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| Thema | RW1/Strom, war: GW-L 2 'Techn. Hilfeleistung' | 18 Beträge | |||
| Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 505076 | |||
| Datum | 23.08.2008 08:27 | 6269 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Max Gruening stimmt, allerdings gabs auch mal m.W. vom Bund initiiert eines zum RW 1 mit tragbarem Generator (und von den Autos gibts immer noch jede Menge) - und warum sollte das nicht reichen? (Abgesehen davon ist es taktisch wurscht, ob der Strom aus dem Kabel so oder so erzeugt wird, allenfalls die Menge ist entscheidend, aber auch beim eingebauten Aggregat im alten RW 1 ist der Unterschied dann heute in der Praxis gegen Null...) Unsere neuen RW 1 erhalten auch wieder einen tragbaren Generator (da auch deswegen, weil die Fahrzeuge geländegängig ausgelegt werden und die Ausrüstung auch noch weiter getragen können werden soll, wenn auch das Auto nicht mehr fahren kann - oder der Fahrer sich nicht mehr traut...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 505078 | |||
| Datum | 23.08.2008 08:33 | 4585 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoBund initiiert eines zum RW 1 mit tragbarem Generator Genau wie es immer noch ein Normblatt für LF 16-TS (ZS) gegeben hat,-) Der RW1 Bund ist halt kein Norm konformer RW. Aber dafür war er auch nie gedacht. Dieser RW war für den ZS im V-Fall konzipiert. Geschrieben von Ulrich Cimolino Unsere neuen RW 1 Nach welcher Norm beschafft ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 505079 | |||
| Datum | 23.08.2008 08:34 | 5050 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffNach welcher Norm beschafft ? in den Grundzügen nach der vom RW 1 die zurückgezogen wurde - und die Fahrzeuge erhalten dann auch die entsprechenden Funkrufnamen vom RW 1! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 505080 | |||
| Datum | 23.08.2008 08:39 | 4520 x gelesen | |||
| Stimmt wir haben einen RW1 vom Bund auf Unimog mit tragbarem 5KVA Generator. RW2 mit festeingebautem20KVA Generator und zusätzlich mit tragbarem 8KVA Generator. So weit ich weis ist das ab RW2 auch so vorgeschrieben, und tut der geländegänigkeit keinen Abbruch | |||||
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| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 505081 | |||
| Datum | 23.08.2008 08:41 | 4430 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf RichterSo weit ich weis ist das ab RW2 auch so vorgeschrieben, und tut der geländegänigkeit keinen Abbruch Einspruch, der RW 1 nach DIN hatte auch einen eingebauten Generator. Der Bundes RW1 ist kein vollwertiger RW1 nach DIN gewesen. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 505083 | |||
| Datum | 23.08.2008 08:50 | 4535 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoin den Grundzügen nach der vom RW 1 die zurückgezogen wurde - und die Fahrzeuge erhalten dann auch die entsprechenden Funkrufnamen vom RW 1! Dieser RW1 hatte auch einen eingebauten Generator ,-) Du als Norm Verfechter weichst nun davon ab, ...... mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 505085 | |||
| Datum | 23.08.2008 09:16 | 4522 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDieser RW1 hatte auch einen eingebauten Generator ,-) Netter Versuch... 1. Gibts die Norm nicht mehr (gegen meinen Widerspruch, und nun offensichtlich gegen den Bedarf) 2. hat die Frage (nicht) tragbar keinen taktischen Hintergrund - und baulich spielt das auch keine Rolle (es machts nur deutlich preiswerter) 3. hab ichs Dir vorhin begründet, warum wir das auch noch bewusst "tragbar" machen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 505089 | |||
