren werden und ohne Anhänger ist auf jeden Fall einfacher als mit.

    Über die Ausprägung eines FW Führerscheins hat sich der NSGB doch nicht ausgelassen. Er hat nur festgestellt, das die Anforderungen an gewerbliche Kraftfahrer steigen und das dies für die FW nicht Zielführend ist.

    Aus Sicht der Verkehrssicherheit habe ich den Eindruck das Entspannungstraining der beste Weg ist Unfälle im FW-Bereich zu vermeiden. Und natürlich die Möglichkeit Sonderrechtsfahrten im Straßenverkehr zu üben.

    Gruß
    Ingo


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW507310
    Datum03.09.2008 10:156707 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum Felde4,25 to gegen 4,25 to spricht doch wirklich nichts. Die können jetzt schon mit B gefahren werden


    ähhh,
    KL. B...die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t


    oder habe ich da was falsch verstanden?


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen507325
    Datum03.09.2008 11:316509 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Middekeoder habe ich da was falsch verstanden?

    Ja, Zugfahrzeug bis 3,5 to und Anhänger bis 750 kg ist auch zulässig.

    Gruß
    Ingo


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    AutorPete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland507326
    Datum03.09.2008 11:336610 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Middekeähhh,
    KL. B...die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t


    oder habe ich da was falsch verstanden?


    Gemäß der 3. Führerscheinrichtlinie:

    Klasse B:
    Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind;
    hinter Kraftwagen dieser Klasse darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

    Unbeschadet der Vorschriften für die Typgenehmigung der betroffenen Fahrzeuge darf hinter Kraftwagen dieser Klasse ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse dieser Fahrzeugkombination 4 250 kg nicht übersteigt.

    ==> Also Fahrzeug zGG 3,5t + Anhänger zGG 0,75t = 4,25t ist zulässig


    Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung.

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    AutorKim 8S., Hambergen / Niedersachsen507336
    Datum03.09.2008 12:036444 x gelesen
    Geschrieben von Sven BösselSeit 1999 bildet z.B. die Stadt Peine auf ihre Kosten jährlich mindestens vier Klasse C-Fahrer aus.

    Andere pennen seit fast 10 Jahren und winseln jetzt (wieder mal) rum, ich fasse es nicht.


    Jawohl,volle Zustimmung!

    läuft bei uns zwar erst seit 2004 aber auch unsere kleine Samtgemeinde (13.000 Einw.) schafft es im Jahr 5 Leute auf Führerschein zu schicken.

    Etwas anderes System, der Führerschein wird mit 1000€ gefördert. Dafür muss man sich dann 5 Jahre an die Fw binden.
    Ist nicht das Optimum, aber es wird wenigstens was gemacht.


    Gruß Kim

    Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun.
    Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW507339
    Datum03.09.2008 12:166539 x gelesen
    Geschrieben von Peter Lorenzsofern die zulässige Gesamtmasse dieser Fahrzeugkombination 4 250 kg nicht übersteigt.

    Aha!? ...Wo steht das? ...ne doch nicht... wer lesen kann ist klar im Vorteil...ich rufe mal Papa an....mom....

    also;
    Kraftwagen bis 3,5 t zGG + Anhänger bis 750 kg zGG = max.4250Kg. Gesamtmasse.

    Anhänger über 750 kg zGG, aber nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens,
    PKW und Anhänger = max. 3500Kg Gesamtmasse.





    Gut das ich noch die Graue Pappe habe *schwitz*

    Danke!


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorPete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland507343
    Datum03.09.2008 12:266489 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Middekealso;
    Kraftwagen bis 3,5 t zGG + Anhänger bis 750 kg zGG = max.4250Kg. Gesamtmasse.

    Anhänger über 750 kg zGG, aber nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens,
    PKW und Anhänger = max. 3500Kg Gesamtmasse.


    Stimmt, so stehts auch in der FeV §6 (1) (hab grad nochmal nachgelsen).
    Zu meinen (falschen) Angaben kam es , da in der 3. Führerscheinrichtlinie der EU was anders drin steht. (warum auch immer...)


    Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz507439
    Datum03.09.2008 17:286447 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Peter LorenzZu meinen (falschen) Angaben kam es , da in der 3. Führerscheinrichtlinie der EU was anders drin steht. (warum auch immer...)

    Die 3. Führerscheinrichtlinie ist noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Da steht dann nach dem von dir zitierten Absatz aber auch, dass für Gespanne über 3500kg bis 4250kg (sofern der Anhänger schwerer als 750kg ist, eine Schulung oder Prüfung erforderlich ist.

    Genau so könnte man es auch für KFZ bis 4250kg im Feuerwehrdienst machen, alternativ in Verbindung mit 2 Jahren Fahrpraxis Klasse B.

    Gruß,
    Michael


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     01.09.2008 19:57 Joch7en 7P., Mannheim
     01.09.2008 20:51 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     01.09.2008 20:53 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     01.09.2008 20:58 Jens7 F.7, Wernau
     02.09.2008 09:03 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     02.09.2008 11:28 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     03.09.2008 00:09 ., Bad Hersfeld
     03.09.2008 00:20 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     03.09.2008 05:25 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     02.09.2008 05:21 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     02.09.2008 11:38 Sven7 B.7, Peine
     02.09.2008 22:37 Sven7 K.7, Baddeckenstedt
     03.09.2008 05:22 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     03.09.2008 12:03 Kim 7S., Hambergen
     03.09.2008 00:34 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     03.09.2008 07:58 Ingo7 z.7, LK Harburg
     03.09.2008 10:15 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     03.09.2008 11:31 Ingo7 z.7, LK Harburg
     03.09.2008 11:33 Pete7r L7., Köln / St. Wendel
     03.09.2008 12:16 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     03.09.2008 12:26 Pete7r L7., Köln / St. Wendel
     03.09.2008 17:28 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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