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ThemaHeckabsicherung7 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorMaik8 E8., Bad Sassendorf / NRW506536
Datum30.08.2008 13:265835 x gelesen
Hallo,

ist es in NRW zulässig das man sich gelbe Blitz Rundumleuchten an das Heck eines LFs baut zur Heckabsicherung ? Diese würden dann über die Handbremse geschaltet, so dass sie ausgehen so bald die Handbremse gelöst wird. Ist dies grundsätzlich zugelassen oder muss man dafür Sachen in Richtung Tri Blitz nehmen ?


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW506545
Datum30.08.2008 15:343727 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Maik Eberhardtist es in NRW zulässig das man sich gelbe Blitz Rundumleuchten an das Heck eines LFs baut zur Heckabsicherung ? Diese würden dann über die Handbremse geschaltet, so dass sie ausgehen so bald die Handbremse gelöst wird. Ist dies grundsätzlich zugelassen oder muss man dafür Sachen in Richtung Tri Blitz nehmen ?

Das ist grundsätzlich nach §49a StVZO verboten, weil die Fahrzeuge der Feuerwehr nicht in §52(4) StVZO genannt sind.

Allerdings ist auch ein aussen am Fahrzeug fest angebrachter TriBlitz grundsätzlich verboten...

Die Bereitschaft zum Erteilen von Ausnahmegenehmigungen bzw. zum Ignorieren von deren Notwendigkeit scheint innerhalb des Landes unterschiedlich ausgeprägt zu sein.

Gruß,
Henning


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW506786
Datum01.09.2008 11:143333 x gelesen
Geschrieben von Maik Eberhardtist es in NRW zulässig das man sich gelbe Blitz Rundumleuchten an das Heck eines LFs baut zur Heckabsicherung ?

(Hinweis: In NRW gibts leider keine zentrale Ausnahme, sondern m.W. nach wie vor die Zuständigkeit auf der Ebene der BezReg.)

Gerichtete Blitzleuchten bringen mehr - und m.W. sind die mittlerweile in (fast?) allen RegBez. in NRW auch erlaubt/genehmigt, oder?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMaik8 E8., Bad Sassendorf / NRW506859
Datum01.09.2008 17:082990 x gelesen
Wer ist denn für solche Sachen der beste Ansprechpartner ? Tüv ? Müssen diese Leuchten dann in dem Fahrzeugschein eingetragen werden ?


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW506894
Datum01.09.2008 19:142928 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Maik EberhardtWer ist denn für solche Sachen der beste Ansprechpartner ? Tüv ?

Wenn es sich um Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zGM handelt, ist die Bezirksregierung zuständig. Am besten mal dort nachfragen, ob es eine 'allgemeine' Ausnahmegenehmigung gibt bzw. welche Anforderungen man für eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall verlangt. Wenn eine technische Abnahme gefordert wird, kommt der TÜV oder eine Überwachungsorganisation ins Spiel.

Geschrieben von Maik EberhardtMüssen diese Leuchten dann in dem Fahrzeugschein eingetragen werden ?

Normalerweise müssen die Leuchten incl. Nennung der Ausnahmegenehmigung eingetragen werden. Rein praktisch kenne ich es aber bei Behördenfahrzeugen nur so, dass lediglich die Leuchten selber (ohne Nennung der Genehmigung) eingetragen werden. Wenn überhaupt. Bei passiver Lichttechnik sieht es da noch grausliger aus...

Gruß,
Henning


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW506903
Datum01.09.2008 19:232893 x gelesen
Geschrieben von Maik EberhardtWer ist denn für solche Sachen der beste Ansprechpartner ? Tüv ? Müssen diese Leuchten dann in dem Fahrzeugschein eingetragen werden ?

Die zuständige BezReg....

M.W. müssen die Lampen nicht eingetragen werden, wenn die Ausnahme entsprechend erteilt ist!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW506904
Datum01.09.2008 19:242849 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoM.W. müssen die Lampen nicht eingetragen werden, wenn die Ausnahme entsprechend erteilt ist!

eine entsprechende Zulassung derselben vorausgesetzt!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 30.08.2008 13:26 ., Bad Sassendorf
 30.08.2008 15:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 01.09.2008 11:14 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 01.09.2008 17:08 ., Bad Sassendorf
 01.09.2008 19:14 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 01.09.2008 19:23 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 01.09.2008 19:24 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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