| Datum | 23.08.2008 09:33 | 4518 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Michael Roleff"Dieser RW1 hatte auch einen eingebauten Generator ,-) Einspruch, genau damit wiederlegst Du den Anspruch an alle bzgl. Norm treue. Örtliche Belange in DDorf sind nicht mehr oder weniger wert wie im Rest Deutschlands. Die Probleme, die aus Norm Abweichungen im Bereich Führung resultieren, kannst Du doch ,-) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 505093 | |||
| Datum | 23.08.2008 10:01 | 4533 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffEinspruch, Einspruch, wenn die Norm Belange nicht erfüllt, ist das möglich, davon abzuweichen, es soll auch geländegängige TSF auf Pinzgauer geben - und? Wenns notwendig ist, ist das kein Thema. Geschrieben von Michael Roleff Örtliche Belange in DDorf sind nicht mehr oder weniger wert wie im Rest Deutschlands. Nenn mir die normkonforme Erfüllung für die genannten Voraussetzungen - Geländegängigkeit (wie alter RW 1 - und wie wir das für unsere kommunale (KatS-/Gefahren-)Abwehr weiter vorhalten wollen) - maximale Beweglichkeit der Ausrüstung. Geh mal vom Flughafen aus an der ICE-Trasse nach Norden spazieren (wahlweise auch an Bahntrassen im Düsseldorfer Süden). Bring einen Norm-RW mit - und dann schauen wir mal wie weit Du kommst... Ähnliches Problem beim RW 2 (bzw. RW), selbst der aktuelle RW von uns hat ein 15-Tonnen-Fahrgestell und schlägt auf der VA beim Fahren über Bodenwellen gern mal durch. Begründung: Automatikgetriebe und Beladung mit Straßen-/Bundesbahnheber. Nenn mir eine normkonforme Lösung dafür? Geschrieben von Michael Roleff Die Probleme, die aus Norm Abweichungen im Bereich Führung resultieren, kannst Du doch ,-) Ja, ich weiß allerdings auch, welche davon von der Norm oder deren Gremien hausgemacht sind. Lass uns mal abwarten ob wir nicht in 5 Jahren genau wieder da sind, wo wir ca. 1991 mal waren... (mit Ausnahmen dessen, dass dann das LF 24 als HLF 20/16 wieder aufersteht und es ein StLF 10/6 neu gibt...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 505103 | |||
| Datum | 23.08.2008 10:40 | 4425 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffÖrtliche Belange in DDorf sind nicht mehr oder weniger wert wie im Rest Deutschlands. Genau. Nur das wir ein Fahrzeug für diese Belange (z. B. unzugängliche Bahnstrecken oder Uferbereiche) bauen, mit taktischen Aufgaben, die kein ehemals genormtes Fahrzeug erfüllt, mit Ausnahme des RW 1 Bund, den da war ja auch BEWUSST alles tragbar. Wir könnten den natürlich auch GW-Sonstwas mit der Funkkennung 59 nennen, wie viele andere das machen. Da er aber mindestens das können wird, was der mit weitem Abstand am häufigsten vorkommende Typ des RW 1, nämlich ex-Bund, kann, wird der Einsatzleiter beim überörtlichen Einsatz hinter dem "Florian Düsseldorf XY/51/1" mit ziemlicher Treffgenauigkeit das vermuten, was kommt. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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| Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 505116 | |||
| Datum | 23.08.2008 12:13 | 4344 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDieser RW1 hatte auch einen eingebauten Generator ,-) AFAIK war auch beim kommunalen RW 1 ein tragbarer Generator lt. DIN zulässig. Nur wurden die halt meistens mit eingebautem Generator gekauft, da es damals noch solche Brummer wie z.B. den BSKA13 nicht gab, sondern 8kVA das höchste aller Gefühle bei tragbaren Generatoren war. AFAIK erhielten auch aus diesem Grund die bayrischen GW-G einen eingebauten Generator mit 20kVA, obwohl dies nach DIN nicht vorgesehen war. | |||||
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| Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 505118 | |||
| Datum | 23.08.2008 12:35 | 4350 x gelesen | |||
