alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaFzg-Beschaffung - 'Ausschreibungsvorlagen'10 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW506966
Datum01.09.2008 22:274756 x gelesen
Hallo,

ich warne vor der Benutzung von Ausschreibungsvorlagen ohne ausreichende Hintergrundkenntnisse!

1. Vorlagen von Feuerwehren (dazu zählen im wesentlichen auch die vom DFV, die m.W. auf konkreten Fw-Fahrzeugen von Feuerwehren beruhen, natürlich auch unsere eigenen Unterlagen die wir seit Jahren auf www.duesseldorf.de/feuerwehr im Downloadbereich für kundige Anwender und zur allgemeinen Info auch der möglichen Bieter über unsere üblichen Anforderungen zur Verfügung stellen):
- können ggf. Details enthalten, die nur örtlich sinnvoll/notwendig sind!
- können ggf. Forderungen enthalten, die nicht möglich/baubar sind!

2. Vorlagen von Firmen:
- können ggf. Details enthalten, die zufällig (nur) von einer Firma (welcher wohl?) erfüllt werden können! (=> Verstoß gegen VOL! Damit absolut angreifbar - sowohl von anderen Firmen, die dadurch benachteiligt werden, wie auch von Aufsichtsbehörden, die nicht nur den Zuschuß verweigern können, sondern offensichtlich je nach Bundesland auch den Auftrag an sich als Kommunalaufsicht anfechten.)
- können ggf. Details enthalten die fachlich nicht sonderlich sinnvoll sind, dafür aber die Wertschöpfung der Fa. erhöhen.

Warum begeben sich immer wieder Feuerwehren auf so dünnes Eis?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBast8ian8 M.8, Andernach / Rheinland Pfalz506974
Datum01.09.2008 23:232872 x gelesen
Hallo Uli,

gibt es einen besondern Hintergrund warum du auf diese besondere Lage hinweist?


Denke mal die Vorlagen sollen nur eine Hilfestellung sein um eine Leistungsbeschreibung erstellen zu können, diese können keine Leistungsbeschreibung nach VOL ersetzen... und die Wettbewerbsrichtlinien sind einzuhalten. Im Grunde genommen müsste doch mindestens mal der Verwaltungssachbearbeiter die Richtlinien für eine korrekte Ausschreibung beherrschen.

MfG

Basti


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen506990
Datum02.09.2008 07:482638 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bastian MüllerIm Grunde genommen müsste doch mindestens mal der Verwaltungssachbearbeiter die Richtlinien für eine korrekte Ausschreibung beherrschen.


Theoretisch sollte der das können, in der Praxis sieht's dann schnell wieder anders aus z.B. weil der, der das immer gemacht hat, jetzt in Rente/länger krank ist. Dann macht's halt auch mal der gerade ausgelernte Ex-Azubi ...

Hinzukommt, dass der Verwaltungsmensch wahrscheinlich seltenst Ahnung von den (technischen) Hintergründen hier

Geschrieben von ---Ulrich Cimolino---
- können ggf. Details enthalten, die nur örtlich sinnvoll/notwendig sind!
- können ggf. Forderungen enthalten, die nicht möglich/baubar sind!


hat.

Und bei dem hier
Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Vorlagen von Firmen

musste ich herzlichst grinsen. Ich wußte gar nicht, dass es diesen "Service" gibt, kann mir aber auch vorstellen, dass es manchenorts "dankend angenommen" wird. Hinterher wird dann natürlich großzügig über die "bösen" gejammert.


Grüße

Micha


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 506991
Datum02.09.2008 07:522572 x gelesen
Geschrieben von Michael Wulf

Theoretisch sollte der das können, in der Praxis sieht's dann schnell wieder anders aus z.B. weil der, der das immer gemacht hat, jetzt in Rente/länger krank ist. Dann macht's halt auch mal der gerade ausgelernte Ex-Azubi ...

Hinzukommt, dass der Verwaltungsmensch wahrscheinlich seltenst Ahnung von den (technischen) Hintergründen hier


Wobei man trennen muss.

Einmal die Ausschreibung als solches und da kann man doch von jedem Verwaltungsangestellten verlangen das er die nach Studium der entsprechenden Grundlage über die Bühne bekommt.
Wenn nicht kennt er sicherlich jemanden den er anrufen kann.

Was ausgeschrieben wird ist wieder was anderes. Hier verstehe ich nicht warum es nicht Seminare darüber gibt oder aber externe Berater hinzugezogen werden. Kein Bademeister plant das neue Schwimmbad selber.

Geschrieben von Michael Wulfh wußte gar nicht, dass es diesen "Service" gibt, kann mir aber auch vorstellen, dass es manchenorts "dankend angenommen" wird. Hinterher wird dann natürlich großzügig über die "bösen" gejammert.

