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ThemaNotwendige Erste Hilfe in der neue FwDV3 (NRW) welche Anforderung?2 Beträge
Rubrikneue FwDV´s
 
AutorMich8ael8 W.8, Isselburg / NRW503984
Datum19.08.2008 16:258520 x gelesen
Hallo zusammen,

ich weiß das dieses Thema vor kurzem diskutiert worden ist - mich interessieren jedoch die genauen Anforderungen an den "Erste Hilfe Leistenen" im Sinne der FwDV 3 (02/2008).

Speziell:
- Erstausbildung (wahrscheinlich in TM Ausbildung enthalten)
- Ausbildung zur Erhaltung der Qualifikation (??? jährlich 8 doppelstunden???)

bzw. was würde reichen?

Wer die genauen Regelungen für NRW kennt, der möge mich bitte aufklären.

Danke und Gruß
Michael


Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können.

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AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg503988
Datum19.08.2008 16:373878 x gelesen
Hallo,

Anforderungen dafür sind eher in der FwDV 2 definiert.

Truppmann Teil 1: 16 Std. Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe)
Truppmann Teil 2: 04 Std. Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe)

Gruß Mathias


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 19.08.2008 16:25 ., Isselburg
 19.08.2008 16:37 Math7ias7 B.7, Mühlberg
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