| Hi, Geschrieben von Ulrich Cimolino stimmt, allerdings gabs auch mal m.W. vom Bund initiiert eines zum RW 1 mit tragbarem Generator Meinem Kenntnisstand nach allerdings nicht bei allen. Zumindest in dem Los mit Magirus-Fahrgestell gab es auch Fahrzeuge mit festeingebautem Generator, warum auch immer...? Siehe auch hier. Gruß Andi | |||||
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| Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 505121 | |||
| Datum | 23.08.2008 12:44 | 4327 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino(mit Ausnahmen dessen, dass dann das LF 24 als HLF 20/16 wieder aufersteht und es ein StLF 10/6 neu gibt...) ...genauso, wie nun der Opel Diplomat als Opel Insignia (Nachfolger des Vectra/Ascona) wieder aufersteht. ;-) | |||||
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| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 505124 | |||
| Datum | 23.08.2008 13:36 | 4344 x gelesen | |||
| Tach, Post! Geschrieben von Michael Roleff Einspruch, Ebenfalls Einspruch. DIN 14555:1989-05, Teil 2 besagt in Abschnitt 4.5 "Technische Einrichtungen": 4.5.2 Generator mit mindestens 12 kVA Leistung und Schaltschrank nach DIN 14686, Form abhängig von Leistung und Einbaumöglichkeit oder nach Vereinbarung tragbarer Stromerzeuger als Beladung (siehe auch Tabelle 1, Gruppe 7): Somit war normseitig durchaus ein tragbarer Stromerzeuger anstelle eines eingebauten Generators möglich. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 505127 | |||
| Datum | 23.08.2008 14:01 | 4340 x gelesen | |||
| Tach, Post! Geschrieben von Andreas Rometsch Meinem Kenntnisstand nach allerdings nicht bei allen. Zumindest in dem Los mit Magirus-Fahrgestell gab es auch Fahrzeuge mit festeingebautem Generator, warum auch immer...? Es gab zwei Lose mit Magirus-Aubauten, eines 1981 und eines 1982. Da hatte man offenbar noch Geld :-) MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 505128 | |||
| Datum | 23.08.2008 14:04 | 4315 x gelesen | |||
| Aaarrrghhh, falscher Fehler. Geschrieben von Christi@n Pannier Es gab zwei Lose mit Magirus-Aubauten, eines 1981 und eines 1982. Es muß heißen "Es gab zwei Lose mit Magirus-Fahrgestellen", die Aufbauten waren m.W. jeweils von Voll/Würzburg. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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| Autor | Max 8G., London / UK | 505136 | |||
| Datum | 23.08.2008 15:02 | 4241 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleffgenau damit wiederlegst Du den Anspruch an alle bzgl. Norm treue. Diese Argumentation kommt immer dann wenn Duesseldorf die Norm ueberefuellt. Aber nochmal: wo ist fuer dich das Problem -auch in der Fuehrung- wenn der Generator tragbar ist und nicht fest verbaut. Das ist doch eine Pseudodiskussion, da gibt es IMHO wichtigere Baustellen bei den "Normabwechlern" Max | |||||
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| Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 505157 | |||
| Datum | 23.08.2008 19:21 | 4154 x gelesen | |||
| Hallo, halber, zweiter Einspruch, meine etwas ältere Quelle (1987) sagt (noch) etwas anderes (sieh Posting im Ausgangsthread). Da ich jedoch selbstredend die DIN von 1989 nicht anzweifeln will (bzw. das korrekte Zitieren derselben durch Christi@n) eine ergänzende Frage: 8 KVA-tragbar gab es wenn ich mich richtig erinnere Ende der 80er Jahre bereits, waren die tragbaren ca. 13 kVA leistenden Aggregate zu dieser Zeit auch schon erhältlich oder zeichnete sich dieser Leistungszuwachs bereits ab? Ob nun > 12 kVA festeingebaut oder tragbar vorhanden sind erachte ich als relativ nachrangig, den festeingebauten 12 kVA-Generator einfach durch einen (der damals noch in der Breite üblichen) 5 kVA-Stromerzeuger zu ersetzen hingegen eher nicht. Gruß Daniel | |||||
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