Natürlich will man den Wehren vor Ort als kpmpetenter Ansprechpartner im Gedächtniss bleiben.

Da gibt es dann Blankvorlagen wo man nur noch den Ortsnamen eintragen muss :-)

Natürlich voller Alleinstellungsmerkmale..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW506994
Datum02.09.2008 08:102885 x gelesen
Geschrieben von Bastian Müllergibt es einen besondern Hintergrund warum du auf diese besondere Lage hinweist?

den gibts immer - zur Zeit häufen sich aber gerade mal wieder Anfragen nach Unterlagen zu Sonderfahrzeugen (teilweise von Leuten, die noch nicht mal im Stande sind aus dem Downloadarchiv die richtigen auszusuchen, geschweige denn entsprechend zu verstehen oder gar für sich umzusetzen!), ausserdem sind mal wieder Firmenvertreter (vermutlich v.a. im Bereich der FF) hyperaktiv, was zu höchst hyperfluidem Stress führen kann...


Geschrieben von Bastian MüllerIm Grunde genommen müsste doch mindestens mal der Verwaltungssachbearbeiter die Richtlinien für eine korrekte Ausschreibung beherrschen.

Der schreibt in kleineren Städten ggf. heute ein HLF 20/16 aus, morgen einen Bagger, gestern 1 km Straßenbau, nächste Woche einen Steg....
Du glaubst doch nicht wirklich, dass der merkt, wenn er mittels der Leistungsbeschreibung über den Tisch gezogen wird?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 506998
Datum02.09.2008 09:282515 x gelesen
Lösung wären auch hier die Feuerwehrzweckverbände gewesen. Hier hätte man "Ausschreibungkompetzenz" aufbauen und bündeln können.

Das wäre in D mustergültig geworden.

Wieder einmal: Danke liebe Bayrischer Feuerwehrverband, ihr bringt das Brandschutzwesen wirklich weiter.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8us 8 W.8, Leinfelden Echterdingen / BW507000
Datum02.09.2008 09:442574 x gelesen
Hallo,

in BW gibt es solche Lehrgänge


http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1249996/index.html?ROOT=1226555

zum 2. gebe ich UC absolut recht. Eine Auschreibung lesen, umsetzen und verteilen sind mehr als 2 Paar Stiefel.

Viele Grüße MaW


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg507079
Datum02.09.2008 16:592424 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Marcus,
Geschrieben von Marcus Weinmann
in BW gibt es solche Lehrgänge
http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1249996/index.html?ROOT=1226555

Und Du bist Dir sicher das solche Tagesveranstaltungen mit 100 - 150 Personen ausreichen?
Sie sind Sinnvoll um einen Überblick zu erhalten. Ich kann mir aber nicht vorstellen das die Teilnehmer dann FW- Fahrzeuge sinnvoll ausschreiben können.

Gruß
MIchael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8us 8 W.8, Leinfelden Echterdingen / BW507081
Datum02.09.2008 17:132342 x gelesen
sinnvoll ausschreiben- nein, dies sicher nicht. Ich möchte auch nicht in dieses bereits tausendmal beschriebene Thema weiter eingehen.
Nur soviel- das Seminar, siehe hierzu auch die Präsentation gibt einen Überblick über das formelle. Eine Hilfe von extern ist m.E. äusserst hilfreich und zwar nicht nur bis zur Auftragsvergabe sondern auch bis zur Fahrzeugabnahme. Diese Person sollte somit von Anfang der Überlegungen bis zum bitteren Ende was meist mit einem Festakt verbunden ist dabei sein.
Hierbei sind soweit ich informiert bin im bereich von bis zu ca. 5000€ bei Auftragssumme 300000€ zu kalkulieren. Weitere Aufwendungen entsprechend Vertrag... zum Teil ca. 500€ für Teilabnahme etc.

Naja, muss aber jeder selbst entscheiden und hoffentlich in der Nachbearbeitung solch einer Fahrzeuggeschichte daraus lernen.

ok?

Viele Grüße aus LE

Marcus


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW507091
Datum02.09.2008 17:542358 x gelesen
Geschrieben von Marcus WeinmannHallo,

in BW gibt es solche Lehrgänge


http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1249996/index.html?ROOT=1226555


sehr lobenswert!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 01.09.2008 22:27 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 01.09.2008 23:23 Bast7ian7 M.7, Andernach
 02.09.2008 07:48 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 02.09.2008 07:52 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 02.09.2008 08:10 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.09.2008 09:28 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 02.09.2008 09:44 Marc7us 7 W.7, Leinfelden Echterdingen
 02.09.2008 16:59 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 02.09.2008 17:13 Marc7us 7 W.7, Leinfelden Echterdingen
 02.09.2008 17:54 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt